Versicherungsprämien-Meldeformular zum Ausfüllen. Der Zweck des Übergangs zu einem einheitlichen Sozialversicherungsbeitrag
Die Statistiken sind dramatisch. Banken und Kreditinstitute verlieren ihre Lizenzen – eine nach der anderen. Letztes Jahr hat die wilde Zentralbank 93 Sterne für den Rumpf verdient, dieses Jahr 2016 - 77. Aber das Jahr ist noch nicht vorbei - vielleicht werden sie einen neuen Rekord aufstellen. Bankfall, mit einem Wort. Was sollte ein Unternehmen tun? Wie können Sie sich schützen und die Zuverlässigkeit der Bank im Voraus prüfen? Finden wir es heraus […]
Es ist gut, Physiker zu sein. E wird immer gleich mc² sein - einmal verstanden, damit Sie immer verstehen. Leider kann dies nicht über Buchhaltungsfähigkeiten gesagt werden. Jedenfalls in Russland. Es gab eine Regel, es gab eine andere Regel ... Ich habe die Regeln verwechselt - eine Geldstrafe. Aber heute schützen wir Sie vor Fehlern in einem anderen Bereich, der für Buchhalter wichtig ist. Lohnt es sich […]
Sie möchten nicht, dass Inspektoren bei den Aktivitäten Ihres Unternehmens ein Steuervermeidungssystem entdecken. Wir werden jetzt nicht verstehen, ob es da ist - es ist nicht so wichtig. Wenn es existiert, kann es gefunden werden oder nicht. Wenn es nicht da ist, kann es auch gefunden werden oder auch nicht. Natürlich ist Ihr […]
Früher oder später werden Sie sich wahrscheinlich damit auseinandersetzen müssen. Sie brauchen schließlich keinen „Angriff der Klonkrieger“ auf Ihr Unternehmen? Klone, die erstens den Ruf, den Sie verdienen, zu Unrecht ausnutzen und ihn zweitens stetig verderben? Nein, nicht erforderlich. Also - eine eingetragene Marke schließt die Möglichkeit eines solchen Angriffs natürlich nicht vollständig aus. Aber zumindest gibt er dir die Mittel, […]
Was so viel besprochen wurde, wird bald Realität: Ab dem 1. Januar 2017 werden die Befugnisse der außerbudgetären Fonds zur Kontrolle der Zahlung von Versicherungsprämien, zur Entgegennahme von Meldeformularen und zum Inkasso von Schulden auf den Föderalen Steuerdienst des Bundesamtes für Steuern übertragen Russische Föderation. An den bestehenden Rechtsakten wurden bereits entsprechende Änderungen vorgenommen. Somit werden die Rechtsbeziehungen in Bezug auf Versicherungsprämien ab dem neuen Jahr durch die Bestimmungen von Kapitel 34 der Abgabenordnung der Russischen Föderation geregelt. Zusammen mit den angenommenen Änderungen wird das Gesetz Nr. 212-FZ vom 24. Juli 2009 ungültig.
Berichtszeiträume für die Berichterstattung über Versicherungsprämien bleiben wie bisher das erste Quartal, sechs Monate, 9 Monate und das Kalenderjahr für den dem Jahresabschluss folgenden Abrechnungszeitraum. Diese Anforderungen sind jetzt in Artikel 423 der Abgabenordnung der Russischen Föderation festgelegt. Artikel 419 der Abgabenordnung der Russischen Föderation legt nach wie vor die Zahler von Versicherungsprämien fest - dies sind Unternehmen und Einzelunternehmer sowie Personen, die Beiträge "für sich selbst" zahlen (Rechtsanwälte, Notare und andere Personen mit eigener Praxis). Aus dem ungültig gewordenen Gesetz Nr. 212-FZ vom 24. Juli 2009 werden die Ansprüche auf diejenigen Zahlungen, die der Besteuerung durch die entsprechenden Beiträge unterliegen, in ihrer Gesamtheit in Artikel 420 der Abgabenordnung der Russischen Föderation „verschoben“. Darüber hinaus enthält Artikel 421 der Abgabenordnung der Russischen Föderation die gleichen Anforderungen wie zuvor, nach denen die Grundlage für die Berechnung der Beiträge bestimmt wird.
Was hat sich verändert? Zunächst einmal haben die Finanzbehörden bereits einen neuen RSV 2017-Bericht entwickelt und umgesetzt, nach dem Beitragszahler aus nächstes Jahr werden ihre Berechnungen einreichen Steuerbehörden. Die Fristen für die Zahlung der Versicherungsprämien und die Berichterstattung darüber wurden geändert.
Zu den neuen Fristen für die Beitragszahlung ab 2017
Die Bestimmungen von Artikel 431 Absatz 3 der Abgabenordnung der Russischen Föderation geben die Anforderungen für den Zeitpunkt der Zahlung der Beträge der veranlagten Beiträge an. Demnach soll die Überweisung spätestens am 15. des Folgemonats erfolgen. Absatz 6 desselben Artikels besagt, dass Versicherungsprämien in Rubel und Kopeken überwiesen werden sollten, wobei Zahlungsanweisungen für Beiträge an PFR, FSS und CHI separat erstellt werden sollten.
Berechnungen zu Versicherungsprämien mit verallgemeinerten Angaben über die Höhe der aufgelaufenen Zahlungen und Versicherungsprämien getrennt für jeden Versicherten müssen jetzt vierteljährlich, spätestens am 30. Tag des auf den Berichtszeitraum folgenden Monats, bei den Steuerbehörden eingereicht werden. Diese Anforderungen sind in Artikel 431 Absatz 7 der Abgabenordnung der Russischen Föderation und im Schreiben des Föderalen Steuerdienstes vom 19. Juli 2016 Nr. BS-4-11 / [E-Mail geschützt]
Aber in PFR-Bericht Auch Arbeitnehmer müssen angemeldet werden. Frist für die Bereitstellung dieser personalisierten Abrechnungsinformationen: spätestens am 1. März des auf den Abrechnungszeitraum folgenden Jahres.
Versicherungsprämiensätze festgelegt für 2017-2018
Artikel 426 der Abgabenordnung der Russischen Föderation legt die Versicherungsprämiensätze für 2017-2018 fest. Sie erfinden es:
- Versicherungsbeiträge zum PFR - 22% für Vergütungsbeträge, die die Grenze nicht überschreiten, 10% - für Beträge, die diesen Indikator überschreiten.
- Versicherungsprämien für CHI - 5,1 % ohne Betragsbegrenzung.
- Versicherungsbeiträge zum FSS - 2,9% für Beträge, die die Grenze nicht überschreiten, und 1,8% - für die Höhe der Vergütung, die ausländischen Arbeitnehmern (mit Ausnahme hochqualifizierter Fachkräfte) gezahlt wird, die sich vorübergehend auf dem Gebiet der Russischen Föderation aufhalten.
Betreff: , Abschnitt: einmaliger versicherungsbeitrag 2017
Versicherungsprämien ab 2017 müssen nach den neuen Regeln gemeldet werden
An der Abgabenordnung der Russischen Föderation werden Änderungen vorgenommen, die die Besteuerung von Versicherungsprämien betreffen, mit Ausnahme von Prämien für Verletzungen. Diese Neuerungen werden sich höchstwahrscheinlich auf die Form der Berichterstattung und den Zeitpunkt der Berichterstattung auswirken. Diese Änderungen werden 2016 nicht betreffen, aber ab 2017 greifen die Neuerungen – bleiben Sie also dran.
Der neue Bericht, der die Beiträge zur Renten-, Kranken- und Krankenversicherung enthält, muss vom Gesetzgeber vierteljährlich bis spätestens zum 30. des auf den Berichtszeitraum folgenden Monats bei den Finanzbehörden eingereicht werden. Derzeit hängt das Datum der Einreichung des Berichts vom Format des Berichts ab, d. h. auf Papier bzw im elektronischen Format ein Bericht wurde erstellt. Die elektronische Version des 4-FSS-Berichts muss spätestens am fünfundzwanzigsten Tag eingereicht werden, der Bericht in Papierform muss jedoch 5 Tage früher eingereicht werden, d.h. spätestens am zwanzigsten Tag des Monats nach dem Berichtszeitraum.
Ein Bericht im RSV-1-Formular in elektronischem Format kann am zwanzigsten Tag einschließlich eingereicht werden, es wird jedoch vorgeschlagen, einen Bericht in Papierform spätestens am fünfzehnten Tag des 2. Monats nach dem Berichtszeitraum einzureichen.
Ab 2017 werden die Steuerpflichtigen den neu eingeführten Bericht an die Finanzverwaltung senden. Jetzt liefern die Steuerzahler alle notwendigen Daten sowohl für die Sozialversicherung als auch für die Pensionskasse.
Es ist darauf hinzuweisen, dass die Frist für die Zahlung der Beiträge weiterhin der fünfzehnte Tag des Monats ist, der auf den Monat folgt, für den die Beiträge angesammelt wurden.
Wir werden erneut Zeuge einer groß angelegten Reform, die die Steuerbehörden betreffen wird, und dies wird eine der größten Reformen der letzten 10 Jahre sein. Für uns Steuerzahler gibt es einen sehr unangenehmen Moment, und hier ist er. Wenn Sie 2015 oder 2016 überprüft wurden Pensionsfonds zur Frage der Vollständigkeit und Rechtzeitigkeit der Beitragszahlung, dann hat das Finanzamt im Jahr 2017 das Recht, Sie für die letzten drei Jahre (2014, 2015 und 2016) erneut zu überprüfen, da eine solche Prüfung nicht als zweite Prüfung gilt , weil das Finanzamt Sie diesbezüglich nicht überprüft hat.
BELIEBTE NACHRICHTEN
Geld unter dem Bericht muss nicht an der Kasse ausgegeben werden
Abrechnungsbeträge inkl. Für den Kauf von Benzin können Sie dem Mitarbeiter nicht nur Bargeld geben, sondern es auch per Banküberweisung auf seine „Gehaltskarte“ überweisen.
Teilen Sie den Steuerbehörden mit, wohin sie den Steuerbescheid senden sollen
Ab September werden die Papierbescheide für die Personensteuern versandt. Wenn ein Bürger nicht am Ort der Registrierung wohnt, kann eine solche Mitteilung verloren gehen. Um dies zu verhindern, ist es besser, dem Ordnungsamt vorab Ihre aktuelle Postanschrift mitzuteilen.
Geändertes Rechnungsformular
Daher erschien in der Rechnung eine neue Spalte 1a „Produkttypcode“. Es richtet sich an Exporteure, die Waren in die EAWU-Länder verkaufen.
Wie lange müssen Sie das "primäre" behalten?
Die für die Berechnung und Abführung der Steuern erforderlichen Hauptbuchhaltungsbelege sind mindestens vier Jahre aufzubewahren. Das Finanzministerium hat klargestellt, ab welchem Zeitpunkt dieser Zeitraum zu zählen ist.
Im Herbst wird es weitere Gründe für den Ausschluss aus dem Einheitlichen Staatlichen Register der juristischen Personen geben
Am 1. September treten Änderungen des Gesetzes über die staatliche Registrierung von juristischen Personen und Einzelunternehmern in Kraft. Wenn ab diesem Datum falsche Angaben über das Unternehmen im Einheitlichen Staatlichen Register der juristischen Personen gemacht werden, werden die Steuerbehörden dieses Unternehmen zwangsweise aus dem Register ausschließen.
Steuervorteile für Privatvermögen: Was Sie wissen müssen
Meldefristen für Organisationen und Einzelunternehmer im Jahr 2017
Aktualisiert am: 16. September 2016
Das Versäumen der Frist für die Einreichung von Steuerberichten droht nicht nur mit einer Geldstrafe, sondern auch mit der Sperrung von Bankkonten (Absatz 1, Satz 3, Artikel 76, Satz 1, Artikel 119 der Abgabenordnung der Russischen Föderation).
Unser Kalender hilft Ihnen, die Frist für die Einreichung der einen oder anderen Berichterstattung an das IFTS und die außerbudgetären Fonds nicht zu verpassen.
Fristen für die Einreichung der Hauptsteuermeldung im Jahr 2017
Art der Berichterstattung | Abgabetermin beim IFTS | |
---|---|---|
Einkommensteuererklärung (für Quartalsmeldung) | Für 2016 | Spätestens am 28. März 2017 |
Für das erste Quartal 2017 | Spätestens am 28. April 2017 | |
Für das erste Halbjahr 2017 | Spätestens am 28. Juli 2017 | |
Für 9 Monate 2017 | Spätestens am 30. Oktober 2017 | |
Einkommensteuererklärung (mit monatlicher Berichterstattung) | Für 2016 | Spätestens am 28. März 2017 |
Januar 2017 | Spätestens am 28. Februar 2017 | |
Februar 2017 | Spätestens am 28. März 2017 | |
Für März 2017 | Spätestens am 28. April 2017 | |
April 2017 | Spätestens am 29. Mai 2017 | |
Mai 2017 | Spätestens am 28. Juni 2017 | |
Juni 2017 | Spätestens am 28. Juli 2017 | |
Juli 2017 | Spätestens am 28.08.2017 | |
Für August 2017 | Spätestens am 28.09.2017 | |
Für September 2017 | Spätestens am 30. Oktober 2017 | |
Oktober 2017 | Spätestens am 28.11.2017 | |
November 2017 | Spätestens am 28. Dezember 2017 | |
MwSt.-Erklärung | Für das vierte Quartal 2016 | Spätestens am 25. Januar 2017 |
Für das erste Quartal 2017 | Spätestens am 25. April 2017 | |
Für das zweite Quartal 2017 | Spätestens am 25. Juli 2017 | |
Für das dritte Quartal 2017 | Spätestens am 25. Oktober 2017 | |
Register der erhaltenen und ausgestellten Rechnungen | Für das vierte Quartal 2016 | Spätestens am 20. Januar 2017 |
Für das erste Quartal 2017 | Spätestens am 20. April 2017 | |
Für das zweite Quartal 2017 | Spätestens am 20. Juli 2017 | |
Für das dritte Quartal 2017 | Spätestens am 20. Oktober 2017 | |
Für 2016 (wenn es unmöglich ist, Einkommensteuer vom Einkommen einzubehalten) | Spätestens am 1. März 2017 | |
Für 2016 (für alle bezahlten Einkünfte) | Spätestens am 3. April 2017 | |
Für 2016 | Spätestens am 3. April 2017 | |
Für das erste Quartal 2017 | Spätestens am 02.05.2017 | |
Für das erste Halbjahr 2017 | Spätestens am 31. Juli 2017 | |
Für 9 Monate 2017 | Spätestens am 31. Oktober 2017 | |
Körperschaftsteuererklärung | Für 2016 | Spätestens am 30. März 2017 |
Berechnung der Vorauszahlungen auf die Grundsteuer von Organisationen (aufgegeben, wenn das Gesetz der konstituierenden Einheit der Russischen Föderation Berichtszeiträume festlegt) | Für das erste Quartal 2017 | Spätestens am 02.05.2017 |
Für das erste Halbjahr 2017 | Spätestens am 31. Juli 2017 | |
Für 9 Monate 2017 | Spätestens am 30. Oktober 2017 | |
Steuererklärung unter USN | Für 2016 (vertreten durch Organisationen) | Spätestens bis zum 31. März 2017 |
Für 2016 (repräsentiert durch Einzelunternehmer) | Spätestens am 02.05.2017 | |
Erklärung zu UTII | Für das vierte Quartal 2016 | Spätestens am 20. Januar 2017 |
Für das erste Quartal 2017 | Spätestens am 20. April 2017 | |
Für das zweite Quartal 2017 | Spätestens am 20. Juli 2017 | |
Für das dritte Quartal 2017 | Spätestens am 20. Oktober 2017 | |
Erklärung zu ESHN | Für 2016 | Spätestens bis zum 31. März 2017 |
Transportsteuererklärung (nur von Organisationen einreichen) | Für 2016 | Spätestens am 01.02.2017 |
Erklärung auf Grundsteuer(nur Organisationen vertreten) | Für 2016 | Spätestens am 01.02.2017 |
Vereinfachte Einzelanmeldung | Für 2016 | Spätestens am 20. Januar 2017 |
Für das erste Quartal 2017 | Spätestens am 20. April 2017 | |
Für das erste Halbjahr 2017 | Spätestens am 20. Juli 2017 | |
Für 9 Monate 2017 | Spätestens am 20. Oktober 2017 | |
Deklaration im Formular 3-NDFL (repräsentiert nur IP) | Für 2016 | Spätestens am 02.05.2017 |
Fristen für die Übermittlung von Berichten über Versicherungsprämien an das IFTS im Jahr 2017
Seit 2017 unterliegen die Versicherungsprämien (mit Ausnahme der „Unfall“-Prämien) der Kontrolle des Föderalen Steuerdienstes. Dementsprechend muss es für Zeiträume ab 2017 beim IFTS eingereicht werden (Klauseln 7, 10 von Artikel 431 der Abgabenordnung der Russischen Föderation).
Fristen für die Meldung an die FIU im Jahr 2017
Obwohl der Föderale Steuerdienst seit 2017 die Versicherungsprämien verwaltet, muss die Berechnung des RSV-1 auf der Grundlage der Ergebnisse von 2016 den Fonds vorgelegt werden.
Art der Berichterstattung | Für welchen Zeitraum ist | Abgabetermin bei der FIU |
---|---|---|
Berechnung von RSV-1 PFR auf Papier | Für 2016 | Spätestens am 15. Februar 2017 |
Berechnung des RSV-1 PFR in elektronischer Form | Für 2016 | Spätestens am 20. Februar 2017 |
Informationen zu Versicherten in der FIU () | Dezember 2016 | Spätestens am 16. Januar 2017 |
Januar 2017 | Spätestens am 15. Februar 2017 | |
Februar 2017 | Spätestens am 15. März 2017 | |
Für März 2017 | Spätestens am 17. April 2017 | |
April 2017 | Spätestens am 15. Mai 1017 | |
Mai 2017 | Spätestens am 15. Juni 2017 | |
Juni 2017 | Spätestens am 17. Juli 2017 | |
Juli 2017 | Spätestens am 15.08.2017 | |
Für August 2017 | Spätestens am 15.09.2017 | |
Für September 2017 | Spätestens am 16. Oktober 2017 | |
Oktober 2017 | Spätestens am 15.11.2017 | |
November 2017 | Spätestens am 15. Dezember 2017 |
Fristen für die Einreichung von Berichten beim FSS im Jahr 2017
Im Jahr 2017 muss der FSS Folgendes einreichen:
- 4-FSS Ende 2016 im Rahmen aller an diesen Fonds gezahlten Beiträge (Beiträge bei vorübergehender Invalidität und im Zusammenhang mit der Mutterschaft sowie Beiträge „für Verletzungen“)
- 4-FSS (wird neue Form) für Zeiträume ab 2017 in Form von „Unfall“-Beiträgen.
Art der Berichterstattung | Für welchen Zeitraum ist | Frist für die Einreichung bei der FSS |
---|---|---|
Berechnung von 4-FSS (in Bezug auf alle an die FSS gezahlten Beiträge) auf Papier | Für 2016 | Spätestens am 20. Januar 2017 |
Berechnung von 4-FSS (in Bezug auf alle an die FSS gezahlten Beiträge) in elektronischer Form | Für 2016 | Spätestens am 25. Januar 2017 |
Berechnung von 4-FSS (in Bezug auf Beiträge "für Verletzungen") auf Papier | Für das erste Quartal 2017 | Spätestens am 20. April 2017 |
Für das erste Halbjahr 2017 | Spätestens am 20. Juli 2017 | |
Für 9 Monate 2017 | Spätestens am 20. Oktober 2017 | |
Berechnung von 4-FSS (in Bezug auf Beiträge "für Verletzungen") in elektronischer Form | Für das erste Quartal 2017 | Spätestens am 25. April 2017 |
Für das erste Halbjahr 2017 | Spätestens am 25. Juli 2017 | |
Für 9 Monate 2017 | Spätestens am 25. Oktober 2017 | |
Bestätigung der Haupttätigkeit im FSS | Für 2016 | Spätestens am 17. April 2017 |
Fristen für die Einreichung von Jahresabschlüssen im Jahr 2017
Organisationen (unabhängig vom anwendbaren Steuersystem) müssen Jahresabschlüsse für 2016 bei der IFTS und den Statistikbehörden einreichen
Fristen für die Einreichung anderer Berichte beim IFTS im Jahr 2017
Abgabefristen für Steuererklärungen wie z.B. Wassersteuer, Mineralgewinnungssteuer etc. finden Sie in unserem .
Es könnte hilfreich sein zu lesen:
- Behandlung im Ausland. Keine Angst. Behandlung im Ausland - die Hauptrichtungen des Medizintourismus Behandlung im Ausland, wo es besser ist;
- Ich habe eine Frage: wie man Stress loswird;
- Die wichtigsten Tragödien im Leben von Romina Power Albano Carrisi Kinder, was sie tun;
- Was tun, wenn das Kind im Kindergarten keine Freunde sein will?;
- Koriander - nützliche Eigenschaften und Anwendung Ätherisches Korianderöl in der Kosmetik;
- Klassische Vinaigrette mit Sauerkraut - Schritt für Schritt Rezept mit Foto;
- In einem gesunden Körper ein gesunder Geist?;
- Das Verfahren zur Entlassung eines Rentners: Bestehende Gründe und Einschränkungen und wie können Sie Ihre Rechte schützen?;