Wie stark werden die Steuern gesenkt, wenn die Steuer gesenkt wird? Wie kann ein einzelner Unternehmer das vereinfachte Steuersystem „Einkommen“ (6 %) für Beiträge reduzieren?

Regel 1. Die Höhe des Abzugs hängt davon ab, ob der Unternehmer im Laufe des Jahres Zahlungen an natürliche Personen geleistet hat:

  • im Rahmen von Arbeitsverträgen bzw
  • im Rahmen zivilrechtlicher Verträge (zum Beispiel für die Erbringung von Dienstleistungen).

In beiden Fällen reicht mindestens eine Zahlung an den Arbeitnehmer aus – und es wird davon ausgegangen, dass der Einzelunternehmer im Berichtszeitraum (Kalenderjahr) Arbeitgeber war.

Bei Zahlungen an Arbeitnehmer: Die „vereinfachte“ Steuer wird höchstens um die Hälfte gekürzt.

Wenn im Laufe des Jahres keine Zahlungen an Privatpersonen erfolgten: Die Steuer wird um den gesamten Betrag der gezahlten Beiträge gemindert – die 50 %-Grenze gilt nicht.

Regel 2. Die für den Berichtszeitraum berechnete Vorauszahlung (Steuer) kann um im gleichen Zeitraum gezahlte Beiträge gekürzt werden. Dabei spielt es keine Rolle, für welchen Zeitraum die Beiträge berechnet werden.

Das heißt, es kommt darauf an:

  • für welchen Zeitraum berechnet Vorauszahlung (Steuer), unabhängig vom Datum der tatsächlichen Zahlung;
  • In welchem ​​Zeitraum ist es passiert? überweisen Beiträge, egal für welchen Zeitraum sie berechnet werden.

Beispielsweise kann eine Vorauszahlung für eine „vereinfachte“ Steuer auf der Grundlage der Ergebnisse des ersten Halbjahres 2018 um Versicherungsprämien gemindert werden, die im Zeitraum vom 01.01.2018 bis 30.06.2018 gezahlt wurden, auch wenn diese sind Beiträge an die Pensionskasse für das letzte Jahr 2017.

Ein anderes Beispiel. Der Unternehmer hat Anfang 2019 Beiträge an die Pensionskasse für das Jahr 2018 entrichtet. Die „vereinfachte“ Steuer zum Jahresende 2018 kann nicht um diesen Betrag gekürzt werden, kann jedoch bei der Zahlung einer Vorauszahlung auf die vereinfachte Steuer für abgezogen werden 2019.

So senken Sie die Steuer auf Einzelunternehmerbeiträge im vereinfachten Steuersystem ohne Arbeitnehmer

Mit welchen Beiträgen kann die Einheitssteuer im vereinfachten Steuersystem gesenkt werden?- Zusammensetzung des Abzugs:

  • Versicherungsbeiträge zur Pensionskasse und Krankenkasse, die der Unternehmer für sich selbst zahlt, in der festgelegten Mindesthöhe;
  • vom Unternehmer für sich selbst gezahlte Versicherungsbeiträge an die Pensionskasse in Höhe von 1 % des Einkommensbetrags, der im Berichtsjahr 300.000 Rubel übersteigt.

Die Beiträge einzelner Unternehmer zur freiwilligen Personenversicherung mindern das vereinfachte Steuersystem nicht.

Abzugsbetrag:

  • in Höhe der im Berichtszeitraum tatsächlich gezahlten Beiträge

Die Vorauszahlung bzw. Steuer kann letztlich bei Null liegen. Es gibt keine Beschränkungen, aber wenn die Beiträge den Steuerbetrag übersteigen, erfolgt keine Rückerstattung aus dem Haushalt und diese „Einsparungen“ werden auch nicht auf das nächste Jahr übertragen.

Somit berücksichtigt die Höhe der „vereinfachten“ Steuerzahlung für 3, 6, 9 Monate und ein Jahr, was der einzelne Unternehmer bereits an den Bundessteuerdienst überweisen konnte.

Formel zur Berechnung der Vorauszahlung (Steuer) nach dem vereinfachten Steuersystem*

*Bei dieser Berechnung werden nur Abzüge für Versicherungsprämien berücksichtigt. Wenn der Unternehmer auch Gewerbesteuerzahler ist (in einigen Regionen eingeführt), ist auch ein Abzug bei der Gewerbesteuer möglich.

Ein Unternehmer, der das vereinfachte Steuersystem mit dem Besteuerungsgegenstand „Einkommen“ (6 %-Satz) ohne Arbeitnehmer nutzte, erhielt Einkünfte in Höhe von:

1. Quartal 2018 – 300.000 RUB.

2. Quartal 2018 – 500.000 RUB.

III. Quartal 2018 – 700.000 RUB.

IV. Quartal 2018 – 200.000 RUB.

Die Gesamteinnahmen des Unternehmers betrugen: im ersten Quartal 300.000 Rubel, im ersten Halbjahr 800.000 Rubel, in 9 Monaten 1.500.000 Rubel und im Jahr 2018 1.700.000 Rubel.

Der Unternehmer zahlt Beiträge in Höhe von 32.385 Rubel. zu gleichen Teilen vierteljährlich.

Im Zeitraum vom 01.01.2018 bis 31.03.2018 wurden Versicherungsprämien in Höhe von 8.096,25 Rubel gezahlt. (RUB 32.385 / 4 = RUB 8.096,25).

Die Vorauszahlung für die „vereinfachte“ Steuer für das erste Quartal beträgt:

9.903,75 RUB = 300.000 Rubel. x 6 % – 8.096,25 Rubel.

Im zweiten Quartal zahlte der Unternehmer außerdem Prämien in Höhe von 8.096,25 Rubel, sodass im Zeitraum vom 01.01.2018 bis 30.06.2018 Versicherungsprämien in Höhe von 16.192,50 Rubel gezahlt wurden.

Die Vorauszahlung für die „vereinfachte Steuer“ für die sechs Monate beträgt:

21.903,75 RUB = 800.000 Rubel. x 6 % – 9.903,75 Rubel. – 16.192,50 Rubel.

Im dritten Quartal leistete der Unternehmer eine weitere Beitragszahlung in Höhe von 8.096,25 Rubel. Da das Einkommen des Unternehmers in den sechs Monaten außerdem 300.000 Rubel überstieg, beschloss der Einzelunternehmer, im dritten Quartal Versicherungsprämien in Höhe von 1 % von 500.000 Rubel an die Pensionskasse zu zahlen. (800.000 RUB – 300.000 RUB). Insgesamt wurden im Zeitraum vom 01.01.2018 bis 30.09.2018 Versicherungsprämien in Höhe von 29.288,75 RUB gezahlt. (8.096,25 x 3 + 500.000,00 x 1 %)

Die Vorauszahlung für die „vereinfachte Steuer“ für 9 Monate beträgt:

28.903,75 RUB = 1.500.000 Rubel. x 6 % – 21.903,75 Rubel. – RUB 9.903,75 – RUB 29.288,75

Im vierten Quartal zahlte der Unternehmer 7.000 Rubel an die Pensionskasse. (1 % von 700.000 Rubel) sowie 8.096,25 Rubel. – der letzte Teil der Beiträge an die Pensionskasse und die Föderale obligatorische Krankenversicherung in Höhe von 32.385 Rubel, zahlbar im Jahr 2018.

Insgesamt wurden für den Zeitraum vom 01.01.2018 bis 31.12.2018 Versicherungsprämien in Höhe von 44.385 Rubel gezahlt.

Am Ende des Jahres wird eine Reduzierung des Steuerbetrags in Höhe von 3.096,25 Rubel berechnet, da die berechnete Steuer, abzüglich der im Laufe des Jahres gezahlten Beiträge, geringer ist als der Betrag der zuvor überwiesenen Vorauszahlungen:

1.700.000 RUB x 6% - 44.385 Rubel.< 9 903,75 руб. + 21 903,75 руб. + 28 903,75 руб.

Im Januar 2019 zahlte der Einzelunternehmer 2.000 Rubel an die Pensionskasse. – der Beitragssaldo in Höhe von 1 % des Einkommensbetrags über 300.000 Rubel. im Jahr 2018. Um diesen Betrag kann der Unternehmer die Vorauszahlungen für die „vereinfachte“ Steuer für 2019 kürzen.

So senken Sie die Steuer einzelner Unternehmer im vereinfachten Steuersystem mit Arbeitnehmern

Mit welchen Beiträgen und Zahlungen kann die Steuer gesenkt werden?- Zusammensetzung des Abzugs:

  • obligatorische Versicherungsprämien, die der Unternehmer für sich selbst zahlt;
  • Pflichtversicherungsbeiträge für Arbeitnehmer;
  • Krankheitsurlaub für die ersten drei Tage, bezahlt auf Kosten des Arbeitgebers;
  • Beiträge aus freiwilligen Versicherungsverträgen zugunsten der Arbeitnehmer im Falle ihrer vorübergehenden Arbeitsunfähigkeit.

Ein Unternehmer, der Arbeitnehmer beschäftigt und/oder Vergütungen an Einzelpersonen zahlt, hat das Recht, den Betrag der berechneten „vereinfachten“ Steuer (Vorauszahlungen) um die Kosten für die Zahlung von Folgendem zu kürzen:

  • die für Ihre Versicherung gezahlten Pflichtversicherungsprämien. Diese beinhalten:
    • Zahlungen in Höhe des Mindestfestbetrags an die Pensionskasse (Rentenversicherung) und die Bundeskrankenversicherung (Obligatorische Krankenversicherung);
    • Zahlungen an die Russische Föderation in Höhe von 1 %, gezahlt bei Einkünften über 300.000 Rubel.

Es lohnt sich nicht, sich auf das Schreiben des Finanzministeriums (Nr. 03-11-09/57011 vom 6. Oktober 2015) zu verlassen, in dem es heißt, dass 1 % Beiträge zur Pensionskasse nicht in den Abzug einbezogen werden können; es wurde zurückgezogen (für Weitere Einzelheiten finden Sie in den Informationen oben im Abschnitt für Einzelunternehmer ohne Arbeitnehmer.

  • Versicherungsprämien aus Zahlungen an seine Mitarbeiter und/oder andere Personen (z. B. im Rahmen von Dienstleistungsverträgen usw.). Zu diesen Zahlungen gehören Versicherungsprämien:
    • für die obligatorische Rentenversicherung;
    • für die obligatorische Sozialversicherung bei vorübergehender Erwerbsunfähigkeit und im Zusammenhang mit Mutterschaft;
    • für die obligatorische Krankenpflegeversicherung;
    • für die obligatorische Sozialversicherung gegen Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten (Beiträge bei Verletzungen);
    • Leistungen bei vorübergehender Erwerbsunfähigkeit;

Für die ersten drei Tage der Arbeitsunfähigkeit zahlt der Unternehmer auf eigene Kosten Leistungen bei vorübergehender Erwerbsunfähigkeit – diese Beträge werden abgezogen, sofern sie nicht durch Versicherungsleistungen im Rahmen freiwilliger Versicherungsverträge (VKV) gedeckt sind. In diesem Fall sollte die Leistung nicht mit Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten in Zusammenhang stehen.

Um den Abzug zu rechtfertigen, muss der Unternehmer über Belege verfügen: eine Bescheinigung über die vorübergehende Arbeitsunfähigkeit des Arbeitnehmers und ein Dokument, das den Zahlungseingang des Arbeitnehmers bestätigt (z. B. eine Spesenabrechnung).

Der Abzug in Form von Krankheitsurlaub wird nicht um den aus der Leistung berechneten Betrag der Einkommensteuer gekürzt. Wenn ein Unternehmer einen Zusatzbetrag zum Krankengeld bis zur Höhe des tatsächlichen Durchschnittsverdienstes des Arbeitnehmers zahlt, werden diese Kosten bei der „vereinfachten“ Steuer nicht abgezogen.

Ein Arbeitgeber kann zugunsten seiner Arbeitnehmer eine freiwillige Krankenversicherungsvereinbarung abschließen. Eine solche Vereinbarung kann vorsehen, dass bei Krankheit eines Arbeitnehmers eine Versicherungsleistung gezahlt wird. In diesem Fall umfasst der Abzug nicht die Kosten für die Zahlung des Krankenstands (tatsächlich gibt es keine), sondern Zahlungen im Rahmen des Vertrags (siehe nächster Absatz).

  • Zahlungen (Beiträge) aus freiwilligen Personenversicherungsverträgen zugunsten der Arbeitnehmer im Falle ihrer vorübergehenden Arbeitsunfähigkeit (außer bei Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten).

Um einen Abzug dieser Zahlungen zu erhalten, muss im Vertrag unter anderem festgelegt werden, dass die Höhe der Versicherungsleistung an den Arbeitnehmer den gesetzlich festgelegten Betrag der Leistungen bei vorübergehender Erwerbsunfähigkeit nicht übersteigt und nur für die ersten drei Tage der Arbeitsunfähigkeit gezahlt wird.


Wie stark kann eine „vereinfachte“ Steuer gesenkt werden?- Höhe des Abzugs:

  • in Höhe der im Berichtszeitraum tatsächlich gezahlten Beträge im Zusammenhang mit Abzügen, jedoch nicht mehr als 50 % der Steuer (Vorauszahlung).

Das heißt, Vorauszahlungen und Steuern können von einzelnen Unternehmern maximal um die Hälfte gekürzt werden. Wenn also der Gesamtbetrag der oben genannten Zahlungen (Abzüge) mehr als die Hälfte der berechneten Vorauszahlung (Steuer) beträgt, kann die zu zahlende Vorauszahlung (Steuer) nur um 50 % gekürzt werden.

Formel zur Berechnung der Vorauszahlung (Steuer) nach dem vereinfachten Steuersystem für einen Einzelunternehmer*

In diesem Fall darf die Vorauszahlung (Steuer) nicht geringer sein als:

Mindestzahlung (Steuer)*

*Wenn der Unternehmer Gewerbesteuerzahler ist (in einigen Regionen eingeführt), ist auch ein Abzug von der Gewerbesteuer möglich, dieser unterliegt jedoch nicht der 50 %-Grenze.

Nuancen der Senkung der „vereinfachten“ Steuer

  • Abs. 5 Absatz 3.1 Kunst. 346.21 (Einzelne Arbeitgeber können die Steuer höchstens um die Hälfte senken)
  • Abs. 5 und 6 Absatz 3.1 Kunst. 346.21 Abgabenordnung der Russischen Föderation, Abschnitt 3.1 Kunst. 346.21 der Abgabenordnung der Russischen Föderation (Einzelunternehmer ohne Angestellte reduzieren die Steuer ohne Begrenzung auf 50 %), Schreiben des Finanzministeriums Russlands vom 01.09.2014 N 03-11-09/43646 vom 05 /26/2014 N 03-11-11/24975, vom 04.07.2014 N 03-11-11/15344
  • S. 1 Klausel 3.1 Kunst. 346.21 der Abgabenordnung der Russischen Föderation (einzelne Arbeitgeber beziehen Beiträge für sich selbst in die Abzüge ein)
  • S. 2 Klausel 3.1 Kunst. 346.21 der Abgabenordnung der Russischen Föderation (Ermäßigung der Steuer auf die Höhe der Leistungen bei vorübergehender Erwerbsunfähigkeit), Schreiben des Finanzministeriums Russlands vom 11.04.2013 N 03-11-06/2/12039 vom 20. Oktober , 2006 Nr. 03-11-04/2/216
  • Kunst. 7 des Gesetzes Nr. 255-FZ vom 29. Dezember 2006 (die Zuzahlung des Arbeitgebers bis zum Durchschnittsverdienst während des Krankheitsurlaubs ist keine Leistung (und wird daher im vereinfachten Steuersystem nicht in den Abzug einbezogen))
  • S. 3 Absatz 3.1 Kunst. 346.21 Abgabenordnung der Russischen Föderation (Senkung der Steuer auf Zahlungen aus Versicherungsverträgen)
  • Schreiben des Finanzministeriums Russlands vom 01.09.2006 N 03-11-04/2/181, des Föderalen Steuerdienstes Russlands für Moskau vom 20.01.2009 N 19-11/003082 (Belege zur Steuersenkung in Höhe von Leistungen bei vorübergehender Erwerbsunfähigkeit)
  • STS 6 oder das „Einkommen“-System wird von Einzelunternehmern und Organisationen mit einem Einkommen von weniger als 150 Millionen Rubel pro Jahr verwendet. Im Gegensatz zum vereinfachten Steuersystem 15 können Sie beim 6 %-System vor Abzug der Mittel Ihre Steuerzahlung kürzen. Wenn das vereinfachte Steuersystem 6 Prozent beträgt, um wie viel verringert sich die Steuer? Zulässige Abzüge sind gesetzlich festgelegt und in Artikel 346.21 der Abgabenordnung der Russischen Föderation festgelegt.

    Bei der Anwendung des vereinfachten Steuersystems 6 ist die Steuerbemessungsgrundlage nur das Einkommen. Spesen können nicht von der Bemessungsgrundlage abgezogen werden. Ein Abzug ist jedoch möglich aus folgenden Gründen:

    • Handelsgebühren;
    • Zahlung von 1 %, die für Organisationen festgelegt wird, deren Einkommen 300.000 pro Quartal übersteigt.

    Auch Versicherungsabzüge können abgezogen werden. Liste der Beiträge, die die Steuer im vereinfachten Steuersystem 6 um einen bestimmten Betrag reduzieren:

    • an die Pensionskasse Russlands;
    • an die Sozialversicherungskasse im Falle vorübergehender Arbeitsfähigkeit und Mutterschaftsurlaub;
    • Beiträge zur Deckung von Schäden bei Berufskrankheiten und Unfällen;
    • an die obligatorische Krankenversicherungskasse für Bürger;
    • Zahlungen für die freiwillige Sozialversicherung der Arbeitnehmer.

    Der Gesamtbetrag aller Zahlungen (ohne freiwillige Sozialversicherung) beträgt 30 % des Gehalts des Arbeitnehmers. 22 % gehen an die Pensionskasse, 2,9 % decken die Sozialversicherung und die obligatorische Krankenversicherung verlangt 5,1 % des Verdienstes.

    In manchen Situationen deckt die Versicherung möglicherweise nicht die Leistungen ab, auf die der Arbeitnehmer gesetzlich Anspruch hat. Ein Beispiel sind Leistungen bei vorübergehender Erwerbsunfähigkeit für die ersten drei Tage des Krankheitsurlaubs. Die Organisation hat das Recht, diesen Aufwandsposten in den Steuerermäßigungsbetrag einzubeziehen. Nicht berücksichtigt werden nur Zahlungen, die mit der Deckung von Verletzungen und Schäden infolge eines Unfalls im Betrieb oder der Entwicklung einer Berufskrankheit verbunden waren.

    Gesetzesartikel darüber, wie Sie im vereinfachten Steuersystem Steuern senken können: http://base.consultant.ru/cons/cgi/online.cgi?req=doc&base=LAW&n=191799&div=LAW&dst=11356%2C0&rnd=214315.47509294018703196.

    Steuerermäßigung für Einzelunternehmer

    Für Unternehmer sind die Abzugsbedingungen günstiger. Um wie viel reduziert sich die Einzelunternehmersteuer im vereinfachten Steuersystem „Einkommen“ um 6 Prozent:

    1. Feste Zahlung an außerbudgetäre Mittel für Sie. Im Jahr 2918 sind es 32.385 Rubel.
    2. Eine Zuzahlung von 1 % des Gewinnbetrages. Es ist nur gültig, wenn das Einkommensniveau für das Quartal 300.000 übersteigt. Die Steuer sollte wie folgt berechnet werden: (Gesamtgewinn - 300.000.000) * 0,01. Das heißt, Sie müssen nur Gelder berücksichtigen, die das festgelegte Limit überschritten haben. Solange das Einkommen geringer ist, ist die Zahlung nicht gültig.
    3. Zahlungen an außerbudgetäre Fonds für Mitarbeiter. Berücksichtigt werden Rente, Krankenversicherung, Sozialversicherung bei Mutterschaftsurlaub, vorübergehender Erwerbsunfähigkeit sowie NS und PZ (Unfälle und Berufskrankheiten).
    4. Kosten im Zusammenhang mit dem Abzug von Leistungen bei vorübergehender Erwerbsunfähigkeit. Berücksichtigt werden alle Leistungen, die nicht durch die Versicherung abgedeckt sind, mit Ausnahme von Mitteln zur Behandlung nach einem Unfall.
    5. Freiwillige Zahlungen zur Personenversicherung. Die Versicherung muss in einem nach den Regeln der Russischen Föderation lizenzierten Unternehmen eröffnet werden und der Inhaber muss zum offiziellen Personal gehören.

    Verfügt ein Einzelunternehmer über keine Arbeitnehmer, steht ihm im Rahmen des vereinfachten Steuersystems eine Ermäßigung der festen Versicherungsprämien zu. Die restlichen Abzüge fallen mangels Arbeitskräften einfach weg.

    Ein Einzelunternehmer mit Arbeitnehmern ist sogar eine juristische Person, die einen Zivilvertrag mit einer Klausel über die Zahlung von Versicherungsprämien abgeschlossen hat. Außerdem reduzieren sie die Steuer im vereinfachten Steuersystem um die Hälfte.

    Hat ein Einzelunternehmer Mitarbeiter eingestellt, sich aber zu einem vollständigen Personalabbau entschieden, muss er bis zum Jahresende dennoch nur 50 % der Versicherungsbeiträge abziehen. Und ab dem neuen Jahr kann er wieder alle in der Abgabenordnung der Russischen Föderation festgelegten Ausgaben zu 100 % abziehen und weniger zahlen.

    Unterschiede bei den Abzügen für Einzelunternehmer und Organisationen

    Für die Steuerermäßigung gelten gewisse Einschränkungen. Sie gelten sowohl für Organisationen als auch für Einzelunternehmer, die Mitarbeiter beschäftigen. Die aufgeführten Kategorien juristischer Personen können maximal 50 % aller Beiträge von der Steuerzahlung abziehen. Die restlichen 50 % verbleiben und werden unverändert auf das Konto des Federal Tax Service überwiesen. Beispiel:

    • Im Berichtszeitraum wurden 30 % der Gehälter aller Mitarbeiter an außerbudgetäre Fonds überwiesen;
    • Da der Lohn des Personals 150.000 Rubel beträgt, beträgt die Zahlung 45.000 Rubel;
    • der Steuerzahler ist ein „vereinfachter“ Einzelunternehmer mit Arbeitnehmern, wir reduzieren also nur um 50 %;
    • ein Anteil von 22,5 Tausend Rubel wird auf das Konto des Föderalen Steuerdienstes überwiesen.

    Zusätzliche Funktionen zum Abzug der Versicherungsprämien

    Oben sind die zulässigen Steuerabzüge nach dem vereinfachten Steuersystem 6 aufgeführt. Damit die Ermäßigung rechtlich gerechtfertigt ist, müssen die Versicherungsprämien jedoch folgende Anforderungen erfüllen:

    • Beiträge wurden für denselben Berichtszeitraum berechnet und abgegrenzt, für den die Steuer eingereicht wird;
    • die gezahlten Versicherungsprämien sanken in der Zeit, als das vereinfachte Steuersystem bereits in Kraft war;
    • die Höhe der Versicherungsleistungen entspricht den Berechnungen für den Berichtszeitraum.

    Weitere Einzelheiten zum letzten Punkt: Wenn der Steuerpflichtige die Versicherungsprämien falsch berechnet und zu viel gezahlt hat, wird die Höhe der Überzahlung beim Abzug der Prämien nicht berücksichtigt. Die Überzahlung wird zur Beitragsreduzierung in der nächsten Berichtsperiode verwendet und kann auch dann berücksichtigt und zur Reduzierung der Steuer des vereinfachten Steuersystems 6 verwendet werden.

    Abzug der Handelsgebühr

    Kapitel 33 der Abgabenordnung legt Handelsgebühren fest, die für bestimmte Arten von Geschäftstätigkeiten gelten. Die Gebühren werden von Unternehmern und LLCs gezahlt, die in den folgenden regionalen Einheiten registriert sind:

    • Sewastopol;
    • Moskau;
    • Sankt Petersburg.

    Eine juristische Person hat das Recht, die Steuer um den Betrag der Gewerbegebühr zu ermäßigen. Sie müssen lediglich die Höhe der Gebühr berücksichtigen, die im Berichtszeitraum überwiesen wurde. Sie wird von der Vorauszahlung abgezogen.

    Das Recht auf Vorsteuerabzug im vereinfachten Verfahren wird denjenigen juristischen Personen entzogen, die dem Finanzamt keine entsprechenden Unterlagen vorgelegt haben. Die Steuerbehörden verlangen die Übermittlung einer Mitteilung über die Registrierung einer juristischen Person als Gewerbesteuerzahler.

    Berechnungsregeln für die Steuerermäßigung

    Die Berechnung der Steuerzahlung nach dem vereinfachten Steuersystem 6 erfolgt ganz einfach: Die Bemessungsgrundlage, also das Einkommen für den Berichtszeitraum, wird mit dem aktuellen Steuersatz multipliziert. In verschiedenen Regionen kann er zwischen 1 und 6 Prozent liegen, der Hauptsatz für den Steuergegenstand beträgt jedoch 6 %. Für die Steuerabzüge gibt es ein anderes Berechnungssystem.

    Zunächst müssen Sie die Gesamtsteuer berechnen, ohne die gesetzlich vorgeschriebenen Ermäßigungen noch zu berücksichtigen. Der Umsatz für den Berichtszeitraum (3 Monate) wird mit 0,06 multipliziert. Erst dann werden Abzüge vorgenommen. Es wird der Betrag aller der juristischen Person zustehenden Kürzungen berechnet. Die endgültigen Berechnungszeilen hängen vom Status der juristischen Person ab:

    • LLCs und Einzelunternehmer mit Mitarbeitern teilen den Betrag der Abzüge durch 2;
    • Einzelunternehmer ohne Mitarbeiter lassen den Betrag unverändert.

    Die endgültige Zahl wird vom ursprünglichen Steuerbetrag abgezogen. Die sich daraus ergebende Differenz ist an den Bundessteuerdienst KBK zu überweisen. Kommt es zu einer Steuerüberzahlung, werden die über die Grenze hinausgehenden Mittel zur Tilgung der Zahlungen in der nächsten Periode verwendet.

    Im Rahmen des vereinfachten Steuersystems mit dem Gegenstand „Einkommen“ kann ein Einzelunternehmer die Steuer auf Versicherungsbeiträge für die obligatorische Renten- und Krankenversicherung senken. Viele Einzelunternehmer haben jedoch wenig Verständnis dafür, wie dies in der Praxis umgesetzt werden kann. Wir erklären die drängendsten Probleme.

    1. Wie zahlt man die Festbeiträge korrekt ab, sodass die Steuer darauf gesenkt werden kann?

    Die Beiträge können das ganze Jahr über in jeder für Sie passenden Höhe gezahlt werden. Es gibt keine monatlichen oder vierteljährlichen Fristen für die Zahlung der festen Beiträge.

    Das Bundesgesetz Nr. 212-FZ vom 24. Juli 2009 „Über Versicherungsbeiträge an die Pensionskasse der Russischen Föderation, die Sozialversicherungskasse der Russischen Föderation und die Föderale obligatorische Krankenversicherungskasse“ legt zwei Zahlungsfristen fest. Die erste betrifft feste Beiträge, die nicht vom Einkommen eines einzelnen Unternehmers abhängen (für alle Unternehmer gleich) – spätestens am 31. Dezember des Jahres, für das Beiträge gezahlt werden. Die zweite Frist für feste Beiträge zu Einkünften über 300.000 Rubel pro Jahr endet spätestens am 1. April des Jahres, das auf den Ablauf des Jahres folgt, für das die Beiträge gezahlt werden.

    Um die Steuer über die Berichtszeiträume hinweg gleichmäßig zu senken, ist es für viele Einzelunternehmer praktisch, die Beiträge vierteljährlich zu zahlen, um im Laufe des Jahres nicht zu viel Steuern zu zahlen.

    2. Ist es möglich, die Beitragssteuer zur Pensionskasse zu senken, die für Einkünfte über 300.000 Rubel pro Jahr berechnet wird?

    Dürfen. Gemäß der Terminologie des Bundesgesetzes vom 24. Juli 2009 N 212-FZ werden beide Teile der Beiträge (fester Betrag und berechnet – ab einem Einkommen von mehr als 300.000 Rubel) als Versicherungsprämien in festen Beträgen bezeichnet, obwohl ein Teil davon Die Höhe der Beiträge ist grundsätzlich nicht festgelegt. Und der Einzelunternehmer hat das Recht, die Steuer auf eingezahlte Versicherungsprämien zu senken feste Größe.

    3. Kann ein Einzelunternehmer mit Arbeitnehmern die Beitragssteuer im vereinfachten Steuersystem ermäßigen, da die Abgabenordnung vorsieht, dass nur Einzelunternehmer, die keine Zahlungen und sonstige Vergütungen an natürliche Personen leisten, die Beitragssteuer in fester Höhe ermäßigen können?

    Ein Einzelunternehmer, der das vereinfachte Steuersystem nutzt, kann die Steuer auf seine Beiträge um einen festen Betrag senken, unabhängig davon, ob er Arbeitnehmer hat oder nicht.

    Tatsache ist, dass in Artikel 346.21 Absatz 1, Absatz 3.1 der Abgabenordnung der Russischen Föderation nicht genau festgelegt ist, um welche Art von Beiträgen es sich handelt – Beiträge für Arbeitnehmer oder Beiträge für den einzelnen Unternehmer selbst. Darin heißt es, dass es möglich ist, die berechnete Steuer um den Betrag der im Steuer-(Melde-)Zeitraum gezahlten Versicherungsprämien zu reduzieren. Und zum Beispiel steht im Kapitel über UTII im Artikel zur Steuerberechnung ausdrücklich, dass die Steuer um Versicherungsprämien reduziert werden kann, die für Leistungen an Arbeitnehmer angefallen sind. Der Unterschied zum vereinfachten Steuersystem ist offensichtlich. Daher kann die UTII im Gegensatz zum vereinfachten Steuersystem nicht um feste Beiträge eines Einzelunternehmers gekürzt werden, wenn der Einzelunternehmer Arbeitnehmer hat.

    4. Ist es möglich, die Steuer des laufenden Jahres auf die in den Vorjahren gezahlten Beiträge zu senken? Beispielsweise wurden im Januar 2015 die Beiträge für das Jahr 2014 gezahlt.

    Ja, du kannst. Beiträge reduzieren die Steuer im Zeitraum ihrer Zahlung. Eine Rückstellung während des Zeitraums der Steuerermäßigung ist jedoch nicht vorgesehen. Beiträge sollten grundsätzlich berechnet werden, allerdings in früheren Zeiträumen. Der Föderale Steuerdienst der Russischen Föderation und das Finanzministerium der Russischen Föderation vertreten in ihren Briefen den gleichen Standpunkt.

    Einzelunternehmer zum vereinfachten Steuersystem 6 %: So senken Sie die Steuer auf Versicherungsprämien

    Ist eine Kürzung der Steuervorauszahlungen auf Festbeiträge möglich?

    Ja, du kannst. In Artikel 346.21 Klausel 3.1 der Abgabenordnung der Russischen Föderation heißt es direkt, dass Steuerzahler den für den Steuerzeitraum (Meldezeitraum) berechneten Steuerbetrag (Steuervorauszahlungen) reduzieren. Um jedoch die Beitragsvorauszahlungen zu reduzieren, müssen Beiträge in dem Berichtszeitraum gezahlt werden, für den diese Vorauszahlungen gezahlt werden. Um beispielsweise die Beitragssteuer für 9 Monate des Jahres 2015 zu senken, müssen die Beiträge bis spätestens 30. September 2015 gezahlt werden.

    6. Ist es möglich, die im 1. Quartal gezahlten Beiträge zur Reduzierung der Steuervorauszahlung für das 2. Quartal zu verwenden? Ist es möglich, den Beitragssaldo, der nicht in die Steuer des 1. Quartals passte, auf das 2. Quartal zu übertragen und so die Steuer zu senken?

    Tatsache ist, dass die Steuer im vereinfachten Steuersystem nicht vierteljährlich berechnet wird, sondern als kumulierte Summe betrachtet wird. Daher fällt für das 2., 3. und 4. Quartal keine Steuer an. Es gibt Steuervorauszahlungen für das 1. Quartal, 1. Halbjahr, 9 Monate und Steuern für das Jahr.

    Bei der Berechnung der Steuer für das 1. Halbjahr werden die Einkünfte des 1. Halbjahres und die in diesem Halbjahr gezahlten Beiträge berücksichtigt. Da das 1. Quartal zum 1. Halbjahr zählt, besteht kein Zweifel daran, dass die in diesem Quartal gezahlten Beiträge die Vorauszahlung für das 1. Halbjahr mindern. Und es besteht keine Notwendigkeit, etwaige „Restbeiträge“ vom 1. Quartal in das 2. Quartal zu übertragen.

    Beispiel: Sie haben im 1. Quartal feste Beiträge in Höhe von 5.000 Rubel gezahlt, die berechnete Vorauszahlung für das 1. Quartal betrug jedoch nur 3.000 Rubel bzw. die zu zahlende Steuer für das 1. Quartal betrug 0 Rubel. Beiträge im 2. Quartal wurden nicht gezahlt; bei der Berechnung der Steuer für das 1. Halbjahr nehmen Sie zur Steuerminderung den Betrag von 5.000 Rubel an, da dieser Beitragsbetrag im 1. Halbjahr gezahlt wurde. Es ist nicht erforderlich, die Einkünfte des 2. Quartals separat zu erfassen und die Steuer darauf zu berechnen, dies ist falsch und kann zu einem falschen Ergebnis führen.

    7. Ist es möglich, in diesem Jahr Beiträge für Einkünfte über 300.000 Rubel für das Jahr 2015 zu zahlen und die Steuer darauf zu senken? Oder sollen diese Beiträge erst Ende 2015 gezahlt und die Steuer 2016 um sie gemindert werden?

    Sie können Beiträge für Einkünfte zahlen, die 300.000 Rubel pro Jahr übersteigen, sobald Ihr Einkommen 300.000 Rubel pro Jahr übersteigt. Beiträge können in Raten gezahlt werden, nicht unbedingt in einer Summe. Da diese Beiträge fest sind (siehe Absatz 1 dieses Artikels), reduzieren sie die Steuer des Zeitraums, in dem sie gezahlt wurden. Wenn Sie also im Jahr 2015 Beiträge für Einkünfte zahlen, die 300.000 Rubel pro Jahr übersteigen, können Sie die Steuer für diese Beiträge im Jahr 2015 senken.

    Wenn Sie noch Fragen zur Steuerberechnung haben, können Sie diese im Forum in der Rubrik „Einzelunternehmer“ stellen. Sonderregelungen (UTII, vereinfachtes Steuersystem, PSN, einheitliche Agrarsteuer).“

    Zur Berechnung der Steuer können Sie das Tool „Berechnung der Steuerzahlungen nach dem vereinfachten Steuersystem 6 %“ verwenden.

    Artikel 16, Absatz 2 des Bundesgesetzes vom 24. Juli 2009 N 212-FZ „Über Versicherungsbeiträge an die Pensionskasse der Russischen Föderation, die Sozialversicherungskasse der Russischen Föderation, die Föderale obligatorische Krankenversicherungskasse“

    Artikel 16 Absatz 2 des Bundesgesetzes vom 24. Juli 2009 N 212-FZ „Über Versicherungsbeiträge an die Pensionskasse der Russischen Föderation, die Sozialversicherungskasse der Russischen Föderation, die Föderale obligatorische Krankenversicherungskasse“

    Artikel 346.21 Klausel 3.1 der Abgabenordnung der Russischen Föderation

    Artikel 346.32 Absatz 1 Absatz 2 der Abgabenordnung der Russischen Föderation

    Schreiben des Föderalen Steuerdienstes Russlands vom 20. März 2015 N GD-3-3/1067@

    Finanzministerium Russlands vom 01.09.2014 N 03-11-09/43646

    Die Abgabenordnung ermöglicht es Ihnen, gezahlte Versicherungsprämien (und einige andere Zahlungen) mit dem vereinfachten Steuersystem zu verrechnen, wenn Sie das vereinfachte Steuersystem (STS) anwenden. Um dieses Verfahren anwenden zu können, müssen Sie die Versicherungsprämien jedoch auf besondere Weise und innerhalb eines bestimmten Zeitrahmens zahlen.

    Die Abgabenordnung der Russischen Föderation (TC RF) ermöglicht die Anrechnung der Höhe der gezahlten Versicherungsprämien von der Steuerzahlung (Artikel 346.21 Absatz 3.1 der Abgabenordnung der Russischen Föderation). Dieses Recht steht nur Steuerzahlern zu, die als Besteuerungsgegenstand das Einkommen gewählt haben. Diese Steuerzahler reduzieren den für den Steuer-(Melde-)Zeitraum berechneten Betrag des vereinfachten Steuersystems (Steuervorauszahlungen) um die Höhe der Versicherungsbeiträge für die obligatorische Rentenversicherung, die obligatorische Sozialversicherung bei vorübergehender Erwerbsunfähigkeit und im Zusammenhang mit Mutterschaft, obligatorische Krankenversicherung Versicherung, obligatorische Sozialversicherung gegen Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten, gezahlt (innerhalb der berechneten Beträge) in einem bestimmten Steuer-(Melde-)Zeitraum gemäß den Rechtsvorschriften der Russischen Föderation (Absatz 1, Absatz 3.1, Artikel 346.21 der Abgabenordnung der Russischen Föderation).

    Außerdem kann der Betrag des vereinfachten Steuersystems um folgende Beträge gekürzt werden:

    — Aufwendungen für die Zahlung von Leistungen bei vorübergehender Erwerbsunfähigkeit1

    — Zahlungen (Beiträge) aus freiwilligen Personenversicherungsverträgen, die mit Versicherungsorganisationen2 geschlossen wurden

    Im Allgemeinen kann der Betrag des vereinfachten Steuersystems um den in diesem Absatz genannten Betrag der Ausgaben nicht um mehr als 50 Prozent gekürzt werden. Aber Einzelunternehmer, die keine Zahlungen und sonstigen Vergütungen an Einzelpersonen leisten, reduzieren den Steuerbetrag (Steuervorauszahlungen) um die gezahlten Versicherungsbeiträge an die Pensionskasse der Russischen Föderation und die Föderale obligatorische Krankenversicherung in fester Höhe (d. h. ohne Mengenbegrenzung).

    Betrachten wir am Beispiel der Versicherungsbeiträge zur Pensionskasse und der obligatorischen Krankenversicherung (nennen wir sie Versicherungsprämien) für einen einzelnen Unternehmer, der keine Zahlungen oder sonstige Vergütungen an Einzelpersonen leistet, wie wir die oben genannten Aufwandsbeträge ausgleichen können.

    Es wird das vereinfachte Steuersystem gezahlt in Form von Vorauszahlungen spätestens am 25. Tag des ersten Monats nach dem abgelaufenen Berichtszeitraum (Artikel 346.21 Absatz 7 der Abgabenordnung der Russischen Föderation), das heißt:

    Für das Jahr des vereinfachten Steuersystems wird die Steuer auf der Grundlage der Ergebnisse des Steuerzeitraums spätestens zu den in Artikel 346.23 der Abgabenordnung der Russischen Föderation festgelegten Fristen für die Einreichung einer Steuererklärung gezahlt (Artikel 346.21 Absatz 7 der Steuer). Code der Russischen Föderation), das heißt:

    — Einzelunternehmer – spätestens am 30. April des auf den abgelaufenen Steuerzeitraum folgenden Jahres.

    Weitere Einzelheiten: Fristen für die Steuerzahlung und Abgabe einer Erklärung bei Anwendung des vereinfachten Steuersystems (STS)

    Versicherungsprämien werden gezahlt Einzelunternehmer, die im Rahmen der folgenden Bedingungen keine Zahlungen und sonstigen Vergütungen an Einzelpersonen leisten:

    - spätestens am 31. Dezember des laufenden Kalenderjahres, wenn die Höhe des Einkommens, aus dem die Versicherungsprämien berechnet werden, für den Abrechnungszeitraum weniger als 300.000 Rubel beträgt3

    - spätestens am 1. Juli des auf den abgelaufenen Abrechnungszeitraum folgenden Jahres, wenn die Höhe der Einkünfte, aus denen die Versicherungsprämien berechnet werden, für den Abrechnungszeitraum 300.000 Rubel übersteigt4

    Der Satz der Versicherungsprämien wird in Absatz 1 der Kunst bestimmt. 430 Abgabenordnung der Russischen Föderation.

    Die Frage ist, dass es zum Ausgleich der Höhe der Versicherungsprämien erforderlich ist, dass diese im Berichtszeitraum gezahlt wurden. Wenn Sie die oben genannten Fristen strikt einhalten und Versicherungsprämien am 31. Dezember und 1. Juli zahlen, kann der Steuerpflichtige den Betrag des vereinfachten Steuersystems aufgrund der Ergebnisse des 1. Quartals, eines Halbjahres und 9 Monaten nicht kürzen , da in diesem Zeitraum keine Versicherungsprämien gezahlt werden.

    Die Tatsache, dass für die Anrechnung auf das vereinfachte Steuersystem die Höhe der Versicherungsbeiträge im Berichtszeitraum (im Rahmen der berechneten Beträge) gezahlt werden muss, ist in Ziffer 3.1 der Kunst ausdrücklich festgelegt. 346.21 Abgabenordnung der Russischen Föderation.

    Das Finanzministerium der Russischen Föderation erklärt im Schreiben des Finanzministeriums Russlands vom 24. März 2016 N 03-11-11/16418 auch: Ein Einzelunternehmer, der das vereinfachte Steuersystem mit dem Besteuerungsgegenstand anwendet Wer von der Einkommensform abhängt und keine Zahlungen oder sonstige Vergütungen an natürliche Personen leistet, hat das Recht, die Steuer um diesen Betrag zu kürzen Versicherungsprämien, die in dem Steuerzeitraum gezahlt wurden, für den die Steuererklärung eingereicht wird.

    Derselbe Brief gibt ein Beispiel:

    „... wenn ein einzelner Unternehmer, der keine Zahlungen und sonstigen Vergütungen an Einzelpersonen leistet, für das Jahr 2015 Versicherungsprämien in fester Höhe zahlt, berechnet auf der Grundlage eines Einkommens von mehr als 300.000 Rubel im März 2016, dann sollte diese feste Zahlung berücksichtigt werden bei der Berechnung der im Zusammenhang mit der Anwendung des vereinfachten Steuersystems für den Berichtszeitraum (Steuerzeitraum) 2016 gezahlten Steuer.“

    Was ist der Ausweg?

    Die Lösung ist einfach: Versicherungsprämien vor Fälligkeit bezahlen:

    In diesem Fall entsteht das Recht auf Verrechnung der im Abrechnungszeitraum gezahlten Versicherungsprämienbeträge. In diesem Fall wird empfohlen, die Höhe der Versicherungsprämien zu zahlen, auf die Sie Anspruch auf Anrechnung haben, d der Zeitraum (da eine Verrechnung innerhalb der Grenzen der berechneten Beträge zulässig ist - Artikel 346.21 Absatz 3.1 der Abgabenordnung der Russischen Föderation).

    Bitte beachten Sie, dass Versicherungsprämien nur angerechnet werden können innerhalb der berechneten Beträge. Das heißt, wenn Sie Versicherungsprämien zahlen, die über dem erforderlichen Betrag liegen, können diese Beträge nicht mit dem vereinfachten Steuersystem verrechnet werden.

    Steuerberechnung vereinfachtes Steuersystem 6 %

    Das Finanzministerium der Russischen Föderation weist auch auf die Rechtmäßigkeit der Anrechnung von Versicherungsprämien auf die im Laufe des Jahres gezahlte Steuer des vereinfachten Steuersystems hin (z. B. Schreiben des Finanzministeriums Russlands vom 04.03.2013 N 03- 11-11/135)

    Beispiel

    Ein Einzelunternehmer, der keine Zahlungen und sonstigen Vergütungen an natürliche Personen leistet (steuerpflichtiges Einkommen, Steuersatz 6 %), weist im laufenden Jahr folgende Indikatoren auf:

    1. Quartal Einkommen 250 Tausend Rubel

    1. Halbjahreseinkommen 500 Tausend Rubel

    9 Monate Einkommen 750 Tausend Rubel

    Jahreseinkommen 1.000 Tausend Rubel

    Versicherungsprämien (am Beispiel der Daten für 2018):

    Beiträge an den russischen Pensionsfonds - 26.545 RUB.

    Beiträge zur Krankenkasse - 5.840 Rubel

    Beiträge zur Pensionskasse 1 % – 7.000 Rubel ((1.000.000 – 300.000) * 1 %)

    Wenn Sie Versicherungsprämien spätestens am 31. Dezember und 1. Juli zahlen, muss der Steuerzahler im Laufe des Jahres den Betrag des vereinfachten Steuersystems ohne Abzug zahlen (da im Berichtszeitraum (Steuerzeitraum) keine Beträge gezahlt werden). . Dann zahlt er am 31. Dezember die Versicherungsprämien und kann diese am Jahresende mit der Zahlung des vereinfachten Steuersystems verrechnen. Das heißt, am Ende des 1. Quartals, sechs Monaten, 9 Monaten wird die Steuer nach dem vereinfachten Steuersystem vollständig gezahlt, die Höhe der Versicherungsprämien wird am 31. Dezember vollständig gezahlt und erst am Jahresende Bei Zahlung des letzten Teils der Zahlung des vereinfachten Steuersystems ist eine Anrechnung der Versicherungsprämien möglich.

    Es ist viel rentabler, im 1. Quartal, Halbjahr, 9 Monate einen Betrag an Versicherungsprämien zu zahlen, der dem Betrag des vereinfachten Steuersystems entspricht (oder weniger, wenn der aufgelaufene Beitragsbetrag unter dem vereinfachten Steuersystem liegt). Anschließend können Sie den Offset sofort anwenden. Das heißt, wenn die Höhe der Versicherungsprämien der Höhe des vereinfachten Steuersystems entspricht, müssen Sie das vereinfachte Steuersystem nicht zahlen.

    1. Quartal

    Der Betrag des vereinfachten Steuersystems beträgt 15.000 Rubel (250.000 * 6%)

    Unter Berücksichtigung der vorgenommenen Verrechnung wird das vereinfachte Steuersystem für das 1. Quartal in Höhe von 6.903,75 Rubel (15.000 - 6.636,25 - 1.460) gezahlt.

    Halbes Jahr

    Der Betrag des vereinfachten Steuersystems beträgt 30.000 Rubel (500.000 * 6%)

    Pensionskasse - 6.636,25 Rubel (26.545 / 4)

    Obligatorische Krankenversicherung - 1.460 Rubel (5.840 / 4)

    Unter Berücksichtigung der vorgenommenen Verrechnung beträgt die vom vereinfachten Steuersystem für das erste Halbjahr des Jahres gezahlte Steuer 6.903,75 Rubel (30.000 – 6.903,75 (USN) – 13.272,5 (PFR) – 2.920 (FMS)).

    9 Monate

    Der Betrag des vereinfachten Steuersystems beträgt 45.000 Rubel (750.000 * 6%)

    Pensionskasse - 6.636,25 Rubel (26.545 / 4)

    Obligatorische Krankenversicherung - 1.460 Rubel (5.840 / 4)

    Unter Berücksichtigung der vorgenommenen Verrechnung beträgt die nach dem vereinfachten Steuersystem für 9 Monate gezahlte Steuer 6.903,75 Rubel (45.000 – 13.807,5 (USN) – 19.908,75 (PFR) – 4.380 (FMS)).

    Der Betrag des vereinfachten Steuersystems beträgt 60.000 Rubel (1.000.000 * 6%)

    Die Höhe der Versicherungsprämien für den Zeitraum beträgt unter Berücksichtigung der Geschäftsergebnisse:

    Beiträge an die russische Pensionskasse - 26.545 Rubel (für das ganze Jahr).

    Beiträge zur Krankenversicherung - 5.840 Rubel (für das ganze Jahr).

    Beiträge zur Pensionskasse 1 % (für Einkommen über 300.000 Rubel) – 7.000 Rubel ((1.000.000 – 300.000) * 1 %)

    Gesamtversicherungsprämien: 39.385 Rubel.

    Variante 1

    Der Steuerzahler hat das Recht, die Differenz zwischen den zuvor gezahlten Beträgen und dem berechneten Betrag am 31. Dezember zu zahlen und die gezahlten Beträge mit den für das Jahr gezahlten vereinfachten Steuersystemen zu verrechnen.

    PFR - 6.636,25 Rubel (26.545 / 4) - für das 4. Quartal

    Obligatorische Krankenversicherung - 1.460 Rubel (5.840 / 4) - für das 4. Quartal

    PFR 1 % (für Einkommen über 300.000 Rubel) – 7.000 Rubel

    Am Ende des Jahres (im nächsten Kalenderjahr) wird das vereinfachte Steuersystem in Höhe von 96,25 Rubel (60.000 - 20.711,25 (USN) - 26.545 (PFR) - 7.000 (PFR 1%) - 5.840 (FMS) gezahlt. )

    Option 2

    Sie können auch einen anderen Ansatz wählen: Zahlen Sie am 31. Dezember nur die Beitragsbeträge zu Tarifen, die auf Einkommen bis zu 300.000 Rubel berechnet werden:

    Pensionskasse - 6.636,25 Rubel (26.545 / 4)

    Obligatorische Krankenversicherung - 1.460 Rubel (5.840 / 4)

    Beiträge zur Pensionskasse 1 % – 7.000 Rubel ((1.000.000 – 300.000) * 1 %) müssen spätestens am 1. Juli des nächsten Jahres gezahlt und auf das vereinfachte Steuersystem für das nächste Jahr angerechnet werden. In diesem Fall sollten Sie das vereinfachte Steuersystem ohne Berücksichtigung der Beiträge zur Pensionskasse zahlen, berechnet als 1 % des Betrags, der 300.000 Rubel übersteigt (im Beispiel 7.000 Rubel).

    Die Rechtmäßigkeit der Verrechnung der in diesem Jahr gezahlten Beiträge zur Pensionskasse für das Vorjahr wird durch das Schreiben des Finanzministeriums Russlands vom 24. März 2016 N 03-11-11/16418 bestätigt:

    „Wenn ein einzelner Unternehmer, der keine Zahlungen und andere Vergütungen an Einzelpersonen leistet, für das Jahr 2015 Versicherungsprämien in fester Höhe zahlt, berechnet auf der Grundlage eines Einkommens von mehr als 300.000 Rubel im März 2016, dann sollte diese feste Zahlung bei der Berechnung berücksichtigt werden.“ Steuer, die im Zusammenhang mit der Anwendung des vereinfachten Steuersystems für den Berichtszeitraum (Steuerzeitraum) 2016 gezahlt wird.

    Im betrachteten Beispiel wurden im Laufe des Jahres nur Versicherungsprämien gezahlt und gutgeschrieben, die auf der Grundlage von Einkommen bis zu 300.000 Rubel berechnet werden. Es wird empfohlen, Beiträge an die Pensionskasse in der Höhe von 1 % einzuzahlen, entweder um den 31. Dezember herum oder im nächsten Jahr.

    Viele Experten halten es für akzeptabel, während des Jahres 1 % Beiträge an die Pensionskasse zu zahlen und diese das ganze Jahr über gleich anzurechnen. Wenn Sie diesem Weg folgen, sollten Sie beispielsweise am Ende der sechs Monate (bis zum 30. Juni) zusätzlich 2.000 Rubel Versicherungsprämien an die russische Pensionskasse zahlen1 % ((500.000 - 300.000) * 1 %). Der Autor sieht in diesem Ansatz das Risiko, dass die Abgabenordnung der Russischen Föderation keine direkte Regelung zur Anrechnung von Beiträgen zur Pensionskasse von 1 % während des Jahres vorsieht. Auch vom Finanzministerium der Russischen Föderation habe ich zu diesem Thema keine Erklärungen erhalten.

    Anmerkungen

    1) Kosten für die Zahlung von Leistungen bei vorübergehender Erwerbsunfähigkeit gemäß den Rechtsvorschriften der Russischen Föderation (mit Ausnahme von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten) für Tage der vorübergehenden Arbeitsunfähigkeit des Arbeitnehmers, die auf Kosten des Arbeitgebers gezahlt werden und deren Anzahl wird durch das Bundesgesetz vom 29. Dezember 2006 N 255-FZ „Über die obligatorische Sozialversicherung bei vorübergehender Erwerbsunfähigkeit und im Zusammenhang mit Mutterschaft“ festgelegt, in dem Teil, der nicht durch Versicherungszahlungen an Arbeitnehmer von Versicherungsorganisationen gedeckt ist, die über eine ausgestellte Lizenz verfügen gemäß den Rechtsvorschriften der Russischen Föderation zur Ausübung der entsprechenden Tätigkeitsart, gemäß Vereinbarungen mit Arbeitgebern zugunsten der Arbeitnehmer im Falle ihrer vorübergehenden Arbeitsunfähigkeit (mit Ausnahme von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten) für Tage der vorübergehenden Arbeitsunfähigkeit, die sind wird auf Kosten des Arbeitgebers gezahlt und deren Anzahl wird durch das Bundesgesetz vom 29. Dezember 2006 N 255-FZ „Über die obligatorische Sozialversicherung bei vorübergehender Erwerbsunfähigkeit und im Zusammenhang mit Mutterschaft“ festgelegt (Abs. 2 Klausel 3.1 Kunst. 346.21 Abgabenordnung der Russischen Föderation)

    2) Zahlungen (Beiträge) aus freiwilligen Personenversicherungsverträgen, die mit Versicherungsorganisationen geschlossen werden, die über eine gemäß den Rechtsvorschriften der Russischen Föderation ausgestellte Lizenz zur Ausübung der entsprechenden Tätigkeitsart verfügen, zugunsten der Arbeitnehmer im Falle ihrer vorübergehenden Arbeitsunfähigkeit (außer bei Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten) für Tage vorübergehender Arbeitsunfähigkeit, die auf Kosten des Arbeitgebers gezahlt werden und deren Anzahl durch das Bundesgesetz vom 29. Dezember 2006 N 255-FZ „Über die obligatorische Sozialversicherung bei vorübergehender Arbeitsunfähigkeit“ festgelegt wird Behinderung und im Zusammenhang mit Mutterschaft.“ Die angegebenen Zahlungen (Beiträge) mindern den Steuerbetrag (Steuervorauszahlungen), wenn die Höhe der Versicherungsleistung im Rahmen solcher Verträge die Höhe der Leistungen bei vorübergehender Erwerbsunfähigkeit nicht übersteigt, die gemäß den Rechtsvorschriften der Russischen Föderation festgelegt werden (mit Ausnahme von Arbeitsunfällen usw.). Berufskrankheiten) für Tage vorübergehender Arbeitsunfähigkeit des Arbeitnehmers, die auf Kosten des Arbeitgebers gezahlt werden und deren Anzahl durch das Bundesgesetz vom 29. Dezember 2006 N 255-FZ „Über die obligatorische Sozialversicherung bei vorübergehender Arbeitsunfähigkeit“ festgelegt wird und im Zusammenhang mit der Mutterschaft“ (Absatz 3, Absatz 3.1, Artikel 346.21 der Abgabenordnung der Russischen Föderation).

    3) Abs. 2 S. 2 Kunst. 432 der Abgabenordnung der Russischen Föderation (ab 01.01.2017). Bis 01.01.2017 - Absatz 2 der Kunst. 16 des Bundesgesetzes vom 24. Juli 2009 N 212-FZ „Über Versicherungsbeiträge an die Pensionskasse der Russischen Föderation, die Sozialversicherungskasse der Russischen Föderation, die Föderale obligatorische Krankenversicherungskasse.“

    4) Abs. 2 S. 2 Kunst. 432 der Abgabenordnung der Russischen Föderation. Bis 2018 war die Frist für die Zahlung der Versicherungsprämien der 1. April. Durch das Bundesgesetz Nr. 335-FZ vom 27. November 2017 wurde diese Frist auf den 1. Juli geändert (Artikel 2 Absatz 79 des Gesetzes).

    Zusätzlich

    Versicherungsprämien eines Einzelunternehmers (IP) – Versicherungsprämien, die von einem Einzelunternehmer (IP) gezahlt werden.

    Wie wird das Einkommen für Versicherungsprämien einzelner Unternehmer berechnet?

    Fristen für die Steuerzahlung und Abgabe einer Erklärung bei Anwendung des vereinfachten Steuersystems (STS)

    Selbstständige (Bürger) – Personen, die sich selbständig eine Arbeit leisten und keine Zahlungen und sonstigen Vergütungen an Einzelpersonen leisten (Rechtsanwälte, Einzelunternehmer und Notare, die eine freiberufliche Tätigkeit ausüben)

    Das vereinfachte Steuersystem (STS) ist eine der besonderen Steuerregelungen für Kleinunternehmen. Anstelle der Mehrwertsteuer, der Einkommensteuer (oder Einkommensteuer) und der Grundsteuer wird eine einzige Steuer gezahlt. Geregelt durch die Abgabenordnung der Russischen Föderation – Kapitel 26.2. Vereinfachtes Steuersystem.

    Fester Betrag der Versicherungsprämien – der Betrag der Versicherungsprämien, der für Zahler von Versicherungsprämien festgelegt wird, die keine Zahlungen und andere Vergütungen an Einzelpersonen (Einzelunternehmer, Rechtsanwälte, Notare, die eine freiberufliche Tätigkeit ausüben, und andere Personen, die eine freiberufliche Tätigkeit ausüben, gemäß der Verordnung) leisten Gesetzgebung der Russischen Föderation).

    Eizum vereinfachten Steuersystem (mit Arbeitnehmern)

    Benachrichtigungüber den Übergang zum vereinfachten Steuersystem muss zur Verfügung gestellt werden an den Bundessteuerdienst V innerhalb von 30 Tagen ab dem Datum der Registrierung des einzelnen Unternehmers.

    Übermittlung von Berichten an das Federal Tax Service Inspectorate (IFTS):

    3) Es ist notwendig zu führen Einnahmen- und Ausgabenbuch. Das Buch kann manuell ausgefüllt oder elektronisch geführt werden; eine Beglaubigung durch den Bundessteuerdienst ist nicht erforderlich.

    5)6-NDFL bieten vierteljährlich(spätestens I. Quartal – 30.04; II. Quartal – 31.07; III. Quartal – 31.10; IV. Quartal – 01.04).

    6) ESSS(Einheitliche Sozialversicherungssteuer) - vierteljährlich (spätestens Ich viertele – 30.04; II. Viertel – 31.07; III. Viertel – 31.10; IV. Viertel. – 30.01)

    Nach Abschluss einer Vereinbarung mit dem ersten Arbeitnehmer muss sich der Einzelunternehmer bei außerbudgetären Mitteln anmelden (bei der Pensionskasse – innerhalb von 30 Tagen, bei der Sozialversicherungskasse – innerhalb von 10 Tagen).

    Meldung an die Pensionskasse der Russischen Föderation (PFR):

    1) SZV-M– Angaben zu den versicherten Personen monatlich bis zum 15

    Meldung an die Sozialversicherungsanstalt (SIF):

    1)Formular 4 FSS (für Beiträge „für Verletzungen“») ( vierteljährlich spätestens Q1-20.04, Q2-20.07, Q3. -20.10, IV. Quartal -20.01)

    2) Bis 15. April – jährlich, ist es notwendig, die Haupttätigkeitsart zu bestätigen.

    ZAHLUNG VON STEUERN UND BEITRÄGEN:

    1) Nach Ablauf des Berichtszeitraums – Quartal, spätestens am 25. des Folgemonats – müssen Sie die Steuervorauszahlung im Rahmen des vereinfachten Steuersystems überweisen. (für das erste Quartal – bis 25. April, für die sechs Monate – bis 25. Juli, für 9 Monate – bis 25. Oktober). Die Steuer für das Jahr wird spätestens am 30. April des auf das Berichtsjahr folgenden Jahres gezahlt.

    2) Einkommensteuer 13 % für Arbeitnehmer (am Tag der Gehaltszahlung einbehalten). Überweisen Sie 13 % spätestens am Tag nach der tatsächlichen Zahlung an den Arbeitnehmer.

    3) Beiträge an die Pensionskasse(22 % - Versicherungsanteil; 5,1 % - obligatorische Krankenversicherung), FSS(2,9 % – vorübergehende Behinderung; 0,2 % – minimale Verletzungsrate) für Angestellte(bezahlt monatlich spätestens am 15. des Folgemonats)

    4) Frist für die Zahlung der Versicherungsbeiträge an die obligatorische Krankenversicherung und die Pensionskasse nach Einkommen, 300.000 für 2018 nicht überschreiten(32.385 RUB) – spätestens am 31. Dezember 2018

    Beiträge können monatlich gezahlt werden ( 2.698,75 RUR) oder vierteljährlich (RUB 8.096,25) bis zum 31. Tag des laufenden Monats in Festzahlungen.

    Frist für die Zahlung der Versicherungsprämien auf das Einkommen, über 300.000 für 2018 – spätestens am 1. April des Jahres, nach Ablauf des Abrechnungszeitraums. (empfohlener Zahlungstermin ist der 31. Dezember)

    Sowie Einzelunternehmer (mit Arbeitnehmern), die das vereinfachte Steuersystem nutzen (Einkommen), hat das Recht, die Steuer zu senken: um den Betrag der an die Pensionskasse der Russischen Föderation überwiesenen Versicherungsbeiträge für Arbeitnehmer und feste Rentenbeiträge für sich selbst.

    Wie kann die Einzelunternehmersteuer auf Versicherungsprämien gesenkt werden?

    Außerdem sind Abzüge nur von dem Betrag zulässig, den Sie vor der Steuerzahlung an die Pensionskasse gezahlt haben. Gleichzeitig steigt die Höhe der Steuervorauszahlungen kann nicht um mehr als 50 % gesenkt werden. Aufwendungen für die Zahlung von Leistungen bei vorübergehender Erwerbsunfähigkeit eines Arbeitnehmers mindern die Steuer in dem vom Arbeitgeber gezahlten Umfang. Dabei handelt es sich um Zahlungen für die ersten drei Tage der Arbeitsunfähigkeit.

    Einzelunternehmer, die das vereinfachte Steuersystem nutzen (Einnahmen um den Betrag der Ausgaben gemindert), können die Steuer nicht senken, haben aber das Recht, die Zahlung als Aufwand zu berücksichtigen.

  • 6.1. Die Steuerbemessungsgrundlage
  • 6.2. Besteuerungszeitraum
  • 6.3. Berichtszeitraum
  • 6.4. Steuersätze
  • 6.6. Anrechnung von Steuerbeträgen
  • Kapitel 6. Wir berechnen den Steuerbetrag nach dem vereinfachten Steuersystem

    6.1. Die Steuerbemessungsgrundlage

    Wenn der Besteuerungsgegenstand das Einkommen einer Organisation oder eines Einzelunternehmers ist, wird die Steuerbemessungsgrundlage als monetärer Ausdruck des Einkommens der Organisation oder des Einzelunternehmers anerkannt.

    Handelt es sich bei dem Besteuerungsgegenstand um die Einkünfte einer Organisation oder eines Einzelunternehmers abzüglich der Aufwendungen, so wird als Steuerbemessungsgrundlage der Geldwert der Einkünfte abzüglich der Aufwendungen angesetzt.

    In Fremdwährung ausgedrückte Einnahmen und Ausgaben werden zusammen mit in Rubel ausgedrückten Einnahmen und Ausgaben berücksichtigt. In diesem Fall werden in Fremdwährung ausgedrückte Einnahmen und Ausgaben zum offiziellen Wechselkurs der Zentralbank der Russischen Föderation, der jeweils am Tag des Einnahmeneingangs und (oder) am Tag der Ausgabe festgelegt wird, in Rubel umgerechnet.

    Erhaltene Sachleistungen werden zu Marktpreisen erfasst.

    Bei der Ermittlung der Steuerbemessungsgrundlage werden Einnahmen und Ausgaben periodengerecht ab Beginn des Steuerzeitraums ermittelt.

    Ein Steuerpflichtiger, der als Besteuerungsgegenstand Einkünfte abzüglich der Aufwendungen verwendet, hat das Recht, die am Ende des Besteuerungszeitraums berechnete Steuerbemessungsgrundlage um den Betrag des Verlusts zu kürzen, der auf der Grundlage der Ergebnisse früherer Besteuerungsperioden entstanden ist, in denen der Der Steuerpflichtige wendete ein vereinfachtes Besteuerungssystem an und nutzte die Einkünfte als Besteuerungsgegenstand um den Betrag der Ausgaben. In diesem Fall wird unter einem Verlust der Überschuss der gemäß Artikel 346.16 der Abgabenordnung der Russischen Föderation ermittelten Ausgaben über die gemäß Artikel 346.15 der Abgabenordnung der Russischen Föderation ermittelten Einnahmen verstanden.

    Der in diesem Kapitel genannte Verlust darf die Steuerbemessungsgrundlage nicht um mehr als 30 Prozent verringern. In diesem Fall kann der verbleibende Teil des Verlustes auf die folgenden Steuerperioden, jedoch nicht mehr als 10 Steuerperioden, vorgetragen werden.

    Der Steuerpflichtige ist verpflichtet, während des gesamten Zeitraums, in dem er von dem Recht Gebrauch gemacht hat, die Steuerbemessungsgrundlage um den Betrag des Verlusts zu reduzieren, für jeden Steuerzeitraum Unterlagen aufzubewahren, die die Höhe des entstandenen Verlusts und den Betrag, um den die Steuerbemessungsgrundlage gekürzt wurde, bestätigen.

    Ein Verlust, den ein Steuerpflichtiger bei der Anwendung anderer Steuersysteme erleidet, wird beim Übergang zu einem vereinfachten Steuersystem nicht anerkannt.

    Der Verlust, den der Steuerpflichtige bei der Anwendung des vereinfachten Steuersystems erleidet, wird beim Wechsel zu anderen Steuersystemen nicht akzeptiert.

    Steuerpflichtige, die gemäß Kapitel 26.3 der Abgabenordnung der Russischen Föderation für bestimmte Arten von Tätigkeiten zur Zahlung einer einzigen Steuer auf kalkulatorisches Einkommen für bestimmte Arten von Tätigkeiten überwiesen werden, führen getrennte Aufzeichnungen über Einnahmen und Ausgaben im Rahmen verschiedener Sondersteuerregelungen. Wenn es bei der Berechnung der Steuerbemessungsgrundlage für Steuern, die nach verschiedenen Sondersteuerregelungen berechnet werden, nicht möglich ist, die Aufwendungen zu trennen, werden diese Aufwendungen im Verhältnis der Einkommensanteile am Gesamtbetrag der Einnahmen verteilt, die bei Anwendung der angegebenen Sondersteuerregelungen erzielt werden.

    6.2. Besteuerungszeitraum

    Der Steuerzeitraum ist ein Kalenderjahr. Gleichzeitig handelt es sich bei den vierteljährlichen Zahlungen für die Einheitssteuer im vereinfachten Steuersystem um Vorauszahlungen.

    6.3. Berichtszeitraum

    Berichtszeiträume sind das erste Quartal, sechs Monate und neun Monate des Kalenderjahres. Die Höhe der im Zusammenhang mit der Anwendung des vereinfachten Steuersystems gezahlten Einzelsteuer wird periodengerecht für jeden Berichtszeitraum ermittelt.

    6.4. Steuersätze

    Handelt es sich bei dem Besteuerungsgegenstand um Einkünfte, beträgt der Steuersatz 6 Prozent.

    Handelt es sich bei dem Besteuerungsgegenstand um um die Ausgaben verminderte Einkünfte, beträgt der Steuersatz 15 Prozent.

    6.5. Verfahren zur Berechnung und Zahlung der Steuer

    Die Steuer wird als Prozentsatz der Steuerbemessungsgrundlage entsprechend dem Steuersatz berechnet.

    Der Steuerbetrag am Ende des Steuerzeitraums wird vom Steuerpflichtigen selbstständig bestimmt.

    Steuerzahler, die Einkünfte als Besteuerungsgegenstand gewählt haben, berechnen am Ende jedes Berichtszeitraums die Höhe der Steuervorauszahlung auf der Grundlage des Steuersatzes und der tatsächlich erhaltenen Einkünfte, die periodengerecht vom Beginn des Steuerzeitraums bis zum 1. Dezember 2011 berechnet werden zum Ende des ersten Quartals, eines halben Jahres bzw. neun Monaten unter Berücksichtigung der zuvor berechneten Beträge der Steuervorauszahlungen.

    Der für den Steuer-(Melde-)Zeitraum berechnete Steuerbetrag (Steuervorauszahlungen) wird von den angegebenen Steuerpflichtigen um den Betrag der für denselben Zeitraum gezahlten Versicherungsbeiträge zur Rentenversicherungspflicht (innerhalb der berechneten Beträge) gemindert Rechtsvorschriften der Russischen Föderation sowie für die Höhe der an Arbeitnehmer gezahlten Leistungen bei vorübergehender Erwerbsunfähigkeit. In diesem Fall kann der Steuerbetrag (Steuervorauszahlungen) nicht um mehr als 50 Prozent gekürzt werden.

    Steuerzahler, die als Besteuerungsgegenstand Einkünfte abzüglich der Aufwendungen gewählt haben, berechnen am Ende jedes Berichtszeitraums die Höhe der Steuervorauszahlung auf der Grundlage des Steuersatzes und der tatsächlich erhaltenen Einkünfte, abzüglich der Höhe der Aufwendungen , berechnet periodengerecht vom Beginn des Steuerzeitraums bis zum Ende, bzw. erstes Quartal, Halbjahr, neun Monate, unter Berücksichtigung der zuvor berechneten Beträge der Steuervorauszahlungen.

    Zuvor berechnete Beträge der Steuervorauszahlungen werden bei der Berechnung der Beträge der Steuervorauszahlungen für den Berichtszeitraum und des Steuerbetrags für den Steuerzeitraum berücksichtigt.

    6.5.1. Höhe der Einzelsteuer im vereinfachten Steuersystem

    Je nach gewähltem Besteuerungsgegenstand berechnen die Steuerzahler die Höhe der Einzelsteuer:

    Besteuerungsgegenstand - nach Einkommen:

    1. Bestimmen Sie die Steuerbemessungsgrundlage (kumulierte Gesamtsumme) = die Höhe des Einkommens, das für die Berichterstattung berücksichtigt wird (Steuerzeitraum).

    2. Berechnen Sie die Höhe der Einzelsteuer = Steuerbemessungsgrundlage (Punkt 1) x 6 %.

    3. Wir ermitteln die Höhe der tatsächlich gezahlten Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung.

    Reduzieren Sie den Betrag der Einheitssteuer, möglicherweise um nicht mehr als 50 % des Beitragsbetrags zur obligatorischen Rentenversicherung. Auf diese Weise:

    – wenn die Höhe der Einzelsteuer x 50 % › die Höhe der tatsächlich gezahlten Beiträge zur Rentenversicherungspflicht ist, dann ist die Höhe des Abzugs = die Höhe der Beiträge.

    – Wenn die Höhe der Einheitssteuer x 50 % ‹ die Höhe der tatsächlich gezahlten Beiträge zur Rentenversicherungspflicht ist, dann ist die Höhe des Abzugs = die Höhe der Einheitssteuer x 50 %.

    4. Wir ermitteln die Höhe der Leistungen bei vorübergehender Erwerbsunfähigkeit = der Gesamtbetrag der tatsächlich gezahlten Leistungen abzüglich des Betrags, der von der Föderalen Sozialversicherungskasse der Russischen Föderation auf das Girokonto der Organisation zurückerstattet wird.

    5. Wir bestimmen die Höhe der an den Haushalt zu zahlenden Einheitssteuer = der Anfangsbetrag der Einheitssteuer (Absatz 2) – die Höhe des Abzugs (Absatz 3) – die Höhe der Leistungen bei vorübergehender Erwerbsunfähigkeit (Absatz

    Steuerberechnung vereinfachtes Steuersystem 6 %

    4) – der Betrag der Einzelsteuer für die vorherige Periode.

    Besteuerungsgegenstand sind Einkünfte abzüglich der Ausgaben:

    Berichtszeitraum.

    1. Bestimmen Sie die Steuerbemessungsgrundlage = die Höhe der für den Berichtszeitraum berücksichtigten Einnahmen – die für den Berichtszeitraum berücksichtigten Ausgaben.

    Wenn die erhaltene Steuerbemessungsgrundlage › 0 ist, ist der Betrag der Einzelsteuer = Steuerbemessungsgrundlage x 15 %, wenn ‹ 0, ist der Betrag der zu zahlenden Einzelsteuer = 0.

    2. Wir ermitteln den Betrag der tatsächlich gezahlten Einzelsteuer für frühere Berichtsperioden. 3. Der Betrag der zuschlagspflichtigen Einheitssteuer wird ermittelt = die Differenz zwischen dem ursprünglich berechneten Betrag der Einheitssteuer und dem Betrag der tatsächlich gezahlten Einheitssteuer für frühere Berichtsperioden.

    Wenn der Betrag der zuschlagspflichtigen Einzelsteuer › 0 ist, zahlen wir die Steuer, wenn ‹ 0, dann zahlen wir nicht.

    Besteuerungszeitraum.

    1. Bestimmen Sie die Steuerbemessungsgrundlage = die Höhe der für den Steuerzeitraum berücksichtigten Einnahmen – die für den Steuerzeitraum berücksichtigten Ausgaben.

    2. Bestimmen Sie die Höhe der Mindeststeuer = Einkommenshöhe x 1 %.

    Wenn die Steuerbemessungsgrundlage ‹ 0 ist, muss der Betrag der Mindeststeuer an den Haushalt abgeführt werden.

    Wenn die Steuerbemessungsgrundlage › 0 ist, dann:

    3. Bestimmen Sie die Höhe der Einzelsteuer = Steuerbemessungsgrundlage x 15 %.

    Wenn die Höhe der Mindeststeuer › der Höhe der Einzelsteuer entspricht, ist die Höhe der Mindeststeuer an den Haushalt abzuführen.

    Entspricht der Betrag der Mindeststeuer dem Betrag der Einheitssteuer, so ist der Betrag der Einheitssteuer an den Haushalt abzuführen.

    4. Bestimmen Sie den tatsächlich gezahlten Steuerbetrag für frühere Berichtsperioden. 5. Wir bestimmen den Betrag der Einzelsteuer, die der zusätzlichen Zahlung an den Haushalt unterliegt, als Differenz zwischen dem Betrag der Einzelsteuer und dem Betrag der tatsächlich gezahlten Steuer für frühere Berichtsperioden.

    Wenn der erhaltene Betrag der Einzelsteuer, die einer zusätzlichen Zahlung an den Haushalt unterliegt, › 0 ist, zahlen wir die Steuer, wenn ‹ 0, dann zahlen wir nicht.

    6.5.2. Die Höhe der Mindeststeuer im vereinfachten Steuersystem

    Ein Steuerpflichtiger, der als Besteuerungsgegenstand Einkünfte abzüglich der Ausgaben verwendet, zahlt die Mindeststeuer in der in diesem Absatz vorgeschriebenen Weise.

    Die Höhe der Mindeststeuer wird für den Steuerzeitraum in Höhe von 1 Prozent der Steuerbemessungsgrundlage berechnet, bei der es sich um Einkünfte handelt, die gemäß Artikel 346.15 der Abgabenordnung der Russischen Föderation ermittelt werden.

    Die Mindeststeuer wird gezahlt, wenn für den Steuerzeitraum der allgemein berechnete Steuerbetrag geringer ist als der Betrag der berechneten Mindeststeuer.

    Der Steuerpflichtige hat in den folgenden Steuerperioden das Recht, den Betrag der Differenz zwischen dem Betrag der gezahlten Mindeststeuer und dem allgemein berechneten Steuerbetrag als Aufwand in die Berechnung der Steuerbemessungsgrundlage einzubeziehen, einschließlich der Erhöhung des Verlustbetrags können gemäß den Bestimmungen von Absatz 7 dieses Artikels vorgetragen werden.

    6.5.3. Frist für die Zahlung von Steuervorauszahlungen im vereinfachten Steuersystem

    Die Zahlung der Steuer- und Steuervorauszahlungen erfolgt am Sitz der Organisation (Wohnsitz des Einzelunternehmers).

    Die nach Ablauf des Steuerzeitraums zu zahlende Steuer wird spätestens innerhalb der in Artikel 346.23 Absätze 1 und 2 der Abgabenordnung der Russischen Föderation festgelegten Frist für die Einreichung von Steuererklärungen für den entsprechenden Steuerzeitraum gezahlt.

    Steuervorauszahlungen werden spätestens am 25. Tag des ersten Monats nach dem abgelaufenen Berichtszeitraum gezahlt.

    Die Zahlung der einheitlichen Steuer im Zusammenhang mit der Anwendung des vereinfachten Steuersystems erfolgt auf folgende BCCs:

    182 1 05 01010 01 1000 110 – Einheitliche Steuer, die von Steuerpflichtigen erhoben wird, die das Einkommen als Besteuerungsgegenstand gewählt haben;

    182 1 05 01020 01 1000 110 – Einheitliche Steuer, die von Steuerpflichtigen erhoben wird, die als Besteuerungsgegenstand Einkünfte abzüglich der Ausgaben gewählt haben;

    182 1 05 01030 01 1000 110 – Einheitliche Mindeststeuer, die den Haushalten der außerbudgetären Staatsfonds gutgeschrieben wird.

    6.6. Anrechnung von Steuerbeträgen

    Steuerbeträge werden den Konten der Bundeskasse gutgeschrieben, um sie anschließend gemäß der Haushaltsgesetzgebung der Russischen Föderation auf Haushalte aller Ebenen und Haushalte staatlicher außerbudgetärer Mittel zu verteilen.

    Das vereinfachte Steuersystem macht seinem Namen alle Ehre, denn es vereinfacht tatsächlich die Berichterstattung und verringert den Steuerdruck für Einzelunternehmer.

    Darüber hinaus sieht der Gesetzgeber Möglichkeiten zur Beitragsreduzierung für diejenigen vor, die sich für dieses Steuerformat entschieden haben. Sie können Zahlungen im vereinfachten Steuersystem sowohl für Beiträge für sich selbst als auch für Beiträge für Arbeitnehmer kürzen.

    In unserem heutigen Material erzählen wir unseren Lesern, wie sie das vereinfachte Steuersystem für Einzelunternehmer auf Versicherungsprämien im Jahr 2017 senken können.

    Kürzung des vereinfachten Steuersystems für Einzelunternehmer um 6 %: Gründe und Verfahren

    Das Gesetz ermöglicht eine Reduzierung des vereinfachten Steuersystems für Einzelunternehmer auf Versicherungsprämien. Bezogen auf die festen Beiträge, die ein einzelner Unternehmer selbst zahlen muss, kann diese Steuerart um 100 % gesenkt werden. Die einzige Voraussetzung für eine solche Neuberechnung ist, dass der Unternehmer allein und ohne angestellte Mitarbeiter arbeiten muss.

    Darüber hinaus wird bei der Kürzung nur die gesetzlich festgelegte Beitragshöhe für das laufende Jahr berücksichtigt. Eine Überzahlung von Beiträgen mindert das vereinfachte Steuersystem nicht. Die dadurch entstehende Überzahlung kann nur zur Begleichung zukünftiger Perioden verrechnet werden, d.h. nächstes Kalenderjahr. Dazu müssen Sie beim Föderalen Steuerdienst einen Antrag einreichen, der mit Beschluss des Föderalen Steuerdienstes Russlands vom 14. Februar 2017 Nr. ММВ-7-8/182@ genehmigt wurde. Eine Beispielanwendung können Sie am Ende des Artikels herunterladen.

    Bei der Einstellung von Arbeitnehmern gilt eine andere Regelung. Renten- und Krankenversicherungsbeiträge, die sowohl für den einzelnen Unternehmer als auch für die Arbeitnehmer zu zahlen sind, können im vereinfachten Steuersystem nicht um mehr als 50 % des Betrags der aufgelaufenen Steuer gekürzt werden.

    Es können nur tatsächlich gezahlte Beiträge gekürzt werden und zwar nur in dem Quartal, in dem die Zahlung erfolgt ist.

    Darüber hinaus wird bei der Kürzung nur die gesetzlich festgelegte Beitragshöhe für das laufende Jahr berücksichtigt. Eine Überzahlung von Beiträgen mindert das vereinfachte Steuersystem nicht. Die dadurch entstehende Überzahlung kann nur zur Begleichung zukünftiger Perioden verrechnet werden, d.h. nächstes Kalenderjahr. Dazu müssen Sie beim Föderalen Steuerdienst einen Antrag einreichen, der mit Beschluss des Föderalen Steuerdienstes Russlands vom 14. Februar 2017 genehmigt wurde.

    Senkung der Steuern auf Versicherungsprämien für Einzelunternehmer im Jahr 2018 anhand von Beispielen

    Nr. ММВ-7-8/182@. Eine Beispielanwendung können Sie am Ende des Artikels herunterladen.

    Die Gesetzgebung der Russischen Föderation für 2018 legt die folgenden Beträge fester Beiträge fest:

    • für die Krankenversicherung - 5840 Rubel;
    • für die Rentenversicherung - 26.545 Rubel.

    Schauen wir uns ein Beispiel an: So reduzieren Sie das vereinfachte Steuersystem für Einzelunternehmer auf Versicherungsprämien im Jahr 2018.

    Nehmen wir an, ein Unternehmer hat im zweiten Quartal dieses Jahres Versicherungsbeiträge in Höhe von 34.000 Rubel an die oben genannten Fonds gezahlt. Die Höhe der Vorauszahlung beträgt 25 Tausend. Das Finanzamt kann die Höhe Ihrer Zahlung um die Hälfte reduzieren, und 50 % des Vorschussbetrags betragen 12,5 Tausend. In Wirklichkeit muss der Einzelunternehmer die restlichen 12.500 Rubel nach Abzug an den Bundessteuerdienst zahlen.

    So reduzieren Sie das vereinfachte Steuersystem für Einzelunternehmer um 15 %

    Eine weitere Möglichkeit zur Reduzierung des vereinfachten Steuersystems für Einzelunternehmer auf Versicherungsprämien sieht das Recht vor, den Betrag im Rahmen einer speziellen vereinfachten Steuerregelung um 15 % (Einnahmen-Ausgaben) zu reduzieren. Aber hier geht es nicht um die Senkung der Steuer selbst, sondern um die Steuerbemessungsgrundlage, auf deren Grundlage sie berechnet wird.

    Der Mechanismus ist wie folgt: Beiträge für den Unternehmer selbst und für seine Mitarbeiter werden in die Gesamtkosten einbezogen. Dementsprechend erhöhen die Versicherungsprämien aller Mitglieder des Einzelunternehmers bei der Berechnung nach dem vereinfachten Steuersystem nach der Einnahmen-Ausgaben-Formel den Ausgabenanteil und verringern die Steuerbemessungsgrundlage. Davon wird eine Steuer von 15 % abgezogen.

    Sie müssen nur bedenken, dass die Steuer von 15 Prozent nicht für alle Arten von Aktivitäten vorgesehen ist. Verfügt ein Unternehmen über mehrere Arbeitsprofile, so ist dies für unterschiedliche Bereiche erforderlich. Wählen Sie wahrscheinlich Ihr Steuerformat.

    Die geltende Gesetzgebung bietet Einzelunternehmern, die nach einem vereinfachten Steuersystem arbeiten, den Vorteil, die aufgelaufenen Steuerabgaben und Vorauszahlungen reduzieren zu können.

    In diesem Fall ist die Tatsache, welche Versicherungsprämien gesenkt werden sollen, nicht von grundsätzlicher Bedeutung. Dabei kann es sich um für sich selbst gezahlte Festbeträge oder um Rentenbeiträge für die Mitarbeiter des einzelnen Unternehmers handeln. Es ist zu beachten, dass die Anwesenheit von Festangestellten keinerlei Einfluss auf die Möglichkeit hat, die Steuereinnahmen für sich selbst zu reduzieren.

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    Die Reduzierung der Versicherungsprämien im vereinfachten Steuersystem weist einige charakteristische Nuancen auf. Um sie vollständig zu verstehen, ist es notwendig, sich mit den Bestimmungen der Regulierungsrechtsakte, den Anpassungsgrenzen, den wichtigsten Definitionspunkten, den festgelegten Verpflichtungen, dem Verfahren zur Steuersenkung sowie den häufigsten Themen vertraut zu machen.

    Erwähnung in Gesetzen

    Gemäß den Bestimmungen des Artikels 346 der geltenden Abgabenordnung der Russischen Föderation können alle Steuerzahler, die das vereinfachte Steuersystem anwenden und direkte Einkünfte als Gegenstand gewählt haben, den Steuererhebungsbetrag nur in Übereinstimmung mit den Rechtsvorschriften der Russischen Föderation reduzieren Föderation.

    Folgende Beiträge können ermäßigt werden:

    • Pflichtversicherung für Vorsorgebedarf;
    • Sozialversicherung bei vorübergehender Arbeitsunfähigkeit;
    • Versicherung für Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten.

    Einzelunternehmer können die Steuer auf die an die Pensionskasse gezahlten Beiträge nur in der festgelegten Höhe kürzen. Bei der Wahl des Einkommens als Besteuerungsgegenstand müssen Zahlungen am Ende jedes einzelnen Berichtszeitraums erfolgen, abhängig vom aktuellen Steuersatz und der Höhe des tatsächlich erhaltenen Einkommens, das im kumulierten Gesamtformat berechnet wurde.

    Wichtige Punkte

    Anpassungsgrenzen

    Eine Kürzung der Versicherungsprämien im vereinfachten Steuersystem kann von Unternehmen und Einzelunternehmern um höchstens 50 % vorgenommen werden. Bei Abwesenheit von Arbeitnehmern wird die Versicherungsprämie ohne Einschränkungen in der festgelegten Höhe gekürzt.

    Im Jahr 2019 müssen alle Änderungen in einer besonderen Erklärung im vereinfachten Steuersystem berücksichtigt werden. Diese Anforderung ist vollständig durch die Verordnung des Föderalen Steuerdienstes der Russischen Föderation Nr. ММВ -7-3-99 geregelt.

    Hauptdetails der Definition

    Neben der Tatsache, dass das vereinfachte Steuersystem die Möglichkeit beinhaltet, einen ermäßigten Satz zur Zahlung der entsprechenden Beiträge zu verwenden, können Unternehmer in diesem Fall auch die Höhe der einheitlichen Steuerabgabe aufgrund solcher Zahlungen reduzieren. Die Möglichkeit ist in den Bestimmungen von Artikel 26.2 der Abgabenordnung vorgesehen. Die Inanspruchnahme der Ermäßigungsmöglichkeit hängt unmittelbar vom gewählten Besteuerungsgegenstand ab.

    Unter Berücksichtigung des Objekts wird die entsprechende Vorgehensweise wie folgt durchgeführt:

    • beim Einkommen sollte die Höhe der Steuerabgabe selbst gesenkt werden;
    • bei den Einnahmen abzüglich der Ausgaben werden die Versicherungsprämien als Ausgaben des Unternehmers im vereinfachten Steuersystem berücksichtigt – eine Reduzierung ist daher nur bei der Ermittlung der tatsächlichen Steuerbemessungsgrundlage möglich;
    • Für andere Objekte legen die Regulierungsbehörden das Kürzungsverfahren im Einzelfall fest.

    Bei der Ermittlung der tatsächlichen Höhe des Abzugs sind die durch die Bestimmungen der geltenden Gesetzgebung festgelegten Prozentsätze der Tariftabelle zu berücksichtigen.

    Merkmale und Pflichten

    Für Steuerpflichtige, die ihre berufliche Tätigkeit im vereinfachten Steuersystem ausüben, werden alle Versicherungsprämien im Jahr 2019 nach dem allgemeinen Verfahren berechnet. Dies legt nahe, dass als Grundlage für die Rückstellung Direktzahlungen an Mitarbeiter einer Organisation oder Einzelunternehmer auf der Grundlage von Artikel 7 des Bundesgesetzes über Versicherungsbeiträge Nr. 212 angesehen werden können.

    Es ist erwähnenswert, dass für sie bestimmte Berechnungsnuancen vorgesehen sind, darunter die Möglichkeit der Nutzung von Vorzugstarifen, die speziell für Personen eingeführt wurden, die im vereinfachten Steuersystem arbeiten. Beispielsweise beträgt der allgemeine Tarif für die Zahlung von Versicherungsbeiträgen an die Gebietskörperschaft der Pensionskasse 22 %, während für das vereinfachte Steuersystem der Satz auf 20 % festgelegt wird.

    Für die Sozialversicherungskasse oder die obligatorische Krankenversicherung können Nullsätze gelten. Mit anderen Worten: Der jährliche Gesamttarif für das vereinfachte Steuersystem beträgt 20 %. Im Vergleich zum klassischen Satz von 30 % kann dies zu erheblichen Einsparungen führen. Es ist wichtig zu bedenken, dass der aktuelle Tarifplan in Artikel 58 des Bundesgesetzes Nr. 212 dargestellt ist.

    Zur Anwendung des Tarifsatzes muss der Zahler den zuständigen Aufsichtsbehörden besondere Unterlagen vorlegen, in denen er die Inanspruchnahme des vereinfachten Steuersystems durch die Organisation oder den einzelnen Unternehmer meldet. Es ist auch wichtig, eine Bescheinigung vorzubereiten, die Ihr Recht auf Anwendung des entsprechenden Tarifs bestätigt. Alle Vorzugssätze können nur auf Vereinfachungen angewendet werden, die den im Bundesgesetz Nr. 212 festgelegten Standards entsprechen.

    In Fällen, in denen ein einzelner Unternehmer ein Mischbesteuerungssystem anwendet, ist es zur Reduzierung der Zahlungen wichtig, dass der Großteil des Gewinns aus Tätigkeiten stammt, die im Rahmen des vereinfachten Programms durchgeführt werden. Im digitalen Bereich soll dieser Anteil 70 % des Gesamtumsatzes erreichen.

    Das betreffende Gesetz definiert die Arten von Tätigkeiten, bei denen ein ermäßigter Steuersatz angewendet werden kann.

    Die entsprechende Liste kann Folgendes enthalten:

    • Lebensmittelproduktion;
    • Herstellung von Möbeln;
    • Bereitstellung von Schneider- und Bekleidungsreparaturdiensten;
    • einige Arten von Bildungs- und Gesundheitsdiensten;
    • Arbeiten mit Holz.

    Es sei daran erinnert, dass einzelne Unternehmer und Organisationen, die ihre ständige Tätigkeit im Rahmen des vereinfachten Steuersystems ausüben, ihr Recht auf die Inanspruchnahme ermäßigter Tarife verlieren können. Dies kann der Fall sein, wenn ein Unternehmen aufgrund der Nichteinhaltung von Beschränkungen das vereinfachte Steuerformat nicht mehr anwenden kann. Dies kann beispielsweise darauf zurückzuführen sein, dass die Anzahl der Mitarbeiter den festgelegten Wert überschreitet.

    Mit oder ohne Mitarbeiter

    Im Oktober 2019 hat das Finanzministerium das Schreiben Nr. 02-11-09-57011 herausgegeben, das konkrete Klarstellungen dazu enthält, dass Beiträge an die Pensionskasse in Höhe von 1 % den Betrag der vereinfachten Steuerabgabe nicht mindern können. Es ist jedoch anzumerken, dass dieses Schreiben nicht den gesetzlichen Bestimmungen entspricht und von den zuständigen Behörden zurückgezogen wurde.

    Beiträge einzelner Unternehmer zur freiwilligen Versicherung können den Steuerbetrag im vereinfachten Steuersystem nicht mindern. Der Abzug erfolgt in Fällen, in denen eine GmbH oder ein Einzelunternehmer keine Arbeitnehmer beschäftigt, in Höhe der tatsächlich innerhalb eines bestimmten Berichtszeitraums gezahlten Beiträge. Der Gesamtbetrag der Steuererhebung kann in diesem Fall nahe Null liegen.

    Die Gesetzgebung sieht in solchen Fällen keine Beschränkungen vor, aber wenn der festgelegte Steuererhebungsbetrag überschritten wurde, erstattet der Haushalt den entsprechenden Betrag nicht und die Einsparungen werden nicht auf die nächste Berichtsperiode vorgetragen.

    Der Abzug kann folgende Parameter umfassen:

    • Pflichtversicherungsprämien, die der Unternehmer für sich selbst an die Aufsichtsbehörden gezahlt hat;
    • Versicherungsprämien für Arbeitnehmer;
    • Krankenstand für die ersten drei Tage, der zu Lasten des direkten Arbeitgebers gezahlt wird;
    • Beiträge aus freiwilligen Versicherungsverträgen.

    Wenn ein Unternehmen oder Unternehmer in vergangenen Zeiträumen die Anwesenheit festangestellter Mitarbeiter festgestellt hat, können bis zu 50 % der Steuerabgabe bzw. Vorauszahlung vom Gesamtbetrag abgezogen werden. Beträgt der Gesamtbetrag der Abzüge also mehr als die Hälfte der gezahlten Gebühr, kann die zu zahlende Steuer nur um 50 % gemindert werden.

    Was wird durch die Überprüfung abgedeckt?

    Jeder Arbeitgeber muss monatlich Zahlungen für die Renten- und Sozialversicherung seiner Arbeitnehmer an die zuständigen Gebietskörperschaften leisten. Um diese Beträge kann die Steuererhebung im vereinfachten Steuersystem gemindert werden. Es ist wichtig, diese Beiträge nicht mit der Einkommensteuer in Höhe von 13 % zu verwechseln, die nach Ablauf des Berichtsmonats auf das tatsächliche Konto eines bestimmten Arbeitnehmers überwiesen wird.

    Zur Minderung des Steuerbetrages können folgende Beiträge angenommen werden:

    Damit Organisationen oder Einzelunternehmer die Möglichkeit einer Steuersenkung erhalten, müssen alle Versicherungsprämien innerhalb eines bestimmten Abrechnungszeitraums gezahlt werden. Bei der Zahlung von Vorauszahlungen kann es sich um ein Viertel oder bei der Zahlung von UTII um ein Jahr handeln.

    In Fällen, in denen die betreffenden Beiträge nach Ablauf eines bestimmten Zeitraums gezahlt wurden, kann die Ermäßigung in keinem Fall vorgenommen werden.

    Die Vorauszahlung kann jedoch nicht um mehr als die Hälfte gekürzt werden. Mit anderen Worten: Liegt der zu zahlende Betrag unter dem Gesamtbetrag der Beiträge, muss trotzdem unbedingt die Hälfte der aufgelaufenen Steuer abgeführt werden.

    Wie verringert sich die Höhe der Versicherungsprämien durch das vereinfachte Steuersystem?

    Einzelunternehmer, die keine Arbeitnehmer beschäftigen, haben gemäß den Bestimmungen des Artikels 346 der Abgabenordnung der Russischen Föderation einen Rechtsgrund, die einheitliche Steuerabgabe um den Betrag der für sie überwiesenen festen Beiträge zu kürzen. In diesem Fall umfasst die Festzahlung auch die Beiträge, die in Höhe von 1 % des Einkommensbetrags über 300.000 Rubel gezahlt werden.

    Entsprechend dieser Faktoren werden bei der Berechnung der Steuerabgabe auch Versicherungsprämien berücksichtigt, die im Zusammenhang mit dem Überschreiten der Höchstgrenze des Jahreseinkommens eines Einzelunternehmers gezahlt werden.

    Eine Reduzierung der Steuerabgabe ist ohne Einschränkungen möglich. Was freiwillige Zahlungen an die Sozialversicherung betrifft, können sie nicht am Kürzungsverfahren teilnehmen. Für Einzelunternehmer mit Leiharbeitskräften kann die Steuer im vereinfachten Steuersystem auf 50 % gesenkt werden.

    FAQ

    Für ein tieferes Verständnis des betrachteten Themas ist es notwendig, sich mit den häufigsten Fragen in diesem Bereich vertraut zu machen:

    Kann ein Einzelunternehmer mit Arbeitnehmern die Steuerbelastung im vereinfachten Steuersystem auf eigene Beiträge senken, da die Bestimmungen der Abgabenordnung besagen, dass nur Einzelunternehmer eine Ermäßigung vornehmen können, die keine Zahlungen leisten und keine Vergütungen zugunsten natürlicher Personen übertragen? ? Einzelunternehmer, die ein selbständiges Unternehmen betreiben, können die Steuer auf ihre Eigenbeiträge in einem festen Betragsformat senken, unabhängig von der Anwesenheit von Arbeitnehmern.
    Können in diesem Jahr die Steuern auf Beiträge gesenkt werden, die in früheren Berichtsperioden gezahlt wurden? Das ist möglich. Alle Beiträge mindern den Steuerbetrag nur innerhalb des Zeitraums ihrer Zahlung. Die Beiträge müssen unbedingt berechnet werden. Der Föderale Steuerdienst der Russischen Föderation und das Finanzministerium vertreten eine identische Position.
    Können Steuervorauszahlungen durch Festbeiträge gemindert werden? Das ist akzeptabel. Die Bestimmungen des Artikels 346 der Abgabenordnung sehen vor, dass ein Steuerpflichtiger den innerhalb eines bestimmten Steuerzeitraums berechneten Steuerbetrag reduzieren kann. Um die Vorauszahlungen zu reduzieren, müssen die Beiträge jedoch im gleichen Zeitraum gezahlt werden, in dem sie angefallen sind.

    Ein Einzelunternehmer, der sich für ein vereinfachtes Besteuerungssystem entschieden hat, zahlt nur Steuern im Zusammenhang mit dem Lohnfonds. Darüber hinaus hängt die Anzahl der eingereichten Meldungen direkt von der Verfügbarkeit der Mitarbeiter ab. Ist es möglich, den an den Haushalt überwiesenen Steuerbetrag zu reduzieren? Unter welchen Voraussetzungen ist dies möglich?


    Das vereinfachte Steuersystem ersetzt tatsächlich Steuern wie die Einkommensteuer, die Grundsteuer und die Mehrwertsteuer. Es gibt zwei Systeme zur Zahlung dieser Steuer: 6 % auf das Einkommen eines Unternehmers (STS „Einkommen“) oder 15 % auf die Differenz zwischen Einnahmen und Ausgaben (STS „Einkommen minus Ausgaben“).

    Die Häufigkeit der Meldung nach dem vereinfachten Steuersystem beträgt einmal im Jahr. Aber Vorauszahlungen, die einzelne Unternehmer steuerlich entlasten sollen, werden vierteljährlich gezahlt. Ein Einzelunternehmer, der im Vorjahr Verluste erlitten hat, muss keine Vorauszahlungen leisten. Ist es für einen Einzelunternehmer möglich, die Steuer auf Versicherungsprämien zu senken? Lass es uns herausfinden.

    Welche Versicherungsprämien zahlt ein Einzelunternehmer im vereinfachten Steuersystem „Einkommen“?

    In Kunst. 346.21 Kapitel 26.2 der Abgabenordnung (TC) der Russischen Föderation definiert die Bedingungen, unter denen ein einzelner Unternehmer Zahlungen an Sozialfonds als Steuerzahlungen verrechnen kann:

    1. Die für den Berichtszeitraum aufgelaufenen Abzüge von der Lohn- und Gehaltsabrechnung der Arbeitnehmer an die Pensionskasse, die Sozialversicherungskasse und die obligatorische Krankenversicherungskasse müssen vollständig abgeführt werden.

    2. Es müssen auch feste Zahlungen an den einzelnen Unternehmer „für sich“ geleistet werden.

    3. Zusätzlich müssen Sie ein Prozent Ihres Einkommens an die Pensionskasse einzahlen. Mehr als 300.000 Rubel pro Jahr. Die Anwesenheit von angestellten Arbeitnehmern im Personal eines einzelnen Unternehmers ermöglicht es, die Zahlung nach dem vereinfachten Steuersystem um die Höhe der Sozialbeiträge zu kürzen, jedoch nicht mehr als 50 %. In Ermangelung von eingestelltem Personal kann ein einzelner Unternehmer die Zahlung nach dem vereinfachten Steuersystem um den Betrag der an die Pensionskasse, die Sozialversicherungskasse und die obligatorische Krankenversicherungskasse „für sich“ überwiesenen Mittel ohne Einschränkungen kürzen.

    Einzelunternehmer ohne Arbeitnehmer im vereinfachten Steuersystem „Einkommen“

    Lassen Sie uns herausfinden, was feste Überweisungen für einzelne Unternehmer sind, und betrachten wir ein Berechnungsbeispiel. Seit 2017 ist in Kapitel 34 der Abgabenordnung ein fester Betrag an Pflichtbeiträgen zu außerbudgetären Fonds für Einkommen bis zu 300.000 pro Jahr festgelegt – 32.385 Rubel. Wie sich dieser Betrag zusammensetzt, sehen Sie in der Tabelle.

    Beispiel 1.

    Nehmen wir an, Ivan Ivanov hat sich am 16. März 2018 als Einzelunternehmer registriert. Wie werden die Pflichtzahlungen eines Unternehmers „für sich selbst“ berechnet?

    Zahlungen für März

    Da der März 31 Tage hat: 31-15=16 Tage.
    Die Höhe der Versicherungsbeiträge für März an die Pensionskasse der Russischen Föderation beträgt: 2.212,08/31*16=1.141,72 Rubel.
    An die Krankenkasse: 486,67/31*16=251,18 Rubel.

    Für die restlichen 9 Monate des Jahres 2018

    Beiträge zur Pensionskasse für 9 Monate: 2212,08*9=19908,72.
    In der gesetzlichen Krankenversicherung: 486,67*9=4380,03

    Insgesamt müssen Sie für 2018 einen festen Teil zahlen: 25.681,65 Rubel.

    Ivanovs Einkommen belief sich auf 385.000 Rubel, einschließlich vierteljährlich: Q1. – 37000, II. Viertel. – 106000, III. Viertel – 102000, IV. Viertel – 140000.
    Im vierten Quartal wird es 300.000 Rubel überschreiten, daher muss ab 85.000 Rubel zusätzlich 1 % an die Pensionskasse berechnet werden (Kapitel 34 der Abgabenordnung der Russischen Föderation). Wir berechnen die Zusatzbeiträge wie folgt: 385.000-300.000 = 85.000 * 1 % = 850 Rubel.

    Wichtig! Seit Januar 2017 werden Rentenbeiträge an den Bundessteuerdienst und nicht mehr an die Pensionskasse gezahlt.

    Fristen für Festabzüge gemäß Kapitel 34 der Abgabenordnung der Russischen Föderation: spätestens am 15. Tag des auf den Abrechnungsmonat folgenden Monats. Das heißt, die Zahlung für Januar muss vor dem 15. Februar usw. erfolgen.

    Das vereinfachte Steuersystem verlangt die vierteljährliche Zahlung von Vorauszahlungen. Dies muss vor dem 25. Tag des auf den Berichtsmonat folgenden Monats erfolgen. Nach Einreichung des Jahresberichts erfolgen die endgültigen Überweisungen bis zum 30. April.

    Die Tabelle zeigt, dass im zweiten und dritten Quartal die Höhe der Sozialbeiträge die Steuer übersteigt. Eine Vorauszahlung ist daher nicht erforderlich.

    Wenn die Einnahmen 22 Millionen Rubel betragen, müssen Sie zusätzlich an die Pensionskasse zahlen: ((22000000-300000)*1%)=217000 Rubel.

    Das Volumen der berechneten Werte in der Pensionskasse darf die für 2018 festgelegte Grenze in Höhe von 21.2360 Rubel nicht überschreiten.
    Wir zählen so: 217.000 + 21.121,72 = 238.121,72 Rubel. Das ist mehr als der Grenzwert. In diesem Fall müssen Sie Folgendes bezahlen: 212.360 – 21.122,44 = 233.482,44 Rubel.

    Einzelunternehmer mit Arbeitnehmern im vereinfachten Steuersystem „Einkommen“

    Beschäftigt ein Einzelunternehmer Mitarbeiter, so kann er die Überweisungen im Rahmen des vereinfachten Steuersystems um den Betrag kürzen, der für sie aufgelaufen und an außerbudgetäre Mittel gezahlt wurde, höchstens jedoch um 50 %.

    Überweisungen im Rahmen des vereinfachten Steuersystems können auch um den Betrag der monatlichen festen Barzahlungen an den einzelnen Unternehmer gekürzt werden. Da der Abzugsbetrag die Zahlung an den Haushalt übersteigt, sollten Sie Folgendes zahlen: 24.000 * 50 % = 12.000 Rubel.

    Einzelunternehmer zum vereinfachten Steuersystem „Einnahmen minus Ausgaben“

    Unternehmer, die das vereinfachte Steuersystem von 15 % der Differenz zwischen Einnahmen und Ausgaben nutzen, müssen Abzüge und Zahlungen an die Steuerbehörden nach einem anderen Prinzip berücksichtigen. Private Eigentümer in diesem Modus sind verpflichtet, ein KUDiR (Einnahmen- und Ausgabenbuch) zu führen. Das Ausfüllen erfolgt im Bargeldverfahren – dem „Wallet-Prinzip“, d. h. es werden nur tatsächlich gezahlte Ausgaben und erhaltene Beträge berücksichtigt.

    Die Einnahmenseite umfasst alle vom Unternehmen erhaltenen Mittel. Spalte „Kosten“ – Produktionskosten, alle Versicherungs- und Rentenzahlungen für Sie und Ihre Mitarbeiter. In diesem Fall gibt es keine Beschränkungen hinsichtlich der Höhe der Beiträge: Der gesamte Betrag kann in die Ausgaben einbezogen werden.

    Dabei werden alle Einkünfte des Unternehmens berücksichtigt, die Liste der steuerlich anerkannten Ausgaben ist jedoch begrenzt (Artikel 346 der Abgabenordnung).

    Die Formel zur Berechnung des vereinfachten Steuersystems von 15 % sieht wie folgt aus: N = (D – R) * 15 %, wobei N die Steuer, D das Einkommen und R die Ausgaben sind.

    Beispiel 2.

    Der Jahresumsatz des einzelnen Unternehmers belief sich auf 620.000 Rubel. Die akzeptablen Ausgaben für das Unternehmen betragen 578.000, einschließlich der Beiträge der Mitarbeiter zu den Versicherungsfonds (alle Ausgaben entsprechen den Anforderungen der Abgabenordnung). Persönliche Versicherungsbeiträge = 21.236 Rubel.

    Gesamtbemessungsgrundlage der Steuer: 620.000 – 578.000 – 21.236 = 20.764 Rubel.

    Steuerbetrag: 20.764*15 %= 3.114 Rubel.

    In diesem Fall muss die Steuer jedoch neu berechnet werden, da sie nicht weniger als 1 % der Gesamteinnahmen betragen darf (Artikel 346.15 der Abgabenordnung).

    Daher beträgt der Steuerbetrag: 620.000 * 1 % = 6.200 Rubel.

    Der „Vereinfacher“ hat das Recht, Verluste aus der Produktionstätigkeit des laufenden Jahres nur zu gleichen Teilen in den nächsten drei Jahren abzuschreiben. Und dies wirkt sich natürlich auf seine Fähigkeit aus, einen Kredit zu erhalten oder an einer Ausschreibung teilzunehmen. Das heißt, diese Möglichkeit der Steuerlastreduzierung ist für Unternehmer mit einem Umsatz von über 300.000 pro Jahr und Kosten, die nicht zu Verlusten führen, von Vorteil.



     

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