Versicherungsbeitrag zur Pensionskasse. Ermittlung der Höhe der Versicherungsprämien für Einzelunternehmer

Die an den Pensionsfonds Russlands (PFR) berechneten Versicherungsprämien sind obligatorische Zahlungen, die Selbstständige – Unternehmer, Notare und andere Privatpraktiker – für ihre Versicherung leisten. Bis 2014 waren die Pflichtzahlungen an die Pensionskasse festgelegt, im Jahr 2014 hing die Höhe der Zahlungen jedoch vom erhaltenen Einkommen ab.

Bei der Berechnung der Festbeiträge für 2014 orientieren sich Einzelunternehmer am Bundesgesetz Nr. 237-FZ vom 23. Juli 2013. Bis zum 31. Dezember 2014 sind alle Einzelunternehmer zur Zahlung einer festen Zahlung in Höhe von 20.757,23 Rubel verpflichtet. Dieser Betrag wird auf die Empfänger verteilt:

  1. Für Personen mit Jahrgang 1966 und zuvor beträgt der Beitrag zum Versicherungsteil der Arbeitsrente 17.328,48 Rubel. und der Beitrag beträgt 3.399,05 Rubel.
  2. Für Personen mit Jahrgang 1967 Der Beitrag zum Versicherungsteil der Arbeitsrente beträgt 13.329,60 Rubel, der Beitrag zum kapitalgedeckten Teil der Arbeitsrente beträgt 3.398,88 Rubel. und der Beitrag zum FFOMS beträgt 3.399,05 Rubel.

Zur Berechnung der Beitragshöhe wird der Mindestlohn im Jahr 2014 herangezogen; dieser beträgt 5.554 Rubel. Das heißt, die feste Zahlung an die Pensionskasse beträgt 17.328,48 Rubel. (5554 × 26 % x 12), die feste Zahlung an die Föderale obligatorische Krankenversicherung beträgt 3.399,05 Rubel. (5554 x 5,1 % x 12).

Wenn das Einkommen des Unternehmers am Jahresende 300.000 Rubel übersteigt, muss bis zum 01.04.2015 eine Versicherungsprämie in Höhe von 1 % des 300.000 Rubel übersteigenden Betrags an die Pensionskasse (im Jahr 2014) gezahlt werden.

Schauen wir uns den Berechnungsvorgang anhand eines Beispiels an

Nehmen wir an, dass ein Unternehmer Ende 2014 ein Einkommen von 550.000 Rubel erzielte. Bis zum 31. Dezember 2014 ist ein Pflichtbeitrag in Höhe von 20.727,53 RUB zu entrichten. Vor dem 1. April 2015 ist es notwendig, einen Beitrag auf überschüssiges Einkommen in Höhe von 2.500 Rubel zu zahlen. ((550.000−300.000) x 1 %). Der Gesamtbetrag der Pflichtbeiträge zur Pensionskasse für 2014 beträgt 23.257,23 RUB.

Der Gesamtbetrag der Pflichtzahlung für 2014 sollte 142.023,89 Rubel nicht überschreiten, d. h. der maximale Beitrag zur Pensionskasse beträgt 138.624,84 Rubel, und der Beitrag zum FFOMS bleibt unverändert und beträgt 3.399,05 Rubel. Schauen wir uns ein Beispiel an. Im Jahr 2014 betrug das Einkommen des Unternehmers 100.000.000 Rubel. Der Beitragsbetrag zur Pensionskasse beträgt 1.014.328,48 Rubel. (17.328,48 + (100.000.000 – 300.000) x 1 %). Der Höchstbetrag der obligatorischen Zahlung an die Pensionskasse beträgt jedoch 138.624,84 Rubel, und dieser Betrag muss vom Unternehmer zusätzlich zum Beitrag zum FFOMS (3.399,05 Rubel) gezahlt werden.

Hat der Unternehmer im Jahr 2014 keine Tätigkeit ausgeübt, bleibt er zur Zahlung eines Pflichtbeitrags in Höhe von 20.757,23 Rubel verpflichtet.

So entrichten Sie Beiträge an die Pensionskasse und Zahlungsmodalitäten

Der Unternehmer muss einen obligatorischen Festbeitrag in Höhe von 20.757,23 Rubel zahlen. bis 31. Dezember 2014. Dieser Beitrag kann in anteiligen Raten monatlich, vierteljährlich oder in voller Höhe auf einmal gezahlt werden. Ein zusätzlicher Beitrag zur Einkommenssteigerung kann ab 2014 auch in Raten gezahlt werden, sobald das Einkommen die festgelegte Grenze von 300.000 Rubel überschreitet. Der volle Betrag des Zusatzbeitrages ist bis spätestens 01.04.2015 zu entrichten.

Unternehmer können sich für folgende Zeiträume von der Zahlung der Pflichtbeiträge befristet befreien lassen:

  • Ableistung der Wehrpflicht;
  • Kinderbetreuung bis 1,5 Jahre;
  • Betreuung eines behinderten Kindes, einer behinderten Person der Gruppe 1 oder einer Person, die das 80. Lebensjahr vollendet hat.

Um von der Beitragszahlung befreit zu werden, müssen Sie Unterlagen vorlegen, die belegen, dass im angegebenen Zeitraum keine Tätigkeit ausgeübt wurde.

Berücksichtigung der Pflichtbeiträge bei der Steuerberechnung nach dem vereinfachten Steuersystem (UTII)

Der gezahlte Beitragsbetrag kann bei der Steuerberechnung bei Anwendung des vereinfachten Steuersystems und der UTII als Aufwand berücksichtigt werden.

Im vereinfachten Steuersystem mit dem Besteuerungsgegenstand „Einkommen“ wird die berechnete Einzelsteuer um die gezahlten Beiträge gemindert. Hat ein Unternehmer keine Arbeitnehmer, so hat er das Recht, die Höhe der Einzelsteuer um den gesamten Betrag der gezahlten Versicherungsbeiträge anzupassen; bei Vorhandensein von Arbeitnehmern ist eine Kürzung des Steuerbetrags um 50 % zulässig gezahlte Beiträge.

Wirtschaftsnachrichten: Was passiert nach der Erhöhung der Versicherungsprämien an die Pensionskasse?

Die Rentabilität der Kaninchenzucht als Unternehmen in Russland und der Ukraine – auf der Website des Magazins.

Wurde ein fester Beitrag an die Pensionskasse vierteljährlich oder in ungleichen Raten über das Jahr hinweg gezahlt, so wird dieser bei der Berechnung der Steuer auf der Grundlage des Zahlungsdatums und der Höhe der Zahlung berücksichtigt. Wenn am Ende des Steuerzeitraums (Jahres) der Betrag der berechneten Steuer geringer ist als der Betrag der gezahlten Pflichtzahlung, kann der Restbetrag der Versicherungsprämie auf den nächsten Zeitraum übertragen oder die zu viel gezahlte Steuer erstattet werden für ... beworben haben.

Im vereinfachten Steuersystem mit dem Besteuerungsgegenstand „Einnahmen gemindert um Aufwendungen“ wird die Festzahlung nach Zeitpunkt und in Höhe des tatsächlich überwiesenen Betrags in den Aufwendungen berücksichtigt.

Wird die obligatorische Festzahlung nach dem 31. Dezember 2014 überwiesen, ist eine aufwandsmäßige Berücksichtigung bei der Berechnung der einheitlichen Steuer nach dem vereinfachten Steuersystem (UTII) untersagt.

Die Zuzahlung für Einkünfte, die den zulässigen Höchstbetrag von 300.000 Rubel übersteigen, kann entsprechend dem Datum der tatsächlichen Zahlung berücksichtigt werden. Es ist zu beachten, dass diese Zahlung, wenn sie früher (im Jahr 2014) oder später (nach dem 01.04.2015) erfolgt, bei der Steuerberechnung nach dem vereinfachten Steuersystem (USN) nicht aufwandswirksam berücksichtigt werden kann.

Erhöhung der Rentenbeiträge im Jahr 2013

Im Jahr 2013 kam es zu einem deutlichen Anstieg der Pflichtversicherungsbeiträge für Selbstständige auf 35.664,66 RUB. (im Jahr 2012 betrug ihr Betrag 17.208,25 Rubel). Diese Mittel sollten den Haushalt der Pensionskasse optimieren und die Steuereinnahmen aus der Geschäftstätigkeit für den Bundeshaushalt erhöhen.

Zur Berechnung der Festzahlung wurde folgende Formel aufgestellt:

2 x 5205 (Mindestlohn 2013) x 26 % x 12 = 32.479,20

Der Pflichtbeitrag zum FFOMS wurde in der folgenden Reihenfolge berechnet:

5205 x 5,1 % x 12 = 3.185,46.

Wie aus den Berechnungen hervorgeht, wird zur Ermittlung der Höhe einer festen Zahlung in der Pensionskasse das Doppelte des Mindestlohns herangezogen. Für die Berechnungen wurde angenommen, dass im Jahr 2014 der um das 2,5-fache erhöhte Mindestlohn und im Jahr 2015 das Dreifache des Mindestlohns zugrunde gelegt wird.

Dieser Gesetzentwurf sorgte in der Wirtschaft für große Empörung und wurde glücklicherweise nicht angenommen. Deshalb mussten die Behörden im Jahr 2014 die Tarife der Pensionskasse anpassen.

Wirtschaftliche Folgen der Erhöhung der fixen Beiträge zur Pensionskasse im Jahr 2013

Eine deutliche Erhöhung der Pflichtbeiträge zur Pensionskasse erwies sich als wirtschaftlicher Schlag für Unternehmer, deren Jahreseinkommen weniger als 400.000 Rubel beträgt. Daher entschieden sich viele Unternehmer, ihre Aktivitäten einzustellen oder gingen ins Schattengeschäft. Nach offiziellen Angaben wurden zwischen Dezember 2012 und Februar 2013 rund 400.000 Unternehmer aus der Steuerregistrierung gestrichen, was 10 % aller Unternehmer im Land entspricht.

Gleichzeitig ging die Zahl der neu registrierten Unternehmer zurück. In diesem Zusammenhang gingen die Einnahmen der Pensionskasse aus der Geschäftstätigkeit zurück, was die Optimierung des „Renten“-Budgets weiter erschwerte. Durch die weit verbreitete Abmeldung von Unternehmern gingen dem Haushalt mehr als 13 Milliarden Rubel verloren. Steuereinnahmen. All diese negativen Folgen führten zu Gesetzesänderungen und einer Senkung der Versicherungsprämien für Unternehmer.

Änderungen der Versicherungsprämiensätze der Pensionskasse für Einzelunternehmer im Jahr 2014 zielen darauf ab, kleine und mittlere Unternehmen wiederzubeleben und die Massenschließung von Firmen in ganz Russland zu stoppen.

Nützliche Artikel

Nützliche Artikel:

Aufmerksamkeit! Aufgrund aktueller Gesetzesänderungen können die rechtlichen Informationen in diesem Artikel nicht mehr aktuell sein! Unser Anwalt berät Sie kostenlos – Schreiben Sie Ihre Frage in das folgende Formular:

Die Erfahrung des letzten Jahres hat gezeigt, dass sich die Zahlung von Versicherungsprämien an die Pensionskasse, berechnet auf der Grundlage des doppelten Mindestlohns, für Einzelunternehmer als untragbare Belastung erwies. Besonders aussagekräftig ist die Statistik der Unternehmerabmeldungen im Jahr 2013. Deshalb wird seit langem auf eine Änderung des Versicherungsbeitragsgesetzes gewartet.

Diese Änderungen werden jedoch nicht zu einer Verringerung der Beitragslast für alle führen.

Welche Beiträge müssen im Jahr 2014 gezahlt werden?

Dieses Jahr alles IP spätestens am 31. Dezember muss Versicherungsprämien in Höhe von 17.328,48 Rubel „für sich“ an die Pensionskasse zahlen. (RUB 5.554 x 26 % x 12) Teil 2 Kunst. 16, Satz 1, Teil 1.1, Kunst. 14 des Gesetzes Nr. 212-FZ vom 24. Juli 2009 (im Folgenden als Gesetz Nr. 212-FZ bezeichnet); Kunst. 1 des Gesetzes vom 19. Juni 2000 Nr. 82-FZ.

Wenn das Einkommen eines Unternehmers im Jahr 2014 unter 300.000 Rubel liegt, muss er nichts weiter an die Pensionskasse zahlen.

Aber wer im Jahr mehr Geld verdient, muss es tun spätestens am 1. April 2015 einen zusätzlichen Betrag an „Renten“-Beiträgen zahlen, der nach der Formel e berechnet wird Ziffer 2 Teil 1.1 Art. 14, Teil 2 Kunst. 16 des Gesetzes Nr. 212-FZ:

Dieser Teil der Prämie ist nicht festgelegt und wird vom Versicherungsnehmer selbstständig berechnet. In jedem Fall darf der Gesamtbetrag der Beiträge zur Pensionskasse für 2014 (einschließlich der oben genannten 17.328,48 Rubel) 138.627,84 Rubel nicht überschreiten. (8 x 5554 Rubel x 26 % x 12) Ziffer 2 Teil 1.1 Art. 14 des Gesetzes Nr. 212-FZ.

Schauen wir uns nun an, wie die genannte Höhe des Einkommens berechnet wird.

Steuersystem, das von einzelnen Unternehmern verwendet wird Höhe des Einkommens für das Jahr Teil 8 Kunst. 14 des Gesetzes Nr. 212-FZ Deklarationszeile, die die Höhe des Einkommens widerspiegelt*
Zahlung der Einkommensteuer Die Höhe des „unternehmerischen“ Einkommens eines einzelnen Unternehmers, das bei der Berechnung der Einkommensteuer berücksichtigt wird Satz 1 Kunst. 227 Abgabenordnung der Russischen Föderation Zeile 110 (Absatz 3.1) des Blattes In der 3-NDFL-Erklärung Anhang Nr. 1 zur Verordnung des Föderalen Steuerdienstes vom 10. November 2011 Nr. ММВ-7-3/760@
USNO Einkünfte, die im Rahmen des vereinfachten Steuersystems berücksichtigt werden Kunst. 346.15 Abgabenordnung der Russischen Föderation Zeile 210 des Abschnitts 2 der Steuererklärung im vereinfachten Steuersystem Anhang Nr. 1 zur Verordnung des Finanzministeriums vom 22. Juni 2009 Nr. 58n
UTII Die Höhe des kalkulatorischen Einkommens a Kunst. 346.29 Abgabenordnung der Russischen Föderation Zeile 010 von Abschnitt 3 der UTII-Erklärung Anhang Nr. 1 zur Verordnung des Föderalen Steuerdienstes vom 23. Januar 2012 Nr. ММВ-7-3/13@(Zur Berechnung des Jahreseinkommens werden die Werte der Erklärungen für das erste und vierte Quartal des Jahres summiert)
Einheitliche Agrarsteuer Für die Zwecke der einheitlichen Agrarsteuer berücksichtigtes Einkommen Satz 1 Kunst. 346.5 Abgabenordnung der Russischen Föderation Zeile 010 von Abschnitt 2 der einheitlichen Agrarsteuererklärung Anhang Nr. 1 zur Verordnung des Finanzministeriums vom 22. Juni 2009 Nr. 57n
Patentsystem Potenziell zu erhaltendes Einkommen, das von den regionalen Behörden ermittelt wird und Artikel 346.47, 346.51 der Abgabenordnung der Russischen Föderation Die Erklärung wird nicht abgegeben Kunst. 346.52 Abgabenordnung der Russischen Föderation
Kombination von Modi Die Höhe des Einkommens aus Aktivitäten unter allen anwendbaren Modi -

* Leitungscodes werden in Übereinstimmung mit den Änderungen der Erklärungen angegeben, die ab dem 01.01.2014 gültig sind.

Natürlich ist die vorgeschlagene Formel für Einzelunternehmer mit hohem Einkommen und vergleichsweise hohen Ausgaben völlig unrentabel. Schließlich errechnen sich die Beiträge nicht aus der Differenz zwischen Einnahmen und Ausgaben, sondern aus der Höhe der Einnahmen. Auch wenn der Unternehmer das Jahr mit einem Verlust abschließt, müssen zusätzliche Beiträge gezahlt werden. Für solche Fälle sieht das Gesetz keine Ausnahmen vor.

Wenn man bedenkt, dass die meisten Einzelunternehmer bis zum 1. April nächsten Jahres bereits Steuern auf der Grundlage der Ergebnisse des Jahres 2014 gezahlt haben (d. h. sie werden die Höhe ihres Einkommens für das Jahr kennen), wird es ihnen nicht schwer fallen, dies zu berechnen „zusätzlicher“ Beitragsbetrag.

Übrigens, wie man die obligatorischen 17.328,48 Rubel bezahlt. Im Jahr 2014 (ganz oder in Teilen) hat der Unternehmer wie bisher das Recht, selbst zu entscheiden. Beispielsweise kann es für Betrüger rentabler sein, die Beiträge vierteljährlich zu zahlen, um die Höhe der Steuer auf die gezahlten Beiträge zu minimieren. Klausel 2.1 Kunst. 346.32 Abgabenordnung der Russischen Föderation; Schreiben des Finanzministeriums vom 23. August 2013 Nr. 03-11-09/34637.

Und wenn Sie feststellen, dass Ihr seit Jahresbeginn erhaltenes Einkommen 300.000 Rubel übersteigt, können Sie in den verbleibenden Monaten des Jahres 2014 nicht nur die erforderlichen 17.328,48 Rubel zahlen, sondern auch Beiträge, die als 1 % des über der Grenze liegenden Einkommens berechnet werden. Dann wird es möglich sein, die Steuer für 2014 zu senken (dies gilt nicht für diejenigen, die das Patentsteuersystem nutzen).

Da ab 2014 keine Beitragsausschüttung für den Versicherungs- und den kapitalgedeckten Teil erforderlich ist, muss der Einzelunternehmer diese für den Versicherungsteil der Rente und in einer Zahlung an die KBK abführen Kunst. 22.2 des Gesetzes vom 15. Dezember 2001 Nr. 167-FZ(zu dem gleichen, der 2013 verwendet wurde Informationen der Pensionskasse der Russischen Föderation „Über Änderungen für Versicherungsprämienzahler im Jahr 2014“).

Zur Berechnung und Zahlung der Versicherungsprämien FFOMS Im Vergleich zu 2013 hat sich für Unternehmer nichts geändert. Lediglich der Betrag erhöhte sich aufgrund des erhöhten Mindestlohns. Im Jahr 2014 müssen Sie 3.399,05 RUB an den Fonds zahlen. (RUB 5.554 x 5,1 % x 12) Teil 1.2 Art. 14 des Gesetzes Nr. 212-FZ.

Wie überwacht die Pensionskasse die korrekte Berechnung der 1%-Beiträge?

Der Steuerdienst übermittelt der Pensionskasse am Ende des Jahres spätestens am 15. Juni des nächsten Jahres Informationen über die Einkünfte einzelner Unternehmer. Das heißt, erstmals werden solche Einkommensinformationen für 2014 erst im Jahr 2015 übermittelt. Teil 9 Kunst. 14 des Gesetzes Nr. 212-FZ

Stellen Prüfer bei Steuerprüfungen fest, dass die Einkünfte eines einzelnen Unternehmers zu niedrig angesetzt sind, übermitteln sie diese Daten innerhalb von 5 Tagen nach Inkrafttreten der Entscheidung, den Unternehmer zur Rechenschaft zu ziehen, an die Pensionskasse der Russischen Föderation. Teil 10 Kunst. 14 des Gesetzes Nr. 212-FZ. Auf der Grundlage der von den Steuerinspektoren erhaltenen Unterlagen fordern PFR-Spezialisten einzelne Unternehmer zur Zahlung von Zahlungsrückständen, Strafen und Bußgeldern auf. Das heißt, sie selbst werden sich nicht die Mühe machen, das Einkommen des Unternehmers zu überprüfen.

Unangenehme Konsequenzen ergeben sich für einen Einzelunternehmer, der seiner Aufsichtsbehörde nicht vor Ablauf des auf das Vorjahr folgenden Jahres Meldungen vorlegt (es sei denn, er nutzt ein Patentsteuersystem). Satz 1 Kunst. 119, Kunst. 346.52 Abgabenordnung der Russischen Föderation). Der Unternehmer wird nicht nur von den Steuerbehörden zur Rechenschaft gezogen, wenn er die Erklärung nicht rechtzeitig abgibt, sondern die Mitarbeiter des Fonds werden von ihm auch Beiträge in der maximal möglichen Höhe, d. h. 138.627,84 Rubel, einziehen. Teil 11 Kunst. 14 des Gesetzes Nr. 212-FZ

Versicherungsprämien im Jahr 2014 wurden wie im Jahr 2015 in Höhe von 30 % des Einkommens des Arbeitnehmers gezahlt, davon 2,9 % an die Sozialversicherungskasse, 5,1 % an die obligatorische Krankenversicherungskasse und 22 % an die Pensionskasse. Darüber hinaus lag die Abzugsgrenze bei den oben genannten Werten bei 624.000 Rubel und im Jahr 2015 bei 670.000 und 711.000 Rubel. für Beiträge zur Sozialversicherungskasse bzw. zur Pensionskasse.

Wer zahlt Versicherungsprämien für die obligatorische Sozialversicherung?

Zunächst müssen Sie herausfinden, wer zur Zahlung der Versicherungsprämien verpflichtet ist. Dies sind zwei Kategorien von Zahlern – juristische Personen und natürliche Personen:

  • juristische Personen-Arbeitgeber und Einzelunternehmer mit Arbeitnehmern;
  • Unternehmer und Selbstständige, die selbst Beiträge zahlen.

Was gilt für Versicherungsprämien?

Arten von Versicherungsprämien lassen sich danach unterscheiden, wo sie bezahlt werden :

  • an die Pensionskasse;
  • an die Sozialversicherungskasse (bei kurzfristigem Verlust der Arbeitsfähigkeit aufgrund von Krankheit sowie Verletzungen und Berufskrankheiten);
  • an die gesetzliche Krankenversicherung des Bundes.

Versicherungsprämien im Jahr 2015 vom Einkommen ausländischer Staatsbürger, die sich in Russland aufhalten, wird auf diese Weise einbehalten (mit Ausnahme von hochqualifizierten Fachkräften (HQS) für vorübergehenden Aufenthalt):

  • an die Pensionskasse - 22 %, unabhängig vom Aufenthaltsstatus des Ausländers und der Dauer des Arbeitsvertrags mit ihm;
  • im Föderalen Sozialversicherungsfonds Russlands – 2,9 % vom Einkommen der Personen mit ständigem und vorübergehendem Aufenthalt und 1,8 % vom Einkommen der sich vorübergehend aufhaltenden Ausländer;
  • in der obligatorischen Krankenversicherung des Bundes - 5,1 % vom Einkommen von Ausländern mit ständigem und vorübergehendem Aufenthalt (außer HQS), und sie werden nicht vom Einkommen von Ausländern mit vorübergehendem Aufenthalt einbehalten;
  • in der Sozialversicherungskasse für Verletzungen – zum aktuellen Branchentarif für alle Kategorien von Ausländern.

Das Einkommen ausländischer Hauptquartiere, die sich vorübergehend in der Russischen Föderation aufhalten, unterliegt keinen Versicherungsprämien. Sie zahlen nur Beiträge für Verletzungen.

Das Einkommen von Flüchtlingen und Bürgern der EAWU-Staaten wird in gleicher Weise besteuert wie das Einkommen von Bürgern der Russischen Föderation.

Versicherungsbeiträge zu außerbudgetären Fonds

Versicherungsbeiträge zu außerbudgetären Fonds (PFR, Sozialversicherungskasse bei vorübergehender Erwerbsunfähigkeit und Mutterschaft, obligatorische Krankenversicherungskasse) haben die einheitliche Sozialsteuer ersetzt. Dies geschieht seit Anfang 2010.

Hinsichtlich Versicherungsprämien im Jahr 2014 und 2015, dann bleibt vorerst alles unverändert, mit Ausnahme der maximalen Basis, die jährlich indexiert wird. Darüber hinaus wurden im Jahr 2015 Versicherungsprämien vom Einkommen ausländischer Staatsbürger, die in Russland arbeiten, einbehalten.

Versicherungsprämien im Jahr 2011

Im Jahr 2011 betrug der Gesamtbetrag der Versicherungsbeiträge 34 %, wovon 26 % an die Pensionskasse, 2,9 % an die Sozialversicherungskasse, 3,1 % an die Bundeskrankenversicherung und 2 % an die örtliche Krankenkasse gezahlt wurden Versicherungsfonds. Die Einkommensgrenze betrug 463.000 Rubel. Von darüber hinausgehenden Beträgen wurden keine Versicherungsprämien abgezogen.

Versicherungsprämien im Jahr 2012

Die Höhe der Versicherungsprämien betrug im Jahr 2012 30 % (22 % – Pensionskasse, aufgeteilt in kapitalgedeckten und versicherten Teil für Personen, die nach 1967 geboren wurden, 2,9 % – Sozialversicherungskasse und 5,1 % – Pflichtkrankenversicherungskasse) und die Höhe der Die Einkommensgrenze betrug 512.000 Rubel. für die Pensionskasse und die Sozialversicherungskasse. In der Pensionskasse der Russischen Föderation besteht für Beträge, die den Schwellenwert des Einkommens überschreiten, die Verpflichtung, Beiträge zum Versicherungsanteil in Höhe von 10 % zu erheben. Ab diesem Jahr wurden die Beiträge zur örtlichen Krankenversicherungskasse eingestellt und alle Krankenversicherungsbeiträge wurden abgegrenzt und an die bundesstaatliche Krankenversicherungskasse abgeführt.

Für den Zeitraum von 2012 bis 2018 (Artikel 58 Absatz 3.4 des Gesetzes vom 24. Juli 2009 Nr. 212-FZ „Über Versicherungsprämien“) für Begünstigte (Versicherungsnehmer mit der in den Absätzen 8, 10, 11 genannten Haupttätigkeitsart). und 12 S. 1, Artikel 58 des Gesetzes Nr. 212-FZ) sieht die Möglichkeit vor, nur 20 % an die Pensionskasse zu zahlen, ohne andere Versicherungsbeiträge zu zahlen.

Versicherungsprämien im Jahr 2013

Im Jahr 2013 betrug die Höhe der Versicherungsprämien für Arbeitgeber-Versicherer ebenfalls 30 % (22 % – PFR, 5,1 % – FFOMS und 2,9 % – Sozialversicherungsfonds). Die Größe der Grenzeinkommensbasis stieg auf 568.000 Rubel. Der Satz von 10 % für Beiträge zur Pensionskasse bei Überschreitungen der Grenze wird beibehalten.

Pflichtversicherungsprämien 2014

Sehr oft machen Buchhalter beim Ausfüllen von Berichten nicht nur Rechtschreibfehler (sie geben beispielsweise an „ Altersbeiträge“), aber auch Arithmetik.

Sofern solche Fehler keinen Einfluss auf die Höhe der einbehaltenen Beiträge hatten, wurden keine Berichtigungen an den Abrechnungen vorgenommen. Wenn jedoch Fehler zu Schwierigkeiten beim Rentenbezug führen könnten (z. B. durch falsche Eingabe des Nachnamens), war eine aktualisierte Meldung erforderlich.

Daher sollte der Bericht an die russische Pensionskasse im Formular RSV-1 für 2014 im Jahr 2015 auf das im Aktualisierungszeitraum gültige Formular aktualisiert werden. In diesem Fall müssen die Beträge nicht nur in Rubel, sondern auch in Kopeken angegeben werden. Diese Regelung gilt seit 2015, auch mit Klarstellung der Meldungen für 2014.

Die Höhe der Versicherungsprämie hängt nicht von der Höchstbasis ab

Beim Rechnen Versicherungsprämien im Jahr 2014Über den Höchstbetrag hinaus wurden nur Rentenzahlungen in Höhe von 10 % des Überschreitungsbetrags gezahlt. Seit 2015 sind Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung des Bundes in Höhe von 5,1 % des gesamten Rückstellungsbetrags zu entrichten, unabhängig von der Höhe des vom Arbeitnehmer bezogenen Einkommens. Der Rest bleibt unverändert.

Beiträge an die Pensionskasse im Jahr 2013

Beiträge an die Pensionskasse im Jahr 2013 Jahr wurden 22 % einbehalten, während für Personen, die in diesem Jahr 47 Jahre oder älter wurden, der finanzierte Teil des Beitrags 0 % betrug. Für diejenigen, die im Jahr 2013 unter 47 Jahre alt waren, betrug der kapitalgedeckte Teil des Beitrags 6 %, der Versicherungsanteil 16 %; Bei Überschreitung der maximalen Einkommensbasis wurden weitere 10 % vom Überschussbetrag im Versicherungsteil der Beiträge zur russischen Pensionskasse einbehalten.

Im Jahr 2013 lag die Einkommensgrenze für den Abzug von Rentenbeiträgen bei 568.000 RUB.

Beiträge an die Pensionskasse im Jahr 2014

Für Rentner Versicherungsprämien im Jahr 2014 Lediglich der Ansatz zur Berechnung der an die Pensionskasse überwiesenen Beiträge (einschließlich der obligatorischen Krankenversicherung) für Einzelunternehmer hat sich geändert. Wenn bis 2014 alle Einzelunternehmer unabhängig von der Höhe des erhaltenen Einkommens eine feste Zahlung zahlten, beträgt die Höhe der Rentenversicherungsbeiträge seit 2014 für alle 17.328,48 Rubel. pro Jahr und für die obligatorische Krankenversicherung - 3399,05 Rubel. Im Jahr. Und wenn das erhaltene Einkommen die Grenze von 300.000 Rubel überschreitet. Es wurde notwendig, zusätzlich 1 % des überschüssigen Betrags an die Pensionskasse zu zahlen.

Für die Arbeitgeber-Versicherer hat sich beim Einbehalt der Beiträge an die Pensionskasse bis auf die maximale Bemessungsgrundlage nichts Grundsätzliches geändert. Im Jahr 2014 betrug seine Größe 624.000 Rubel. und von den über diesem Wert erzielten Einkünften wurde ein Beitrag zur Pensionskasse in anderer Höhe einbehalten, nämlich 10 %.

Versicherungsprämien für Arbeitnehmer im Jahr 2014 für Einzelunternehmer

IP-Zahlung Versicherungsprämien im Jahr 2014 für Leiharbeiter erfolgte nach den gleichen Regeln wie für juristische Personen-Arbeitgeber. Wenn also das Einkommen eines Arbeitnehmers 624.000 Rubel nicht überstieg, wurde von seinem Einkommen ein Beitrag zur obligatorischen Rentenversicherung in Höhe von 22 %, ein Beitrag zur Sozialversicherungskasse (2,9 %) und zur gesetzlichen Krankenversicherungskasse des Bundes gezahlt - 5,1 %. Bei Überschreitung der maximalen Bemessungsgrundlage wurden zusätzlich 10 % an die Pensionskasse ausbezahlt.

Weitere Informationen zu Versicherungsprämien für Einzelunternehmer finden Sie im Artikel „Welche Versicherungsprämien zahlt ein Einzelunternehmer in den Jahren 2014-2015?“ .

Versicherungsprämien für die Pflichtversicherung für Einzelunternehmer

Versicherungsprämien 2015 für die obligatorische Rentenversicherung für Einzelunternehmer beträgt 18.610,8 Rubel. Unabhängig davon, ob Aktivität stattfindet oder nicht, mit wenigen Ausnahmen. Und wenn das Jahreseinkommen 300.000 Rubel übersteigt. Einzelunternehmer zahlen zusätzlich 1 % des Selbstbehalts für die obligatorische Rentenversicherung.

Nur solche Einzelunternehmer, die:

  • zum Militärdienst einberufen;
  • Betreuung eines Kindes unter 1,5 Jahren (jedoch nicht älter als 6 Jahre) oder eines behinderten Kindes; eine behinderte Person der ersten Gruppe oder ein Verwandter über 80 Jahre;
  • Personen, die mit ihrem Ehepartner, einem Militärunternehmer oder einem Mitarbeiter einer diplomatischen oder konsularischen Vertretung zusammenleben, wenn sie keine Möglichkeit haben, einen Arbeitsplatz zu finden (jedoch nicht länger als 5 Jahre).

Versicherungsbeiträge zu staatlichen außerbudgetären Fonds im Jahr 2016

Die Änderungen im Jahr 2016 laufen traditionell auf eine Erhöhung der Grenzen der Steuerbemessungsgrundlage hinaus (Beschluss der Regierung der Russischen Föderation vom 26. November 2015 Nr. 1265). Darüber hinaus werden Änderungen am BCC vorgenommen (Beschlüsse des russischen Finanzministeriums vom 06.08.2015 Nr. 90n und vom 01.12.2015 N 190n). Zusammen mit dem vierteljährlichen Bericht RSV-1 wird eine zusätzliche monatliche Berichterstattung über arbeitende Mitarbeiter eingeführt, die Informationen über deren vollständigen Namen, SNILS und TIN sowie die Verantwortung für die Bereitstellung falscher Informationen enthält (Gesetz Nr. 385-FZ vom 29. Dezember 2015 „On Gesetzesänderungen“) RF“).

Überrascht von den hohen Festbeiträgen im vergangenen Jahr 2013 haben Einzelunternehmer in großer Zahl (etwa 600.000 in einem halben Jahr) ihre Unternehmen selbst liquidiert. Der Rest der „mittelgroßen“ Einzelunternehmer wartete mit einem schlechten Gefühl auf noch größere „Schrecken“ – bis zu 52.000 Rubel pro Jahr an obligatorischen Festzahlungen an die Pensionskasse.

Nachdem ein erheblicher Betrag an potenziellen Steuern und Rentenbeiträgen an den Staatshaushalt verloren gegangen war, begannen die Beamten darüber zu streiten, wie sie „den Pensionsfonds nicht beleidigen“ und die Massenliquidation einzelner Unternehmer stoppen könnten, indem sie die Höhe der Rentenbeiträge für einzelne Unternehmer mit einem senkten kleines Einkommen. Im Jahr 2013 mussten alle Einzelunternehmer noch etwa 35.000 Rubel als Versicherungsbeitrag (Krankenversicherung und Rente) zahlen. Was weiter? Und so wurde am 23. Juli 2013 das Bundesgesetz Nr. 237-FZ zur Änderung von Artikel 22 des Gesetzes Nr. 167-FZ vom 15. Dezember 2001 über die Rentenversicherung und der Artikel 14 und 16 des Gesetzes Nr. 212-FZ vom Juli unterzeichnet 24.09.2009 über Versicherungsbeiträge. Das Gesetz tritt am 1. Januar 2014 in Kraft.

Wie hoch waren im Jahr 2014 die festen Beiträge an die Pensionskasse und die Bundespflichtversicherungskasse, die einzelne Unternehmer für ihre eigene Versicherung zahlten?
20.727 RUB 53 Kopeken

Berechnung des Festbeitrags:
1 Mindestlohn * 12 * (26 % (Russischer Pensionsfonds) + 5,1 % (FFOMS) = 20.727 RUB 53 Kopeken
1 Mindestlohn im Jahr 2014 = 5554 Rubel.

Aber das ist noch nicht alles:
Erstens hat sich die Anzahl der Rechnungen/Quittungen geändert – von nun an sind es nur noch 2: Der einzelne Unternehmer zahlt an die Pensionskasse (ohne Aufteilung in Versicherungs- und Sparteil, dies übernimmt die Pensionskasse selbst) und zum FFOMS.
Zweitens ist der feste Beitrag jetzt nicht vollständig festgelegt, da zusätzlich zur obligatorischen jährlichen Zahlung 20.727 Rubel hinzukommen. 53 Kopeken, Einzelunternehmer, deren Jahreseinkommen 300.000 Rubel übersteigt, zahlen am Ende des Steuerzeitraums zusätzlich + 1 % des Einkommens über 300.000 Rubel.

Beispiel:
Wir haben ein Jahreseinkommen einzelner Unternehmer von 750.000 Rubel.
300.000 Rubel abziehen: 750.000 - 300.000 = 450.000 Rubel.
Berechnen wir 1 %: 450.000 *1 % = 4.500 Rubel.

gesamt:
zusätzlich zum Pflichtbeitrag von 20.727 Rubel. 53 Kopeken, die jeder einzelne Unternehmer bis zum 31. Dezember 2014 zahlt.
Sie müssen weitere 4.500 Rubel bezahlen. - bis 1. April 2015

Beachten Sie, dass Die Höhe der Zahlungen an die Pensionskasse ist begrenzt, berechnet auf der Grundlage ihrer 8 Mindestlöhne, d Davon müssen 20.727 Rubel bis zum 31. Dezember und der Restbetrag – 121.299 – bis zum 1. April 2015 gezahlt werden.

Fristen für Zahlungen an die Pensionskasse und die obligatorische Krankenversicherung des Bundes im Jahr 2014?

Fester Teil der Versicherungsprämien in Höhe von 20.727 Rubel. 53 Kopeken, die an alle Einzelunternehmer gezahlt werden müssen, müssen vor dem 31. Dezember 2014 in den Haushalt überwiesen werden.
Wenn der Unternehmer am Jahresende ein Einkommen von mehr als 300.000 Rubel erzielt hat, muss er bis zum 1. April 2015 zusätzlich 1 % des Einkommens, das über 300.000 Rubel lag, an die Pensionskasse abführen.

Wie zahlt man Einzelunternehmern (ohne Arbeitnehmer im vereinfachten Steuersystem 6 %) Zahlungen an die Pensionskasse und die Bundeskrankenversicherung im Jahr 2014?

Die Festgebühr (20.727 Rubel 53 Kopeken) kann jederzeit bis zum 31. Dezember 2014 in einem Betrag (insgesamt 2 Zahlungen) gezahlt werden.
Für Einzelunternehmer ohne Arbeitnehmer im vereinfachten Steuersystem ist es jedoch besser, vierteljährlich 6 % zu zahlen, damit sie im vereinfachten Steuersystem (100 %) von der vierteljährlichen Vorsteuer abgezogen werden können. Darüber hinaus würden Anträge auf „Rückerstattung“ zu viel gezahlter Beträge nicht mehr angenommen. Der beste Rat ist, vierteljährlich zu zahlen.

Wenn das Einkommen des Versicherungsprämienzahlers für den Abrechnungszeitraum 300.000 Rubel übersteigt, werden zusätzlich zu den festen Beiträgen Beiträge gezahlt im PF in Höhe von 1 % des Einkommens über 300.000 Rubel. Beachten Sie! Nur bei der Pensionskasse Russlands! Beiträge an das FFOMS für Einkommen über 300.000 Rubel werden nicht gezahlt! Diese. Die Höhe der Beiträge zum FFOMS ist für alle Einzelunternehmer unabhängig von der Höhe des Jahreseinkommens festgelegt.

Informationen zur Zahlung der Versicherungsprämien sind verfügbar auf der Website der Pensionskasse Im Kapitel . Außerdem gibt es Zahlungsdetails, Belege und Budgetklassifizierungscodes.

Wenn ein Unternehmer zum 31. Dezember mit Versicherungsprämien im Rückstand bleibt, werden die Strafen für diesen Betrag gemäß dem Bundesgesetz Nr. 212-FZ berechnet und die darauf aufgelaufenen Schulden und Strafen werden gemäß BCC beglichen für Schulden auf feste Zahlungen.

WICHTIG!
Bei unterlassener Angabe des Einkommens für den Abrechnungszeitraum (Unterlassen der Abgabe einer Steuererklärung) werden für diesen Zeitraum Versicherungsbeiträge an die Pensionskasse in Höhe eines Festbetrags in Höhe des Produkts aus dem Achtfachen des Mindestlohns erhoben und der Beitragssatz, erhöht um das 12-fache (8 x Mindestlohn x Tarif x 12) – Teil 11 von Artikel 14 des Bundesgesetzes 212-FZ vom 24. Juli 2009, d. h. in Höhe von 138.627 Rubel. 84 Kopeken Einzelunternehmer, die nicht tätig sind und keine Steuererklärungen abgeben, werden ab dem 15. Juni 2015 zur Zahlung dieses Betrags verpflichtet.

Neufassung von Teil 1.1 von Artikel 14 des Bundesgesetzes 212-FZ vom 24. Juli 2009:

1.1. Die Höhe des Versicherungsbeitrags zur Rentenversicherungspflicht bestimmt sich nach folgender Reihenfolge, sofern in diesem Artikel nichts anderes bestimmt ist:

1) wenn das Einkommen des Versicherungsprämienzahlers für den Abrechnungszeitraum 300.000 Rubel nicht überschreitet, - in einem festen Betrag, der als Produkt des durch Bundesgesetz festgelegten Mindestlohns zu Beginn des Geschäftsjahres, für das Versicherungsprämien gezahlt werden, definiert ist gezahlt werden und die in Artikel 12 Teil 2 Absatz 1 dieses Bundesgesetzes festgelegten Versicherungstarifbeiträge an die Pensionskasse der Russischen Föderation um das Zwölffache erhöht werden;

2) wenn das Einkommen des Versicherungsprämienzahlers für den Abrechnungszeitraum 300.000 Rubel übersteigt – in einem festen Betrag, der als Produkt des durch Bundesgesetz festgelegten Mindestlohns zu Beginn des Geschäftsjahres, für das Versicherungsprämien gezahlt werden, definiert ist, und der Tarif der Versicherungsprämien an die Pensionskasse der Russischen Föderation, der in Artikel 12 Absatz 1 Teil 2 dieses Bundesgesetzes festgelegt ist, wird um das Zwölffache erhöht, zuzüglich 1,0 Prozent des Einkommensbetrags des Zahlers der darüber hinausgehenden Versicherungsbeiträge 300.000 Rubel für den Abrechnungszeitraum. In diesem Fall darf die Höhe der Versicherungsprämien nicht höher sein als der Betrag, der sich aus dem Achtfachen des durch Bundesgesetz festgelegten Mindestlohns zu Beginn des Geschäftsjahres, für das Versicherungsprämien gezahlt werden, und dem Satz der Versicherungsbeiträge ergibt der Pensionsfonds der Russischen Föderation, der durch Absatz 1 von Teil 2 des Artikels 12 dieses Bundesgesetzes gegründet wurde, erhöht um das Zwölffache;…

Alle Einzelunternehmer sind unabhängig von der gewählten Steuerregelung und der Anwesenheit von Arbeitnehmern verpflichtet, Beiträge für sich selbst zu zahlen. Wie Sie das 2014 richtig machen, verraten wir Ihnen im Detail.

Verfahren zur Berechnung und Zahlung von Festbeiträgen

Feste Beiträge, die ein einzelner Unternehmer selbst zahlt, werden wie folgt berechnet und gezahlt:

  • Bis zum 31. Dezember 2014 sind ausnahmslos alle Einzelunternehmer verpflichtet, einen festen Beitragsbetrag in Höhe von 20.727,53 Rubel (an die Pensionskasse – 17.328,48 Rubel, an die obligatorische Krankenversicherung – 3.399,05 Rubel) zu zahlen.
  • Wenn das Einkommen für ein Kalenderjahr 300.000 Rubel übersteigt, überweist der Einzelunternehmer bis zum 1. April 2015 einen zusätzlichen Beitrag von 1 % auf den 300.000 Rubel übersteigenden Einkommensbetrag.

Gleichzeitig darf der Gesamtbetrag aller Versicherungsprämien einzelner Unternehmer für 2014 142.026,89 Rubel nicht überschreiten. Aus ihnen:

— maximale Zahlung an die Pensionskasse Russlands – 138.627,84 Rubel,
— feste Zahlung an die obligatorische Krankenversicherung – 3399,05 Rubel.

Zahlungsfristen

Somit wird bis zum 31. Dezember 2014 eine feste Zahlung an die Pensionskasse und die obligatorische Krankenversicherung in Höhe von 20.727,53 Rubel überwiesen.

Da es unterjährig keine Zwischenzahlungsfristen gibt, können Beiträge in beliebiger Höhe überwiesen werden. Es ist zweckmäßig, dies einmalig oder vierteljährlich zu tun.

Im ersten Quartal 2015 (vor dem 1. April) müssen Sie einen zusätzlichen Beitragsbetrag (1 % des Einkommens über 300.000 Rubel) überweisen. Grundsätzlich kann diese Zahlung auch im Laufe des Jahres 2014 erfolgen, allerdings kann es bei der Berechnung der vierteljährlichen Steuern zu Schwierigkeiten kommen, daher ist es besser, nicht zu experimentieren.

Abzug von Festbeiträgen bei der Steuerberechnung

Die Festbeiträge für das Jahr 2014 können wie bisher von der Steuer abgesetzt werden.

Vierteljährliche Vorauszahlungen vereinfachtes Steuersystem 6% kann um den Betrag der zum Zeitpunkt der Zahlung tatsächlich überwiesenen Festbeiträge gekürzt werden. Einzelunternehmer ohne Arbeitnehmer haben das Recht, den gesamten Beitragsbetrag im vereinfachten Steuersystem um 6 % zu ermäßigen. Ein Einzelunternehmer mit Arbeitnehmern kann das vereinfachte Steuersystem um 6 % für feste Beiträge für sich selbst und Beiträge für Arbeitnehmer ermäßigen, jedoch nicht mehr als 50 %.

Für Zahlungen per vereinfachtes Steuersystem 15 % Feste Beiträge einzelner Unternehmer werden bei der Berechnung der Vorauszahlung an das Finanzamt als Aufwand berücksichtigt. Beiträge werden am Tag der Zahlung in voller Höhe in der tatsächlich gezahlten Höhe in die Berechnung einbezogen.

Die UTII-Steuer wird um den Betrag der gezahlten festen Beiträge reduziert. Beiträge reduzieren die Steuer in dem Quartal, in dem sie gezahlt werden. Einzelunternehmer ohne Arbeitnehmer können die Steuer vollständig auf die tatsächlich gezahlten Beiträge reduzieren. Bei Einzelunternehmern mit Arbeitnehmern werden feste Beiträge bei der Berechnung der UTII nicht berücksichtigt.

Aufmerksamkeit!

Der obligatorische Festbeitrag von 20.727,53 Rubel wird im vereinfachten Steuersystem und UTII am Tag der tatsächlichen Zahlung des Beitrags in der tatsächlich gezahlten Höhe berücksichtigt. In diesem Fall muss der Betrag vor dem 31. Dezember 2014 gezahlt werden. Eine spätere Überweisung kann nicht von der Steuer abgezogen werden.

In diesem Fall kann der Beitragsbetrag im vereinfachten Steuersystem nur in dem Quartal von der Vorauszahlung abgezogen werden, in dem die Zahlung erfolgt ist. Das heißt, von der Steuerzahlung für das erste Quartal können Sie den Beitragsbetrag für Januar, Februar und März abziehen.

Es kann jedoch nur der Betrag berücksichtigt werden, der vor dem 31. Dezember 2014 gezahlt wurde (je nach Steuerregelung ganz oder teilweise). Alles, was verspätet überwiesen wird, wird bei der Steuerberechnung nicht berücksichtigt.

Abzug eines zusätzlichen Beitrags (1 % des Einkommens minus 300.000) bei der Steuerberechnung

Bei der Steuerberechnung nach dem vereinfachten Steuersystem und UTII können Sie auch die Höhe des Zusatzbeitrags berücksichtigen. Dazu muss die Zahlung unbedingt im ersten Quartal 2015 erfolgen. Und wird entsprechend bei der Vorauszahlung an das Finanzamt für das erste Quartal 2015 berücksichtigt.

Wenn Sie im Jahr 2014 1 % mehr als das Einkommen zahlen, können Sie den Betrag nicht in die Berechnung einbeziehen und die Steuer darauf im Rahmen der UTII oder des vereinfachten Steuersystems senken.

Berichterstattung bei Beitragszahlung

Bei der Überweisung von Festbeiträgen sind im Zahlungsauftrag die Registrierungsnummer des einzelnen Unternehmers in der Pensionskasse sowie die BCC und Zahlungsdetails anzugeben.

Anhand dieser Daten identifiziert die Pensionskasse die Zahlung und bildet sie in ihrer Datenbank ab.

Die Pensionskasse prüft selbstständig die Richtigkeit der Beitragsberechnung anhand der Angaben in der Erklärung des einzelnen Unternehmers gegenüber dem Finanzamt. Die Pensionskasse Russlands erhält bis spätestens 15. Juni 2015 Informationen über die Einzelunternehmersteuern im Jahr 2014.

Eine Berichterstattung über die Beitragszahlung ist daher nicht erforderlich. Sie müssen lediglich Ihre Beiträge pünktlich bezahlen und die Quittungen (Zahlungsaufträge) aufbewahren. Der Unternehmer muss dem Fonds diese Unterlagen bei Bedarf zur Verfügung stellen können.

Übrigens werden alle Beiträge an die Pensionskasse gezahlt, unabhängig davon, wer die Rentenersparnisse des Unternehmers verwaltet – die Pensionskasse oder die Nichtstaatliche Pensionskasse. Alle Beiträge gehen zunächst an die Pensionskasse, die wiederum die Beiträge an die vom jeweiligen Zahler gewählte Verwaltungsgesellschaft weiterleitet.

Beitragszahlung bei fehlendem Einkommen

Bei fehlendem Gewinn oder fehlender Tätigkeit muss der Einzelunternehmer im vereinfachten Steuersystem bis zum 31. Dezember 2014 einen Pflichtbeitrag in Höhe von 20.727,53 Rubel entrichten. Am Ende des Jahres gibt der Einzelunternehmer eine Nullsteuererklärung nach dem vereinfachten Steuersystem ab, und die Aufsichtsbehörde übermittelt der Kasse Informationen über das fehlende Einkommen des Einzelunternehmers. Es gibt keinen Grund, 1 % zu zahlen, und dementsprechend besteht auch keine Notwendigkeit.

Wenn der Unternehmer kein Einkommen aus UTII hat, funktioniert ein Nulleinkommen zur Berechnung des Festbeitrags nicht, da das kalkulatorische Einkommen berücksichtigt wird und nicht der tatsächliche Gewinn. Selbst wenn ein einzelner Unternehmer die UTII um den Betrag der gezahlten festen Beiträge reduziert und sich herausstellt, dass die auf die UTII zu zahlende Steuer Null ist, ist das kalkulatorische Einkommen nicht gleich Null.

Wenn also längere Zeit kein Einkommen vorliegt, kann einem Einzelunternehmer mit UTII empfohlen werden, sich als UTII-Zahler abzumelden.

Befreiung von der Beitragszahlung bei fehlender Tätigkeit als Einzelunternehmer

Einzelunternehmer, Rechtsanwälte, Notare und andere Zahler von Versicherungsprämien gemäß Artikel 5 Absatz 2 Teil 1 des Gesetzes Nr. 212-FZ zahlen für bestimmte Zeiträume keine Versicherungsbeiträge an die Pensionskasse der Russischen Föderation und die obligatorische Krankenversicherungskasse in denen sie die entsprechenden Tätigkeiten nicht ausgeübt haben. Diese Bestimmung gilt vorbehaltlich der Vorlage von Dokumenten, die Folgendes bestätigen:

  • Ableistung des Militärdienstes bei Einberufung;
  • Betreuung eines Elternteils für jedes Kind, bis es eineinhalb Jahre alt ist (insgesamt nicht mehr als drei Jahre);
  • Betreuung einer behinderten Person der Gruppe 1, eines behinderten Kindes oder einer Person über 80 Jahre;
  • Zusammenleben mit einem Ehegatten, der im Rahmen eines Vertrags Militärdienst leistet, in einem Gebiet, in dem es keine Beschäftigungsmöglichkeiten gibt (insgesamt nicht länger als 5 Jahre);
  • Leben im Ausland mit einem Ehepartner im diplomatischen Dienst im Rahmen verschiedener Auslandsvertretungen der Russischen Föderation (insgesamt nicht länger als 5 Jahre).

Ein Antrag auf Befreiung von der Zahlung von Versicherungsprämien und Dokumente, die das Fehlen einer Tätigkeit während der angegebenen Zeiträume bestätigen, müssen bei der Pensionskasse der Russischen Föderation am Ort der Registrierung des einzelnen Unternehmers eingereicht werden. Die Liste der Dokumente kann angegeben werden.

Stichworte: ,

Wir sind in sozialen Netzwerken unterwegs Populäre Artikel Am beliebtesten in dieser Kategorie Die beliebtesten Beiträge mit diesem Tag

Entschuldigung. Noch keine Daten.

Populäre Artikel

Outsourcing der Gehaltsabrechnung in 30 Minuten

Das E-Book wird für alle nützlich sein, die alle Feinheiten des Payroll-Outsourcings verstehen möchten, aber keine Zeit haben, Informationen Stück für Stück im Internet zu sammeln.

E-Book herunterladen Populäre Artikel

 

Es könnte nützlich sein zu lesen: