Nach Angaben des Federal State Service. Über den Statistikdienst des Bundeslandes

REGIERUNG DER RUSSISCHEN FÖDERATION

AUFLÖSUNG

Über den Statistikdienst des Bundeslandes


Dokument mit vorgenommenen Änderungen:
Dekret der Regierung der Russischen Föderation vom 7. November 2008 N 814 (Gesetzgebungssammlung). Russische Föderation, N 46, 17.11.2008);
Dekret der Regierung der Russischen Föderation vom 27. Januar 2009 N 43 (Gesetzsammlung der Russischen Föderation, N 6, 09.02.2009);
(Gesetzsammlung der Russischen Föderation, Nr. 26, 28.06.2010).
Dekret der Regierung der Russischen Föderation vom 28. Januar 2011 N 39 (Gesetzsammlung der Russischen Föderation, N 6, 02.07.2011);
(Gesetzsammlung der Russischen Föderation, Nr. 14, 04.04.2011);
(Gesetzsammlung der Russischen Föderation, Nr. 5, 30.01.2012);
(Gesetzsammlung der Russischen Föderation, Nr. 26, 25.06.2012);
(Offizielles Internetportal für Rechtsinformationen www.pravo.gov.ru, 18.04.2013);
(Offizielles Internetportal für Rechtsinformationen www.pravo.gov.ru, 26.09.2013);
(Offizielles Internetportal für Rechtsinformationen www.pravo.gov.ru, 08.11.2013);
(Offizielles Internetportal für Rechtsinformationen www.pravo.gov.ru, 01.08.2015, N 0001201501080007);
(Offizielles Internetportal für Rechtsinformationen www.pravo.gov.ru, 10.08.2015, N 0001201508100006);
(Offizielles Internetportal für Rechtsinformationen www.pravo.gov.ru, 07.07.2016, N 0001201607070026);
(Offizielles Internetportal für Rechtsinformationen www.pravo.gov.ru, 14.08.2017, N 0001201708140015);
(Offizielles Internetportal für Rechtsinformationen www.pravo.gov.ru, 29.08.2018, N 0001201808290019).
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Gemäß dem Dekret des Präsidenten der Russischen Föderation vom 12. Mai 2008 N 724 „Fragen des Systems und der Struktur der föderalen Exekutivorgane“ hat die Regierung der Russischen Föderation

entscheidet:

1. Genehmigen Sie die beigefügte Verordnung über den Statistischen Bundesamt.

2. Gestatten Sie dem Statistischen Dienst des Bundes, bis zu 6 stellvertretende Leiter sowie bis zu 21 Abteilungen in der Struktur des Zentralapparats in den Haupttätigkeitsbereichen des Dienstes zu haben.
(Absatz in der durch das Dekret der Regierung der Russischen Föderation vom 26. Januar 2012 N 17 geänderten Fassung, durch das Dekret der Regierung der Russischen Föderation vom 19. Juni 2012 N 601; in der durch das Dekret der Regierung der Russischen Föderation vom August geänderten Fassung 5, 2015 Jahr N 799 durch Dekret der Regierung der Russischen Föderation vom 8. August 2017 N 951 in der geänderten Fassung, in Kraft gesetzt am 6. September 2018 durch Dekret der Regierung der Russischen Föderation vom 27. August 2018 N 993 .

3. Die Klausel hat ihre Gültigkeit verloren – Dekret der Regierung der Russischen Föderation vom 28. Januar 2011 N 39.

4. Stimmen Sie dem Vorschlag des Ministeriums zu wirtschaftliche Entwicklung der Russischen Föderation über den Standort, gemäß dem festgelegten Verfahren, der Zentrale des Föderalen Staatlichen Statistikdienstes in Moskau, Myasnitskaya Str., 39, Gebäude 1.

5. Als ungültig anerkennen:

Dekret der Regierung der Russischen Föderation vom 7. April 2004 N 188 „Angelegenheiten des föderalen staatlichen Statistikdienstes“ (Gesammelte Rechtsvorschriften der Russischen Föderation, 2004, N 15, Art. 1481);

Dekret der Regierung der Russischen Föderation vom 30. Juli 2004 N 399 „Über die Genehmigung der Verordnungen über den Föderalen Staatlichen Statistikdienst“ (Gesammelte Rechtsvorschriften der Russischen Föderation, 2004, N 32, Art. 3346);

Dekret der Regierung der Russischen Föderation vom 22. Februar 2005 N 92 „Über den Lohnfonds für Mitarbeiter der Zentrale und Gebietskörperschaften des Föderalen Staatsstatistikdienstes und Änderungen der Beschlüsse der Regierung der Russischen Föderation vom 7. April.“ , 2004 N 188 und 13. April 2004 N 209“ (Gesetzgebungssammlung der Russischen Föderation, 2005, Nr. 9, Art. 721);

Dekret der Regierung der Russischen Föderation vom 27. Mai 2006 N 323 „Über Änderungen der Verordnungen über den Föderalen Staatlichen Statistikdienst, genehmigt durch Dekret der Regierung der Russischen Föderation vom 30. Juli 2004 N 399“ (Gesammelte Rechtsvorschriften von die Russische Föderation, 2006, N 23, Art. 2515);

Dekret der Regierung der Russischen Föderation vom 19. April 2007 N 243 „Über Änderungen bestimmter Gesetze der Regierung der Russischen Föderation über die Organisation der Aktivitäten des föderalen staatlichen Statistikdienstes“ (Gesammelte Rechtsvorschriften der Russischen Föderation, 2007, N 18, Art. 2232);

Dekret der Regierung der Russischen Föderation vom 31. März 2008 N 228 „Über das autorisierte föderale Exekutivorgan im Bereich der amtlichen statistischen Rechnungslegung“ (Gesammelte Rechtsvorschriften der Russischen Föderation, 2008, N 14, Art. 1420);

Dekret der Regierung der Russischen Föderation vom 7. April 2008 N 251 „Über die autorisierten föderalen Exekutivorgane, die die amtliche statistische Methodik koordinieren, die von den Subjekten der amtlichen statistischen Rechnungslegung erstellt und genehmigt wird“ (Gesetzsammlung der Russischen Föderation, 2008, N 15, Art. 1558);

Dekret der Regierung der Russischen Föderation vom 15. April 2008 N 266 „Über die Änderung des Dekrets der Regierung der Russischen Föderation vom 7. April 2004 N 188“ (Gesammelte Rechtsvorschriften der Russischen Föderation, 2008, N 16, Art. 1694).

Vorsitzender der Regierung
Russische Föderation

V. Putin

Regelungen zum Statistischen Bundesamt

GENEHMIGT
Regierungsbeschluss
Russische Föderation
vom 2. Juni 2008 N 420

I. Allgemeine Bestimmungen

1. Der Statistische Bundesdienst (Rosstat) ist eine föderale Einrichtung Exekutivgewalt Wahrnehmung der Funktionen der Generierung amtlicher statistischer Informationen über soziale, wirtschaftliche, demografische, ökologische und andere soziale Prozesse in der Russischen Föderation sowie in der durch die Gesetzgebung der Russischen Föderation festgelegten Weise und Fälle zur Kontrolle im offiziellen Bereich statistische Buchhaltung.
Dekret der Regierung der Russischen Föderation vom 19. Juni 2012 N 601; in der geänderten Fassung, in Kraft gesetzt am 22. August 2017 durch Dekret der Regierung der Russischen Föderation vom 8. August 2017 N 951.

2. Der föderale staatliche Statistikdienst untersteht dem Ministerium für wirtschaftliche Entwicklung der Russischen Föderation.
Dekret der Regierung der Russischen Föderation vom 8. August 2017 N 951.

3. Der föderale staatliche Statistikdienst orientiert sich bei seiner Tätigkeit an der Verfassung der Russischen Föderation, Bundesverfassungsgesetzen, Bundesgesetzen, Gesetzen des Präsidenten der Russischen Föderation und der Regierung der Russischen Föderation, internationalen Verträgen der Russischen Föderation, Gesetze des Ministeriums für wirtschaftliche Entwicklung der Russischen Föderation sowie diese Verordnungen.
(Klausel in der geänderten Fassung, in Kraft gesetzt am 3. Juli 2012 durch Dekret der Regierung der Russischen Föderation vom 19. Juni 2012 N 601; in der geänderten Fassung, in Kraft gesetzt am 22. August 2017 durch Dekret der Regierung der Russischen Föderation vom 8. August 2017 N 951.

4. Der föderale staatliche Statistikdienst übt seine Tätigkeit direkt und über seine Gebietskörperschaften im Zusammenspiel mit anderen föderalen Exekutivorganen, Exekutivorganen der Teilstaaten der Russischen Föderation und Organen aus Kommunalverwaltung, öffentliche Vereine und andere Organisationen.

II. Behörde

5. Der Statistische Bundesdienst übt im festgelegten Tätigkeitsbereich folgende Befugnisse aus:

5.1. übermittelt gemäß dem festgelegten Verfahren offizielle statistische Informationen an den Präsidenten der Russischen Föderation, die Regierung der Russischen Föderation, Bundesversammlung Russische Föderation, andere Behörden Staatsmacht, Kommunalverwaltungen, Fonds Massenmedien, Organisationen und Bürger sowie internationale Organisationen;

5.1_1. der Unterabsatz wurde zusätzlich am 3. Juli 2012 durch das Dekret der Regierung der Russischen Föderation vom 19. Juni 2012 N 601 aufgenommen;

5.1_2. entwickelt Entwürfe von Rechtsakten im Bereich der amtlichen statistischen Buchführung;
Dekret der Regierung der Russischen Föderation vom 19. Juni 2012 N 601; in der geänderten Fassung, in Kraft gesetzt am 22. August 2017 durch Dekret der Regierung der Russischen Föderation vom 8. August 2017 N 951.

5.2. entwickelt und genehmigt in der vorgeschriebenen Weise im Rahmen seiner Zuständigkeit eine amtliche statistische Methodik für die Durchführung statistischer Beobachtungen des Bundes und die Erstellung amtlicher statistischer Informationen und stellt die Übereinstimmung dieser Methodik mit internationalen Standards und Grundsätzen der amtlichen Statistik sicher;

5.3. koordiniert zusammen mit dem Ministerium für wirtschaftliche Entwicklung der Russischen Föderation die offizielle statistische Methodik, die von den Subjekten der amtlichen statistischen Rechnungslegung erstellt und genehmigt wurde;
Dekret der Regierung der Russischen Föderation vom 8. August 2017 N 951.

5.3_1. entwickelt eine Methodik zur Erstellung volkswirtschaftlicher Gesamtrechnungen, einschließlich einer Finanzrechnung Zentralbank Russische Föderation und genehmigt es;
(Der Unterabsatz wurde zusätzlich am 4. Oktober 2013 durch das Dekret der Regierung der Russischen Föderation vom 24. September 2013 N 843 aufgenommen.)

5.4. entwickelt gemeinsam mit den Subjekten der amtlichen statistischen Rechnungslegung einen föderalen statistischen Arbeitsplan und bereitet Vorschläge für dessen Fortschreibung vor;

5.4_1. der Unterabsatz wurde zusätzlich am 3. Juli 2012 durch das Dekret der Regierung der Russischen Föderation vom 19. Juni 2012 N 601 aufgenommen, wurde am 22. August 2017 ungültig – Dekret der Regierung der Russischen Föderation vom 8. August 2017 N 951 ;

5.5. genehmigt die Formulare der statistischen Bundesbeobachtung und Anweisungen zu deren Ausfüllung auf Vorschlag der Subjekte der amtlichen statistischen Registrierung, sofern durch Bundesgesetze nichts anderes bestimmt ist;

5.6. koordiniert die Aktivitäten im Bereich der amtlichen statistischen Rechnungslegung bei der Entwicklung eines föderalen statistischen Arbeitsplans, der Ausarbeitung von Vorschlägen für dessen Aktualisierung, der Erstellung der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen sowie bei der Genehmigung von föderalen statistischen Beobachtungsformularen und Anweisungen zu deren Ausfüllen;
(Absatz in der geänderten Fassung, in Kraft gesetzt am 4. Oktober 2013 durch Dekret der Regierung der Russischen Föderation vom 24. September 2013 N 843.

5.7. führt die Vorbereitung, Durchführung und Zusammenfassung der Gesamtrussischen Volkszählung, der Gesamtrussischen Landwirtschaftszählung sowie deren methodische Unterstützung durch;

5.7_1. entwickelt Entwürfe von Rechtsakten zu Fragen der Durchführung der Allrussischen Volkszählung, der Allrussischen Landwirtschaftszählung und anderen föderalen statistischen Beobachtungen;
(Der Unterabsatz wurde zusätzlich am 3. Juli 2012 durch Dekret der Regierung der Russischen Föderation vom 19. Juni 2012 N 601 eingefügt; in der geänderten Fassung, in Kraft gesetzt am 22. August 2017 durch Dekret der Regierung der Russischen Föderation vom August 8, 2017 N 951.

5.8. führt die Vorbereitung, die methodische Unterstützung, die Durchführung statistischer Beobachtungen des Bundes im festgelegten Tätigkeitsbereich und die Verarbeitung der als Ergebnis dieser Beobachtungen gewonnenen Daten durch, um amtliche statistische Informationen zu erstellen;

5.8_1. legt die Vergütungsbedingungen für Personen fest, die auf vertraglicher Basis gemäß den Rechtsvorschriften der Russischen Föderation mit der Ausführung von Arbeiten im Zusammenhang mit der Durchführung der föderalen statistischen Beobachtung beschäftigt sind, und die Zahlung der Vergütung an sie;
(Der Unterabsatz wurde zusätzlich am 26. April 2013 durch das Dekret der Regierung der Russischen Föderation vom 15. April 2013 N 337 aufgenommen.)

5.9. entwickelt und pflegt gemäß dem festgelegten Verfahren gesamtrussische Klassifikatoren für technische, wirtschaftliche und soziale Informationen im festgelegten Tätigkeitsbereich;

5.10. stellt interessierten Benutzern Daten aus den Jahresabschlüssen juristischer Personen zur Verfügung, die auf dem Territorium der Russischen Föderation tätig sind;

5.11. führt in Übereinstimmung mit der Gesetzgebung der Russischen Föderation und anderen Rechtsakten zum Vertragssystem im Bereich der Beschaffung von Waren, Bauleistungen und Dienstleistungen zur Sicherstellung des staatlichen und kommunalen Bedarfs den Kauf von Waren, Bauleistungen und Dienstleistungen im etablierten Bereich durch Tätigkeitsbereich;
(Unterabsatz in der geänderten Fassung, in Kraft gesetzt am 16. Januar 2015 durch Dekret der Regierung der Russischen Föderation vom 27. Dezember 2014 N 1581.

5.12. verallgemeinert die Praxis der Anwendung der Gesetzgebung der Russischen Föderation im etablierten Tätigkeitsbereich;

5.13. übt die Funktionen des Hauptverwalters und Empfängers von Bundeshaushaltsmitteln aus, die für die Aufrechterhaltung des Dienstes und die Umsetzung der dem Dienst zugewiesenen Funktionen bereitgestellt werden;

5.14. organisiert die Aufnahme von Bürgern, sorgt für die rechtzeitige und vollständige Prüfung mündlicher und schriftlicher Anfragen von Bürgern, trifft Entscheidungen darüber und sendet Antworten an Antragsteller innerhalb der durch die Gesetzgebung der Russischen Föderation festgelegten Frist;

5.15. gewährleistet im Rahmen seiner Zuständigkeit den Schutz von Informationen, die Staatsgeheimnisse darstellen;

5.16. sorgt im Rahmen seiner Zuständigkeit für ein angemessenes System zur Speicherung und zum Schutz der im Rahmen der Tätigkeit des Dienstes erhaltenen Informationen, bei denen es sich um Amts-, Bank-, Steuer-, Geschäftsgeheimnisse und andere vertrauliche Informationen handelt;

5.17. gewährleistet die Mobilisierungsvorbereitung des Dienstes sowie die Kontrolle und Koordinierung der Aktivitäten der nachgeordneten Organisationen bei deren Mobilisierungsvorbereitung;

5.17_1. führt die Organisation und Durchführung des Zivilschutzes im Dienst durch (der Unterabsatz wurde zusätzlich durch das Dekret der Regierung der Russischen Föderation vom 15. Juni 2010 N 438 aufgenommen);

5.18. organisiert zusätzliche Berufsausbildung Mitarbeiter des Dienstes;
(Absatz in der geänderten Fassung, in Kraft gesetzt am 16. November 2013 durch Dekret der Regierung der Russischen Föderation vom 2. November 2013 N 988.

5.19. interagiert in der vorgeschriebenen Weise mit Regierungsbehörden ausländischer Staaten und internationalen Organisationen im festgelegten Tätigkeitsbereich;

5.20. führt gemäß den Rechtsvorschriften der Russischen Föderation Arbeiten zur Beschaffung, Lagerung, Abrechnung und Nutzung durch Archivdokumente, im Rahmen der Tätigkeit des Dienstes gebildet;

5.21. stellt den Nutzern amtliche statistische und sonstige Informationen in der vorgeschriebenen Weise und auf der Grundlage von Verträgen über die Erbringung von Informationsdiensten zur Verfügung;

5.22. übt die Funktionen des Verwalters der Einnahmen des Bundeshaushalts aus der Bereitstellung von Informationsdiensten aus;

5.23. übt andere Befugnisse im festgelegten Tätigkeitsbereich aus, wenn diese Befugnisse durch Bundesgesetze, Gesetze des Präsidenten der Russischen Föderation und der Regierung der Russischen Föderation vorgesehen sind.

6. Zur Wahrnehmung seiner Befugnisse im festgelegten Tätigkeitsbereich hat der Statistische Bundesdienst das Recht:

6.1. von den Befragten primäre statistische Daten und Verwaltungsdaten erhalten, einschließlich solcher, die Informationen dazu enthalten Staatsgeheimnis, auf Geschäftsgeheimnisse, Informationen über Steuerzahler, personenbezogene Daten von Personen, die ihrer obligatorischen Depersonalisierung unterliegen, und andere Informationen, deren Zugriff durch Bundesgesetze beschränkt ist, zum Zweck der Erstellung amtlicher statistischer Informationen;

6.2. die notwendigen Forschungen, Tests, Analysen und Bewertungen im etablierten Tätigkeitsbereich organisieren;

6.3. Geben Sie legal und Einzelpersonen Klarstellungen zu Fragen, die in die Zuständigkeit des Dienstes fallen;

6.4. die Kontrolle über die Aktivitäten der Gebietskörperschaften des Dienstes und der nachgeordneten Organisationen ausüben;

6.5. in der vorgeschriebenen Weise wissenschaftliche und andere Organisationen, Wissenschaftler und Spezialisten einbeziehen, um Fragen im etablierten Tätigkeitsbereich zu untersuchen;

6.6. restriktive, vorsorgliche und prophylaktische Maßnahmen anwenden, die in der Gesetzgebung der Russischen Föderation vorgesehen sind und darauf abzielen, Verstöße von juristischen Personen und Bürgern gegen zwingende Anforderungen im festgelegten Tätigkeitsbereich zu verhindern und (oder) zu unterdrücken, sowie Maßnahmen zur Beseitigung der Folgen von diese Verstöße;

6.7. Beratungs- und Expertengremien (Räte, Kommissionen, Gruppen, Kollegien) im etablierten Tätigkeitsbereich schaffen;

6.8. Legen Sie in der durch die Rechtsakte der Russischen Föderation festgelegten Weise ein Abteilungsabzeichen fest, das das Recht verleiht, den Titel „Veteran der Arbeit“ und andere Abteilungsauszeichnungen zu verleihen, und verleihen Sie diese den Mitarbeitern des Zentralapparats des Dienstes, seines Territoriums Organe und nachgeordnete Organisationen sowie andere Personen, die auf dem festgelegten Gebiet tätig sind, genehmigen die Bestimmungen zu diesen Zeichen und Auszeichnungen sowie deren Beschreibungen.
(Unterabsatz in der geänderten Fassung, in Kraft gesetzt am 15. Juli 2016 durch Dekret der Regierung der Russischen Föderation vom 1. Juli 2016 N 616.

7. Der Statistische Dienst des Bundeslandes ist nicht berechtigt, im etablierten Tätigkeitsbereich der Verwaltung und Bereitstellung von Staatseigentum gesetzliche Regelungen und Aufgaben wahrzunehmen kostenpflichtige Dienste, mit Ausnahme der Fälle, die durch Bundesgesetze, Dekrete des Präsidenten der Russischen Föderation und Dekrete der Regierung der Russischen Föderation festgelegt sind.

Diese Beschränkungen gelten nicht für die Befugnisse des Leiters des Landesstatistikdienstes zur Lösung von Personalfragen, Fragen der Organisation der Tätigkeit des Dienstes und Fragen der Verwaltung des dem Dienst mit dem Recht der Betriebsführung zugewiesenen Vermögens.
(Klausel in der geänderten Fassung, in Kraft gesetzt am 22. August 2017 durch Dekret der Regierung der Russischen Föderation vom 8. August 2017 N 951.

III. Organisation von Aktivitäten

8. Der föderale staatliche Statistikdienst wird von einem Direktor geleitet, der von der Regierung der Russischen Föderation auf Vorschlag des Ministers für wirtschaftliche Entwicklung der Russischen Föderation ernannt und entlassen wird.
Dekret der Regierung der Russischen Föderation vom 19. Juni 2012 N 601; in der geänderten Fassung, in Kraft gesetzt am 22. August 2017 durch Dekret der Regierung der Russischen Föderation vom 8. August 2017 N 951.

Der Leiter des Landesstatistikdienstes ist persönlich für die Umsetzung der dem Dienst übertragenen Befugnisse verantwortlich.
(Der geänderte Absatz wurde am 3. Juli 2012 durch das Dekret der Regierung der Russischen Föderation vom 19. Juni 2012 N 601 in Kraft gesetzt.

Der Leiter des Dienstes verfügt über Stellvertreter, die von der Regierung der Russischen Föderation auf Vorschlag des Ministers für wirtschaftliche Entwicklung der Russischen Föderation ernannt und entlassen werden.
(Absatz in der geänderten Fassung, in Kraft gesetzt am 3. Juli 2012 durch Dekret der Regierung der Russischen Föderation vom 19. Juni 2012 N 601; geändert durch Dekret der Regierung der Russischen Föderation vom 8. August 2017 N 951.

Die Zahl der stellvertretenden Leiter des Dienstes wird von der Regierung der Russischen Föderation festgelegt.

8_1. Die Strukturabteilungen des Zentralapparates des Statistischen Landesdienstes des Bundes sind die Abteilungen für die Haupttätigkeitsbereiche des Dienstes. Zu den Direktionen gehören Abteilungen.
(Der Absatz wurde zusätzlich am 3. Juli 2012 durch das Dekret der Regierung der Russischen Föderation vom 19. Juni 2012 N 601 aufgenommen.)

9. Leiter des Statistischen Bundesamtes:

9.1. verteilt die Zuständigkeiten unter seinen Stellvertretern;

9.2. legt dem Minister für wirtschaftliche Entwicklung der Russischen Föderation Folgendes vor:
(Absatz in der geänderten Fassung, in Kraft gesetzt am 22. August 2017 durch Dekret der Regierung der Russischen Föderation vom 8. August 2017 N 951.

9.2.1. Entwurf einer Dienstordnung;

9.2.2. Vorschläge zur Höchstzahl und zum Lohnfonds der Mitarbeiter des Zentralapparats des Dienstes und der Gebietskörperschaften des Dienstes;

9.2.3. Entwurf eines Jahresplans und Prognoseindikatoren des Dienstes sowie eines Berichts über deren Umsetzung;

9.2.4. Entwurf einer Standardordnung für die Gebietskörperschaft des Dienstes;
Dekret der Regierung der Russischen Föderation vom 8. August 2017 N 951)

9.2.5. Entwurf des Layouts der Gebietskörperschaften des Dienstes;
(Der Unterabsatz wurde zusätzlich am 22. August 2017 durch das Dekret der Regierung der Russischen Föderation vom 8. August 2017 N 951 eingefügt)

9.2.6. Vorschläge zur Ernennung und Entlassung von stellvertretenden Leitern des Dienstes und Leitern seiner Gebietskörperschaften;
(Der Unterabsatz wurde zusätzlich am 22. August 2017 durch das Dekret der Regierung der Russischen Föderation vom 8. August 2017 N 951 eingefügt)

9.2.7. Vorschläge zur Aufstellung eines Entwurfs des Bundeshaushalts im Hinblick auf die Finanzierung des Zentralapparates des Dienstes, seiner Gebietskörperschaften und nachgeordneten Organisationen;
(Der Unterabsatz wurde zusätzlich am 22. August 2017 durch das Dekret der Regierung der Russischen Föderation vom 8. August 2017 N 951 eingefügt)

9.2.8. Vorschläge zum Abschluss internationale Verträge Russische Föderation im etablierten Tätigkeitsbereich;
(Der Unterabsatz wurde zusätzlich am 22. August 2017 durch das Dekret der Regierung der Russischen Föderation vom 8. August 2017 N 951 eingefügt)

9.2.9. Entwürfe von Verordnungen und anderen Dokumenten zu Fragen im Zusammenhang mit dem festgelegten Tätigkeitsbereich;
(Der Unterabsatz wurde zusätzlich am 22. August 2017 durch das Dekret der Regierung der Russischen Föderation vom 8. August 2017 N 951 eingefügt)

9.2.10. Vorschläge für die Verleihung staatlicher Auszeichnungen der Russischen Föderation, der Ehrenurkunde des Präsidenten der Russischen Föderation, der Ehrenurkunde der Regierung der Russischen Föderation, zur Ermutigung in Form einer Dankeserklärung des Präsidenten der Russischen Föderation der Russischen Föderation, eine Dankeserklärung der Regierung der Russischen Föderation für die Verleihung eines Abteilungsabzeichens des Ministeriums für wirtschaftliche Entwicklung der Russischen Föderation, das den Mitarbeitern der Zentrale das Recht verleiht, den Titel „Veteran der Arbeit“ zu verleihen des Dienstes, seiner Gebietskörperschaften und nachgeordneten Organisationen sowie anderer Personen, die Tätigkeiten im festgelegten Bereich ausüben;
(Der Unterabsatz wurde zusätzlich am 22. August 2017 durch das Dekret der Regierung der Russischen Föderation vom 8. August 2017 N 951 eingefügt)
(Absatz 9.2 in der geänderten Fassung, in Kraft gesetzt am 3. Juli 2012 durch Dekret der Regierung der Russischen Föderation vom 19. Juni 2012 N 601.

9.3. ernennt und entlässt Mitarbeiter der Zentrale des Dienstes und stellvertretende Leiter der Gebietskörperschaften des Dienstes;
(Unterabsatz in der geänderten Fassung, in Kraft gesetzt am 3. Juli 2012 durch Dekret der Regierung der Russischen Föderation vom 19. Juni 2012 N 601; geändert durch Dekret der Regierung der Russischen Föderation vom 8. August 2017 N 951.

9.4. genehmigt Vorschriften über die Strukturgliederung des Zentralapparats des Dienstes und der Gebietskörperschaften des Dienstes;

9.5. löst in Übereinstimmung mit der Gesetzgebung der Russischen Föderation über den Staatsbeamtendienst Fragen im Zusammenhang mit dem Übergang des föderalen Staatsbeamtendienstes in den Dienst;
(Absatz in der geänderten Fassung, in Kraft gesetzt am 22. August 2017 durch Dekret der Regierung der Russischen Föderation vom 8. August 2017 N 951.

9.6. genehmigt die Struktur und Besetzungstisch des Zentralapparates des Dienstes im Rahmen des von der Regierung der Russischen Föderation festgelegten Lohnfonds und der Zahl der Beschäftigten, der Kostenvoranschlag für die Instandhaltung des Zentralapparates des Dienstes im Rahmen der dafür bewilligten Mittel Zeitraum und im Bundeshaushalt vorgesehen;

9.7. genehmigt die Anzahl und den Lohnfonds der Mitarbeiter der Gebietskörperschaften des Dienstes im Rahmen der von der Regierung der Russischen Föderation festgelegten Grenzen sowie die geschätzten Kosten für deren Unterhalt im Rahmen der für den entsprechenden Zeitraum genehmigten Mittel gemäß der Bundeshaushalt;

9.8. genehmigt die Satzungen untergeordneter Organisationen, ernennt und entlässt die Leiter dieser Organisationen im Einvernehmen mit dem Minister für wirtschaftliche Entwicklung der Russischen Föderation, sofern nicht durch Bundesgesetze, Rechtsakte des Präsidenten der Russischen Föderation oder der Regierung der Russischen Föderation etwas anderes bestimmt ist Russische Föderation;
(Absatz in der geänderten Fassung, in Kraft gesetzt am 22. August 2017 durch Dekret der Regierung der Russischen Föderation vom 8. August 2017 N 951.

9.9. auf der Grundlage und in Übereinstimmung mit der Verfassung der Russischen Föderation, den Bundesverfassungsgesetzen, Bundesgesetze, Akte des Präsidenten der Russischen Föderation und der Regierung der Russischen Föderation, Akte des Ministeriums für wirtschaftliche Entwicklung der Russischen Föderation erlassen Anordnungen zu Angelegenheiten, die in die Zuständigkeit des Dienstes fallen;
(Absatz in der geänderten Fassung, in Kraft gesetzt am 22. August 2017 durch Dekret der Regierung der Russischen Föderation vom 8. August 2017 N 951.

9.10. der Unterabsatz wurde zusätzlich am 3. Juli 2012 durch das Dekret der Regierung der Russischen Föderation vom 19. Juni 2012 N 601 aufgenommen, wurde am 22. August 2017 ungültig – Dekret der Regierung der Russischen Föderation vom 8. August 2017 N 951 ;

9.11. der Unterabsatz wurde zusätzlich am 3. Juli 2012 durch das Dekret der Regierung der Russischen Föderation vom 19. Juni 2012 N 601 aufgenommen, wurde am 22. August 2017 ungültig – Dekret der Regierung der Russischen Föderation vom 8. August 2017 N 951 ;

9.12. vertritt den Dienst gemäß dem festgelegten Verfahren Bundesorgane staatliche Behörden, staatliche Behörden der Teilstaaten der Russischen Föderation, lokale Regierungen und Organisationen;
(Der Unterabsatz wurde zusätzlich am 22. August 2017 durch das Dekret der Regierung der Russischen Föderation vom 8. August 2017 N 951 eingefügt)

9.13. trifft im Einvernehmen mit dem Minister für wirtschaftliche Entwicklung der Russischen Föderation Entscheidungen über die Gründung, Umstrukturierung und Auflösung von Gebietskörperschaften des Dienstes gemäß den Rechtsvorschriften der Russischen Föderation.
(Der Unterabsatz wurde zusätzlich am 22. August 2017 durch das Dekret der Regierung der Russischen Föderation vom 8. August 2017 N 951 eingefügt)

10. Die Finanzierung der Ausgaben für den Unterhalt des Zentralapparates des Statistischen Bundesamtes und seiner Gebietskörperschaften erfolgt aus Mitteln des Bundeshaushalts.

11. Der Statistikdienst des Bundeslandes ist juristische Person, hat einen Stempel mit einem Bild Staatswappen der Russischen Föderation und mit ihrem Namen, anderen Siegeln, Stempeln und Formularen der festgelegten Form sowie Konten, die gemäß den Rechtsvorschriften der Russischen Föderation eröffnet wurden.

Der föderale staatliche Statistikdienst hat das Recht, ein Wappenzeichen – ein Emblem, eine Flagge und einen Wimpel – zu führen, das vom Ministerium für wirtschaftliche Entwicklung der Russischen Föderation im Einvernehmen mit dem Heraldischen Rat unter dem Präsidenten der Russischen Föderation festgelegt wird.
(Der Absatz wurde zusätzlich durch das Dekret der Regierung der Russischen Föderation vom 24. März 2011 N 210 aufgenommen; in der geänderten Fassung trat es am 3. Juli 2012 durch das Dekret der Regierung der Russischen Föderation vom 19. Juni 2012 N 601 in Kraft ; in der geänderten Fassung, in Kraft getreten am 22. August 2017, Dekret der Regierung der Russischen Föderation vom 8. August 2017 N 951.

12. Der Sitz des Föderalen Staatsstatistikdienstes ist Moskau.



Überarbeitung des Dokuments unter Berücksichtigung
Änderungen und Ergänzungen vorbereitet
JSC „Kodeks“

Die Hauptaufgabe des Statistischen Bundesamtes (Rosstat) besteht darin, den Bedürfnissen von Regierungsbehörden, Medien, Bevölkerung, Wissenschaft, Wirtschaftsorganisationen und Unternehmern gerecht zu werden. Internationale Organisationen in vielfältigen, objektiven und vollständigen statistischen Informationen. Um dieses Problem zu lösen, gibt es ein System der Staatsstatistik, das den Zentralapparat umfasst Bundesebene und Gebietskörperschaften von Rosstat in allen Teilgebieten der Russischen Föderation, die mehr als 23.000 Mitarbeiter beschäftigen.

Führungsstruktur

2018: Pavel Malkov ist der neue Chef von Rosstat

Am 24. Dezember 2018 wurde die Ernennung von Pavel Malkov zum Leiter des Föderalen Statistikdienstes (Rosstat) anstelle von Alexander Surinov bekannt gegeben, der die Abteilung neun Jahre lang leitete. Mehr lesen.

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Informationssysteme

2018: Eine halbe Milliarde für die Volkszählung

Der Staat stellte 484,6 Millionen Rubel zur Verfügung. für die Entwicklung eines Systems zur Vorbereitung, Durchführung, Verarbeitung von Materialien und Gewinnung von Ergebnissen der gesamtrussischen Volkszählung im Jahr 2018.

Dieser Betrag erscheint als Startpreis des Vertrags in der Ausschreibung des Statistischen Bundesdienstes (Rosstat), die am 16. März 2018 gestartet wurde. Bewerbungen von Bewerbern werden bis zum 6. April 2018 entgegengenommen.

Zweck des Systems

Das hier besprochene automatisierte Rosstat-System ist offiziell für die Vorbereitung, Durchführung und Verarbeitung von Informationen über die Bevölkerung und den Erhalt der Ergebnisse gesamtrussischer Volkszählungen, einschließlich Probezählungen und sogar sogenannter Mikrozensen, konzipiert.

Wie in den Ausschreibungsunterlagen angegeben, handelt es sich bei dem System um einen einzigen Software- und Hardwarekomplex, der Werkzeuge zur Durchführung von Arbeiten in den Phasen der Vorbereitung, Durchführung und Verarbeitung von Volkszählungsinformationen kombiniert, einschließlich Scannen und Erkennen maschinenlesbarer Formulare sowie Dateneingabe über das Internet, Tablet-Computer und Smartphones, Durchführung der Codierung und formalen logischen Kontrolle, Erstellung einer Volkszählungsdatenbank, Beschaffung von Abschlusstabellen sowie „anderer Vorgänge, die zur Überwachung aller Phasen der Volkszählung erforderlich sind“, so die Autoren des Beschaffungsvermerks.

Arbeitsumfang

Aus den Ausschreibungsunterlagen geht hervor, dass der zukünftige Auftragnehmer die bereits im System vorhandene Software entwickeln muss, um die darin enthaltene Adressenliste zu aktualisieren, Software für die Sammlung der erforderlichen Daten vorzubereiten, die Sammlung von Informationen über die Bevölkerung zu organisieren „Methoden zur Ergänzung und Analyse statistischer Daten über die Bevölkerung Russlands auf der Grundlage geoanalytischer Daten bei der Vorbereitung und Durchführung der Volkszählung 2020 usw. implementieren.“

2017: Anbindung an SMEV und Bereitstellung von Unternehmensberichten an Banken

Am 25. Dezember 2017 wurde bekannt, dass Rosstat plant, Unternehmensberichte rund um die Uhr an Banken weiterzugeben. Mit dieser Neuerung soll es den Unternehmen erleichtert werden, Kredite zu erhalten, meinen Experten, befürchten aber gleichzeitig, dass es aufgrund der hohen Auslastung zu Ausfällen im System kommt.

2000-2002: IT-System der Volkszählung 2002. Skandal des Jahres

Im Jahr 2000 wurden in Moskau und der Region Moskau Probevolkszählungen durchgeführt. und Wladiwostok. Experten des Staatlichen Statistikausschusses der Russischen Föderation zufolge untersuchten sie im Rahmen von Probezählungen den Markt und schauten sich Unternehmen genau an, die geeignete Systeme für die Datenverarbeitung bereitstellen könnten.



 

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