Beschaffung für 223 fz Praxisführer. Ansi Beratungsgruppe

Das Bundesgesetz 223 wurde 2011 verabschiedet und verpflichtete alle Unternehmen, Einkäufe transparenter zu machen und über ihre Ergebnisse zu berichten. Insbesondere Beschaffungsvorschriften erarbeiten, Bekanntmachungen und Pläne rechtzeitig erarbeiten und veröffentlichen.

Welche Unternehmen unterliegen 223 FZ?

Einige Unternehmen orientieren sich bei der Beschaffung seit 2012 an 223-FZ, andere seit 2014. Dies hängt vor allem von der Größe des Unternehmens und seiner Art ab:

Es ist wichtig, sich daran zu erinnern:

    223 FZ regelt alle Einkäufe des Unternehmens, unabhängig von deren Preis;

    ein Austauschvertrag nach 223 FZ ist ein Kauf und muss den gesetzlichen Anforderungen entsprechen;

    Die Website der Organisation gilt NICHT als offizielle Ressource, auf der Sie eine Beschaffungsverordnung veröffentlichen können: Sie muss sich auf der Website zakupki.gov.ru befinden.

Die Verpflichtung zur Veröffentlichung der Bestimmung über die offizielle Ressource gilt nicht für Einkäufe, deren Gegenstand ein Staatsgeheimnis ist, und Einkäufe im Wert von bis zu 100 oder 500 Tausend Rubel (abhängig vom Jahresumsatz des Unternehmens).

Welche Käufe werden NICHT durch 223 FZ geregelt?

    Kauf und Verkauf von Wertpapieren und Währungswerten;

    Kauf von Tauschwaren an der Warenbörse;

    Einkäufe gemäß 44-FZ;

    Anschaffungen im Bereich der internationalen militärisch-technischen Zusammenarbeit;

    internationale Verträge der Russischen Föderation;

    Verträge, die für Subjekte des Großhandelsmarktes, Teilnehmer an der Zirkulation von elektrischer Energie oder Kapazität obligatorisch sind;

    Durchführung von Leasing- und Interbankengeschäften, auch mit ausländischen Banken, durch ein Kreditinstitut.

Wenn Sie an einer effektiven Teilnahme an Ausschreibungen unter 223-FZ interessiert sind, können Sie unsere Ausschreibungsunterstützung nutzen. Um nach Auktionen auf 223-FZ zu suchen, können Sie unsere verwenden.

Klarstellungen zur Beschaffungsdokumentation im Rahmen von 223 Bundesgesetz

Laut Bundesgesetz kann die Dokumentation in beliebiger Form – in Papierform oder elektronisch – erfolgen. Darüber hinaus kann der Kunde eine Gebühr für die Bereitstellung von Informationen in Papierform verlangen: Die Bedingungen für das Inkasso sind in der Dokumentation angegeben. Jeder potenzielle Teilnehmer an der Ausschreibung kann Erläuterungen zur Dokumentation verlangen: ein solches Recht ist ihm durch Absatz 10 von Teil 10 der Kunst vorbehalten. 4FZ223.

Der Kunde muss also die folgenden Informationen veröffentlichen:

    innerhalb von 15 Tagen nach Freigabe - Vergabevorschriften;

    Beschaffungsplan - nicht weniger als 1 Jahr;

    Beschaffungsunterlagen (Bekanntmachung, Vertragsentwurf, Protokolle usw.);

    Monatsberichte spätestens am 10. des Monats;

    Änderungen in Verträgen.

Klarstellungen zum Beschaffungsplan nach Bundesgesetz 223

Die durchschnittliche Laufzeit des Beschaffungsplans beträgt 1 Jahr. für bestimmte Arten von "Waren" wird jedoch eine andere, längere Frist festgesetzt. Zum Beispiel für innovative, hochtechnologische und medizinische Produkte - 3 Jahre und seit 2015 - 5-7 Jahre. In der Regel hat der Vertrag eine vierteljährliche Aufschlüsselung und sieht aus wie eine einfache Tabelle:

Wie kaufe ich unter 223 FZ ein?

Die Art und Form der Beschaffung nach 223 FZ kann beliebig sein, das Wahlrecht bleibt beim Kunden:

    von einem einzigen Lieferanten (direkt);

    Bieten (Auktion, Wettbewerb oder elektronische Beschaffung);

    Anfrage nach Kostenvoranschlägen und Angeboten;

    andere Methoden, die in den Vergabevorschriften angegeben sind.

Um den richtigen Weg für einen Kauf zu wählen, beispielsweise eine Auktion nach 223 Bundesgesetzen, müssen Sie wissen, welche davon für verschiedene Waren und Dienstleistungen verwendet werden.

Beratung: nur in elektronischer Form sind der Kauf von Druck- und Schreibwaren, medizinischen Geräten, Autos und die Reparatur von Bürogeräten usw. Ausgenommen sind Einkäufe, deren Gegenstand Staatsgeheimnisse sind, direkte Einkäufe und Einkäufe zur Beseitigung der Folgen von Notsituationen.

Verantwortlichkeit für Verletzung von 223 Bundesgesetz

Für Verstöße gegen das Bundesgesetz 223 über das Beschaffungswesen sind sowohl Teilnehmer als auch Kunden verantwortlich. Welches regelt Art. 7. Insbesondere gemäß Teil 9 der Kunst. 3 kann der Beschaffungsteilnehmer gegen das Handeln oder Unterlassen des Kunden gerichtlich Berufung einlegen, wenn Gründe gemäß Art. 3.

Gründe für eine Beschwerde beim FAS:

    Nichtveröffentlichung von Informationen über die Beschaffung, über das jährliche Beschaffungsvolumen, Verstoß gegen die Veröffentlichungsbedingungen oder Unzuverlässigkeit von Informationen im einheitlichen Informationssystem;

    Anforderungen zur Bereitstellung von Dokumenten, die in der Dokumentation nicht vorgesehen sind;

    Beschaffung ohne Bestimmung genehmigt und in einem einzigen Informationssystem abgelegt.

Nach Prüfung der Beschwerde wird das FAS dem Täter die Anordnung erteilen, die Verstöße zu beseitigen oder ihn zur Verwaltungsverantwortung zu bringen. Das schlimmste Szenario für einen Beschaffungsteilnehmer ist, das Unternehmen in das Register unseriöser Lieferanten einzutragen. Die FAS-Entscheidung wird auf der Grundlage von 135 FZ getroffen.

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Im Jahr 2011 die Staatsduma Russische Föderation Es wurde ein Bundesgesetz verabschiedet, das die Beschaffung von Waren, Bauleistungen und anderen Arten von Dienstleistungen durch juristische Personen regelt. Dieser Rechtsakt erhielt die Nummer 223-FZ und trat 2012 in Kraft. Die Bedeutung des verabschiedeten Gesetzes besteht darin, das Verfahren für den Kauf verschiedener Waren und Dienstleistungen durch juristische Organisationen bestimmter Kategorien zu regeln.

223-FZ zur Beschaffung lässt juristischen Personen im Gegensatz zu 44-FZ eine gewisse Freiheit bei den Ausschreibungsbedingungen und der Wahl der Beschaffungsmöglichkeiten. Dieses Gesetz zielt darauf ab, das Ausschreibungssystem zu entwickeln, kleine Unternehmen zu unterstützen, Korruptionssysteme auszurotten und neue Akteure auf den öffentlichen Beschaffungsmarkt zu bringen.

Laden Sie den Text des Bundesgesetzes 223 "Über die Beschaffung von Waren, Bauleistungen und Dienstleistungen" herunter bestimmte Typen Rechtspersonen» mit den letzten Änderungen und Kommentaren .

Die grundlegenden Ziele der Verabschiedung des Gesetzes 223-FZ

Diese gesetzgeberische Entscheidung weist grundlegende Merkmale auf, die auf eine erfolgreiche Regulierung und Überwachung des Beschaffungswesens abzielen. Die wichtigsten Ziele des Gesetzes sind:

  • Vollständige Transparenz der Käufe unter 223-FZ. Gemäß diesem Prinzip sollten alle Informationen, einschließlich Preise und Verkäufer, offen und öffentlich zugänglich sein.
  • Hocheffizienter und wirtschaftlich gerechtfertigter Einsatz finanzieller Ressourcen. Das Prinzip schränkt die Preisspanne beim Einkauf ein und erlaubt es nicht, Waren oder Dienstleistungen von einem Lieferanten zu einem absichtlich überhöhten Preis zu kaufen.
  • Möglichkeit zur Teilnahme an der Beschaffung von Einzelpersonen, Einzelunternehmern und juristischen Organisationen. Diese Funktion entfesselt die Hände kleiner Unternehmen, die sich bisher praktisch nicht an der Lieferung von Waren und Dienstleistungen für große Unternehmen beteiligen konnten.
  • Vollständige Gleichberechtigung und Unparteilichkeit gegenüber allen Teilnehmern an Beschaffungsveranstaltungen.

Die Grundsätze von 223-FZ haben die Position kleiner Unternehmen erheblich verbessert. Darüber hinaus war es dank dieses Gesetzes möglich, Transparenz in allen Vorgängen zu erreichen und die Lieferanten zu diversifizieren.

Struktur des Bundesgesetzes Nr. 223

Das Gesetz zur Regelung der Beschaffung von Waren und Dienstleistungen zwischen bestimmten Arten von juristischen Personen umfasst 8 Hauptartikel:

  1. Artikel Nr. 1 223-FZ beschreibt die Ziele, die durch die Verabschiedung dieses Gesetzes erreicht werden sollen.
  2. Artikel Nr. 2 enthält die rechtliche Begründung für die Durchführung von Beschaffungstätigkeiten.
  3. Artikel 3 beschreibt die wichtigsten Grundsätze und Bestimmungen in Bezug auf die Beschaffung von Waren und Dienstleistungen.
  4. Unterabsatz Nr. 3.1 von 223-FZ der Russischen Föderation erläutert die Feinheiten der Beschaffung durch juristische Personen bei der Durchführung von Investitionsprojekten mit staatlicher Unterstützung.
  5. Artikel Nr. 3.2 beleuchtet das Konzept der wettbewerblichen Beschaffung.
  6. Ziffern Nr. 3.3 und Nr. 3.4 beschreiben den Betrieb der elektronischen Plattform zur Durchführung von Beschaffungsvorgängen.
  7. Artikel Nr. 3.5 von 223-FZ verdeutlicht die Anforderungen an eine wettbewerbsorientierte Beschaffung durch ein geschlossenes Verfahren.
  8. Unterabschnitt 3.6 legt die Anforderungen für den Einkauf bei einem einzigen Lieferanten fest.
  9. Artikel Nr. 4 bestimmt die Informationsunterstützung von Beschaffungsprozessen und die Liste der erforderlichen Unterlagen.
  10. Der 2013 eingeführte Artikel Nr. 4.1 regelt das Register der zulässigen Verträge nach 223-FZ.
  11. Artikel Nr. 5 sieht die Einführung eines speziellen Registers skrupelloser Lieferanten vor. Ein solches Tool zielt darauf ab, Daten über Organisationen zu sammeln, die den Abschluss von Verträgen scheuen. Darüber hinaus kann ein Unternehmen, dessen Vertrag wegen grober Vertragsverletzungen gerichtlich gekündigt wurde, in das Register skrupelloser Lieferanten unter 223-FZ aufgenommen werden.
  12. Artikel Nr. 5.1 beinhaltet eine Bewertung der Übereinstimmung von Beschaffungsplänen und Änderungen.
  13. Artikel Nr. 6 garantiert die Einhaltung der Anforderungen des Bundesgesetzes Nr. 223.
  14. Artikel Nr. 6.1 regelt die Steuerung der Beschaffungsaktivitäten durch die zuständigen Stellen.
  15. § 7 regelt die Haftung für die Verletzung gesetzlicher Vorschriften.
  16. Artikel Nr. 8 beschreibt die Merkmale des Inkrafttretens des Gesetzes.

Gesetz 223-FZ: Wen betrifft es?

Das Gesetzesdokument definiert die Aktivitäten der folgenden Gruppen von juristischen Personen:

Staatliche Körperschaften und Objekte natürlicher Monopole mit einem staatlichen Beteiligungsanteil von mehr als 50 %.

Tochtergesellschaften der oben genannten Unternehmen.

Haushaltsorganisationen, die Waren und Dienstleistungen auf Kosten finanzieller Zuwendungen, eigener Mittel oder unter Einbeziehung Dritter kaufen.

Eine Ausnahme, die über die Regelung des 223-FZ hinausgeht, ist der An- und Verkauf von Wertpapieren, Edelmetallen und anderen Dingen.

Vergleich der Funktionen von 44 fz und 223 fz

Um zwei ähnliche Gesetze bequem vergleichen zu können, kann die folgende Tabelle zusammengestellt werden:

Vergleichskriterium Bundesgesetz Nr. 44 Bundesgesetz 223-FZ
Wer kann als Kunde und Lieferant auftreten? Alle Haushaltsorganisationen können als Kunden auftreten. Lieferanten können Einzelunternehmer, natürliche und juristische Personen sein. Auftraggeber sind Unternehmen mit einem Staatsanteil von 50 Prozent oder mehr, Haushaltsorganisationen, die eigene Ausschreibungen durchführen, ohne öffentliche Gelder einzuwerben. Lieferanten - Einzelunternehmer, natürliche und juristische Personen.
Zulässige Methoden zur Durchführung von Beschaffungsaktivitäten. Das Gesetz erlaubt die Beschaffung durch: Ausschreibung, Auktion, Angebotsanfrage, Angebotsanfrage. Es ist möglich, einen Liefervertrag mit einem einzigen Lieferanten abzuschließen. Die Beschaffung erfolgt durch Auktion oder Ausschreibung. Dies können sowohl geschlossene als auch offene Formen von Beschaffungsveranstaltungen sein. Begrenzte Wettbewerbe und Angebotsanfragen sind ebenfalls zulässig. Der Käufer hat das Recht, die geeignete Methode zu wählen. Das Gesetz erlaubt Käufe außerhalb des Wettbewerbs, vorbehaltlich einer zwingenden Begründung der Wahl. Der einzige Anbieter unter 223-FZ ist nur ausnahmsweise möglich.
Bedingungen für die Durchführung von Vereinbarungen. 44-FZ verlangt die zwingende Durchsetzung vertraglicher Pflichten. Wenn die Arbeitskosten 50.000.000 Rubel überschreiten, sollten die Sicherheitskosten laut Gesetz 30% bis 50% des Gesamtbetrags betragen. Wird der Vertrag mit dem Lieferanten über einen geringeren Betrag abgeschlossen, betragen die Sicherheitenkosten zwischen 5 % und 30 %. Laut 223-FZ werden alle Entscheidungen über die Höhe der Sicherheit und andere Punkte direkt vom Kunden getroffen.
Möglichkeit der Vertragsänderung oder vollständigen Vertragskündigung. Wesentliche Vertragsänderungen nach Unterzeichnung durch die Parteien sind nicht möglich. Eine Kündigung des Vertrages ist zu den in den Ausschreibungsunterlagen beschriebenen Bedingungen möglich. Der Vertrag unter 223-FZ kann Änderungen unterliegen, vorbehaltlich der obligatorischen Angabe dieses Merkmals in den Vergabevorschriften.
Anti-Dumping-Sanktionen. Artikel 37 des Gesetzes Nr. 44 sieht die obligatorische Anwendung von Antidumpingmaßnahmen vor. Anti-Dumping-Maßnahmen sind im Text des Gesetzes 223-fz nicht vorgesehen, können jedoch nach Ermessen des Kunden eingeführt werden.
Möglichkeit, die Handlungen des Kunden anzufechten. Die ausgefüllte Reklamation wird an das FAS übermittelt. Danach wird es innerhalb von zwei Tagen auf der Beschaffungswebsite veröffentlicht und dann innerhalb von fünf Arbeitstagen von Servicespezialisten überprüft. Absolut alle Käufe, die gemäß 44 Bundesgesetzen getätigt werden, unterliegen einer ähnlichen Regel. Eine Reklamation beim FAS ist möglich, allerdings muss eine solche Ausstattung im Vertrag vereinbart werden.

Die Hauptunterschiede zwischen dem Bundesgesetz 223-fz sind also:

  • Möglichkeit der unabhängigen Entwicklung von Bestimmungen zu Käufen und Ausschreibungen nach Ermessen des Kunden.
  • Für die Durchführung von Beschaffungsvorgängen sind keine Fachausbildung in 223-FZ und Kenntnisse der Rechtsgrundlagen erforderlich.
  • Das Recht, eine umfangreiche Liste zu verwenden Handelsböden.

Bankgarantien gemäß Artikel 223

Eine Bankgarantie nach 223-FZ kann drei verschiedene Arten haben:

  1. Eine Garantie, die einem Lieferanten ausgestellt wird, der den Wunsch geäußert hat, an einer Auktion oder Ausschreibung teilzunehmen. Diese Garantie sichert die Bewerbung des Teilnehmers ab.
  2. Bankgarantie für die Erstattung der Anzahlung.
  3. Eine Garantie, die die Erfüllung der Bedingungen des öffentlichen Auftrags sicherstellt.

Schlüsselanforderungen für Bankgarantien unter 223-FZ

Gemäß dem Text des Bundesgesetzes 223-FZ müssen alle Bankgarantien:

  1. Unwiderruflich.
  2. Mit einer bestimmten Gültigkeitsdauer.
  3. Mit verbindlicher Zu- oder Absage innerhalb von drei Werktagen.
  4. Enthält vollständige Informationen über Zahlungen im Falle der Nichterfüllung der Vertragsbedingungen durch den Lieferanten.
  5. Mit den vereinbarten Verpflichtungen beider an der Transaktion beteiligten Parteien.

Die Höhe der garantierten Mittel nach 223-FZ

Die Höhe der Bankgarantien ist in jedem Einzelfall individuell.

Gemäß dem Gesetz 223-fz dürfen Bankgarantien 10 % des Gesamtkapitals der Bank nicht übersteigen.

Die Schlüsselfaktoren, die die Kosten von Garantien beeinflussen, sind die Bereitstellungsbedingungen und das Vorhandensein oder Fehlen der erforderlichen Sicherheiten.

Um die Kosten für Bankbürgschaften zu reduzieren, können Sie in der Regel ein Bankkonto eröffnen und Sicherheiten in Form von Wechseln oder Kautionen hinterlegen.

Das Verfahren zur Organisation von Beschaffungsveranstaltungen im Rahmen von 223-FZ

Um Einkäufe nach dem Gesetz 223-FZ zu tätigen, müssen Sie die folgenden Schritte ausführen:

  1. Erstellen einer digitalen Signatur.
  2. Registrierung auf der offiziellen Website der öffentlichen Dienste.
  3. Registrierung auf der Beschaffungswebsite unter zakupki.gov.ru
  4. Erstellung von Vergabevorschriften.
  5. Verstehen, Zusammenstellen und Platzieren der Dokumentation des Beschaffungsplans.
  6. Vollständige Anpassung eines persönlichen Profils auf der Website des öffentlichen Beschaffungswesens.
  7. Bereitstellung der Dokumentation für alle Beteiligten.
  8. Einen Wettbewerb abhalten.
  9. Vertragsabschluss mit dem Gewinner.

Aussehen persönliches Konto auf der Website zakupki.gov.ru ist in der folgenden Abbildung dargestellt:

Die Feinheiten beim Ausfüllen der Beschaffungsvorschrift für 223-FZ

Die Verordnung über 223-FZ enthält unbedingt die folgenden Informationen:

  • die notwendigen Wege zur Durchführung von Beschaffungsaktivitäten;
  • vorgeschlagene Verfahren für die Durchführung von Ausschreibungen;
  • Methoden zur Auswahl relevanter Lieferanten;
  • geschätzte Vertragsbedingungen und Geldtransfer;
  • das Verfahren zur Vertragsunterzeichnung zwischen den Parteien;
  • Merkmale der Abnahme und Bezahlung der erbrachten Leistungen;
  • mögliche Strafen;
  • Wege zur Streitbeilegung.

Ausnahmen

Das Gesetz 223-FZ erlaubt es in den folgenden Fällen, nicht alle Beschaffungsinformationen in einem einzigen Informationssystem zu haben:

  • der Vertrag sich auf Staatsgeheimnisse bezieht;
  • der Vertrag sieht die Durchführung von Beschaffungsaktivitäten in Höhe von bis zu 100.000 Rubel vor;
  • Der Vertragsgegenstand gehört zu einer speziellen Liste, die im Rahmen des Regierungsdekrets unter der Nummer 2027-r beschrieben ist.

Die neueste Version von 223-FZ 2018 erlaubt es, Informationen im Zusammenhang mit der Übertragung von Rechten an Immobilien und bestimmten Finanzdienstleistungen nicht offenzulegen. Daher ist es laut 223-FZ jetzt nicht mehr erforderlich, Daten an ein einziges Informationssystem zu übermitteln, um Gelder von Einzelpersonen zu beschaffen, Kreditmittel zu erhalten usw.

Fristen für 223-FZ

Die Schlüsselbegriffe des Bundesgesetzes 223-fz sind am bequemsten in der Tabelle platziert:

Art der Dokumentation Einsendeschluss Relevanter Link zum Gesetz
Artikel Teil
Aussage über geplante Käufe Bis zu fünfzehn Tage ab dem Datum der Unterzeichnung. 4 1
Änderungen am Originaldokument. Bis zu fünfzehn Tage ab dem Datum der Genehmigung. 4 1
Übermittlung von Informationen zur Durchführung von Beschaffungsveranstaltungen. Im Falle einer Auktion oder eines Wettbewerbs: mindestens zwanzig Tage nach Ende der Bewerbungsfrist. Bei anderen Beschaffungsarten richten sich die Konditionen nach der Position des Auftraggebers. 3 2
Hinweis korrigiert. Drei Tage lang. 4 11
Informationen über notwendige Anschaffungen. Wird zusammen mit der Mitteilung eingereicht. 3 2
Auslegung der Vertragsmerkmale. innerhalb von drei Tagen nach Aufforderung. 4 11
Genehmigte Protokolle zum Abschluss einer bestimmten Phase der Beschaffungstätigkeiten. Spätestens drei Tage nach Unterzeichnung. 4 12
abschließendes Protokoll. Innerhalb von drei Tagen ab dem Datum der Zusammenstellung. 4 12
Unterschriebener Vertrag. Nicht mehr als drei Tage ab dem Zeitpunkt der Sichtung durch beide Parteien. 4.1 2
Vertragsänderungen. Bis zu zehn Tage ab dem Datum der Entscheidung. 4.1 2
Bericht. Bis zum zehnten Tag des auf den Berichtsmonat folgenden Monats 4 19

Beachten Sie! Bei technischen Störungen bei der Veröffentlichung von Dokumenten im EIS verschieben sich die Fristen für die Einreichung von Dokumenten um einen Werktag ab Behebung der technischen Probleme.

Wesentliche Änderungen des Bundesgesetzes 223 über das Beschaffungswesen 2018

Ende letzten Jahres Staatsduma eine Reihe von Änderungsanträgen angenommen Bundesgesetz 223-FZ. Diese Änderungen betrafen in erster Linie Lieferanten und elektronische Handelsplattformen. Zu den wichtigsten Gesetzesänderungen gehören:

  • Übertragung aller Einkäufe in elektronische Form. Ausnahmen sind in der Vergabeverordnung vorgesehene Anschaffungen.
  • Die Notwendigkeit, spezielle Finanzkonten zu erstellen, um den Antrag auf Teilnahme zu sichern. Die Kontoeröffnung erfolgt durch das Anbieterunternehmen bei einer der aufgeführten Banken. Eine vollständige Liste der zugelassenen Finanzinstitute wird von der Regierung der Russischen Föderation genehmigt.
  • Rückzug von abhängigen Unternehmen aus dem Gesetz 223-FZ. Kunden haben nun die Möglichkeit, unter bestimmten Bedingungen bei einem einzigen Anbieter einzukaufen.
  • Es ermöglicht Tochtergesellschaften, sich den Einkaufsaktivitäten der Muttergesellschaft anzuschließen.
  • Beim Kauf eines bestimmten Produkts verpflichtet sich der Kunde, Wörter oder ein Äquivalent zu verwenden. Diese Innovation schließt den Kauf eines bestimmten Produkts mit einer bestimmten Marke aus.
  • Die Unmöglichkeit, den Kauf nach Ablauf der Bewerbungsfrist zu stornieren.
  • Schaffung einer spezialisierten Kommission für Kunden zur Überprüfung der Wettbewerbsfähigkeit des Kaufs.
  • Änderungen der Abgabefristen für Mitteilungen. Jetzt wird die Ausschreibung des Wettbewerbs unter 223-FZ und der Auktion fünfzehn Tage vor dem Annahmeschluss für Bewerbungen bekannt gegeben. Informationen über die Ausschreibung müssen fünf Tage im Voraus, die Bekanntmachung der Ausschreibung muss sieben Tage vor Ende der Bewerbungsfrist veröffentlicht werden.
  • Die Unmöglichkeit, Anträge auf Hinterlegung einer Sicherheit für den Antrag zu stellen, wenn der Transaktionsbetrag weniger als 5.000.000 Rubel beträgt. Bei einer Kaufsumme von mehr als 5.000.000 darf die Anwendungssicherheit maximal 5 % betragen.
  • Organisatoren von Beschaffungsveranstaltungen erhielten die Möglichkeit, interne Dienste zu nutzen, die mit einem einzigen Informationssystem synchronisiert werden können. Eine solche Neuerung wäre sinnvoll große Kunden die nun einfach alle Informationen in das interne System eingeben, und sie werden automatisch im EIS veröffentlicht.

Mehr vollständige Liste Die wichtigsten Änderungen im Jahr 2018 finden Sie beim Studium des 223-FZ mit den neuesten Änderungen, das unter dem Link verfügbar ist:

Änderungen an 223-FZ für kleine und mittlere Unternehmen

Ab 2018 können kleine und mittelständische Unternehmen zu folgenden Konditionen an der Beschaffung teilnehmen:

  • Durchführung aller Einkäufe ausschließlich in elektronischer Form.
  • Die Registrierung der Transaktion ist nur auf sechs föderalen Börsenparketts möglich.
  • Mittel zur Unterstützung des Antrags müssen auf ein speziell eingerichtetes Bankkonto überwiesen werden.
  • Teilnehmer des 223-FZ, die den Wettbewerb gewonnen haben, erstellen auf einer speziellen Plattform einen elektronischen Vertrag. Der Papiervertrag wurde abgeschafft.

Änderungen im System zur Einreichung von Beschwerden unter 223-FZ

Bis 2018 erfolgte eine Frontbeschwerde unter 223-FZ ungefähr nach folgendem Szenario:

  • Der Lieferant beschwerte sich beim FAS unter 223-FZ.
  • FAS analysierte die Beschwerde und traf eine Entscheidung.
  • Der Kunde wandte sich an die Justizbehörden.
  • Das Gericht entschied zugunsten des Mandanten.

Nach der Umsetzung der Änderungen erschien eine begrenzte Liste von Beschwerdegründen. Jetzt können Sie sich beim FAS beschweren, wenn:

  • Der Kunde tätigt einen Kauf mit groben Verstößen gegen die Normen 223-FZ bzw eigene Stellungüber Einkäufe.
  • Der Kunde hat die erforderlichen Informationen nicht in einem einzigen Informationssystem veröffentlicht. Der Grund kann das Fehlen von Vergabevorschriften im EIS, von Dokumenten sein, die ein bestimmtes Verfahren beschreiben, und so weiter.
  • Der Lieferant unterliegt Anforderungen gemäß 223-FZ, die nicht in den Beschaffungsunterlagen angegeben wurden.
  • Der Kunde hat im EIS keine vollständigen Informationen über das jährliche Einkaufsvolumen von KMU veröffentlicht.

Änderungen im Berufungsverfahren unter 223-FZ

Bis 2018 war eine Beschwerde bei der FAS der Grund für die Organisation einer Antimonopolprüfung der gesamten Organisation. So prüfte das FAS beispielsweise bei einer Beschwerde über die Vorschriften zur technischen Dokumentation auch andere Unterlagen. Auch wenn das Kartellamt keine Verstöße in den technischen Unterlagen, aber beispielsweise in Beschaffungsplänen feststellte, wurde die Anordnung dennoch erlassen.

Im Zusammenhang mit dem Erscheinen von Teil 13 von Artikel 3 des Gesetzes Nr. 223 wird die Prüfung der Beschwerde auf die darin enthaltenen Argumente beschränkt. Das heißt, dass der FAS jetzt bei Feststellung von Verstößen, die nichts mit der Beschwerde zu tun haben, kein Recht hat, Anweisungen zu diesen zu erteilen.

Register unehrlicher Lieferanten

Das Register skrupelloser Lieferanten ist eine Liste von Organisationen, die gegen wesentliche Aspekte des Gesetzes 223-FZ oder des Gesetzes Nr. 44 verstoßen haben. Der Löwenanteil aller Kunden arbeitet ausschließlich mit Organisationen zusammen, die nicht im Register enthalten sind.

Zu den Hauptgründen, warum eine Organisation auf die Bußgeldliste gesetzt werden kann, gehören:

  • Den Vertragsabschluss vermeiden oder sich weigern, die Vertragsbedingungen zu erfüllen.
  • Anrufung des Gerichts durch den Kunden, wenn der Lieferant die wesentlichen Vertragsbestimmungen nicht einhält.
  • Grobe Vertragsverletzungen des Lieferanten, die eine Vertragsverweigerung durch den Kunden zur Folge haben.

Eine vollständige Liste der Organisationen, die in das Register skrupelloser Lieferanten aufgenommen wurden, finden Sie unter http://www.zakupki.gov.ru/epz/dishonestsupplier/quicksearch/search.html.

Wie Sie auf dem Screenshot sehen können, verfügt die Website für das öffentliche Beschaffungswesen über eine praktische Suche. Beim Abschluss von Verträgen mit Organisationen wird den Kunden empfohlen, ihre Gegenpartei auf dieser Liste zu überprüfen, um deren Zuverlässigkeit sicherzustellen. Wenn sich bei der Suche plötzlich herausstellt, dass der Partner unter 223-FZ zu den skrupellosen Lieferanten gehört, dann sollten Sie sich vielleicht eine andere Organisation für die Beschaffung suchen.

Im Register enthaltene Informationen

Nachdem die Regulierungsbehörde beschließt, die Organisation in das Register skrupelloser Lieferanten einzutragen, werden die folgenden Informationen veröffentlicht:

  • Name einer juristischen Person oder vollständiger Name, Nachname und Vatersname einer natürlichen Person.
  • Informationen über den Standort der juristischen Person oder den Wohnort der natürlichen Person.
  • Steueridentifikationsnummer.
  • Daten über das Datum der Transaktion oder das Datum, an dem die Transaktion für nichtig erklärt wurde.
  • Informationen über den Vertrag, einschließlich der Warenbezeichnungen, des Klassifizierungscodes, der Währung der Transaktion, der Kosten und der Vertragsbedingungen.
  • Datum der Vertragsbeendigung unter Angabe des entsprechenden Grundes.

Daraus können wir schließen, dass die Ausführung des Vertrags gemäß 223-FZ erforderlich ist. Bei groben Verstößen gegen die Vertragsbedingungen läuft eine Organisation oder eine Einzelperson Gefahr, in das Register unseriöser Anbieter aufgenommen zu werden und den öffentlichen Beschaffungsmarkt für längere Zeit zu verlassen.

Ausloggen

Die einzige Möglichkeit, schnell aus dem Register der skrupellosen Lieferanten herauszukommen, besteht derzeit darin, die FAS-Entscheidung vor Gericht anzufechten. In der Justizpraxis gibt es eine Vielzahl von Fällen, in denen eine Organisation ihren Fall erfolgreich beweisen konnte, das Register schnell verließ und sich weiterhin erfolgreich an Beschaffungsaktivitäten beteiligte.

In allen anderen Fällen verlassen Organisationen, die in das Register skrupelloser Lieferanten aufgenommen wurden, die Liste der unzuverlässigen Unternehmen automatisch nach zwei Jahren ab dem Datum der Eintragung in das Register.

Ergebnisse

Das Bundesgesetz 223 über das öffentliche Beschaffungswesen regelt das Verfahren zur Durchführung von Beschaffungstätigkeiten durch bestimmte Arten von juristischen Personen. Hauptmerkmale dieses Gesetzes 223-FZ wurde die Transparenz von Transaktionen, die effiziente Verwendung von Finanzmitteln und die Möglichkeit der Teilnahme aller Wirtschaftssubjekte an Wettbewerben und Ausschreibungen.

Das Bundesgesetz Nr. 223 ist eine großartige Gelegenheit für kleine Unternehmen, sich an den Käufen großer Unternehmen zu beteiligen. Verhältnismäßig einfache Regeln die Teilnahme an Wettbewerben und ein einfaches System zur Einreichung elektronischer Anmeldungen erleichtern die Teilnahme am Wettbewerb um die Lieferung von Waren oder Dienstleistungen.

Vor nicht allzu langer Zeit begann auf dem Territorium unseres Staates das Gesetz FZ 223. Dieses Gesetz 223 gilt für alles, was irgendwie mit dem öffentlichen Beschaffungswesen zusammenhängt. Die wichtigsten Ziele und Ziele des neuen Bundesgesetz Nr. 223(223 Vergaberecht) sind:

  • Offenheit der Beschaffung für die breite Öffentlichkeit. Jeder potenzielle Lieferant von Bauleistungen, Gütern und Dienstleistungen muss von überall in unserem Bundesstaat Zugang zu Informationen über laufende und geplante Einkäufe haben.
  • das Fehlen eines unangemessenen und eingeschränkten Wettbewerbs, die Grundsätze der Gleichheit und Fairness zwischen allen Bietern bei der öffentlichen Auftragsvergabe (Gesetz 223).
  • effiziente Verwendung von Haushaltsmitteln, Offenheit und Kontrolle über die Verwendung von Zielvermögen, um die festgelegten Ziele zu erreichen.
  • das Fehlen unüberwindbarer Anforderungen des Auftraggebers in Bezug auf die gestellten Aufgaben, muss der Auftraggeber die erforderlichen Arbeiten, Dienstleistungen, Waren kurz und klar benennen, ohne die Spezifikation unzumutbar zu erschweren.

Zusätzliche Informationen zum 223-Gesetz

223 des Vergabegesetzes enthält auch die folgenden Informationen im Internet. Ausschreibungsverfahren und Auktionen in elektronischer Form müssen spätestens zwanzig Tage vor Ablauf der Frist für die Annahme von Geboten auf der offiziellen Website veröffentlicht werden. Der Bieter, der am meisten bietet Bessere Bedingungen für die Vertragserfüllung oder den niedrigsten Bieter Gesetz 223 setzt sich dafür ein, dass öffentliche Ausschreibungen fair und offen sind, damit sich jede interessierte Organisation eine Teilnahme leisten kann. Daher schreibt das Gesetz 223 FZ die Punkte für die Registrierung auf der entsprechenden Website des öffentlichen Beschaffungswesens vor.

Es gibt auch eine Liste von Werken, Waren und Dienstleistungen für 223 Gesetz innerhalb derer es möglich ist, eine Auktion in elektronischer Form durchzuführen.

Ein Bieter für das Recht zum Abschluss eines Vertrages nach 223-FZ kann eine juristische Person sein, unabhängig von ihrem Standort und genehmigtes Kapital, Hauptsache, der Teilnehmer kann nicht im Register der skrupellosen Lieferanten gemäß Bundesgesetz Nr. 94 eingetragen werden. Wenn das Unternehmen aus irgendeinem Grund plötzlich zu Unrecht in das Register der skrupellosen Lieferanten gelangt, hat es das Recht, ein solches Urteil anzufechten und gehen Sie in dieser Angelegenheit vor Gericht.

Alle in der Bekanntmachung und in den Ausschreibungs- bzw. Versteigerungsunterlagen genannten Verhaltens- und Bewertungsbedingungen sind für alle Bieter gleich.

Der Kunde hat das Recht, Priorität für Waren festzulegen, die auf dem Gebiet der Russischen Föderation hergestellt wurden.

Jeder Bieter hat das Recht, gegen die Entscheidung der Ausschreibungs- oder Versteigerungskommission innerhalb der in Ziffer 1 genannten Frist bei der Antimonopolbehörde Berufung einzulegen 223 Gesetz wenn er die Entscheidung plötzlich sich selbst gegenüber als ungerecht empfindet.

Alle Informationen zu Einkäufen sowie zu abgeschlossenen Verträgen finden Sie in offenem und absolut freiem Zugang auf der offiziellen Website für Bestellungen. Für Teilnehmer ist eine Registrierung auf der Website erforderlich. Dies gewährleistet in gewissem Maße die Offenheit des Handels.

Jede Gesetzesänderung, die sich auf den Ablauf des Ausschreibungsverfahrens oder das Verfahren zum Vertragsabschluss auswirken kann, ist unbedingt im Internet frei verfügbar. All dies trägt dazu bei, immer auf dem Laufenden zu sein, und eliminiert die Möglichkeit einer Situation, in der das Unternehmen die Änderungen einfach nicht wahrnimmt.

Als Ergebnis möchte ich anmerken, dass alle aufgeführten Grundsätze und Bestimmungen ausreichend förderlich für die Durchsetzung eines ehrlichen, offenen und nicht korrupten Handels sind, die Hauptsache ist, dass sie alle in Übereinstimmung mit Gesetz 223 ausgeführt werden. Die Einführung dieses Gesetzes soll die Geschäftsprozesse auf nationaler Ebene optimieren, in denen es häufig zu Korruption kommt.

DIE RUSSISCHE FÖDERATION

DAS BUNDESRECHT

ÜBER DIE BESCHAFFUNG VON WAREN, BAUARBEITEN, DIENSTLEISTUNGEN DURCH BESTIMMTE ARTEN VON JURISTISCHEN PERSONEN

Akzeptiert

Staatsduma

Genehmigt

Föderationsrat

Artikel 1

1. Die Ziele der Verordnung dieses Bundesgesetzes bestehen darin, die Einheit des Wirtschaftsraums zu gewährleisten, Bedingungen für die rechtzeitige und vollständige Befriedigung der Bedürfnisse der in Teil 2 dieses Artikels genannten juristischen Personen (im Folgenden Kunden genannt) zu schaffen Waren, Bauleistungen, Dienstleistungen, auch für gewerbliche Zwecke, mit den erforderlichen Indikatoren für Preis, Qualität und Zuverlässigkeit, effiziente Mittelverwendung, Erweiterung der Möglichkeiten für die Beteiligung juristischer und natürlicher Personen an der Beschaffung von Waren, Bauleistungen, Dienstleistungen (im Folgenden auch als Beschaffung bezeichnet) für die Bedürfnisse der Kunden und die Förderung einer solchen Beteiligung, die Entwicklung eines fairen Wettbewerbs, die Gewährleistung von Transparenz und Transparenz der Beschaffung, die Verhinderung von Korruption und anderen Missbräuchen. (in der Fassung des Bundesgesetzes Nr. 505-FZ vom 31. Dezember 2017)

2. Dieses Bundesgesetz begründet allgemeine Grundsätze Beschaffung von Waren, Bauleistungen, Dienstleistungen und Grundvoraussetzungen für die Beschaffung von Waren, Bauleistungen, Dienstleistungen:

1) staatliche Körperschaften, staatliche Unternehmen, öffentliche Unternehmen, Subjekte natürlicher Monopole, Organisationen, die regulierte Tätigkeiten im Bereich der Stromversorgung, Gasversorgung, Wärmeversorgung, Wasserversorgung, Abwasserentsorgung, Abwasserbehandlung, Behandlung, Entsorgung, Neutralisierung und Entsorgung ausüben feste Siedlungsabfälle, autonome Institutionen sowie Wirtschaftsunternehmen, an deren genehmigtem Kapital der Anteil der Beteiligung der Russischen Föderation, des Subjekts der Russischen Föderation, der Gemeinde insgesamt fünfzig Prozent übersteigt; (in der Fassung der Bundesgesetze vom 29. Dezember 2014 N 458-FZ, vom 3. Juli 2016 N 236-FZ, vom 3. Juli 2016 N 321-FZ)

2) Tochtergesellschaften, an deren genehmigtem Kapital insgesamt mehr als fünfzig Prozent der Anteile den in Absatz 1 dieses Teils genannten juristischen Personen gehören;

3) untergeordnete Wirtschaftsgesellschaften, an deren genehmigtem Kapital insgesamt mehr als fünfzig Prozent der Anteile den in Absatz 2 dieses Teils genannten untergeordneten Wirtschaftsgesellschaften gehören;

4) von einer Haushaltsinstitution in Gegenwart eines gemäß Artikel 4 Teil 1 Teil 3 dieses Bundesgesetzes genehmigten Rechtsakts, wenn sie Einkäufe tätigt: (in der Fassung des Bundesgesetzes vom 28. Dezember 2013 N 396-FZ )

vom 28. Dezember 2013 N 396-FZ)

b) als Auftragnehmer im Rahmen eines Vertrages für den Fall, dass andere Personen aufgrund einer Vereinbarung bei der Durchführung dieses Vertrages für die Lieferung von Waren, die Erbringung von Werken oder die Erbringung von Dienstleistungen beteiligt sind, die zur Erfüllung der Verpflichtungen dieser Einrichtung erforderlich sind der Vertrag; (in der Fassung des Bundesgesetzes Nr. 396-FZ vom 28. Dezember 2013)

c) auf Kosten von Geldern, die im Rahmen der Durchführung anderer einkommenschaffender Tätigkeiten von natürlichen oder juristischen Personen erhalten wurden, auch im Rahmen der Haupttätigkeitsarten, die in seinem Gründungsdokument vorgesehen sind (mit Ausnahme von Geldern, die für die Erbringung und Zahlung von medizinischer Versorgung im Rahmen der obligatorischen Krankenpflegeversicherung) . (in der Fassung des Bundesgesetzes Nr. 396-FZ vom 28. Dezember 2013)

5) von staatlichen Einheitsunternehmen, kommunalen Einheitsunternehmen bei Vorliegen eines Rechtsakts, der gemäß Artikel 2 Teil 3 dieses Bundesgesetzes genehmigt und vor Jahresbeginn in ein einheitliches Informationssystem auf dem Gebiet der Warenbeschaffung eingestellt wurde , Bauleistungen, Dienstleistungen zur Deckung des staatlichen und kommunalen Bedarfs nach § 4 Teil 1 dieses Bundesgesetzes bei Anschaffungen:

a) zu Lasten unentgeltlich und unwiderruflich überwiesener Zuwendungen von Bürgern und juristischen Personen, einschließlich ausländischer Bürger und ausländischer juristischer Personen, sowie Internationale Organisationen, Zuschüsse (Zuschüsse), die auf Wettbewerbsbasis aus den entsprechenden Haushalten des Haushaltssystems der Russischen Föderation gewährt werden, sofern die von den Zuschussgebern festgelegten Bedingungen nichts anderes vorsehen; (in der Fassung des Bundesgesetzes Nr. 321-FZ vom 3. Juli 2016)

b) als Auftragnehmer im Rahmen des Vertrages für den Fall, dass andere Personen aufgrund des Vertrages bei der Durchführung dieses Vertrages zur Lieferung von Waren, Erbringung von Werken oder Erbringung von Dienstleistungen, die zur Erfüllung der Verpflichtungen aus diesem erforderlich sind, beteiligt werden Unternehmen im Rahmen des Vertrags, mit Ausnahme der Fälle, in denen das Unternehmen den Vertrag erfüllt, der gemäß Artikel 93 Absatz 2 Teil 1 des Bundesgesetzes vom 5. April 2013 N 44-FZ vom 3. Juli 2016 N 321-FZ geschlossen wurde )

c) ohne Einwerbung von Mitteln aus den entsprechenden Haushalten des Haushaltssystems der Russischen Föderation durch staatliche, kommunale Einheitsunternehmen, die Apothekenorganisationen sind; (in der Fassung des Bundesgesetzes Nr. 108-FZ vom 7. Juni 2017)

6) bundesstaatliche Einheitsunternehmen, die für die Gewährleistung der Rechte und berechtigten Interessen der Bürger der Russischen Föderation, der Verteidigungsfähigkeit und der Sicherheit des Staates unerlässlich sind, deren Liste von der Regierung der Russischen Föderation im Einvernehmen mit der Verwaltung genehmigt wird des Präsidenten der Russischen Föderation. (in der Fassung des Bundesgesetzes Nr. 474-FZ vom 28. Dezember 2016)

2.1. Dieses Bundesgesetz (mit Ausnahme der in Teil 5 dieses Artikels genannten Fälle) gilt nicht für juristische Personen, in deren genehmigtem Kapital der Anteil der Beteiligung der Russischen Föderation, einer konstituierenden Einheit der Russischen Föderation, einer Gemeinde in insgesamt nicht mehr als fünfzig Prozent, ihre Tochtergesellschaften und Tochtergesellschaften der letzteren, nämlich:

1) Subjekte natürlicher Monopole, Organisationen, die reglementierten Tätigkeiten im Bereich der Elektrizitäts-, Gasversorgung, Wärmeversorgung, Wasserversorgung, Abwasserentsorgung, Abwasserbehandlung, Verarbeitung, Entsorgung, Neutralisierung und Entsorgung von festen Siedlungsabfällen nachgehen, sofern die Gesamteinnahmen entsprechen , solcher Körperschaften, Organisationen aus Aktivitäten, die mit dem Tätigkeitsbereich natürlicher Monopole zusammenhängen, und aus diesen Arten von Aktivitäten nicht mehr als zehn Prozent des Gesamtbetrags der Einnahmen aus allen Arten von Aktivitäten, für die sie durchgeführt werden das vorangegangene Kalenderjahr, dessen Volumen in einem einheitlichen Informationssystem im Bereich der Beschaffung von Waren, Bauleistungen und Dienstleistungen für den staatlichen und kommunalen Bedarf (im Folgenden als einheitliches Informationssystem bezeichnet) veröffentlicht wird; (in der Fassung der Bundesgesetze Nr. 324-FZ vom 30. Dezember 2012, Nr. 396-FZ vom 28. Dezember 2013, Nr. 458-FZ vom 29. Dezember 2014)

2) Tochtergesellschaften von Unternehmen mit natürlichem Monopol, Organisationen, die reglementierten Tätigkeiten im Bereich der Stromversorgung, Gasversorgung, Wärmeversorgung, Wasserversorgung, Abwasserentsorgung, Abwasserbehandlung, Behandlung, Entsorgung, Neutralisierung und Entsorgung von festen Siedlungsabfällen nachgehen, wenn der Erlös aus der Einkauf von Waren, Werken, Dienstleistungen durch die Hauptgeschäftsgesellschaften und ihre sonstigen Tochtergesellschaften beträgt nicht mehr als fünf Prozent der Einnahmen der vorangegangenen vier Quartale aus allen Arten der von ihnen durchgeführten Tätigkeiten, Angaben über deren Umfang sind in einem einzigen Informationssystem veröffentlicht; (in der Fassung der Bundesgesetze Nr. 324-FZ vom 30. Dezember 2012, Nr. 396-FZ vom 28. Dezember 2013, Nr. 458-FZ vom 29. Dezember 2014)

3) Tochtergesellschaften der in Ziffer 2 dieses Teils dieses Teils genannten Tochtergesellschaften, wenn die Erlöse aus dem Kauf von Waren, Werken, Dienstleistungen durch die Hauptwirtschaftsgesellschaften (einschließlich anderer Tochtergesellschaften der Hauptwirtschaftsgesellschaften) der Hauptwirtschaftsgesellschaften der die besagten Tochtergesellschaften sind nicht mehr als fünf Prozent der Erlöse für die letzten vier Quartale aus allen Arten von Aktivitäten, die von ihnen durchgeführt werden, deren Umfang in einem einzigen Informationssystem gespeichert wird. (Geändert durch die Bundesgesetze vom 30. Dezember 2012 N 324-FZ, vom 28. Dezember 2013 N 396-FZ)

3. Das Verfahren zur Bestimmung des Gesamtanteils der Beteiligung der Russischen Föderation, der konstituierenden Einheit der Russischen Föderation, der in den Absätzen 1 und 2 von Teil 2 dieses Artikels genannten Gemeinde von juristischen Personen am genehmigten Kapital von Wirtschaftssubjekten, das Verfahren zur Benachrichtigung von Kunden über eine Änderung des Gesamtanteils einer solchen Beteiligung genehmigt Bundesbehörde Exekutivbehörde, die von der Regierung der Russischen Föderation im Einvernehmen mit der für die Entwicklung von öffentliche Ordnung und gesetzliche Regelung im Bereich der Beschaffung von Waren, Bauleistungen, Dienstleistungen zur Deckung des staatlichen und kommunalen Bedarfs. (in der Fassung des Bundesgesetzes Nr. 505-FZ vom 31. Dezember 2017)

4. Dieses Bundesgesetz regelt nicht die Beziehungen im Zusammenhang mit:

1) Kauf und Verkauf von Wertpapieren, Währungswerten, Edelmetallen sowie Abschluss von Verträgen, die derivative Finanzinstrumente sind (mit Ausnahme von Verträgen, die außerhalb des Börsenhandels geschlossen werden und die Erfüllung von Verpflichtungen, aus denen die Lieferung von Waren); (in der Fassung des Bundesgesetzes Nr. 160-FZ vom 2. Juli 2013)

2) der Kauf von Tauschwaren durch den Kunden an einer Warenbörse gemäß den Gesetzen über Warenbörsen und den Börsenhandel;

3) die Durchführung der Beschaffung von Waren, Bauleistungen, Dienstleistungen durch den Kunden gemäß dem Bundesgesetz vom 5. April 2013 N 44-FZ „Über das Vertragssystem im Bereich der Beschaffung von Waren, Bauleistungen, Dienstleistungen zu erfüllen und kommunale Bedürfnisse"; (in der Fassung des Bundesgesetzes Nr. 396-FZ vom 28. Dezember 2013)

4) Beschaffung im Bereich der militärisch-technischen Zusammenarbeit;

5) Beschaffung von Waren, Arbeiten, Dienstleistungen gemäß einem internationalen Vertrag der Russischen Föderation, wenn ein solches Abkommen ein anderes Verfahren zur Bestimmung der Lieferanten (Auftragnehmer, Ausführende) solcher Waren, Arbeiten, Dienstleistungen vorsieht;

6) Die Klausel ist ungültig geworden. (in der Fassung des Bundesgesetzes Nr. 401-FZ vom 6. Dezember 2011)

7) Auswahl einer Prüfungsorganisation durch den Kunden zur Durchführung einer obligatorischen Prüfung der Buchführung (Abschlüsse) des Kunden gemäß Artikel 5 des Bundesgesetzes vom 30. Dezember 2008 N 307-FZ „Über die Wirtschaftsprüfung“.

8) Abschluss und Ausführung von Verträgen gemäß den Gesetzen der Russischen Föderation über die Elektrizitätswirtschaft, die für Teilnehmer am Markt für die Zirkulation von elektrischer Energie und (oder) Kapazität obligatorisch sind; (in der Fassung des Bundesgesetzes Nr. 505-FZ vom 31. Dezember 2017)

9) Durchführung von Leasinggeschäften und Interbankengeschäften, auch mit ausländischen Banken, durch ein Kreditinstitut und die Staatskorporation Bank für Entwicklung und Außenwirtschaft (Vnesheconombank); (in der Fassung der Bundesgesetze Nr. 160-FZ vom 2. Juli 2013, Nr. 470-FZ vom 29. Dezember 2017)

10) Bestimmung, Wahl und Tätigkeit eines Vertreters der Anleihegläubiger gemäß der Wertpapiergesetzgebung der Russischen Föderation. (Geändert durch Bundesgesetz Nr. 379-FZ vom 21. Dezember 2013)

11) Eröffnung eines separaten Kontos bei der autorisierten Bank durch den Hauptauftragnehmer für die Lieferung von Produkten im Rahmen der Landesverteidigungsanordnung, der Auftragnehmer, der sich an der Lieferung von Produkten im Rahmen der Landesverteidigungsanordnung beteiligt, und Abschluss von Vereinbarungen mit der autorisierten Bank über die Bankunterstützung von die begleitende Transaktion gemäß dem Bundesgesetz vom 29. Dezember 2012 N 275-FZ „Über die Staatsverteidigungsanordnung“. (in der Fassung des Bundesgesetzes Nr. 159-FZ vom 29. Juni 2015)

12) Ausführung eines mit einer ausländischen juristischen Person abgeschlossenen Vertrags durch den Kunden, dessen Gegenstand die Lieferung von Waren, die Ausführung von Arbeiten, die Erbringung von Dienstleistungen außerhalb der Russischen Föderation ist; (in der Fassung des Bundesgesetzes Nr. 505-FZ vom 31. Dezember 2017)

13) der Kauf von Waren, Werken und Dienstleistungen durch den Kunden von juristischen Personen, die gemäß der Abgabenordnung der Russischen Föderation als von ihm abhängige Personen anerkannt sind und deren Liste durch die in Teil 1 vorgesehenen Rechtsakte bestimmt wird des Artikels 2 dieses Bundesgesetzes und zur Regelung der Vergabevorschriften. Solche Rechtsakte geben den Grund für die Aufnahme in die angegebene Liste jeder juristischen Person gemäß den Bestimmungen der Abgabenordnung der Russischen Föderation an; (in der Fassung des Bundesgesetzes Nr. 505-FZ vom 31. Dezember 2017)

14) Kauf von Waren, Werken, Dienstleistungen durch eine juristische Person, die im Hoheitsgebiet eines ausländischen Staates registriert ist, um ihre Tätigkeit im Hoheitsgebiet eines fremden Staates auszuüben. (in der Fassung des Bundesgesetzes Nr. 505-FZ vom 31. Dezember 2017)

5. Die Anwendung dieses Bundesgesetzes in Bezug auf die in Artikel 3.1 dieses Bundesgesetzes vorgesehenen Besonderheiten der Beschaffung gilt auch für juristische Personen, die in Teil 2.1 dieses Artikels definiert sind, und für andere juristische Personen, die nicht in diesem Artikel aufgeführt sind Artikel für den Fall, dass solche juristischen Personen Investitionsprojekte durchführen, die Kosten (der Finanzierungsbetrag), die den von der Regierung der Russischen Föderation festgelegten Wert (mindestens 10 Milliarden Rubel) überschreiten und die staatliche Unterstützung gemäß Teil erhalten 3 des Artikels 3.1 dieses Bundesgesetzes (vorbehaltlich der Aufnahme solcher Projekte in das Register der Investitionsprojekte). Für die Zwecke dieses Bundesgesetzes bedeutet Beschaffung durch diese juristischen Personen den Abschluss von Verträgen über Waren, die die von der Regierung der Russischen Föderation auf der Grundlage von Artikel 3.1 Teil 6 Absatz 2 dieses Bundesgesetzes genehmigten Kriterien erfüllen . (in der Fassung des Bundesgesetzes Nr. 249-FZ vom 13. Juli 2015)

Artikel 2. Rechtsgrundlage für die Beschaffung von Waren, Bauleistungen und Dienstleistungen

1. Beim Kauf von Waren, Werken, Dienstleistungen richten sich die Kunden nach der Verfassung der Russischen Föderation, dem Bürgerlichen Gesetzbuch der Russischen Föderation, diesem Bundesgesetz, anderen Bundesgesetzen und anderen normativen Rechtsakten der Russischen Föderation sowie diesen in Übereinstimmung mit ihnen angenommen und vorbehaltlich der Bestimmungen von Teil 3 dieses Artikels der Rechtsakte zur Regelung der Vergabevorschriften (im Folgenden als Vergabevorschriften bezeichnet) genehmigt.

2. Die Vergabeordnung ist ein Dokument, das die Beschaffungstätigkeit des Auftraggebers regelt und Beschaffungsanforderungen enthalten muss, einschließlich des Verfahrens zur Vorbereitung und Durchführung von Vergabeverfahren (einschließlich Beschaffungsmethoden) und der Bedingungen für ihre Anwendung, des Verfahrens zum Abschluss und zur Durchführung von Verträgen , sowie andere damit zusammenhängende Sicherung der Kaufposition.

2.1. Das föderale Exekutivorgan, das die Funktionen und Befugnisse des Gründers einer Haushaltsinstitution, einer autonomen Institution, des föderalen Exekutivorgans oder einer Organisation ausübt, die die Befugnisse des Eigentümers des Vermögens eines Einheitsunternehmens im Namen der Russischen Föderation ausübt, hat die das Recht, eine Mustervergabeverordnung zu genehmigen, sowie Haushaltsinstitutionen, autonome Institutionen, staatliche Einheitsunternehmen zu bestimmen, für die die Anwendung einer solchen Mustervergabeverordnung obligatorisch ist, wenn sie die Vergabeverordnung genehmigen oder ändern. Ein Exekutivorgan einer konstituierenden Einheit der Russischen Föderation, ein Organ der lokalen Selbstverwaltung, das die Funktionen und Befugnisse eines Gründers einer Haushaltsinstitution einer konstituierenden Einheit der Russischen Föderation ausübt, ein autonomes Organ einer konstituierenden Einheit der Russischen Föderation , eine kommunale Haushaltsinstitution, eine kommunale autonome Institution, die die Befugnisse des Eigentümers des Eigentums eines staatlichen Einheitsunternehmens einer konstituierenden Einheit der Russischen Föderation ausübt, eines kommunalen Einheitsunternehmens oder einer anderen von der höchsten Exekutive des Staates autorisierten Stelle Macht einer konstituierenden Einheit der Russischen Föderation hat die lokale Verwaltung das Recht, eine Standardbestimmung über das Beschaffungswesen zu genehmigen sowie Haushaltsinstitutionen einer konstituierenden Einheit der Russischen Föderation, kommunale Haushaltsinstitutionen, autonome Institutionen von a konstituierende Einheit der Russischen Föderation, kommunale autonome Institutionen, staatliche Einheitsunternehmen, die der Russischen Föderation unterliegen, kommunale Einheitsunternehmen, für die Die Verabschiedung einer solchen Muster-Vergabeverordnung ist obligatorisch, wenn sie die Vergabeverordnung genehmigen oder Änderungen daran vornehmen. (in der Fassung des Bundesgesetzes Nr. 505-FZ vom 31. Dezember 2017)

2.2. Die Standard-Vergabeverordnung bestimmt unter anderem das Datum, bis zu dem die zuständigen Haushaltsinstitutionen, autonomen Institutionen, Einheitsunternehmen verpflichtet sind, die Vergabeverordnung zu ändern oder eine neue Vergabeverordnung gemäß dieser Standardbestimmung zu genehmigen. (in der Fassung des Bundesgesetzes Nr. 505-FZ vom 31. Dezember 2017)

2.3. Eine Standard-Beschaffungsvorschrift sollte die folgenden Informationen enthalten, die während der Entwicklung und Genehmigung durch die zuständigen Haushaltsinstitutionen, autonomen Institutionen und einheitlichen Unternehmen nicht geändert werden können:

1) das Verfahren zur Vorbereitung und (oder) Durchführung der Beschaffung; (in der Fassung des Bundesgesetzes Nr. 505-FZ vom 31. Dezember 2017)

2) Beschaffungsmethoden und Bedingungen für ihre Anwendung; (in der Fassung des Bundesgesetzes Nr. 505-FZ vom 31. Dezember 2017)

3) die Frist für den Vertragsabschluss auf der Grundlage der Ergebnisse der wettbewerblichen Beschaffung, die gemäß diesem Bundesgesetz festgelegt wurde. (in der Fassung des Bundesgesetzes Nr. 505-FZ vom 31. Dezember 2017)

2.4. Eine Musterbestimmung zur Beschaffung sollte die Einzelheiten der Beteiligung kleiner und mittlerer Unternehmen an der Beschaffung vorsehen, die von der Regierung der Russischen Föderation gemäß Artikel 3 Teil 8 Absatz 2 dieses Bundesgesetzes festgelegt werden. (in der Fassung des Bundesgesetzes Nr. 505-FZ vom 31. Dezember 2017)

2.5. Die Standardbeschaffungsverordnung wird von der zuständigen föderalen Exekutivbehörde, der Exekutivbehörde der konstituierenden Einheit der Russischen Föderation, der lokalen Selbstverwaltungsbehörde oder der Organisation, die sie genehmigt hat, im einheitlichen Informationssystem veröffentlicht, wie in Teil 2.1 dieses Artikels angegeben , innerhalb von fünfzehn Tagen ab dem Datum der Genehmigung der Standardvergabeverordnung. (in der Fassung des Bundesgesetzes Nr. 505-FZ vom 31. Dezember 2017)

2.6. Wenn Änderungen an der Standard-Beschaffungsverordnung vorgenommen werden, müssen diese Änderungen von den zuständigen Haushaltsinstitutionen, autonomen Institutionen und Einheitsunternehmen, deren Beschaffungsbestimmungen gemäß der Standard-Beschaffungsverordnung genehmigt wurden, angewendet werden. (in der Fassung des Bundesgesetzes Nr. 505-FZ vom 31. Dezember 2017)

2.7. Änderungen an der Musterbestimmung über das Beschaffungswesen werden vom föderalen Exekutivorgan, dem Exekutivorgan der konstituierenden Einheit der Russischen Föderation, der lokalen Regierungsbehörde oder der in Teil 2.1 dieses Artikels genannten Organisation im einheitlichen Informationssystem veröffentlicht genehmigt, innerhalb von fünfzehn Tagen ab dem Datum der Genehmigung solcher Änderungen. Bei der Veröffentlichung von Änderungen an der Standard-Vergabeverordnung wird der Zeitraum angegeben, in dem die zuständigen Haushaltsinstitutionen, autonomen Institutionen und Einheitsunternehmen die Vergabeverordnung ändern oder eine neue Vergabeverordnung genehmigen müssen. Gleichzeitig darf eine solche Frist nicht weniger als fünfzehn Tage ab dem Datum der Veröffentlichung von Änderungen an der Standardvergabeverordnung im einheitlichen Informationssystem betragen. (in der Fassung des Bundesgesetzes Nr. 505-FZ vom 31. Dezember 2017)

3. Die Vergabeverordnung wird genehmigt:

1) das oberste Leitungsorgan einer staatlichen Körperschaft oder eines staatlichen Unternehmens, wenn der Kunde eine staatliche Körperschaft oder ein staatliches Unternehmen ist;

2) der Leiter eines Einheitsunternehmens, wenn der Kunde ein staatliches Einheitsunternehmen oder ein kommunales Einheitsunternehmen ist;

3) der Aufsichtsrat einer autonomen Einrichtung, wenn der öffentliche Auftraggeber eine autonome Einrichtung ist;

4) der Vorstand (Aufsichtsrat) einer Handelsgesellschaft, wenn der Kunde eine Aktiengesellschaft ist oder wenn die Satzung der Aktiengesellschaft vorsieht, dass die Funktionen des Vorstandes (Aufsichtsrates) wahrgenommen werden durch die Hauptversammlung der Aktionäre der Gesellschaft, das kollegiale Leitungsorgan der Gesellschaft oder in Ermangelung eines kollegialen Leitungsorgans durch die Hauptversammlung der Aktionäre der Gesellschaft; (in der Fassung des Bundesgesetzes Nr. 26-FZ vom 12. März 2014)

5) durch eine Gesellschafterversammlung einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung, wenn der Auftraggeber eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung ist, oder wenn die Genehmigung der Vergabeordnung durch die Satzung der Gesellschaft mit beschränkter Haftung in die Zuständigkeit des Vorstandes (Aufsichtsrat) verwiesen wird Vorstand) der Gesellschaft oder das kollegiale Leitungsorgan der Gesellschaft, der Vorstand (Aufsichtsrat) der Gesellschaft oder das kollegiale Leitungsorgan der Gesellschaft; (in der Fassung des Bundesgesetzes Nr. 26-FZ vom 12. März 2014)

6) das Organ, das die Funktionen und Befugnisse des Gründers einer Haushaltsinstitution ausübt, wenn der Auftraggeber ein Staat ist staatlich finanzierte Organisation oder städtische Regierungsbehörde. (in der Fassung des Bundesgesetzes Nr. 396-FZ vom 28. Dezember 2013)

7) der Aufsichtsrat einer Aktiengesellschaft, wenn der Auftraggeber eine Aktiengesellschaft ist. (in der Fassung des Bundesgesetzes Nr. 236-FZ vom 3. Juli 2016)

4. Die Leitungsorgane der in Artikel 1 Absätze und Teil 2 dieses Bundesgesetzes genannten juristischen Personen haben das Recht, in der vom Zivilrecht vorgeschriebenen Weise über den Beitritt dieser juristischen Person zur genehmigten Vergabeverordnung zu entscheiden das Leitungsorgan der in Artikel 1 Teil 2 Satz 1 dieses Bundesgesetzes genannten juristischen Person, vorbehaltlich der in Teil 3 dieses Artikels festgelegten Anforderungen. Eine solche Entscheidung wird in der in Artikel 4 Teil 1 dieses Bundesgesetzes vorgesehenen Weise getroffen. (in der Fassung des Bundesgesetzes Nr. 505-FZ vom 31. Dezember 2017)

5. Werden Änderungen an den Vergabevorschriften einer in Artikel 1 Teil 2 Absatz 1 dieses Bundesgesetzes genannten juristischen Person vorgenommen, erfolgt die Einstellung dieser Änderungen in das Einheitliche Informationssystem in der in § 4 Teil 1 vorgeschriebenen Weise dieses Bundesgesetz ist die Grundlage für die Entscheidung des angeschlossenen Rechtsträgers, solchen Änderungen beizutreten. Der beitretende Rechtsträger trifft eine solche Entscheidung innerhalb von fünfzehn Tagen ab dem Datum der Platzierung durch den in Artikel 1 Abschnitt 1 Teil 2 dieses Bundesgesetzes zur Änderung der Vergabeverordnung genannten Rechtsträger und platziert ihn in der vorgeschriebenen Weise Artikel 4 Teil 1 dieses Bundesgesetzes. (in der Fassung des Bundesgesetzes Nr. 505-FZ vom 31. Dezember 2017)

Artikel 3. Grundsätze und Hauptbestimmungen für die Beschaffung von Waren, Bauleistungen und Dienstleistungen

1. Beim Kauf von Waren, Werken und Dienstleistungen orientieren sich die Kunden an folgenden Grundsätzen:

1) Informationsoffenheit der Beschaffung;

2) Gleichheit, Fairness, Abwesenheit von Diskriminierung und unzumutbaren Wettbewerbsbeschränkungen in Bezug auf Beschaffungsteilnehmer;

3) gezielte und kostengünstige Ausgabe von Mitteln für den Kauf von Waren, Arbeiten, Dienstleistungen (ggf. unter Berücksichtigung der Kosten Lebenszyklus zugekaufte Produkte) und die Umsetzung von Maßnahmen zur Reduzierung der Kosten des Kunden;

4) das Fehlen von Zulassungsbeschränkungen zur Teilnahme an der Beschaffung durch die Festlegung nicht messbarer Anforderungen an die Beschaffungsteilnehmer.

2. Eine Ausschreibungs- oder Versteigerungsbekanntmachung ist gemäß Artikel 4 Teil 5 dieses Bundesgesetzes mindestens zwanzig Tage vor Ablauf der Frist für die Einreichung von Anträgen auf Teilnahme an der Ausschreibung oder Versteigerung auszuhängen. Als Gewinner der Versteigerung wird derjenige anerkannt, der nach den Kriterien und dem Verfahren zur Bewertung und zum Vergleich von Angeboten, die in den Vergabeunterlagen auf der Grundlage der Vergabeverordnung festgelegt sind, die besten Bedingungen für die Auftragsausführung geboten hat den Zuschlagspreis derjenige, der den niedrigsten Zuschlagspreis oder, wenn während der Versteigerung der Zuschlagspreis auf Null reduziert wird und die Versteigerung zum Abschluss des Vertrages führt, den höchsten Zuschlagspreis angeboten hat.

3. Die Vergabeordnung kann andere (neben Ausschreibung oder Versteigerung) Beschaffungsmethoden vorsehen. In diesem Fall ist der Kunde verpflichtet, in der Vergabeverordnung das Verfahren zur Beschaffung nach den angegebenen Methoden festzulegen.

4. Die Regierung der Russischen Föderation hat das Recht, eine Liste von Waren, Bauleistungen und Dienstleistungen zu erstellen, deren Beschaffung in elektronischer Form erfolgt.

5. Ein Beschaffungsteilnehmer kann jede juristische Person oder mehrere juristische Personen sein, die auf Seiten eines Beschaffungsteilnehmers handeln, unabhängig von Organisations- und Rechtsform, Eigentumsform, Ort und Ort der Kapitalherkunft, oder jede einzelne oder mehrere handelnde Personen auf Seiten eines Vergabebeteiligten, einschließlich eines Einzelunternehmers oder mehrerer auf Seiten eines Vergabebeteiligten handelnder Einzelunternehmer, die die vom Auftraggeber gemäß der Vergabeordnung gestellten Voraussetzungen erfüllen.

5.1. Verträge über die Lieferung von Waren, die Erbringung von Werken, die Erbringung von Dienstleistungen werden vom Kunden gemäß dem Beschaffungsplan abgeschlossen (falls Informationen über solche Einkäufe gemäß dem Verfahren zu dessen Erstellung zwingend in den Beschaffungsplan aufgenommen werden müssen Plan, der gemäß Artikel 4 Teil 2 dieses Bundesgesetzes angenommen wurde), in einem einheitlichen Informationssystem veröffentlicht (wenn Informationen über solche Einkäufe gemäß diesem Bundesgesetz in ein einheitliches Informationssystem aufgenommen werden müssen), außer in Fällen, in denen die Kaufbedarf entsteht aufgrund eines Unfalls, anderer natürlicher oder von Menschen verursachter Notfälle, höherer Gewalt, wenn ein dringender medizinischer Eingriff erforderlich ist, sowie um das drohende Eintreten dieser Situationen zu verhindern. (in der Fassung des Bundesgesetzes Nr. 249-FZ vom 13. Juli 2015)

6. Es ist nicht gestattet, Anforderungen an die Beschaffungsbeteiligten, an die beschafften Waren, Werkleistungen, Dienstleistungen sowie an die Bedingungen für die Durchführung des Vertrages zu stellen und Anträge auf Teilnahme an der Beschaffung gem Kriterien und in der Weise, die nicht in den Beschaffungsunterlagen angegeben sind. Es gelten die vom Auftraggeber festgelegten Anforderungen an Beschaffungsteilnehmer, an zu beschaffende Waren, Bauleistungen, Dienstleistungen sowie an die Bedingungen für die Vertragsdurchführung, die Kriterien und das Verfahren zur Bewertung und zum Vergleich von Anträgen auf Teilnahme an der Beschaffung gleichermaßen für alle Beschaffungsbeteiligten, für die von ihnen angebotenen Waren, Arbeiten, Dienstleistungen, für die Bedingungen der Vertragserfüllung.

7. Beim Kauf hat der Kunde das Recht, zu verlangen, dass keine Informationen über die Teilnehmer an der Beschaffung im Register der skrupellosen Lieferanten gemäß Artikel 5 dieses Bundesgesetzes und (oder) im Register der skrupellosen Lieferanten enthalten sind Lieferanten gemäß Bundesgesetz Nr. 44-FZ vom 5. April 2013 „Über das Vertragssystem im Bereich der Beschaffung von Waren, Bauleistungen und Dienstleistungen zur Deckung staatlicher und kommunaler Bedürfnisse. (in der Fassung des Bundesgesetzes Nr. 396-FZ vom 28. Dezember 2013)

8. Die Regierung der Russischen Föderation hat das Recht, festzulegen:

1) Vorrang von Waren russischen Ursprungs, von russischen Personen ausgeführten Arbeiten, erbrachten Dienstleistungen gegenüber Waren, die aus einem ausländischen Staat stammen, von ausländischen Personen ausgeführten Arbeiten, ausgeführten Dienstleistungen; (in der Fassung des Bundesgesetzes Nr. 396-FZ vom 28. Dezember 2013)

2) Merkmale der Teilnahme kleiner und mittlerer Unternehmen an der Beschaffung durch einzelne Kunden, das jährliche Einkaufsvolumen, das diese Kunden bei diesen Unternehmen tätigen müssen, das Verfahren zur Berechnung des angegebenen Volumens sowie die Form des Jahresberichts über den Einkauf von kleinen und mittleren Unternehmen und Anforderungen an den Inhalt dieses Berichts. (in der Fassung des Bundesgesetzes Nr. 396-FZ vom 28. Dezember 2013)

3) Merkmale der Beschaffung von Prüfungsleistungen durch einzelne Kunden (mit Ausnahme einer obligatorischen Prüfung der Buchführung (Jahresabschluss) des Kunden) sowie Beratungsleistungen. (in der Fassung des Bundesgesetzes Nr. 210-FZ vom 29. Juni 2015)

8.1. Für den Fall, dass der Kunde seiner Verpflichtung zum Kauf bei kleinen und mittleren Unternehmen im Kalenderjahr in der von der Regierung der Russischen Föderation gemäß Absatz 2 von Teil 8 dieses Artikels festgelegten Höhe nicht nachkommt, oder wenn Falsche Informationen über das jährliche Einkaufsvolumen von solchen Unternehmen, die in den Bericht gemäß Artikel 4 Teil 21 dieses Bundesgesetzes aufgenommen wurden, oder Nichtplatzierung des angegebenen Berichts im einheitlichen Informationssystem, Bestimmung über den Kauf von ein solcher Kunde vom 1. Februar des Folgejahres bis zum Ende dieses Jahres gilt als nicht nach den Anforderungen dieses Bundesgesetzes vermittelt. In diesem Fall richtet sich der Kunde beim Kauf nach den Bestimmungen des Bundesgesetzes vom 5. April 2013 N 44-FZ „Über das Vertragssystem im Bereich der Beschaffung von Waren, Bauleistungen und Dienstleistungen zur Deckung des staatlichen und kommunalen Bedarfs “. (in der Fassung des Bundesgesetzes Nr. 396-FZ vom 28. Dezember 2013)

8.2. Die Regierung der Russischen Föderation behauptet:

1) eine Liste bestimmter Kunden, die verpflichtet sind, innovative Produkte, Hightech-Produkte, einschließlich von kleinen und mittleren Unternehmen, zu kaufen, das jährliche Volumen solcher Einkäufe oder das Verfahren zur Ermittlung des bestimmten jährlichen Volumens für jeden bestimmten Kunden, wie sowie die Form des Jahresberichts über den Einkauf von innovativen Produkten, Hightech-Produkten, auch von kleinen und mittleren Unternehmen, und die Anforderungen an den Inhalt dieses Berichts; (in der Fassung des Bundesgesetzes Nr. 156-FZ vom 29. Juni 2015)

2) das Verfahren für die Aktiengesellschaft „Bundesgesellschaft für die Entwicklung kleiner und mittlerer Unternehmen“, die als Fördereinrichtung auf dem Gebiet der Entwicklung kleiner und mittlerer Unternehmen gemäß dem Bundesgesetz vom 24. Juli tätig ist, 2007 N 209-FZ "Über die Entwicklung des kleinen und mittleren Unternehmertums in der Russischen Föderation" (im Folgenden als Körperschaft für die Entwicklung kleiner und mittlerer Unternehmen bezeichnet), Exekutivbehörden der konstituierenden Einheiten der Russischen Föderation oder Organisationen von ihnen erstellt:

a) Überwachung der Einhaltung von genehmigten Plänen für den Kauf von Waren, Bauleistungen, Dienstleistungen, Plänen für den Kauf von innovativen Produkten, Hightech-Produkten, Arzneimitteln, Änderungen an solchen Plänen, des jährlichen Berichts über den Kauf von kleinen und mittleren Unternehmen, der Jahresbericht über den Einkauf innovativer Produkte, Hightech-Produkte (in Bezug auf die Beschaffung von kleinen und mittleren Unternehmen) an die Anforderungen der Gesetzgebung der Russischen Föderation, die die Teilnahme von kleinen und mittleren Unternehmen vorsieht -große Unternehmen bei der Beschaffung, in Bezug auf bestimmte Kunden, die von der Regierung der Russischen Föderation unter Verwendung eines einheitlichen Informationssystems identifiziert wurden, das Verfahren zur Eingabe der festgelegten Pläne, Änderungen und Jahresberichte durch diese Kunden in ein einheitliches Informationssystem für eine solche Überwachung, einschließlich wiederholter Überwachung, sowie das Verfahren und die Fristen für die Aussetzung der Umsetzung dieser Pläne durch Entscheidung der Kartellbehörde im Falle eines negativen Bescheids Schlussfolgerungen auf der Grundlage der Ergebnisse dieser Überwachung; (in der Fassung des Bundesgesetzes Nr. 156-FZ vom 29. Juni 2015)

b) Bewertung der Übereinstimmung von Entwürfen für Beschaffungspläne für Waren, Arbeiten, Dienstleistungen, Entwürfe für Beschaffungspläne für innovative Produkte, High-Tech-Produkte, Arzneimittel, Änderungsentwürfe solcher Pläne vor ihrer Genehmigung mit den Anforderungen des Rechtsvorschriften der Russischen Föderation, die die Teilnahme kleiner und mittlerer Unternehmen an der Beschaffung vorsehen, in Bezug auf bestimmte Kunden, die von der Regierung der Russischen Föderation unter Verwendung eines einheitlichen Informationssystems identifiziert wurden, das Verfahren zur Aufnahme in ein einheitliches Informationssystem durch solche Kunden dieser Projekte für eine solche Konformitätsbewertung, einschließlich einer wiederholten, sowie das Verfahren und die Bedingungen für die Aussetzung der Umsetzung dieser Pläne durch Entscheidung der Kartellbehörde im Falle einer negativen Schlussfolgerung auf der Grundlage der Ergebnisse einer solchen Konformitätsbewertung ; (in der Fassung des Bundesgesetzes Nr. 156-FZ vom 29. Juni 2015)

3) das Formular des Abschnitts über die Beteiligung kleiner und mittlerer Unternehmen an der Beschaffung, der im Plan für die Beschaffung von Waren, Bauleistungen und Dienstleistungen von Kunden enthalten ist, der von der Regierung der Russischen Föderation gemäß Absatz 2 festgelegt wurde dieses Teils und die Anforderungen an den Inhalt dieses Abschnitts; (in der Fassung des Bundesgesetzes Nr. 156-FZ vom 29. Juni 2015)

4) das Formular des Abschnitts über die Beteiligung kleiner und mittlerer Unternehmen an der Beschaffung, das im Plan für die Beschaffung innovativer Produkte, High-Tech-Produkte und Arzneimittel von Kunden enthalten ist, der von der Regierung der Russischen Föderation in festgelegt wurde gemäß Absatz 2 dieses Teils und den Anforderungen an den Inhalt dieses Abschnitts. (in der Fassung des Bundesgesetzes Nr. 156-FZ vom 29. Juni 2015)

9. Der Beschaffungsteilnehmer hat das Recht, die Handlungen (Unterlassung) des Kunden bei der Beschaffung von Waren, Arbeiten, Dienstleistungen gerichtlich anzufechten. Die Gesellschaft für die Entwicklung kleiner und mittlerer Unternehmen, Exekutivbehörden der Teilstaaten der Russischen Föderation oder von ihnen gegründete Organisationen haben das Recht, die Handlungen (Unterlassung) des Kunden in Bezug auf kleine und mittlere Unternehmen vor Gericht anzufechten . (in der Fassung des Bundesgesetzes Nr. 156-FZ vom 29. Juni 2015)

10. Jeder Teilnehmer an der Beschaffung hat das Recht, sich an die Antimonopolbehörde in der in Artikel 18.1 des Bundesgesetzes vom 26. Juli 2006 N 135-FZ "Über den Schutz des Wettbewerbs" vorgeschriebenen Weise zu wenden, unter Berücksichtigung der von festgelegten Besonderheiten dieser Artikel, die Handlungen (Unterlassung) des Kunden, die Provision für die Durchführung der Beschaffung, des Betreibers der elektronischen Website beim Kauf von Waren, Werken, Dienstleistungen, wenn solche Handlungen (Unterlassung) die Rechte und berechtigten Interessen des Beschaffungsteilnehmers verletzen. Eine Beschwerde wird in folgenden Fällen durchgeführt:

1) der Kauf durch den Kunden unter Verstoß gegen die Anforderungen dieses Bundesgesetzes und (oder) das Verfahren zur Vorbereitung und (oder) Durchführung des Kaufs, das in der Verordnung über den Kauf eines solchen Kunden enthalten ist, genehmigt und in der Einheit veröffentlicht Informationssystem; (in der Fassung des Bundesgesetzes Nr. 505-FZ vom 31. Dezember 2017)

2) die Klausel ist ungültig geworden. (in der Fassung des Bundesgesetzes Nr. 505-FZ vom 31. Dezember 2017)

3) Nichtveröffentlichung im einheitlichen Informationssystem der Beschaffungsvorschrift, Änderungen an der angegebenen Bestimmung, Informationen zur Beschaffung, Informationen und Unterlagen zu Verträgen, die von Kunden aufgrund der Beschaffung abgeschlossen wurden, sowie andere Informationen, die der Einstellung unterliegen das einheitliche Informationssystem gemäß diesem Bundesgesetz, System oder Verletzung der Bedingungen einer solchen Platzierung; (in der Fassung des Bundesgesetzes Nr. 505-FZ vom 31. Dezember 2017)

4) Präsentation von Anforderungen an Beschaffungsteilnehmer, die nicht in der wettbewerblichen Beschaffungsdokumentation vorgesehen sind; (in der Fassung des Bundesgesetzes Nr. 505-FZ vom 31. Dezember 2017)

5) Durchführung der Beschaffung von Waren, Arbeiten und Dienstleistungen durch Kunden in Ermangelung einer genehmigten und in einem einzigen Informationssystem veröffentlichten Beschaffungsbestimmung und ohne Anwendung der Bestimmungen des Bundesgesetzes vom 5. April 2013 N 44-FZ "Über die Vertragssystem im Bereich der Beschaffung von Waren, Bauleistungen, Dienstleistungen für die Versorgung des staatlichen und kommunalen Bedarfs“ gemäß Teil 8.1 dieses Artikels, Teil 5 von Artikel 8 dieses Bundesgesetzes, einschließlich Verstoß gegen das Verfahren zur Anwendung dieser Bestimmungen; (in der Fassung des Bundesgesetzes Nr. 505-FZ vom 31. Dezember 2017)

6) Nichteintragung in das Einheitliche Informationssystem von Informationen oder Veröffentlichung falscher Informationen über das jährliche Einkaufsvolumen, das Kunden bei kleinen und mittleren Unternehmen tätigen müssen. (in der Fassung des Bundesgesetzes Nr. 505-FZ vom 31. Dezember 2017)

11. Wenn die beanstandeten Handlungen (Untätigkeit) vom Kunden, der Beschaffungskommission, dem Betreiber der elektronischen Website nach Ablauf der Frist für die Einreichung von Anträgen auf Teilnahme an der Beschaffung begangen werden, die in den Unterlagen zur wettbewerblichen Beschaffung festgelegt sind, solche Handlungen (Untätigkeit ) kann nur von dem Beschaffungsteilnehmer angefochten werden, der die Teilnahme an der Beschaffung beantragt hat. (in der Fassung des Bundesgesetzes Nr. 505-FZ vom 31. Dezember 2017)

12. In der Antimonopolbehörde gemäß dem Verfahren gemäß Artikel 18.1 des Bundesgesetzes Nr. 135-FZ vom 26. Juli 2006 "Über den Schutz des Wettbewerbs" in den in den Absätzen 1, 4 - 6 von Teil 10 des gegen diesen Artikel und unter Berücksichtigung der in diesem Artikel festgelegten Besonderheiten kann Berufung eingelegt werden:

1) durch die Körperschaft zur Entwicklung kleiner und mittlerer Unternehmen, die Handlungen (Unterlassung) von Kunden, in Bezug auf die diese Körperschaft eine Konformitätsüberwachung oder Konformitätsbewertung gemäß Artikel 5.1 dieses Bundesgesetzes durchführt, beim Kauf von Waren, Arbeiten , Dienstleistungen, wenn solche Handlungen (Untätigkeit) Rechte und berechtigte Interessen kleiner und mittlerer Unternehmen verletzen; (in der Fassung des Bundesgesetzes Nr. 505-FZ vom 31. Dezember 2017)

2) von den Exekutivbehörden der konstituierenden Einheiten der Russischen Föderation oder von ihnen geschaffenen Organisationen Handlungen (Untätigkeit) von Kunden, in Bezug auf die die Exekutivbehörden der konstituierenden Einheiten der Russischen Föderation oder von ihnen geschaffene Organisationen die Einhaltung überwachen oder bewerten Compliance gemäß Artikel 5.1 dieses Bundesgesetzes beim Kauf von Waren, Werkleistungen, falls solche Handlungen (Untätigkeit) die Rechte und berechtigten Interessen von kleinen und mittleren Unternehmen verletzen. (in der Fassung des Bundesgesetzes Nr. 505-FZ vom 31. Dezember 2017)

13. Die Prüfung einer Beschwerde durch die Antimonopolbehörde sollte nur auf die Argumente beschränkt werden, die Gegenstand der Beschwerde sind. (in der Fassung des Bundesgesetzes Nr. 505-FZ vom 31. Dezember 2017)

Artikel 3.1. Merkmale der Beschaffung auf Kosten der Mittel, die für die Durchführung von Investitionsprojekten bereitgestellt werden, die in das Register der Investitionsprojekte aufgenommen wurden

1. Die in diesem Artikel vorgesehenen Merkmale gelten für Beschaffungen, die durchgeführt werden:

1) Kunden - staatliche Unternehmen, staatliche Unternehmen, Wirtschaftseinheiten, an deren genehmigtem Kapital der Anteil der Beteiligung der Russischen Föderation 50 Prozent übersteigt, auf Kosten der Mittel, die für die Durchführung von Investitionsprojekten bereitgestellt werden, deren Kosten die übersteigen Betrag (mindestens 10 Milliarden Rubel), der von der Regierung der Russischen Föderation festgelegt wurde (vorbehaltlich der Aufnahme solcher Projekte in das Register der Investitionsprojekte);

2) andere Kunden, die nicht in Absatz 1 dieses Teils aufgeführt sind, oder juristische Personen, die in Teil 5 von Artikel 1 dieses Bundesgesetzes aufgeführt sind, auf Kosten von Mitteln, die für die Durchführung von Investitionsprojekten bereitgestellt werden, deren Kosten den Betrag (bei mindestens 10 Milliarden Rubel) gegründet Die Regierung der Russischen Föderation, und für die staatliche Unterstützung bereitgestellt wird, wie in Absatz 3 dieses Artikels vorgesehen (vorbehaltlich der Aufnahme solcher Projekte in das Register der Investitionsprojekte).

2. Die in diesem Artikel genannten Merkmale gelten nicht für die Beschaffung:

1) durchgeführt von juristischen Personen gemäß dem Bundesgesetz vom 5. April 2013 N 44-FZ „Über das Vertragssystem im Bereich der Beschaffung von Waren, Bauleistungen, Dienstleistungen zur Deckung des staatlichen und kommunalen Bedarfs“;

2) Waren, Arbeiten, Dienstleistungen auf Kosten von Mitteln, die für die Durchführung von Investitionsprojekten bereitgestellt werden, vorbehaltlich der Durchführung solcher Projekte außerhalb des Territoriums der Russischen Föderation und anderer Gebiete unter der Gerichtsbarkeit der Russischen Föderation oder in Übereinstimmung mit zwischenstaatlichen Abkommen und zwischenstaatliche Abkommen der Russischen Föderation.

3. Als Investitionsvorhaben im Sinne dieses Bundesgesetzes wird ein staatlich gefördertes Investitionsvorhaben anerkannt, in dessen Rahmen die Pflichten des Auftraggebers oder der in § 1 Abs. 5 dieses Bundesgesetzes genannten juristischen Person fallen gesichert durch eine staatliche Garantie der Russischen Föderation (einschließlich Darlehen, die von einem solchen Kunden, einer solchen juristischen Person, die in der von der Regierung der Russischen Föderation festgelegten Weise für die Zwecke der Projektfinanzierung ausgewählt wurde) und (oder) deren finanzielle Unterstützung ist ganz oder teilweise (in Höhe von mindestens 10 Prozent der Kosten des Investitionsvorhabens) zu Lasten von:

1) der Bundeshaushalt in Form von Haushaltsinvestitionen oder Subventionen;

2) der Nationale Wohlfahrtsfonds, der in der von der Haushaltsgesetzgebung der Russischen Föderation vorgeschriebenen Weise eingerichtet wird;

3) Staatliche Körperschaft „Bank für die Entwicklung der Außenwirtschaft (Vnesheconombank)“.

4. Das Verfahren zur Auswahl der in Teil 1 dieses Artikels genannten Investitionsprojekte zur Aufnahme in das Register der Investitionsprojekte und das Verfahren zur Führung eines solchen Registers werden von der Regierung der Russischen Föderation festgelegt. Dieses Register wird von dem von der Regierung der Russischen Föderation autorisierten föderalen Exekutivorgan geführt.

5. Um ein koordiniertes Vorgehen der föderalen Exekutivbehörden sicherzustellen und Probleme im Zusammenhang mit der Schaffung von Bedingungen für die rechtzeitige und vollständige Befriedigung der in Artikel 1 Teil 5 dieses Bundesgesetzes im Ingenieurwesen genannten Kunden und juristischen Personen unverzüglich zu lösen Produkte, richtet die Regierung der Russischen Föderation eine Koordinierungsstelle (im Folgenden als Koordinierungsstelle der Regierung der Russischen Föderation bezeichnet) ein, deren Befugnisse durch einen Rechtsakt der Regierung der Russischen Föderation unter Berücksichtigung der Bestimmungen von festgelegt werden Teil 8 dieses Artikels.

6. Die Regierung der Russischen Föderation genehmigt:

1) Vorschriften über das Koordinierungsorgan der Regierung der Russischen Föderation und die Zusammensetzung des Koordinierungsorgans;

2) die Kriterien für die Einstufung von Waren als technische Produkte im Sinne dieses Bundesgesetzes, der Stückpreis solcher Produkte, über dem Informationen über solche Produkte in den Listen des voraussichtlichen Bedarfs an technischen Produkten enthalten sind, die von Kunden oder juristischen Personen erstellt werden, die in angegeben sind Teil 5 von Artikel 1 dieses Bundesgesetzes, die für die Durchführung der in Teil 1 dieses Artikels vorgesehenen Investitionsprojekte (im Folgenden als Listen bezeichnet) sowie das Verfahren zur Bestimmung des Stückpreises solcher Produkte durch Kunden oder erforderlich sind die angegebenen juristischen Personen bei der Erstellung der Listen.

7. Die Regierung der Russischen Föderation hat das Recht zu bestimmen:

1) bestimmte Arten von technischen Produkten, die in den Listen gemäß Absatz 2 von Teil 6 dieses Artikels enthalten sind und deren Kauf von Kunden oder juristischen Personen, die in Teil 5 von Artikel 1 dieses Bundesgesetzes genannt sind, nicht ohne ausgeführt werden können Koordinierung der Leistungsmerkmale solcher Produkte mit der Koordinierungsstelle der Regierung der Russischen Föderation;

2) bestimmte Arten von Maschinenbauprodukten, die in den Listen gemäß Absatz 2 von Teil 6 dieses Artikels enthalten sind und deren Kauf von Kunden oder juristischen Personen, die in Teil 5 von Artikel 1 dieses Bundesgesetzes aufgeführt sind, nicht außerhalb durchgeführt werden können Hoheitsgebiet der Russischen Föderation, ohne sich mit der Koordinierungsstelle der Regierung der Russischen Föderation auf die mögliche Durchführung eines solchen Kaufs zu einigen.

8. Das Koordinierungsorgan der Regierung der Russischen Föderation hat unter anderem das Recht:

1) verbindliche Entscheidungen für Kunden oder juristische Personen im Sinne von Artikel 1 Teil 5 dieses Bundesgesetzes über ihre Notwendigkeit, Listen in einem einheitlichen Informationssystem zu veröffentlichen;

2) bestimmte Käufe zu bestimmen, deren Informationen kein Staatsgeheimnis darstellen, aber bei der Durchführung von Investitionsprojekten gemäß Teil 1 dieses Artikels nicht in ein einziges Informationssystem aufgenommen werden müssen (es sei denn, es wurde eine Entscheidung der Regierung des Russische Föderation in Bezug auf solche Käufe gemäß Absatz 1

3) bestimmen Sie bestimmte Arten von Ingenieurprodukten, die in den Listen enthalten sind, und Informationen über deren Kauf, die kein Staatsgeheimnis darstellen, aber bei der Durchführung von Investitionsprojekten, die in Teil 1 dieses Artikels angegeben sind, nicht in ein einziges Informationssystem aufgenommen werden müssen (wenn die Regierung der Russischen Föderation in Bezug auf solche Arten (Gruppen) von Produkten keine Entscheidung gemäß Artikel 4 Teil 16 Absatz 2 dieses Bundesgesetzes getroffen hat);

4) koordinieren die Aktivitäten der Bundesvollzugsbehörden in Bezug auf die Entwicklung Regierungsprogramme der Russischen Föderation, föderale Zielprogramme, andere Dokumente der Strategie- und Programmzielplanung der Russischen Föderation, um Bedingungen für die rechtzeitige und vollständige Befriedigung der Bedürfnisse von Kunden oder juristischen Personen zu schaffen, die in Teil 5 von Artikel 1 angegeben sind Bundesgesetz, in technischen Produkten, einschließlich der Berücksichtigung der von Kunden oder solchen juristischen Personen eingereichten Listen oder der Änderung dieser Programme und Dokumente.

9. Bei der Durchführung von Investitionsprojekten gemäß Teil 1 dieses Artikels, Kunden oder juristische Personen, die in Teil 5 von Artikel 1 dieses Bundesgesetzes aufgeführt sind:

1) Listen gemäß Teil 11 dieses Artikels für einen Zeitraum von mindestens fünf Jahren oder für den Zeitraum der Durchführung solcher Investitionsprojekte erstellen und sie dem Koordinierungsorgan der Regierung der Russischen Föderation zur Prüfung vorlegen;

2) gegebenenfalls Änderungen an den angegebenen Listen vornehmen und diese Änderungen dem Koordinierungsorgan der Regierung der Russischen Föderation zur Prüfung vorlegen.

10. Änderungen dieser Listen vor Einreichung der Listen bei der Koordinierungsstelle der Regierung der Russischen Föderation:

1) Bei der Durchführung der in Absatz 1 dieses Artikels genannten Investitionsprojekte sind die Kunden nicht berechtigt, die in die Listen gemäß Absatz 11 dieses Artikels aufzunehmenden technischen Produkte in die Beschaffungspläne aufzunehmen und zu kaufen;

2) Die in § 1 Abs. 5 dieses Bundesgesetzes genannten juristischen Personen sind nicht berechtigt, Ingenieurerzeugnisse zur Aufnahme in die Listen nach § 11 dieses § zu erwerben.

11. Die Listen müssen Informationen über technische Produkte enthalten, die für die Durchführung des in Teil 1 dieses Artikels genannten Investitionsprojekts erforderlich sind, wenn der Stückpreis dieser Produkte den von der Regierung der Russischen Föderation gemäß Teil festgelegten Wert übersteigt 6 dieses Artikels sowie Informationen über technische Produkte (unabhängig vom Preis einer Einheit solcher Produkte), die für die Durchführung eines solchen Investitionsprojekts und die Entwicklung der Produktion auf dem Gebiet der Russischen Föderation erforderlich sind, werden empfohlen durch den Kunden oder die in Artikel 1 Teil 5 dieses Bundesgesetzes genannte juristische Person.

12. Die in den Listen gemäß Teil 11 dieses Artikels enthaltenen Informationen müssen Folgendes enthalten:

1) Name der technischen Produkte;

2) Leistungsmerkmale, geschätzte Menge und geschätzter Preis solcher Produkte;

3) die geplante Laufzeit für den Vertragsabschluss (ein Jahr) und die geplante Laufzeit für die Lieferung solcher Produkte (ein Jahr);

4) Informationen über die beabsichtigten Lieferanten solcher Produkte (falls solche Informationen verfügbar sind);

5) Informationen darüber, dass solche Produkte aus ausländischen Staaten, einer Gruppe ausländischer Staaten stammen, einschließlich bestimmter Arten solcher Produkte, die der Kunde oder die in Teil 5 von Artikel 1 dieses Bundesgesetzes genannte juristische Person zur Herstellung auf dem Territorium der Russischen Föderation empfiehlt Föderation ;

6) Informationen, dass der Kunde oder die in Artikel 1 Teil 5 dieses Bundesgesetzes genannte juristische Person beabsichtigt, solche Produkte von einem einzigen Lieferanten zu kaufen;

7) Informationen darüber, dass beim Kauf solcher Produkte durch den Kunden oder die in Teil 5 von Artikel 1 dieses Bundesgesetzes genannte juristische Person zusätzliche Anforderungen an die Beschaffungsteilnehmer für die Schaffung oder Modernisierung und (oder) Entwicklung der Produktion von Engineering festgelegt werden Produkte auf dem Territorium der Russischen Föderation mit diesen zusätzlichen Anforderungen.

Artikel 4 Informationsunterstützung Einkäufe

1. Vergabevorschriften, Änderungen an der angegebenen Bestimmung unterliegen der obligatorischen Aufnahme in das einheitliche Informationssystem spätestens innerhalb von fünfzehn Tagen ab dem Datum der Genehmigung. (in der Fassung des Bundesgesetzes Nr. 396-FZ vom 28. Dezember 2013)

2. Der Kunde legt in einem einzigen Informationssystem einen Plan für den Kauf von Waren, Arbeiten, Dienstleistungen für einen Zeitraum von mindestens einem Jahr an. Das Verfahren zur Erstellung eines Plans für die Beschaffung von Waren, Arbeiten, Dienstleistungen, das Verfahren und die Bedingungen für die Veröffentlichung eines solchen Plans auf der offiziellen Website sowie die Anforderungen an die Form eines solchen Plans werden von der Regierung der Russischen Föderation festgelegt . (in der Fassung des Bundesgesetzes Nr. 396-FZ vom 28. Dezember 2013)

3. Der Plan für den Kauf von innovativen Produkten, High-Tech-Produkten, Arzneimitteln wird vom Kunden für einen Zeitraum von fünf bis sieben Jahren in ein einziges Informationssystem gestellt. (in der Fassung des Bundesgesetzes Nr. 396-FZ vom 28. Dezember 2013)

3.1. Der Plan für die Beschaffung von Waren, Arbeiten und Dienstleistungen von Kunden, der von der Regierung der Russischen Föderation gemäß Artikel 3 Abschnitt 2 von Teil 8.2 dieses Bundesgesetzes festgelegt wurde, muss einen Abschnitt über den Einkauf von kleinen und mittleren Unternehmen enthalten in Übereinstimmung mit den Listen der von diesen Kunden genehmigten Waren, Arbeiten und Dienstleistungen, die von diesen Unternehmen gekauft werden. (in der Fassung des Bundesgesetzes Nr. 156-FZ vom 29. Juni 2015)

3.2. Der Plan für die Beschaffung von innovativen Produkten, Hightech-Produkten und Arzneimitteln von Kunden, die von der Regierung der Russischen Föderation gemäß den Abschnitten und Teil 8.2 von Artikel 3 dieses Bundesgesetzes festgelegt wurden, muss einen Abschnitt über die Beschaffung von kleinen und mittleren Unternehmen enthalten. Größere Unternehmen gemäß Warenverzeichnis, vom Kunden genehmigte Arbeiten, von solchen Unternehmen bezogene Dienstleistungen. (in der Fassung des Bundesgesetzes Nr. 156-FZ vom 29. Juni 2015)

3.3. Der von der Regierung der Russischen Föderation gemäß Artikel 3 Teil 8.2 Absatz 1 dieses Bundesgesetzes festgelegte Plan für die Beschaffung von Waren, Arbeiten und Dienstleistungen bestimmter Kunden muss eine Liste innovativer Hightech-Produkte enthalten Produkte, die von kleinen und mittleren Unternehmen in dem von der Regierung der Russischen Föderation festgelegten Jahresvolumen gekauft wurden Föderation gemäß Absatz 1 (in der Fassung des Bundesgesetzes vom 29. Juni 2015 N 156-FZ)

4. Die Kriterien für die Einstufung von Waren, Bauleistungen, Dienstleistungen als innovative Produkte und (oder) High-Tech-Produkte zum Zweck der Erstellung eines Plans für den Kauf solcher Produkte werden von den Bundesbehörden der Exekutive festgelegt, die die Funktionen der Rechtsvorschriften im Sinne der Rechtsvorschriften wahrnehmen etabliertes Tätigkeitsfeld sowie die staatliche Atomenergiegesellschaft Rosatom unter Berücksichtigung der vom Präsidenten der Russischen Föderation genehmigten vorrangigen Bereiche für die Entwicklung von Wissenschaft, Technologie und Technologie in der Russischen Föderation und der Liste der kritischen Technologien der Russische Föderation. (in der Fassung des Bundesgesetzes Nr. 156-FZ vom 29. Juni 2015)

4.1. Kunden legen auf der Grundlage der in Teil 4 dieses Artikels vorgesehenen Kriterien Folgendes fest:

1) eine Liste von Waren, Arbeiten, Dienstleistungen, die die Kriterien für die Klassifizierung innovativer Produkte, Hightech-Produkte erfüllen; (in der Fassung des Bundesgesetzes Nr. 156-FZ vom 29. Juni 2015)

2) Bestimmungen über das Verfahren und die Regeln für die Verwendung (Einführung) von Waren, Arbeiten, Dienstleistungen, die die Kriterien für die Klassifizierung innovativer Produkte, Hightech-Produkte erfüllen. (in der Fassung des Bundesgesetzes Nr. 156-FZ vom 29. Juni 2015)

5. Während der Auftragsvergabe enthält das einheitliche Informationssystem Informationen zur Auftragsvergabe, einschließlich einer Auftragsbekanntmachung, Auftragsunterlagen, eines Vertragsentwurfs, der Bestandteil der Auftragsbekanntmachung und der Auftragsunterlagen ist, Änderungen an einer solchen Bekanntmachung und dieser Dokumentation , Erläuterungen zu diesen Unterlagen, während der Beschaffung erstellte Protokolle sowie sonstige Informationen, deren Aufnahme in das einheitliche Informationssystem dieses Bundesgesetz und die Vergabeverordnung vorsehen, mit Ausnahme der Fälle der Teile 15 und 16 dieses Artikels. Wenn sich während des Abschlusses und der Ausführung des Vertrages das Volumen, der Preis der gekauften Waren, Arbeiten, Dienstleistungen oder Vertragsbedingungen im Vergleich zu den Angaben in dem auf der Grundlage der Ergebnisse der Beschaffung erstellten Protokoll ändert, spätestens innerhalb von zehn Tagen ab dem Datum der Vertragsänderung in einem einzigen Informationssystem enthält die Information über die Vertragsänderung unter Angabe der geänderten Bedingungen. (in der Fassung des Bundesgesetzes Nr. 396-FZ vom 28. Dezember 2013)

6. Vergabevorschriften können weitere zusätzliche Informationen vorsehen, die im einheitlichen Informationssystem veröffentlicht werden. (in der Fassung des Bundesgesetzes Nr. 396-FZ vom 28. Dezember 2013)

7. Der Kunde ist außerdem berechtigt, die in diesem Artikel genannten Informationen auf der Website des Kunden im Internet-Informations- und Telekommunikationsnetz zu platzieren.

8. Eine Auftragsbekanntmachung, einschließlich einer Bekanntmachung über eine offene Ausschreibung oder eine offene Auktion, ist ein wesentlicher Bestandteil der Auftragsunterlagen. Die Angaben in der Vergabebekanntmachung müssen mit den Angaben in den Vergabeunterlagen übereinstimmen.

9. Die Kaufanzeige muss unter anderem folgende Angaben enthalten:

1) Beschaffungsmethode (offene Ausschreibung, offene Auktion oder eine andere in den Vergabevorschriften vorgesehene Methode);

2) Name, Ort, Postanschrift, Adresse Email, Nummer Kontakt-Telefon Kunde;

3) Vertragsgegenstand mit Angabe der gelieferten Warenmenge, des Arbeitsvolumens und der erbrachten Dienstleistungen;

4) Ort der Warenlieferung, Arbeitsausführung, Erbringung von Dienstleistungen;

6) die Frist, der Ort und das Verfahren für die Bereitstellung der Beschaffungsdokumentation, die Höhe, das Verfahren und die Bedingungen für die Zahlung der vom Kunden erhobenen Gebühr für die Bereitstellung der Dokumentation, wenn eine solche Gebühr vom Kunden festgelegt wird, außer in Fällen der Bereitstellung Dokumentation in Form eines elektronischen Dokuments;

7) Ort und Datum der Prüfung der Vorschläge der Beschaffungsteilnehmer und Zusammenfassung der Ergebnisse der Beschaffung.

10. Die Vergabeunterlagen müssen die in der Vergabeverordnung festgelegten Angaben enthalten, darunter:

1) Anforderungen an Sicherheit, Qualität, technische Eigenschaften, funktionelle Eigenschaften (Verbrauchereigenschaften) von Waren, Arbeiten, Dienstleistungen, Abmessungen, Verpackung, Versand von Waren, Arbeitsergebnissen, die vom Kunden festgelegt und durch technische Vorschriften gemäß der Gesetzgebung vorgesehen sind der Russischen Föderation an technische Vorschrift, Dokumente entwickelt und angewendet in nationales System Normung, die gemäß den Rechtsvorschriften der Russischen Föderation zur Normung angenommen wurde, andere Anforderungen im Zusammenhang mit der Feststellung der Konformität der gelieferten Waren, der durchgeführten Arbeiten und der erbrachten Dienstleistungen für die Bedürfnisse des Kunden. Wenn der Kunde in der Beschaffungsdokumentation die Anforderungen nicht verwendet, die gemäß den Rechtsvorschriften der Russischen Föderation zur technischen Regulierung festgelegt wurden, gelten die Rechtsvorschriften der Russischen Föderation zur Standardisierung von Sicherheit, Qualität, technischen Merkmalen und funktionellen Merkmalen (Verbrauchseigenschaften) von Waren , Arbeiten, Dienstleistungen, Abmessungen, Verpackung, Versand von Waren, zu den Arbeitsergebnissen, die Beschaffungsunterlagen sollten eine Begründung für die Notwendigkeit enthalten, andere Anforderungen im Zusammenhang mit der Feststellung der Konformität der gelieferten Waren, durchgeführten Arbeiten und erbrachten Dienstleistungen zu verwenden Bedürfnisse des Kunden; (in der Fassung des Bundesgesetzes Nr. 104-FZ vom 5. April 2016)

2) Anforderungen an Inhalt, Form, Ausführung und Zusammensetzung des Antrags auf Teilnahme an der Beschaffung;

3) Anforderungen an die Beschreibung der gelieferten Waren, die Gegenstand der Beschaffung sind, durch die Beschaffungsbeteiligten, sein funktionale Eigenschaften(Verbrauchereigenschaften), ihre quantitativen und qualitativen Merkmale, die Anforderungen an die Beschreibung der durchgeführten Arbeiten, der erbrachten Dienstleistung, die Gegenstand der Beschaffung sind, durch die Beschaffungsbeteiligten, ihre quantitativen und qualitativen Merkmale;

4) Ort, Bedingungen und Bedingungen (Fristen) der Lieferung von Waren, Ausführung von Arbeiten, Erbringung von Dienstleistungen;

5) Informationen zum anfänglichen (maximalen) Vertragspreis (Lospreis);

6) Form, Bedingungen und Verfahren für die Zahlung von Waren, Arbeiten, Dienstleistungen;

7) das Verfahren zur Bildung des Vertragspreises (Lospreis) (mit oder ohne Berücksichtigung der Transport-, Versicherungs-, Zoll-, Steuer- und sonstigen Pflichtzahlungen);

8) Verfahren, Ort, Beginn und Ende der Frist für die Einreichung von Anträgen auf Teilnahme an der Beschaffung;

9) Anforderungen an Beschaffungsteilnehmer und eine Liste von Dokumenten, die von Beschaffungsteilnehmern eingereicht wurden, um ihre Einhaltung der festgelegten Anforderungen zu bestätigen;

10) Formulare, Verfahren, Anfangs- und Enddatum des Zeitraums für die Bereitstellung von Erläuterungen zu den Bestimmungen der Beschaffungsunterlagen an die Beschaffungsteilnehmer;

11) Ort und Datum der Prüfung der Vorschläge der Beschaffungsteilnehmer und Zusammenfassung der Beschaffungsergebnisse;

12) Kriterien für die Bewertung und den Vergleich von Anträgen auf Teilnahme an der Auftragsvergabe;

13) das Verfahren zur Bewertung und zum Vergleich von Anträgen auf Teilnahme an der Auftragsvergabe.

11. Änderungen an der Kaufmitteilung, der Kaufdokumentation, Präzisierungen der Bestimmungen dieser Dokumentation werden vom Kunden spätestens innerhalb von drei Tagen ab dem Datum der Entscheidung über diese Änderungen, die Bestimmung, im einheitlichen Informationssystem veröffentlicht dieser Klarstellungen. Erfolgt der Kauf durch Gebot und Änderungen in der Kaufanzeige, werden die Kaufunterlagen vom Kunden spätestens fünfzehn Tage vor Ablauf der Frist für die Einreichung von Anträgen auf Teilnahme am Kauf, die Frist für die Einreichung von Anträgen auf Teilnahme an einem solchen, erstellt Beschaffung muss so verlängert werden, dass ab dem Datum der Einstellung der an der Ausschreibungsbekanntmachung und den Beschaffungsunterlagen vorgenommenen Änderungen im einheitlichen Informationssystem bis zum Ablauf der Frist für die Einreichung von Anträgen auf Teilnahme an der Beschaffung eine solche Frist mindestens fünfzehn Tage betrug. (in der Fassung des Bundesgesetzes Nr. 396-FZ vom 28. Dezember 2013)

12. Die während der Beschaffung erstellten Protokolle werden vom Kunden spätestens drei Tage nach dem Datum der Unterzeichnung dieser Protokolle in einem einzigen Informationssystem veröffentlicht. (in der Fassung des Bundesgesetzes Nr. 396-FZ vom 28. Dezember 2013)

13. Treten bei der Pflege des einheitlichen Informationssystems durch die zur Pflege des einheitlichen Informationssystems ermächtigten Bundesvollzugsorgane technische oder sonstige Probleme auf, die den Zugang zum einheitlichen Informationssystem länger als einen Werktag blockieren, so ist die Auskunft zu erteilen gemäß diesem Bundesgesetz und der Vergabeverordnung in das Einheitliche Informationssystem eingestellt werden, vom Kunden innerhalb eines Werktages nach Beseitigung technischer oder sonstiger Probleme auf der Website des Kunden mit anschließender Einstellung in das Einheitliche Informationssystem eingestellt werden Sperrung des Zugangs zum einheitlichen Informationssystem und gilt als in der vorgeschriebenen Weise platziert. (in der Fassung des Bundesgesetzes Nr. 396-FZ vom 28. Dezember 2013)

14. Die im einheitlichen Informationssystem und auf den Internetseiten des Auftraggebers nach Maßgabe dieses Bundesgesetzes und der Vergabeverordnung eingestellten Informationen zur Beschaffung, Vergabevorschriften, Beschaffungspläne müssen unentgeltlich eingesehen werden können. (in der Fassung des Bundesgesetzes Nr. 396-FZ vom 28. Dezember 2013)

15. Informationen über die Beschaffung von Waren, Bauleistungen, Dienstleistungen, über den Abschluss von Verträgen, die ein Staatsgeheimnis darstellen, sowie Informationen über die Beschaffung, über die eine Entscheidung der Regierung der Russischen Föderation gemäß Teil 16 dieser Verordnung getroffen wurde Artikel, unterliegt nicht der Aufnahme in das Einheitliche Informationssystem. Der Kunde hat das Recht, die folgenden Informationen nicht im einheitlichen Informationssystem zu veröffentlichen:

1) beim Kauf von Waren, Arbeiten, Dienstleistungen, deren Kosten einhunderttausend Rubel nicht überschreiten. Ist der Jahresumsatz des Kunden für die Berichterstattung Fiskaljahr mehr als fünf Milliarden Rubel beträgt, hat der Kunde das Recht, keine Informationen über den Kauf von Waren, Arbeiten und Dienstleistungen in das einheitliche Informationssystem aufzunehmen, deren Kosten fünfhunderttausend Rubel nicht überschreiten; (in der Fassung des Bundesgesetzes Nr. 505-FZ vom 31. Dezember 2017)

2) über die Beschaffung von Dienstleistungen zur Gewinnung von Einlagen (einschließlich der Platzierung von Einlagen) von Fonds von Organisationen, zur Beschaffung von Darlehen und Anleihen, zur treuhänderischen Verwaltung von Geldern und anderem Eigentum, zur Ausstellung von Bankgarantien und Garantien zur Erfüllung von Barverpflichtungen, Eröffnung und Führung von Konten, einschließlich Akkreditiven, über den Kauf von Maklerdiensten, Dienstleistungen von Verwahrstellen; (in der Fassung des Bundesgesetzes Nr. 505-FZ vom 31. Dezember 2017)

3) über die Beschaffung im Zusammenhang mit dem Abschluss und der Ausführung eines Kaufvertrags, Mietvertrags (Untermietvertrag), Vertrag Vertrauensverwaltung staatliches oder kommunales Eigentum, eine andere Vereinbarung, die die Übertragung von Eigentums- und (oder) Nutzungsrechten in Bezug auf Immobilien vorsieht. (in der Fassung des Bundesgesetzes Nr. 505-FZ vom 31. Dezember 2017)

16. Die Regierung der Russischen Föderation hat das Recht zu bestimmen:

1) eine bestimmte Beschaffung, deren Informationen kein Staatsgeheimnis darstellen, aber nicht in ein einziges Informationssystem aufgenommen werden müssen; (in der Fassung des Bundesgesetzes Nr. 396-FZ vom 28. Dezember 2013)

2) Listen und (oder) Gruppen von Waren, Werken, Dienstleistungen, deren Kaufinformationen kein Staatsgeheimnis darstellen, aber nicht in ein einziges Informationssystem aufgenommen werden müssen. (in der Fassung des Bundesgesetzes Nr. 396-FZ vom 28. Dezember 2013)

3) eine Liste der Gründe für die Nichtaufnahme in das einheitliche Informationssystem von Informationen über den Lieferanten (Auftragnehmer, Ausführender), mit dem der Vertrag abgeschlossen wurde. (in der Fassung des Bundesgesetzes Nr. 481-FZ vom 31. Dezember 2017)

4) Listen und (oder) Gruppen von Waren, Arbeiten, Dienstleistungen, deren Beschaffung von bestimmten Kunden durchgeführt wird, deren Beschaffungsinformationen kein Staatsgeheimnis darstellen, aber nicht in ein einziges Informationssystem aufgenommen werden müssen . (in der Fassung des Bundesgesetzes Nr. 505-FZ vom 31. Dezember 2017)

17. Das Verfahren zur Ausarbeitung und Annahme von Rechtsakten der Regierung der Russischen Föderation gemäß Teil 16 dieses Artikels wird von der Regierung der Russischen Föderation festgelegt.

18. Die Einstellung von Kunden in das einheitliche Informationssystem von Beschaffungsinformationen erfolgt kostenlos. Das Verfahren zur Aufnahme von Beschaffungsinformationen in das einheitliche Informationssystem wird von der Regierung der Russischen Föderation festgelegt. Das Verfahren zur Registrierung von Kunden in einem einheitlichen Informationssystem wird von der föderalen Exekutive festgelegt, die von der Regierung der Russischen Föderation zur Aufrechterhaltung eines einheitlichen Informationssystems ermächtigt wurde. (in der Fassung des Bundesgesetzes Nr. 396-FZ vom 28. Dezember 2013)

18.1. Das föderale Exekutivorgan, das Strafverfolgungsfunktionen für Bargelddienste zur Ausführung von Haushalten des Haushaltssystems der Russischen Föderation ausübt, stellt sicher, dass ein Register von Kunden, die in einem einzigen Informationssystem registriert sind, in einem einzigen Informationssystem geführt wird. Das Verfahren zur Führung des genannten Registers, einschließlich der darin enthaltenen Informationen und Dokumente, die Bedingungen für die Veröffentlichung dieser Informationen und Dokumente in dem genannten Register werden von der Regierung der Russischen Föderation festgelegt. (in der Fassung des Bundesgesetzes Nr. 505-FZ vom 31. Dezember 2017)

19. Der Kunde stellt spätestens am 10. Tag des auf den Berichtsmonat folgenden Monats im einheitlichen Informationssystem ein:

1) Informationen über die Anzahl und Gesamtkosten der vom Kunden abgeschlossenen Verträge als Ergebnis der Beschaffung von Waren, Arbeiten, Dienstleistungen;

2) Informationen über die Anzahl und Gesamtkosten der Verträge, die der Kunde aufgrund der Beschaffung bei einem einzigen Lieferanten (Ausführer, Auftragnehmer) abgeschlossen hat;

3) Informationen über die Anzahl und Gesamtkosten der Verträge, die der Kunde als Ergebnis der Beschaffung abgeschlossen hat, Informationen, die ein Staatsgeheimnis darstellen oder zu denen Entscheidungen der Regierung der Russischen Föderation gemäß Teil 16 getroffen wurden Dieser Artikel;

4) Informationen über die Anzahl und die Gesamtkosten der Verträge, die der Kunde infolge des Kaufs von kleinen und mittleren Unternehmen geschlossen hat, unter Angabe der Menge, über die Gesamtkosten der Verträge, die den Kauf durch bestimmte Kunden vorsehen, bestimmt durch die Regierung der Russischen Föderation innovative Produkte, High-Tech-Produkte von solchen Unternehmen in der jährlichen Menge, die gemäß Artikel 3 Teil 8.2 Absatz 1 dieses Bundesgesetzes bestimmt wird. (Geändert durch die Bundesgesetze vom 28. Dezember 2013 N 396-FZ, vom 29. Juni 2015 N 156-FZ)

20. Das Verfahren zur Platzierung des einheitlichen Informationssystems mit den in Artikel 1 Teil 2.1 dieses Bundesgesetzes vorgesehenen Informationen und die Anforderungen an diese Informationen werden von der Regierung der Russischen Föderation festgelegt. Vor Inkrafttreten dieses Verfahrens werden die in § 1 Teil 2.1 dieses Bundesgesetzes vorgesehenen Informationen auf den Internetseiten der in § 1 Teil 2.1 dieses Bundesgesetzes genannten juristischen Personen eingestellt. (Geändert durch die Bundesgesetze vom 30. Dezember 2012 N 324-FZ, vom 28. Dezember 2013 N 396-FZ)

21. Informationen über das jährliche Einkaufsvolumen, das Kunden bei kleinen und mittleren Unternehmen tätigen müssen, werden spätestens am 1. Februar des auf das abgelaufene Kalenderjahr folgenden Jahres in einem einheitlichen Informationssystem veröffentlicht. (in der Fassung des Bundesgesetzes Nr. 396-FZ vom 28. Dezember 2013)

22. Die in Artikel 1 Teil 2 dieses Bundesgesetzes genannten juristischen Personen sind berechtigt, Unternehmensinformationssysteme im Bereich der Beschaffung von Waren, Bauleistungen und Dienstleistungen zu schaffen, die mit einem einzigen Informationssystem interagieren (im Folgenden als Unternehmensinformationssysteme bezeichnet). (in der Fassung des Bundesgesetzes Nr. 505-FZ vom 31. Dezember 2017)

23. An das Zusammenwirken von Unternehmensinformationssystemen mit einem einheitlichen Informationssystem werden folgende Anforderungen gestellt:

1) das Verfahren zur Bildung elektronischer Dokumente, die in Unternehmensinformationssysteme eingestellt werden sollen, Informationstechnologie und die technischen Mittel, die bei der Erstellung und dem Betrieb dieser Systeme verwendet werden, sollten die Möglichkeit der Interaktion zwischen Unternehmensinformationssystemen und einem einzigen Informationssystem gewährleisten. Wenn die Erstellung solcher elektronischer Dokumente in Unternehmensinformationssystemen erfolgt, beginnt die Berechnung der Fristen für die Aufnahme solcher elektronischer Dokumente in das in diesem Bundesgesetz vorgesehene einheitliche Informationssystem ab dem Zeitpunkt der Festlegung des Zeitpunkts des Eingangs dieser elektronischen Dokumente im einheitlichen Informationssystem; (in der Fassung des Bundesgesetzes Nr. 505-FZ vom 31. Dezember 2017)

2) in korporativen Informationssystemen gemäß dem Verfahren zur Nutzung eines einheitlichen Informationssystems, dessen Einrichtung in Teil 6 des Artikels 4 des Bundesgesetzes Nr. vorgesehen ist, Bedarfsverzeichnisse, Register und Klassifikatoren, die in einem einheitlichen Informationssystem verwendet werden sind antragspflichtig; (in der Fassung des Bundesgesetzes Nr. 505-FZ vom 31. Dezember 2017)

3) der Informationsaustausch zwischen den Informationssystemen des Unternehmens und dem einheitlichen Informationssystem, die Methoden, der Zeitpunkt (die Periodizität) der Informationsübertragung über sichere Kommunikationskanäle im Rahmen dieses Austauschs werden durch das Verfahren zur Nutzung des einheitlichen Informationssystems, der Einrichtung, bestimmt davon ist in Artikel 4 Teil 6 des Bundesgesetzes vom 5. April 2013 N 44-FZ "Über das Vertragssystem im Bereich der Beschaffung von Waren, Bauleistungen und Dienstleistungen zur Deckung des staatlichen und kommunalen Bedarfs" vorgesehen; (in der Fassung des Bundesgesetzes Nr. 505-FZ vom 31. Dezember 2017)

4) elektronische Dokumente, die von Unternehmensinformationssystemen in ein einziges Informationssystem übertragen werden, werden mit einer elektronischen Signatur signiert. (in der Fassung des Bundesgesetzes Nr. 505-FZ vom 31. Dezember 2017)

24. Regionale und kommunale Informationssysteme im Bereich der Beschaffung, erstellt gemäß Artikel 4 Teil 7 des Bundesgesetzes vom 5. April 2013 N 44-FZ „Über das Vertragssystem im Bereich der Beschaffung von Waren, Arbeiten, Dienste zur Befriedigung staatlicher und kommunaler Belange" und die Interaktion mit dem Einheitlichen Informationssystem können die Möglichkeit bieten, Informationen einzustellen, die der Aufnahme in das Einheitliche Informationssystem nach diesem Bundesgesetz unterliegen. (in der Fassung des Bundesgesetzes Nr. 505-FZ vom 31. Dezember 2017)

25. Für den Fall, dass Informationen über wettbewerbsorientierte Beschaffung, die in Unternehmensinformationssystemen im Bereich Beschaffung von Waren, Bauleistungen, Dienstleistungen, regionalen und kommunalen Informationssystemen im Bereich Beschaffung veröffentlicht werden, nicht den Informationen über diese Beschaffung entsprechen, die in einer einzigen Information veröffentlicht sind System wird den Informationen, die in einem einzigen Informationssystem abgelegt sind, Vorrang eingeräumt. (in der Fassung des Bundesgesetzes Nr. 505-FZ vom 31. Dezember 2017)

Artikel 4.1. Register der von Kunden abgeschlossenen Verträge (in der Fassung des Bundesgesetzes vom 28. Dezember 2013 N 396-FZ)

1. Das föderale Exekutivorgan, das Strafverfolgungsfunktionen für Bargelddienste zur Ausführung von Haushalten des Haushaltssystems der Russischen Föderation ausübt, stellt sicher, dass ein Register der von Kunden aufgrund von Beschaffungen abgeschlossenen Verträge in einem einheitlichen Informationssystem geführt wird (im Folgenden bezeichnet zum Vertragsregister). Das Verfahren zur Führung des angegebenen Registers, einschließlich der darin enthaltenen Informationen und Dokumente über die Beschaffung, die Bedingungen für die Veröffentlichung dieser Informationen und Dokumente im angegebenen Register, werden von der Regierung der Russischen Föderation festgelegt.

2. Innerhalb von drei Werktagen nach Vertragsschluss geben Kunden die von der Regierung der Russischen Föderation gemäß Teil 1 dieses Artikels erstellten Informationen und Dokumente in das Vertragsregister ein. Bei Vertragsänderungen hat der Kunde die geänderten Angaben und Unterlagen in das Vertragsregister einzutragen. Informationen über die Ergebnisse der Vertragsausführung werden von den Kunden innerhalb von zehn Tagen ab dem Datum der Ausführung, Änderung oder Beendigung des Vertrags in das Vertragsregister eingetragen.

3. Das Vereinbarungsregister enthält keine Angaben und Unterlagen, die nach diesem Bundesgesetz nicht der Aufnahme in ein einheitliches Informationssystem unterliegen.

Artikel 5. Register unehrlicher Lieferanten

1. Das Register der skrupellosen Lieferanten wird von dem von der Regierung der Russischen Föderation autorisierten föderalen Exekutivorgan in einem einheitlichen Informationssystem geführt. (in der Fassung des Bundesgesetzes Nr. 396-FZ vom 28. Dezember 2013)

2. Das Verzeichnis unseriöser Lieferanten enthält Informationen über Beschaffungsbeteiligte, die sich dem Abschluss von Verträgen entzogen haben, sowie über Lieferanten (Vollstrecker, Auftragnehmer), mit denen Verträge aufgrund einer wesentlichen Vertragsverletzung durch einen Gerichtsbeschluss beendet wurden.

3. Die Liste der im Register skrupelloser Lieferanten enthaltenen Informationen, das Verfahren für Kunden, Informationen über skrupellose Beschaffungsteilnehmer, Lieferanten (Ausführende, Auftragnehmer) an das zur Führung des Registers skrupelloser Lieferanten befugte föderale Exekutivorgan zu senden, das Verfahren zur Führung das Register skrupelloser Lieferanten, Anforderungen an technologische, softwaretechnische, sprachliche, rechtliche und organisatorische Mittel zur Gewährleistung der Führung des Registers skrupelloser Lieferanten werden von der Regierung der Russischen Föderation festgelegt.

4. Die im Register skrupelloser Lieferanten enthaltenen Informationen sollten in einem einzigen Informationssystem gebührenfrei eingesehen werden können. (in der Fassung des Bundesgesetzes Nr. 396-FZ vom 28. Dezember 2013)

5. Die im Register skrupelloser Lieferanten enthaltenen Informationen werden zwei Jahre nach ihrer Eintragung in das Register skrupelloser Lieferanten aus diesem Register ausgeschlossen.

6. Die Aufnahme von Informationen über den Vergabebeteiligten, der sich dem Vertragsschluss entzogen hat, über den Lieferanten (Vollstrecker, Auftragnehmer), mit dem der Vertrag wegen wesentlicher Vertragsverletzung beendet wurde, in das Verzeichnis unseriöser Lieferanten oder den Inhalt solcher Informationen im Register unseriöser Anbieter kann von einer interessierten Person gerichtlich angefochten werden.

Artikel 5.1. Durchführung von Konformitätsbewertungen und Überwachung der Einhaltung von Beschaffungsplänen, Entwürfen solcher Pläne, Änderungen an solchen Plänen, Entwürfen von Änderungen an solchen Plänen, Jahresberichte mit den Anforderungen der Gesetzgebung der Russischen Föderation, Bereitstellung der Teilnahme von kleinen und mittleren Großunternehmen in der Beschaffung (in der Fassung des Bundesgesetzes vom 29.06.2015 N 156-FZ)

1. Bewertung der Einhaltung der Anforderungen der Gesetzgebung der Russischen Föderation, die die Teilnahme kleiner und mittlerer Unternehmen an der Beschaffung vorsieht, in der von der Regierung der Russischen Föderation gemäß Abschnitt 2 von Teil 8.2 festgelegten Weise des Artikels 3 dieses Bundesgesetzes unter Verwendung eines einheitlichen Informationssystems (im Folgenden als Konformitätsbewertung bezeichnet) vorbehaltlich eines Entwurfsplans für die Beschaffung von Waren, Arbeiten, Dienstleistungen, eines Entwurfsplans für die Beschaffung innovativer Produkte, High-Tech-Produkte , Arzneimittel, Änderungsentwürfe für solche Pläne, wenn sie eine Änderung im Abschnitt über die Beteiligung kleiner und mittlerer Unternehmen an der Beschaffung vorsehen, vor der Genehmigung solcher Pläne, Änderungen an solchen Plänen durch bestimmte Kunden, deren Liste wird von der Regierung der Russischen Föderation gemäß Artikel 3 Absatz 2 Teil 8.2 dieses Bundesgesetzes errichtet.

2. Überwachung der Einhaltung der Anforderungen der Gesetzgebung der Russischen Föderation, die die Teilnahme kleiner und mittlerer Unternehmen an der Beschaffung vorsieht, in der von der Regierung der Russischen Föderation gemäß Abschnitt 2 von Teil 8.2 festgelegten Weise Artikel 3 dieses Bundesgesetzes, die Verwendung eines einheitlichen Informationssystems (im Folgenden als Überwachung der Einhaltung bezeichnet) vorbehaltlich des genehmigten Plans für den Kauf von Waren, Arbeiten, Dienstleistungen, des Plans für den Kauf von innovativen Produkten, High-Tech-Produkten und Arzneimitteln Änderungen solcher Pläne, wenn sie eine Änderung des Abschnitts über die Beteiligung kleiner und mittlerer Unternehmen am Erwerb vorsehen, den Jahresbericht über den Erwerb, von kleinen und mittleren Unternehmen einen Jahresbericht über den Erwerb von innovativen Produkten, High-Tech-Produkten (in Bezug auf Käufe von kleinen und mittleren Unternehmen) von einzelnen Kunden, die von der Regierung der Russischen Föderation gemäß festgelegt wurden mit Klausel 2 von Teil 8.2 von Artikel 3 dieses Bundesgesetzes.

3. Die Konformitätsbewertung wird durchgeführt:

1) von der Gesellschaft für die Entwicklung kleiner und mittlerer Unternehmen in Bezug auf Entwürfe von Plänen für den Kauf von Waren, Arbeiten, Dienstleistungen, Entwürfe von Plänen für den Kauf von innovativen Produkten, High-Tech-Produkten, Entwürfe für Änderungen an solchen Plänen erstellt von bestimmten Kunden, die von der Regierung der Russischen Föderation gemäß Absatz 2 bestimmt werden

2) Exekutivbehörden der konstituierenden Einheiten der Russischen Föderation oder von ihnen geschaffene Organisationen in Bezug auf Planentwürfe für den Kauf von Waren, Arbeiten, Dienstleistungen, Planentwürfe für den Kauf innovativer Produkte, High-Tech-Produkte, Arzneimittel, Änderungsentwürfe auf solche Pläne, die von bestimmten Kunden erstellt wurden, die von der Regierung der Russischen Föderation gemäß Artikel 3 Absatz 2 von Teil 8.2 dieses Bundesgesetzes bestimmt wurden.

4. Die Überwachung der Einhaltung erfolgt:

1) von der Gesellschaft für die Entwicklung kleiner und mittlerer Unternehmen in Bezug auf genehmigte Pläne für den Kauf von Waren, Arbeiten, Dienstleistungen, Pläne für den Kauf von innovativen Produkten, High-Tech-Produkten, Arzneimitteln, Änderungen an solchen Plänen , sowie Jahresberichte über den Kauf von Waren, Arbeiten, Dienstleistungen von Einrichtungen kleiner und mittlerer Unternehmen, Jahresberichte über den Kauf innovativer Produkte, Hightech-Produkte (in Bezug auf Käufe von kleinen und mittleren Unternehmen) hergestellt von einzelnen Kunden, die von der Regierung der Russischen Föderation gemäß Absatz 2 von Teil 8.2 von Artikel 3 dieses Bundesgesetzes bestimmt wurden;

2) Exekutivbehörden der konstituierenden Einheiten der Russischen Föderation oder von ihnen gegründete Organisationen im Zusammenhang mit genehmigten Plänen für den Kauf von Waren, Arbeiten, Dienstleistungen, Plänen für den Kauf innovativer Produkte, High-Tech-Produkte, Arzneimittel, Änderungen an solche Pläne sowie Jahresberichte über den Kauf von Waren, Bauleistungen, Dienstleistungen von kleinen und mittleren Unternehmen, Jahresberichte über den Kauf von innovativen Produkten, Hightech-Produkten (in Bezug auf Käufe von kleinen und mittleren Unternehmen). ) hergestellt von einzelnen Kunden , die von der Regierung der Russischen Föderation gemäß Absatz 2 von Teil 8.2 von Artikel 3 dieses Bundesgesetzes bestimmt wurden .

5. Gegenstand der Konformitätsbewertung und Überwachung der Einhaltung des genehmigten Beschaffungsplans für Waren, Bauleistungen, Dienstleistungen oder des Entwurfs eines solchen Plans sind:

1) Einhaltung des von der Regierung der Russischen Föderation festgelegten jährlichen Einkaufsvolumens, das auf der Grundlage der Ergebnisse des Einkaufs durchgeführt werden soll, an denen nur kleine und mittlere Unternehmen teilnehmen, sowie die jährliches Einkaufsvolumen von innovativen Produkten, Hightech-Produkten (bezogen auf Käufe von kleinen und mittleren Unternehmen);

2) Einhaltung des Abschnitts des Plans für die Beschaffung von Waren, Bauleistungen und Dienstleistungen, der die Durchführung der Beschaffung von kleinen und mittleren Unternehmen vorsieht, der Entwurf eines solchen Plans mit der Liste der Waren, Bauleistungen und Dienstleistungen genehmigt durch den Kunden, deren Kauf von kleinen und mittleren Unternehmen durchgeführt wird. Gleichzeitig ist das Fehlen einer solchen vom Kunden genehmigten Liste die Grundlage dafür, diesem Kunden eine in Teil 10 dieses Artikels vorgesehene Benachrichtigung zu senden.

6. Gegenstand der Konformitätsbewertung und Konformitätsüberwachung des genehmigten Plans zum Kauf von innovativen Produkten, Hightech-Produkten, Arzneimitteln oder eines Projekts eines solchen Plans ist die Einhaltung des jährlichen Einkaufsvolumens von innovativen Produkten, Hightech-Produkten die von der Regierung der Russischen Föderation eingerichtet wurden und von bestimmten Kunden durchgeführt werden sollen, die von der Regierung der Russischen Föderation gemäß Absatz 1 bestimmt werden

7. Gegenstand der Konformitätsbewertung und Konformitätsüberwachung von genehmigten Änderungen des Beschaffungsplans für Waren, Bauleistungen, Dienstleistungen, die eine Änderung des Abschnitts über die Beteiligung kleiner und mittlerer Unternehmen an der Beschaffung vorsehen, oder eines entsprechenden Entwurfs Änderungen sind:

1) Einhaltung des zuvor im Plan festgelegten jährlichen Einkaufsvolumens für den Kauf von Waren, Bauarbeiten und Dienstleistungen, dessen Durchführung auf der Grundlage der Ergebnisse des Kaufs geplant ist, an dem nur kleine und mittlere Teilnehmer teilnehmen Unternehmen, sowie das jährliche Volumen der Käufe von innovativen Produkten, High-Tech-Produkten (in Bezug auf Käufe von Einheiten kleine und mittlere Unternehmen);

2) Einhaltung des Abschnitts des Plans für die Beschaffung von Waren, Bauleistungen und Dienstleistungen, der die Durchführung der Beschaffung von kleinen und mittleren Unternehmen vorsieht, der Entwurf eines solchen Plans mit der Liste der Waren, Bauleistungen und Dienstleistungen genehmigt durch den Kunden, deren Kauf von kleinen und mittleren Unternehmen durchgeführt wird. Gleichzeitig ist das Fehlen einer vom Kunden genehmigten Liste von Waren, Arbeiten, Dienstleistungen, deren Kauf von kleinen und mittleren Unternehmen durchgeführt wird, die Grundlage für die Zusendung einer in Teil 10 vorgesehenen Benachrichtigung an diesen Kunden dieses Artikels.

8. Gegenstand der Konformitätsbewertung und Konformitätsüberwachung von genehmigten Änderungen des Beschaffungsplans für innovative Produkte, Hightech-Produkte, Arzneimittel, die eine Änderung des Abschnitts über die Beteiligung kleiner und mittlerer Unternehmen an der Beschaffung vorsehen, oder ein Entwurf solcher Änderungen ist die Einhaltung des jährlichen Beschaffungsvolumens von innovativen Produkten, die von der Regierung der Russischen Föderation festgelegt wurden, von High-Tech-Produkten, die von bestimmten Kunden verkauft werden sollen, die von der Regierung der Russischen Föderation bestimmt wurden Absatz 1 von Artikel 3 Teil 8.2 dieses Bundesgesetzes von kleinen und mittleren Unternehmen.

9. Gegenstand der Überwachung des jährlichen Einkaufsberichts von kleinen und mittleren Unternehmen, des jährlichen Einkaufsberichts von innovativen Produkten, Hightech-Produkten (in Bezug auf den Einkauf von kleinen und mittleren Unternehmen) ist die Einhaltung der Vorschriften mit:

1) das von der Regierung der Russischen Föderation festgelegte jährliche Einkaufsvolumen von kleinen und mittleren Unternehmen, das jährliche Einkaufsvolumen von innovativen Produkten, Hightech-Produkten (in Bezug auf die Einkäufe von kleinen und mittleren Unternehmen);

2) Anforderungen, die von der Regierung der Russischen Föderation für den Inhalt solcher Jahresberichte festgelegt wurden.

10. Auf der Grundlage der Ergebnisse der Konformitätsbewertung oder Überwachung der Einhaltung wird eine Schlussfolgerung über die Einhaltung (positive Stellungnahme) oder eine Mitteilung über die Nichteinhaltung (Mitteilung) des genehmigten Beschaffungsplans für Waren, Bauleistungen, Dienstleistungen, des Beschaffungsplans für ausgestellt innovative Produkte, High-Tech-Produkte, Arzneimittel, Änderungen solcher Pläne, Entwürfe solcher Pläne, Entwürfe von Änderungen solcher Pläne, Jahresbericht über den Einkauf von kleinen und mittleren Unternehmen, Jahresbericht über den Einkauf von innovativen Produkten, hoch -Tech-Produkte (in Bezug auf Käufe von kleinen und mittleren Unternehmen).

11. Wenn dem Kunden eine Mitteilung zugestellt wird, ist dieser Kunde verpflichtet, innerhalb der von der Regierung der Russischen Föderation gemäß Artikel 3 Absatz 2 Teil 8.2 dieses Bundesgesetzes festgelegten Frist die in der Bekanntmachung und Platzierung im einheitlichen Informationssystem der Änderungen, die am Plan für den Kauf von Waren, Arbeiten, Dienstleistungen, einem Plan für die Beschaffung innovativer Produkte, High-Tech-Produkte, Arzneimittel, einem Entwurf solcher Pläne, einem Änderungsentwurf vorgenommen wurden zu solchen Plänen oder in den Fällen, die in Abschnitt 2 von Teil 5 oder Abschnitt 2 von Teil 7 dieses Artikels vorgesehen sind, stellen Sie in das einheitliche Informationssystem die vom Kunden genehmigte Liste der Waren, Arbeiten, Dienstleistungen, deren Kauf ein die von kleinen und mittelständischen Unternehmen durchgeführt wird.

12. Es ist erlaubt, im einheitlichen Informationssystem den Jahresbericht über den Einkauf von kleinen und mittleren Unternehmen, den Jahresbericht über den Einkauf von innovativen Produkten, High-Tech-Produkten (in Bezug auf die Beschaffung von kleinen und mittelständische Unternehmen) zur Compliance-Überwachung, wenn bei der Erstellung des Jahresberichts ein technischer Fehler (Tipp-, Schreib-, Grammatik-, Rechen- oder ähnliche Fehler) unterlaufen ist.

13. Neubewertung der Einhaltung oder Überwachung der Einhaltung genehmigter Pläne für die Beschaffung von Waren, Bauleistungen, Dienstleistungen, Beschaffungspläne für innovative Produkte, Hightech-Produkte, Arzneimittel, Änderungen an solchen Plänen, Entwürfe solcher Pläne, Änderungsentwürfe zu solchen Plänen, jährlicher Bericht über den Einkauf von kleinen und mittleren Unternehmen, der jährliche Bericht über den Einkauf von innovativen Produkten, High-Tech-Produkten (in Bezug auf den Einkauf von kleinen und mittleren Unternehmen) in der vorgeschriebenen Weise durchgeführt wird durch diesen Artikel.

14. Wenn der Kunde die in der Mitteilung angegebene Abweichung beseitigt, wird diesem Kunden ein positives Gutachten über den genehmigten Beschaffungsplan für Waren, Bauleistungen, Dienstleistungen, den Beschaffungsplan für innovative Produkte, High-Tech-Produkte, Arzneimittel und vorgenommene Änderungen erteilt solcher Pläne, Entwürfe solcher Pläne, Entwürfe zur Änderung solcher Pläne, der Jahresbericht über den Kauf von kleinen und mittleren Unternehmen, der Jahresbericht über den Kauf von innovativen Produkten, Hightech-Produkten (in Bezug auf den Kauf von kleinen und mittelständische Unternehmen).

15. Wenn der Kunde die in der Benachrichtigung angegebene Abweichung nicht beseitigt, wird diesem Kunden eine Schlussfolgerung über die Abweichung (negative Schlussfolgerung) in Bezug auf den genehmigten Plan für die Beschaffung von Waren, Arbeiten, Dienstleistungen, den Plan für den Kauf ausgestellt von innovativen Produkten, Hightech-Produkten, Arzneimitteln, Änderungen solcher Pläne, Entwürfe solcher Pläne, Entwürfe von Änderungen solcher Pläne, Jahresbericht über den Bezug von kleinen und mittleren Unternehmen, Jahresbericht über den Einkauf innovativer Produkte, Hightech-Produkte (in Bezug auf Käufe von kleinen und mittleren Unternehmen).

16. Die in den Teilen 10-15 dieses Artikels vorgesehenen Benachrichtigungen und Schlussfolgerungen unterliegen der Platzierung durch Kunden, die von der Regierung der Russischen Föderation gemäß Artikel 3 Teil 8.2 Absatz 2 dieses Bundesgesetzes in einem einheitlichen Verfahren bestimmt werden Informationssystem innerhalb von fünf Tagen ab dem Datum ihrer Ausstellung.

17. Nachdem die Gesellschaft für die Entwicklung kleiner und mittlerer Unternehmen die Exekutivbehörde einer konstituierenden Einheit der Russischen Föderation oder einer von ihr gegründeten Organisation eine negative Stellungnahme abgegeben hat:

1) Im Fall der Konformitätsbewertung in Bezug auf Entwurfspläne für den Kauf von Waren, Arbeiten, Dienstleistungen, Entwurfspläne für den Kauf von innovativen Produkten, High-Tech-Produkten, Arzneimitteln hat der Kunde das Recht, den Plan für die zu genehmigen Kauf von Waren, Arbeiten, Dienstleistungen, der Plan für den Kauf innovativer Produkte, Hightech-Produkte, Arzneimittel, deren Entwürfe zur Konformitätsbewertung eingereicht wurden. Gleichzeitig wird die Umsetzung des genehmigten Plans für den Kauf von Waren, Bauleistungen, Dienstleistungen, des Plans für den Kauf von innovativen Produkten, Hightech-Produkten, Arzneimitteln (mit Ausnahme von Plänen für den Kauf von Waren, Werken, Dienstleistungen, Pläne für den Kauf innovativer Produkte, High-Tech-Produkte, Arzneimittel von Kunden gemäß Einzelentscheidungen des Präsidenten der Russischen Föderation, durch Entscheidungen der Regierung der Russischen Föderation) wird durch Entscheidung der Antimonopolbehörde ausgesetzt in der Weise und zu den von der Regierung der Russischen Föderation gemäß Absatz 2 festgelegten Bedingungen

2) im Falle der Überwachung der Einhaltung von genehmigten Plänen für den Kauf von Waren, Werken, Dienstleistungen, Plänen für den Kauf von innovativen Produkten, High-Tech-Produkten, Arzneimitteln die Umsetzung des genehmigten Plans für den Kauf von Waren, Bauleistungen, Dienstleistungen, Kaufpläne für innovative Produkte, Hightech-Produkte, Arzneimittel (mit Ausnahme von Kaufplänen für Waren, Bauleistungen, Dienstleistungen, Kaufpläne für innovative Produkte, Hightech-Produkte, Arzneimittel). von Kunden gemäß Einzelbeschlüssen des Präsidenten der Russischen Föderation, Beschlüssen der Regierung der Russischen Föderation) wird durch Beschluss des Antimonopolorgans in der Weise und unter den von der Regierung der Russischen Föderation gemäß Klausel festgelegten Bedingungen ausgesetzt 2 des Teils 8.2 des Artikels 3 dieses Bundesgesetzes am geplanten jährlichen Beschaffungsvolumen, an dem sich nach den festgelegten genehmigten Plänen nur kleine und mittlere Unternehmen beteiligen stva gemäß dem vom Kunden ausgewählten Waren-, Werk- und Dienstleistungsverzeichnis;

3) im Fall der Konformitätsbewertung oder Konformitätsüberwachung in Bezug auf Entwurfsänderungen des Beschaffungsplans für Waren, Bauleistungen, Dienstleistungen, des Beschaffungsplans für innovative Produkte, Hightech-Produkte, Arzneimittel oder genehmigte Änderungen an solchen Plänen, diese Änderungsentwürfe unterliegen nicht der Genehmigung und Aufnahme in das einheitliche Informationssystem, und die genehmigten Änderungen an solchen Plänen gelten bis zum Datum der Abgabe einer positiven Stellungnahme gemäß Teil 14 von als nicht in das einheitliche Informationssystem aufgenommen Dieser Artikel.

18. Während des von der Regierung der Russischen Föderation gemäß Artikel 3 Teil 8.2 Absatz 2 dieses Bundesgesetzes festgelegten Zeitraums Pläne, Planänderungen, Planentwürfe, Planänderungsentwürfe gemäß Teil 17 dieses Artikels können von Kunden, die von der Regierung der Russischen Föderation gemäß Artikel 3 Absatz 2 Teil 8.2 dieses Bundesgesetzes bestimmt werden, wiederholt in ein einziges Informationssystem zur Konformitätsbewertung oder Überwachung der Einhaltung eingestellt werden.

19. Im Falle der Abgabe einer negativen Stellungnahme gemäß Teil 15 dieses Artikels ist es nicht gestattet, im geplanten Jahr Informationen über die Beschaffung in das einheitliche Informationssystem aufzunehmen, die der Aufnahme in das einheitliche Informationssystem gemäß diesem Bundesgesetz unterliegen Beschaffungsvolumen, an dem gemäß den genehmigten Beschaffungsplänen nur kleine und mittlere Unternehmen gemäß dem vom Kunden ausgewählten Verzeichnis der Waren, Bauleistungen und Dienstleistungen beteiligt sind.

Die Bestimmungen von Artikel 5.1 über die Regelung von Fragen im Zusammenhang mit der Durchführung der Konformitätsbewertung oder Überwachung der Einhaltung genehmigter Beschaffungspläne für innovative Produkte, Hightech-Produkte, Arzneimittel, Änderungen an solchen Plänen, Entwürfen solcher Pläne, Änderungsentwürfe an solche Pläne gelten ab dem 01.01.2016 (Artikel 8 Absatz 4 des Bundesgesetzes Nr. 156-FZ vom 29. Juni 2015)

Artikel 6. Kontrolle über die Einhaltung der Anforderungen dieses Bundesgesetzes

Die Kontrolle über die Einhaltung der Anforderungen dieses Bundesgesetzes erfolgt nach dem durch die Gesetzgebung der Russischen Föderation festgelegten Verfahren.

Artikel 6.1. Abteilungssteuerung der Beschaffungstätigkeiten (in der Fassung des Bundesgesetzes vom 31. Dezember 2017 N 505-FZ)

föderale Exekutivbehörden, staatliche Behörden der konstituierenden Einheiten der Russischen Föderation, kommunale Behörden, die die Funktionen und Befugnisse des Gründers in Bezug auf föderale staatliche Institutionen ausüben, staatliche Institutionen der konstituierenden Einheit der Russischen Föderation, kommunale Institutionen bzw. die Rechte des Eigentümers des Eigentums von föderalen staatlichen Einheitsunternehmen, staatlichen Einheitsunternehmen der konstituierenden Einheit der Russischen Föderation Föderation, kommunalen Einheitsunternehmen, bevollmächtigten Exekutivorganen der konstituierenden Einheiten der Russischen Föderation üben die Abteilungskontrolle über die Einhaltung der Anforderungen aus dieses Föderalen Gesetzes und andere normative Rechtsakte der Russischen Föderation, die in Übereinstimmung mit ihm in der jeweils von der Regierung der Russischen Föderation, den höchsten Exekutivorganen der Staatsgewalt der konstituierenden Einheiten der Russischen Föderation Föderation, lokalen Verwaltungen festgelegten Weise erlassen wurden .

Artikel 7

Für die Verletzung der Anforderungen dieses Bundesgesetzes und anderer in Übereinstimmung damit erlassener normativer Rechtsakte der Russischen Föderation haften die schuldigen Personen gemäß den Rechtsvorschriften der Russischen Föderation.

Artikel 8

1. Dieses Bundesgesetz tritt mit Ausnahme des § 4 Teil 3 dieses Bundesgesetzes am 1. Januar 2012 in Kraft.

4. Für den Fall, dass innerhalb von drei Monaten nach Inkrafttreten dieses Bundesgesetzes die in den Absätzen - Teil 2 von Artikel 1 dieses Bundesgesetzes genannten Kunden (mit Ausnahme der in den Teilen 5 - 8 des dieser Artikel) nicht in die durch dieses Bundesgesetz festgelegte genehmigte Vergabeverordnung eingebracht haben, richten sich solche Kunden beim Einkauf nach den Bestimmungen des Bundesgesetzes vom 5. April 2013 N 44-FZ „Über das Vertragswesen im Bereich der Beschaffung von Waren, Bauleistungen, Dienstleistungen zur Deckung des staatlichen und kommunalen Bedarfs" im Hinblick auf die Bestimmung des Lieferanten (Auftragnehmer, Ausführenden) bis zum Datum des Erlasses der genehmigten Vergabeverordnung. (in der Fassung des Bundesgesetzes Nr. 396-FZ vom 28. Dezember 2013)

5. Die in den Absätzen - Teil 2 von Artikel 1 dieses Bundesgesetzes genannten und nach dem Tag des Inkrafttretens dieses Bundesgesetzes gegründeten Kunden genehmigen die Vergabeverordnung innerhalb von drei Monaten ab dem Datum ihrer Eintragung in das einheitliche staatliche Register der juristischen Personen . Die in Artikel 1 Teil 2 Artikel 1 und 3 genannten Kunden, die nach dem 1. Februar 2018 gegründet wurden, genehmigen innerhalb von drei Monaten ab dem Datum ihrer Eintragung in das einheitliche staatliche Register der juristischen Personen die Vergabevorschriften oder treffen Entscheidungen über den Beitritt zur Vergabeordnung gemäß Teil - Artikel 2 dieses Bundesgesetzes. (Geändert durch die Bundesgesetze vom 28.12.2013 N 396-FZ, vom 31.12.2017 N 505-FZ)

5.1. Hat der Auftraggeber innerhalb der in diesem Bundesgesetz vorgesehenen Frist die von ihm genehmigte Vergabeordnung oder die von ihm getroffene Entscheidung zum Beitritt zur Vergabeordnung nicht nach Maßgabe dieses Bundesgesetzes auf ihn bis zum Tag der Vermittlung durch ihn nach den Vorgaben dieses Bundesgesetzes der genehmigten Vergabeverordnung oder dem Beschluss zum Beitritt zur Vergabeverordnung die Bestimmungen des Bundesgesetzes vom 5. April 2013 N 44-FZ „Über das Vertragssystem in der Bereich Beschaffung von Waren, Bauleistungen, Dienstleistungen für den staatlichen und kommunalen Bedarf“ gelten teilweise: (in der Fassung des Bundesgesetzes vom 31.12.2017 N 505-FZ)

1) Begründung des anfänglichen (maximalen) Vertragspreises, des Vertragspreises, der mit einem einzigen Lieferanten (Ausführer, Auftragnehmer) abgeschlossen wurde; (in der Fassung des Bundesgesetzes Nr. 505-FZ vom 31. Dezember 2017)

2) Auswahl einer Methode zur Bestimmung des Lieferanten (Ausführer, Auftragnehmer); (in der Fassung des Bundesgesetzes Nr. 505-FZ vom 31. Dezember 2017)

3) Beschaffung von kleinen Unternehmen, sozial orientiert gemeinnützige Organisationen in Übereinstimmung mit Teilen -, - Artikel 30 des Bundesgesetzes vom 5. April 2013 N 44-FZ "Über das Vertragssystem im Bereich der Beschaffung von Waren, Bauleistungen, Dienstleistungen zur Deckung des staatlichen und kommunalen Bedarfs." Gleichzeitig bedeutet für die Zwecke dieses Teils das jährliche Gesamteinkaufsvolumen des Kunden das Gesamtpreisvolumen der vom Kunden abgeschlossenen Verträge vom 1. Februar bis zum Ende des Kalenderjahres; (in der Fassung des Bundesgesetzes Nr. 505-FZ vom 31. Dezember 2017)

a) Informationen über Beschaffungsbeteiligte, die sich dem Abschluss von Verträgen entzogen haben, sowie über Lieferanten (Vollstrecker, Auftragnehmer) an die zur Kontrolle im Bereich der Beschaffung befugte Bundesvollzugsbehörde und Führung eines Verzeichnisses unseriöser Lieferanten (Ausführer, Auftragnehmer) zu übermitteln mit denen Verträge gerichtlich gekündigt wurden im Zusammenhang mit einer wesentlichen Verletzung der Vertragsbedingungen nach diesem Bundesgesetz; (in der Fassung des Bundesgesetzes Nr. 505-FZ vom 31. Dezember 2017)

b) die Anwendung einer geschlossenen Ausschreibung, einer geschlossenen Ausschreibung mit begrenzter Teilnahme, einer geschlossenen zweistufigen Ausschreibung, einer geschlossenen Auktion nicht mit dem von der Regierung der Russischen Föderation zur Durchführung einer solchen Genehmigung ermächtigten föderalen Exekutivorgan zu koordinieren; (in der Fassung des Bundesgesetzes Nr. 505-FZ vom 31. Dezember 2017)

8) Beschaffung von einem einzigen Lieferanten (Ausführer, Auftragnehmer) in den Fällen, die in Artikel 93 Teil 1 des Bundesgesetzes vom 5. April 2013 N 44-FZ „Über das Vertragssystem im Bereich der Beschaffung von Waren, Arbeiten , Dienstleistungen zur Deckung des staatlichen und kommunalen Bedarfs". Gleichzeitig Kunden: (in der Fassung des Bundesgesetzes vom 31. Dezember 2017 N 505-FZ)

a) nicht mit der Kontrollstelle im Bereich der Auftragsvergabe den Abschluss eines Vertrages mit einem einzigen Lieferanten (Ausführender, Auftragnehmer) abzustimmen im Falle einer offenen Ausschreibung, einer Ausschreibung mit beschränkter Teilnahme, einer zweistufigen Ausschreibung, einer Wiederholungsausschreibung Ausschreibung oder Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen für ungültig erklärt werden; (in der Fassung des Bundesgesetzes Nr. 505-FZ vom 31. Dezember 2017)

b) keine Benachrichtigung an die Kontrollstelle im Bereich Beschaffung über die Beschaffung bei einem einzigen Lieferanten (Ausführender, Auftragnehmer) senden. (in der Fassung des Bundesgesetzes Nr. 505-FZ vom 31. Dezember 2017)

6. Im Falle einer Änderung des Gesamtbeteiligungsanteils der Russischen Föderation, einer konstituierenden Einheit der Russischen Föderation, einer Gemeinde im genehmigten Kapital von Geschäftseinheiten, des Gesamtbeteiligungsanteils der in den Absätzen und Teil 2 genannten juristischen Personen des Artikels 1 dieses Bundesgesetzes am genehmigten Kapital von Tochtergesellschaften der Gesamtanteil dieser Tochtergesellschaften am genehmigten Kapital ihrer Tochtergesellschaften, wodurch die Bestimmungen dieses Bundesgesetzes für Beziehungen gelten, die im Zusammenhang mit dem Erwerb von entstehen Waren, Bauleistungen, Dienstleistungen des Auftraggebers, der Auftraggeber innerhalb von drei Monaten ab Zugang der Mitteilung über eine Änderung des Gesamtanteils gemäß § 1 Teil 3 dieses Bundesgesetzes eine genehmigte Vergabeverordnung gemäß der Anforderungen dieses Bundesgesetzes. Stellt ein solcher Auftraggeber innerhalb dieser Frist keine genehmigte Vergabevorschrift ein, so richtet sich der Kunde bis zum Tag der Vermittlung nach den Vorgaben dieses Bundesgesetzes der genehmigten Vergabeverordnung nach den Vorschriften des Bundesgesetzes Nr. „Bedürfnisse“. (Geändert durch die Bundesgesetze vom 28.12.2013 N 396-FZ, vom 31.12.2017 N 505-FZ)

7. Organisationen, die Tätigkeiten im Zusammenhang mit dem Tätigkeitsbereich natürlicher Monopole und (oder) regulierten Tätigkeiten in den Bereichen Strom, Gasversorgung, Wärmeversorgung, Wasserversorgung, Wasserentsorgung und Abwasserbehandlung, Verarbeitung, Recycling, Neutralisierung und Entsorgung ausüben fester Siedlungsabfälle, wenn die Gesamteinnahmen aus dieser Art von Aktivitäten nicht mehr als zehn Prozent der Gesamteinnahmen für 2011 aus allen Arten von Aktivitäten betragen, die von solchen Organisationen sowie Tochtergesellschaften durchgeführt werden, mehr als fünfzig Prozent von Das genehmigte Kapital davon gehört insgesamt staatlichen Körperschaften, staatlichen Unternehmen, Subjekten natürlicher Monopole, Organisationen, die reglementierten Tätigkeiten im Bereich der Stromversorgung, Gasversorgung, Wärmeversorgung, Wasserversorgung, Abwasserentsorgung, Abwasserbehandlung, -behandlung und -entsorgung nachgehen , Neutralisierung und Entsorgung von Siedlungsabfällen, an staatliche Einheitsunternehmen, staatlich autonome Institutionen, Handelsgesellschaften, an deren genehmigtem Kapital der Anteil der Beteiligung der Russischen Föderation, einer konstituierenden Einheit der Russischen Föderation, fünfzig Prozent übersteigt, an Tochtergesellschaften dieser untergeordneten Wirtschaftsgesellschaften am genehmigten Kapital von denen der Anteil dieser Tochtergesellschaften insgesamt fünfzig Prozent übersteigt, mit Ausnahme von Organisationen, die in Teil 2.1 von Artikel 1 dieses Bundesgesetzes aufgeführt sind und in der durch dieses Bundesgesetz festgelegten Weise veröffentlicht werden, die Informationen gemäß Artikel 1 Teil 2.1 dieses Bundesgesetzes wendet die Bestimmungen dieses Bundesgesetzes ab dem 1. Januar 2013 an. (Geändert durch die Bundesgesetze vom 30.12.2012 N 324-FZ, vom 29.12.2014 N 458-FZ)

8. Städtische Einheitsunternehmen, selbstständige Anstalten, die von kommunalen Körperschaften gegründet wurden, Wirtschaftsgesellschaften, an deren Stammkapital der Anteil der Beteiligung der kommunalen Körperschaft insgesamt mehr als fünfzig Prozent beträgt, untergeordnete Wirtschaftsgesellschaften, mehr als fünfzig Prozent des Stammkapitals die insgesamt kommunalen Einheitsunternehmen, Wirtschaftsgesellschaften, an deren Grundkapital der Anteil der Beteiligung der Gemeinde insgesamt fünfzig Prozent übersteigt, den Wirtschaftsuntergesellschaften der genannten Wirtschaftsuntergesellschaften, am Grundkapital von deren Beteiligungsanteil der genannten Tochterunternehmen insgesamt fünfzig Prozent übersteigt, finden die Vorschriften dieses Bundesgesetzes ab dem 1. Januar 2014 Anwendung, wenn mehr frühe Laufzeit nicht von der Vertretung der Gemeinde bereitgestellt.

9. Vom 1. Januar 2013 bis zum 1. Januar 2015 werden Kaufpläne für innovative Produkte, Hightech-Produkte und Arzneimittel von Kunden für einen Zeitraum von drei Jahren in einem einzigen Informationssystem abgelegt. (in der Fassung des Bundesgesetzes Nr. 396-FZ vom 28. Dezember 2013)

10. Vor der Inbetriebnahme des einheitlichen Informationssystems werden die in diesem Bundesgesetz vorgesehenen Informationen und Dokumente auf der offiziellen Website der Russischen Föderation im Informations- und Telekommunikationsnetz "Internet" veröffentlicht, um Informationen zur Auftragserteilung für das zu veröffentlichen Lieferung von Waren, Ausführung von Arbeiten, Erbringung von Dienstleistungen (www.zakupki.gov.ru) in der von der Regierung der Russischen Föderation vorgeschriebenen Weise. (in der Fassung des Bundesgesetzes Nr. 396-FZ vom 28. Dezember 2013)

12. Bis zum 1. September 2017 haben staatliche, kommunale Einheitsunternehmen, die Apothekenorganisationen sind, das Recht, die Beschaffungsverordnung und den Beschaffungsplan für die Beschaffung gemäß Unterabsatz "c" von Absatz 5 von Teil 2 zu ändern und (oder) zu genehmigen des Artikels 1 dieses Bundesgesetzes im Jahr 2017. (in der Fassung des Bundesgesetzes Nr. 108-FZ vom 7. Juni 2017)

13. Staatliche, kommunale Einheitsunternehmen, die Apothekenorganisationen sind, sind nach Aufnahme der Beschaffungsordnung und des Beschaffungsplans in ein einheitliches Informationssystem berechtigt, Beschaffungen nach diesem Bundesgesetz zu tätigen. (in der Fassung des Bundesgesetzes Nr. 108-FZ vom 7. Juni 2017)

Der Präsident

Russische Föderation

D. MEDWEDEW

Moskauer Kreml

Um verschiedene Projekte durchzuführen, den Bedarf an Waren oder Dienstleistungen zu decken, führen staatliche oder lokale Behörden im Jahr 2020 sogenannte öffentliche Beschaffungen durch. Die beiden wichtigsten Regulierungsdokumente, die diesen Bereich regeln, sind die Bundesgesetze 44 und 223. Sie unterscheiden sich grundlegend darin, dass die Beschaffung im ersten Fall von staatlichen Institutionen und im zweiten von Organisationen durchgeführt wird, die teilweise im Besitz des Staates sind (aber nicht weniger als 50 %). Weitere Unterschiede und Phasen des Vergabeverfahrens werden weiter unten ausführlich erörtert.

Bei der Teilnahme an einer Ausschreibung achten Unternehmen auf verschiedene regulatorische Dokumente, vor allem aber auf diese Bundesgesetze. Die Unterschiede zwischen ihnen sind in der Tabelle beschrieben.

Vergleichskriterium FZ44 FZ223
Geltungsbereich der Verordnung alle Käufe durch Regierungskunden auf Bundes- und Landesebene; Gesamte Beschreibung Bieterverfahren, dessen Verletzung zur Aufnahme des Unternehmens in den RNP führen kann * nur allgemeine Merkmale des Verfahrens; Bei der Anwendung dieses Gesetzes ist der Kunde verpflichtet, eigenständig eine interne Regelung (Verordnung) zu entwickeln, auf deren Grundlage die öffentliche Auftragsvergabe durchgeführt wird
Kunden Haushaltsinstitutionen (Bundes- und kommunale Ebene) anders:
  • Institutionen, die sich zur Hälfte oder mehr im Besitz des Staates befinden;
  • Unternehmen, die im Geschäft mit regulierten Tarifen tätig sind (z. B. die Lieferung von Strom);
  • natürliche Monopole (große Unternehmen - Russian Railways, Rosneft, Gazprom usw.);
  • staatliche Institutionen, die die notwendigen Waren/Dienstleistungen erwerben, auch unter Verwendung von außerbudgetären Mitteln (aufgrund ihrer eigenen kommerziellen Aktivitäten, Erhalt von Zuschüssen usw.)
Lieferanten alle Personen - Privatpersonen, Einzelunternehmer und Unternehmen jeglicher Eigentumsform
Auktionsarten (Verfahren)** anders:
  • elektronische Auktion;
  • Wettbewerb mit begrenzter Teilnahme;
  • offener Wettbewerb;
  • Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen;
  • mehrstufiger Wettbewerb;
  • geschlossene Form von Wettbewerben;
  • geschlossene Auktion;
  • Angebotsanfrage;
  • geschlossener Wettbewerb mit begrenzter Teilnahme.
Handelsplattformen die Liste ist auf 6 elektronische Dienste beschränkt (die Registrierung ist kostenlos):
  1. Sberbank-AST.
  2. RF-Bestellung.
  3. MICEX.
  4. Roseltorg.
  5. Russisches Auktionshaus.
  6. RTS-Ausschreibung.
eine ziemlich große Liste - etwa 170 Dienste (sowohl kostenlos als auch kostenpflichtig); Während die Teilnehmer den Standort frei wählen können, können sie nach eigenem Ermessen handeln
Bewerbungsfristen die Auktion wird mindestens 7 Tage vor dem Zeitpunkt angekündigt, an dem die Annahme von Bewerbungen eingestellt werden soll;

Wenn der Vertragspreis mehr als 3 Millionen Rubel beträgt, dann mindestens 15 Tage vorher

Der Kunde hat das Recht, die Bedingungen selbst zu wählen, und sie müssen in den entsprechenden Bestimmungen festgelegt werden - die Teilnehmer sollten sich im Voraus mit diesem Dokument vertraut machen
Arten von Kundenberichten nur bei der Ausführung des Vertrages selbst, der Gesamtbetrag der Käufe anders:
  • alle unterzeichneten Verträge;
  • Verträge mit einem einzigen Unternehmen;
  • Beschaffungsverträge, die mit Staatsgeheimnissen in Zusammenhang stehen.
Sicherung von Verpflichtungen aus dem Vertrag*** Eine öffentliche Einrichtung kann die Sicherheitenkosten von 0% bis 30% (wenn der Gesamtbetrag nicht mehr als 50 Millionen Rubel beträgt) und von 5% bis 30% festsetzen, wenn dieser Wert überschritten wird Sicherheiten sind optional – der Kunde kann in jedem Fall nach eigenem Ermessen handeln
Änderung und Kündigung von Verträgen detailliert im Vertrag selbst; während die wesentlichen Bedingungen nicht geändert werden können die Parteien schreiben auch die Bedingungen für die Kündigung/Änderung im Text des Dokuments vor; gleichzeitig können sie diese gemäß den Bestimmungen des Kunden selbstständig bestimmen
Einreichen einer Beschwerde gegen die Handlungen des Kunden bei der örtlichen Zweigstelle des Antimonopoldienstes eingereicht; innerhalb von 5 Werktagen allgemein überprüft werden ebenfalls bei der örtlichen Zweigstelle des Antimonopoldienstes eingereicht, die Bedingungen der Gegenleistung werden jedoch im Vertrag gesondert festgelegt; auch bei der Festlegung des Zeitpunkts und des Verfahrens für die Prüfung orientiert sich der FAS an der geltenden Zivilgesetzgebung

* Register unehrlicher Lieferanten

** Laut Bundesgesetz 44 ist es möglich, Einkäufe auf andere Weise zu tätigen - durch den Kauf von Waren / Dienstleistungen von einem einzigen Lieferanten (FZ 223 sieht eine solche Möglichkeit nicht vor).

*** Die Teilnehmer können wählen verschiedene Typen Sicherheiten nach eigenem Ermessen - Vorauszahlung, Garantie eines Bankinstituts usw.

Videokommentar zum Thema (Unterschiede in einfachen Worten):

Arten von Geschäften

Sowohl das eine als auch das andere Bundesgesetz bietet für alle Teilnehmer die gleichen Arten (Methoden) des Handels an. Und eine weitere Art ist nur durch das Bundesgesetz 44 vorgesehen - dies ist ein Kauf von einem einzelnen Unternehmen (mit der Begründung für eine solche Entscheidung in einem Sonderbericht). Die einheitlichen Arten des Handels nach beiden Gesetzen umfassen:

  1. Auktion - Der Gewinner wird nach einem einfachen Prinzip ermittelt: Wer den niedrigsten Preis bietet, bekommt den Zuschlag. Es gibt jedoch seltene Ausnahmen, wenn der Gewinner durch den höchsten Preis bestimmt wird.
  2. Der Wettbewerb wird am häufigsten für komplexe Beschaffungsobjekte eingesetzt. Der Gewinner wird nach einer Reihe von Kriterien und nicht nur nach dem Preis bestimmt (die Qualifikation des Teilnehmers, seine Erfahrung, sein geschäftlicher Ruf usw. werden berücksichtigt).
  3. Die Ausschreibung kombiniert die Kriterien einer Auktion und eines Wettbewerbs.
  4. Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen - die Teilnehmer selbst machen ihre eigenen Vorschläge, und sie sehen auch die Optionen der Wettbewerber, in deren Zusammenhang sie ihre Optionen anpassen können.

Unter den beschriebenen Methoden gibt es noch andere Varianten - offene und geschlossene Auktionen, Ausschreibungen / Angebote in Papierform und im elektronischen Format usw.

Was den Kauf von einem einzelnen Unternehmen betrifft, so ist dies ein Sonderfall, die nur zulässig ist, wenn Umstände vorliegen, die in Gesetz 44 eindeutig festgelegt sind. Es geht umüber natürliche Monopole, Beschaffung aufgrund besonderer Dekrete des Präsidenten sowie für besondere Aufgaben (Mobilisierungsausbildung) und innerhalb eine kleine Menge- bis zu 100.000 Rubel und viele andere














7 Etappen des Wettbewerbs

Gemäß Bundesgesetz Nr. 44 gibt es 7 Verfahrensstufen:

  1. Der Kunde analysiert den Bedarf und entscheidet über die Beschaffung, über deren Gesamtumfang und Form. In dieser Phase organisiert er die Arbeit der Kommission und verabschiedet die entsprechenden Verordnungen.
  2. Als nächstes folgt die Erstellung der Ausschreibungsunterlagen. Es enthält verschiedene Dokumente – dies ist die Verordnung, Muster aller Arten von Dokumenten, Projektbegründungen, detaillierte Leistungsbeschreibungen, das Projekt selbst usw.
  3. Es wird eine Bekanntmachung mit genauer Angabe der Antragsfristen veröffentlicht, an der sich die Verfahrensbeteiligten orientieren. Die Mitteilung und die zugehörige Dokumentation werden derzeit im einheitlichen Informationssystem veröffentlicht.
  4. Anschließend erfolgt eine Registrierung der Bewerbungen aller Interessenten.
  5. Bewerbungsinformationen werden analysiert (Papierumschläge werden geöffnet oder elektronische Akten werden geöffnet).
  6. Bewerbungen werden geprüft, danach wird über die weitere Zusammenarbeit mit einem bestimmten Unternehmen entschieden.
  7. Der Gewinner wird aufgerufen; dann wird ein Vertrag mit ihm unterzeichnet, wonach das Unternehmen mit der Arbeit beginnt.

Somit richten sich die Parteien bei der Anwendung des Bundesgesetzes 44 eindeutig nur nach dessen Normen, die Anwendung anderer Vorschriften ist nicht zulässig. In Fällen, die in den Anwendungsbereich des Bundesgesetzes 223 fallen, handeln die Parteien nicht nur nach diesem Gesetz, sondern auch nach der Vergabeordnung. Daher sind solche Situationen flexibler in Bezug auf die Regulierung (Bedingungen, Berichterstattung, elektronische Plattformen usw.).

 

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