Ministerium für Informationstechnologien der Russischen Föderation. Ministerium für Telekommunikation und Massenkommunikation der Russischen Föderation

Regierung der Russischen Föderation entscheidet:

1. Genehmigen Sie die beigefügte Verordnung über das Ministerium Informationstechnologien und Kommunikation der Russischen Föderation.

2. Erlauben Sie dem Ministerium für Informationstechnologien und Kommunikation der Russischen Föderation, 2 stellvertretende Minister sowie bis zu 7 Abteilungen in der Struktur der Zentrale in den Haupttätigkeitsbereichen des Ministeriums zu haben.

3. Festlegung der maximalen Mitarbeiterzahl der Zentrale des Ministeriums für Informationstechnologien und Kommunikation der Russischen Föderation in Höhe von 275 Einheiten (ohne Personal für den Schutz und die Instandhaltung von Gebäuden).

4. Stimmen Sie dem Vorschlag des Ministeriums für Informationstechnologien und Kommunikation der Russischen Föderation zu, seine Zentrale in Moskau, st. Twerskaja, gest. 7.

Vorsitzender der Regierung der Russischen Föderation
M. Fradkow

Vorschriften des Ministeriums für Informationstechnologien und Kommunikation der Russischen Föderation

ICH. Allgemeine Bestimmungen

1. Das Ministerium für Informationstechnologien und Kommunikation der Russischen Föderation ist eine föderale Einrichtung Exekutivgewalt die die Funktionen des Erzeugens ausführt öffentliche Ordnung und Rechtsvorschriften auf dem Gebiet der Informationstechnologie, Telekommunikation und Postdienste, einschließlich auf dem Gebiet der Nutzung von Informationstechnologien bei der Bildung staatlicher Informationsressourcen und der Bereitstellung des Zugangs zu ihnen, der Entwicklung von Fernseh- und Hörfunksystemen, der Nutzung und Umwandlung des Funkfrequenzspektrums.

Das Ministerium für Informationstechnologien und Kommunikation der Russischen Föderation fungiert als Postverwaltung der Russischen Föderation und nimmt die Aufgaben der Kommunikationsverwaltung der Russischen Föderation bei der Umsetzung wahr internationale Aktivitäten im Bereich Kommunikation.

2. Das Ministerium für Informationstechnologien und Kommunikation der Russischen Föderation koordiniert und kontrolliert die Tätigkeiten des Föderalen Dienstes für die Aufsicht im Kommunikationsbereich, der Föderalen Agentur für Informationstechnologien und der Föderalen Kommunikationsagentur in seinem Zuständigkeitsbereich.

3. Das Ministerium für Informationstechnologien und Kommunikation der Russischen Föderation lässt sich bei seiner Tätigkeit von der Verfassung der Russischen Föderation, Bundesverfassungsgesetzen, Bundesgesetzen, Akten des Präsidenten der Russischen Föderation und der Regierung der Russischen Föderation leiten, internationale Verträge Russische Föderation, sowie diese Verordnungen.

4. Das Ministerium für Informationstechnologien und Kommunikation der Russischen Föderation übt seine Tätigkeit in Zusammenarbeit mit anderen föderalen Exekutivbehörden, Exekutivbehörden der Subjekte der Russischen Föderation, Organen aus Kommunalverwaltung, öffentliche Vereine und andere Organisationen.

II. Kräfte

5. Das Ministerium für Informationstechnologien und Kommunikation der Russischen Föderation übt folgende Befugnisse aus:

5.1. reicht Projekte bei der Regierung der Russischen Föderation ein Bundesgesetze, normative Rechtsakte des Präsidenten der Russischen Föderation und der Regierung der Russischen Föderation und andere Dokumente, die eine Entscheidung der Regierung der Russischen Föderation erfordern, über Fragen im Zusammenhang mit dem festgelegten Zuständigkeitsbereich des Ministeriums und den untergeordneten Zuständigkeitsbereichen dazu Bundesdienst und Bundesbehörden sowie einen Entwurf des Arbeitsplans und Prognoseindikatoren für die Aktivitäten des Ministeriums;

5.2. auf der Grundlage und gemäß der Verfassung der Russischen Föderation, der föderalen Verfassungsgesetze, der föderalen Gesetze, der Akte des Präsidenten der Russischen Föderation und der Regierung der Russischen Föderation erlässt unabhängig die folgenden regulierenden Rechtsakte:

5.2.1. Anforderungen an Kommunikationsnetze bezüglich der Nutzung von Nummerierungsressourcen;

5.2.2. Anforderungen an den Aufbau von Kommunikationsnetzen, die verwendeten Kommunikationsmittel und das Management von Kommunikationsnetzen;

5.2.3. Anforderungen an die Nummerierung, Schutz von Kommunikationsnetzen vor unbefugtem Zugriff auf sie und darüber übertragene Informationen;

5.2.4. Anforderungen an die Nutzung des Funkfrequenzspektrums;

5.2.5. Anforderungen an die Reihenfolge des vorbeifahrenden und lenkenden Verkehrs;

5.2.6. Anforderungen an die Reihenfolge der Interaktion von Kommunikationsnetzen, aus denen das einheitliche Telekommunikationsnetz der Russischen Föderation besteht;

5.2.7. Anforderungen an die Beschreibung von Kommunikationsnetzen und Kommunikationseinrichtungen, aus denen das einheitliche Telekommunikationsnetz der Russischen Föderation besteht;

5.2.8. Anforderungen an Planung, Bau, Umbau und Betrieb von Kommunikationsnetzen und Kommunikationseinrichtungen;

5.2.9. Anforderungen an die Bereitstellung von Kommunikationsdiensten, einschließlich universeller;

5.2.10. Russisches System und Nummerierungsplan;

5.2.11. das Verfahren zur Zuweisung von Nummern an dedizierte Kommunikationsnetze;

5.2.12. das Verfahren zur Zuweisung der Nummerierung eines Teils eines technischen Kommunikationsnetzes, das mit einem öffentlichen Kommunikationsnetz verbunden ist;

5.2.13. das Verfahren für die Erbringung von Telekommunikationsdiensten durch Telekommunikationsbetreiber;

5.2.14. Anforderungen an Netze und Kommunikationsmittel zur Durchführung von Betriebssuchtätigkeiten im Einvernehmen mit den Berechtigten Regierungsstellen Durchführung von operativen Ermittlungstätigkeiten;

5.2.15. das Verfahren zum Empfangen und Übertragen von Postsendungen und Geldern zwischen Postorganisationen;

5.2.16. das Verfahren zur Führung getrennter Einnahmen- und Ausgabenrechnungen für die Art der ausgeübten Tätigkeiten, die bereitgestellten Kommunikationsdienste und die Teile des Telekommunikationsnetzes, die zur Erbringung dieser Dienste von Betreibern genutzt werden, die eine bedeutende Stellung im öffentlichen Kommunikationsnetz einnehmen;

5.2.17. das Verfahren für die Benutzung von Frankiermaschinen, die Herausgabe und Verwendung staatlicher Postzeichen, die Bildung der staatlichen Postzeichensammlung;

5.2.18. Anforderungen an die organisatorische und technische Unterstützung für das stabile Funktionieren des Postnetzes;

5.2.19. Anforderungen an den Betrieb des Postverkehrs;

5.2.20. eine Liste der Orte des internationalen Postaustauschs auf dem Territorium der Russischen Föderation;

5.2.21. normative Rechtsakte zu anderen Fragen des festgelegten Tätigkeitsbereichs des Ministeriums und dem Ministerium des Bundesdienstes und der Bundesbehörden unterstellt, mit Ausnahme von Fragen, deren gesetzliche Regelung in Übereinstimmung mit der Verfassung der Russischen Föderation und föderalen Verfassungsgesetzen, föderale Gesetze, Akte des Präsidenten der Russischen Föderation und der Regierung der Russischen Föderation werden ausschließlich föderale Verfassungsgesetze, föderale Gesetze, behördliche Rechtsakte des Präsidenten der Russischen Föderation und der Regierung der Russischen Föderation durchgeführt;

5.3. führt Wettbewerbe nach dem festgelegten Verfahren durch und schließt Staatsverträge über die Vergabe von Aufträgen für die Lieferung von Waren, die Ausführung von Arbeiten, die Erbringung von Dienstleistungen für die Bedürfnisse des Ministeriums sowie für die Durchführung von Forschungsarbeiten für andere staatliche Bedürfnisse ab im angestammten Tätigkeitsfeld;

5.4. fasst die Praxis der Anwendung der Gesetzgebung der Russischen Föderation zusammen und analysiert die Umsetzung der staatlichen Politik im etablierten Tätigkeitsbereich;

5.5. übt die Funktionen des Hauptgeschäftsführers und Empfängers von Bundeshaushaltsmitteln aus, die für die Aufrechterhaltung des Ministeriums und die Erfüllung der ihm übertragenen Aufgaben bereitgestellt werden;

5.6. organisiert den Empfang von Bürgern, stellt die rechtzeitige und vollständige Prüfung mündlicher und schriftlicher Einsprüche von Bürgern sicher, trifft Entscheidungen darüber und sendet Antworten innerhalb der gesetzlich festgelegten Frist;

5.7. stellt den Schutz der Informationen dar Staatsgeheimnis, im Rahmen der Tätigkeit des Ministeriums, sowie die Kontrolle und Koordinierung der Tätigkeit des Bundesdienstes und der ihm unterstellten Bundesbehörden im festgelegten Bereich;

5.8. gewährleistet die Mobilisierungsausbildung des Ministeriums sowie die Kontrolle und Koordinierung der Aktivitäten des Bundesdienstes und der Bundesbehörden in seiner Zuständigkeit für ihre Mobilisierungsausbildung;

5.9. organisiert die Berufsausbildung der Mitarbeiter des Ministeriums, ihre Umschulung, Weiterbildung und Praktika;

5.10. interagiert mit den Behörden in der vorgeschriebenen Weise Staatsmacht ausländische Staaten u Internationale Organisationen im angestammten Tätigkeitsfeld;

5.11. führt gemäß den Rechtsvorschriften der Russischen Föderation Arbeiten zur Beschaffung, Speicherung, Abrechnung und Nutzung durch Archivdokumente gebildet im Laufe der Aktivitäten des Ministeriums;

5.12. übt andere Funktionen im festgelegten Tätigkeitsbereich aus, wenn diese Funktionen durch Bundesgesetze, behördliche Rechtsakte des Präsidenten der Russischen Föderation oder der Regierung der Russischen Föderation vorgesehen sind.

6. Das Ministerium für Informationstechnologien und Kommunikation der Russischen Föderation hat zur Ausübung von Befugnissen im festgelegten Tätigkeitsbereich das Recht:

6.1. in Übereinstimmung mit dem festgelegten Verfahren die Informationen anzufordern und zu erhalten, die für die Entscheidungsfindung in Angelegenheiten erforderlich sind, die in die Zuständigkeit des Ministeriums fallen;

6.2. Abteilungsauszeichnungen in den festgelegten Tätigkeitsbereichen in der vorgeschriebenen Weise einrichten und an Mitarbeiter in diesen Bereichen verleihen;

6.3. in der vorgeschriebenen Weise für das Studium von Fragen im Zusammenhang mit dem Tätigkeitsbereich des Ministeriums, wissenschaftliche und andere Organisationen, Wissenschaftler und Spezialisten einbeziehen;

6.4. Koordinierungs- und Beratungsgremien (Räte, Kommissionen, Gruppen, Kollegien), auch ressortübergreifend, im angestammten Tätigkeitsbereich schaffen;

6.5. Printmedien in der vorgeschriebenen Weise einrichten Massenmedien für die Veröffentlichung von normativen Rechtsakten im festgelegten Tätigkeitsbereich, amtliche Bekanntmachungen, Platzierung anderer Materialien zu Angelegenheiten in der Zuständigkeit des Ministeriums, die dem Bundesdienst und den Bundesbehörden unterstellt sind.

7. Das Ministerium für Informationstechnologien und Kommunikation der Russischen Föderation ist im festgelegten Tätigkeitsbereich nicht berechtigt, die Kontroll- und Aufsichtsfunktionen sowie die Funktionen der Verwaltung des Staatseigentums auszuüben, außer in Fällen, die durch Dekrete des Präsidenten festgelegt wurden der Russischen Föderation und Beschlüsse der Regierung der Russischen Föderation.

Die in Absatz 1 dieser Klausel festgelegten Beschränkungen der Befugnisse des Ministeriums gelten nicht für die Befugnisse des Ministers, das dem Ministerium übertragene Vermögen zu verwalten, Personalangelegenheiten zu regeln sowie das zu organisieren Aktivitäten des Ministeriums und seiner Strukturabteilungen.

Bei der Umsetzung gesetzliche Regelung Das Ministerium ist nicht berechtigt, im festgelegten Tätigkeitsbereich Funktionen und Befugnisse zu begründen, die nicht durch föderale Verfassungsgesetze, föderale Gesetze, Akte des Präsidenten der Russischen Föderation und der Regierung der Russischen Föderation vorgesehen sind Bundesorgane staatliche Behörden, staatliche Behörden der konstituierenden Einheiten der Russischen Föderation, lokale Regierungen und haben auch kein Recht, Einschränkungen der Ausübung der Rechte und Freiheiten der Bürger, der Rechte nichtstaatlicher Handels- und gemeinnützige Organisationen, außer in Fällen, in denen die Möglichkeit der Einführung solcher Beschränkungen durch Akte autorisierter föderaler Exekutivorgane direkt in der Verfassung der Russischen Föderation, den föderalen Verfassungsgesetzen, den föderalen Gesetzen und den auf der Grundlage erlassenen Akten des Präsidenten der Russischen Föderation vorgesehen ist und in Übereinstimmung mit der Verfassung der Russischen Föderation, den Bundesverfassungsgesetzen, den Bundesgesetzen und der Regierung der Russischen Föderation.

III. Organisation von Aktivitäten

8. Das Ministerium für Informationstechnologien und Kommunikation der Russischen Föderation wird von einem Minister geleitet, der auf Vorschlag des Vorsitzenden der Regierung der Russischen Föderation vom Präsidenten der Russischen Föderation ernannt und entlassen wird.

Der Minister ist persönlich verantwortlich für die Erfüllung der dem Ministerium für Informationstechnologien und Kommunikation der Russischen Föderation übertragenen Befugnisse und die Umsetzung der staatlichen Politik im festgelegten Tätigkeitsbereich.

Der Minister hat Stellvertreter, die von der Regierung der Russischen Föderation ernannt und entlassen werden.

Die Zahl der stellvertretenden Minister wird von der Regierung der Russischen Föderation festgelegt.

9. Strukturelle Unterabteilungen des Ministeriums für Informationstechnologien und Kommunikation der Russischen Föderation sind Abteilungen in den Haupttätigkeitsbereichen des Ministeriums. Abteilungen bestehen aus Abteilungen.

10. Minister:

10.1. verteilt Aufgaben unter seinen Stellvertretern;

10.2. genehmigt Verordnungen über strukturelle Untergliederungen des Ministeriums;

10.3. ernennt und entlässt Mitarbeiter des Ministeriums gemäß dem festgelegten Verfahren;

10.4. entscheidet in Übereinstimmung mit der Gesetzgebung der Russischen Föderation über den öffentlichen Dienst über Fragen im Zusammenhang mit der Verabschiedung des Bundes Öffentlicher Dienst im Ministerium;

10.5. genehmigt die Struktur und Personal Ministerium innerhalb der Grenzen des Gehaltsfonds und der von der Regierung der Russischen Föderation festgelegten Anzahl der Mitarbeiter, die Kostenschätzung für seine Aufrechterhaltung innerhalb der Grenzen, die für den entsprechenden Zeitraum der im Bundeshaushalt vorgesehenen Mittel genehmigt wurden;

10.6. genehmigt den Jahresarbeitsplan und die Leistungsindikatoren des Bundesdienstes und der dem Ministerium nachgeordneten Bundesstellen sowie Berichte über deren Tätigkeit;

10.7. legt der Regierung der Russischen Föderation auf Vorschlag der Leiter des Bundesdienstes und der dem Ministerium unterstellten Bundesbehörden Entwürfe für Vorschriften über den Bundesdienst und die Bundesbehörden, Vorschläge zum Lohnfonds und zur Höchstzahl der Beschäftigten vor Bundesdienst und Bundesbehörden;

10.8. unterbreitet dem Finanzministerium der Russischen Föderation Vorschläge zur Bildung des Bundeshaushalts im Hinblick auf die Finanzierung des Ministeriums und der dem Ministerium unterstellten Bundesdienste und Bundesbehörden;

10.9. legt der Regierung der Russischen Föderation Entwürfe normativer Rechtsakte und andere in Absatz 5.1 dieser Verordnung aufgeführte Dokumente vor;

10.10. unterbreitet der Regierung der Russischen Föderation gemäß dem festgelegten Verfahren Vorschläge zur Gründung, Umstrukturierung und Liquidation von föderalen Staatsunternehmen und -einrichtungen, die der Zuständigkeit des Bundesministeriums und der Bundesbehörden unterstehen;

10.11. erteilt dem Bundesdienst und den dem Ministerium nachgeordneten Bundesbehörden Weisungen und überwacht deren Ausführung;

10.12. bundesgesetzwidrige Bescheide aufhebt, die dem Ministerium des Bundesdienstes und Bundesbehörden unterstellt sind, es sei denn, dass durch Bundesgesetz ein anderes Verfahren zur Aufhebung von Bescheiden bestimmt ist;

10.13. ernennt und entlässt ihr Amt auf Vorschlag der Leiter der dem Ministerium unterstellten Bundesdienste und Bundesbehörden, der stellvertretenden Leiter der Bundesdienste und Bundesbehörden sowie der Leiter der Gebietskörperschaften des Bundesdienstes und der Bundesbehörden;

10.14. legt nach dem festgelegten Verfahren Mitarbeiter des Ministeriums und die dem Ministerium unterstellten Mitarbeiter des Bundesdienstes und der Bundesbehörden, andere Personen, die auf dem festgelegten Gebiet tätig sind, zur Verleihung von Ehrentiteln und zur Verleihung von Staatstiteln vor Auszeichnungen der Russischen Föderation;

10.15. erlässt Anordnungen normativer Art und zu operativen und anderen aktuellen Fragen der Organisation der Aktivitäten des Ministeriums - Anordnungen nicht normativer Art.

11. Die Finanzierung der Ausgaben für die Aufrechterhaltung des Ministeriums für Informationstechnologien und Kommunikation der Russischen Föderation erfolgt auf Kosten der im Bundeshaushalt vorgesehenen Mittel.

12. Das Ministerium für Informationstechnologien und Kommunikation der Russischen Föderation ist juristische Person, hat einen Aufdruck mit dem Bild Staatswappen der Russischen Föderation und mit eigenem Namen, andere Siegel, Stempel und Formulare der festgelegten Form, Konten, die gemäß den Rechtsvorschriften der Russischen Föderation eröffnet wurden.

13. Standort des Ministeriums für Informationstechnologien und Kommunikation der Russischen Föderation - Moskau.

Der russische Ministerpräsident Dmitri Medwedew stellte Präsident Wladimir Putin bei einem Treffen in Sotschi die neue Zusammensetzung der Regierung vor. Der Präsident genehmigt die gesamte Liste.

Seit Ende 2012 leitet es, wie bereits vorhergesagt, Konstantin Noskov, Leiter des Ministeriums für digitale Entwicklung, Kommunikation und Massenkommunikation.

Derzeit erfüllt das AC die Funktionen eines Projektbüros für die Umsetzung des Programms „Digitale Wirtschaft der Russischen Föderation“.

Konstantin Noskov wurde am 26. September 1978 in der Region Archangelsk geboren. Er erhielt Hochschulbildung im Jahr 2000, nachdem er sein Studium an der Staatlichen Moskauer Akademie für Instrumententechnik und Informatik (MGUPI) mit einem Abschluss in automatisierten Informationsverarbeitungs- und Steuerungssystemen abgeschlossen hatte. Zusätzlich absolvierte er sein Masterstudium Nationaluniversität mit Schwerpunkt Strategisches Management.

Die Hauptaufgabe des modernisierten Ministeriums wird die Umsetzung "der sehr digitalen Agenda sein, an der sich die ganze Welt beteiligt und die in unserem Land absolut relevant ist".

Der Föderale Dienst für die Überwachung von Kommunikation, Informationstechnologie und Massenkommunikation heißt auch Roskomnadzor. Zu den Aufgaben dieser Behörde gehören die Überwachung der Einhaltung der Rechtsvorschriften in dem betreffenden Bereich sowie die Gewährleistung des Schutzes personenbezogener Daten gemäß den Rechtsvorschriften der Russischen Föderation und die Funktion, die Aktivitäten des Hochfrequenzdienstes zu organisieren.

Die Bundesanstalt für Presse und Massenkommunikation oder , erfüllt die Aufgaben der Erbringung öffentlicher Dienstleistungen, der Verwaltung des staatlichen Eigentums im Bereich Druck, Medien und Massenkommunikation, einschließlich öffentlicher Computernetze im Bereich der elektronischen Medien, Verlags- und Drucktätigkeiten.

Und schließlich verwaltet die Federal Communications Agency, auch bekannt als Rossvyaz, Staatseigentum und erbringt Dienstleistungen im Bereich Telekommunikation und Postdienste.

Laut Gazeta.Ru Generaldirektor Der russische Domainnamen-Registrar REG.RU Alexey Korolyuk, durch die Umbenennung des Ministeriums, demonstrieren die Behörden ihre Wette auf die Digitalisierung des Landes.

„Das Arbeitszentrum seines [Ministeriums] sollte die digitale Wirtschaft Russlands sein, da sie der Wachstumspunkt für die Wirtschaft der kommenden Jahre ist.

Das Spektrum der Funkfrequenzen und Kabelinfrastrukturtechnologien hat ihr Wachstum bereits ausgeschöpft, daher sollte das Augenmerk darauf gerichtet werden, die Entwicklung digitaler Dienste des Staates und der Unternehmen zu beschleunigen.

Schaffung von Bedingungen für die Entwicklung und das Wachstum neuer Technologien, die Digitalisierung aller Wirtschaftszweige, die Einführung der Automatisierung und natürlich die aktive Arbeit im Bereich der künstlichen Intelligenz“, sagte der Experte.

Verbotenes Erbe

Zuvor hatte Nikolai Nikiforov das Amt des Ministers für Telekommunikation und Massenkommunikation inne, der sein Amt am 21. Mai 2012 antrat. Er wurde der jüngste Minister in der Geschichte Russlands und leitete die Abteilung im Alter von 30 Jahren.

Unter ihm kam es im Ministerium zu mehreren großen Skandalen, die in Strafverfahren endeten.

Ende 2016 leitete der Generalstaatsanwalt eine Prüfung wegen illegaler Vergütungen in Höhe von mehr als 95 Millionen Rubel ein, die dem Ex-Chef gutgeschrieben wurden. Das erste Strafverfahren wurde im März 2017 eingeleitet (der Chef des Staatsunternehmens war Zeuge), und bereits im Juli verließ Strashnov seinen Posten.

Darüber hinaus wurden 2017 mehrere Mitarbeiter von Roskomnadzor der Unterschlagung beschuldigt, darunter der Pressesprecher der Abteilung und der Leiter der Rechtsabteilung der Abteilung. Den Ermittlungen zufolge wurden Mitarbeitern der Aufsichtsbehörde unrechtmäßig hohe Barprämien ausgezahlt.

Nikolai Nikiforov hatte auch eine unangenehme Geschichte mit Plagiaten - ihm wurde falsches Entlehnen in der Arbeit seines Kandidaten vorgeworfen. Aber der Dissertationsrat beschloss, seinen Ph.D. Wirtschaftswissenschaften, in der anerkannt wird, dass "bestimmte Fehler bei der Ausführung von Anleihen auftreten, jedoch nicht in einem solchen Ausmaß und Umfang, wie die Antragsteller schreiben".

Während seiner Amtszeit gelang es Nikiforov, als aktiver Unterstützer der Verbreitung von Mobilfunknetzen der neuen Generation in Erinnerung zu bleiben. Unter ihm begannen sich insbesondere 4G-Netze in Russland zu verbreiten, außerdem begannen Tests von Netzen der fünften Generation.

Unter Nikiforov begann eine großangelegte Reform der russischen Post, die direkt dem Ministerium zugeordnet wurde und seit 2014 komplett auf staatliche Subventionen verzichtet.

Es gab auch umstrittene Entscheidungen. Eine davon war die Annahme des Jarowaja-Pakets.

Und obwohl Nikiforov dem Gesetz zunächst skeptisch gegenüberstand und es öffentlich als „schwierig durchsetzbar“ bezeichnete, wurde seine Position nach und nach flexibler. Trotz der Tatsache, dass das Ministerium für Telekommunikation und Massenkommunikation vorgeschlagen hat, die Datenspeicherfrist auf einen Monat zu verkürzen, um die Kosten der Telekommunikationsbetreiber zu senken, nannte Nikiforov es unangemessen, die Umsetzung des Jarowaja-Pakets zu verschieben, und äußerte sich zuversichtlich, dass durch die Sommer 2018 alle notwendige Ausbildung Es wird abgeschlossen.

Roskomnadzor, das vom Ministerium für Telekommunikation und Massenkommunikation kontrolliert wird, erlangte unter Nikiforov große Berühmtheit.

Viele Menschen erinnern sich an seine Worte an den Minister, als er 2014 die Internetzensur buchstäblich billigte: Heute ist mehr als die Hälfte der aktiven Bevölkerung des Landes im Internet präsent.

Es ist nicht verwunderlich, dass Roskomnadzor mit einer solchen Position des Ministerpräsidenten begann, genau diese Freiheit des Internets aktiv einzuschränken. Die Aufsichtsbehörde hat den Torrent-Tracker RuTracker gesperrt, Soziales Netzwerk LinkedIn, die Zello-Walkie-Talkie-App und natürlich der Telegramm-Messenger. Das Blockieren von Websites ist so alltäglich geworden, dass das Maskottchen der Abteilung unter den Menschen geschaffen wurde - das Mädchen Roskomnadzor-chan, das es mehr als alles andere auf der Welt liebt, alles zu blockieren und zu verbieten.

Im Mai schloss Nikolai Nikiforov nicht aus, dass Viber und möglicherweise Facebook in Russland gesperrt werden könnten, wenn sie nicht mit den russischen Behörden kooperieren. Es scheint, dass das Versäumnis, Telegram zu blockieren, die Stimmung des Ministeriums in keiner Weise beeinflusst hat, was bedeutet, dass das Land in Zukunft mit neuen Manifestationen staatlicher Regulierung im Internet konfrontiert sein könnte.

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Dekret der Regierung der Russischen Föderation vom 2. Juni 2008 N 418
"Über das Ministerium für digitale Entwicklung, Kommunikation und Massenmedien der Russischen Föderation"

Mit Änderungen und Ergänzungen von:

13. Oktober, 7. November, 29. Dezember 2008, 27. Januar, 12. August 2009, 17. März, 15. Juni, 15., 26. Juli, 27. Dezember 2010, 28. Januar, 24. März, 16. Mai, 24. Oktober, 28. November, 2011, 4. Mai, 4., 17. September, 3. November 2012, 27. März, 9. August, 2. November 2013, 16., 24. Juli, 14. November, 27. Dezember 2014, 9. Juni, 25. Dezember 2015, 25. April, Juli 1. März 2016, 30. März, 28. September 2017, 25. September 2018, 7. Februar, 18. Mai, 20. Juli, 3. September 2019

Die Regierung der Russischen Föderation beschließt:

2. Erlauben Sie dem Ministerium für digitale Entwicklung, Kommunikation und Massenmedien der Russischen Föderation, 8 stellvertretende Minister zu haben, darunter einen ersten stellvertretenden Minister und einen Staatssekretär – stellvertretenden Minister, sowie bis zu 15 Abteilungen in der Struktur der Zentrale Büro in den Haupttätigkeitsbereichen des Ministeriums.

6. Als ungültig anerkennen:

2. Das Ministerium für digitale Entwicklung, Kommunikation und Massenmedien der Russischen Föderation koordiniert und kontrolliert die Tätigkeiten des Föderalen Dienstes für die Überwachung von Kommunikation, Informationstechnologie und Massenkommunikation, der Föderalen Agentur für Kommunikation, der Föderalen Agentur für Presse und Massenkommunikation, sowie untergeordnetes Ministerium für Organisationen.

3. Das Ministerium für digitale Entwicklung, Telekommunikation und Massenmedien der Russischen Föderation lässt sich bei seiner Tätigkeit von der Verfassung der Russischen Föderation, föderalen Verfassungsgesetzen, föderalen Gesetzen, Akten des Präsidenten der Russischen Föderation und der Regierung der Russischen Föderation leiten Föderation, internationale Verträge der Russischen Föderation sowie diese Verordnung.

4. Das Ministerium für digitale Entwicklung, Telekommunikation und Massenmedien der Russischen Föderation übt seine Tätigkeit in Zusammenarbeit mit anderen föderalen Exekutivbehörden, Exekutivbehörden der Teilstaaten der Russischen Föderation, lokalen Regierungen, öffentlichen Verbänden und anderen Organisationen aus.

II. Kräfte

5. Das Ministerium für digitale Entwicklung, Kommunikation und Massenmedien der Russischen Föderation übt folgende Befugnisse aus:

5.1. legt der Regierung der Russischen Föderation Entwürfe von Bundesgesetzen, normativen Rechtsakten des Präsidenten der Russischen Föderation und der Regierung der Russischen Föderation und andere Dokumente vor, die eine Entscheidung der Regierung der Russischen Föderation zu Fragen im Zusammenhang mit den Errichtungen erfordern Zuständigkeitsbereich des Ministeriums und zu den Zuständigkeitsbereichen des Bundesdienstes und der ihm nachgeordneten Bundesbehörden sowie einen Entwurf des Arbeitsplans und voraussichtliche Leistungsindikatoren des Ministeriums;

5.2. auf der Grundlage und gemäß der Verfassung der Russischen Föderation, der föderalen Verfassungsgesetze, der föderalen Gesetze, der Akte des Präsidenten der Russischen Föderation und der Regierung der Russischen Föderation erlässt unabhängig die folgenden regulierenden Rechtsakte:

5.2.3. Anforderungen an die Nummerierung, Schutz von Kommunikationsnetzen vor unbefugtem Zugriff auf sie und darüber übertragene Informationen;

5.2.6. Anforderungen an die Reihenfolge der Interaktion von Kommunikationsnetzen, aus denen das einheitliche Telekommunikationsnetz der Russischen Föderation besteht;

5.2.7. Anforderungen an die Beschreibung von Kommunikationsnetzen und Kommunikationseinrichtungen, aus denen das einheitliche Telekommunikationsnetz der Russischen Föderation besteht;

5.2.8. Anforderungen an Planung, Bau, Umbau und Betrieb von Kommunikationsnetzen und Kommunikationseinrichtungen;

5.2.9. Anforderungen an die Bereitstellung von Kommunikationsdiensten, einschließlich universeller;

5.2.11. das Verfahren zur Zuweisung von Nummern an dedizierte Kommunikationsnetze;

Informationen zu Änderungen:

Dekret der Regierung der Russischen Föderation vom 16. Mai 2011 N 368 Die Verordnung wurde um Unterabsatz 5.2.11.1 ergänzt

5.2.11.1. das Verfahren zur Bildung von Rufzeichen zur Identifizierung von funkelektronischen Mitteln für den zivilen Gebrauch;

5.2.12. das Verfahren zur Zuweisung der Nummerierung eines Teils eines technischen Kommunikationsnetzes, das mit einem öffentlichen Kommunikationsnetz verbunden ist;

5.2.13. das Verfahren für die Erbringung von Telekommunikationsdiensten durch Telekommunikationsbetreiber;

5.2.14. Anforderungen an Netze und Kommunikationsmittel zur Durchführung von operativen Suchtätigkeiten im Einvernehmen mit den autorisierten staatlichen Stellen, die operative Suchtätigkeiten durchführen;

5.2.15. das Verfahren zum Empfangen und Übertragen von Postsendungen und Geldern zwischen Postorganisationen;

5.2.16. das Verfahren zur Führung getrennter Einnahmen- und Ausgabenrechnungen für die Art der ausgeübten Tätigkeiten, die bereitgestellten Kommunikationsdienste und die Teile des Telekommunikationsnetzes, die zur Erbringung dieser Dienste von Betreibern genutzt werden, die eine bedeutende Stellung im öffentlichen Kommunikationsnetz einnehmen;

5.2.17. das Verfahren für die Benutzung von Frankiermaschinen, die Herausgabe und Verwendung staatlicher Postzeichen, die Bildung der staatlichen Postzeichensammlung;

5.2.18. Anforderungen an die organisatorische und technische Unterstützung für das stabile Funktionieren des Postnetzes;

5.2.19. Anforderungen an den Betrieb des Postverkehrs;

5.2.22. das Verfahren zur Erteilung von Genehmigungen für den Vertrieb von Produkten ausländischer Zeitschriften;

5.2.23. Anforderungen für Informationssicherheit Informationssysteme, einschließlich Informationssysteme für personenbezogene Daten (mit Ausnahme von Informationssystemen kritischer Einrichtungen), Informations- und Telekommunikationsnetze und andere Kommunikationsnetze;

5.2.24. Anforderungen an das Datenformat in staatlichen Informationssystemen;

5.2.25. handelt in Fragen der Sicherstellung der Kontrolle und Aufsicht im festgelegten Zuständigkeitsbereich;

5.2.25.2. Erfassungshäufigkeitsstandards Postfächer, Austausch, Transport und Zustellung schriftlicher Korrespondenz unter Angabe der Fristen für die Zusendung schriftlicher Korrespondenz;

5.2.25.3. das Verfahren zur vorübergehenden Aufbewahrung von Postsendungen und Geldern sowie die Beschlagnahme, Öffnung und Vernichtung von Postsendungen;

5.2.25.4. das Verfahren zur Verteilung einer Pflichthinterlegung von Dokumenten, die aus kombinierten Dokumenten bestehen, sowie einer Pflichthinterlegung von Dokumenten, die ähnliche Informationen enthalten, die auf verschiedenen Medien aufgezeichnet sind;

5.2.25.5. Regeln für die Lieferung von föderalen Pflichtexemplaren gedruckter Veröffentlichungen, Tonträger und Videofilme an Bibliotheks- und Informationsorganisationen durch das föderale Einheitsunternehmen "Information Telegraph Agency of Russia (ITAR-TASS)";

5.2.25.6. Regeln für die Abgabe eines Bundespflichtexemplars elektronischer Publikationen durch das Wissenschaftlich-technische Zentrum "Informregistr" an Bibliotheks- und Informationsorganisationen;

Informationen zu Änderungen:

Dekret der Regierung der Russischen Föderation vom 17. März 2010 N 160 Die Verordnung wurde um Unterabsatz 5.2.25.7 ergänzt

5.2.25.7. Gesetze, die das Verfahren zur Erteilung von Genehmigungen für Schiffsfunkstellen, die auf Seeschiffen, Binnenschiffen und Schiffen der gemischten (Fluss-See-)Schifffahrt verwendet werden, sowie die Form der Formulare für solche Genehmigungen festlegen;

Informationen zu Änderungen:

Dekret der Regierung der Russischen Föderation vom 16. Mai 2011 N 368 Die Verordnung wurde um Unterabsatz 5.2.25.8 ergänzt

5.2.25.8. das Verfahren zur Registrierung und Erteilung einer Genehmigung für die Einfuhr in das Hoheitsgebiet der Russischen Föderation unter anderen Bedingungen als der Einfuhr von funkelektronischen Mitteln und Hochfrequenzgeräte zivile Zwecke, einschließlich solcher, die in andere Waren eingebaut oder darin enthalten sind, sowie für die Einfuhr ziviler elektronischer Funkgeräte und Hochfrequenzgeräte durch Einzelpersonen für den persönlichen Gebrauch (sofern eine solche Genehmigung in den Rechtsvorschriften der Russischen Föderation vorgesehen ist) ;

Informationen zu Änderungen:

Dekret der Regierung der Russischen Föderation vom 16. Mai 2011 N 368 Die Verordnung wurde um Unterabsatz 5.2.25.9 ergänzt

5.2.25.9. ein Gesetz, das die Form des Genehmigungsformulars für die Nutzung von Funkfrequenzen oder Funkfrequenzkanälen festlegt;

Informationen zu Änderungen:

Dekret der Regierung der Russischen Föderation vom 16. Mai 2011 N 368 Die Verordnung wurde durch Unterabsatz 5.2.25.10 ergänzt

5.2.25.10. ein Gesetz, das das Verfahren zur Erstellung eines Registers von Funkelektronikmitteln und Hochfrequenzgeräten für zivile Zwecke festlegt, die zur Einfuhr in das Hoheitsgebiet der Russischen Föderation zugelassen sind;

Informationen zu Änderungen:

Dekret der Regierung der Russischen Föderation vom 16. Mai 2011 N 368 Die Verordnung wurde durch Unterabsatz 5.2.25.11 ergänzt

5.2.25.11. das Verfahren für die Ausstellung und die Form des Beschlusses über die Konformität der technischen Merkmale von in das Hoheitsgebiet der Russischen Föderation eingeführten Funkelektronikmitteln und Hochfrequenzgeräten für zivile Zwecke technische Spezifikationen und Nutzungsbedingungen, genehmigt durch die Entscheidungen der Staatlichen Kommission für Funkfrequenzen;

5.2.25.12. das Verfahren zur Durchführung einer Prüfung von Informationsprodukten zur Gewährleistung der Informationssicherheit von Kindern;

5.2.25.14. Anforderungen an administrative und organisatorische Maßnahmen, an technische und Soft- und Hardwaremittel zum Schutz von Kindern vor Informationen, die für ihre Gesundheit und (oder) Entwicklung schädlich sind;

Informationen zu Änderungen:

Dekret der Regierung der Russischen Föderation vom 28. November 2011 N 976 Die Verordnung wurde durch Unterabsatz 5.2.25.16 ergänzt

5.2.25.16. Verfahren zum Übertragen von Registern qualifizierter Zertifikate von Prüfschlüsseln elektronische Unterschrift und weitere Informationen an die zuständige Bundesstelle im Falle der Beendigung der Tätigkeit der akkreditierten Zertifizierungsstelle;

Informationen zu Änderungen:

Dekret der Regierung der Russischen Föderation vom 28. November 2011 N 976 Die Verordnung wurde durch Unterabsatz 5.2.25.17 ergänzt

5.2.25.17. das Verfahren zur Bildung und Führung von Registern qualifizierter Zertifikate von Prüfschlüsseln für elektronische Signaturen sowie die Bereitstellung von Informationen aus solchen Registern;

Informationen zu Änderungen:

Dekret der Regierung der Russischen Föderation vom 28. November 2011 N 976 Die Verordnung wurde durch Unterabsatz 5.2.25.18 ergänzt

5.2.25.18. die Regeln für die Akkreditierung von Zertifizierungsstellen und das Verfahren zur Überprüfung der Einhaltung der durch das Bundesgesetz „Über die elektronische Signatur“ festgelegten Anforderungen durch akkreditierte Zertifizierungsstellen und für deren Einhaltung diese Zertifizierungsstellen akkreditiert wurden;

Informationen zu Änderungen:

Dekret der Regierung der Russischen Föderation vom 17. September 2012 N 930 Die Verordnung wurde um Unterabsatz 5.2.25.19 ergänzt

5.2.25.19. das Verfahren zum Begleiten von Informationsprodukten, die über Hörfunk verbreitet werden, mit einer Mitteilung über die Beschränkung der Verbreitung von Informationsprodukten unter Kindern zu Beginn der Ausstrahlung von Hörfunkprogrammen;

5.2.25.20. Anforderungen an das Verfahren zum organisatorischen und technischen Zusammenwirken von Mobilfunkbetreibern bei der Sicherstellung der Übermittlung einer Rufnummer;

5.2.25.21. das Verfahren zur Sicherstellung der Zugänglichkeitsbedingungen für die sehbehinderten offiziellen Websites der föderalen staatlichen Behörden, der staatlichen Behörden der Teileinheiten der Russischen Föderation und der lokalen Regierungen im Internet;

Informationen zu Änderungen:

Die Verordnung wurde um Ziffer 5.2.25.22 vom 10.10.2017 - Beschluss ergänzt

5.2.25.22. das Verfahren zum Senden einer Kopie einer gesperrten Website an den Eigentümer in im elektronischen Format auf Russisch u Englisch eine begründete Entscheidung, eine Website im Internet als Kopie einer blockierten Website anzuerkennen;

Informationen zu Änderungen:

Die Verordnung wurde durch Unterabsatz 5.2.25.23 vom 1. September 2019 ergänzt - Dekret der Regierung der Russischen Föderation vom 18. Mai 2019 N 612

5.2.25.23. das Verfahren zur Ausstellung einer Bescheinigung oder eines anderen Dokuments, das den beruflichen Status eines Journalisten bestätigt, für den Fall, dass Redaktionsmitarbeiter (der Journalist und andere Redaktionsmitarbeiter, die den Journalisten bei der Ausführung des redaktionellen Auftrags unter besonderen Bedingungen unterstützen) die Russische Föderation verlassen;

Informationen zu Änderungen:

Die Verordnung wurde um Ziffer 5.2.25.24 vom 1. November 2019 – Beschluss ergänzt

5.2.25.24. Anforderungen an das Funktionieren von Verwaltungssystemen für Kommunikationsnetze im Falle von Bedrohungen der Stabilität, Sicherheit und Integrität des Funktionierens des Internets und der öffentlichen Kommunikationsnetze auf dem Territorium der Russischen Föderation;

Informationen zu Änderungen:

Die Verordnung wurde durch Unterabsatz 5.2.25.25 vom 1. November 2019 ergänzt - Dekret der Regierung Russlands vom 3. September 2019 N 1149

5.2.25.25. im Einvernehmen mit dem Föderalen Sicherheitsdienst der Russischen Föderation die Anforderungen zur Gewährleistung des Funktionierens von Verkehrsknotenpunkten, die unter anderem die Anforderungen zur Gewährleistung des stabilen Betriebs von Hardware- und Softwarekommunikation, Kommunikationseinrichtungen sowie der Verfahren zur Erfüllung der Anforderungen gemäß Artikel 56.2 Absatz 4 des Bundesgesetzes "Über Kommunikation";

Informationen zu Änderungen:

Die Verordnung wurde durch Unterabsatz 5.2.25.26 vom 1. November 2019 ergänzt - Dekret der Regierung Russlands vom 3. September 2019 N 1149

5.2.25.26. Anforderungen für Telekommunikationsbetreiber, Eigentümer oder andere Eigentümer von technologischen Kommunikationsnetzen, die eine eindeutige Kennung für eine Reihe von Kommunikationseinrichtungen und andere haben technische Mittel im Internet, um das stabile Funktionieren von Kommunikationseinrichtungen sicherzustellen, die die Interaktion mit Kommunikationseinrichtungen anderer Kommunikationsbetreiber, Eigentümer oder anderer Eigentümer von technologischen Kommunikationsnetzen gewährleisten, einschließlich solcher, die sich außerhalb des Territoriums der Russischen Föderation befinden;

Informationen zu Änderungen:

Die Verordnung wurde durch Unterabsatz 5.2.25.27 vom 1. November 2019 ergänzt - Dekret der Regierung Russlands vom 3. September 2019 N 1149

5.2.25.27. Anforderungen an Telekommunikationsbetreiber, Eigentümer oder andere Eigentümer von technischen Kommunikationsnetzen, die über eine eindeutige Kennung für eine Reihe von Kommunikationseinrichtungen und anderen technischen Mitteln im Internet verfügen, für den Betrieb von Hardware und Software (einschließlich Kommunikationsmitteln), die zur Erkennung im Netzwerk verwendet werden "Internet"-Netzwerkadressen, die Domänennamen entsprechen;

Informationen zu Änderungen:

Die Verordnung wurde durch Unterabsatz 5.2.25.28 vom 1. November 2019 ergänzt - Dekret der Regierung Russlands vom 3. September 2019 N 1149

5.2.25.28. im Einvernehmen mit den autorisierten staatlichen Stellen, die mit operativen Suchaktivitäten befasst sind oder die Sicherheit der Russischen Föderation gewährleisten, die Anforderungen an Netzwerke und Kommunikationseinrichtungen von Eigentümern oder anderen Eigentümern von technologischen Kommunikationsnetzen, die eine eindeutige Kennung für die Gesamtheit der Kommunikationseinrichtungen haben und andere technische Mittel im Internet, um autorisierte staatliche Stellen, die operative Ermittlungstätigkeiten durchführen oder die Sicherheit der Russischen Föderation gewährleisten, in Fällen, die durch Bundesgesetze festgelegt sind, Maßnahmen zur Erfüllung der ihnen übertragenen Aufgaben durchzuführen;

5.2.26. normative Rechtsakte zu anderen Fragen des festgelegten Tätigkeitsbereichs des Ministeriums und dem Ministerium des Bundesdienstes und der Bundesbehörden unterstellt, mit Ausnahme von Fragen, deren gesetzliche Regelung in Übereinstimmung mit der Verfassung der Russischen Föderation und föderalen Verfassungsgesetzen, föderale Gesetze, Akte des Präsidenten der Russischen Föderation und der Regierung der Russischen Föderation werden ausschließlich föderale Verfassungsgesetze, föderale Gesetze, behördliche Rechtsakte des Präsidenten der Russischen Föderation und der Regierung der Russischen Föderation durchgeführt;

5.3. bietet:

5.3.1. größtmögliche Zugänglichkeit für die Bevölkerung des Landes zu einem gesellschaftlich bedeutsamen Paket von Fernseh- und Hörfunkprogrammen auf Bundes- und Landesebene;

5.3.2. Schutz der Interessen des Staates auf dem Gebiet des Urheberrechts und verwandter Schutzrechte auf dem Gebiet der Massenkommunikation und der Medien, der Informationstechnologie;

5.3.3. die Beteiligung russischer Massenmedien an der Bildung eines positiven Images der Russischen Föderation (einschließlich Investitionen) im Ausland;

Informationen zu Änderungen:

Dekret der Regierung der Russischen Föderation vom 28. November 2011 N 976 Die Verordnung wurde um Unterabsatz 5.3.4 ergänzt

5.3.4. Speicherung folgender Informationen und ungehinderter Zugriff rund um die Uhr über Informations- und Telekommunikationsnetze:

Informationen zu Änderungen:

Dekret der Regierung der Russischen Föderation vom 28. November 2011 N 976 Die Verordnung wurde um Unterabsatz 5.3.4.1 ergänzt

5.3.4.1. Namen, Adressen akkreditierter Zertifizierungsstellen;

Informationen zu Änderungen:

Dekret der Regierung der Russischen Föderation vom 28. November 2011 N 976 Die Verordnung wurde um Unterabsatz 5.3.4.2 ergänzt

5.3.4.2. ein Verzeichnis der von der zuständigen Bundesbehörde ausgestellten und entwerteten qualifizierten Zertifikate;

Informationen zu Änderungen:

Dekret der Regierung der Russischen Föderation vom 28. November 2011 N 976 Die Verordnung wurde um Unterabsatz 5.3.4.3 ergänzt

5.3.4.3. eine Liste der Zertifizierungsstellen, deren Akkreditierung widerrufen wurde;

Informationen zu Änderungen:

Dekret der Regierung der Russischen Föderation vom 28. November 2011 N 976 Die Verordnung wurde um Unterabsatz 5.3.4.4 ergänzt

5.3.4.4. eine Liste der akkreditierten Zertifizierungsstellen, deren Akkreditierung ausgesetzt wurde;

Informationen zu Änderungen:

Dekret der Regierung der Russischen Föderation vom 28. November 2011 N 976 Die Verordnung wurde um Unterabsatz 5.3.4.5 ergänzt

5.3.4.5. eine Liste der akkreditierten Zertifizierungsstellen, deren Aktivitäten eingestellt wurden;

5.3.4.6. Register qualifizierter Zertifikate, die dem Ministerium für digitale Entwicklung, Kommunikation und Massenmedien der Russischen Föderation gemäß Artikel 15 des Bundesgesetzes „Über die elektronische Signatur“ vorgelegt wurden;

Informationen zu Änderungen:

Dekret der Regierung der Russischen Föderation vom 3. November 2012 N 1139 Die Verordnung wurde um Unterabsatz 5.3.5 ergänzt

5.3.5. Organisation der Arbeiten zur Umstellung des Funkfrequenzspektrums;

Informationen zu Änderungen:

Dekret der Regierung der Russischen Föderation vom 14. November 2014 N 1194 Die Verordnung wurde um Unterabsatz 5.3.6 ergänzt

5.3.6. Organisation von Arbeiten zum internationalen Rechtsschutz der Zuweisung (Zuweisung) von Funkfrequenzen oder Funkfrequenzkanälen für Funkelektronikeinrichtungen der Russischen Föderation und Arbeiten zu deren Koordinierung mit den Kommunikationsverwaltungen ausländischer Staaten oder zwischenstaatlichen Satellitenorganisationen im festgelegten Tätigkeitsbereich ;

5.4. entwickelt Grundsätze für die Bildung und Verwendung bundeseigener Mittel aus fertiggestellten und ausgestrahlten Fernsehprogrammen, Sendungen, Tonträgern sowie anderen audiovisuellen Werken (mit Ausnahme von Filmen);

5.5. beteiligt sich an der Bildung einer einheitlichen Informationsraum auf dem Hoheitsgebiet der GUS-Mitgliedstaaten;

Informationen zu Änderungen:

Dekret der Regierung der Russischen Föderation vom 24. Juli 2014 N 698 Die Verordnung wurde um Unterabsatz 5.5.1 ergänzt

5.5.1. fungiert als vertrauenswürdiger Dritter in der Börse elektronische Dokumente in Fällen, in denen seine Teilnahme an einem solchen Austausch durch internationale Verträge der Russischen Föderation vorgesehen ist;

5.6. organisiert Veranstaltungen im Zusammenhang mit der Verleihung der jährlichen Preise der Regierung der Russischen Föderation im Bereich der Massenmedien;

5.7. führt in Übereinstimmung mit der Gesetzgebung der Russischen Föderation und anderen behördlichen Rechtsakten zum Vertragssystem im Bereich der Beschaffung von Waren, Bauleistungen und Dienstleistungen zur Deckung des staatlichen und kommunalen Bedarfs die Beschaffung von Waren, Bauleistungen und Dienstleistungen in den etablierten Unternehmen durch Tätigkeitsbereich;

5.8. fasst die Praxis der Anwendung der Gesetzgebung der Russischen Föderation zusammen und analysiert die Umsetzung der staatlichen Politik im etablierten Tätigkeitsbereich;

Informationen zu Änderungen:

Dekret der Regierung der Russischen Föderation vom 9. August 2013 N 685 Die Verordnung wurde um Unterabsatz 5.8.1 ergänzt

5.8.1. entwickelt und implementiert Maßnahmen zur Entwicklung des Wettbewerbs auf den Rohstoffmärkten, einschließlich der Implementierung relevanter Abteilungszielprogramme, im etablierten Tätigkeitsbereich;

5.9. übt die Funktionen des Hauptgeschäftsführers und Empfängers von Bundeshaushaltsmitteln aus, die für die Aufrechterhaltung des Ministeriums und die Erfüllung der ihm übertragenen Aufgaben bereitgestellt werden;

5.10. übt in der Weise und innerhalb der durch Bundesgesetze, Akte des Präsidenten der Russischen Föderation und der Regierung der Russischen Föderation festgelegten Grenzen die Eigentümerbefugnisse in Bezug auf Bundesvermögen aus, das an bundesstaatliche Einheitsunternehmen und bundesstaatliche Institutionen übertragen wurde dem Ministerium unterstellt;

5.11. gibt Bundesorganen Schlussfolgerungen über die Angemessenheit der Ausgaben für Forschung und Konzeption sowie Erhebungsarbeiten über die Erstellung und Anschaffung von Software und technische Mittel zum Aufbau und Betrieb von Ressortinformationssystemen;

5.12. organisiert den Empfang von Bürgern, stellt die rechtzeitige und vollständige Prüfung mündlicher und schriftlicher Einsprüche von Bürgern sicher, trifft Entscheidungen darüber und sendet Antworten innerhalb der durch die Gesetzgebung der Russischen Föderation festgelegten Frist;

5.13. gewährleistet den Schutz von Informationen, die ein Staatsgeheimnis im Rahmen der Tätigkeit des Ministeriums darstellen, sowie die Kontrolle und Koordinierung der Tätigkeit des nachgeordneten Bundesdienstes, der Bundesbehörden und der Organisationen in diesem Bereich;

5.14. sorgt für Mobilisierungstraining des Ministeriums sowie für die Steuerung und Koordinierung der Aktivitäten der nachgeordneten Bundesdienste, Bundesbehörden und Organisationen für deren Mobilisierungstraining;

Informationen zu Änderungen:

Dekret der Regierung der Russischen Föderation vom 15. Juni 2010 N 438 Die Verordnung wurde um Abschnitt 5.14.1 ergänzt

5.14.1. führt die Organisation und Durchführung des Zivilschutzes im Ministerium durch;

5.15. organisiert zusätzlich berufliche Bildung Mitarbeiter des Ministeriums;

5.16. interagiert nach dem festgelegten Verfahren mit Behörden ausländischer Staaten und internationalen Organisationen im festgelegten Tätigkeitsbereich;

5.17. führt gemäß den Rechtsvorschriften der Russischen Föderation Arbeiten zur Beschaffung, Aufbewahrung, Abrechnung und Nutzung von Archivdokumenten durch, die im Rahmen der Tätigkeit des Ministeriums entstanden sind;

5.19. leistet organisatorische und technische Unterstützung für die Aktivitäten der Regierungskommission für Kommunikations- und Informationstechnologien des Bundes;

Informationen zu Änderungen:

Dekret der Regierung der Russischen Föderation vom 13. Oktober 2008 N 753 Die Verordnung wurde um Unterabsatz 5.19.1 ergänzt

5.19.1. entwickelt und implementiert Maßnahmen zur Unterstützung kleiner und mittlerer Unternehmen, die auf ihre Entwicklung abzielen, einschließlich der Entwicklung und Implementierung relevanter abteilungsbezogener zielgerichteter Programme im etablierten Tätigkeitsbereich;

Informationen zu Änderungen:

Dekret der Regierung der Russischen Föderation vom 12. August 2009 N 656 Die Verordnung wurde um Unterabsatz 5.19.2 ergänzt

5.19.2. entwickelt und verabschiedet Regelwerke im angestammten Tätigkeitsbereich;

Informationen zu Änderungen:

Dekret der Regierung der Russischen Föderation vom 26. Juli 2010 N 553 Die Verordnung wurde um Unterabsatz 5.19.3 ergänzt

5.19.3. entwickelt Entwürfe von Regeln und Methoden für Forschung (Tests) und Messungen, einschließlich Regeln für die Probenahme, die für die Anwendung und Umsetzung des Verabschiedeten erforderlich sind technische Vorschriften und Durchführung der Konformitätsbewertung unter Verwendung von Dokumenten im Bereich der Normung im etablierten Tätigkeitsbereich;

Informationen zu Änderungen:

Dekret der Regierung der Russischen Föderation vom 27. Dezember 2010 N 1152 Die Verordnung wurde um Unterabsatz 5.19.4 ergänzt

5.19.4. organisiert Kongresse, Konferenzen, Seminare, Ausstellungen und andere Veranstaltungen im Tätigkeitsbereich des Ministeriums;

5.19.5. führt die Akkreditierung von Zertifizierungsstellen durch, überprüft die Einhaltung der Anforderungen des Bundesgesetzes „Über die elektronische Signatur“ durch die akkreditierten Zertifizierungsstellen und deren Einhaltung, mit denen diese Zertifizierungsstellen akkreditiert wurden, und erteilt im Falle ihrer Nichteinhaltung Anweisungen zur Beseitigung die festgestellten Verstöße;

Informationen zu Änderungen:

Dekret der Regierung der Russischen Föderation vom 27. Dezember 2010 N 1152 Die Verordnung wurde um Unterabsatz 5.19.7 ergänzt

5.19.7. organisiert die obligatorische Zertifizierung von Informationstechnologien, die für die Verarbeitung der staatlichen Datenbank über Kinder ohne elterliche Fürsorge bestimmt sind;

5.19.8. entwickelt und implementiert Bundeszielprogramme zur Gewährleistung der Informationssicherheit von Kindern, zur Herstellung von Informationsprodukten für Kinder und zur Verbreitung von Informationsprodukten;

Informationen zu Änderungen:

Dekret der Regierung der Russischen Föderation vom 25. April 2016 N 348 Die Verordnung wurde um Unterabsatz 5.19.9 ergänzt

5.19.9. entscheidet über den Rückzug Grundstücke für den Staatsbedarf der Russischen Föderation (Bundesbedarf) für den Bau und Wiederaufbau von Kommunikationseinrichtungen föderale Bedeutung, einschließlich linearer Einrichtungen, die die Aktivitäten von Subjekten natürlicher Monopole im Bereich der Kommunikation in der von der Gesetzgebung der Russischen Föderation vorgeschriebenen Weise sicherstellen;

Informationen zu Änderungen:

Die Verordnung wurde durch Unterabsatz 5.19.10 vom 10. Oktober 2017 ergänzt - Dekret der Regierung der Russischen Föderation vom 28. September 2017 N 1176

5.19.10. trifft eine begründete Entscheidung, die Website im Internet als Kopie der blockierten Website anzuerkennen;

Informationen zu Änderungen:

Die Verordnung wurde durch Unterabsatz 5.19.11 vom 10. Oktober 2017 ergänzt - Dekret der Regierung der Russischen Föderation vom 28. September 2017 N 1176

5.19.11. sendet dem Eigentümer einer Kopie der gesperrten Site in elektronischer Form in russischer und englischer Sprache eine begründete Entscheidung, die Site im Internet als Kopie der gesperrten Site anzuerkennen;

Informationen zu Änderungen:

Die Verordnung wurde durch Unterabsatz 5.19.12 vom 16. Februar 2019 ergänzt - Dekret der Regierung der Russischen Föderation vom 7. Februar 2019 N 88

5.19.12. trifft Entscheidungen über die Errichtung einer öffentlichen Dienstbarkeit in Bezug auf Grundstücke und (oder) Grundstücke für deren Nutzung zum Zwecke der Verlegung von Kommunikationsleitungen und Bauten von föderaler Bedeutung sowie zum Zweck der Rekonstruktion dieser übertragenen Ingenieurbauwerke die Entziehung von Grundstücken, auf denen sie sich befanden;

5.20. übt andere Funktionen im festgelegten Tätigkeitsbereich aus, wenn diese Funktionen durch Bundesgesetze, behördliche Rechtsakte des Präsidenten der Russischen Föderation oder der Regierung der Russischen Föderation vorgesehen sind.

6. Das Ministerium für digitale Entwicklung, Telekommunikation und Massenmedien der Russischen Föderation hat zur Ausübung von Befugnissen im festgelegten Tätigkeitsbereich das Recht:

6.1. in Übereinstimmung mit dem festgelegten Verfahren die Informationen anzufordern und zu erhalten, die für die Entscheidungsfindung in Angelegenheiten erforderlich sind, die in die Zuständigkeit des Ministeriums fallen;

6.2. in der durch die Rechtsvorschriften der Russischen Föderation festgelegten Weise ein Dienstabzeichen errichten, das zur Verleihung des Titels „Veteran of Labour“ und anderer Abteilungsauszeichnungen berechtigt, und diese an Bedienstete des Ministeriums zu vergeben, das dem Ministerium für der Bundesdienst und Bundesbehörden, nachgeordnete Organisationen sowie andere Personen, die im festgelegten Bereich tätig sind, die Vorschriften über diese Abzeichen und Auszeichnungen sowie ihre Beschreibungen zu genehmigen;

6.3. in der vorgeschriebenen Weise für das Studium von Fragen im Zusammenhang mit dem Tätigkeitsbereich des Ministeriums, wissenschaftliche und andere Organisationen, Wissenschaftler und Spezialisten einbeziehen;

6.4. Koordinierungs- und Beratungsgremien (Räte, Kommissionen, Gruppen, Kollegien), auch ressortübergreifend, im angestammten Tätigkeitsbereich schaffen;

6.5. in vorgeschriebener Weise Printmedien zur Veröffentlichung von normativen Rechtsakten im festgelegten Tätigkeitsbereich, amtliche Bekanntmachungen, Platzierung anderer Materialien zu Angelegenheiten, die in die Zuständigkeit des Ministeriums, seiner nachgeordneten Bundesdienststelle und der Bundesbehörden fallen, einrichten;

Informationen zu Änderungen:

Dekret der Regierung der Russischen Föderation vom 27. Dezember 2010 N 1152 Die Verordnung wurde um Unterabsatz 6.6 ergänzt

6.6. geben staatliche Stellen, Kommunalverwaltungen, rechtliche und Einzelpersonen Klarstellungen zu Fragen, die in die Zuständigkeit des Ministeriums fallen;

Informationen zu Änderungen:

Dekret der Regierung der Russischen Föderation vom 24. März 2011 N 210 Die Verordnung wurde um Unterabsatz 6.7 ergänzt

6.7. erstellen Sie im Einvernehmen mit dem Heraldischen Rat unter dem Präsidenten der Russischen Föderation ein heraldisches Zeichen - ein Emblem, eine Flagge und einen Wimpel des Bundesdienstes und der Bundesbehörden unter der Zuständigkeit des Ministeriums.

7. Das Ministerium für digitale Entwicklung, Telekommunikation und Massenmedien der Russischen Föderation ist im festgelegten Tätigkeitsbereich nicht berechtigt, die Kontroll- und Aufsichtsfunktionen sowie die Funktionen der Verwaltung des Staatseigentums auszuüben, außer in den durch Dekrete festgelegten Fällen des Präsidenten der Russischen Föderation und Beschlüsse der Regierung der Russischen Föderation.

Die angegebenen Befugnisse des Ministeriums gelten nicht für die Befugnisse des Ministeriums zur Verwaltung des dem Ministerium übertragenen Vermögens und der dem Ministerium und dem Bund unterstellten landeseinheitlichen Unternehmen Regierungsbehörden, Lösung von Personalfragen sowie Fragen der Organisation der Aktivitäten des Ministeriums und seiner Strukturabteilungen.

Bei der Ausübung der Rechtsvorschriften im festgelegten Tätigkeitsbereich ist das Ministerium nicht berechtigt, die Funktionen und Befugnisse der föderalen Staatsbehörden, der Staatsbehörden der Teileinheiten der Russischen Föderation und der Organe der lokalen Selbstverwaltung festzulegen, die nicht vom Bund vorgesehen sind Verfassungsgesetze, Bundesgesetze, Akte des Präsidenten der Russischen Föderation und der Regierung der Russischen Föderation sowie nicht berechtigt, Beschränkungen der Ausübung der Rechte und Freiheiten der Bürger, der Rechte nichtstaatlicher Handels- und gemeinnützige Organisationen, außer in Fällen, in denen die Möglichkeit, solche Beschränkungen durch Akte autorisierter föderaler Exekutivorgane einzuführen, direkt in der Verfassung der Russischen Föderation, föderalen Verfassungsgesetzen, föderalen Gesetzen vorgesehen und auf der Grundlage und in Befolgung von erlassen wurde die Verfassung der Rußländischen Föderation, föderale Verfassungsgesetze, föderale Gesetze durch Akte des Präsidenten der Rußländischen Föderation und der Regierung der Rußländischen Föderation.

III. Organisation von Aktivitäten

8. Das Ministerium für digitale Entwicklung, Telekommunikation und Massenmedien der Russischen Föderation wird vom Minister geleitet, der vom Präsidenten der Russischen Föderation auf Vorschlag des Vorsitzenden der Regierung der Russischen Föderation ernannt und entlassen wird.

Der Minister ist persönlich verantwortlich für die Erfüllung der dem Ministerium für digitale Entwicklung, Kommunikation und Massenmedien der Russischen Föderation übertragenen Befugnisse und die Umsetzung der staatlichen Politik im festgelegten Tätigkeitsbereich.

Der Minister hat Stellvertreter, die von der Regierung der Russischen Föderation ernannt und entlassen werden.

Die Zahl der stellvertretenden Minister wird von der Regierung der Russischen Föderation festgelegt.

9. Strukturelle Unterabteilungen des Ministeriums für digitale Entwicklung, Telekommunikation und Massenmedien der Russischen Föderation sind Abteilungen in den Haupttätigkeitsbereichen des Ministeriums. Abteilungen bestehen aus Abteilungen.

10. Minister:

10.1. verteilt Aufgaben unter seinen Stellvertretern;

10.2. genehmigt Verordnungen über strukturelle Untergliederungen des Ministeriums;

10.3. unterbreitet der Regierung der Russischen Föderation Vorschläge zur Ernennung und Entlassung der Leiter des Bundesdienstes und der dem Ministerium unterstellten Bundesbehörden und ihrer Stellvertreter;

10.4. ernennt und entlässt Mitarbeiter des Ministeriums gemäß dem festgelegten Verfahren;

10.5. entscheidet in Übereinstimmung mit der Gesetzgebung der Russischen Föderation über den öffentlichen Dienst über Fragen im Zusammenhang mit der Verabschiedung des föderalen öffentlichen Dienstes im Ministerium;

10.6. genehmigt die Struktur und Personalausstattung des Ministeriums im Rahmen des Gehaltsfonds und der von der Regierung der Russischen Föderation festgelegten Anzahl der Mitarbeiter, den Kostenvoranschlag für seine Aufrechterhaltung im Rahmen der für den betreffenden Zeitraum genehmigten und vorgesehenen Mittel der Bundeshaushalt;

10.7. genehmigt den Jahresarbeitsplan und die Leistungsindikatoren des Bundesdienstes und der dem Ministerium nachgeordneten Bundesstellen sowie Berichte über deren Tätigkeit;

10.8. legt der Regierung der Russischen Föderation auf Vorschlag der Leiter des Bundesdienstes und der dem Ministerium unterstellten Bundesbehörden Entwürfe für Vorschriften über den Bundesdienst und die Bundesbehörden, Vorschläge zum Lohnfonds und zur Höchstzahl der Beschäftigten vor Bundesdienst und Bundesbehörden;

Das Dokument ist eine Ergänzung zu

Änderungen und Ergänzungen

Regierung der Russischen Föderation entscheidet:

1. Genehmigen Sie die beigefügten Vorschriften des Ministeriums für Telekommunikation und Massenkommunikation der Russischen Föderation.

2. Erlauben Sie dem Ministerium für Telekommunikation und Massenkommunikation der Russischen Föderation, 6 stellvertretende Minister, darunter einen Staatssekretär - stellvertretenden Minister, sowie bis zu 10 Abteilungen in der Struktur der Zentrale in den Haupttätigkeitsbereichen zu haben Das Ministerium.

3. Festlegung der maximalen Mitarbeiterzahl der Zentrale des Ministeriums für Telekommunikation und Massenkommunikation der Russischen Föderation in Höhe von 373 Einheiten (ohne Personal für den Schutz und die Instandhaltung von Gebäuden).

4. Durchführung der Bildung der maximalen Anzahl von Mitarbeitern der Zentrale des Ministeriums für Kommunikation und Massenmedien der Russischen Föderation, wie in Absatz 3 dieses Dekrets angegeben, und finanzielle Unterstützung für Ausgabenverpflichtungen, um das Ministerium mit Haushaltsmitteln zu versorgen Zuweisungen für Führung und Management im Bereich der etablierten Funktionen in folgender Reihenfolge:

275 Einheiten - auf Kosten der Höchstzahl des reorganisierten Ministeriums für Informationstechnologien und Kommunikation der Russischen Föderation und der im Bundeshaushalt für dieses Ministerium vorgesehenen Haushaltsmittel zur Sicherstellung seiner Aktivitäten;

37 Einheiten - durch Verringerung der Höchstzahl der Mitarbeiter der Zentrale des reorganisierten Ministeriums für Kultur und Massenkommunikation der Russischen Föderation und der im Bundeshaushalt vorgesehenen Haushaltszuweisungen für dieses Ministerium zur Sicherstellung seiner Tätigkeit;

61 Einheiten - aufgrund einer Reduzierung um 122 Einheiten der maximalen Mitarbeiterzahl der Gebietskörperschaften des reorganisierten Föderalen Dienstes für die Aufsicht im Bereich der Massenkommunikation, der Kommunikation und des Schutzes des kulturellen Erbes und der im Bundeshaushalt vorgesehenen Haushaltszuweisungen diesen Dienst, um seine Aktivitäten sicherzustellen.

5. Stimmen Sie dem Vorschlag des Ministeriums für Telekommunikation und Massenkommunikation der Russischen Föderation zu, seine Zentrale in Moskau, st. Twerskaja, gest. 7.

6. Als ungültig anerkennen:

Dekret der Regierung der Russischen Föderation vom 26. Juni 2004 N 311 „Über die Genehmigung der Vorschriften des Ministeriums für Informationstechnologien und Kommunikation der Russischen Föderation“ (Sobraniye Zakonodatelstva Rossiyskoy Federatsii, 2004, N 27, Art. 2774);

Artikel 10 der Änderungen, die an den Beschlüssen der Regierung der Russischen Föderation vorgenommen werden, genehmigt durch das Dekret der Regierung der Russischen Föderation vom 13. August 2005 N 513 „Über die Einführung in Bundesministerien, die von der Regierung verwaltet werden der Russischen Föderation, der Position des Staatssekretärs - stellvertretender Bundesminister" (Meeting Gesetzgebung der Russischen Föderation, 2005, N 34, Pos. 3506);

Absatz 5 der Änderungen, die an den Beschlüssen der Regierung der Russischen Föderation vorgenommen werden, die durch das Dekret der Regierung der Russischen Föderation vom 26. Februar 2006 N 107 „Über die Einführung einer zusätzlichen Position eines Abgeordneten in bestimmten föderalen Ministerien genehmigt wurden Bundesminister“ (Sobraniye zakonodatelstva Rossiyskoy Federatsii, 2006, N 10, Art. 1105);

Artikel 4 der Änderungen der Gesetze der Regierung der Russischen Föderation über die Umsetzung der staatlichen Kontrolle und Überwachung im Bereich der Massenkommunikation, Kommunikation und des Schutzes des kulturellen Erbes, genehmigt durch Dekret der Regierung der Russischen Föderation vom Juni 6, 2007 N 354 „Über die Genehmigung des Reglements des Föderalen Dienstes zur Aufsicht im Bereich Massenkommunikation, Kommunikation und Schutz des kulturellen Erbes“ (Sobraniye zakonodatelstva Rossiyskoy Federatsii, 2007, Nr. 24, Pos. 2923).

Vorsitzende
Regierung der Russischen Föderation
W. Putin

Notiz. Ed: Der Text der Resolution wurde in der "Sammlung der Gesetzgebung der Russischen Föderation", 09.06.2008, N 23, Kunst veröffentlicht. 2708.

Vorschriften des Ministeriums für Telekommunikation und Massenkommunikation der Russischen Föderation

I. Allgemeine Bestimmungen

1. Das Ministerium für Telekommunikation und Massenkommunikation der Russischen Föderation (Minkomsvyaz of Russia) ist ein föderales Exekutivorgan, das für die Entwicklung und Umsetzung der staatlichen Politik und rechtlichen Regulierung im Bereich der Informationstechnologie (einschließlich der Nutzung der Informationstechnologie in der Bildung staatlicher Informationsressourcen und Bereitstellung des Zugangs zu ihm), Telekommunikation (einschließlich Nutzung und Umwandlung des Funkfrequenzspektrums) und Postkommunikation, Massenkommunikation und Massenmedien, einschließlich elektronischer (einschließlich Entwicklung des Internets, Fernsehen (einschließlich digitaler) Rundfunk- und Hörfunksysteme und neue Technologien in diesen Bereichen), Druck-, Verlags- und Drucktätigkeiten, Verarbeitung personenbezogener Daten.

Das Ministerium für Kommunikation und Massenmedien der Russischen Föderation fungiert als Postverwaltung der Russischen Föderation und erfüllt die Funktionen der Kommunikationsverwaltung der Russischen Föderation bei der Durchführung internationaler Aktivitäten im Bereich Kommunikation.

2. Das Ministerium für Telekommunikation und Massenkommunikation der Russischen Föderation koordiniert und kontrolliert die Aktivitäten des Föderalen Dienstes für die Überwachung von Kommunikation und Massenmedien, der Föderalen Agentur für Informationstechnologien, der Föderalen Kommunikationsagentur, der Föderalen Agentur für Presse und Massenkommunikation , sowie untergeordnetes Ministerium für Organisationen.

3. Das Ministerium für Telekommunikation und Massenkommunikation der Russischen Föderation orientiert sich bei seiner Tätigkeit an der Verfassung der Russischen Föderation, den föderalen Verfassungsgesetzen, föderalen Gesetzen, Akten des Präsidenten der Russischen Föderation und der Regierung der Russischen Föderation, international Verträge der Russischen Föderation sowie diese Verordnungen.

4. Das Ministerium für Kommunikation und Massenmedien der Russischen Föderation übt seine Tätigkeit in Zusammenarbeit mit anderen föderalen Exekutivbehörden, Exekutivbehörden der Subjekte der Russischen Föderation, lokalen Regierungen, öffentlichen Vereinigungen und anderen Organisationen aus.

II. Kräfte

5. Das Ministerium für Telekommunikation und Massenkommunikation der Russischen Föderation übt folgende Befugnisse aus:

5.1. legt der Regierung der Russischen Föderation Entwürfe von Bundesgesetzen, normativen Rechtsakten des Präsidenten der Russischen Föderation und der Regierung der Russischen Föderation und andere Dokumente vor, die eine Entscheidung der Regierung der Russischen Föderation zu Fragen im Zusammenhang mit den Errichtungen erfordern Zuständigkeitsbereich des Ministeriums und zu den Zuständigkeitsbereichen des Bundesdienstes und der ihm nachgeordneten Bundesbehörden sowie einen Entwurf des Arbeitsplans und voraussichtliche Leistungsindikatoren des Ministeriums;

5.2. auf der Grundlage und gemäß der Verfassung der Russischen Föderation, der föderalen Verfassungsgesetze, der föderalen Gesetze, der Akte des Präsidenten der Russischen Föderation und der Regierung der Russischen Föderation erlässt unabhängig die folgenden regulierenden Rechtsakte:

5.2.1. Anforderungen an Kommunikationsnetze bezüglich der Nutzung von Nummerierungsressourcen;

5.2.2. Anforderungen an den Aufbau von Kommunikationsnetzen, die verwendeten Kommunikationsmittel und das Management von Kommunikationsnetzen;

5.2.3. Anforderungen an die Nummerierung, Schutz von Kommunikationsnetzen vor unbefugtem Zugriff auf sie und darüber übertragene Informationen;

5.2.4. Anforderungen an die Nutzung des Funkfrequenzspektrums;

5.2.5. Anforderungen an die Reihenfolge des vorbeifahrenden und lenkenden Verkehrs;

5.2.6. Anforderungen an die Reihenfolge der Interaktion von Kommunikationsnetzen, aus denen das einheitliche Telekommunikationsnetz der Russischen Föderation besteht;

5.2.7. Anforderungen an die Beschreibung von Kommunikationsnetzen und Kommunikationseinrichtungen, aus denen das einheitliche Telekommunikationsnetz der Russischen Föderation besteht;

5.2.8. Anforderungen an Planung, Bau, Umbau und Betrieb von Kommunikationsnetzen und Kommunikationseinrichtungen;

5.2.9. Anforderungen an die Bereitstellung von Kommunikationsdiensten, einschließlich universeller;

5.2.10. auf das russische System und den Nummerierungsplan einwirken;

5.2.11. das Verfahren zur Zuweisung von Nummern an dedizierte Kommunikationsnetze;

5.2.12. das Verfahren zur Zuweisung der Nummerierung eines Teils eines technischen Kommunikationsnetzes, das mit einem öffentlichen Kommunikationsnetz verbunden ist;

5.2.13. das Verfahren für die Erbringung von Telekommunikationsdiensten durch Telekommunikationsbetreiber;

5.2.14. Anforderungen an Netze und Kommunikationsmittel zur Durchführung von operativen Suchtätigkeiten im Einvernehmen mit den autorisierten staatlichen Stellen, die operative Suchtätigkeiten durchführen;

5.2.15. das Verfahren zum Empfangen und Übertragen von Postsendungen und Geldern zwischen Postorganisationen;

5.2.16. das Verfahren zur Führung getrennter Einnahmen- und Ausgabenrechnungen für die Art der ausgeübten Tätigkeiten, die bereitgestellten Kommunikationsdienste und die Teile des Telekommunikationsnetzes, die zur Erbringung dieser Dienste von Betreibern genutzt werden, die eine bedeutende Stellung im öffentlichen Kommunikationsnetz einnehmen;

5.2.17. das Verfahren für die Benutzung von Frankiermaschinen, die Herausgabe und Verwendung staatlicher Postzeichen, die Bildung der staatlichen Postzeichensammlung;

5.2.18. Anforderungen an die organisatorische und technische Unterstützung für das stabile Funktionieren des Postnetzes;

5.2.19. Anforderungen an den Betrieb des Postverkehrs;

5.2.20. eine Liste der Orte des internationalen Postaustauschs auf dem Territorium der Russischen Föderation;

5.2.21. Verordnung über die Bundeswettbewerbskommission für Fernsehen und Hörfunk;

5.2.22. das Verfahren zur Erteilung von Genehmigungen für den Vertrieb von Produkten ausländischer Zeitschriften;

5.2.23. Anforderungen an die Informationssicherheit von Informationssystemen, einschließlich Informationssystemen für personenbezogene Daten (mit Ausnahme von Informationssystemen von kritisch wichtigen Objekten), Informations- und Telekommunikationsnetzen und anderen Kommunikationsnetzen;

5.2.24. Anforderungen an das Datenformat in staatlichen Informationssystemen;

5.2.25. handelt in Fragen der Sicherstellung der Kontrolle und Aufsicht im festgelegten Zuständigkeitsbereich;

5.2.26. normative Rechtsakte zu anderen Fragen des festgelegten Tätigkeitsbereichs des Ministeriums und dem Ministerium des Bundesdienstes und der Bundesbehörden unterstellt, mit Ausnahme von Fragen, deren gesetzliche Regelung in Übereinstimmung mit der Verfassung der Russischen Föderation und föderalen Verfassungsgesetzen, föderale Gesetze, Akte des Präsidenten der Russischen Föderation und der Regierung der Russischen Föderation werden ausschließlich föderale Verfassungsgesetze, föderale Gesetze, behördliche Rechtsakte des Präsidenten der Russischen Föderation und der Regierung der Russischen Föderation durchgeführt;

5.3. bietet:

5.3.1. größtmögliche Zugänglichkeit für die Bevölkerung des Landes zu einem gesellschaftlich bedeutsamen Paket von Fernseh- und Hörfunkprogrammen auf Bundes- und Landesebene;

5.3.2. Schutz der Interessen des Staates auf dem Gebiet des Urheberrechts und verwandter Schutzrechte auf dem Gebiet der Massenkommunikation und der Medien, der Informationstechnologie;

5.3.3. die Beteiligung russischer Massenmedien an der Bildung eines positiven Images der Russischen Föderation (einschließlich Investitionen) im Ausland;

5.4. entwickelt Grundsätze für die Bildung und Verwendung bundeseigener Mittel aus fertiggestellten und ausgestrahlten Fernsehprogrammen, Sendungen, Tonträgern sowie anderen audiovisuellen Werken (mit Ausnahme von Filmen);

5.5. beteiligt sich an der Bildung eines einheitlichen Informationsraums auf dem Territorium der GUS-Mitgliedstaaten;

5.6. organisiert Veranstaltungen im Zusammenhang mit der Verleihung der jährlichen Preise der Regierung der Russischen Föderation im Bereich der Massenmedien;

5.7. Orte, in Übereinstimmung mit dem durch die Gesetzgebung der Russischen Föderation festgelegten Verfahren, Aufträge für die Lieferung von Waren, die Ausführung von Arbeiten, die Erbringung von Dienstleistungen zur Deckung der Bedürfnisse des Ministeriums sowie für die Durchführung von Forschungsarbeiten für andere Staaten Bedürfnisse im angestammten Tätigkeitsfeld;

5.8. fasst die Praxis der Anwendung der Gesetzgebung der Russischen Föderation zusammen und analysiert die Umsetzung der staatlichen Politik im etablierten Tätigkeitsbereich;

5.9. übt die Funktionen des Hauptgeschäftsführers und Empfängers von Bundeshaushaltsmitteln aus, die für die Aufrechterhaltung des Ministeriums und die Erfüllung der ihm übertragenen Aufgaben bereitgestellt werden;

5.10. übt in der Weise und innerhalb der durch Bundesgesetze, Akte des Präsidenten der Russischen Föderation und der Regierung der Russischen Föderation festgelegten Grenzen die Eigentümerbefugnisse in Bezug auf Bundesvermögen aus, das an bundesstaatliche Einheitsunternehmen und bundesstaatliche Institutionen übertragen wurde dem Ministerium unterstellt;

5.11. gibt den Bundesvollzugsbehörden Schlussfolgerungen über die Zweckmäßigkeit der Ausgaben für Forschungs- und Konzeptions- und Erhebungsarbeiten zur Erstellung und Anschaffung von Soft- und Hardware für die Erstellung und den Betrieb von Ressortinformationssystemen;

5.12. organisiert den Empfang von Bürgern, stellt die rechtzeitige und vollständige Prüfung mündlicher und schriftlicher Einsprüche von Bürgern sicher, trifft Entscheidungen darüber und sendet Antworten innerhalb der durch die Gesetzgebung der Russischen Föderation festgelegten Frist;

5.13. gewährleistet den Schutz von Informationen, die ein Staatsgeheimnis darstellen, im Rahmen der Tätigkeit des Ministeriums sowie die Kontrolle und Koordinierung der Tätigkeit des nachgeordneten Bundesdienstes und der Bundesbehörden in diesem Bereich;

5.14. stellt die Mobilisierungsausbildung des Ministeriums sowie die Steuerung und Koordinierung der Aktivitäten der nachgeordneten Bundesdienste und Bundesbehörden für ihre Mobilisierungsausbildung sicher;

5.15. organisiert die Berufsausbildung der Mitarbeiter des Ministeriums, ihre Umschulung, Weiterbildung und Praktika;

5.16. interagiert nach dem festgelegten Verfahren mit Behörden ausländischer Staaten und internationalen Organisationen im festgelegten Tätigkeitsbereich;

5.17. führt gemäß den Rechtsvorschriften der Russischen Föderation Arbeiten zur Beschaffung, Aufbewahrung, Abrechnung und Nutzung von Archivdokumenten durch, die im Rahmen der Tätigkeit des Ministeriums entstanden sind;

5.18. bildet die Eidgenössische Wettbewerbskommission für Fernsehen und Hörfunk, organisiert und stellt ihre Tätigkeit sicher;

5.19. leistet organisatorische und technische Unterstützung für die Aktivitäten der Regierungskommission für Kommunikations- und Informationstechnologien des Bundes;

5.20. übt andere Funktionen im festgelegten Tätigkeitsbereich aus, wenn diese Funktionen durch Bundesgesetze, behördliche Rechtsakte des Präsidenten der Russischen Föderation oder der Regierung der Russischen Föderation vorgesehen sind.

6. Das Ministerium für Telekommunikation und Massenkommunikation der Russischen Föderation hat zur Ausübung von Befugnissen im festgelegten Tätigkeitsbereich das Recht:

6.1. in Übereinstimmung mit dem festgelegten Verfahren die Informationen anzufordern und zu erhalten, die für die Entscheidungsfindung in Angelegenheiten erforderlich sind, die in die Zuständigkeit des Ministeriums fallen;

6.2. gemäß dem festgelegten Verfahren Abteilungspreise im festgelegten Tätigkeitsbereich festzulegen und sie an Mitarbeiter zu vergeben, die Tätigkeiten im angegebenen Bereich ausüben;

6.3. in der vorgeschriebenen Weise für das Studium von Fragen im Zusammenhang mit dem Tätigkeitsbereich des Ministeriums, wissenschaftliche und andere Organisationen, Wissenschaftler und Spezialisten einbeziehen;

6.4. Koordinierungs- und Beratungsgremien (Räte, Kommissionen, Gruppen, Kollegien), auch ressortübergreifend, im angestammten Tätigkeitsbereich schaffen;

6.5. in vorgeschriebener Weise Printmedien zur Veröffentlichung von normativen Rechtsakten im festgelegten Tätigkeitsbereich, amtliche Bekanntmachungen, Platzierung anderer Materialien zu Angelegenheiten, die in die Zuständigkeit des Ministeriums, seiner nachgeordneten Bundesdienststelle und der Bundesbehörden fallen, einrichten.

7. Das Ministerium für Telekommunikation und Massenkommunikation der Russischen Föderation ist im festgelegten Tätigkeitsbereich nicht berechtigt, die Kontroll- und Aufsichtsfunktionen sowie die Funktionen der Verwaltung des Staatseigentums auszuüben, außer in Fällen, die durch Dekrete des Präsidenten festgelegt wurden der Russischen Föderation und Beschlüsse der Regierung der Russischen Föderation.

Die genannten Befugnisse des Ministeriums gelten nicht für die Befugnisse des Ministeriums zur Verwaltung des dem Ministerium übertragenen und dem Ministerium unterstellten Vermögens von Landeseinheitsunternehmen und Landeseinrichtungen, zur Lösung von Personalangelegenheiten sowie zur Organisation die Aktivitäten des Ministeriums und seiner strukturellen Abteilungen.

Bei der Ausübung der Rechtsvorschriften im festgelegten Tätigkeitsbereich ist das Ministerium nicht berechtigt, die Funktionen und Befugnisse der föderalen Staatsbehörden, der Staatsbehörden der Teileinheiten der Russischen Föderation und der Organe der lokalen Selbstverwaltung festzulegen, die nicht vom Bund vorgesehen sind Verfassungsgesetze, Bundesgesetze, Akte des Präsidenten der Russischen Föderation und der Regierung der Russischen Föderation sowie nicht berechtigt, Beschränkungen der Ausübung der Rechte und Freiheiten der Bürger, der Rechte nichtstaatlicher Handels- und gemeinnützige Organisationen, außer in Fällen, in denen die Möglichkeit, solche Beschränkungen durch Akte autorisierter föderaler Exekutivorgane einzuführen, direkt in der Verfassung der Russischen Föderation, föderalen Verfassungsgesetzen, föderalen Gesetzen vorgesehen und auf der Grundlage und in Befolgung von erlassen wurde die Verfassung der Rußländischen Föderation, föderale Verfassungsgesetze, föderale Gesetze durch Akte des Präsidenten der Rußländischen Föderation und der Regierung der Rußländischen Föderation.

III. Organisation von Aktivitäten

8. Das Ministerium für Telekommunikation und Massenkommunikation der Russischen Föderation wird von einem Minister geleitet, der vom Präsidenten der Russischen Föderation auf Vorschlag des Vorsitzenden der Regierung der Russischen Föderation ernannt und entlassen wird.

Der Minister ist persönlich verantwortlich für die Erfüllung der dem Ministerium für Telekommunikation und Massenkommunikation der Russischen Föderation übertragenen Befugnisse und die Umsetzung der staatlichen Politik im festgelegten Tätigkeitsbereich.

Der Minister hat Stellvertreter, die von der Regierung der Russischen Föderation ernannt und entlassen werden.

Die Zahl der stellvertretenden Minister wird von der Regierung der Russischen Föderation festgelegt.

9. Strukturelle Unterabteilungen des Ministeriums für Telekommunikation und Massenkommunikation der Russischen Föderation sind Abteilungen in den Haupttätigkeitsbereichen des Ministeriums. Abteilungen bestehen aus Abteilungen.

10. Minister:

10.1. verteilt Aufgaben unter seinen Stellvertretern;

10.2. genehmigt Verordnungen über strukturelle Untergliederungen des Ministeriums;

10.3. unterbreitet der Regierung der Russischen Föderation Vorschläge zur Ernennung und Entlassung der Leiter des Bundesdienstes und der dem Ministerium unterstellten Bundesbehörden;

10.4. ernennt und entlässt Mitarbeiter des Ministeriums gemäß dem festgelegten Verfahren;

10.5. entscheidet in Übereinstimmung mit der Gesetzgebung der Russischen Föderation über den öffentlichen Dienst über Fragen im Zusammenhang mit der Verabschiedung des föderalen öffentlichen Dienstes im Ministerium;

10.6. genehmigt die Struktur und Personalausstattung des Ministeriums im Rahmen des Gehaltsfonds und der von der Regierung der Russischen Föderation festgelegten Anzahl der Mitarbeiter, den Kostenvoranschlag für seine Aufrechterhaltung im Rahmen der für den betreffenden Zeitraum genehmigten und vorgesehenen Mittel der Bundeshaushalt;

10.7. genehmigt den Jahresarbeitsplan und die Leistungsindikatoren des Bundesdienstes und der dem Ministerium nachgeordneten Bundesstellen sowie Berichte über deren Tätigkeit;

10.8. legt der Regierung der Russischen Föderation auf Vorschlag der Leiter des Bundesdienstes und der dem Ministerium unterstellten Bundesbehörden Entwürfe für Vorschriften über den Bundesdienst und die Bundesbehörden, Vorschläge zum Lohnfonds und zur Höchstzahl der Beschäftigten vor Bundesdienst und Bundesbehörden;

10.9. unterbreitet dem Finanzministerium der Russischen Föderation Vorschläge zur Bildung des Bundeshaushalts im Hinblick auf die Finanzierung des Ministeriums und der dem Ministerium unterstellten Bundesdienste und Bundesbehörden;

10.10. legt der Regierung der Russischen Föderation Entwürfe normativer Rechtsakte und andere in Absatz 5.1 dieser Verordnung aufgeführte Dokumente vor;

10.11. legt der Regierung der Russischen Föderation gemäß dem festgelegten Verfahren Vorschläge zur Gründung, Umstrukturierung und Liquidation von föderalen staatlichen Unternehmen und Institutionen vor, die der Zuständigkeit des Ministeriums unterstehen, das dem Ministerium des Bundesdienstes und den Bundesbehörden untersteht;

10.12. erteilt den Leitern des Bundesdienstes und den dem Ministerium des Bundesdienstes und den Bundesbehörden nachgeordneten Bundesdienststellen verbindliche Weisungen;

10.13. setzt erforderlichenfalls die Entscheidungen des Bundesdienstes und der dem Ministerium unterstellten Bundesbehörden (deren Leiter) aus oder hebt diese Entscheidungen auf, sofern nicht durch Bundesgesetz ein anderes Verfahren für ihre Aufhebung festgelegt ist;

10.14. ernennt und entlässt ihr Amt auf Vorschlag der Leiter der dem Ministerium unterstellten Bundesdienste und Bundesbehörden, der stellvertretenden Leiter der Bundesdienste und Bundesbehörden sowie der Leiter der Gebietskörperschaften des Bundesdienstes und der Bundesbehörden;

10.15. stellt nach dem festgelegten Verfahren Bedienstete des Ministeriums und dem Ministerium unterstellte Bundesdienststellen und Bundesbehörden, andere Personen, die auf dem festgelegten Gebiet tätig sind, zur Verleihung von Ehrentiteln und zur Verleihung staatlicher Auszeichnungen vor Russische Föderation;

10.16. erlässt Anordnungen normativer Art und zu operativen und anderen aktuellen Fragen der Organisation der Aktivitäten des Ministeriums - Anordnungen nicht normativer Art.

11. Die Finanzierung der Ausgaben für die Aufrechterhaltung des Ministeriums für Telekommunikation und Massenkommunikation der Russischen Föderation erfolgt auf Kosten der im Bundeshaushalt vorgesehenen Mittel.

12. Das Ministerium für Telekommunikation und Massenkommunikation der Russischen Föderation ist eine juristische Person, hat ein Siegel, das das Staatswappen der Russischen Föderation darstellt, und mit seinem Namen, anderen Siegeln, Stempeln und Formularen des festgelegten Formulars Konten, die gemäß eröffnet wurden die Gesetzgebung der Russischen Föderation.

13. Das Ministerium für Telekommunikation und Massenkommunikation der Russischen Föderation hat ein heraldisches Zeichen - ein Emblem, eine Flagge und einen Wimpel, die in der vorgeschriebenen Weise aufgestellt werden.

14. Standort des Ministeriums für Telekommunikation und Massenkommunikation der Russischen Föderation - Moskau.

 

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