Gesetzliche Regelung zur Nutzung und zum Schutz wildlebender Tiere. Gesetzliche Maßnahmen zum Schutz der Tierwelt

Tierwelt - die Gesamtheit der lebenden Organismen aller Arten von Wildtieren, die das Territorium der Russischen Föderation dauerhaft oder vorübergehend bewohnen und sich in einem Zustand natürlicher Freiheit befinden sowie zu den natürlichen Ressourcen des Festlandsockels und der ausschließlichen Wirtschaftszone der Russischen Föderation gehören Russische Föderation.

Die Fauna als Rechtsschutzgegenstand zeichnet sich durch eine Reihe von Merkmalen aus, die in der Umwelt- und Faunagesetzgebung verankert sind. Diese beinhalten:

  • – Zugehörigkeit zur wildlebenden Fauna;
  • – Auffinden von Wildtieren in einem Zustand natürlicher Freiheit, das heißt der direkten natürlichen Verbindung des Tieres mit der Umwelt; Wildtiere, die in Zoos, Gehegen gehalten werden, sowie einige Tierarten (z. B. Rentiere), die in halbfreien Bedingungen gehalten werden, sind gemäß den Anforderungen des Zivilrechts als Waren- und Sachwerte geschützt.
  • – Festlegung territorialer Grenzen für das Vorhandensein wilder Tiere; Nur auf dem Territorium der Russischen Föderation sind sie im einheitlichen staatlichen Faunenfonds enthalten. Dies ist wichtig für die Identifizierung wandernder Tiere.
  • – Nichtverzehrbarkeit des Gegenstandes, d.h. wenn ein einzelnes Tier aus dem Hoheitsgebiet der Russischen Föderation in das Hoheitsgebiet eines anderen Staates wandert oder wenn einzelne Exemplare durch Jagd, Fischerei usw. zerstört werden, Tierwelt im Allgemeinen verschwindet ein Schutzgegenstand nicht; Der Begriff „Verzehrbarkeit“ bezieht sich nicht auf einzelne Gegenstände oder Arten der Tierwelt (die natürlich verzehrt werden), sondern auf den gesamten Tierbestand, da auch dann mindestens ein Wildtier erhalten bleibt, das die genannten Eigenschaften erfüllt , der Faunafonds bleibt erhalten.

Eine Reihe von Studien wiesen zuvor auf ein weiteres Merkmal hin – die Nützlichkeit, die in den 1960er Jahren gesetzlich verankert wurde. Später gaben die meisten Wissenschaftler und Gesetzgeber jedoch die Einteilung der Tiere in nützliche und schädliche Tiere auf, da diese immer bedingter Natur war. Denn alles in der Natur ist miteinander verbunden einzelne Arten Tiere in verschiedenen Umgebungen können sowohl schädlich als auch nützlich sein. So sind ein Hase oder ein Wildschwein mit optimaler Anzahl pro 1 km Jagdgebiet nützliche Tiere, aber wenn ihre Anzahl diese überschreitet, sind sie bereits schädlich, da sie der Forst- und Landwirtschaft erheblichen Schaden zufügen können.

Nutzung der Fauna – Studieren, Erhalten von Gegenständen der Tierwelt oder Erzielen von Nutzen aus ihnen auf andere Weise, um die materiellen oder spirituellen Bedürfnisse einer Person zu befriedigen, mit oder ohne Entfernung dieser Gegenstände aus ihrem Lebensraum. Die Nutzung tierischer Gegenstände sollte langfristig nicht zu einer Beeinträchtigung der biologischen Vielfalt der Tierwelt führen.

Wildtierschutz – Aktivitäten zur Erhaltung der biologischen Vielfalt und zur Sicherung der nachhaltigen Existenz der Tierwelt sowie zur Schaffung von Bedingungen für die nachhaltige Nutzung und Reproduktion von Objekten der Tierwelt. Einer der Tätigkeitsbereiche des Wildtierschutzes ist der Schutz des Lebensraums der Tierwelt.

Die Gesetzgebung sieht zwei Regelungen zum Schutz von Tieren vor.

Das allgemeine Schutzregime wird durch das Wildtiergesetz festgelegt.

Nach dem Kriterium der Möglichkeit, Gegenstand von Jagd und Fischerei zu sein, dieses Gesetz definiert zwei Kategorien von Objekten der Tierwelt mit allgemeines Regime Rechtsschutz:

  • – Objekte der Fauna, die Gegenstand der Jagd oder des Fischfangs sind (ihre Liste ist in den Dekreten der Regierung der Russischen Föderation angegeben); in Bezug auf solche Objekte der Tierwelt werden humane Jagdmethoden bereitgestellt;
  • – Gegenstände der Tierwelt, die nicht als Jagd- oder Fischereigegenstände eingestuft sind; deren Gewinnung oder sonstige Verwendung gemäß Art. 43 des Gesetzes über die Tierwelt ist nur mit Genehmigung von speziell autorisierten Regierungsstellen erlaubt.

Durch das festgelegte Gesetz wird eine besondere Schutzregelung für Objekte der Tierwelt festgelegt, die als besonders geschützt eingestuft sind, einschließlich derjenigen, die im Roten Buch der Russischen Föderation und in den Roten Büchern der Mitgliedsstaaten der Russischen Föderation aufgeführt sind.

In diesem Fall gelten Regeln, die für alle angegebenen Kategorien tierischer Gegenstände gelten. Dazu gehören die Einrichtung eines Systems von Beschränkungen und Kontrollen für die Entfernung tierischer Gegenstände aus ihrem Lebensraum (z. B. zur Akklimatisierung oder Hybridisierung) sowie Anforderungen an die Nutzer natürlicher Ressourcen bei der Durchführung Wirtschaftstätigkeit(obligatorischer Einsatz von Technologien zur Durchführung landwirtschaftlicher oder anderer Arbeiten, die die Tierwelt nicht zerstören) sowie die Schaffung besonders geschützter Naturgebiete.

Also gemäß Art. 15 des Gesetzes über besonders geschützte Personen Naturgebiete Innerhalb der Grenzen des Nationalparks sind kommerzielle Jagd und Fischerei, Tätigkeiten, die eine Störung der Lebensbedingungen von Flora und Fauna zur Folge haben, das Sammeln biologischer Sammlungen usw. verboten. Folglich unterliegen alle Pflanzen- und Tierarten, die sich innerhalb der Grenzen dieser Schutzgebietskategorie befinden, dem Schutz.

Die Einstufung der Fauna als seltene und gefährdete Pflanzen, Tiere und andere Organismen bedeutet, dass ihre Anzahl und ihr Verbreitungsgebiet aufgrund direkter Ausrottung, Zerstörung von Lebensräumen oder aus anderen Gründen stark zurückgegangen sind und weiter zurückgehen. Diese Arten können ohne aktives menschliches Eingreifen nicht überleben.

Um sie zu erhalten, wird ein besonderes Schutzsystem eingeführt, und es gibt drei Ebenen der Registrierung und des Schutzes seltener und gefährdeter Pflanzen und Tiere, die durch die Führung von Roten Büchern durchgeführt werden. Die erste Ebene ist die Teilnahme an der Führung des Internationalen Roten Buches und des Roten Buches der GUS-Mitgliedstaaten, die zweite Ebene ist die Führung des Roten Buches der Russischen Föderation und die dritte Ebene ist die Führung der Roten Bücher der Mitgliedsstaaten der Russischen Föderation.

Beispielsweise umfasste das 2003 veröffentlichte Rote Buch der Region Rostow 253 Arten seltener Tiere.

Trotz der Entwicklung regionaler Roter Datenbücher in fast allen Teilgebieten der Russischen Föderation bleibt das Problem der Effizienzsteigerung in diesem Bereich des Tier- und Pflanzenschutzes jedoch ungelöst. Einer seiner Aspekte ist das Fehlen einer Verwaltungshaftung für Verstöße gegen Gesetze und andere Regulierungsakte der Teilstaaten der Russischen Föderation in den Roten Büchern der Teilstaaten der Russischen Föderation. Ähnliche Normen könnten im Gesetz über Ordnungswidrigkeiten einer konstituierenden Körperschaft der Russischen Föderation enthalten sein (sowie Normen zur Haftung für Verstöße gegen die Bestimmungen des Roten Buches der Böden einer konstituierenden Körperschaft der Russischen Föderation).

Rotes Datenbuch der Russischen Föderation – ein offizielles Dokument mit einer Zusammenfassung von Informationen über den Status, die Verbreitung und Maßnahmen zum Schutz seltener und gefährdeter Arten (Unterarten, Populationen) von Wildtieren sowie Wildpflanzen und Pilzen, die auf dem Territorium der Russischen Föderation, dem Kontinent, leben (wachsen). Regal und im Exklusiven Wirtschaftszone RF. Aufgrund ihrer Rechtsnatur sind Red Books eine Art Kataster natürliche Ressourcen und Objekte. Das Rote Datenbuch der Russischen Föderation wird vom russischen Ministerium für natürliche Ressourcen geführt.

Das Rote Datenbuch der Russischen Föderation muss mindestens alle zehn Jahre veröffentlicht werden. Pflanzen und Tiere, die dort landen, müssen überall aus der wirtschaftlichen Nutzung genommen werden. Jede Aktivität, die zu einer Verringerung ihrer Zahl oder einer Verschlechterung ihres Lebensraums führt, ist verboten. Juristische Personen und Bürger, die in den Gebieten und Gewässern, in denen solche Tiere leben, eine wirtschaftliche Tätigkeit ausüben, tragen eine erhöhte Verantwortung für die Zerstörung dieser Tierobjekte und Flora gemäß Art. 259 des Strafgesetzbuches „Zerstörung kritischer Lebensräume für im Roten Buch aufgeführte Organismen“. Russische Föderation".

Auch Objekte der Flora und Fauna können betroffen sein internationale Abkommen und Konventionen oder im Internationalen Roten Buch und im Roten Buch der GUS-Mitgliedstaaten aufgeführt sein.

So sind sechs in der Russischen Föderation lebende Wirbellosenarten und 123 Wirbeltierarten in der Roten Liste der Internationalen Union für Naturschutz aufgeführt.

Besonderes Augenmerk legen internationale Umweltbehörden auf den Schutz seltener Vertreter unserer Fauna, darunter der Ussuri-Tiger, amur-Leopard, Polarbär, Seeotter, Walross, Pelzrobbe und alle Wale. Die Erhaltung vieler Tierarten (Saiga, Kropfgazelle, Kuban- und Dagestan-Turs, Manul usw.) erfordert speziell konzipierte Maßnahmen Bundesebene.

Im Roten Buch der Russischen Föderation sind 415 Tierarten (Unterarten, Populationen) und 533 Pflanzenarten sowie 17 Pilzarten aufgeführt. Liste der Tiere, die im Roten Buch der Russischen Föderation aufgeführt sind letzten Jahren, um das 1,6-fache erhöht. Gleichzeitig sind 38 Tierarten aus dem Roten Buch der Russischen Föderation ausgeschlossen, da sie nicht mehr vom Aussterben bedroht sind.

In Ausnahmefällen ist die Entnahme von Wildtierobjekten der im Roten Buch der Russischen Föderation aufgeführten Arten gestattet, um diese Objekte zu erhalten, ihre Anzahl zu regulieren, die öffentliche Gesundheit zu schützen, Bedrohungen für das menschliche Leben zu beseitigen und landwirtschaftliche und andere Haustiere vor Massenkrankheiten zu schützen und die traditionellen Bedürfnisse der indigenen Völker sowie für andere Zwecke zu gewährleisten.

Das betrachtete Problem hat noch ein weiteres wichtiger Aspekt, die sich aus den Bestimmungen ergeben internationale Verträge Regelung des Imports, Exports und Transittransports seltener und gefährdeter Pflanzen und Tiere. Unter diesen internationale Dokumente Hervorzuheben sind das Übereinkommen über den internationalen Handel mit gefährdeten Arten freilebender Tiere und Pflanzen (Washington, 3. März 1973) sowie die Listen der exportierten und wiederverwendeten Arten von Säugetieren, Vögeln, Reptilien, Amphibien, Fischen, Wirbellosen und Pflanzen. exportiert und importiert sowie deren Teile oder Derivate, die gemäß diesem Übereinkommen entwickelt wurden.

Die Erfüllung der Anforderungen des Übereinkommens und nachfolgender Resolutionen und Beschlüsse von Konferenzen der Mitgliedsländer des Übereinkommens führten zur Entwicklung und Umsetzung nationaler Rechtsvorschriften, die den Handel und die Nutzung wildlebender Tier- und Pflanzenarten (deren Teile, Derivate und jegliche Produkte daraus) regeln sie) in den Listen zum Übereinkommen enthalten sind. Einführung solcher Anforderungen in i. 3 EL. 60 Schutzgesetz Umfeld bedeutet die Einführung einer staatlichen Regulierung relevanter Aktivitäten auf gesetzgeberischer Ebene, einschließlich der Einführung bestimmter Beschränkungen des zivilen Umlaufs von Exemplaren wildlebender Tiere und Pflanzen sowie der Festlegung von Strafen für Verstöße im Bereich ihrer Verbreitung und Verwendung.

Derzeit erfolgt die Regulierung des Verkehrs wildlebender Tiere und Pflanzen, die in den Listen des Übereinkommens aufgeführt sind, auf der Grundlage des Gesetzes über die Tierwelt, des Zollgesetzbuchs der Russischen Föderation, anderer Bundesgesetze und einer Reihe von Verordnungen . Aus diesen Dokumenten geht hervor, dass die Ausfuhr von Tier- und Pflanzenarten, deren Teilen oder Derivaten, die dem Übereinkommen unterliegen, aus dem Hoheitsgebiet der Russischen Föderation mit einer Sondergenehmigung der Verwaltungsbehörde gemäß dem Übereinkommen in der Russischen Föderation zulässig ist. und die Einfuhr solcher Tier- und Pflanzenarten in das Hoheitsgebiet der Russischen Föderation unterliegt der Verfügbarkeit einer Genehmigung der Verwaltungsbehörde gemäß dem Übereinkommen oder einer anderen zuständigen Behörde des Ausfuhrlandes und in den im Übereinkommen vorgesehenen Fällen einer Genehmigung von der Verwaltungsbehörde gemäß dem Übereinkommen in der Russischen Föderation.

Die Einfuhr von Tier- und Pflanzenarten, deren Teilen oder Derivaten, die dem Übereinkommen unterliegen und die auf hoher See durch Schiffe unter der Flagge der Russischen Föderation gewonnen wurden, in das Hoheitsgebiet der Russischen Föderation oder ausländischer Staaten ist mit einer Genehmigung (Bescheinigung) gestattet. von der Verwaltungsbehörde gemäß dem Übereinkommen in der Russischen Föderation. Dieses Gremium entscheidet auch über das rechtliche Schicksal von beschlagnahmten und in Staatseigentum umgewandelten Wildtieren und Pflanzen, ihren Teilen oder daraus hergestellten Produkten – Derivaten, die in den Geltungsbereich des Übereinkommens fallen.

Die Verwaltungsbehörden für die Verpflichtungen aus diesem Übereinkommen in der Russischen Föderation sind Rosprirodnadzor, das der Zuständigkeit des russischen Ministeriums für natürliche Ressourcen unterliegt (in Bezug auf gefährdete Arten wildlebender Tiere und Pflanzen, mit Ausnahme der Störarten), sowie Rosrybolovstvo (in Bezug auf Störarten). .

Allerdings ist die Wirksamkeit der Maßnahmen zum Schutz seltener und gefährdeter Tiere und Pflanzen noch nicht hoch genug und die bestehenden rechtlichen Rahmenbedingungen müssen verbessert werden.

  • Cm.: Malaya T.N. Besitz der Tierwelt: Zusammenfassung. dis. ... offen. legal Wissenschaft. M., 1996. S. 11–13.

Gesetzlicher Schutz der Tierwelt(faunisches Gesetz) in Im weitem Sinne ist ein System von Rechtsnormen, das den Schutz und die Nutzung der Tierwelt und ihrer Lebensräume regelt, Öffentlichkeitsarbeit, die im Prozess der Interaktion zwischen Mensch und Gesellschaft mit einem solchen Bestandteil der Umwelt wie der lebenden Welt entstehen; eine Reihe umweltrelevanter rechtlicher Handlungen und Untätigkeit von Menschen (rechtliches umweltrelevantes Verhalten) im Bereich des Schutzes und der Nutzung von Wildtieren und ihrem Lebensraum; ein System staatlicher Stellen, die Gesetzgebung, Verwaltung, Kontrolle und Überwachung sowie andere Funktionen wahrnehmen und Maßnahmen zur rechtlichen Haftung bei Verstößen gegen die Gesetzgebung zu Wildtieren umsetzen; Rechtsideologie, juristische Ansichten, Gefühle und Emotionen als Elemente des Rechtsbewusstseins der Gesellschaft, des Einzelnen soziale Gruppen und Bürger in Bezug auf die Tierwelt.

Im engeren Sinne handelt es sich um eine Reihe von Rechtsnormen und Rechtsverhältnissen, die im Zusammenhang mit dem Schutz und der Nutzung der Tierwelt entstehen.

Zu den rechtlichen Maßnahmen zum Schutz der Tierwelt gehören:

– Entwicklung, Verabschiedung und Anwendung von Gesetzgebungs- und anderen Regulierungsakten, die den Schutz und die Nutzung wild lebender Tiere regeln;

– Festlegung von Beschränkungen für die Nutzung von Wildtieren sowie von Standards und Vorschriften für den Schutz und die Nutzung von Wildtieren und Lebensräumen;

– Schaffung eines Rechtsrahmens zum Schutz bestimmter Tierkategorien und ihrer Lebensräume, um den Schutz besonderer Gebiete zu regeln;

– Einrichtung eines Systems rechtlicher Haftungsmaßnahmen bei Verstößen gegen die Gesetzgebung zum Schutz der Tierwelt und ihres Lebensraums;

– Durchführung rechtlicher Umsetzungs- und Durchsetzungsmaßnahmen im Bereich des Schutzes und der Nutzung der Tierwelt und ihres Lebensraums;

– Rechtsaufklärung und Verhinderung von Verstößen.

Ein wichtiger Punkt im Bundesgesetz ist Wirtschaftsregulierung Schutz und Nutzung von Tierobjekten. Es regelt die Errichtung und Regelung Wirtschaftsbeziehungen im Bereich des Schutzes und der Nutzung wild lebender Tiere, auch zwischen Behörden Staatsmacht der Russischen Föderation und den Regierungsbehörden der Mitgliedsstaaten der Russischen Föderation sowie zwischen Nutzern von Wildtieren und Nutzern anderer Arten natürlicher Ressourcen.

Die wirtschaftliche Regulierung des Schutzes und der Nutzung wildlebender Tiere umfasst: Bilanzierung und wirtschaftliche Bewertung von Wildtierobjekten; ein wirtschaftlich sinnvolles Zahlungssystem für die Nutzung von Wildtieren; Haushaltsfinanzierung von Maßnahmen zum Schutz und zur Reproduktion von Wildtieren; ein wirtschaftlich gerechtfertigtes System von Geldbußen und Schadensersatzansprüchen wegen Verstößen gegen die Gesetzgebung der Russischen Föderation über Wildtiere; gezielte Verwendung von Mitteln aus der Beschlagnahmung von Werkzeugen zur illegalen Beschaffung von Wildtierobjekten, Fahrzeug und Produkte.

Zum Schutz der Tierwelt wird eine strengere Regelung für den Einsatz von Tieren in besonders geschützten Gebieten eingeführt. Hier ist die Nutzung von Wildtieren verboten und eine strengere Haftung vorgesehen.

Zum Schutz seltener und gefährdeter Pflanzen und Tiere werden das Rote Buch der Russischen Föderation und die Roten Bücher der Mitgliedsstaaten der Russischen Föderation erstellt.

  • 8. Umweltgesetzgebung.
  • 10. Bundesgesetz der Russischen Föderation „Über den Umweltschutz“ als wichtigster Akt des Umweltrechts.
  • 11. Konzept und allgemeine Merkmale von Gegenständen des Umweltrechts.
  • 12. Die Umwelt als Gegenstand des Umweltrechts, ihr Zusammenhang mit den Begriffen „natürliche Umwelt“, „natürliches Ökosystem“.
  • 13. Allgemeine Merkmale des Eigentums an Naturgegenständen.
  • 14. Naturgegenstände als Gegenstände von Eigentumsrechten. Fonds für natürliche Ressourcen.
  • 15. Gegenstand der Eigentumsrechte an Naturgegenständen, ihre Befugnisse.
  • 16. Allgemeine Merkmale von Umweltrechten.
  • 17. Wirtschaftsregulierung des Umweltschutzes.
  • 18. Konzept und Struktur des umweltrechtlichen Mechanismus zum Umweltschutz.
  • 19. Das Konzept und die Hauptrichtungen der Ökologisierungsgesetzgebung. Garantien für die Einhaltung umweltbezogener und gesetzlicher Vorschriften.
  • 20. Konzept und Grundsätze des Umweltmanagements und Umweltschutzes.
  • 21. System der Umweltmanagementorgane. Ihre Funktionen.
  • 22. Staatliche Buchführung über natürliche Ressourcen und Führung von Katastern.
  • 23. Planung und Prognose der rationellen Nutzung natürlicher Ressourcen und des Umweltschutzes.
  • 24. Umweltkontrolle und Umweltüberwachung.
  • 25. Umweltverträglichkeitsprüfung. Umweltprüfung.
  • Was sind die Grundsätze der Umweltverträglichkeitsprüfung?
  • Welche Arten der Umweltverträglichkeitsprüfung gibt es?
  • Was sind die Gegenstände der Landesumweltprüfung auf Bundesebene?
  • Welche Stellen sind besonders autorisierte staatliche Stellen im Bereich der Umweltprüfung?
  • 26. Standardisierung des Umweltschutzes.
  • 27. Umweltrechte der Bürger.
  • 28. Konzept und Arten der rechtlichen Haftung für Umweltverstöße.
  • 29. Konzept und Arten von Umweltverstößen.
  • 30. Strafrechtliche Verantwortlichkeit für Umweltverbrechen.
  • 31. Verwaltungshaftung für Umweltverstöße.
  • 32. Mechanismus zur Entschädigung für Umweltschäden.
  • 33. Zivilrechtliche Haftung für Umweltverstöße.
  • 34. Konzept und Arten von Umweltschäden.
  • 35. Allgemeine Merkmale der Umweltfunktionen von Strafverfolgungsbehörden.
  • 36. Die Beziehung zwischen dem Eigentum an Naturobjekten und Umweltrechten.
  • 37. Land als Gegenstand gesetzlicher Regelung.
  • 38. Landfonds. Landkategorien.
  • 39. Landbesitz. Ökologische und rechtliche Aspekte.
  • 40. Rechte und Pflichten von Grundeigentümern, Grundeigentümern, Landnutzern, Pächtern.
  • 41. Arten von Eigentumsrechten an Grundstücken. Allgemeine Charakteristiken.
  • 42. Landesgesetzbuch der Russischen Föderation. Allgemeine Charakteristiken.
  • 43. Staatliche Verwaltung des Bodenfonds. Allgemeine Charakteristiken.
  • 44. Landüberwachung. Landkontrolle.
  • 45. Staatliche Grundbucheintragung, staatliches Grundkataster.
  • 46. ​​​​Landmanagement.
  • 47. Verantwortung für Landverstöße.
  • 48. Der Begriff des Untergrunds als Gegenstand gesetzlicher Regelung. Untergrundfonds
  • 49. Recht zur Nutzung des Untergrunds.
  • 51. Grundlegende Anforderungen an den rechtlichen Schutz des Untergrunds.
  • 52. Wasser als Gegenstand gesetzlicher Regelung.
  • 53. Wassernutzungsrechte, ihre Arten.
  • 54. Staatliche Verwaltung des Wasserschutzes und der Wassernutzung.
  • 55. Gesetzlicher Gewässerschutz.
  • 56. Wald als Gegenstand gesetzlicher Regelung.
  • 57. Waldnutzungsrechte, ihre Arten.
  • 58. Staatliche Verwaltung der Waldnutzung und des Waldschutzes.
  • 59. Gesetzlicher Schutz der Wälder.
  • 60. Fauna als Gegenstand gesetzlicher Regelung.
  • 62. Das Recht, Wildtiere, ihre Arten und Eigenschaften zu nutzen.
  • 63. Gesetzlicher Schutz der Tierwelt.
  • 2. Schutz des Lebensraums, der Brutbedingungen und der Wanderrouten der Tiere.
  • 64. Atmosphärische Luft als Gegenstand gesetzlicher Regelung.
  • 65. Gesetzlicher Schutz der atmosphärischen Luft.
  • 66. Allgemeine Merkmale der Rechtsordnung besonders geschützter Naturgebiete.
  • 67. Gesetzlicher Schutz der Umwelt von Städten und anderen besiedelten Gebieten.
  • 70. Internationaler Rechtsmechanismus für den Umweltschutz, Grundsätze und Schutzgegenstände
  • 3. Grundsätze des internationalen Umweltrechts
  • 71. Internationale Gesetzgebung im Bereich Umweltschutz, internationale Organisationen und Konferenzen im Bereich Schutz.
  • 72. Baikal als Gegenstand ökologischer und rechtlicher Regulierung.
  • 63. Gesetzlicher Schutz der Tierwelt.

    Gesetzlicher Schutz der Tierwelt ist ein gesetzlich verankertes Maßnahmensystem, das darauf abzielt, die biologische Vielfalt zu erhalten und den nachhaltigen Bestand der Tierwelt zu sichern sowie Bedingungen für die kontinuierliche Nutzung und Reproduktion von Objekten der Tierwelt zu schaffen.

    Notwendige Voraussetzungen für die Durchführung von Aktivitäten zum Schutz der Tierwelt sind die Entwicklung und Umsetzung von Bundes- und Territorialgesetzen Regierungsprogramme zum Schutz der Tierwelt und ihrer Lebensräume; dirigieren staatliche Buchhaltung, staatliches Kataster Und Umweltüberwachung Objekte der Tierwelt.

    Wildtiernutzer sind verpflichtet, jährlich die von ihnen genutzten Wildtierobjekte und den Umfang ihrer Entfernung zu erfassen und diese Daten an die zuständigen staatlichen Stellen zu übermitteln, die Aufzeichnungen und Kataster von Wildtierobjekten führen. Die staatliche Überwachung von Faunaobjekten ist erforderlich, um Veränderungen im Zustand der Fauna rechtzeitig zu erkennen, die Folgen negativer Prozesse und Phänomene zu verhindern und zu beseitigen, um die biologische Vielfalt und die rationelle Nutzung der Fauna zu erhalten *.

    Die Organisation und Durchführung dieser Tätigkeit wird durch das Dekret der Regierung der Russischen Föderation „Über das Verfahren zur Führung staatlicher Aufzeichnungen, des staatlichen Katasters und der staatlichen Überwachung von Wildtierobjekten“ vom 10. November 1996 Nr. 1342 geregelt.

    Eine zwingende Maßnahme zum Schutz der Tierwelt ist staatliche Umweltverträglichkeitsprüfung, vor der Annahme wirtschaftlicher Entscheidungen, die sich auf die Tierwelt und ihren Lebensraum auswirken können. Düngemittel, Pestizide und Biostimulanzien des Pflanzenwachstums sowie Materialien, die Mengen (Quoten, Grenzwerte) für die Entfernung von Wildtierobjekten und Arbeiten zur Akklimatisierung und Hybridisierung dieser Objekte vorgeben, unterliegen der obligatorischen staatlichen Prüfung. Es wird durchgeführt Regierungsbehörde zum Schutz der natürlichen Umwelt unter Beteiligung der Wildtierschutzbehörden.

    Um sicherzustellen, dass alle juristischen Personen und Bürger die Anforderungen der Gesetzgebung der Russischen Föderation zur Fauna einhalten, staatliche Kontrolle Organe mit allgemeiner und besonderer Zuständigkeit (Landwirtschaftsministerium der Russischen Föderation, Staatskomitee Russische Föderation für Umweltschutz, Bundesdienst Forstwirtschaft Russlands usw.), ein besonderer Platz, unter dem spezialisierte Einheiten eingenommen werden - Jagdinspektionen, Fischereischutz usw. *

    Die Beamten dieser Gremien sind bei der Ausübung ihrer Kontrollfunktionen mit weitreichenden Befugnissen ausgestattet (Artikel 31 des Gesetzes über die Tierwelt):

    Erkundigen Sie sich bei Rechtspersonen und Bürger, Dokumente für das Recht, Wildtiere zu nutzen, das Recht, sich in einem besonders geschützten Gebiet (Wassergebiet) aufzuhalten, und die Erlaubnis der Organe für innere Angelegenheiten, Schusswaffen zu lagern und zu tragen;

    Verstöße gegen die Wildtiergesetze festnehmen, Berichte über die von ihnen begangenen Straftaten erstellen und diese Verstöße den Strafverfolgungsbehörden übergeben;

    Führen Sie eine Inspektion von Dingen und eine persönliche Durchsuchung von inhaftierten Personen durch, halten Sie Fahrzeuge an und inspizieren Sie sie, überprüfen Sie Waffen und andere Werkzeuge, um Gegenstände der Tierwelt und von ihnen erhaltene Produkte zu erhalten.

    Beschlagnahme illegal erworbener Produkte, Waffen und anderer Werkzeuge zur Wildtierbeschaffung, einschließlich Fahrzeugen, sowie relevanter Dokumente durch Täter;

    Bei der Ausübung dienstlicher Aufgaben Dienstschusswaffen und Spezialausrüstung lagern und mitführen;

    Setzen Sie körperliche Gewalt und besondere Mittel in der vorgeschriebenen Weise ein: Handschellen, Gummiknüppel, Tränengas, Vorrichtungen zum gewaltsamen Stoppen des Transports, Diensthunde und Schusswaffen.

    Gemäß diesem Artikel des Gesetzes über die Tierwelt und in Übereinstimmung mit Bundesgesetz Das Dekret „Über Waffen“ der Regierung der Russischen Föderation vom 2. Februar 1998 Nr. 133 genehmigte die Regeln für den Einsatz und die Nutzung von Dienstwaffen und Spezialausrüstung Beamte Organe des Ministeriums für Landwirtschaft und Ernährung der Russischen Föderation, des Staatlichen Komitees der Russischen Föderation für Umweltschutz und des Föderalen Forstdienstes Russlands sowie ihrer Gebietskörperschaften.

    Der Schutz der Tierwelt kann sowohl durch den direkten Schutz der Tiere selbst und ihrer Populationen als auch durch den Schutz ihres Lebensraums erreicht werden. Daher werden Maßnahmen zum Schutz der Tierwelt in drei Hauptbereichen umgesetzt:

    Organisation einer rationellen Nutzung wild lebender Tiere, Regulierung der Tierzahlen und ihrer Fortpflanzung;

    Erhaltung der Tierartenvielfalt (genetischer Fundus von Tiergemeinschaften);

    Schutz des Tierlebensraums.

    1. Regulierung der rationellen Nutzung Tierwelt. Dies geschieht in erster Linie durch die Normung im Bereich des Schutzes und der Nutzung der Tierwelt, die in der Etablierung besteht Grenzen (Volumen, Quoten) Verwendung von Tieren sowie Standards, Normen und Regeln ihre rationelle Nutzung und ihr Schutz.

    Von besonderer Bedeutung ist die Einrichtung Verbote und Beschränkungen für die Verwendung tierischer Gegenstände. Zum Zweck ihrer Erhaltung und Reproduktion können bestimmte Nutzungsarten oder die Nutzung einzelner Gegenstände der Tierwelt an bestimmten Orten oder für bestimmte Zeiträume eingeschränkt, ausgesetzt oder verboten werden (Artikel 17, 21 des Tierweltgesetzes). Die Frage der Umsetzung dieser Maßnahmen wurde im Zusammenhang mit der Prüfung der gesetzlichen Regelung der Wildtiernutzung aufgeworfen.

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    Notwendige Voraussetzungen für die Durchführung von Aktivitäten zum Schutz wildlebender Tiere sind die Entwicklung und Umsetzung von Bundes- und Landesprogrammen zum Schutz wildlebender Tiere und ihres Lebensraums; Führung staatlicher Aufzeichnungen, staatlicher Kataster und Umweltüberwachung von Wildtierobjekten.

    Es ist anzumerken, dass Wildtiernutzer verpflichtet sind, jährlich die von ihnen genutzten Wildtierobjekte und den Umfang ihrer Entfernung zu erfassen und diese Daten den zuständigen Regierungsbehörden vorzulegen, die Aufzeichnungen und Kataster von Wildtierobjekten führen. Die staatliche Überwachung von Faunaobjekten ist notwendig, um Veränderungen im Zustand der Fauna rechtzeitig zu erkennen, die Folgen negativer Prozesse und Phänomene zu verhindern und zu beseitigen, um die biologische Vielfalt und die rationelle Nutzung der Fauna zu erhalten*.

    * Weitere Informationen zum staatlichen Kataster und zur Überwachung von Wildtieren finden Sie in den Kapiteln 4 und 5 dieses Lehrbuchs.

    Die Organisation und Durchführung dieser Tätigkeit wird durch das Dekret der Regierung der Russischen Föderation „Über das Verfahren zur Führung staatlicher Aufzeichnungen, des staatlichen Katasters und der staatlichen Überwachung von Wildtierobjekten“ vom 10. November 1996 Nr. 1342 geregelt.

    Eine obligatorische Maßnahme zum Schutz der Tierwelt wird eine staatliche Umweltprüfung sein, die der Annahme wirtschaftlicher Entscheidungen vorausgeht, die sich auf die Tierwelt und ihren Lebensraum auswirken könnten. Düngemittel, Pestizide und Biostimulanzien des Pflanzenwachstums sowie Materialien, die Mengen (Quoten, Grenzwerte) für die Entfernung von Wildtierobjekten und Arbeiten zur Akklimatisierung und Hybridisierung dieser Objekte vorgeben, unterliegen der obligatorischen staatlichen Prüfung. Es ist erwähnenswert, dass es von der staatlichen Umweltschutzbehörde unter Beteiligung von Wildtierschutzbehörden durchgeführt wird.

    Um sicherzustellen, dass alle juristischen Personen und Bürger die Anforderungen der Gesetzgebung der Russischen Föderation über Wildtiere einhalten, wird die staatliche Kontrolle durch Organe mit allgemeiner und besonderer Zuständigkeit (Landwirtschaftsministerium der Russischen Föderation, Staatskomitee der Russischen Föderation) durchgeführt Föderation für Umweltschutz, Föderaler Forstdienst Russlands usw.), einen besonderen Platz unter denen spezialisierte Einheiten einnehmen – Jagdinspektionen, Fischereischutz usw.*

    * Dekret der Regierung der Russischen Föderation „Über besonders autorisierte staatliche Stellen zum Schutz, zur Kontrolle und zur Regulierung der Nutzung von Wildtieren und ihren Lebensräumen“ vom 19. Januar 1998 Nr. 67.

    Die Beamten dieser Gremien verfügen bei der Umsetzung ihrer Kontrollfunktionen über weitreichende Befugnisse (Artikel 31 des Gesetzes über die Tierwelt):

    Informieren Sie sich bei juristischen Personen und Bürgern über das Recht, Wildtiere zu nutzen, das Recht, sich in einem besonders geschützten Gebiet (Wassergebiet) aufzuhalten, und über die Erlaubnis der Organe für innere Angelegenheiten, Schusswaffen zu lagern und zu tragen.

    Verstöße gegen die Wildtiergesetze festnehmen, Berichte über die von ihnen begangenen Straftaten erstellen und diese Verstöße den Strafverfolgungsbehörden übergeben;

    Führen Sie eine Inspektion von Dingen und eine persönliche Durchsuchung von inhaftierten Personen durch, halten Sie Fahrzeuge an und inspizieren Sie sie, überprüfen Sie Waffen und andere Werkzeuge, um Gegenstände der Tierwelt und von ihnen erhaltene Produkte zu erhalten.

    Beschlagnahme illegal erworbener Produkte, Waffen und anderer Werkzeuge zur Gewinnung wild lebender Tiere durch Täter. Fahrzeuge sowie Belege;

    Bei der Ausübung dienstlicher Aufgaben Dienstschusswaffen und Spezialausrüstung lagern und mitführen;

    Setzen Sie körperliche Gewalt und besondere Mittel in der vorgeschriebenen Weise ein: Handschellen, Gummiknüppel, Tränengas, Vorrichtungen zum gewaltsamen Anhalten von Fahrzeugen, Diensthunde und Schusswaffen.

    Gemäß diesem Artikel des Gesetzes über die Fauna und in Verbindung mit dem Bundesgesetz „Über Waffen“ wurden mit dem Dekret der Regierung der Russischen Föderation vom 2. Februar 1998 Nr. 133 die Regeln für den Einsatz und die Verwendung von Dienstwaffen und Waffen genehmigt besondere Mittel durch Beamte des Ministeriums für Landwirtschaft und Ernährung der Russischen Föderation, des Staatlichen Komitees der Russischen Föderation für Umweltschutz und des Föderalen Forstdienstes Russlands und ihrer Gebietskörperschaften.

    Der Schutz der Tierwelt kann sowohl durch den direkten Schutz der Tiere selbst und ihrer Populationen als auch durch den Schutz ihres Lebensraums erreicht werden. Daher werden Maßnahmen zum Schutz der Tierwelt in drei Hauptbereichen umgesetzt:

    Organisation einer rationellen Nutzung wild lebender Tiere, Regulierung der Tierzahlen und ihrer Fortpflanzung;

    Erhaltung der Tierartenvielfalt (genetischer Fundus von Tiergemeinschaften);

    Schutz des Tierlebensraums.

    1. Regulierung der rationellen Nutzung von Wildtieren. Es ist wichtig zu verstehen, dass dies in erster Linie durch Vorschriften im Bereich des Schutzes und der Nutzung der Tierwelt erfolgt, die darin bestehen, Grenzwerte (Mengen, Quoten) für die Nutzung von Tieren sowie Standards, Normen und Regeln festzulegen ihre rationelle Nutzung und ihr Schutz.

    Von besonderer Bedeutung ist die Festlegung von Verboten und Beschränkungen für die Nutzung von Wildtieren. Es ist erwähnenswert, dass zu ihrer Erhaltung und Reproduktion bestimmte Nutzungsarten oder die Nutzung einzelner Gegenstände der Tierwelt an bestimmten Orten oder für bestimmte Zeiträume eingeschränkt, ausgesetzt oder verboten werden können (Artikel 17, 21 des Gesetzes über die Tierwelt). ). Die Frage der Umsetzung dieser Maßnahmen wurde im Zusammenhang mit der Prüfung einer gesetzlichen Regelung der Wildtiernutzung aufgeworfen.

    2. Schutz des Lebensraums, der Brutbedingungen und der Wanderrouten der Tiere.

    Das Gesetz legt fest allgemeine Regel dass jede Tätigkeit, die eine Veränderung des Lebensraums von Tieren und eine Verschlechterung der Bedingungen für ihre Fortpflanzung, Nahrungsaufnahme, Erholung und Wanderrouten mit sich bringt, unter Einhaltung der Anforderungen zum Schutz der Tierwelt durchgeführt werden muss.

    Insbesondere bei der Lokalisierung, Planung, Errichtung von Siedlungen, Unternehmen, Bauwerken und anderen Objekten, der Verbesserung bestehender und der Einführung neuer Objekte technologische Prozesse, Einführung von Neuland in den Wirtschaftskreislauf, Landgewinnung, Waldnutzung, geologische Erkundung, Bergbau, Festlegung von Weideflächen, Touristenrouten und Organisation von Orten der öffentlichen Erholung usw. müssen Maßnahmen zur Erhaltung des Lebensraums vorgesehen und durchgeführt werden Tierwanderungsrouten.

    Bei der Anlage und dem Bau von Verkehrsstraßen, Strom- und Kommunikationsleitungen sowie Kanälen, Dämmen und anderen Wasserbauwerken müssen Maßnahmen zur Erhaltung der Wanderrouten der Wildtiere und Orte ihrer dauerhaften Konzentration getroffen werden, darunter während der Brut- und Überwinterungszeit (Artikel 22 des Gesetzes über die Tierwelt)

    Zum Schutz der Lebensräume seltener oder wissenschaftlich oder wirtschaftlich wertvoller Tiere werden Schutzgebiete von Territorien und Wasserflächen zugewiesen, die von örtlicher Bedeutung, aber für die Umsetzung ihres Lebenszyklus notwendig sind. Sie verbieten bestimmte Arten wirtschaftlicher Tätigkeiten oder regeln den Zeitpunkt und das Verfahren für deren Durchführung.

    Auch die Normen des Land-, Forst-, Wasserrechts, des Untergrundrechts und der besonders geschützten Naturgebiete zielen darauf ab, den Schutz tierischer Lebensräume vor Verschmutzung und Zerstörung zu gewährleisten.

    3. B im größtmöglichen Umfang In Naturschutzgebieten, Schutzgebieten, Nationalparks und anderen besonders geschützten Gebieten kann ein vollständiger und wirksamer Schutz von Tiergemeinschaften gewährleistet werden. Innerhalb dieser Gebiete ist die Nutzung von Wildtieren sowie jede Aktivität, die mit den Zielen des Tierschutzes unvereinbar ist, vollständig verboten oder eingeschränkt.

    4. Es ist erwähnenswert, dass zur Erhaltung seltener und gefährdeter Tierarten, deren Fortpflanzung unter natürlichen Bedingungen unmöglich ist, besonders autorisierte Stellen verpflichtet sind, Maßnahmen zur Schaffung zu ergreifen notwendige Voraussetzungen für die Zucht in Gefangenschaft – unter halbfreien Bedingungen und in einem künstlich geschaffenen Lebensraum (Artikel 26 des Gesetzes über die Tierwelt). In diesem Fall sind Personen (sowohl juristische als auch physische Personen), die Tiere halten und züchten, verpflichtet, sie zu behandeln artgerecht zu leben und die entsprechenden sanitär-veterinärmedizinischen und zoologischen Vorschriften einzuhalten. Andernfalls können sie strafrechtlich verfolgt werden und die Tiere können vor Gericht beschlagnahmt werden.

    5. Das Gesetz „Über die Tierwelt“ sieht besondere Maßnahmen vor, um den Tod von Tieren während des Produktionsprozesses zu verhindern. Diese Anforderungen sind im Dekret der Regierung der Russischen Föderation vom 13. August 1996 Nr. 997 festgelegt, in dem „Anforderungen zur Verhinderung des Todes von Wildtieren bei Produktionsprozessen sowie beim Betrieb von Transportstraßen, Pipelines und Kommunikation“ genehmigt wurden und Stromleitungen.“ Diese Anforderungen gelten für Tätigkeiten in der Land-, Forst- und Holzwirtschaft, den Betrieb von Verkehrsstraßen und -anlagen, Übertragungs- und Kommunikationsleitungen, Industrie- und Wassermanagementprozesse, Bewässerungs- und Rekultivierungsarbeiten und -anlagen usw.

    Dies bedeutet, das Sterben von Tieren durch Veränderungen des Lebensraums und Störungen der Migrationsrouten, durch das Eindringen in Wasserentnahmestellen, Produktionsanlagen, unter fahrenden Fahrzeugen und landwirtschaftlichen Maschinen sowie durch den Bau von Produktionsanlagen zu verhindern Anlagen, Gewinnung, Verarbeitung und Transport von Rohstoffen, Kollisionen mit Leitungen und Einwirkung von elektrischem Strom, Belastung durch elektromagnetische Felder, Lärm und Vibration usw.

    So ist es verboten, Vegetation zu verbrennen, Pestizide und Düngemittel ohne Einhaltung von Tierschutzmaßnahmen zu lagern und zu verwenden, an Transportwegen an Orten, an denen sich Tiere aufhalten, müssen besondere Warnschilder oder Zäune angebracht werden, während des Baus müssen Durchgänge für wandernde Tiere vorgesehen werden Rohrleitungen und Verwendung in Landwirtschaft Technologien und Mechanismen, die zum Massensterben von Tieren usw. führen.

    6. Im Interesse des Schutzes der Tierwelt in der Russischen Föderation werden das Rote Buch der Russischen Föderation und die Roten Bücher der Mitgliedsstaaten der Russischen Föderation veröffentlicht. Es ist erwähnenswert, dass sie Informationen über den Zustand seltener, gefährdeter und gefährdeter Tier- und Pflanzenarten sowie über die notwendigen Maßnahmen zu ihrer Erhaltung enthalten (Artikel 24 des Gesetzes über die Tierwelt).

    Grundlage für die Aufnahme einer bestimmten Tierart in das Rote Buch sind Daten über Veränderungen ihrer Anzahl und Lebensbedingungen, die dringende Maßnahmen erfordern. Die Aufnahme in das Buch bedeutet ein weltweites Verbot der Zerstörung, des Fangs, des Schießens dieser Tierarten und der Zerstörung ihres Lebensraums.

    Gemäß dem Dekret der Regierung der Russischen Föderation vom 19. Februar 1996 Nr. 158 „Über das Rote Buch der Russischen Föderation“ wird das Buch mindestens alle 10 Jahre und in den Zeiträumen zwischen seinen Veröffentlichungen veröffentlicht. Listen (Liste) der im Roten Buch enthaltenen Tiere werden erstellt und verteilt.

    7. Die Gesetzgebung regelt den Erwerb von Tieren für zoologische Sammlungen (Artikel 29 des Gesetzes über die Tierwelt) – Bestände wissenschaftlicher Sammlungen von zoologischen Instituten, Universitäten, Museen sowie Sammlungen ausgestopfter Tiere, Präparate und Teile von Tieren, lebende Sammlungen von Zoos, Zirkusse, Kindergärten, Aquarien usw. .

    Alle zoologischen Sammlungen, die einen wissenschaftlichen, kulturellen, pädagogischen, pädagogischen und ästhetischen Wert darstellen, sowie einzelne herausragende Ausstellungsstücke der Sammlungen unterliegen unabhängig von der Eigentumsform der staatlichen Registrierung.

    Das Verfahren für den Umgang mit zoologischen Sammlungen ist durch das Dekret der Regierung der Russischen Föderation vom 17. Juli 1996 „Über das Verfahren zur staatlichen Registrierung, Auffüllung, Lagerung, zum Erwerb, zum Verkauf, zur Übertragung, zum Export außerhalb der Russischen Föderation und zum Import in die Russische Föderation“ festgelegt Territorium zoologischer Sammlungen.“

    8. Das Wildtiergesetz regelt auch andere Fragen im Zusammenhang mit dem Schutz wild lebender Tiere – Akklimatisierung, Umsiedlung und Hybridisierung von Tieren (Artikel 25), Regulierung der Anzahl von Tieren zum Schutz der Gesundheit und des Lebens von Menschen und zur Verhinderung von Schäden an der Tierwelt Volkswirtschaft und natürliche Umwelt (Artikel 27) usw.

    Der rechtliche Schutz der Tierwelt ist ein gesetzlich verankertes Maßnahmensystem, das darauf abzielt, die biologische Vielfalt zu erhalten und den nachhaltigen Bestand der Tierwelt zu sichern sowie Bedingungen für die kontinuierliche Nutzung und Reproduktion von Gegenständen der Tierwelt zu schaffen.

    Notwendige Voraussetzungen für die Durchführung von Aktivitäten zum Schutz wild lebender Tiere sind die Entwicklung und Umsetzung von Bundes- und Landesprogrammen zum Schutz wild lebender Tiere und ihres Lebensraums; Führung staatlicher Aufzeichnungen, staatlicher Kataster und Umweltüberwachung von Wildtierobjekten.

    Wildtiernutzer sind verpflichtet, jährlich die von ihnen genutzten Wildtierobjekte und den Umfang ihrer Entfernung zu erfassen und diese Daten an die zuständigen staatlichen Stellen zu übermitteln, die Aufzeichnungen und Kataster von Wildtierobjekten führen. Die staatliche Überwachung von Wildtierobjekten ist erforderlich, um Veränderungen im Zustand der Wildtiere rechtzeitig zu erkennen, die Folgen negativer Prozesse und Phänomene zu verhindern und zu beseitigen, um die biologische Vielfalt und die rationelle Nutzung der Wildtiere zu erhalten.

    Die Organisation und Durchführung dieser Tätigkeit wird durch das Dekret der Regierung der Russischen Föderation „Über das Verfahren zur Führung staatlicher Aufzeichnungen, des staatlichen Katasters und der staatlichen Überwachung von Wildtierobjekten“ vom 10. November 1996 Nr. 1342 geregelt.

    Eine zwingende Maßnahme zum Schutz der Tierwelt ist die staatliche Umweltprüfung, die der Verabschiedung wirtschaftlicher Entscheidungen vorausgeht, die Auswirkungen auf die Tierwelt und ihren Lebensraum haben können. Düngemittel, Pestizide und Biostimulanzien des Pflanzenwachstums sowie Materialien, die Mengen (Quoten, Grenzwerte) für die Entfernung von Wildtierobjekten und Arbeiten zur Akklimatisierung und Hybridisierung dieser Objekte vorgeben, unterliegen der obligatorischen staatlichen Prüfung. Es wird von der staatlichen Stelle zum Schutz der natürlichen Umwelt unter Beteiligung von Stellen zum Schutz der Tierwelt durchgeführt.

    Der Schutz der Tierwelt kann sowohl durch den direkten Schutz der Tiere selbst und ihrer Populationen als auch durch den Schutz ihres Lebensraums erreicht werden. Daher werden Maßnahmen zum Schutz der Tierwelt in drei Hauptbereichen umgesetzt:

    Organisation einer rationellen Nutzung wild lebender Tiere, Regulierung der Tierzahlen und ihrer Fortpflanzung;

    Erhaltung der Tierartenvielfalt (genetischer Fundus von Tiergemeinschaften);

    Schutz des Tierlebensraums.


    1. Regulierung der rationellen Nutzung von Wildtieren. Dies geschieht in erster Linie durch Regulierung im Bereich des Schutzes und der Nutzung wild lebender Tiere, die darin besteht, Grenzwerte (Mengen, Quoten) für die Nutzung von Tieren sowie Standards, Normen und Regeln für deren rationelle Nutzung und ihren Schutz festzulegen.

    2. Schutz des Lebensraums, der Brutbedingungen und der Wanderrouten der Tiere.

    Das Gesetz legt die allgemeine Regel fest, dass jede Tätigkeit, die eine Veränderung des Lebensraums von Tieren und eine Verschlechterung der Bedingungen für ihre Fortpflanzung, Ernährung, Erholung und Wanderrouten mit sich bringt, unter Einhaltung der Anforderungen zum Schutz der Tierwelt durchgeführt werden muss.

    3. Die vollständigste und wirksamste Erhaltung der Tiergemeinschaften kann in Reservaten, Schutzgebieten usw. gewährleistet werden. Nationalparks und andere besonders geschützte Gebiete. Innerhalb dieser Gebiete ist die Nutzung von Wildtieren sowie jede Aktivität, die mit den Zielen des Tierschutzes unvereinbar ist, vollständig verboten oder eingeschränkt.

    4. Um seltene und gefährdete Tierarten zu erhalten, deren Fortpflanzung unter natürlichen Bedingungen nicht möglich ist, sind besonders autorisierte Stellen verpflichtet, Maßnahmen zu ergreifen, um die notwendigen Bedingungen für ihre Zucht in Gefangenschaft zu schaffen – unter halbfreien Bedingungen und unter künstlichen Bedingungen geschaffene Lebensräume (Artikel 26 des Gesetzes über die Tierwelt).

    5. Das Gesetz „Über die Tierwelt“ sieht besondere Maßnahmen vor, um den Tod von Tieren während des Produktionsprozesses zu verhindern. Dies bedeutet, das Sterben von Tieren durch Veränderungen des Lebensraums und Störungen der Migrationsrouten, durch das Eindringen in Wasserentnahmestellen, Produktionsanlagen, unter fahrenden Fahrzeugen und landwirtschaftlichen Maschinen sowie durch den Bau von Produktionsanlagen zu verhindern Anlagen, Gewinnung, Verarbeitung und Transport von Rohstoffen, Kollisionen mit Leitungen und Einwirkung von elektrischem Strom, Belastung durch elektromagnetische Felder, Lärm und Vibration usw.

    6. Im Interesse des Schutzes der Tierwelt in der Russischen Föderation werden das Rote Buch der Russischen Föderation und die Roten Bücher der Mitgliedsstaaten der Russischen Föderation veröffentlicht. Sie enthalten Informationen über den Zustand seltener, gefährdeter und gefährdeter Tier- und Pflanzenarten sowie über die notwendigen Maßnahmen zu deren Erhaltung (Artikel 24 des Gesetzes über die Tierwelt).

    Grundlage für die Aufnahme einer bestimmten Tierart in das Rote Buch sind Daten über Veränderungen ihrer Anzahl und Lebensbedingungen, die dringende Maßnahmen erfordern. Die Aufnahme in das Buch bedeutet ein weltweites Verbot der Zerstörung, des Fangs, des Schießens dieser Tierarten und der Zerstörung ihres Lebensraums.

    7. Die Gesetzgebung regelt die Beschaffung von Tieren für zoologische Sammlungen (Artikel 29 des Gesetzes über die Tierwelt) – Bestände wissenschaftlicher Sammlungen von zoologischen Instituten, Universitäten, Museen sowie Sammlungen von ausgestopften Tieren, Präparaten usw



     

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