Präsidialdekret 176 vom 20. Februar 1995. VI

NACH GENEHMIGUNG DER LISTE

GEGENSTÄNDE DES HISTORISCHEN UND KULTURELLEN ERBES

VON FÖDERALER (ALLRUSSISCHER) BEDEUTUNG

Um das kulturelle Erbe der Völker zu bewahren Russische Föderation Ich entscheide:

1. Genehmigung der von der Regierung der Russischen Föderation vorgelegten Liste der Objekte des historischen und kulturellen Erbes von föderaler (gesamtrussischer) Bedeutung (beigefügt).

2. Stellen Sie fest, dass die Objekte des historischen und kulturellen Erbes von föderaler (gesamtrussischer) Bedeutung historische und kulturelle Denkmäler umfassen, die dem Schutz als Denkmäler von nationaler Bedeutung gemäß dem Dekret des Ministerrates der RSFSR vom 30. August 1960 unterliegen N 1327 „Zur weiteren Verbesserung des Denkmalschutzes in der RSFSR“ (Anhang N 1) mit Ergänzungen gemäß den Beschlüssen des Ministerrats der RSFSR vom 4. Dezember 1974 N 624 und vom 7. September 1976 N 495, die Anordnungen des Ministerrates der RSFSR vom 17. Dezember 1976 N 2026-r und vom 15. August 1980 N 1297-r, Dekrete des Ministerrates der RSFSR vom 21. Mai 1982 N 303, vom September 26, 1983 N 443 und 11. Juli 1984 N 306, Verordnungen des Ministerrates der RSFSR vom 9. Januar 1990 N 27-r und vom 25. Januar 1990 N 80-r, Dekret der Regierung der Russischen Föderation vom 20. Februar 1992 N 116, Anordnungen des Ministerrats - der Regierung der Russischen Föderation vom 5. Juli 1993 N 1190-r und vom 23. Juli 1993 N 1301-r (SP RSFSR, 1976, N 17, Art. 134; 1982, Nr. 13, Art.-Nr. 84; 1984, N 13, Art.-Nr. 108; Sammlung von Akten des Präsidenten und der Regierung der Russischen Föderation, 1993, N 28, Kunst. 2662; Nr. 30, Kunst. 2827).

3. Die Regierung der Russischen Föderation klärt innerhalb von 6 Monaten die Zusammensetzung der Objekte des historischen und kulturellen Erbes von föderaler (gesamtrussischer) Bedeutung, die den in Absatz 2 dieses Dekrets genannten Rechtsakten unterliegen.

4. An das Kulturministerium der Russischen Föderation und Staatliches Komitee der Russischen Föderation zur staatlichen Vermögensverwaltung unter Beteiligung interessierter föderaler Stellen Exekutivgewalt Bestimmen Sie im Einvernehmen mit den Exekutivbehörden der Teileinheiten der Russischen Föderation die vollständige Vermögenszusammensetzung jedes Objekts des historischen und kulturellen Erbes von föderaler (gesamtrussischer) Bedeutung gemäß den Regeln und Verfahren für die staatliche Registrierung des historischen und kulturellen Erbes Denkmäler, andere Objekte des Kulturerbes, die in der Gesetzgebung der Russischen Föderation vorgesehen sind.

Die vollständige Zusammensetzung des beweglichen und unbeweglichen Vermögens von besonders wertvollen Kulturgütern der Völker der Russischen Föderation wird in Übereinstimmung mit den Verordnungen über besonders wertvolle Kulturgüter der Völker der Russischen Föderation festgelegt, die durch Dekret des Präsidenten genehmigt wurden der Russischen Föderation vom 30. November 1992 N 1487 „Über besonders wertvolle Objekte des Kulturerbes der Völker der Russischen Föderation“ (Sammlung der Akten des Präsidenten und der Regierung der Russischen Föderation, 1992, Nr. 23, Pos. 1961).

5. Änderung des Dekrets des Präsidenten der Russischen Föderation vom 26. November 1994 N 2121 „Über die Privatisierung von unbeweglichen Denkmälern der Geschichte und Kultur von lokaler Bedeutung in der Russischen Föderation“ (Sobraniye zakonodatelstva Rossiyskoy Federatsii, 1994, N 32, Art . 3330), indem in Absatz 2 die Wörter ersetzt werden: „Regierung der Russischen Föderation“ Wörter: „Präsident der Russischen Föderation“.

Der Präsident

Russische Föderation

Moskauer Kreml

1. Genehmigen Sie die beigefügte Strategie Umweltsicherheit Russische Föderation für den Zeitraum bis 2025.

2. Die Regierung der Russischen Föderation genehmigt innerhalb von 3 Monaten den Aktionsplan zur Umsetzung der Strategie für Umweltsicherheit der Russischen Föderation für den Zeitraum bis 2025.

3. Erkennen Sie das Dekret des Präsidenten der Russischen Föderation vom 4. Februar 1994 N 236 „Über die staatliche Strategie der Russischen Föderation für Umweltschutz und nachhaltige Entwicklung“ (Sammlung von Rechtsakten des Präsidenten und der Regierung der Russischen Föderation) als ungültig an , 1994, N 6, Art. 436).

4. Diese Verordnung tritt am Tag ihrer Unterzeichnung in Kraft.

Der Präsident

Russische Föderation

Moskauer Kreml


Genehmigt

Dekret des Präsidenten

Russische Föderation

UMWELTSICHERHEITSSTRATEGIE DER RUSSISCHEN FÖDERATION FÜR DEN ZEITRAUM BIS 2025

I. Allgemeine Bestimmungen

1. Die Umweltsicherheit der Russischen Föderation (im Folgenden als Umweltsicherheit bezeichnet) ist Bestandteil nationale Sicherheit. Diese Strategie ist ein strategisches Planungsdokument im Bereich der Gewährleistung der nationalen Sicherheit der Russischen Föderation, das die wichtigsten Herausforderungen und Bedrohungen für die Umweltsicherheit, Ziele und Umsetzungsmechanismen definiert öffentliche Ordnung im Bereich Umweltschutz.

2. rechtliche Grundlage diese Strategie bilden die Verfassung der Russischen Föderation, das Bundesgesetz vom 28. Juni 2014 N 172-FZ „Über die strategische Planung in der Russischen Föderation“ und andere Bundesgesetze, Dekret des Präsidenten der Russischen Föderation vom 31. Dezember 2015 N 683 „Über die nationale Sicherheitsstrategie der Russischen Föderation“, Grundlagen der staatlichen Politik im Bereich der Umweltentwicklung der Russischen Föderation für den Zeitraum bis 2030, genehmigt vom Präsidenten der Russischen Föderation am 30. April 2012 und andere regulatorische Rechtsakte des Präsidenten der Russischen Föderation.

3. Diese Strategie ist die Grundlage für die Gestaltung und Umsetzung der staatlichen Politik im Bereich der Umweltsicherheit auf föderaler, regionaler, kommunaler und sektoraler Ebene.

4. Das Erreichen der Ziele der Umweltsicherheit erfolgt durch die Umsetzung einer einheitlichen staatlichen Politik, die darauf abzielt, interne und externe Herausforderungen und Bedrohungen der Umweltsicherheit zu verhindern und zu beseitigen.

II. Bewertung des aktuellen Standes der Umweltsicherheit

5. Der Zustand der Umwelt auf dem Territorium der Russischen Föderation, wo Großer Teil der Bevölkerung des Landes, der Produktionskapazität und der ertragreichsten landwirtschaftlichen Nutzfläche (rund 15 Prozent der Landesfläche) wird hinsichtlich der Umweltparameter als ungünstig bewertet.

6. Bedrohungen für die Umweltsicherheit bleiben trotz der Maßnahmen, die ergriffen wurden, um die Auswirkungen chemischer, physikalischer, biologischer und anderer Faktoren auf die Umwelt zu verringern, um natürliche und vom Menschen verursachte Notfälle, einschließlich Notfälle in gefährlichen Produktionsanlagen, zu verhindern und Wirtschaftssektoren anzupassen zu ungünstigen Klimaveränderungen.

7. Die Umwelt in Städten und den angrenzenden Gebieten, in denen 74 Prozent der Bevölkerung des Landes leben, ist erheblichen negativen Auswirkungen ausgesetzt, deren Quellen Industrie-, Energie- und Verkehrsanlagen sowie Investitionsbauprojekte sind. 17,1 Millionen Menschen leben in Städten mit hoher und sehr hoher Luftverschmutzung, das sind 17 Prozent der städtischen Bevölkerung des Landes.

8. Die Situation mit der Wasserqualität in Gewässern ist weiterhin ungünstig, vor allem aufgrund von Einleitungen von Industrie- und Haushaltsabwässern, Oberflächenwasserabfluss von landwirtschaftlichen Flächen. So werden 19 Prozent des Abwassers ohne Behandlung in Gewässer eingeleitet, 70 Prozent - unzureichend behandelt und nur 11 Prozent - gemäß den festgelegten Standards für zulässige Einleitungen behandelt. Die Einleitung von unbehandeltem und unzureichend gereinigtem Abwasser verursacht eine Verschmutzung von Oberflächen und Grundwasser, Akkumulation von Schadstoffen in Bodensedimenten, Degradation aquatischer Ökosysteme. Dies führt dazu, dass 30 bis 40 Prozent der Bevölkerung des Landes regelmäßig Wasser verwenden, das nicht den hygienischen Standards entspricht. wegen Verschmutzung Wasser trinken Chemikalien und Mikroorganismen erhöhen das Mortalitätsrisiko (um durchschnittlich 11.000 Fälle pro Jahr) und die Morbidität der Bevölkerung (um durchschnittlich 3 Millionen Fälle pro Jahr).

9. Praktisch in allen Regionen des Landes setzt sich der Trend zur Verschlechterung der Land- und Bodenverhältnisse fort. Die wichtigsten negativen Prozesse, die zu Land- und Bodendegradation, Veränderungen im Lebensraum von Pflanzen, Tieren und anderen Organismen führen, sind Wasser- und Winderosion, Staunässe, Landüberschwemmung, Staunässe, Versalzung und Solonetzisierung von Böden. Mehr als die Hälfte der gesamten landwirtschaftlichen Fläche des Landes unterliegt diesen Prozessen. Maßnahmen zur Rekultivierung von während des Baus gestörten Böden sowie während der Erschließung von Mineralvorkommen werden nicht innerhalb der festgelegten Fristen durchgeführt. Die Gesamtfläche des kontaminierten Landes im Umlauf beträgt etwa 75 Millionen Hektar. Die Fläche der gestörten Ländereien, die ihren wirtschaftlichen Wert verloren haben oder negative Auswirkungen auf die Umwelt haben, beträgt mehr als 1 Million Hektar. Landverödung wird teilweise in 27 Teilgebieten der Russischen Föderation auf einer Fläche von mehr als 100 Millionen Hektar beobachtet.

10. Über 30 Milliarden Tonnen Produktions- und Verbrauchsabfälle haben sich als Ergebnis vergangener wirtschaftlicher und anderer Aktivitäten angesammelt. Nach den Ergebnissen der Gebietsinventur wurden 340 Objekte mit kumuliertem Schaden identifiziert Umfeld, die eine potenzielle Bedrohung für das Leben und die Gesundheit von 17 Millionen Menschen darstellen.

11. Jährlich fallen etwa 4 Milliarden Tonnen Produktions- und Verbrauchsabfälle an, von denen 55-60 Millionen Tonnen feste Siedlungsabfälle sind. Die Abfallmenge, die nicht am sekundären Wirtschaftskreislauf beteiligt ist, sondern auf Deponien und Deponien verbracht wird, nimmt zu, was dazu führt, dass landwirtschaftlich nutzbare Flächen dem Kreislauf entzogen werden. Etwa 15.000 genehmigte Abfalldeponien nehmen eine Fläche von etwa 4 Millionen Hektar ein, und diese Fläche wächst jährlich um 300.000 bis 400.000 Hektar.

12. Erhöhte radioaktive Kontamination von Gebieten aufgrund der Katastrophe bei Kernkraftwerk Tschernobyl im Jahr 1986, der Unfall im Mayak-Produktionsverband im Jahr 1957, die Aktivitäten von Organisationen des Kernbrennstoffkreislaufs und von Organisationen des Kernwaffenkomplexes sowie aufgrund lokaler radioaktiver Niederschläge nach Kernwaffentests.

13. Das Verschütten von Öl und Ölprodukten stellt eine erhebliche Gefahr dar, die zu langfristigen negativen Auswirkungen auf die Umwelt in Bereichen der Ölförderung, des Transports, des Umschlags und der Lagerung von Öl und Ölprodukten führt, insbesondere in der arktischen Zone der Russischen Föderation Föderation.

14. Nach Angaben des staatlichen Beobachtungsnetzes wurden etwa 950 gefährliche hydrometeorologische Phänomene (Überschwemmungen, Dürre, starker Wind, Starkniederschläge usw.), mit erheblichen Schäden für die Wirtschaftssektoren und die Lebensgrundlagen der Bevölkerung. Solche Phänomene werden oft zu einer Quelle natürlicher Notfälle (in letzten Jahrenüber 80 % der Fälle). Nach Expertenschätzungen materieller Schaden durch gefährliche hydrometeorologische Phänomene können in einigen Jahren 1 Prozent des Bruttoinlandsprodukts erreichen.

15. Beobachtete gefährliche geologische Phänomene (Erdbeben, vulkanische Aktivität, Erdrutsche), glaziologische und geokryologische Prozesse (Lawinen und Gletscher, Zerstörung von Permafrost) sowie Waldbrände und gefährliche biogene Prozesse (Epidemien, die durch die Ausbreitung natürlicher Herdkrankheiten verursacht werden, einschließlich einschließlich die mit der Übertragung von Krankheitserregern durch Wandertiere verbunden sind) werden zu einer Quelle natürlicher Notfälle, deren Opferzahl jährlich 100 bis 200.000 Menschen beträgt.

16. Gespeichert hohes Niveau Abschreibung (mehr als 60 Prozent) des Anlagevermögens gefährlicher Produktionsanlagen. Der Anteil der Notwasserbauwerke liegt bei etwa 5 Prozent. In Ermangelung der Möglichkeit einer globalen Modernisierung der Wirtschaft wächst die Rolle des sicheren Betriebs solcher Anlagen, einschließlich Rekultivierungssysteme und Wasserbauten.

17. Eine ungünstige Umwelt ist die Ursache für die Verschlechterung der Gesundheit und die Zunahme der Sterblichkeit der Bevölkerung, insbesondere des Teils der Bevölkerung, der in Industriezentren und in der Nähe von Produktionsstätten lebt.

18. Nach Schätzungen von Experten belaufen sich die jährlichen wirtschaftlichen Verluste aufgrund von Umweltzerstörung und damit verbundenen wirtschaftlichen Faktoren ohne Berücksichtigung von Gesundheitsschäden auf 4-6 Prozent des Bruttoinlandsprodukts.

III. Herausforderungen und Bedrohungen für die Umweltsicherheit

19. Zu den globalen Herausforderungen für die Umweltsicherheit gehören:

a) die Folgen des Klimawandels auf dem Planeten, die sich zwangsläufig auf das Leben und die Gesundheit der Menschen, den Zustand der Tiere und Flora, und in einigen Regionen zu einer konkreten Bedrohung für das Wohlergehen der Bevölkerung und eine nachhaltige Entwicklung werden;

b) Konsumwachstum natürliche Ressourcen mit einer Verringerung ihrer Reserven, die vor dem Hintergrund der Globalisierung der Wirtschaft zu einem Kampf um den Zugang zu natürlichen Ressourcen führt und sich negativ auf den Zustand der nationalen Sicherheit der Russischen Föderation auswirkt;

c) die negativen Folgen der Umweltzerstörung, einschließlich Wüstenbildung, Dürre, Land- und Bodenverödung;

d) Verringerung der biologischen Vielfalt, die irreversible Folgen für die Ökosysteme hat und ihre Integrität zerstört.

20. Zu den Herausforderungen der internen Umweltsicherheit gehören:

a) das Vorhandensein von dicht besiedelten Gebieten, die durch ein hohes Maß an Umweltverschmutzung und Zerstörung von Naturobjekten gekennzeichnet sind;

b) Verschmutzung atmosphärische Luft und Gewässer infolge der grenzüberschreitenden Verbringung von Schadstoffen, einschließlich giftiger und radioaktiver Stoffe, aus dem Hoheitsgebiet anderer Staaten;

V) hochgradig Umweltverschmutzung u geringe Qualität Gewässer eines erheblichen Teils der Gewässer, Verschlechterung der Ökosysteme kleiner Flüsse, technogene Verschmutzung des Grundwassers in Gebieten, in denen sich große Industrieunternehmen befinden;

d) eine Zunahme des Volumens der Erzeugung von Produktions- und Verbrauchsabfällen mit einem geringen Grad ihrer Verwertung;

e) das Vorhandensein einer erheblichen Anzahl von Objekten mit angesammelten Umweltschäden, einschließlich Gebieten, die radioaktiver und chemischer Kontamination ausgesetzt sind;

f) verstärkte Land- und Bodendegradation, Verringerung der Zahl der Pflanzenarten;

g) Verringerung der Artenvielfalt der Tierwelt und der Zahl der Populationen seltene Spezies Tiere;

h) ein hoher Abschreibungsgrad des Anlagevermögens gefährlicher Produktionsanlagen und eine geringe technologische Modernisierung der Wirtschaft;

i) geringes Entwicklungs- und Umsetzungsniveau umweltfreundlicher Technologien;

j) erhebliche Kriminalisierung und Existenz eines Schattenmarktes im Bereich der Naturbewirtschaftung;

k) unzureichende Finanzierung von Umweltschutzmaßnahmen durch Staat und Wirtschaftssubjekte;

m) Zwecklosigkeit und nicht effektiver Einsatz Mittel, die von den Haushalten des Haushaltssystems der Russischen Föderation als Zahlung für negative Auswirkungen auf die Umwelt, Entschädigung für Umweltschäden, Verwaltungsstrafen und andere Umweltzahlungen und -steuern erhalten werden;

m) niedriges Niveau der ökologischen Bildung und ökologischen Kultur der Bevölkerung.

21. Externe Bedrohungen der Umweltsicherheit sind grenzüberschreitende Luftverschmutzung, Waldbrände, Umverteilung des Abflusses grenzüberschreitender Wasserläufe, Schaffung von Hindernissen für die Wanderung von Tieren, einschließlich aquatischen, unerlaubte Entnahme (Fang) aquatischer biologischer Ressourcen, Abschuss wandernder Tierarten, Verbringung von infizierten Organismen, die Epidemien (Epizootie, Epiphytotie) unterschiedlichen Ausmaßes verursachen können.

22. Vor dem Hintergrund des verschärften globalen Wettbewerbs sind ökologisch nicht gerechtfertigte wirtschaftliche und andere Aktivitäten und Versuche, umweltgefährdende Industrien sowie Produktions- und Konsumabfälle durch skrupellose ausländische oder transnationale Geschäftsstrukturen auf dem Territorium der Russischen Föderation anzusiedeln. Es besteht eine hohe Wahrscheinlichkeit, Produkte zu importieren, die eine erhöhte Gefahr für die Umwelt, das Leben und die Gesundheit von Menschen darstellen, sowohl in ihrer verkehrsfähigen Form als auch nach dem Verlust des Gebrauchseigentums.

23. Im Rahmen der gegenüber der Russischen Föderation verfolgten Eindämmungspolitik droht die Beschränkung des Zugangs zu ausländischen umweltfreundlichen innovativen Technologien, Materialien und Ausrüstungen.

IV. Ziele, Hauptaufgaben, vorrangige Bereiche und Mechanismen zur Umsetzung der staatlichen Politik im Bereich der Gewährleistung der Umweltsicherheit

24. Die Ziele der staatlichen Politik im Bereich der Gewährleistung der Umweltsicherheit sind die Erhaltung und Wiederherstellung der natürlichen Umwelt, die Gewährleistung der für ein günstiges menschliches Leben und eine nachhaltige Entwicklung der Wirtschaft erforderlichen Umweltqualität, die Beseitigung der angehäuften Schäden an der Umwelt Umwelt aufgrund wirtschaftlicher und sonstiger Aktivitäten im Zusammenhang mit zunehmender Wirtschaftstätigkeit und globale Veränderung Klima.

25. Um die in Ziffer 24 dieser Strategie genannten Ziele zu erreichen, sollten unter Berücksichtigung der Herausforderungen und Bedrohungen für die Umweltsicherheit die folgenden Hauptaufgaben gelöst werden:

a) Vermeidung der Verschmutzung von Oberflächen- und Grundwasser, Verbesserung der Wasserqualität in verschmutzten Gewässern, Wiederherstellung von Wasserökosystemen;

b) Verhinderung weiterer Verschmutzung und Verringerung der Luftverschmutzung in Städten und anderen Siedlungen;

c) effiziente Nutzung natürlicher Ressourcen, Steigerung des Nutzungsgrads von Produktions- und Verbrauchsabfällen;

d) Beseitigung der angesammelten Umweltschäden;

e) Verhinderung von Land- und Bodendegradation;

f) Erhaltung der biologischen Vielfalt, Land- und Meeresökosysteme;

g) Erweichung negative Konsequenzen die Auswirkungen des Klimawandels auf die Bestandteile der natürlichen Umwelt.

26. Die Lösung der Hauptaufgaben im Bereich der Gewährleistung der Umweltsicherheit sollte in den folgenden vorrangigen Bereichen erfolgen:

a) Verbesserung der Gesetzgebung im Bereich Umweltschutz und Naturmanagement sowie des institutionellen Systems zur Gewährleistung der Umweltsicherheit;

b) Einführung innovativer und umweltfreundlicher Technologien, Entwicklung umweltfreundlicher Industrien;

c) Entwicklung eines Systems zur effizienten Bewirtschaftung von Produktions- und Verbrauchsabfällen, Schaffung einer Industrie für das Recycling, einschließlich Wiederverwendung, solcher Abfälle;

d) Verbesserung der Wirksamkeit der Kontrolle im Bereich der Handhabung radioaktiver, chemischer und biologischer gefährlicher Abfälle;

e) Bau und Modernisierung von Aufbereitungsanlagen sowie Einführung von Technologien zur Verringerung des Volumens oder der Masse von Schadstoffemissionen in die atmosphärische Luft und Schadstoffemissionen in Gewässer;

f) Minimierung (Reduzierung auf die etablierten Standards) der Risiken von Unfällen in gefährlichen Produktionsanlagen und anderen von Menschen verursachten Notfällen;

g) Erhöhung des technischen Potenzials und der Ausrüstung der Kräfte, die an Maßnahmen zur Verhütung und Beseitigung der negativen Umweltfolgen von Naturkatastrophen und vom Menschen verursachten Notfällen beteiligt sind;

h) Beseitigung der negativen Folgen des Einflusses anthropogener Faktoren auf die Umwelt sowie Sanierung von Gebieten und Gewässern, die durch wirtschaftliche und andere Aktivitäten verschmutzt sind;

i) Minimierung von Umweltschäden bei der Exploration und Förderung von Mineralien;

j) Verringerung der durch wirtschaftliche und andere Aktivitäten gestörten Landfläche;

k) Umsetzung wirksamer Maßnahmen zur Erhaltung und rationellen Nutzung natürlicher Ressourcen, einschließlich Wald-, Jagd- und aquatischer biologischer Ressourcen, um das ökologische Potenzial der Wälder zu erhalten;

l) Ausbau von Maßnahmen zur Erhaltung der biologischen Vielfalt, einschließlich seltener und gefährdeter Pflanzen-, Tier- und anderer Organismenarten, ihrer Lebensräume sowie der Entwicklung eines Systems besonders geschützter Arten Naturgebiete;

m) Schaffung und Entwicklung des Systems der Umweltfonds;

o) Aktivierung von Grund- und angewandt wissenschaftliche Forschung im Bereich Umweltschutz und Naturmanagement, einschließlich umweltfreundlicher Technologien;

o) Entwicklung des Systems der Umwelterziehung und -aufklärung, Weiterbildung des Personals im Bereich der Gewährleistung der Umweltsicherheit;

p) Vertiefung der internationalen Zusammenarbeit im Bereich Umweltschutz und Naturmanagement unter Berücksichtigung des Schutzes nationaler Interessen.

27. Die wichtigsten Mechanismen zur Umsetzung der staatlichen Politik im Bereich der Gewährleistung der Umweltsicherheit sind:

a) Maßnahmen zur staatlichen Regulierung von Treibhausgasemissionen ergreifen, langfristige Strategien zur sozioökonomischen Entwicklung entwickeln, die für niedrige Treibhausgasemissionen und Klimaresilienz der Wirtschaft sorgen;

b) Systembildung technische Vorschrift die die Anforderungen der Umwelt- und Arbeitssicherheit enthalten;

c) Durchführung strategischer Umweltprüfung Projekte und Programme für die Entwicklung der Russischen Föderation, Makroregionen, Teileinheiten der Russischen Föderation, Gemeinden, Bewertung der Auswirkungen der geplanten wirtschaftlichen und sonstigen Aktivitäten auf die Umwelt sowie Umweltgutachten und Gutachten zur Projektdokumentation, Arbeitsschutzgutachten;

d) Genehmigung von Tätigkeiten, die die Umwelt, das Leben und die Gesundheit von Menschen gefährden können;

e) Regulierungs- und Genehmigungstätigkeiten im Bereich des Umweltschutzes;

f) Einführung integrierter Umweltgenehmigungen für umweltgefährdende Industrien unter Verwendung der besten verfügbaren Technologien;

g) Anwendung eines Systems summarischer Berechnungen der atmosphärischen Luftverschmutzung für Gebiete (deren Teile) von Städten und anderen Siedlungen unter Berücksichtigung stationärer und mobiler Quellen der Umweltverschmutzung in diesen Gebieten;

h) Führung des Roten Buches der Russischen Föderation und der Roten Bücher der Subjekte der Russischen Föderation;

i) Umsetzung von Strategien zur Erhaltung seltener und gefährdeter Pflanzen-, Tier- und anderer Organismen;

j) Verwaltung des Systems besonders geschützter Naturgebiete;

k) Verbesserung der Effizienz der staatlichen Umweltaufsicht, Produktionskontrolle auf dem Gebiet des Umweltschutzes (betriebliche Umweltkontrolle), der öffentlichen Kontrolle auf dem Gebiet des Umweltschutzes (öffentliche Umweltkontrolle) und der staatlichen Umweltüberwachung (staatliche Umweltüberwachung), einschließlich in Bezug auf Objekte der Flora und Fauna, Landressourcen;

l) Erhöhung der Wirksamkeit der Aufsicht über die Ausführung der von der Russischen Föderation im Bereich des Schutzes und der Nutzung von Wildtierobjekten übertragenen Befugnisse durch staatliche Behörden der Teilstaaten der Russischen Föderation;

m) staatliche sanitäre und epidemiologische Überwachung sowie soziale und hygienische Überwachung;

n) Einrichtung eines Umweltbetriebsprüfungssystems;

o) Förderung der Einführung der besten verfügbaren Technologien, der Schaffung von Einrichtungen, die modernen Umweltanforderungen und -standards entsprechen, die für die Entsorgung, das Recycling, die Verarbeitung und die Neutralisierung von Produktions- und Verbrauchsabfällen verwendet werden, sowie eine Erhöhung des Volumens der Wiederverwendung der Produktion und Verbrauchsabfall durch Subventionen und die Bereitstellung von Steuer- und Tarifvorteilen, andere Formen der Unterstützung;

p) Anwendung eines Programmansatzes im Bereich Umweltschutz und Naturmanagement;

c) Erstellung und Entwicklung von staatlichen Informationssystemen, die föderale staatliche Behörden, staatliche Behörden der konstituierenden Einheiten der Russischen Föderation bereitstellen, Kommunalverwaltung, Rechtspersonen, einzelne Unternehmer und Bürger mit Informationen über den Zustand der Umwelt und Quellen negative Auswirkung darauf, einschließlich des staatlichen Datenfonds der staatlichen Umweltüberwachung (staatliche Umweltüberwachung), eines einheitlichen staatlichen Informationssystems zur Abrechnung von Abfällen aus der Verwendung von Gütern;

r) Bereitstellung von Informationen für die Bevölkerung und Organisationen über gefährliche hydrometeorologische und heliogeophysikalische Phänomene, über den Zustand der Umwelt und ihre Verschmutzung.

V. Mechanismen zur Bewertung des Standes der Umweltsicherheit und Überwachung der Umsetzung dieser Strategie

28. Die Bewertung des Zustands der Umweltsicherheit erfolgt anhand der folgenden Hauptindikatoren (Indikatoren):

a) der Anteil des Territoriums der Russischen Föderation, der die Umweltstandards nicht erfüllt, an der Gesamtfläche des Territoriums der Russischen Föderation;

b) der Anteil der Bevölkerung, der in Gebieten lebt, in denen der Zustand der Umwelt nicht den Qualitätsstandards entspricht, in Gesamtstärke Bevölkerung der Russischen Föderation;

c) den Anteil der Bevölkerung, der in Gebieten lebt, in denen die Qualität des Trinkwassers nicht den Hygienestandards entspricht, an der Gesamtbevölkerung der Russischen Föderation;

d) das Verhältnis des Volumens der Treibhausgasemissionen im laufenden Jahr zum Volumen dieser Emissionen im Jahr 1990;

e) die Menge des erzeugten Abfalls der Gefahrenklasse I je Einheit des Bruttoinlandsprodukts;

f) Menge des erzeugten Abfalls der Gefahrenklasse II je Einheit Bruttoinlandsprodukt;

g) Menge des erzeugten Abfalls der Gefahrenklasse III pro Einheit des Bruttoinlandsprodukts;

h) Menge des erzeugten Abfalls der Gefahrenklasse IV je Einheit Bruttoinlandsprodukt;

i) Menge des erzeugten Abfalls der Gefahrenklasse V pro Einheit des Bruttoinlandsprodukts;

j) Anteil der recycelten und neutralisierten Abfälle der Gefahrenklasse I an der Gesamtmenge des erzeugten Abfalls der Gefahrenklasse I;

k) Anteil der verwerteten und neutralisierten Abfälle der Gefahrenklasse II an der Gesamtmenge der erzeugten Abfälle der Gefahrenklasse II;

l) Anteil der recycelten und neutralisierten Abfälle der Gefahrenklasse III an der Gesamtmenge der erzeugten Abfälle der Gefahrenklasse III;

m) Anteil der verwerteten und neutralisierten Abfälle der Gefahrenklasse IV an der Gesamtmenge des erzeugten Abfalls der Gefahrenklasse IV;

n) den Anteil der verwerteten und neutralisierten Abfälle der Gefahrenklasse V an der Gesamtmenge des erzeugten Abfalls der Gefahrenklasse V;

o) der Anteil der liquidierten Gegenstände der kumulierten Umweltschäden am Gesamtvolumen solcher Gegenstände;

p) der Anteil der gestörten Ländereien an der Gesamtfläche des Territoriums der Russischen Föderation;

c) der Anteil besonders geschützter Naturgebiete von föderaler, regionaler und lokaler Bedeutung an der Gesamtfläche des Territoriums der Russischen Föderation;

r) Anteil der von Wäldern besetzten Gebiete an der Gesamtfläche des Territoriums der Russischen Föderation.

29. Die Kontrolle über die Umsetzung dieser Strategie erfolgt durch Bestimmung der optimalen Werte von Indikatoren (Indikatoren) für den Zustand der Umweltsicherheit und Bewertung der Erreichung dieser Werte. Die Ergebnisse der Bewertung der Erreichung der Werte der angegebenen Indikatoren (Indikatoren) werden vom Ministerium für natürliche Ressourcen und Ökologie der Russischen Föderation der Regierung der Russischen Föderation vorgelegt und spiegeln sich im Jahresbericht des Sekretärs wider des Sicherheitsrats der Russischen Föderation an den Präsidenten der Russischen Föderation über den Zustand der nationalen Sicherheit des Staates und Maßnahmen zu ihrer Stärkung.

30. Die Liste der Indikatoren (Indikatoren) des Zustands der Umweltsicherheit kann auf der Grundlage der Ergebnisse der Überwachung der Umsetzung dieser Strategie und im Prozess der Entwicklung des Rechtsrahmens der Russischen Föderation im Bereich Umweltschutz und Natur aktualisiert werden Management.

VI. Ergebnisse der Umsetzung dieser Strategie, Quellen und Mechanismen ihrer Ressourcenunterstützung

31. Die Ergebnisse der Umsetzung dieser Strategie sollten die Bereitstellung von Umweltsicherheit (einschließlich der Erhaltung und Wiederherstellung der natürlichen Umwelt), der für ein günstiges menschliches Leben und eine nachhaltige Entwicklung der Wirtschaft erforderlichen Umweltqualität sowie die Beseitigung von Ansammlungen sein Umweltschäden aufgrund wirtschaftlicher und anderer Aktivitäten, die Bereitstellung hydrometeorologischer Sicherheit unter Bedingungen, die die Wirtschaftstätigkeit und den globalen Klimawandel erhöhen.

32. Die wichtigsten Instrumente zur Umsetzung dieser Strategie sind Regierungsprogramme der Russischen Föderation und Nicht-Programm-Tätigkeitsbereiche, staatliche Programme der Teileinheiten der Russischen Föderation und kommunale Programme, die unter Berücksichtigung dieser Strategie entwickelt wurden. Die Finanzierung der in dieser Strategie vorgesehenen Maßnahmen erfolgt zu Lasten der Haushalte des Haushaltssystems der Russischen Föderation im Rahmen der Haushaltszuweisungen des Bundeshaushalts, der Haushalte der Teileinheiten der Russischen Föderation und der vorgesehenen lokalen Haushalte der Durchführung dieser Programme für das entsprechende Jahr sowie aus außerbudgetären Quellen.

33. Die staatliche Unterstützung bei der Umsetzung der in dieser Strategie definierten Aufgaben in den Gebieten einzelner Teileinheiten der Russischen Föderation oder im Interesse einzelner Industrieunternehmen kann durch verschiedene finanzielle oder nichtfinanzielle Systeme und Mechanismen erfolgen.

VII. Aufgaben, Funktionen und Verfahren für die Interaktion zwischen den staatlichen Behörden der Russischen Föderation zur Umsetzung dieser Strategie

34. Die Umsetzung dieser Strategie erfolgt durch die Umsetzung der staatlichen Politik im Bereich der Gewährleistung der Umweltsicherheit.

35. Die staatliche Politik im Bereich der Gewährleistung der Umweltsicherheit ist Teil des internen und Außenpolitik der Russischen Föderation und wird von föderalen staatlichen Behörden, staatlichen Behörden der Teilstaaten der Russischen Föderation und lokalen Regierungen durchgeführt. Bürger u öffentliche Vereine sich an der Umsetzung der staatlichen Politik im Bereich der Gewährleistung der Umweltsicherheit gemäß den Rechtsvorschriften der Russischen Föderation beteiligen.

36. Die Hauptrichtungen, Ziele und Prioritäten zur Gewährleistung der Umweltsicherheit werden vom Präsidenten der Russischen Föderation festgelegt.

37. Föderationsrat Bundesversammlung Russische Föderation u Staatsduma Die Bundesversammlung der Russischen Föderation führt im Rahmen ihrer verfassungsmäßigen Befugnisse gesetzgeberische Regelungen im Bereich der Umweltsicherheit durch.

38. Die Regierung der Russischen Föderation organisiert die Umsetzung der staatlichen Politik im Bereich der Gewährleistung der Umweltsicherheit und legt dem Präsidenten der Russischen Föderation jährlich einen Bericht über den Stand der Umweltsicherheit und Maßnahmen zu ihrer Stärkung vor.

39. Föderale Exekutivbehörden, Exekutivbehörden der Subjekte der Russischen Föderation, lokale Regierungen beteiligen sich an der Umsetzung dieser Strategie im Rahmen ihrer Befugnisse.

40. Die Funktionen und Befugnisse zur Überwachung und Bewertung des Zustands der Umweltsicherheit werden übertragen Bundesbehörde zur Durchführung der staatlichen Umweltüberwachung befugte Exekutive (staatliche Umweltüberwachung).

Die Russische Föderation

Dekret des Präsidenten der Russischen Föderation vom 20. Februar 1995 N 176 „ÜBER DIE GENEHMIGUNG DER LISTE DER GEGENSTÄNDE DES HISTORISCHEN UND KULTURELLEN ERBES VON BUNDESWERTIGER (ALLRUSSISCHER) BEDEUTUNG“

Um das kulturelle Erbe der Völker der Russischen Föderation zu bewahren, beschließe ich:

1. Genehmigung der von der Regierung der Russischen Föderation vorgelegten Liste der Objekte des historischen und kulturellen Erbes von föderaler (gesamtrussischer) Bedeutung (beigefügt).

2. Stellen Sie fest, dass die Objekte des historischen und kulturellen Erbes von föderaler (gesamtrussischer) Bedeutung historische und kulturelle Denkmäler umfassen, die dem Schutz als Denkmäler von nationaler Bedeutung gemäß dem Dekret des Ministerrates der RSFSR vom 30. August 1960 unterliegen N 1327 „Zur weiteren Verbesserung des Denkmalschutzes in der RSFSR“ (Anhang N 1) mit Ergänzungen gemäß den Beschlüssen des Ministerrates der RSFSR vom 4. Dezember 1974 N 624 und vom 7. September 1976 N 495, die Anordnungen des Ministerrates der RSFSR vom 17. Dezember 1976 N 2026-r und vom 15. August 1980 N 1297-r, Beschlüsse des Ministerrates der RSFSR vom 21. Mai 1982 N 303, vom September 26, 1983 N 443 und 11. Juli 1984 N 306, Verordnungen des Ministerrates der RSFSR vom 9. Januar 1990 N 27-r und vom 25. Januar 1990 N 80-r, Dekret der Regierung der Russischen Föderation vom 20. Februar 1992 N 116, Anordnungen des Ministerrats - der Regierung der Russischen Föderation vom 5. Juli 1993 N 1190-r und vom 23. Juli 1993 N 1301-r (SP RSFSR, 1976, N 17, Art. 134; 1982, Nr. 13, Art.-Nr. 84; 1984, N 13, Art.-Nr. 108; Sammlung von Akten des Präsidenten und der Regierung der Russischen Föderation, 1993, N 28, Kunst. 2662; Nr. 30, Kunst. 2827).

3. Die Regierung der Russischen Föderation klärt innerhalb von 6 Monaten die Zusammensetzung der Objekte des historischen und kulturellen Erbes von föderaler (gesamtrussischer) Bedeutung, die den in Absatz 2 dieses Dekrets genannten Rechtsakten unterliegen.

4. Das Kulturministerium der Russischen Föderation und das Staatliche Komitee der Russischen Föderation für die Verwaltung des Staatseigentums unter Beteiligung interessierter föderaler Exekutivbehörden bestimmen im Einvernehmen mit den Exekutivbehörden der Teileinheiten der Russischen Föderation das gesamte Vermögen Zusammensetzung jedes Objekts des historischen und kulturellen Erbes von föderaler (allrussischer) Bedeutung gemäß den Regeln und dem Verfahren für die staatliche Registrierung von Denkmälern der Geschichte und Kultur sowie anderer Objekte des kulturellen Erbes, die in der Gesetzgebung der Russischen Föderation vorgesehen sind .

Die vollständige Zusammensetzung des beweglichen und unbeweglichen Vermögens von besonders wertvollen Kulturgütern der Völker der Russischen Föderation wird in Übereinstimmung mit den Verordnungen über besonders wertvolle Kulturgüter der Völker der Russischen Föderation festgelegt, die durch Dekret des Präsidenten genehmigt wurden der Russischen Föderation vom 30. November 1992 N 1487 „Über besonders wertvolle Objekte des Kulturerbes der Völker der Russischen Föderation“ (Sammlung der Akten des Präsidenten und der Regierung der Russischen Föderation, 1992, Nr. 23, Pos. 1961).

PRÄSIDENT DER RUSSISCHEN FÖDERATION

ÜBER STRATEGIE

FÜR DEN ZEITRAUM BIS 2025

1. Genehmigung der beigefügten Strategie für Umweltsicherheit der Russischen Föderation für den Zeitraum bis 2025.

2. Die Regierung der Russischen Föderation genehmigt innerhalb von 3 Monaten den Aktionsplan zur Umsetzung der Strategie für Umweltsicherheit der Russischen Föderation für den Zeitraum bis 2025.

3. Erklären Sie das Dekret des Präsidenten der Russischen Föderation vom 4. Februar 1994 N „Über die staatliche Strategie der Russischen Föderation für Umweltschutz und nachhaltige Entwicklung“ (Sammlung von Akten des Präsidenten und der Regierung der Russischen Föderation, 1994) für ungültig , N 6, Art. 436).

4. Diese Verordnung tritt am Tag ihrer Unterzeichnung in Kraft.

Der Präsident

Russische Föderation

Moskauer Kreml

Genehmigt

Dekret des Präsidenten

Russische Föderation

STRATEGIE

UMWELTSICHERHEIT DER RUSSISCHEN FÖDERATION

FÜR DEN ZEITRAUM BIS 2025

I. Allgemeine Bestimmungen

1. Die Umweltsicherheit der Russischen Föderation (im Folgenden: Umweltsicherheit) ist ein integraler Bestandteil der nationalen Sicherheit. Diese Strategie ist ein strategisches Planungsdokument im Bereich der Gewährleistung der nationalen Sicherheit der Russischen Föderation, das die wichtigsten Herausforderungen und Bedrohungen für die Umweltsicherheit, Ziele, Ziele und Mechanismen zur Umsetzung der staatlichen Politik im Bereich der Gewährleistung der Umweltsicherheit definiert.

2. Die Rechtsgrundlage dieser Strategie ist die Verfassung der Russischen Föderation, Bundesgesetz vom 28. Juni 2014 N 172-FZ „Über die strategische Planung in der Russischen Föderation“ und andere Bundesgesetze, Dekret des Präsidenten der Russischen Föderation 31. Dezember 2015 N „Über die Strategie der nationalen Sicherheit der Russischen Föderation“, Grundlagen der staatlichen Politik im Bereich der Umweltentwicklung der Russischen Föderation für den Zeitraum bis 2030, genehmigt vom Präsidenten der Russischen Föderation am 30. April , 2012 und andere regulatorische Rechtsakte des Präsidenten der Russischen Föderation.

3. Diese Strategie ist die Grundlage für die Gestaltung und Umsetzung der staatlichen Politik im Bereich der Umweltsicherheit auf föderaler, regionaler, kommunaler und sektoraler Ebene.

4. Das Erreichen der Ziele der Umweltsicherheit erfolgt durch die Umsetzung einer einheitlichen staatlichen Politik, die darauf abzielt, interne und externe Herausforderungen und Bedrohungen der Umweltsicherheit zu verhindern und zu beseitigen.

II. Grad aktuellen Zustand Umweltsicherheit

5. Der Zustand der Umwelt auf dem Territorium der Russischen Föderation, wo der größte Teil der Bevölkerung des Landes, Produktionskapazitäten und die produktivsten landwirtschaftlichen Flächen konzentriert sind (etwa 15 Prozent des Territoriums des Landes), wird aus ökologischer Sicht als ungünstig bewertet Parameter.

6. Bedrohungen für die Umweltsicherheit bleiben trotz der Maßnahmen, die ergriffen wurden, um die Auswirkungen chemischer, physikalischer, biologischer und anderer Faktoren auf die Umwelt zu verringern, um natürliche und vom Menschen verursachte Notfälle, einschließlich Notfälle in gefährlichen Produktionsanlagen, zu verhindern und Wirtschaftssektoren anzupassen zu ungünstigen Klimaveränderungen.

7. Die Umwelt in Städten und den angrenzenden Gebieten, in denen 74 Prozent der Bevölkerung des Landes leben, ist erheblichen negativen Auswirkungen ausgesetzt, deren Quellen Industrie-, Energie- und Verkehrsanlagen sowie Investitionsbauprojekte sind. 17,1 Millionen Menschen leben in Städten mit hoher und sehr hoher Luftverschmutzung, das sind 17 Prozent der städtischen Bevölkerung des Landes.

8. Die Situation mit der Wasserqualität in Gewässern ist weiterhin ungünstig, vor allem aufgrund von Einleitungen von Industrie- und Haushaltsabwässern, Oberflächenwasserabfluss von landwirtschaftlichen Flächen. So werden 19 Prozent des Abwassers ohne Behandlung in Gewässer eingeleitet, 70 Prozent - unzureichend behandelt und nur 11 Prozent - gemäß den festgelegten Standards für zulässige Einleitungen behandelt. Die Einleitung von unbehandeltem und unzureichend gereinigtem Abwasser verursacht eine Verschmutzung von Oberflächen- und Grundwasser, eine Akkumulation von Schadstoffen in Bodensedimenten und eine Verschlechterung aquatischer Ökosysteme. Dies führt dazu, dass 30 bis 40 Prozent der Bevölkerung des Landes regelmäßig Wasser verwenden, das nicht den hygienischen Standards entspricht. Aufgrund der Kontamination des Trinkwassers mit Chemikalien und Mikroorganismen steigt das Mortalitätsrisiko (um durchschnittlich 11.000 Fälle pro Jahr) und die Morbidität der Bevölkerung (um durchschnittlich 3 Millionen Fälle pro Jahr).

9. Praktisch in allen Regionen des Landes setzt sich der Trend zur Verschlechterung der Land- und Bodenverhältnisse fort. Die wichtigsten negativen Prozesse, die zu Land- und Bodendegradation, Veränderungen im Lebensraum von Pflanzen, Tieren und anderen Organismen führen, sind Wasser- und Winderosion, Staunässe, Landüberschwemmung, Staunässe, Versalzung und Solonetzisierung von Böden. Mehr als die Hälfte der gesamten landwirtschaftlichen Fläche des Landes unterliegt diesen Prozessen. Maßnahmen zur Rekultivierung von während des Baus gestörten Böden sowie während der Erschließung von Mineralvorkommen werden nicht innerhalb der festgelegten Fristen durchgeführt. Die Gesamtfläche des kontaminierten Landes im Umlauf beträgt etwa 75 Millionen Hektar. Die Fläche der gestörten Ländereien, die ihren wirtschaftlichen Wert verloren haben oder negative Auswirkungen auf die Umwelt haben, beträgt mehr als 1 Million Hektar. Landverödung wird teilweise in 27 Teilgebieten der Russischen Föderation auf einer Fläche von mehr als 100 Millionen Hektar beobachtet.

10. Über 30 Milliarden Tonnen Produktions- und Verbrauchsabfälle haben sich als Ergebnis vergangener wirtschaftlicher und anderer Aktivitäten angesammelt. Nach den Ergebnissen der Gebietsinventur wurden 340 Objekte angehäufter Umweltschäden identifiziert, die eine potenzielle Bedrohung für das Leben und die Gesundheit von 17 Millionen Menschen darstellen.

11. Jährlich fallen etwa 4 Milliarden Tonnen Produktions- und Verbrauchsabfälle an, von denen 55-60 Millionen Tonnen feste Siedlungsabfälle sind. Die Abfallmenge, die nicht am sekundären Wirtschaftskreislauf beteiligt ist, sondern auf Deponien und Deponien verbracht wird, nimmt zu, was dazu führt, dass landwirtschaftlich nutzbare Flächen dem Kreislauf entzogen werden. Etwa 15.000 genehmigte Abfalldeponien nehmen eine Fläche von etwa 4 Millionen Hektar ein, und diese Fläche wächst jährlich um 300.000 bis 400.000 Hektar.

12. Die erhöhte radioaktive Kontamination der Gebiete bleibt aufgrund der Katastrophe im Kernkraftwerk Tschernobyl im Jahr 1986, des Unfalls im Produktionsverband Mayak im Jahr 1957, der Aktivitäten von Organisationen des Kernbrennstoffkreislaufs und von Organisationen des Kernwaffenkomplexes sowie fällig zu lokalen radioaktiven Niederschlägen nach Atomwaffentests .

13. Das Verschütten von Öl und Ölprodukten stellt eine erhebliche Gefahr dar, die zu langfristigen negativen Auswirkungen auf die Umwelt in Bereichen der Ölförderung, des Transports, des Umschlags und der Lagerung von Öl und Ölprodukten führt, insbesondere in der arktischen Zone der Russischen Föderation Föderation.

14. Nach Angaben des staatlichen Beobachtungsnetzes werden auf dem Territorium der Russischen Föderation jährlich etwa 950 gefährliche hydrometeorologische Phänomene (Überschwemmungen, Dürren, starke Winde, starke Niederschläge usw.) registriert, die den Wirtschaftssektoren und Wirtschaftssektoren erheblichen Schaden zufügen die Lebensgrundlage der Bevölkerung. Solche Phänomene werden oft zu einer Quelle natürlicher Notfälle (mehr als 80 Prozent der Fälle in den letzten Jahren). Nach Expertenschätzungen können die Sachschäden durch gefährliche hydrometeorologische Phänomene in manchen Jahren 1 Prozent des Bruttoinlandsprodukts erreichen.

15. Beobachtete gefährliche geologische Phänomene (Erdbeben, vulkanische Aktivität, Erdrutsche), glaziologische und geokryologische Prozesse (Lawinen und Gletscher, Zerstörung von Permafrost) sowie Waldbrände und gefährliche biogene Prozesse (Epidemien, die durch die Ausbreitung natürlicher Herdkrankheiten verursacht werden, einschließlich einschließlich die mit der Übertragung von Krankheitserregern durch Wandertiere verbunden sind) werden zu einer Quelle natürlicher Notfälle, deren Opferzahl jährlich 100 bis 200.000 Menschen beträgt.

16. Ein hohes Abschreibungsniveau (mehr als 60 Prozent) des Anlagevermögens von gefährlichen Produktionsanlagen hält an. Der Anteil der Notwasserbauwerke liegt bei etwa 5 Prozent. In Ermangelung der Möglichkeit einer globalen Modernisierung der Wirtschaft wächst die Rolle des sicheren Betriebs solcher Anlagen, einschließlich Rekultivierungssysteme und Wasserbauten.

17. Eine ungünstige Umwelt ist die Ursache für die Verschlechterung der Gesundheit und die Zunahme der Sterblichkeit der Bevölkerung, insbesondere des Teils der Bevölkerung, der in Industriezentren und in der Nähe von Produktionsstätten lebt.

18. Nach Schätzungen von Experten belaufen sich die jährlichen wirtschaftlichen Verluste aufgrund von Umweltzerstörung und damit verbundenen wirtschaftlichen Faktoren ohne Berücksichtigung von Gesundheitsschäden auf 4-6 Prozent des Bruttoinlandsprodukts.

III. Herausforderungen und Bedrohungen für die Umweltsicherheit

19. Zu den globalen Herausforderungen für die Umweltsicherheit gehören:

a) die Folgen des Klimawandels auf dem Planeten, die sich unweigerlich auf das Leben und die Gesundheit der Menschen sowie auf den Zustand von Flora und Fauna auswirken und in einigen Regionen zu einer spürbaren Bedrohung für das Wohlergehen der Bevölkerung und eine nachhaltige Entwicklung werden;

b) eine Zunahme des Verbrauchs natürlicher Ressourcen mit einer Verringerung ihrer Reserven, was vor dem Hintergrund der Globalisierung der Wirtschaft zu einem Kampf um den Zugang zu natürlichen Ressourcen führt und sich negativ auf die nationale Sicherheit der Russen auswirkt Föderation;

c) die negativen Folgen der Umweltzerstörung, einschließlich Wüstenbildung, Dürre, Land- und Bodenverödung;

d) Verringerung der biologischen Vielfalt, die irreversible Folgen für die Ökosysteme hat und ihre Integrität zerstört.

20. Zu den Herausforderungen der internen Umweltsicherheit gehören:

a) das Vorhandensein von dicht besiedelten Gebieten, die durch ein hohes Maß an Umweltverschmutzung und Zerstörung von Naturobjekten gekennzeichnet sind;

b) Verschmutzung der atmosphärischen Luft und der Gewässer durch die grenzüberschreitende Verbringung von Schadstoffen, einschließlich giftiger und radioaktiver Stoffe, aus dem Hoheitsgebiet anderer Staaten;

c) hoher Verschmutzungsgrad und niedrige Wasserqualität in einem erheblichen Teil der Gewässer, Verschlechterung der Ökosysteme kleiner Flüsse, technogene Verschmutzung des Grundwassers in Gebieten, in denen sich große Industrieunternehmen befinden;

d) eine Zunahme des Volumens der Erzeugung von Produktions- und Verbrauchsabfällen mit einem geringen Grad ihrer Verwertung;

e) das Vorhandensein einer erheblichen Anzahl von Objekten mit angesammelten Umweltschäden, einschließlich Gebieten, die radioaktiver und chemischer Kontamination ausgesetzt sind;

f) verstärkte Land- und Bodendegradation, Verringerung der Zahl der Pflanzenarten;

g) Verringerung der Artenvielfalt der Tierwelt und der Populationen seltener Tierarten;

h) ein hoher Abschreibungsgrad des Anlagevermögens gefährlicher Produktionsanlagen und eine geringe technologische Modernisierung der Wirtschaft;

i) geringes Entwicklungs- und Umsetzungsniveau umweltfreundlicher Technologien;

j) erhebliche Kriminalisierung und Existenz eines Schattenmarktes im Bereich der Naturbewirtschaftung;

k) unzureichende Finanzierung von Umweltschutzmaßnahmen durch Staat und Wirtschaftssubjekte;

l) unangemessene und ineffiziente Verwendung von Mitteln, die von den Haushalten des Haushaltssystems der Russischen Föderation als Zahlung für negative Auswirkungen auf die Umwelt, Entschädigung für Umweltschäden, Verwaltungsstrafen und andere Umweltzahlungen und Steuern erhalten wurden;

m) niedriges Niveau der ökologischen Bildung und ökologischen Kultur der Bevölkerung.

21. Externe Bedrohungen für die Umweltsicherheit sind grenzüberschreitende atmosphärische Luftverschmutzung, Waldbrände, Umverteilung des Abflusses von grenzüberschreitenden Wasserläufen, Schaffung von Hindernissen für die Wanderung von Tieren, einschließlich aquatischer, unbefugte Entnahme (Fang) aquatischer biologischer Ressourcen, Abschuss wandernder Arten von Tiere, Verbringung in das Hoheitsgebiet der Russischen Föderation infizierte Organismen, die Seuchen (Seuchen, Epiphytoten) unterschiedlichen Ausmaßes verursachen können.

22. Vor dem Hintergrund des verschärften globalen Wettbewerbs sind ökologisch nicht gerechtfertigte wirtschaftliche und andere Aktivitäten und Versuche, umweltgefährdende Industrien sowie Produktions- und Konsumabfälle durch skrupellose ausländische oder transnationale Geschäftsstrukturen auf dem Territorium der Russischen Föderation anzusiedeln. Es besteht eine hohe Wahrscheinlichkeit, Produkte zu importieren, die eine erhöhte Gefahr für die Umwelt, das Leben und die Gesundheit von Menschen darstellen, sowohl in ihrer verkehrsfähigen Form als auch nach dem Verlust des Gebrauchseigentums.

23. Im Rahmen der gegenüber der Russischen Föderation verfolgten Eindämmungspolitik droht die Beschränkung des Zugangs zu ausländischen umweltfreundlichen innovativen Technologien, Materialien und Ausrüstungen.

IV. Ziele, Hauptaufgaben, Schwerpunkte

und Mechanismen für die Umsetzung der staatlichen Politik im Bereich

Gewährleistung der Umweltsicherheit

24. Die Ziele der staatlichen Politik im Bereich der Gewährleistung der Umweltsicherheit sind die Erhaltung und Wiederherstellung der natürlichen Umwelt, die Gewährleistung der für ein günstiges menschliches Leben und eine nachhaltige Entwicklung der Wirtschaft erforderlichen Umweltqualität, die Beseitigung angehäufter Schäden die Umwelt aufgrund wirtschaftlicher und anderer Aktivitäten im Zusammenhang mit zunehmender wirtschaftlicher Aktivität und globalen Klimaveränderungen.

25. Um die in Ziffer 24 dieser Strategie genannten Ziele zu erreichen, sollten unter Berücksichtigung der Herausforderungen und Bedrohungen für die Umweltsicherheit die folgenden Hauptaufgaben gelöst werden:

a) Vermeidung der Verschmutzung von Oberflächen- und Grundwasser, Verbesserung der Wasserqualität in verschmutzten Gewässern, Wiederherstellung von Wasserökosystemen;

b) Verhinderung weiterer Verschmutzung und Verringerung der Luftverschmutzung in Städten und anderen Siedlungen;

c) effiziente Nutzung natürlicher Ressourcen, Steigerung des Nutzungsgrads von Produktions- und Verbrauchsabfällen;

d) Beseitigung der angesammelten Umweltschäden;

e) Verhinderung von Land- und Bodendegradation;

f) Erhaltung der biologischen Vielfalt, Land- und Meeresökosysteme;

g) Minderung der negativen Folgen der Auswirkungen des Klimawandels auf die Bestandteile der natürlichen Umwelt.

26. Die Lösung der Hauptaufgaben im Bereich der Gewährleistung der Umweltsicherheit sollte in den folgenden vorrangigen Bereichen erfolgen:

a) Verbesserung der Gesetzgebung im Bereich Umweltschutz und Naturmanagement sowie des institutionellen Systems zur Gewährleistung der Umweltsicherheit;

b) Einführung innovativer und umweltfreundlicher Technologien, Entwicklung umweltfreundlicher Industrien;

c) Entwicklung eines Systems zur effizienten Bewirtschaftung von Produktions- und Verbrauchsabfällen, Schaffung einer Industrie für das Recycling, einschließlich Wiederverwendung, solcher Abfälle;

d) Verbesserung der Wirksamkeit der Kontrolle im Bereich der Handhabung radioaktiver, chemischer und biologischer gefährlicher Abfälle;

e) Bau und Modernisierung von Aufbereitungsanlagen sowie Einführung von Technologien zur Verringerung des Volumens oder der Masse von Schadstoffemissionen in die atmosphärische Luft und Schadstoffemissionen in Gewässer;

f) Minimierung (Reduzierung auf die etablierten Standards) der Risiken von Unfällen in gefährlichen Produktionsanlagen und anderen von Menschen verursachten Notfällen;

g) Erhöhung des technischen Potenzials und der Ausrüstung der Kräfte, die an Maßnahmen zur Verhütung und Beseitigung der negativen Umweltfolgen von Naturkatastrophen und vom Menschen verursachten Notfällen beteiligt sind;

h) Beseitigung der negativen Folgen des Einflusses anthropogener Faktoren auf die Umwelt sowie Sanierung von Gebieten und Gewässern, die durch wirtschaftliche und andere Aktivitäten verschmutzt sind;

i) Minimierung von Umweltschäden bei der Exploration und Förderung von Mineralien;

j) Verringerung der durch wirtschaftliche und andere Aktivitäten gestörten Landfläche;

k) Umsetzung wirksamer Maßnahmen zur Erhaltung und rationellen Nutzung natürlicher Ressourcen, einschließlich Wald-, Jagd- und aquatischer biologischer Ressourcen, um das ökologische Potenzial der Wälder zu erhalten;

l) Ausbau von Maßnahmen zur Erhaltung der biologischen Vielfalt, einschließlich seltener und gefährdeter Pflanzen-, Tier- und anderer Organismenarten, ihrer Lebensräume sowie der Entwicklung eines Systems besonders geschützter Naturräume;

m) Schaffung und Entwicklung des Systems der Umweltfonds;

n) Aktivierung der Grundlagen- und angewandten wissenschaftlichen Forschung im Bereich Umweltschutz und Naturmanagement, einschließlich umweltfreundlicher Technologien;

o) Entwicklung des Systems der Umwelterziehung und -aufklärung, Weiterbildung des Personals im Bereich der Gewährleistung der Umweltsicherheit;

p) Vertiefung der internationalen Zusammenarbeit im Bereich Umweltschutz und Naturmanagement unter Berücksichtigung des Schutzes nationaler Interessen.

27. Die wichtigsten Mechanismen zur Umsetzung der staatlichen Politik im Bereich der Gewährleistung der Umweltsicherheit sind:

a) Maßnahmen zur staatlichen Regulierung von Treibhausgasemissionen ergreifen, langfristige Strategien zur sozioökonomischen Entwicklung entwickeln, die für niedrige Treibhausgasemissionen und Klimaresilienz der Wirtschaft sorgen;

b) Bildung eines Systems technischer Vorschriften, die die Anforderungen der Umwelt- und Arbeitssicherheit enthalten;

c) Durchführung einer strategischen Umweltprüfung von Projekten und Entwicklungsprogrammen der Russischen Föderation, Makroregionen, Teileinheiten der Russischen Föderation, Gemeinden, Bewertung der Auswirkungen geplanter wirtschaftlicher und anderer Aktivitäten auf die Umwelt sowie Umweltverträglichkeitsprüfung und Bewertung der Projektdokumentation, Arbeitssicherheitsbewertung;

d) Genehmigung von Tätigkeiten, die die Umwelt, das Leben und die Gesundheit von Menschen gefährden können;

e) Regulierungs- und Genehmigungstätigkeiten im Bereich des Umweltschutzes;

f) Einführung integrierter Umweltgenehmigungen für umweltgefährdende Industrien unter Verwendung der besten verfügbaren Technologien;

g) Anwendung eines Systems summarischer Berechnungen der atmosphärischen Luftverschmutzung für Gebiete (deren Teile) von Städten und anderen Siedlungen unter Berücksichtigung stationärer und mobiler Quellen der Umweltverschmutzung in diesen Gebieten;

h) Führung des Roten Buches der Russischen Föderation und der Roten Bücher der Subjekte der Russischen Föderation;

i) Umsetzung von Strategien zur Erhaltung seltener und gefährdeter Pflanzen-, Tier- und anderer Organismen;

j) Verwaltung des Systems besonders geschützter Naturgebiete;

k) Steigerung der Effizienz der staatlichen Umweltaufsicht, der Produktionskontrolle im Bereich des Umweltschutzes (Betriebliche Umweltschutzüberwachung), der öffentlichen Kontrolle im Bereich des Umweltschutzes (Öffentliche Umweltschutzüberwachung) und der staatlichen Umweltüberwachung (Staatliche Umweltüberwachung), auch in Bezug zu Objekten Flora und Fauna, Landressourcen;

l) Erhöhung der Wirksamkeit der Aufsicht über die Ausführung der von der Russischen Föderation im Bereich des Schutzes und der Nutzung von Wildtierobjekten übertragenen Befugnisse durch staatliche Behörden der Teilstaaten der Russischen Föderation;

m) staatliche sanitäre und epidemiologische Überwachung sowie soziale und hygienische Überwachung;

n) Einrichtung eines Umweltbetriebsprüfungssystems;

o) Förderung der Einführung der besten verfügbaren Technologien, der Schaffung von Einrichtungen, die modernen Umweltanforderungen und -standards entsprechen, die für die Entsorgung, das Recycling, die Verarbeitung und die Neutralisierung von Produktions- und Verbrauchsabfällen verwendet werden, sowie eine Erhöhung des Volumens der Wiederverwendung der Produktion und Verbrauchsabfall durch Subventionen und die Bereitstellung von Steuer- und Tarifvorteilen, andere Formen der Unterstützung;

p) Anwendung eines Programmansatzes im Bereich Umweltschutz und Naturmanagement;

c) Schaffung und Entwicklung von staatlichen Informationssystemen, die föderalen staatlichen Behörden, staatlichen Behörden der Teileinheiten der Russischen Föderation, lokalen Behörden, juristischen Personen, einzelnen Unternehmern und Bürgern Informationen über den Zustand der Umwelt und die Quellen negativer Auswirkungen liefern es, einschließlich des staatlichen Datenfonds, staatliches Umweltmonitoring (staatliches Umweltmonitoring), ein einheitliches staatliches Informationssystem zur Abrechnung von Abfällen aus der Nutzung von Gütern;

r) Bereitstellung von Informationen für die Bevölkerung und Organisationen über gefährliche hydrometeorologische und heliogeophysikalische Phänomene, über den Zustand der Umwelt und ihre Verschmutzung.

V. Mechanismen zur Bewertung des Standes der Umweltsicherheit

und Kontrolle über die Umsetzung dieser Strategie

28. Die Bewertung des Zustands der Umweltsicherheit erfolgt anhand der folgenden Hauptindikatoren (Indikatoren):

a) der Anteil des Territoriums der Russischen Föderation, der die Umweltstandards nicht erfüllt, an der Gesamtfläche des Territoriums der Russischen Föderation;

b) den Anteil der Bevölkerung, der in Gebieten lebt, in denen der Zustand der Umwelt den Qualitätsstandards nicht entspricht, an der Gesamtbevölkerung der Russischen Föderation;

c) den Anteil der Bevölkerung, der in Gebieten lebt, in denen die Qualität des Trinkwassers nicht den Hygienestandards entspricht, an der Gesamtbevölkerung der Russischen Föderation;

d) das Verhältnis des Volumens der Treibhausgasemissionen im laufenden Jahr zum Volumen dieser Emissionen im Jahr 1990;

e) die Menge des erzeugten Abfalls der Gefahrenklasse I je Einheit des Bruttoinlandsprodukts;

f) Menge des erzeugten Abfalls der Gefahrenklasse II je Einheit Bruttoinlandsprodukt;

g) Menge des erzeugten Abfalls der Gefahrenklasse III pro Einheit des Bruttoinlandsprodukts;

h) Menge des erzeugten Abfalls der Gefahrenklasse IV je Einheit Bruttoinlandsprodukt;

i) Menge des erzeugten Abfalls der Gefahrenklasse V pro Einheit des Bruttoinlandsprodukts;

j) Anteil der recycelten und neutralisierten Abfälle der Gefahrenklasse I an der Gesamtmenge des erzeugten Abfalls der Gefahrenklasse I;

k) Anteil der verwerteten und neutralisierten Abfälle der Gefahrenklasse II an der Gesamtmenge der erzeugten Abfälle der Gefahrenklasse II;

l) Anteil der recycelten und neutralisierten Abfälle der Gefahrenklasse III an der Gesamtmenge der erzeugten Abfälle der Gefahrenklasse III;

m) Anteil der verwerteten und neutralisierten Abfälle der Gefahrenklasse IV an der Gesamtmenge des erzeugten Abfalls der Gefahrenklasse IV;

n) den Anteil der verwerteten und neutralisierten Abfälle der Gefahrenklasse V an der Gesamtmenge des erzeugten Abfalls der Gefahrenklasse V;

o) der Anteil der liquidierten Gegenstände der kumulierten Umweltschäden am Gesamtvolumen solcher Gegenstände;

p) der Anteil der gestörten Ländereien an der Gesamtfläche des Territoriums der Russischen Föderation;

c) der Anteil besonders geschützter Naturgebiete von föderaler, regionaler und lokaler Bedeutung an der Gesamtfläche des Territoriums der Russischen Föderation;

r) Anteil der von Wäldern besetzten Gebiete an der Gesamtfläche des Territoriums der Russischen Föderation.

29. Die Kontrolle über die Umsetzung dieser Strategie erfolgt durch Bestimmung der optimalen Werte von Indikatoren (Indikatoren) für den Zustand der Umweltsicherheit und Bewertung der Erreichung dieser Werte. Die Ergebnisse der Bewertung der Erreichung der Werte der angegebenen Indikatoren (Indikatoren) werden vom Ministerium für natürliche Ressourcen und Ökologie der Russischen Föderation der Regierung der Russischen Föderation vorgelegt und spiegeln sich im Jahresbericht des Sekretärs wider des Sicherheitsrats der Russischen Föderation an den Präsidenten der Russischen Föderation über den Zustand der nationalen Sicherheit des Staates und Maßnahmen zu ihrer Stärkung.

30. Die Liste der Indikatoren (Indikatoren) des Zustands der Umweltsicherheit kann auf der Grundlage der Ergebnisse der Überwachung der Umsetzung dieser Strategie und im Prozess der Entwicklung des Rechtsrahmens der Russischen Föderation im Bereich Umweltschutz und Natur aktualisiert werden Management.

VI. Ergebnisse der Umsetzung dieser Strategie, Quellen

und seine Mechanismen Ressourcenbereitstellung

31. Die Ergebnisse der Umsetzung dieser Strategie sollten die Bereitstellung von Umweltsicherheit (einschließlich der Erhaltung und Wiederherstellung der natürlichen Umwelt), der für ein günstiges menschliches Leben und eine nachhaltige Entwicklung der Wirtschaft erforderlichen Umweltqualität sowie die Beseitigung von Ansammlungen sein Umweltschäden aufgrund wirtschaftlicher und anderer Aktivitäten, die Bereitstellung hydrometeorologischer Sicherheit unter Bedingungen, die die Wirtschaftstätigkeit und den globalen Klimawandel erhöhen.

32. Die Hauptinstrumente für die Umsetzung dieser Strategie sind die staatlichen Programme der Russischen Föderation und Nicht-Programm-Tätigkeitsbereiche, staatliche Programme der Teileinheiten der Russischen Föderation und kommunale Programme, die unter Berücksichtigung dieser Strategie entwickelt wurden. Die Finanzierung der in dieser Strategie vorgesehenen Maßnahmen erfolgt zu Lasten der Haushalte des Haushaltssystems der Russischen Föderation im Rahmen der Haushaltszuweisungen des Bundeshaushalts, der Haushalte der Teileinheiten der Russischen Föderation und der vorgesehenen lokalen Haushalte der Durchführung dieser Programme für das entsprechende Jahr sowie aus außerbudgetären Quellen.

33. Die staatliche Unterstützung bei der Umsetzung der in dieser Strategie definierten Aufgaben in den Gebieten einzelner Teileinheiten der Russischen Föderation oder im Interesse einzelner Industrieunternehmen kann durch verschiedene finanzielle oder nichtfinanzielle Systeme und Mechanismen erfolgen.

VII. Aufgaben, Funktionen und Reihenfolge der Interaktion

Organe der Staatsmacht der Russischen Föderation, um

Umsetzung dieser Strategie

34. Die Umsetzung dieser Strategie erfolgt durch die Umsetzung der staatlichen Politik im Bereich der Gewährleistung der Umweltsicherheit.

35. Die staatliche Politik im Bereich der Gewährleistung der Umweltsicherheit ist Teil der Innen- und Außenpolitik der Russischen Föderation und wird von föderalen staatlichen Behörden, staatlichen Behörden der Teileinheiten der Russischen Föderation und lokalen Regierungen durchgeführt. Bürger und öffentliche Verbände beteiligen sich an der Umsetzung der staatlichen Politik im Bereich der Gewährleistung der Umweltsicherheit gemäß der Gesetzgebung der Russischen Föderation.

36. Die Hauptrichtungen, Ziele und Prioritäten zur Gewährleistung der Umweltsicherheit werden vom Präsidenten der Russischen Föderation festgelegt.

37. Der Föderationsrat der Föderalen Versammlung der Russischen Föderation und die Staatsduma der Föderalen Versammlung der Russischen Föderation führen im Rahmen ihrer verfassungsmäßigen Befugnisse gesetzgeberische Regelungen auf dem Gebiet der Umweltsicherheit durch.

38. Die Regierung der Russischen Föderation organisiert die Umsetzung der staatlichen Politik im Bereich der Gewährleistung der Umweltsicherheit und legt dem Präsidenten der Russischen Föderation jährlich einen Bericht über den Stand der Umweltsicherheit und Maßnahmen zu ihrer Stärkung vor.

39. Föderale Exekutivbehörden, Exekutivbehörden der Subjekte der Russischen Föderation, lokale Regierungen beteiligen sich an der Umsetzung dieser Strategie im Rahmen ihrer Befugnisse.

§ 40. Die Aufgaben und Befugnisse zur Überwachung und Beurteilung des Zustandes der Umweltsicherheit sind dem zur Durchführung der Landesumweltüberwachung befugten Bundesorgan (Landesumweltüberwachung) übertragen.

 

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