Vertrag über die Wartung von Messgeräten für thermische Energie. Bei Genehmigung der Fassung des Mustervertrages für die kundenseitige Wartung einer Wärmeenergie- und Kühlmittelmessanlage

VEREINBARUNG für technischer Service Dosiereinheiten für Wärmeenergie und Kühlmittel (Vertragsvereinbarung) Lipezk „___“ ____________20__ Offene Aktiengesellschaft „Lipetsk City Energy Company“, im Folgenden Auftragnehmer genannt, vertreten durch Generaldirektor Vladislav Anatolyevich Smirnov, handelnd auf der Grundlage der Charta, einerseits und ________________________________________________________________, im Folgenden Kunde genannt, vertreten durch ______________________________________________________, handelnd auf der Grundlage von ____________________________________, andererseits haben diese Vereinbarung über Folgendes geschlossen : 1. GEGENSTAND DER VEREINBARUNG 1.1. Gemäß dieser Vereinbarung verpflichtet sich der Auftragnehmer, die Wartung der in Mehrfamilienhäusern installierten Wärme- und Kühlmittelzähler durchzuführen Wohngebäude, und der Kunde verpflichtet sich, die ausgeführten Arbeiten in der Art und Weise und innerhalb der in den Bedingungen dieser Vereinbarung festgelegten Bedingungen abzunehmen und zu bezahlen. 1.2. Bei der Wartung von Dosiereinheiten führt der Auftragnehmer folgende Arbeiten durch: - regelmäßige Überprüfung der Leistung der Dosiereinheit; - Überprüfung der Zuverlässigkeit der elektrischen und mechanischen Verbindungen des Wärmezählers und seiner Komponenten; - Ablesen des Wärmeenergieverbrauchs. 1.3. Die vom Auftragnehmer im Rahmen dieser Vereinbarung ausgeführten Arbeiten müssen den Anforderungen des Systems der Sicherheitsstandards, Regeln und Normen für den technischen Betrieb des Wohnungsbestandes, Regeln für die Instandhaltung von Gemeinschaftseigentum in einem Mehrfamilienhaus, Regeln für die Bereitstellung entsprechen Dienstprogramme Bürger, andere Rechtsakte, die die Beziehungen der Parteien im Rahmen dieser Vereinbarung regeln. 1.4. Die Anzahl und Standorte der zur Wartung übergebenen Messgeräte sind in der Anlage Nr. 1 zu dieser Vereinbarung angegeben. 2. RECHTE UND PFLICHTEN DER PARTEIEN 2.1. Der Kunde verpflichtet sich: 2.1.1. Stellen Sie dem Auftragnehmer die erforderlichen technischen Unterlagen für Messgeräte zur Verfügung (Entwurfs- und Ausführungsdokumentation, Pässe für Messgeräte). 2.1.2. Gewähren Sie dem Auftragnehmer ungehinderten Zugang zu den Messgeräten, indem Sie einen Satz Schlüssel für die Keller, in denen sich die Messgeräte befinden, sowie einen vollständigen Schlüsselsatz für die Messgeräte und Mittel zum Schutz vor unbefugten Eingriffen in den Betrieb der Messgeräte übergeben Dosiereinheiten. 2.1.3. Bezahlen Sie die vom Auftragnehmer ausgeführten Arbeiten in der in den Bedingungen dieser Vereinbarung vorgesehenen Art und Weise und innerhalb der Fristen. 2.1.4. Stellen Sie dem Auftragnehmer innerhalb von 3 Tagen nach Erhalt unterzeichnete Bescheinigungen über die abgeschlossenen Arbeiten oder eine begründete Ablehnung der Unterzeichnung vor. Bei Nichteinreichen unterzeichneter Unterlagen oder einer begründeten Ablehnung innerhalb der genannten Frist gilt die Arbeit als abgeschlossen. 2.1.5. Übergeben Sie Messgeräte zur Wartung nur dann an den Auftragnehmer, wenn sich die Ausrüstung der Messgeräte in einem technisch einwandfreien Zustand befindet und der ordnungsgemäße Zustand der Räumlichkeiten, in denen sie sich befinden, vorliegt. 2.1.6. Sorgen Sie für einen ordnungsgemäßen Schutz der Dosiereinheiten vor unbefugten Eingriffen in ihren Betrieb. 2.1.7. Bauen Sie hauseigene Heizungsanlagen nicht ohne vorherige Benachrichtigung des Auftragnehmers um. 2.1.8. Führen Sie im Rahmen größerer und aktueller Reparaturen von Wohngebäuden größere und laufende Reparaturen an gebäudeinternen technischen Netzwerken durch, die sich auf dem Gelände von Messzentren befinden. 2.1.9. Sorgen Sie für eine zuverlässige Stromversorgung der Dosiereinheiten. 2.2. Der Auftragnehmer verpflichtet sich: 2.2.1. Vor Beginn der Arbeiten werden gemeinsam mit dem Kunden die zur Wartung übergebenen Messgeräte und deren Räumlichkeiten inspiziert und entsprechende Berichte erstellt. 2.2.2. Bei einer Funktionsstörung der Ausrüstung der Messgeräte sowie bei unsachgemäßem Zustand der Räumlichkeiten, in denen sich die Messgeräte befinden, hat der Auftragnehmer das Recht, die festgestellten Mängel auf Kosten des Auftraggebers gem die von den Parteien vereinbarten Kostenvoranschläge mit der Ausführung zusätzlicher Vereinbarungen zur Durchführung dieser Arbeiten. 2.2.3. Stellen Sie sicher, dass die im Vertrag vorgesehenen Arbeiten in angemessener Qualität ausgeführt werden. 2.2.4. Spätestens 2 Werktage vor Ende des Abrechnungsmonats übermitteln Sie dem Kunden einen Bericht über die Zählerstände für den gesamten Kalendermonat. 2.2.5. Beseitigen Sie rechtzeitig Verstöße, Ausfälle beim Betrieb von Messgeräten, Ausfälle bei der Messung der Wärmeenergie und des Kühlmittelverbrauchs. 2.2.6. Informieren Sie den Kunden über alle während des Wartungsprozesses festgestellten Verstöße im Betrieb der Dosiereinheiten. 2.2.7. Halten Sie die Räumlichkeiten der gewarteten Messgeräte in ordnungsgemäßem Zustand. 2.2.8. Der Auftragnehmer hat das Recht, mit der Erfüllung seiner Verpflichtungen aus dem Vertrag nicht zu beginnen oder nach Abmahnung des Kunden die Erfüllung seiner Verpflichtungen aus diesem Vertrag in folgenden Fällen auszusetzen: - Der Kunde stellt die erforderlichen technischen Unterlagen nicht zur Verfügung; - Versäumnis des Kunden, eine Kopie der Schlüssel für die Keller, in denen sich die Messgeräte befinden, und einen vollständigen Schlüsselsatz für die Räumlichkeiten, in denen sich die Messgeräte befinden, sowie Mittel zum Schutz vor unbefugten Eingriffen in den Betrieb zur Verfügung zu stellen der Dosiereinheiten; - Verstoß des Kunden gegen die in Abschnitt 3 dieser Vereinbarung festgelegten Zahlungsbedingungen; - Feststellung der technischen Unmöglichkeit der weiteren Leistungserbringung, die durch Verschulden des Kunden entstanden ist. 2.2.9. Der Auftragnehmer hat das Recht, bei Bedarf das installierte Messgerät durch ein anderes zu ersetzen, das den im Projekt festgelegten technischen Anforderungen entspricht. 2.2.10. Der Auftragnehmer ist berechtigt, mit der Erfüllung der Verpflichtungen aus diesem Vertrag spezialisierte Drittorganisationen zu beauftragen. 3. VERTRAGSKOSTEN UND ZAHLUNGSVERFAHREN 3.1. Der Abrechnungszeitraum gemäß dieser Vereinbarung beträgt einen Kalendermonat. 3.2. Die Gesamtkosten der Arbeiten im Rahmen des Vertrags werden auf der Grundlage der Anzahl der gewarteten Messgeräte ermittelt und betragen ________ (________________________) Rubel für ein Messgerät, einschließlich Mehrwertsteuer ________(_______________________) Rubel. 3.3. Die Gesamtkosten der Arbeiten im Rahmen des Vertrags betragen zum Zeitpunkt seines Abschlusses _________ (_____________________) Rubel, einschließlich Mehrwertsteuer ________ (_____________________) Rubel. Der angegebene Betrag ist nicht endgültig und kann je nach Anzahl der gewarteten Messgeräte im Einvernehmen der Parteien angepasst werden. 3.4. Der Auftragnehmer stellt dem Auftraggeber spätestens am 5. Tag des auf den Abrechnungsmonat folgenden Monats eine Bescheinigung über die Fertigstellung der Arbeiten, eine Rechnung und eine Rechnung aus. 3.5. Der Kunde zahlt die Arbeit monatlich spätestens am 10. Tag des auf die Abrechnung folgenden Monats, Zahlungsanweisungen gemäß den Angaben des Auftragnehmers. 3.6. Die Zahlung von Arbeiten im Rahmen dieser Vereinbarung durch Dritte ist zulässig, und der Zahlungsauftrag muss eine Referenz des Zahlers an den Kunden unter Angabe seines Namens, seiner Vertragsnummer und einen Link zu den vom Auftragnehmer ausgestellten Zahlungsdokumenten enthalten. 3.7. Arbeitsvergütung gemäß Ziffer 2.2.2. erfolgt durch den Auftraggeber vor Beginn der Arbeiten auf Grundlage der vom Auftragnehmer ausgestellten Zahlungsbelege mit anschließender Übergabe einer Abschlussbescheinigung an den Auftraggeber. 4. DAUER DER VEREINBARUNG 4.1. Diese Vereinbarung ist gültig vom ___________________ bis _____________________. 4.2. Erklärt keine der Parteien einen Monat vor Ablauf der Laufzeit dieses Vertrages die Kündigung oder den Abschluss zu neuen Bedingungen, gilt der Vertrag als um das nächste Kalenderjahr zu den gleichen Bedingungen verlängert. 4.3. Änderungen und Ergänzungen dieser Vereinbarung erfolgen durch schriftliche Vereinbarungen, die von bevollmächtigten Vertretern beider Parteien unterzeichnet werden. 4.4. Nach Ablauf dieser Vereinbarung oder bei vorzeitiger Beendigung dieser Vereinbarung sind die Parteien nicht von der Beilegung aller Streitigkeiten und der Erfüllung ihrer Verpflichtungen aus der Vereinbarung und den ergänzenden Vereinbarungen dazu entbunden. 5. VERANTWORTUNG DER PARTEIEN 5.1. Für die Nichterfüllung oder nicht ordnungsgemäße Erfüllung ihrer Verpflichtungen aus dieser Vereinbarung haften die Parteien gemäß der geltenden Gesetzgebung der Russischen Föderation. 5.2. Der Kunde schafft Voraussetzungen, um die Sicherheit und den sicheren Betrieb von Dosiergeräten zu gewährleisten. 5.3. Der Auftragnehmer haftet nicht für Störungen an Geräten und Sanitärmaterialien, die auf Herstellungsfehler zurückzuführen sind, und für die Folgen dieser Störungen. 5.4. Die Parteien sind von der Haftung für die teilweise oder vollständige Nichterfüllung ihrer Verpflichtungen aus dieser Vereinbarung befreit, wenn während der Gültigkeitsdauer dieser Vereinbarung Änderungen in der geltenden Gesetzgebung der Russischen Föderation eingetreten sind, die ihre Erfüllung unmöglich machen; oder die Nichterfüllung von Verpflichtungen eine Folge höherer Gewalt war, die nach Abschluss dieser Vereinbarung infolge außergewöhnlicher Ereignisse eingetreten ist. 6. SONSTIGE BEDINGUNGEN 6.1. Die Beziehungen zwischen den Parteien, die nicht durch diese Vereinbarung geregelt werden, unterliegen der geltenden Gesetzgebung der Russischen Föderation. 6.2. Streitigkeiten und Meinungsverschiedenheiten, die bei der Erfüllung der Verpflichtungen aus dieser Vereinbarung entstehen, werden von den Parteien durch Verhandlungen gelöst. Sollte es nicht zu einer Einigung kommen, werden Streitigkeiten und Meinungsverschiedenheiten vor Gericht beim Schiedsgericht der Region Lipezk beigelegt. 6.3. Bei Änderung von Angaben, Adressen etc. Der Vertragspartner ist verpflichtet, dies der anderen Partei innerhalb von 10 (zehn) Tagen schriftlich mitzuteilen. 6.4. Diese Vereinbarung wurde in zwei Originalexemplaren mit gleicher Rechtskraft erstellt, eines für jede der Parteien. 7. ADRESSEN, ANGABEN UND UNTERSCHRIFTEN DER PARTEIEN KUNDE KPP INN Vollständiger Name der Organisation Kurzname der Organisation Rechtsanschrift Postanschrift OKPO Girokontonummer Korrespondenzkontonummer AUFTRAGNEHMER 482501001 4825066916 Offene Aktiengesellschaft „Lipetsk City Energy Company“ OJSC „ LGEK" 3980 01, Lipezk, Pl. . Peter der Große, 4a 398001, Lipezk, pl. Petra Velikogo, 4a 71766450 40702810400000001512 30101810700000000704 Name der Bank Postleitzahl der Bank BIC Kontakttelefonnummer KUNDE ___________________ Lipetskcombank OJSC 398600 044206704 AUFTRAGNEHMER V.A. Smirnov Anhang Nr. 1 zum Vertrag über die Wartung von Wärmeenergie- und Kältemitteldosiergeräten vom „___“ _____________20___ . Nr.____________________ Nr. Installationsadresse KUNDE ___________________ Typ Marke Seriennummer. AUFTRAGNEHMER V.A. Smirnov

Bürgermeister von Chabarowsk

BEFEHL

Vom 13.04.2005 Nr. 882-r

Über die Zustimmung der Redaktion Standardvertrag für die kundenseitige Wartung einer Wärmeenergie- und Kühlmittel-Dosiereinheit

Um die Arbeit der aus dem Stadthaushalt finanzierten Institutionen beim Abschluss von Verträgen über Abonnentendienstleistungen für Wärmeenergie- und Kühlmittelmessgeräte zu rationalisieren:
1. Genehmigen Sie die Version des Standardvertrags für die Abonnentenwartung einer Wärmeenergie- und Kühlmittelmesseinheit für Organisationen, die aus dem örtlichen Haushalt finanziert werden.
2. Vorsitzende der Bezirksverwaltungsausschüsse der Stadtverwaltung V. P. Kazakov, V. A. Kostyrin, M. B. Pankov, A. M. Fokin, stellvertretender Bürgermeister - Administrator V. D. Bezlepkin, Leiter der Bildungsabteilung O. Kozina. I., Leiter der Gesundheitsabteilung I. A. Shapiro , Leiter der Kulturabteilung O.N. Rozhkova, Vorsitzender des Ausschusses für Körperkultur und Sport Parshin V.G. Machen Sie die Leiter nachgeordneter Institutionen auf die vorgeschlagene Fassung des Mustervertrags aufmerksam und empfehlen Sie ihnen, sich beim Abschluss eines Vertrages über die Abonnentenwartung eines Wärmeenergie- und Kühlmittelzählers an dem vorgeschlagenen Entwurf zu orientieren.
3. Übertragen Sie die Kontrolle über die Umsetzung dieser Anordnung dem Ersten Stellvertretenden Bürgermeister der Stadt Volokzhanin A.N.

Bürgermeister der Stadt A.N. Sokolov

Genehmigt
im Auftrag des Bürgermeisters der Stadt
vom 13.04.2005 Nr. 882-r

Vereinbarung Nr._
An Abonnentenservice Wärmeenergie- und Kühlmitteldosiereinheit

____/____/______G.
Chabarowsk
„_______________________________________“, im Folgenden „Auftragnehmer“ genannt, vertreten durch ___________________________________ einerseits, handelnd auf der Grundlage der Charta und _________________________________, im Folgenden „Verbraucher“ genannt, vertreten durch ____________________________________________________ andererseits, handelnd auf der Grundlage der Charta auf der Grundlage von _________________________________ haben diese Vereinbarung wie folgt geschlossen.

1. Der Vertragsgegenstand.

Im Rahmen dieser Vereinbarung verpflichtet sich der Auftragnehmer, Dienstleistungen für die Wartung der Wärmeenergie-Messeinheit (im Folgenden Messkomplex genannt) gemäß den Regeln für die Messung von Wärmeenergie und Kühlmittel vom 25. September 1995, Registrierungs-Nr. 954, zu erbringen. und der Verbraucher verpflichtet sich, diese Dienstleistungen auf der Grundlage einer Arbeitsabschlussbescheinigung zu bezahlen.

2. Rechte und Pflichten der Parteien.

2.1. Rechte und Pflichten des Auftragnehmers
Der Auftragnehmer erbringt folgende Leistungen:
2.1.1. Für den Dienst zwischen Heizperiode:
- Demontage, Reparatur, Einstellung, Überprüfung und anschließende Installation der im Messkomplex enthaltenen Messgeräte während der Zwischenheizperiode und Wartung der Warmwasser-Messgeräte (falls vorhanden), unter Aushändigung einer Bescheinigung des Verbrauchers über die Wiederinbetriebnahme . Die Wiederinbetriebnahme erfolgt gemäß den Vorgaben des Energieversorgungsunternehmens.
2.1.2. Zur Wartung während der Heizperiode:
- systematische Überwachung des Betriebs des elektronischen Teils des Messkomplexes;
- Diagnose des technischen Zustands von Geräten;
- Bereitstellung von Beratungsleistungen für das Personal des Verbrauchers zum Betrieb des Messkomplexes;
- ggf. Reparaturen, Reparaturen mit Demontage der Instrumente, deren Transport zum Produktionsstandort des Auftragnehmers und zurück sowie außerordentliche Überprüfung der Instrumente des Messkomplexes nach der Reparatur;
- Sofern erforderlich, führt der Auftragnehmer auf eigene Kosten innerhalb von 3 Werktagen Arbeiten zum Austausch ausgefallener Geräte durch;
- Abrufen archivierter Daten vom Wärmezähler per Computer (bei Verwendung von KM-5 oder SA-94, Vzlet TSR) und Bereitstellung eines unterzeichneten Berichts über den Wärmeverbrauch einmal im Monat.
2.1.3. Vorbeugende Arbeiten während der Zwischenheizperiode werden durch Demontage und Installation (Wiederzulassung) von Geräten dokumentiert. Vorbeugende Arbeiten während der Zwischenheizzeit für Wärmemengenzähler, die gewerblich angemeldet sind Sommerzeit 10 Arbeitstage gemäß dem vom Verbraucher vereinbarten Zeitplan vor der Ausführung der Arbeiten nicht überschreiten.
2.1.4. Die Reparatur von Geräten während der Wartung während der Heizperiode mit Demontage und Installation von Geräten wird in Demontage-, Installationsakten und einem Bericht über das Verlassen des Betriebsmodus des Messkomplexes (mit Angabe der Gründe und des Zeitpunkts der Reparatur) dokumentiert und darf 3 Werktage nicht überschreiten.
2.1.5. Verpflichtet, qualitativ hochwertige und umfassende Dienstleistungen gemäß Ziffer 2.1 der Vereinbarung zu erbringen.
2.1.6. Ist verpflichtet, auf Verlangen des Verbrauchers innerhalb von 5 Tagen die festgestellten Mängel seiner Dienstleistungen kostenlos zu beseitigen, wenn der Auftragnehmer im Rahmen der Erbringung der Dienstleistungen von den Vertragsbedingungen abgewichen ist, was zu einer Verschlechterung der Qualität geführt hat die Geräte.

2.2. Rechte und Pflichten des Verbrauchers

Der Verbraucher tut:
2.2.1. Betrieb des Messkomplexes gemäß den Regeln für die Messung von Wärmeenergie und Kühlmittel vom 25. September 1995. Registrierungsnummer 954.
2.2.2. Erfasst täglich die Messwerte des Wärmezählers, protokolliert die Wärmeverbrauchswerte in der für das eingesetzte Gerät festgelegten Form und übermittelt diese innerhalb der mit ihm im Vertrag vereinbarten Frist an den Energieversorgungsbetrieb.
2.2.3. Im Falle eines Ausfalls des Messsystems benachrichtigt der Verbraucher innerhalb von 24 Stunden den Disponenten des Auftragnehmers per Telefonnachricht von 10.00 bis 18.00 Uhr unter der Telefonnummer ________.
2.2.4. Der Verbraucher ist verpflichtet, den Auftragnehmer über das Datum der Inbetriebnahme (Abschaltung) zu informieren. internes System Heizen oder Starten (Abschalten) der Kühlmittelzirkulation in der Aufzugseinheit der Anlage innerhalb von drei Werktagen.
2.2.5. Hat jederzeit das Recht, den Fortschritt und die Qualität der vom Auftragnehmer erbrachten Dienstleistungen zu überprüfen, ohne seine Aktivitäten zu beeinträchtigen. Forderungen zur Beseitigung von Mängeln der erbrachten Leistungen sind vor Unterzeichnung einer Vereinbarung über die Leistungserfüllung beim Auftragnehmer einzureichen.
2.2.6. Hat das Recht, die Vertragserfüllung jederzeit zu verweigern, indem er dem Auftragnehmer einen Teil des festgelegten Preises im Verhältnis zu dem Teil der erbrachten Dienstleistungen zahlt, bevor er die Mitteilung über die Weigerung des Verbrauchers, den Vertrag zu erfüllen, erhält.
2.2.7. Ist verpflichtet, am Standort des in der Anlage installierten Messkomplexes eine verantwortliche Person zu benennen, die mit dem Auftragnehmer kommuniziert und die erforderliche Dokumentation erstellt.
2.2.8. Ist verpflichtet, den ungehinderten Zugang des Personals des Auftragnehmers zum Messkomplex sicherzustellen und auf erstes Verlangen ein Logbuch zur Aufzeichnung der Wärmeverbrauchswerte vorzulegen, das sich in dem Raum befinden muss, in dem der Messkomplex installiert ist.
2.2.9. Zur Bezahlung der erbrachten Leistungen verpflichtet.

3. Vertragsdauer: Start ___________
Ende____________
3.1. Die Dauer der Zwischenheiz- und Winterperioden wird für jede Anlage gemäß der Anlage festgelegt.

4. Die Kosten für die Dienstleistungen im Rahmen des Vertrags betragen: _____tausend Rubel, inklusive Mehrwertsteuer______ Tausend Rubel. gemäß der Schätzung (Berechnung des Vertragspreises), überprüft von der Kontroll- und Schätzungsabteilung.

5. Bezahlung der Dienstleistungen.
5.1. Die Bezahlung der Leistungen erfolgt während der Vertragslaufzeit monatlich auf Grundlage der Abnahmebescheinigungen für die Leistungserbringung und der ausgestellten Rechnung.
5.2. Die Zahlung erfolgt durch Überweisung des Geldbetrags auf das Bankkonto des Auftragnehmers spätestens am 30. Tag des auf den Berichtsmonat folgenden Monats.
5.3. Zahlt der Verbraucher die erbrachten Leistungen nicht innerhalb der in den Ziffern 5.1 und 5.2 des Vertrages genannten Fristen, hat der Auftragnehmer das Recht, den Abonnementdienst zu kündigen.

6. Zusätzliche Bedingungen:

6.1. Der Auftragnehmer übernimmt in folgenden Fällen keine Haftung für die Richtigkeit der Messwerte des Messkomplexes:
6.1.1. Unerlaubter Eingriff des Verbrauchers oder anderer Personen in den Betrieb des Messsystems.
6.1.2. Verstoß gegen die Betriebsordnung des Messkomplexes.
6.1.3. Mechanische Schäden an Instrumenten und Elementen des Messkomplexes durch Verschulden des Verbrauchers.
6.1.4. Defekte Siegel an komplexen Geräten und Kommunikationsleitungen aufgrund eines Verschuldens des Verbrauchers.
6.1.5. Wenn es Situationen im Zusammenhang mit Instrumentenmesswerten gibt, die aus folgenden Gründen außerhalb des berechneten Messbereichs liegen:
- Abweichungen der Kühlmittelparameter (Rücklauftemperatur, maximaler Netzwasserdurchfluss) von den Vertragswerten;
- unregelmäßiger Betrieb des Unternehmens (periodische Stopps und Starts und damit verbundene starke Druckschwankungen, die zu mechanischen Schäden an den Systemen des Messkomplexes führen);
- Änderungen der thermischen Belastung.
6.1.6. Wenn der Verbraucher Abschnitt 2.2.4 nicht einhält.
6.2. Der Auftragnehmer ist nicht verantwortlich für die Richtigkeit der Übermittlung der vom Verbraucher übermittelten Wärmeverbrauchsdaten an das Energieversorgungsunternehmen.
6.3. Im Falle einer Fehlbedienung des Messkomplexes aus den in Ziffer 6.1 dieser Vereinbarung genannten Gründen werden Arbeiten zur Wiederherstellung des Messkomplexes vom Auftragnehmer im Einvernehmen der Parteien gegen ein zusätzliches Entgelt unter Erstellung eines zweiseitigen Gesetzes durchgeführt .

7. Verantwortung der Parteien:

7.1. Bei Verstößen gegen die in Abschnitt 2.1.3 genannten Bedingungen zur Überprüfung des Messgeräts zahlt der Auftragnehmer dem Verbraucher eine Vertragsstrafe in Höhe von 10 % des Vertragswertes für jeden Tag der Verspätung.
7.2. Für die Nichterfüllung oder nicht ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen aus diesem Vertrag, die zu Schäden führt, haften beide Parteien gemäß den geltenden Rechtsvorschriften.
7.3. Haftungsmaßnahmen der Parteien, die in dieser Vereinbarung nicht vorgesehen sind, richten sich nach den Normen des Zivilrechts.
7.4. Die Parteien sind von der Haftung für die Nichterfüllung oder nicht ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen aus diesem Vertrag befreit, wenn dies auf Umstände höherer Gewalt zurückzuführen ist. Die Parteien sind verpflichtet, die andere Partei unverzüglich schriftlich über den Eintritt solcher Umstände zu informieren.

8. Der Vereinbarung beigefügt: Preisliste. Anhang (Berechnung des Vertragspreises und Fristen für die Fertigstellung der Arbeiten), die Bestandteil dieser Vereinbarung sind.

9. Adressen und Angaben der Parteien:

TESTAMENTSVOLLSTRECKER:________________________________________
VERBRAUCHER:_________________________________________

„Anbieter“ „Verbraucher“
„_____“______200__g. „______“______________200__g.
Unterschrift___________ Unterschrift_____________
Abgeordneter Abgeordneter

Das Dokument wird überprüft gegen:
Offizieller Newsletter.

VEREINBARUNG Nr. _________

FÜR DIE ERBRINGUNG VON DIENSTLEISTUNGEN FÜR DIE WARTUNG DER THERMISCHEN ENERGIEZÄHLEREINHEIT

Kaliningrad „_____“_____________2016

Kommunalunternehmen „Kaliningradteploset“ des Stadtbezirks „Stadt Kaliningrad“, im Folgenden „Auftragnehmer“ genannt, vertreten durch ______________________ , handelnd auf der Grundlage von ______________________________________________________________ einerseits und _______________________________________________________________, vertreten durch (die Eigentümer der Gegenstände sind rechtmäßige bzw Einzelpersonen, Verwaltungsgesellschaften, Haushaltsorganisationen, HOAs, Wohnungsgenossenschaften, Personen, die für die Instandhaltung eines Mehrfamilienhauses verantwortlich sind und denen die Eigentümer der Räumlichkeiten das Abschluss- und Ausführungsrecht übertragen haben dieser Vereinbarung) __________________________________________, handelnd auf der Grundlage von ______________________, im Folgenden „Kunde“ genannt, andererseits, im Folgenden gemeinsam „Parteien“ genannt, haben diese Vereinbarung wie folgt geschlossen:

1. GEGENSTAND DER VEREINBARUNG

1.1. Im Rahmen dieser Vereinbarung verpflichtet sich der Auftragnehmer, im Namen des Kunden Wartungsdienstleistungen für die Wärmeenergie-Messeinheit(en) des Kunden (im Folgenden als UTEM bezeichnet) mit der Seriennummer _________________ zu erbringen, die sich an der Adresse befindet: ________________________________________ (im Folgenden als Einrichtung bezeichnet).

1.2. Liste der angebotenen Dienstleistungen:

Überprüfung der Übereinstimmung der Kühlmittelparameter mit dem Messbereich von Messgeräten

monatlich

Aufzeichnung eines Archivs der durchschnittlichen täglichen (stündlichen) Wärmeverbrauchsparameter, Erstellung einer Abrechnung

monatlich

Erstellen eines Berichts über die Zählerstände

monatlich

Überprüfung der Wärmeverbrauchsparameter und der Betriebslogik des Wärmezählers

monatlich

Überprüfung der Unversehrtheit von Siegeln

mindestens einmal im Quartal

Überprüfung der Erdungsqualität von Durchflussmessern

monatlich

Diagnose von Geräten auf Fehlercodes

monatlich

Überprüfen Sie die Dichtheit der elektrischen Verbindungen

1 Mal pro Quartal

Geräte auf mechanische Beschädigungen prüfen

mindestens einmal im Quartal

Prüfung der Isolationsintegrität

mindestens einmal im Quartal

Testen des GSM-Kommunikationskanals

monatlich

Erstellung der Abnahmedokumentation

monatlich

1.3. Der Kunde verpflichtet sich, die in Ziffer 1.1, Ziffer 1.2 dieser Vereinbarung aufgeführten Leistungen anzunehmen und deren Kosten in der in Abschnitt 4 dieser Vereinbarung festgelegten Weise zu bezahlen.

1.4. Dienstleistungen gelten als erbracht, nachdem die Parteien das Zertifikat über die Erbringung von Dienstleistungen (im Folgenden als Zertifikat bezeichnet) unterzeichnet haben.

2. VERTRAGSPREIS UND ZAHLUNGSVERFAHREN

2.1. Der Preis dieser Vereinbarung beträgt 950,00 (neunhundertfünfzig Rubel 00 Kopeken) Rubel für jedes Objekt, einschließlich Mehrwertsteuer (18 %).

2.2 Die Bezahlung der erbrachten Leistungen erfolgt durch den Kunden monatlich durch Einzahlung an der Kasse des Auftragnehmers oder durch Überweisung auf das Bankkonto des Auftragnehmers.

2.3. Die Bezahlung der erbrachten Leistungen erfolgt spätestens am 15. des auf den Abrechnungsmonat folgenden Monats durch Einzahlung an der Kasse des Auftragnehmers oder durch Überweisung auf das Girokonto des Auftragnehmers.

2.4. Kann der Auftragnehmer seinen Verpflichtungen aus Verschulden des Auftraggebers nicht nachkommen, sind die Leistungen in voller Höhe zu vergüten.

2.5. Die Kosten für die im Rahmen dieser Vereinbarung erbrachten Dienstleistungen umfassen nicht die Kosten für zusätzliche Dienstleistungen in den in den Absätzen vorgesehenen Fällen. 4.3.6, 4.3.7, 4.3.8 dieser Vereinbarung sowie betriebliche Reparatur von UUTE, Materialkosten und technische Mittel, die vom Auftragnehmer zur Wiederherstellung der Funktionalität des UUTE verwendet werden.

2.6. Die vom Auftragnehmer erbrachten Leistungen, die in Ziffer 2.4 dieser Vereinbarung aufgeführt sind, werden vom Kunden innerhalb von 3 Bankarbeitstagen ab dem Datum der Unterzeichnung des Zertifikats bezahlt.

2.7. Wenn die Notwendigkeit besteht, zusätzliche Dienstleistungen zu erbringen, Materialien und technische Ausrüstung zu bezahlen, die nicht im Kostenvoranschlag enthalten sind, können die Gesamtkosten der Dienstleistungen geändert werden, wofür eine zusätzliche Vereinbarung erstellt wird.

2.8. Im Falle einer Beendigung der Leistungserbringung im Rahmen dieses Vertrages im Einvernehmen der Parteien oder durch Verschulden des Auftraggebers ist dieser verpflichtet, dem Auftragnehmer die tatsächlich entstandenen Kosten gemäß den unterzeichneten Zertifikaten zu erstatten.

3. VERFAHREN UND BEDINGUNGEN FÜR DIE BEREITSTELLUNG VON DIENSTLEISTUNGEN

3.1. Der Auftragnehmer führt die monatliche Wartung der UUTE bis zum 25. eines jeden Monats durch.

3.2. Die Erbringung von Wartungsleistungen für UUTE wird in einem Gesetz dokumentiert, das spätestens am 5. (fünften) Tag des auf den Abrechnungsmonat folgenden Monats erstellt wird.

3.3. Der Kunde verpflichtet sich, die erbrachten Leistungen durch Unterzeichnung des Zertifikats am Tag der Fertigstellung ihrer Bereitstellung an den Kunden abzunehmen.

3.4. Ansprüche gegenüber dem Auftragnehmer können vom Auftraggeber innerhalb von 30 (dreißig) Kalendertage ab dem Zeitpunkt der Unterzeichnung des Gesetzes. Verweigert der Kunde die Unterzeichnung des Zertifikats ohne schriftliche Begründung innerhalb von 3 (drei) Werktagen ab Erhalt, gilt die Leistung als vom Kunden ohne Kommentar angenommen und es bestehen keine Beanstandungen hinsichtlich der Qualität der erbrachten Leistungen.

4. RECHTE UND PFLICHTEN DER PARTEIEN

4.1. Der AUFTRAGNEHMER ist verpflichtet:

4.1.1. Gewährleisten Sie die Erbringung von Dienstleistungen in dem in Abschnitt 1.1., Abschnitt 1.2 dieser Vereinbarung vorgesehenen Umfang, in angemessener Qualität und pünktlich.

4.1.2. Nach Erhalt einer Benachrichtigung des Kunden über Probleme, die beim Betrieb des UUTE aufgetreten sind, stellen Sie sicher, dass Spezialisten innerhalb von 5 (fünf) Werktagen nach Erhalt dieser Benachrichtigung eintreffen.

4.1.3. Benachrichtigen Sie den Kunden, wenn Umstände eintreten, die die Leistungserbringung verlangsamen oder eine weitere Fortsetzung der Arbeiten (Leistungserbringung) unmöglich machen.

4.2. Der AUFTRAGNEHMER hat das Recht:

4.2.1. Bestimmen Sie unabhängig die Anzahl der für die Erbringung von Dienstleistungen erforderlichen Spezialisten und deren Arbeitsplan und stellen Sie ihnen alle diese zur Verfügung notwendige Materialien, Werkzeuge und technische Mittel.

4.2.2. Bei Bedarf Dritte zur Erfüllung vertraglicher Pflichten einbeziehen.

4.2.3. Nach der Warnung des Kunden, mit der Erfüllung seiner Verpflichtungen aus diesem Vertrag nicht zu beginnen oder deren Erfüllung in den folgenden Fällen auszusetzen:

Versäumnis des Kunden, Kopien der erforderlichen technischen Dokumentation (Entwurfs- und Ausführungsdokumentation für UUTE, technischer Pass von UUTE) bereitzustellen;

Versäumnis des Kunden, ungehinderten Zugang zur Einrichtung zu gewähren, um seinen Verpflichtungen aus dieser Vereinbarung nachzukommen;

Fehlende Gewährleistung des Kunden für den Schutz der UUTE vor unbefugten Eingriffen Dritter in ihre Arbeit;

Verstoß des Kunden gegen die in Abschnitt 2 dieser Vereinbarung festgelegten Zahlungsbedingungen;

Feststellung der technischen Unmöglichkeit der weiteren Leistungserbringung, die durch Verschulden des Kunden entstanden ist.

4.2.4. Eine Bezahlung der gemäß den Bedingungen dieser Vereinbarung erbrachten Dienstleistungen verlangen.

4.3 Der KUNDE ist verpflichtet:

4.3.1. Gewährleisten Sie dem Auftragnehmer ungehinderten Zugang zu den Fahrzeugen, Mechanismen und Spezialisten des Auftragnehmers sowie die Möglichkeit, die erforderlichen Werkzeuge, Zubehörteile und technischen Geräte des UUTE zu transportieren.

4.3.2. Stellen Sie dem Auftragnehmer die erforderliche technische Dokumentation für UUTE zur Verfügung (Entwurfs- und Ausführungsdokumentation, Pässe für Messgeräte).

4.3.3. Stellen Sie die Zuverlässigkeit der Stromversorgung des UUTE sowie einen angemessenen Schutz des UUTE vor unbefugten Eingriffen in seinen Betrieb sicher.

4.3.4. Sorgen Sie für die Entwässerung (im Falle einer Überschwemmung) und einen ordnungsgemäßen hygienischen Zustand im Arbeitsbereich sowie für einen störungsfreien Zustand der Räumlichkeiten im Arbeitsbereich.

4.3.5. Verpflichtet sich, die im technischen Datenblatt und in der Bedienungsanleitung des Messgeräts aufgeführten Bedingungen und Betriebsregeln des UUTE einzuhalten.

4.3.6. Bei einem Verstoß gegen Ziffer 4.3.1. dieser Vereinbarung, den wiederholten Besuch der Spezialisten des Auftragnehmers über die in dieser Vereinbarung festgelegten Kosten hinaus auf gesonderte Rechnung zu vergüten

4.3.7. Im Falle einer Fehlfunktion des UTE, die darauf zurückzuführen ist, dass der Kunde die im technischen Datenblatt und in der Bedienungsanleitung festgelegten Bedingungen und Regeln für seinen Betrieb nicht eingehalten hat, zahlt der Kunde die Kosten für Reparatur- und Wiederherstellungsarbeiten auf einer separaten Rechnung in zusätzlich zu den in dieser Vereinbarung festgelegten Kosten für Dienstleistungen.

4.3.8. Gewährleisten Sie die Sicherheit des UTE und die Unversehrtheit der Siegel des Wärmeversorgungsunternehmens und des Herstellers. Im Falle einer Fehlfunktion und der Feststellung eines gebrochenen Siegels werden die Kosten für Reparatur- und Wiederherstellungsarbeiten in Bezug auf dieses Gerät vom Kunden zusätzlich zu den in dieser Vereinbarung genannten Kosten für Dienstleistungen auf einer separaten Rechnung bezahlt.

4.3.9. Benachrichtigen Sie den Auftragnehmer innerhalb von 3 (drei) Tagen ab dem Zeitpunkt der Feststellung von Problemen im Betrieb des UUTE.

4.3.10. Informieren Sie den Auftragnehmer unverzüglich schriftlich über alle eingetretenen oder bevorstehenden Änderungen in Bezug auf:

Der Zustand der Netze und Stromempfangsgeräte des Kunden, der die Fähigkeit des Auftragnehmers zur Vertragserfüllung sowie den Betrieb der Steuereinheit beeinträchtigen kann;

Änderungen der Postanschrift, Telefonnummer, Bankverbindung des Kunden,

Veräußerung, Übertragung von Eigentumsrechten, Nutzung, Veräußerung von UTE;

Reorganisation, Liquidation und andere ähnliche Umstände, die eine wesentliche Änderung der Umstände mit sich bringen, von denen die Parteien beim Abschluss dieser Vereinbarung ausgegangen sind.

4.3.11. Ohne vorherige Zustimmung des Auftragnehmers dürfen hauseigene Heizungsanlagen nicht umgerüstet werden.

4.3.12. Akzeptieren Sie die Ergebnisse der gemäß den Anforderungen dieser Vereinbarung erbrachten Dienstleistungen und bezahlen Sie diese.

4.4 Der KUNDE hat das Recht:

4.4.1. Überwachen Sie den Fortschritt der Leistungserbringung durch den Auftragnehmer im Rahmen dieser Vereinbarung, ohne die betrieblichen und wirtschaftlichen Aktivitäten des Auftragnehmers zu beeinträchtigen.

4.4.2. Reklamationen bezüglich der Qualität der erbrachten Dienstleistungen innerhalb von 30 (dreißig) Kalendertagen ab dem Datum der Unterzeichnung des Leistungszertifikats einreichen.

5. VERANTWORTUNG DER PARTEIEN

5.1. Die Parteien haften für die Nichterfüllung oder nicht ordnungsgemäße Erfüllung der im Rahmen dieser Vereinbarung übernommenen Verpflichtungen gemäß der Gesetzgebung der Russischen Föderation und den Bedingungen dieser Vereinbarung.

5.2. Jede Partei muss ihre Verpflichtungen aus dieser Vereinbarung ordnungsgemäß erfüllen und der anderen Partei jede mögliche Unterstützung bei der Erfüllung ihrer Verpflichtungen aus dieser Vereinbarung gewähren.

5.3. Wenn der Kunde die erbrachten Dienstleistungen nicht innerhalb von 2 (zwei) Kalendermonaten bezahlt, hat der Auftragnehmer das Recht, die Erbringung der Dienstleistungen im Rahmen dieser Vereinbarung auszusetzen, bis der Kunde die aufgelaufenen Schulden vollständig beglichen hat, wobei er den Kunden mindestens 10 (zehn) benachrichtigt. Kalendertage vor dem Datum der Aussetzung der Bereitstellungsdienste.

5.4. Die Wiederaufnahme der Leistungserbringung erfolgt innerhalb von 5 (fünf) Werktagen ab dem Datum der vollständigen Rückzahlung der Schulden durch den Kunden. Verantwortung für mögliche Konsequenzen Die Aussetzung der Dienste liegt in der Verantwortung des Kunden.

5.5. Kommt der Auftragnehmer seinen Verpflichtungen innerhalb der in diesem Vertrag festgelegten Frist nicht ordnungsgemäß nach, ist der Auftraggeber berechtigt, eine Vertragsstrafe in Höhe von 0,1 (null Komma eins) Prozent der Gesamtkosten der in Ziffer 2.1 genannten Leistungen zu verlangen. dieser Vereinbarung für jeden Tag der Verspätung.

5.6. Bei Verstößen gegen die Zahlungsbedingungen aus dem Vertrag ist der Auftragnehmer berechtigt, vom Kunden eine Vertragsstrafe in Höhe von 0,1 (null Komma eins) % der nicht rechtzeitig geleisteten Zahlung aus dem Vertrag für jeden Tag zu verlangen der Verzögerung.

5.7. Die Zahlung oder Einbehaltung einer Strafe (Geldstrafe) entbindet die Parteien nicht von ihren Pflichten und Verantwortlichkeiten aus dieser Vereinbarung.

5.8. Die Parteien sind von der Haftung für die teilweise oder vollständige Nichterfüllung der Verpflichtungen aus diesem Vertrag befreit, wenn diese auf Umstände höherer Gewalt zurückzuführen ist.

6. DAUER DER VEREINBARUNG UND VERFAHREN ZUR BEILEGUNG VON STREITIGKEITEN

6.1. Diese Vereinbarung tritt mit der Unterzeichnung durch beide Parteien in Kraft und ist bis zum _____________________________________ gültig.

6.2. Der Vertrag gilt als verlängert nächstes Jahr, es sei denn, mindestens 1 (einen) Monat vor Ablauf der Vereinbarung gibt es eine schriftliche Erklärung einer der Parteien, auf diese Vereinbarung zu verzichten oder sie zu ändern.

6.3. Alle Streitigkeiten und Meinungsverschiedenheiten, die im Zusammenhang mit der Umsetzung dieser Vereinbarung entstehen können, werden durch Verhandlungen zwischen den Parteien gelöst.

6.4. Erzielen die Parteien in kontroversen Fragen keine Einigung, werden die Streitigkeiten beigelegt Justizbehörden Gebiet Kaliningrad.

7. SCHLUSSBESTIMMUNGEN

7.1. Alle Änderungen und Ergänzungen dieser Vereinbarung sind nur gültig, wenn sie schriftlich erfolgen und von beiden Parteien unterzeichnet werden.

7.2. Die Partei, die beschließt, diese Vereinbarung zu kündigen, muss der anderen Partei spätestens 30 (dreißig) Kalendertage vor dem voraussichtlichen Datum der Kündigung dieser Vereinbarung eine schriftliche Mitteilung über ihre Absicht zur Kündigung dieser Vereinbarung senden.

7.3. Im Falle einer vorzeitigen Kündigung dieser Vereinbarung zahlt der Kunde dem Auftragnehmer innerhalb von 5 (fünf) Bankarbeitstagen ab dem Datum, an dem der Auftragnehmer die Kündigung dieser Vereinbarung erhält, die zum Zeitpunkt der Kündigung dieser Vereinbarung erbrachten Dienstleistungen.

7.4. Diese Vereinbarung wird in 2 (zwei) Kopien mit gleicher Rechtskraft unterzeichnet, eine Kopie für jede der Parteien.

7.5. Alle Anlagen, Ergänzungen und sonstigen Vereinbarungen zu dieser Vereinbarung sind Bestandteil dieser.

7.6. Mit der Unterzeichnung dieser Vereinbarung bestätigt der Kunde, dass er vor der Unterzeichnung dieser Vereinbarung alle notwendigen und zuverlässigen Informationen über die im Rahmen dieser Vereinbarung angebotene Dienstleistung, deren Arten und Merkmale erhalten hat, die es ihm ermöglichen, eine objektive Auswahl der bereitgestellten Dienstleistungen zu treffen. Alle Bestimmungen dieser Vereinbarung sind klar und werden dem Kunden vor der Unterzeichnung erklärt.

8. ADRESSEN UND DATEN DER PARTEIEN

1.2 „Auftragnehmer“ gewährleistet die Durchführung der Demontage- und Montagearbeiten
Messgeräte für deren Überprüfung und/oder Reparatur.

1.3 Der „Auftragnehmer“ erhebt Abrechnungsdaten und stellt monatlich „Für“ zur Verfügung
an den Kunden" Buchhaltungsergebnisse.

2. SERVICEVERFAHREN 2.1 Der Service wird durchgeführt:

Tägliches Ablesen und Überwachen der Wärmezählerstände aus der Ferne;

Einmal im Monat für die Erstellung und Lieferung von Wärmeverbrauchsberichten an den „Kunden“
Fischereienergie;

Während der Zwischenheizperiode;

Nach Eingang eines Antrags des „Kunden“.

2.1.1. Zur täglichen Wartung gehört die Ablesung des Wärmezählers
durch die automatische Aufzeichnungseinheit „BARS-02“, Analyse der Messwerte von Wärmezählern
und Informieren des „Kunden“ über Kühlmittellecks und andere Notfallsituationen.

2.1.2. Der monatliche Service beinhaltet den Ausdruck archivierter Daten
Wärmezähler und Bereitstellung monatlicher Berichte (Wärmezählerberichte) für den „Kunden“.
Energie) auf den thermischen Energieverbrauch. Lieferung von Wärmeenergie-Messberichten an den „Kunden“
erfolgt durch das Transportmittel des „Auftragnehmers“ oder durch Email"Kunde".

2.1.3. Die Wartung während der Zwischenheizperiode umfasst:

2.1.3*1. Überprüfung des äußeren Zustands des Wärmezählers und seiner Komponenten, wobei das Vorhandensein von Dichtungen, die Unversehrtheit der Anschlusskabel und die Dichtheit der Anschlüsse überprüft werden.

2.1.3.2. Überprüfung der ordnungsgemäßen Funktion des Wärmezählers.

2.1.3.3. Demontage und Montage des Wärmezählers und seiner Komponenten für z
regelmäßige Überprüfung auf Wunsch des „Kunden“.

2.1.3.4. Durchführung vorbeugender Wartungsarbeiten, die vom Betrieb vorgesehen sind
Dokumentation für den Wärmezähler und andere Komponenten des Messgeräts.

2.1.3.5. Sicherstellung der technischen Einsatzbereitschaft des Wärmeenergiezählers für das jährliche Jahr
Aufnahme der Dosiereinheit in die kaufmännische Buchführung.

2.1.4. Der Service nach Eingang eines „Kunden“-Antrags umfasst:

2.1.4.1. Mit dem Transportmittel des „Auftragnehmers“ zum „Kunden“ reisen und die Arbeiten gemäß den Bestimmungen ausführen
Feststellung der Funktionsfähigkeit der Wärmeenergie-Messeinheit.

2.1.4.2. Austausch des Wärmezählers und anderer Komponenten der Messeinheit im Falle ihres Ausfalls
Korrektheit, auf Kosten der Eigenmittel des „Vollstreckers“, wenn der Betrieb der verweigerten Ausrüstung erfolgt
Der Bergbau wurde vom „Kunden“ ohne Verstoß gegen die im Betrieb festgelegten Anforderungen durchgeführt
tionsdokumentation.

3. RECHTE UND PFLICHTEN DER PARTEIEN 3.1. Der „Vollstrecker“ verpflichtet sich:

3.1.2. 3.1.1. Führen Sie die Wartung der Wärmeenergie-Messeinheit mit der richtigen Qualität durch. Erfassen Sie die Serviceanfragen des „Kunden“ in einem speziellen Journal des Kontos
Kenntnis des Datums und der Uhrzeit des Eingangs.

3.1.3. Stellen Sie die Funktionsfähigkeit des Dosiergeräts innerhalb von höchstens 3 Tagen ab dem Zeitpunkt wieder her
Zeitpunkt des Eingangs der Bewerbung.

3.1.4. Erstellen und pflegen Sie einen Tauschfonds für Wärmezähler in der benötigten Menge
Kovs (andere Komponenten der Dosiereinheit) für den sofortigen Austausch defekter Geräte.

3.2. Der „Vollstrecker“ hat das Recht:

3.2.1. Die Dienstleistung aussetzen, bis die Schulden beglichen sind, wenn der „Kunde“ gegen die Zahlungsfristen für die geleistete Arbeit verstößt, Abschnitt 5.2 dieser Vereinbarung.

3.3. Der „Kunde“ verpflichtet sich:

3.3.1. Bestimmen Sie auf Anordnung die Person, die für den Betrieb und die routinemäßige Wartung des Geräts verantwortlich ist
Messung und Einhaltung der Anforderungen des Abschnitts 9 der Regeln für die Messung von Wärmeenergie und Kühlmittel.

3.3.2. Stellen Sie eine rechtzeitige und regelmäßige Überprüfung der Instrumente sicher
(Messinstrumente) Messgerät mit der in ihrem Betriebsdokument angegebenen Frequenz
tationen.

3.3.4. Halten Sie beim laufenden Betrieb des Dosiergeräts die betrieblichen Anforderungen ein
Dokumentation für Messgerätegeräte.

3.3.5. Gewähren Sie den Vertretern des Auftragnehmers Zugang zum Abrechnungszentrum und zu den Arbeitsbedingungen
in dem Raum, in dem es installiert ist.

3.3.6. Sorgen Sie für den Schutz vor unbefugtem Zugriff auf die Räumlichkeiten von Messgeräten und
Lassen Sie nicht zu, dass Unbefugte in das Gerät und den Betrieb des Dosiergeräts eingreifen.

3.3.7. Akzeptieren Sie vom „Auftragnehmer“ und bezahlen Sie die durchgeführten Servicearbeiten
Leben.

3.4. Der „Kunde“ hat das Recht:

3.4.1. Rufen Sie einen Vertreter des „Auftragnehmers“ an, um die Restaurierungsarbeiten durchzuführen
Funktionsfähigkeit der Wärmeenergie-Messeinheit.

3.4.2. Lassen Sie sich vom Auftragnehmer zum Betrieb und zur routinemäßigen Wartung beraten
Kenntnisse über den Wärmezähler und seine Komponenten.

3.4.3. Auf gesonderte Anfrage erhalten Sie beim „Auftragnehmer“ weitere Daten über die
Bal-Parameter des Kühlmittels für das erforderliche Zeitintervall.

4. VERANTWORTUNG DER PARTEIEN

4.1. Der „Auftragnehmer“ ist nicht für die Nichterfüllung von Verpflichtungen aus der Dienstleistung verantwortlich
Leistung im Falle eines Verstoßes des „Kunden“ gegen seine Pflichten in den Ziffern 3.3.1-3.3.7
geltenden Vertrag.

4.2. Im Falle der Nichterfüllung oder nicht ordnungsgemäßen Erfüllung der Bedingungen dieser Vereinbarung
Die Parteien haften nach den Bestimmungen des Zivilrechts
Regierung der Russischen Föderation.

5. DIENSTLEISTUNGSKOSTEN UND ZAHLUNGSVERFAHREN

5.1. Für die gemäß Ziffer 1.1 erbrachten Leistungen zahlt der „Auftraggeber“ dem „Auftragnehmer“ den Betrag
was von den Parteien im Protokoll zur Vereinbarung des Vertragspreises festgelegt wird, was nicht der Fall ist
Bestandteil der Vereinbarung.

5.2. Die Bezahlung der Servicekosten erfolgt monatlich per Rechnung
„Vollstrecker“ zu gleichen Teilen in Höhe von 44356,96 (vierundvierzigtausenddreihundertfünfzig).
sechs Rubel (96 Kopeken) Rubel während der Vertragslaufzeit, spätestens am 10. Tag danach
nach dem Berichtsmonat. NDS wird nicht angezeigt.

6. LAUFZEIT DER VEREINBARUNG

6.1. Diese Vereinbarung wurde für den Zeitraum vom 1. Oktober 2012 bis 30. September 2013 geschlossen.

7. ZUSÄTZLICHE BEDINGUNGEN

7.1. Alle Streitigkeiten im Rahmen der Vereinbarung werden von den Parteien vor einem Schiedsgericht gelöst.

7.2. Alle Änderungen und Ergänzungen des Vertrages sind gültig, sofern sie in abgefasst sind
schriftlich und von beiden Parteien unterzeichnet.

7.3. Der „Kunde“ ernennt für die Dauer der Vereinbarung seinen Vertreter, mit dem „Ist
„Executor“ löst alle Probleme, die während der Ausführung der Vereinbarung auftreten.

7.4. Dienstleistungen zur regelmäßigen Überprüfung von Geräten werden vom „Kunden“ gesondert vergütet
Nym-Verträge. Verantwortung für die rechtzeitige Überprüfung von Messgeräten
Die buchhalterische Verantwortung trägt der „Kunde“.

7.5. Damit der „Auftragnehmer“ Arbeiten gemäß Abschnitt 2.1.1., Abschnitt 2.1.2. Der „Kunde“ verpflichtet sich
Kauf aus eigenen Mitteln automatische Registrierungseinheit „BARS-02“,
welches Eigentum des „Kunden“ ist.

Der „Auftragnehmer“ verpflichtet sich, auf eigene Kosten einen Datenserver, die Software SADKO-Teplo sowie SIM-Karten für automatische Registrierungseinheiten „BARS-02“ zu erwerben und die Dienste von Mobilfunkbetreibern für die Nutzung der Daten zu bezahlen Übertragungskanal. Der Server, die SADKO-Teplo-Software und die SIM-Karten sind Eigentum des Auftragnehmers.

Bevor der „Kunde“ die Einheit „BARS-02“ kauft, führt der „Auftragnehmer“ keine Arbeiten gemäß Ziffer 1.3, Ziffer 2.1.1, Ziffer 2.1.2 durch.

7.6 Im Falle einer vorzeitigen Beendigung (Änderung) des Vertrages auf Initiative des „Kunden“ erfolgt, sofern keine Ansprüche gegen den „Auftragnehmer“ bestehen, die Zahlung der Leistungskosten durch den „Kunden“ in voller Höhe, gem zu den zuvor vereinbarten Konditionen.

7.7. Den Vertragsparteien ist bewusst, dass der tatsächliche Wärmeverbrauch, der anhand der Messwerte des Messgeräts ermittelt wird, unter oder über dem berechneten Wert liegen kann. Der „Auftragnehmer“ haftet nicht für die Verpflichtungen des „Kunden“ und des Energieversorgungsunternehmens aus ihrem Wärmeliefervertrag.

8. UMSTÄNDE HÖHERER GEWALT

8.1. Die Parteien sind von der Haftung wegen teilweiser oder vollständiger Nichterfüllung befreit
Verpflichtungen aus dieser Vereinbarung, wenn die Parteien ihren Verpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommen
die durch höhere Gewalt, also außergewöhnliche, unabwendbare Umstände, verursacht werden, nicht
einer angemessenen Kontrolle unterliegen.

8.2. Eine Partei, die ihren Verpflichtungen aus der Vereinbarung aufgrund von nicht nachkommen kann
Umstände höherer Gewalt, informiert die andere Partei unverzüglich schriftlich darüber
Beginn und Ende der oben genannten Umstände, spätestens jedoch am 14. Kalendertag
Geschenktage nach Beginn oder Ende ihrer Gültigkeit.

Die verspätete Benachrichtigung über Umstände höherer Gewalt entzieht der betreffenden Partei das Recht, von der Haftung für die teilweise oder vollständige Nichterfüllung von Verpflichtungen aus diesem Vertrag aufgrund dieser Umstände befreit zu werden. Die Benachrichtigung über den Eintritt und das Ende von Umständen höherer Gewalt wird von den zuständigen Regierungsorganisationen dokumentiert.

9. RECHTLICHE ADRESSEN DER PARTEIEN UND UNTERSCHRIFT

TESTAMENTSVOLLSTRECKER

bei „MPSB“ Saransk

27*03.-25 /1

KUNDE

Adresse: Russische Föderation, Republik Mordwinien,

r/s in AKKSB „KS“

Tel. (8,342)75-21g31

PROTOKOLLVereinbarung eines Vertragspreises für die Wartung von Wärmeenergiezählern


Adresse des Rechnungszentrums

st. Veselovskogo, 23

2 st. Veselovskogo, 25

3 st. Veselovskogo, 27

4 st. Veselovskogo, 27a, Einheit. 1

5 st. Veselovskogo, 27a, Einheit 2

6 st. Veselovskogo, 27a, Einheit. Z

7 st. Veselovskogo, 27a, Einheit 4

8 st. Veselovskogo, 31

9 st. Puschkina, 24

10 st. Puschkina, 26

11. St. Puschkina, 28

12 st. Puschkina, 30

13. St. Puschkina, 32

14 st. Puschkina, 36

15 st. Puschkina, 38

16 st. Semaschko, 1, Einheit. 1

17. St. Semaschko, 1, Einheit 2

18 st. Semaschko, d. Z

19. St. Semaschko, 5

20 st. Semaschko, 5a

21. Semaschko, 7

22 st. Semaschko, 7a

23. St. Semaschko, 9

24 st. Semaschko, 11


„Rubelmenge in einem Knoten

Preis für Service, Wartung. 1 Knoten pro Monat, reiben

Vertragsdauer, Monate


25 st. Semaschko, 13, Nr. 1

26 st. Semaschko, 13, Einheit 2

27 st. Semaschko, 15. Uz. 1

28 st. Semaschko, 15, Einheit 2

29 st. Semaschko, 17, nein. 1

30 st. Semaschko, 17, Einheit 2
GESAMT:



Zu zahlender Gesamtbetrag: 52 (fünfhundertzweiunddreißigRubel 52 Kopeken) Rubel. NDS wird nicht angezeigt.

TESTAMENTSVOLLSTRECKER

Service" "--

KUNDE

000 „Hausverwaltung Nr. 2“

Wasserzähler gemäß Anlage 1.

2. Wohnungsvermittlungen Verwaltungsbezirke St. Petersburg, eine Vereinbarung mit Mietern und Eigentümern von Wohnräumen gemäß der in Absatz 1 der Verordnung genehmigten ungefähren Form abzuschließen.

3. Leiter der technischen Abteilung S.N. Orlov Stellen Sie innerhalb von vierzehn Tagen die Entwicklung von Vorschriften für die technische Wartung von Wasserdurchflussmessgeräten sicher.

4. Zum Chef Wirtschaftsmanagement Olteanu A.A. innerhalb von drei Tagen ab dem Datum der Ausführung von Absatz 3 der Bestellung Preise für den Vertrag für die Wartung von in Wohngebäuden installierten Messgeräten festlegen.

5. Übertragen Sie die Kontrolle über die Umsetzung dieser Anordnung dem ersten stellvertretenden Vorsitzenden des Ausschusses, Knyazeva Yu.I. und stellvertretender Vorsitzender des Ausschusses V.M. Zyabko entsprechend den Fragen.

Vorsitzender des Ausschusses
V. I. Chrenow

Anhang Nr. 1
zur Verfügung des Ausschusses
nach Inhalt
Wohnbestand
vom 16. Juli 2002 N 5-r

Mustervertrag
zur Wartung des Wasserdurchflussmessers

St. Petersburg „___“ ______ 200_

__________________________________________________________________________

(Vollständiger Name, N, Passserie, Ausstellungsdatum)

im Folgenden Kunde genannt, und __________________________________________
(Name der Firma)
im Folgenden Auftragnehmer genannt, vertreten durch _________________________________

(vollständiger Name, Position)

Handeln auf der Grundlage __________________________________________________,
(Charta, Vollmacht von + N...)
haben diese Vereinbarung (im Folgenden als „Vereinbarung“ bezeichnet) wie folgt abgeschlossen:

1. Der Vertragsgegenstand

1.1. Der Kunde weist an und der Auftragnehmer verpflichtet sich, Wartungs- und Reparaturdienstleistungen (im Folgenden als Dienstleistungen bezeichnet) eines einzelnen Wasserzählers (im Folgenden als Zähler bezeichnet) zu erbringen, der in den Räumlichkeiten unter der Adresse installiert ist: _______________
____________________________________________ gegen eine Gebühr gemäß den Bedingungen der Vereinbarung.

1.2. Zur Wartung werden folgende Messgeräte angenommen:

Gegründet gemäß den Anforderungen, die durch die Anordnungen des Gouverneurs von St. Petersburg vom 17. September 1996 N 217-r und vom 6. November 1997 N 1139-r festgelegt wurden;

Kommerziell registriert bei den Eigentümern oder der Organisation, die das Gebäude instandhält und repariert;

In gutem Zustand, der von einem Vertreter des Auftragnehmers im Beisein des Auftraggebers festgestellt und bescheinigt wird.

Der Vertreter des Auftragnehmers im Sinne dieses Abschnitts der Vereinbarung ist ein Bürger, der mit dem Auftragnehmer in einer Beziehung steht Arbeitsbeziehungen, zu dessen Aufgaben die Überprüfung des technischen Zustands des Messgeräts, seine Prüfung usw. gehört. Die Befugnisse des Vertreters des Auftragnehmers werden durch die Bescheinigung des Auftragnehmers bestätigt, Arbeitsbeschreibung oder ein anderes Dokument, das die entsprechenden Rechte des Vertreters des Auftragnehmers klar definiert.

2. Wartung und Reparatur

2.1. Die Wartung und Reparatur des Messgerätes erfolgt gemäß den Regeln und Vorschriften für die jeweilige Arbeit.

2.2. Wartung und Reparatur des Messgerätes werden durch den Auftragnehmer vor Ort beim Kunden durchgeführt, es sei denn, die Durchführung dieser Arbeiten beim Kunden ist technisch nicht möglich.

2.3. Für den Fall, dass Wartungs- und Reparaturarbeiten am Messgerät vor Ort beim Kunden durchgeführt werden, werden diese Arbeiten von einem Vertreter des Auftragnehmers durchgeführt.

Der Vertreter des Auftragnehmers im Sinne dieses Abschnitts der Vereinbarung ist:

A) Ein Bürger, der in einem Arbeitsverhältnis mit dem Auftragnehmer steht und zu dessen Aufgaben die Durchführung von Wartungs- und Reparaturarbeiten am Messgerät gehört. Die Befugnisse des Vertreters des Auftragnehmers werden in diesem Fall durch die Bescheinigung des Auftragnehmers, die Stellenbeschreibung oder ein anderes Dokument, das die entsprechenden Rechte des Vertreters des Auftragnehmers klar definiert, und den Arbeitsauftrag bestätigt.

B) Ein Bürger, der aufgrund zivilrechtlicher Verträge mit dem Auftragnehmer das Recht hat, Wartungs- und Reparaturarbeiten an einem Messgerät durchzuführen. Die Befugnisse des Vertreters des Auftragnehmers werden in diesem Fall durch einen Personalausweis, ein Dokument, das die Rechte des Vertreters des Auftragnehmers eindeutig festlegt, und einen Arbeitsauftrag bestätigt.

2.4. Für den Fall, dass die Wartung und Reparatur des Messgeräts außerhalb der Wohnräume des Auftraggebers durchgeführt wird, erstellen die Vertragsparteien eine vom Auftraggeber und dem Vertreter des Auftragnehmers unterzeichnete Abnahme- und Übergabeurkunde des Messgeräts an den Auftragnehmer . IN in diesem Fall Der Auftragnehmer ist für die Sicherheit des Messgerätes im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen verantwortlich.

3. Bedingungen und Verfahren für Zahlungen

3.1. Die Kosten für die vom Auftragnehmer im Rahmen dieser Vereinbarung erbrachten Dienstleistungen betragen ______ Rubel pro Jahr.

Die Kosten für Dienstleistungen umfassen nicht die Kosten für Teile und Komponenten des Messgeräts, die bei Wartung und Reparatur ausgetauscht werden müssen.

3.2. Der Kunde erwirbt selbstständig und auf eigene Kosten Teile und Komponenten des Messgeräts, die im Rahmen der Wartung und Reparatur ausgetauscht werden müssen.

3.3. Der Kunde leistet Zahlungen spätestens am ______-Tag eines jeden Monats, indem er Gelder auf das Bankkonto des Auftragnehmers überweist.

4. Rechte und Pflichten des Kunden

4.1. Der Kunde ist verpflichtet:

4.1.2. Den Spezialisten des Auftragnehmers Zugang zu den Räumlichkeiten gewähren;

4.1.3. Bezahlen Sie die Dienstleistungen des Auftragnehmers in der Höhe und zu den Bedingungen, die in Abschnitt 3 dieser Vereinbarung vorgesehen sind;

4.1.4. Sorgen Sie für die Sicherheit des einzelnen Messgeräts und der Dichtung;

4.1.5. Wenn eine Fehlfunktion des Messgeräts festgestellt wird, benachrichtigen Sie den Auftragnehmer innerhalb von 2 Tagen nach Feststellung der Fehlfunktion schriftlich in Form eines Antrags, ohne dass ein unabhängiges Eingreifen oder Eingreifen Dritter möglich ist.

4.1.6. Geben Sie spätestens am 10. Tag des auf den Berichtsmonat folgenden Monats die Messwerte des Gerätezählers für die verbrauchte Wassermenge im vorgeschriebenen Formular (Anhang Nr. 1) an;

4.1.7. Stellen Sie eine rechtzeitige staatliche Überprüfung auf Kosten Ihrer eigenen Mittel bei Organisationen sicher, die über die entsprechende Lizenz verfügen.

4.2. Der Kunde hat das Recht:

4.2.1. Diese Vereinbarung einseitig mit einer Frist von zwei Wochen schriftlich kündigen, wenn der Auftragnehmer seinen Pflichten nicht ordnungsgemäß nachkommt;

4.2.2. Rufen Sie in allen Fällen eines Wasserausfalls gemäß den festgelegten Bestimmungen den Vertreter des Auftragnehmers an dieser Moment Tarife und Tarife.

5.2. Der Darsteller hat das Recht:

5.2.1. Wenn sich herausstellt, dass der Kunde unzuverlässige Angaben zu den Messwerten des Geräts gemacht hat, sowie mechanische Beschädigungen, Öffnungsspuren des Messgeräts oder das Fehlen eines Siegels festgestellt werden, erstellen Sie einen zweiseitigen Bericht und senden Sie ihn an die Organisation, die das Wohngebäude verwaltet (der Eigentümer) und die Organisation, die die Zahlungen berechnet (Staatliches Einheitsunternehmen „VTsKP“).

5.2.2. Kündigen Sie diesen Vertrag einseitig, wenn der Kunde seinen Verpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt, indem Sie ihn zwei Wochen im Voraus schriftlich benachrichtigen.

6. Streitbeilegungsverfahren

6.1. Alle Streitigkeiten oder Meinungsverschiedenheiten, die zwischen den Parteien im Rahmen dieser Vereinbarung oder im Zusammenhang damit entstehen, werden durch Verhandlungen zwischen den Parteien gelöst.

6.2. Wenn es nicht möglich ist, Meinungsverschiedenheiten durch Verhandlungen beizulegen, werden sie gemäß den geltenden Rechtsvorschriften geprüft.

7. Laufzeit der Vereinbarung

7.1. Die Gültigkeitsdauer dieser Vereinbarung beträgt „__“ _____ 200 __ bis „__“ _____ 200_.

7.2. Der Vertrag gilt um den gleichen Zeitraum und zu den gleichen Bedingungen als verlängert, wenn einen Monat vor Ablauf seiner Gültigkeitsdauer keine der Parteien die Kündigung oder Änderung oder den Abschluss eines neuen Vertrages erklärt.

7.3. Alle Änderungen und Ergänzungen dieser Vereinbarung werden erstellt Zusatzvereinbarungen, die seine integralen Bestandteile sind.

Adressen und Details:

Siegel-Signatur-Signatur



 

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