Die Aktion von fz 184 auf technischem. Ebenen der Regulierungsdokumente gemäß dem Bundesgesetz "Über die technische Regulierung"

Solche Bereiche der Staatswirtschaft wie Produktion, Bau, Erbringung von Dienstleistungen usw. brauchen dringend ein einheitliches System der Regulierung, Normung und technischen Regulierung. Diese Möglichkeit wurde durch das Bundesgesetz 184 eröffnet.

allgemeine Informationen

Es wurde das Bundesgesetz N 184-FZ „Über die technische Regulierung“ angenommen Staatsduma, und dann im Dezember 2002 vom Föderationsrat genehmigt. In Kraft getreten im Juli 2003.

Die Veröffentlichung des FZ 184 – des Gesetzes über technische Vorschriften – bestimmte einen grundlegend neuen Ansatz für die Aufstellung und Anwendung von Anforderungen an Produkte, die Regelung von Produktionsprozessen, Bauleistungen und Dienstleistungen.

Das Gesetz soll den Umfang der Beziehungen im Bereich Planung, Herstellung, Konstruktion, Installation, Transport, Lagerung, Betrieb, Verkauf, Bewertung, Entsorgung, Ausführung von Arbeiten oder Erbringung anderer Dienstleistungen regeln. 184 des Bundesgesetzes zielt darauf ab, einen Mechanismus zu schaffen, um den Schutz des Lebens und der Gesundheit der Einwohner des Landes und ihres Eigentums sowie den Schutz zu gewährleisten Umfeld, Verteidigung, Volkswirtschaft und technologische Sicherheit Russlands.

Strukturell besteht das Gesetz aus zehn Kapiteln mit 48 Artikeln. Betrachten Sie die Zusammenfassung dieses Gesetzes und geben Sie die wichtigsten Bestimmungen an:

  • Allgemeine Bestimmungen: Geltungsbereich des Gesetzes, Grundbegriffe und Grundsätze, geltende Gesetzgebung in diesem Bereich, Merkmale der technischen Regulierung verschiedener Branchen.
  • Technische Vorschriften: Ziele und Ziele, Inhalte und Bewerbungsverfahren. Entwicklung, Annahme, Änderung und Löschung technische Vorschriften.
  • Dokumente zur Standardisierung die auf freiwilliger Basis angewendet werden. Derzeit sind alle Artikel des dritten Kapitels mit Ausnahme von Art. 16.1, sind nicht mehr gültig.
  • Konformitätsbestätigung: Ziele, Prinzipien, Formen. Freiwillige und obligatorische Bestätigung der Einhaltung und Anerkennung der Bestätigungsergebnisse sowie der Rechte und Pflichten des Antragstellers. Konformitätszeichen, Erklärung. Obligatorische Zertifizierung und ihre Organisation. Kennzeichnung der Ware mit dem Verkehrszeichen im Markt. Bedingungen für die Einfuhr von Waren, die der obligatorischen Konformitätsbestätigung unterliegen, in die Russische Föderation.
  • Akkreditierung Zertifizierungs- und Prüfstellen (Labors, Zentren).
  • Staatliche Aufsicht die gesetzlichen Bestimmungen einzuhalten Regulierung: Regulierungsbehörden, ihre Befugnisse und Verantwortlichkeiten. Objekte staatliche Aufsicht zur Einhaltung der Anforderungen der technischen Regelwerke.
  • Verstoß gegen Vorschriften und Produktrückruf: Verantwortung für die Nichtkonformität von Produkten oder verwandten Prozessen, Pflichten des Herstellers bei Erhalt von Informationen über die Nichtkonformität. Die Rechte staatlicher Aufsichtsbehörden unter diesen Umständen. Erzwungener Produktrückruf. Verantwortung für Verstöße von Zertifizierungs- und Prüfstellen.
  • Bundesinformationsfonds Technische Regeln und Normen;
  • Finanzierung;
  • Schluss- und Übergangsbestimmungen.

Hauptinstrumente sind technische Regelwerke, nationale Normen (auf freiwilliger Basis), Verfahren wie Konformitätsbewertung und Akkreditierung sowie Kontrolle (Aufsicht) durch den Staat.

Eine technische Vorschrift ist ein im Prozess der technischen Vorschrift entwickelter Rechtsakt, der verbindliche Anforderungen für die Einhaltung festlegt. Durch Bundesgesetz eingeführt. Es hat einen Richtliniencharakter und ist mit der Regelung der Sicherheit von Objekten der technischen Regulierung und Normung in allen Phasen ihres Lebenszyklus verbunden.

Arten von technischen Vorschriften nach dem Bundesgesetz über technische Vorschriften werden sie nach folgenden Hauptkriterien klassifiziert:

Durch das Objekt der Normalisierung:

  • Objekte, für die Risiken identifiziert und in der Entwicklungsphase auf ein akzeptables Minimum reduziert werden können;
  • Gefahrenquellen können sowohl in der Konstruktions- und Entwicklungsphase als auch direkt während der Produktion auftreten;
  • Dienstleistungen, die eine Regelung der Sicherheitsanforderungen erfordern.

Gemäß den Anforderungen:

  • Mit spezifisch Technische Anforderungen ist die häufigste Kategorie. Beinhaltet verbindliche Vorschriften und Vorschriften, die Anforderungen an die Betriebssicherheit enthalten;
  • Mit allgemeinen Anforderungen;
  • Technische Vorschriften, die Anforderungen enthalten, die in Form von Links zu bestimmten staatlichen Normen oder anderen regulatorischen Dokumenten (Kodizes) festgelegt sind.

Wie jedes andere bedeutende Bundesgesetz, FZ 184 über diese. Die Regulierung ist von Änderungen nicht verschont geblieben. In den fast 15 Jahren seines Bestehens hat das Gesetz über zwanzig Änderungen erfahren. Letztere wurden dieses Jahr eingeführt. Lassen Sie uns genauer betrachten.

Letzte Änderungen

Im Jahr 2017 wurden zweimal Änderungen des Gesetzes 184-FZ eingeführt. Die ersten - am 1. Juli, die letzten sind auf den 29. Juli dieses Jahres datiert.

Die ersten Änderungen werden durch den Ausgang diktiert Bundesgesetz N 141-FZ "Über Änderungen ... bestimmter Gesetzgebungsakte der Russischen Föderation." Kapitel 1 der FZ-184 wurde um Artikel 5.4 ergänztüber die Besonderheiten der technischen Regulierung bei der Umsetzung städtebaulicher Maßnahmen unter beengten städtebaulichen Bedingungen. Die Änderungen wurden durch aktives Bauen in der Hauptstadt der Russischen Föderation und die Notwendigkeit, einige Regeln und Vorschriften an die Bedingungen der Metropole anzupassen, verursacht.

Gemäß den in das Gesetz über die technische Regulierung eingeführten Änderungen sind von nun an für die Durchführung von städtebaulichen Maßnahmen bei dichter Bebauung die zuständigen Bundesbehörden zuständig Exekutivgewalt können einige Merkmale der Anwendung der Anforderungen nationaler Normen und Verfahrensregeln vorsehen oder gesonderte Rechtsakte erlassen, die an eine bestimmte Situation angepasst sind, es sei denn, diese Änderungen stellen ein Risiko für die Sicherheit von Gebäuden und Bauwerken dar.

Kommen wir zurück zu den letzten Änderungen, die Ende Juli eingeführt wurden. Das erste Kapitel des Bundesgesetzes -184 wurde um Artikel 5.5 ergänztüber die Besonderheiten der Regulierung im Bereich der Produktsicherheit, Prozesse des Entwurfs, der Produktion, des Baus, der Installation, der Einstellung, des Betriebs, der Lagerung, des Transports, des Verkaufs und der Entsorgung, die in den Gebieten innovativer wissenschaftlich-technologischer Zentren verwendet werden. Tatsächlich enthält der Artikel selbst keine Anforderungen und Anweisungen zur Regulierung, er bezieht sich nur auf das Bundesgesetz N 216-FZ „Über innovative Wissenschafts- und Technologiezentren und über Änderungen bestimmter Rechtsakte der Russischen Föderation“, dessen Anforderungen müssen in den oben genannten Prozessen geführt werden.

Betrachten wir auch einige Artikel des Gesetzes über technische Vorschriften, die von den Änderungen in diesem Jahr nicht betroffen waren.

Artikel 2 des Bundesgesetzes 184. Dieser Artikel listet und definiert die wichtigsten im Gesetz verwendeten Konzepte (um den vollständigen Inhalt des Artikels zu lesen, laden Sie ihn herunter letzte Ausgabe von 184 FZ

  • Sicherheit von Produkten und damit verbundenen Prozessen der Herstellung, des Betriebs, der Lagerung, des Transports, des Verkaufs und der Entsorgung;
  • Veterinär- und pflanzenschutzrechtliche Maßnahmen;
  • Erklärung und Konformitätserklärung. Antragsteller;
  • Umlaufzeichen auf dem Markt;
  • Konformitätszeichen;
  • Identifikation;
  • Kontrolle (Überwachung) über die Einhaltung der Anforderungen technischer Vorschriften;
  • Internationaler Standard;
  • Zertifizierungsstelle;
  • Bewertung und Bestätigung der Konformität;
  • Produkte;
  • Risiko;
  • Zertifizierung und Zertifizierungssystem. Konformitätsbescheinigung;
  • Technische Vorschrift;
  • Technische Vorschriften;
  • Form und Schema der Konformitätsbestätigung;
  • Landesorganisation für Normung, Landesnorm und Regelwerk;
  • Standard und Regelwerk eines fremden Staates;
  • Erstmalige Produktion.

Artikel 28 des Gesetzes FZ 184 betrifft die Rechte und Pflichten des Antragstellers im Bereich der obligatorischen Konformitätsbestätigung.

Lassen Sie uns auflisten Rechte des Antragstellers:

  • Die Wahl der Form und des Schemas zur Bestätigung der Konformität, die für die betreffenden Produkte durch technische Vorschriften vorgesehen sind;
  • Wenden Sie sich an eine akkreditierte Zertifizierungsstelle;
  • Appellieren Sie an die Akkreditierungsstellen mit einer Beschwerde über die rechtswidrigen Handlungen von Zertifizierungs- und Prüforganisationen;
  • Verwendung der technischen Dokumentation zur Bestätigung der Konformität der hergestellten Produkte mit den Anforderungen der behördlichen Dokumente.

ZU Verantwortlichkeiten des Antragstellers nach dem Gesetz über Verordnung gehören:

  • Gewährleistung der Konformität von Produkten mit festgelegten Anforderungen;
  • Freigabe von Produkten in den Verkehr erst nach Prüfung;
  • Angabe in der Begleitdokumentation der Ware von Informationen über das Zertifikat oder die Konformitätserklärung;
  • Vorlage der oben genannten Dokumente bei den staatlichen Kontrollbehörden;
  • Aussetzung oder Beendigung des Verkaufs von Produkten für den Fall, dass die Gültigkeit des betreffenden Zertifikats oder der Erklärung ausgesetzt oder beendet wurde oder wenn die Gültigkeitsdauer der genannten Dokumente abgelaufen ist;
  • Benachrichtigung der Zertifizierungsstellen über Änderungen an der technischen Dokumentation oder den Produktionsprozessen;
  • Aussetzung der Produktion von Produkten, die als nicht den Anforderungen des Gesetzes entsprechend erkannt wurden. Verordnung aufgrund der Entscheidung der staatlichen Aufsichtsbehörden.

Der Text der aktuellen Fassung des Bundesgesetzes 184

Das Ergebnis der Verabschiedung des Gesetzes über diese in der Russischen Föderation. Regulierung war die Entstehung neuer Rechtsakte, die die russische Wirtschaft erheblich beeinträchtigten. Ausführliche Informationen zu den gesetzlichen Bestimmungen bieten wir an Mit Änderungen für 2017.

Es funktioniert nicht Ausgabe ab 27.12.2002

BUNDESGESETZ vom 27. Dezember 2002 N 184-FZ „ÜBER TECHNISCHE VORSCHRIFTEN“

Kapitel 1. Allgemeine Bestimmungen

1. Dieses Bundesgesetz regelt die Beziehungen aus:

Entwicklung, Annahme, Anwendung und Umsetzung verbindlicher Anforderungen an Produkte, Produktionsverfahren, Betrieb, Lagerung, Transport, Verkauf und Entsorgung;

Entwicklung, Annahme, Anwendung und Umsetzung auf freiwilliger Basis von Anforderungen an Produkte, Produktionsverfahren, Betrieb, Lagerung, Transport, Verkauf und Entsorgung, Arbeitsleistung oder Erbringung von Dienstleistungen;

Konformitätsbewertung.

Dieses Bundesgesetz bestimmt auch die Rechte und Pflichten der Teilnehmer an den durch dieses Bundesgesetz geregelten Beziehungen.

2. Anforderungen für das Funktionieren des einheitlichen Kommunikationsnetzes der Russischen Föderation und für Produkte im Zusammenhang mit der Gewährleistung der Integrität, der Stabilität des Betriebs des genannten Kommunikationsnetzes und seiner Sicherheit, Beziehungen im Zusammenhang mit der Gewährleistung der Integrität des einheitlichen Kommunikationsnetzes der Russischen Föderation Russische Föderation bzw. die Nutzung des Funkfrequenzspektrums werden durch die Gesetzgebung der Russischen Föderation auf dem Gebiet der Kommunikation festgelegt und geregelt.

3. Dieses Bundesgesetz gilt nicht für staatliche Bildungsstandards, Verordnungen (Standards) zur Rechnungslegung und Regeln (Standards) der Wirtschaftsprüfung, Standards für die Ausgabe von Wertpapieren und Prospekte für die Ausgabe von Wertpapieren.

Im Sinne dieses Bundesgesetzes werden folgende Grundbegriffe verwendet:

Akkreditierung - offizielle Anerkennung der Kompetenz einer natürlichen oder juristischen Person zur Durchführung von Arbeiten in einem bestimmten Bereich der Konformitätsbewertung durch die Akkreditierungsstelle;

Sicherheit von Produkten, Herstellungs-, Betriebs-, Lagerungs-, Transport-, Verkaufs- und Entsorgungsprozessen (im Folgenden - Sicherheit) - ein Zustand, in dem kein unannehmbares Risiko besteht, das Leben oder Gesundheit von Bürgern, Eigentum von Personen oder Personen zu schädigen Rechtspersonen, staatliches oder kommunales Eigentum, Umwelt, Leben oder Gesundheit von Tieren und Pflanzen;

Veterinär-, Gesundheits- und Pflanzenschutzmaßnahmen – obligatorische Anforderungen und Verfahren zum Schutz vor Risiken, die sich aus der Einschleppung, Etablierung oder Verbreitung von Schadorganismen, Krankheiten, Krankheitsüberträgern oder Krankheitserregern ergeben, einschließlich im Falle ihrer Übertragung oder Verbreitung von Tieren und (oder) Pflanzen , mit Produkten, Ladungen, Materialien, Fahrzeuge, mit dem Vorhandensein von Zusatzstoffen, Schadstoffen, Toxinen, Schädlingen, Unkräutern, Krankheitserregern, einschließlich Lebens- oder Futtermitteln, sowie verbindliche Anforderungen und Verfahren, die festgelegt wurden, um andere Schäden im Zusammenhang mit der Ausbreitung von Schadorganismen zu verhindern;

Konformitätserklärung - eine Form der Bestätigung der Konformität von Produkten mit den Anforderungen technischer Vorschriften;

Konformitätserklärung - ein Dokument, das die Konformität der in Verkehr gebrachten Produkte mit den Anforderungen der technischen Vorschriften bescheinigt;

Antragsteller - eine natürliche oder juristische Person, die die obligatorische Konformitätsbestätigung durchführt;

Zeichen des Verkehrs auf dem Markt - eine Bezeichnung, die dazu dient, die Käufer über die Konformität der in Verkehr gebrachten Produkte mit den Anforderungen der technischen Vorschriften zu informieren;

Konformitätszeichen - eine Bezeichnung, die dazu dient, Käufer über die Übereinstimmung des Zertifizierungsgegenstands mit den Anforderungen des freiwilligen Zertifizierungssystems oder der nationalen Norm zu informieren;

Produktidentifikation - Feststellung der Identität von Produkteigenschaften zu ihren wesentlichen Merkmalen;

Kontrolle (Überwachung) über die Einhaltung der Anforderungen der technischen Vorschriften - Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen der technischen Vorschriften durch eine juristische Person oder einen einzelnen Unternehmer für Produkte, Produktionsverfahren, Betrieb, Lagerung, Transport, Verkauf und Entsorgung und Ergreifung von Maßnahmen auf der Grundlage die Ergebnisse der Überprüfung;

internationaler Standard - ein von einer internationalen Organisation angenommener Standard;

nationaler Standard - ein Standard, der von der nationalen Körperschaft der Russischen Föderation für die Standardisierung genehmigt wurde;

Zertifizierungsstelle - eine juristische Person oder ein einzelner Unternehmer, der in der vorgeschriebenen Weise für die Durchführung von Zertifizierungsarbeiten akkreditiert ist;

Konformitätsbewertung - direkte oder indirekte Feststellung der Konformität mit den Anforderungen an ein Objekt;

Konformitätsbestätigung - dokumentarischer Nachweis der Konformität von Produkten oder anderen Gegenständen, Herstellungs-, Betriebs-, Lager-, Transport-, Verkaufs- und Entsorgungsprozessen, Arbeits- oder Dienstleistungserbringung mit den Anforderungen technischer Vorschriften, Normenbestimmungen oder Vertragsbedingungen ;

Produkte - das Ergebnis der Tätigkeit, in materieller Form präsentiert und zur weiteren Verwendung für wirtschaftliche und andere Zwecke bestimmt;

Risiko - die Wahrscheinlichkeit, das Leben oder die Gesundheit von Bürgern, das Eigentum natürlicher oder juristischer Personen, das staatliche oder kommunale Eigentum, die Umwelt, das Leben oder die Gesundheit von Tieren und Pflanzen zu schädigen, unter Berücksichtigung der Schwere dieses Schadens;

Zertifizierung - eine Form der Bestätigung der Übereinstimmung von Objekten mit den Anforderungen der technischen Vorschriften, den Bestimmungen der Normen oder den Vertragsbedingungen, die von der Zertifizierungsstelle durchgeführt wird;

Konformitätsbescheinigung - ein Dokument, das die Übereinstimmung eines Objekts mit den Anforderungen der technischen Vorschriften, den Bestimmungen der Normen oder den Vertragsbedingungen bescheinigt;

Zertifizierungssystem - ein Regelwerk für die Durchführung von Zertifizierungsarbeiten, seine Teilnehmer und die Regeln für das Funktionieren des Zertifizierungssystems als Ganzes;

Standard - ein Dokument, in dem zum Zweck der freiwilligen Wiederverwendung Produkteigenschaften, Durchführungsregeln und Eigenschaften von Produktionsprozessen, Betrieb, Lagerung, Transport, Verkauf und Entsorgung, Arbeitsausführung oder Erbringung von Dienstleistungen festgelegt sind. Die Norm kann auch Anforderungen an Terminologie, Symbole, Verpackung, Kennzeichnung oder Etiketten und die Regeln für ihre Anwendung enthalten;

Standardisierung - Aktivitäten zur Festlegung von Regeln und Merkmalen zum Zwecke ihrer freiwilligen Wiederverwendung, die darauf abzielen, Ordnung in den Bereichen Produktion und Verkehr von Produkten zu erreichen und die Wettbewerbsfähigkeit von Produkten, Werken oder Dienstleistungen zu steigern;

Technische Vorschrift - gesetzliche Regelung Beziehungen im Bereich der Erstellung, Anwendung und Erfüllung verbindlicher Anforderungen an Produkte, Produktionsverfahren, Betrieb, Lagerung, Transport, Verkauf und Entsorgung sowie im Bereich der Erstellung und Anwendung auf freiwilliger Basis von Anforderungen an Produkte, Produktionsverfahren, Betrieb , Lagerung, Transport, Verkauf und Entsorgung, Arbeits- oder Dienstleistungserbringung und gesetzliche Regelung der Beziehungen im Bereich der Konformitätsbewertung;

technische Vorschrift - ein Dokument, das durch einen internationalen Vertrag der Russischen Föderation angenommen und in der durch die Gesetzgebung der Russischen Föderation oder ein Bundesgesetz oder ein Dekret des Präsidenten der Russischen Föderation oder ein Dekret der Regierung vorgeschriebenen Weise ratifiziert wurde der Russischen Föderation und legt verbindliche Anforderungen für die Anwendung und Umsetzung von Anforderungen für Objekte der technischen Regulierung fest (Produkte , einschließlich Gebäude, Bauwerke und Bauwerke, Produktionsprozesse, Betrieb, Lagerung, Transport, Verkauf und Entsorgung);

Form der Konformitätsbestätigung - ein bestimmtes Verfahren zur Dokumentation der Konformität von Produkten oder anderen Gegenständen, Prozessen der Herstellung, des Betriebs, der Lagerung, des Transports, des Verkaufs und der Entsorgung, der Ausführung von Arbeiten oder der Erbringung von Dienstleistungen mit den Anforderungen technischer Vorschriften, den Bestimmungen von Normen oder Vertragsbedingungen.

Die technische Regulierung erfolgt nach den Grundsätzen:

Anwendung einheitlicher Regeln zur Festlegung von Anforderungen an Produkte, Produktionsverfahren, Betrieb, Lagerung, Transport, Verkauf und Entsorgung, Arbeits- oder Dienstleistungserbringung;

Übereinstimmung der technischen Vorschriften mit dem Entwicklungsstand der Volkswirtschaft, der Entwicklung der materiellen und technischen Basis sowie dem Stand der wissenschaftlichen und technischen Entwicklung;

Unabhängigkeit von Akkreditierungsstellen, Zertifizierungsstellen von Herstellern, Verkäufern, Ausführenden und Käufern;

einheitliches System und Regeln der Akkreditierung;

die Einheit der Regeln und Methoden von Forschung (Prüfung) und Messungen im Rahmen von obligatorischen Konformitätsbewertungsverfahren;

einheitliche Anwendung der Anforderungen der technischen Vorschriften, unabhängig von der Art oder den Merkmalen der Transaktionen;

die Unzulässigkeit der Wettbewerbsbeschränkung bei der Durchführung der Akkreditierung und Zertifizierung;

Unzulässigkeit der Zusammenlegung der Befugnisse der staatlichen Kontrollstelle (Aufsichtsstelle) und der Zertifizierungsstelle;

die Unzulässigkeit der Zusammenlegung der Akkreditierungs- und Zertifizierungsbefugnisse durch eine Stelle;

Unzulässigkeit der außerbudgetären Finanzierung der staatlichen Kontrolle (Aufsicht) über die Einhaltung der Anforderungen technischer Vorschriften.

1. Die Gesetzgebung der Russischen Föderation zur technischen Regulierung besteht aus diesem Bundesgesetz, den in Übereinstimmung damit erlassenen Bundesgesetzen und anderen regulierenden Rechtsakten der Russischen Föderation.

2. Die Bestimmungen der Bundesgesetze und anderer Regulierungsgesetze der Russischen Föderation, die sich auf den Anwendungsbereich dieses Bundesgesetzes beziehen (einschließlich derjenigen, die direkt oder indirekt die Kontrolle (Überwachung) über die Einhaltung der Anforderungen der technischen Vorschriften vorsehen) finden insoweit Anwendung dass sie diesem Bundesgesetz nicht widersprechen.

3. Die Bundesvollzugsbehörden haben das Recht, auf dem Gebiet der technischen Regulierung Rechtsakte nur mit Empfehlungscharakter zu erlassen, außer in den Fällen des Artikels 5 dieses Bundesgesetzes.

4. Wenn ein internationaler Vertrag der Russischen Föderation auf dem Gebiet der technischen Regulierung andere Regeln als die in diesem Bundesgesetz vorgesehenen festlegt, gelten die Regeln des internationalen Vertrags und in den Fällen, in denen sich aus dem internationalen Vertrag ergibt, dass der Erlass zu seiner Anwendung ein innerstaatliches Gesetz erforderlich ist, gelten die Regeln des internationalen Vertrages und der auf seiner Grundlage erlassenen Gesetzgebung der Russischen Föderation.

1. In Ermangelung der Anforderungen technischer Vorschriften an für den Landesbedarf im Rahmen der Landesverteidigungsverordnung erbrachte wehrtechnische Erzeugnisse (Bauwerke, Dienstleistungen) sind Erzeugnisse (Bauwerke, Dienstleistungen), die dem Schutz von Informationen dienen Staatsgeheimnis oder im Zusammenhang mit Informationen, die gemäß der Gesetzgebung der Russischen Föderation geschützt sind beschränkter Zugang, Produkte (Werke, Dienstleistungen), deren Informationen ein Staatsgeheimnis darstellen, die Anforderungen an Produkte, ihre Eigenschaften und Anforderungen an die von den Bundesvollzugsbehörden festgelegten Prozesse der Herstellung, des Betriebs, der Lagerung, des Transports, des Verkaufs und der Entsorgung, die darin enthalten sind ihrer Zuständigkeit, sind zwingend durch staatliche Kunden einer Verteidigungsanordnung und (oder) eines Staatsvertrags.

2. Das Verfahren für die Entwicklung, Annahme und Anwendung von Dokumenten zur Normung in Bezug auf Produkte (Bauwerke, Dienstleistungen) gemäß Absatz 1 dieses Artikels wird von der Regierung der Russischen Föderation festgelegt.

3. Die Konformitätsbewertung (einschließlich der staatlichen Kontrolle (Überwachung) über die Einhaltung der verbindlichen Anforderungen für Produkte (Bauwerke, Dienstleistungen) gemäß Absatz 1 dieses Artikels) wird in der von der Regierung der Russischen Föderation festgelegten Weise durchgeführt.

4. Verbindliche Anforderungen an Produkte (Bauleistungen, Dienstleistungen) gemäß Absatz 1 dieses Artikels dürfen den Anforderungen technischer Vorschriften nicht widersprechen.

Kapitel 2. TECHNISCHE VORSCHRIFTEN

1. Technische Vorschriften werden zu folgenden Zwecken erlassen:

2. Die Übernahme technischer Vorschriften für andere Zwecke ist nicht gestattet.

1. Technische Vorschriften legen unter Berücksichtigung des Grads des Schadensrisikos die erforderlichen Mindestanforderungen fest, um Folgendes sicherzustellen:

Strahlenschutz;

biologische Sicherheit;

Explosionssicherheit;

mechanische Sicherheit;

Brandschutz;

Betriebssicherheit;

thermische Sicherheit;

chemische Sicherheit;

elektrische Sicherheit;

Nuklear- und Strahlensicherheit;

elektromagnetische Verträglichkeit im Hinblick auf die Gewährleistung der Betriebssicherheit von Instrumenten und Geräten;

Einheit der Maße.

2. Die Anforderungen technischer Vorschriften können der Umsetzung nicht entgegenstehen unternehmerische Tätigkeit in einem größeren Umfang, als zur Erfüllung der in Artikel 6 Absatz 1 dieses Bundesgesetzes genannten Ziele mindestens erforderlich ist.

3. Die technische Vorschrift muss eine vollständige Liste der Produkte, Produktions-, Betriebs-, Lagerungs-, Transport-, Verkaufs- und Entsorgungsprozesse enthalten, für die ihre Anforderungen festgelegt werden, sowie die Regeln zur Identifizierung des Gegenstands der technischen Vorschrift für die Zwecke Anwendung der technischen Vorschrift. Zum Zwecke ihrer Annahme kann eine technische Vorschrift Regeln und Formen der Konformitätsbewertung (einschließlich Konformitätsbewertungsschemata) enthalten, die unter Berücksichtigung des Risikograds, der Fristen für die Konformitätsbewertung in Bezug auf jeden Gegenstand der technischen Vorschrift und (oder) Anforderungen festgelegt werden für Terminologie, Verpackung, Etikettierung oder Etiketten und Regeln für deren Anwendung.

Die Konformitätsbewertung erfolgt in Form von staatlicher Kontrolle (Aufsicht), Akkreditierung, Prüfung, Registrierung, Konformitätsbewertung, Abnahme und Inbetriebnahme der Anlage, deren Bau abgeschlossen ist, und in anderer Form.

Verbindliche Anforderungen in technischen Regelwerken für Produkte, Verfahren der Herstellung, des Betriebs, der Lagerung, des Transports, des Verkaufs und der Entsorgung, Regeln und Formen der Konformitätsbewertung, Kennzeichnungsregeln, Anforderungen an Terminologie, Verpackung, Kennzeichnung oder Etiketten und Regeln für deren Anwendung sind abschließend, haben auf dem gesamten Gebiet der Russischen Föderation unmittelbare Wirkung und können nur durch Änderungen und Ergänzungen der einschlägigen technischen Vorschriften geändert werden.

Anforderungen an Produkte, Prozesse der Herstellung, des Betriebs, der Lagerung, des Transports, des Verkaufs und der Entsorgung, Regeln und Formen der Konformitätsbewertung, Regeln zur Identifizierung, Anforderungen an Terminologie, Verpackung, Kennzeichnung oder Etiketten und Regeln für deren Anwendung, die nicht in der technischen enthalten sind Vorschriften können nicht zwingend sein.

4. Das technische Regelwerk muss Anforderungen an Produkteigenschaften, Herstellungsverfahren, Betrieb, Lagerung, Transport, Verkauf und Entsorgung enthalten, darf jedoch keine Anforderungen an Konstruktion und Ausführung enthalten, es sei denn, dass mangels Anforderungen an Konstruktion und Ausführung, diese getroffen werden unter Berücksichtigung des Grads der Schadensgefahr die Erreichung der Ziele des Erlasses der in Artikel 6 Absatz 1 dieses Bundesgesetzes genannten technischen Vorschrift nicht gewährleistet ist.

5. Technische Vorschriften können unter Berücksichtigung des Gefährdungsgrades besondere Anforderungen an Produkte, Produktionsverfahren, Betrieb, Lagerung, Transport, Verkauf und Entsorgung, Anforderungen an Terminologie, Verpackung, Kennzeichnung oder Etiketten und die Regeln für deren enthalten Anwendung, die den Schutz bestimmter Kategorien von Bürgern (Minderjährige, Schwangere, stillende Mütter, Behinderte) gewährleistet.

6. Technische Vorschriften werden in gleicher Weise und gleichermaßen angewendet, unabhängig von Land und (oder) Herkunftsort der Produkte, Durchführung von Produktionsprozessen, Betrieb, Lagerung, Transport, Verkauf und Entsorgung, Art oder Merkmalen von Transaktionen und (oder) natürliche und (oder) juristische Personen, die Hersteller, Ausführende, Verkäufer, Käufer sind, vorbehaltlich der Bestimmungen von Absatz 9 dieses Artikels.

7. Die technische Vorschrift darf keine Anforderungen für Produkte enthalten, die das Leben oder die Gesundheit der Bürger schädigen, sich bei längerem Gebrauch dieser Produkte ansammeln und von anderen Faktoren abhängen, die eine Bestimmung des Grads des akzeptablen Risikos nicht zulassen. In diesen Fällen kann die technische Vorschrift eine Anforderung enthalten, den Käufer über den möglichen Schaden und die Faktoren, von denen er abhängt, zu informieren.

8. Internationale Normen und (oder) nationale Normen können ganz oder teilweise als Grundlage für die Ausarbeitung von Entwürfen technischer Vorschriften verwendet werden.

9. Das technische Regelwerk kann besondere Anforderungen an Produkte, Produktionsverfahren, Betrieb, Lagerung, Transport, Verkauf und Entsorgung, Terminologie, Verpackung, Kennzeichnung oder Etiketten und die Regeln für ihre Anwendung enthalten, die an einzelnen Herkunftsorten von Produkten gelten, wenn das Fehlen solcher Anforderungen aufgrund klimatischer und geografischer Gegebenheiten führt dazu, dass die in Artikel 6 Absatz 1 dieses Bundesgesetzes genannten Ziele nicht erreicht werden.

Die technischen Vorschriften legen auch die minimal notwendigen veterinär-sanitären und phytosanitären Maßnahmen für Produkte fest, die aus bestimmten Ländern und (oder) Orten stammen, einschließlich Beschränkungen für Import, Verwendung, Lagerung, Transport, Verkauf und Entsorgung, um die biologische Sicherheit (unabhängig von den Methoden der Gewährleistung der vom Hersteller verwendeten Sicherheit).

Veterinär- und pflanzenschutzrechtliche Maßnahmen können Anforderungen an Produkte, Verarbeitungs- und Herstellungsverfahren, Verfahren für Produktprüfungen, Inspektionen, Konformitätsbewertungen, Quarantänevorschriften, einschließlich Anforderungen im Zusammenhang mit dem Transport von Tieren und Pflanzen, die zum Schutz des Lebens oder der Gesundheit von Tieren und Pflanzen erforderlich sind, vorsehen Tiere und Pflanzen beim Transport von Stoffen sowie Methoden und Verfahren zur Probenahme, Untersuchungsmethoden und Risikobewertung und andere Anforderungen, die in den technischen Regeln enthalten sind.

Veterinärhygienische und phytosanitäre Maßnahmen werden auf der Grundlage wissenschaftlicher Daten sowie unter Berücksichtigung einschlägiger internationaler Standards, Empfehlungen und anderer Dokumente internationaler Organisationen entwickelt und angewendet, um das erforderliche veterinärmedizinische und phytosanitäre Schutzniveau einzuhalten, die unter Berücksichtigung des Grads des tatsächlichen wissenschaftlich begründeten Risikos bestimmt wird. Bei der Bewertung des Risikograds sind die Bestimmungen internationaler Standards, Empfehlungen internationaler Organisationen, denen die Russische Föderation angehört, die Prävalenz von Krankheiten und Schädlingen sowie die Maßnahmen der Lieferanten zur Bekämpfung von Krankheiten und Schädlingen, Umweltbedingungen, und mit einem möglichen Schaden verbundene wirtschaftliche Folgen berücksichtigt werden können. , die Höhe der Aufwendungen zur Schadensabwehr.

Für den Fall, dass die sofortige Anwendung von veterinär- und pflanzenschutzrechtlichen Maßnahmen erforderlich ist, um die Ziele des veterinär- und pflanzenschutzrechtlichen Schutzes zu erreichen, und die entsprechende wissenschaftliche Begründung nicht ausreicht oder nicht innerhalb der erforderlichen Frist erlangt werden kann, wird die veterinär- oder pflanzenschutzrechtliche oder pflanzenschutzrechtliche Maßnahmen, die von den technischen Vorschriften in Bezug auf bestimmte Arten von Produkten vorgesehen sind, können auf der Grundlage verfügbarer Informationen angewendet werden, einschließlich Informationen, die von einschlägigen internationalen Organisationen, Behörden ausländischer Staaten, Informationen über relevante Maßnahmen anderer Staaten oder andere Informationen erhalten wurden. Bis zum Erlass der einschlägigen technischen Vorschriften in dem durch diesen Absatz festgelegten Fall gelten veterinär- und pflanzenschutzrechtliche Maßnahmen gemäß Artikel 46 Absatz 5 dieses Bundesgesetzes.

Tiergesundheits- und Pflanzenschutzmaßnahmen sollten unter Berücksichtigung relevanter wirtschaftlicher Faktoren angewendet werden – der potenzielle Schaden durch einen Produktions- oder Absatzrückgang im Falle des Eindringens, der Etablierung oder Ausbreitung von Schädlingen oder Krankheiten, die Kosten für deren Bekämpfung oder Beseitigung, die Wirksamkeit des Einsatzes alternativer Maßnahmen zur Risikobegrenzung sowie die Notwendigkeit, die Auswirkungen eines Schädlings oder einer Krankheit auf die Umwelt, die Produktion und den Verkehr von Produkten zu minimieren.

10. Eine durch ein Bundesgesetz oder eine Verordnung der Regierung der Russischen Föderation erlassene technische Vorschrift tritt frühestens sechs Monate nach ihrer amtlichen Veröffentlichung in Kraft.

11. Die für die Anwendung technischer Vorschriften erforderlichen Regeln und Methoden für Forschung (Prüfung) und Messungen sowie die Regeln für die Probenahme für Forschung (Prüfung) und Messungen werden in Übereinstimmung mit den Bestimmungen von Artikel 9 dieses Bundesgesetzes entwickelt von föderalen Exekutivorganen innerhalb ihrer Zuständigkeit innerhalb von sechs Monaten ab dem Datum der offiziellen Veröffentlichung der technischen Vorschriften und von der Regierung der Russischen Föderation genehmigt werden.

12. Die Regierung der Russischen Föderation entwickelt Vorschläge, um sicherzustellen, dass die technische Regulierung den Interessen der Volkswirtschaft, dem Entwicklungsstand der materiellen und technischen Basis und dem Stand der wissenschaftlichen und technologischen Entwicklung sowie den internationalen Normen und Regeln entspricht. Zu diesem Zweck genehmigt die Regierung der Russischen Föderation ein Programm zur Entwicklung technischer Vorschriften, die jährlich aktualisiert und veröffentlicht werden müssen.

Die Regierung der Russischen Föderation organisiert eine ständige Aufzeichnung und Analyse aller Schadensfälle, die durch Verletzung der Anforderungen der technischen Vorschriften für das Leben oder die Gesundheit von Bürgern, Eigentum von natürlichen oder juristischen Personen, staatliches oder kommunales Eigentum, die Umwelt, Leben oder Gesundheit von Tieren und Pflanzen unter Berücksichtigung der Schwere dieser Schädigung sowie die Information von Käufern, Herstellern und Verkäufern über die Situation im Bereich der Einhaltung der Anforderungen der technischen Vorschriften organisiert.

1. In der Russischen Föderation gibt es:

allgemeine technische Vorschriften;

besondere technische Vorschriften.

Verbindliche Anforderungen an bestimmte Arten von Produkten, Herstellungs-, Betriebs-, Lager-, Transport-, Verkaufs- und Entsorgungsvorgängen werden durch eine Kombination von Anforderungen allgemeiner technischer Regeln und spezieller technischer Regeln bestimmt.

2. Für die Anwendung und Einhaltung jeglicher Art von Produkten, Herstellungsverfahren, Betrieb, Lagerung, Transport, Verkauf und Entsorgung sind die Anforderungen der allgemeinen technischen Regel verbindlich.

3. Die Anforderungen einer speziellen technischen Vorschrift berücksichtigen technologische und andere Besonderheiten bestimmte Typen Produkte, Produktionsprozesse, Betrieb, Lagerung, Transport, Verkauf und Entsorgung.

4. Allgemeine technische Vorschriften werden zu folgenden Themen erlassen:

sicherer Betrieb und Entsorgung von Maschinen und Anlagen;

sicherer Betrieb von Gebäuden, Bauwerken, Bauwerken und sichere Nutzung angrenzender Gebiete;

Brandschutz;

biologische Sicherheit;

elektromagnetische Verträglichkeit;

Umweltsicherheit;

Nuklear- und Strahlenschutz.

5. Spezielle technische Vorschriften stellen nur Anforderungen an diejenigen einzelnen Arten von Erzeugnissen, Verfahren der Herstellung, des Betriebs, der Lagerung, des Transports, des Vertriebs und der Entsorgung, für die die in diesem Bundesgesetz festgelegten Ziele für den Erlass technischer Vorschriften nicht erreicht werden den Anforderungen der allgemeinen technischen Regeln.

Spezielle technische Vorschriften stellen nur Anforderungen an diejenigen einzelnen Arten von Produkten, Verfahren der Herstellung, des Betriebs, der Lagerung, des Transports, des Verkaufs und der Entsorgung, deren Schadensgefährdungsgrad höher ist als der Schadensgefährdungsgrad nach der allgemeinen technischen Vorschrift.

1. Technische Vorschriften werden durch Bundesgesetz in der für den Erlass von Bundesgesetzen festgelegten Weise erlassen, vorbehaltlich der Bestimmungen dieses Bundesgesetzes.

2. Entwickler eines Entwurfs einer technischen Vorschrift kann jede Person sein.

3. Eine Mitteilung über die Ausarbeitung eines Entwurfs einer technischen Vorschrift ist in der Druckausgabe des Bundesvorstands für technische Vorschrift und im öffentlichen Informationssystem in elektronischer digitaler Form zu veröffentlichen.

Die Mitteilung über die Erarbeitung eines Entwurfs einer technischen Vorschrift sollte Angaben darüber enthalten, welche Produkte, Prozesse der Herstellung, des Betriebs, der Lagerung, des Transports, des Verkaufs und der Entsorgung durch die entwickelten Anforderungen mit festgelegt werden Zusammenfassung Zweck dieser technischen Vorschrift, Begründung der Notwendigkeit ihrer Entwicklung und Angabe der Anforderungen, die entwickelt werden, die von den Bestimmungen der einschlägigen internationalen Normen oder zwingenden Anforderungen abweichen, die zum Zeitpunkt der Entwicklung auf dem Territorium der Russischen Föderation in Kraft sind den Entwurf dieser technischen Vorschrift und Informationen darüber, wie Sie sich mit dem Entwurf der technischen Vorschrift vertraut machen können, Vor- oder Nachname, Name, Vatersname des Entwicklers des Entwurfs dieser technischen Vorschrift, Postanschrift und, falls vorhanden, die Anschrift Email zu denen Stellungnahmen interessierter Kreise schriftlich entgegengenommen werden sollten.

4. Ab dem Zeitpunkt der Veröffentlichung einer Bekanntmachung über die Ausarbeitung eines Entwurfs einer technischen Vorschrift steht interessierten Personen der entsprechende Entwurf einer technischen Vorschrift zur Einarbeitung zur Verfügung. Der Bauträger ist verpflichtet, dem Interessenten auf Anfrage eine Kopie des Entwurfs der technischen Vorschrift zur Verfügung zu stellen. Die Gebühr für die Bereitstellung dieser Kopie darf die Kosten ihrer Herstellung nicht übersteigen.

Der Entwickler stellt den Entwurf der technischen Vorschrift unter Berücksichtigung der von interessierten Parteien schriftlich erhaltenen Kommentare fertig, führt eine öffentliche Diskussion über den Entwurf der technischen Vorschrift und erstellt eine Liste der von interessierten Parteien schriftlich erhaltenen Kommentare mit einer Zusammenfassung des Inhalts dieser Kommentare und die Ergebnisse ihrer Diskussion.

Der Bauträger ist verpflichtet, die von interessierten Parteien schriftlich erhaltenen Stellungnahmen bis zum Datum des Inkrafttretens der durch den einschlägigen Rechtsakt angenommenen technischen Vorschrift aufzubewahren und sie den Abgeordneten der Staatsduma, den Vertretern der föderalen Exekutivbehörden und vorzulegen die in Ziffer 9 dieses Artikels genannten Sachverständigenkommissionen für technische Regulierung auf deren Antrag.

Der Zeitraum der öffentlichen Diskussion eines Entwurfs einer technischen Vorschrift ab dem Datum der Veröffentlichung einer Bekanntmachung über die Entwicklung eines Entwurfs einer technischen Vorschrift bis zum Tag der Veröffentlichung einer Bekanntmachung über den Abschluss der öffentlichen Diskussion darf nicht weniger als zwei Monate betragen.

5. Die Mitteilung über den Abschluss der öffentlichen Erörterung des Entwurfs der Technischen Vorschrift ist in der Druckausgabe des Bundesvorstands für Technische Vorschrift und im Informationssystem der Öffentlichkeit in elektronischer digitaler Form zu veröffentlichen.

Die Benachrichtigung über den Abschluss der öffentlichen Diskussion des Entwurfs einer technischen Vorschrift sollte Informationen über die Art und Weise der Einarbeitung in den Entwurf einer technischen Vorschrift und die Liste der schriftlich von interessierten Parteien eingegangenen Kommentare sowie den Vor- oder Nachnamen, Vornamen und Patronym enthalten des Entwicklers des Entwurfs einer technischen Vorschrift, Postanschrift und, falls vorhanden, E-Mail-Adresse, über die der Entwickler kontaktiert werden kann.

Ab dem Datum der Veröffentlichung der Bekanntmachung über den Abschluss der öffentlichen Diskussion über den Entwurf einer technischen Vorschrift sollten interessierte Parteien den endgültigen Entwurf einer technischen Vorschrift und die Liste der von interessierten Parteien schriftlich eingegangenen Kommentare zur Prüfung zur Verfügung haben.

6. Das föderale Exekutivorgan für technische Vorschriften ist verpflichtet, innerhalb von zehn Tagen ab dem Datum der Zahlung für die Veröffentlichung der Bekanntmachungen Bekanntmachungen über die Ausarbeitung eines Entwurfs einer technischen Vorschrift und den Abschluss der öffentlichen Diskussion dieses Entwurfs in seiner Druckschrift zu veröffentlichen. Das Verfahren zur Veröffentlichung von Benachrichtigungen und die Höhe der Zahlung für ihre Veröffentlichung werden von der Regierung der Russischen Föderation festgelegt.

7. Die Vorlage des Entwurfs des Bundesgesetzes über technische Vorschriften durch das Subjekt des Gesetzesinitiativrechts bei der Staatsduma erfolgt, wenn folgende Unterlagen vorliegen:

Begründung für die Notwendigkeit, ein Bundesgesetz über technische Vorschriften zu erlassen, in dem diejenigen Anforderungen angegeben sind, die von den Bestimmungen der einschlägigen internationalen Normen oder zwingenden Anforderungen abweichen, die zum Zeitpunkt der Ausarbeitung des Entwurfs einer technischen Vorschrift auf dem Territorium der Russischen Föderation in Kraft waren;

finanzielle und wirtschaftliche Begründung für die Annahme des Bundesgesetzes über technische Vorschriften;

die Liste der schriftlich eingegangenen Stellungnahmen interessierter Parteien gemäß Absatz 4 dieses Artikels.

Der der Staatsduma unter Beifügung der in diesem Absatz genannten Dokumente vorgelegte Entwurf des Bundesgesetzes über technische Vorschriften wird von der Staatsduma der Regierung der Russischen Föderation übermittelt. Innerhalb eines Monats übermittelt die Regierung der Russischen Föderation der Staatsduma eine Antwort auf den Entwurf des Bundesgesetzes über technische Vorschriften, die unter Berücksichtigung der Schlussfolgerungen der Expertenkommission für technische Vorschriften erstellt wurde.

8. Der von der Staatsduma in erster Lesung angenommene Entwurf des Bundesgesetzes über technische Vorschriften wird in der gedruckten Ausgabe des föderalen Exekutivorgans für technische Vorschriften und im öffentlichen Informationssystem in elektronischer digitaler Form veröffentlicht.

Änderungen des Entwurfs des Bundesgesetzes über technische Vorschriften, die in erster Lesung nach Ablauf der Einreichungsfrist beschlossen wurden, werden spätestens einen Monat vor der Beratung des Entwurfs des Bundesgesetzes über technische Vorschriften durch die Staatsduma im öffentlichen Informationssystem in elektronischer digitaler Form veröffentlicht zweite Lesung.

Das Bundesvollzugsorgan für technische Vorschriften ist verpflichtet, den Entwurf eines Bundesgesetzes über technische Vorschriften innerhalb von zehn Tagen nach Zahlungseingang für seine Veröffentlichung in seiner gedruckten Ausgabe zu veröffentlichen. Das Verfahren zur Veröffentlichung eines Entwurfs eines Bundesgesetzes über technische Vorschriften und die Höhe der Zahlung für seine Veröffentlichung werden von der Regierung der Russischen Föderation festgelegt.

Ein für die zweite Lesung ausgearbeiteter Entwurf eines föderalen Gesetzes über technische Vorschriften wird von der Staatsduma der Regierung der Russischen Föderation spätestens einen Monat vor der Behandlung dieses Entwurfs durch die Staatsduma in zweiter Lesung übermittelt. Innerhalb eines Monats übermittelt die Regierung der Russischen Föderation der Staatsduma eine Antwort auf den Entwurf des Bundesgesetzes über technische Vorschriften, die unter Berücksichtigung der Schlussfolgerungen der Expertenkommission für technische Vorschriften erstellt wurde.

9. Die Prüfung von Entwürfen technischer Vorschriften erfolgt durch Fachkommissionen für technische Vorschriften, denen paritätisch Vertreter von Bundesorganen, Wissenschaftsorganisationen, Selbstverwaltungsorganisationen, öffentliche Vereine Unternehmer und Verbraucher.

Das Verfahren zur Einrichtung und Tätigkeit von Expertenkommissionen für technische Regulierung wird von der Regierung der Russischen Föderation genehmigt. Der Bundesvorstand für technische Regulierung genehmigt die Zusammensetzung von Fachkommissionen für technische Regulierung und stellt deren Tätigkeit sicher. Sitzungen von Expertenkommissionen zur technischen Regulierung sind offen.

Die Schlussfolgerungen der Fachkommissionen zur Technischen Regulierung unterliegen der Veröffentlichungspflicht in der gedruckten Ausgabe des Bundesvorstands für Technische Regulierung und im Informationssystem der Öffentlichkeit in elektronischer digitaler Form. Das Verfahren zur Veröffentlichung solcher Schlussfolgerungen und die Höhe der Zahlung für ihre Veröffentlichung werden von der Regierung der Russischen Föderation festgelegt.

10. Wenn die technische Vorschrift den Interessen der Volkswirtschaft, der Entwicklung der materiellen und technischen Basis und dem Stand der wissenschaftlichen und technologischen Entwicklung sowie den internationalen Normen und Regeln nicht entspricht, ist die Regierung der Russischen Föderation verpflichtet das Verfahren zur Änderung der technischen Vorschrift oder zur Aufhebung der technischen Vorschrift einzuleiten.

Änderungen und Ergänzungen des Technischen Regelwerks oder dessen Aufhebung erfolgen in der Weise, die dieser Artikel und Artikel 10 dieses Bundesgesetzes für die Entwicklung und den Erlass technischer Regelwerke vorschreiben.

1. In Ausnahmefällen, wenn Umstände eintreten, die zu einer unmittelbaren Gefahr für das Leben oder die Gesundheit von Bürgern, die Umwelt, das Leben oder die Gesundheit von Tieren und Pflanzen führen, und in Fällen, in denen zur Gewährleistung der Sicherheit von Produkten Produktionsprozesse erforderlich sind , Betrieb, Lagerung, Transport, Verkauf und Entsorgung ist es erforderlich, unverzüglich einen entsprechenden ordnungsrechtlichen Rechtsakt zu technischen Vorschriften zu erlassen. Der Präsident der Russischen Föderation hat das Recht, technische Vorschriften ohne öffentliche Diskussion zu erlassen.

2. Eine technische Vorschrift kann durch ein internationales Abkommen (einschließlich eines Abkommens mit Mitgliedstaaten des Commonwealth) angenommen werden Unabhängige Staaten), vorbehaltlich der Ratifizierung gemäß den Rechtsvorschriften der Russischen Föderation. In diesem Fall wird der Entwurf einer technischen Vorschrift in der in Artikel 9 Absätze 2-6 dieses Bundesgesetzes vorgeschriebenen Weise ausgearbeitet.

3. Vor dem Inkrafttreten des Bundesgesetzes über technische Vorschriften hat die Regierung der Russischen Föderation das Recht, einen Beschluss über die betreffende technische Vorschrift zu fassen, die in der in Artikel 9 Absätze 2-6 dieses Gesetzes vorgeschriebenen Weise entwickelt wurde Bundesgesetz.

Ein Entschließungsentwurf der Regierung der Russischen Föderation über technische Vorschriften, der zur Prüfung auf einer Sitzung der Regierung der Russischen Föderation spätestens einen Monat vor seiner Prüfung vorbereitet wird, wird der zuständigen Expertenkommission für technische Vorschriften zur Prüfung übermittelt. die in der in Artikel 9 Absatz 9 dieses Bundesgesetzes vorgeschriebenen Weise errichtet wurde und arbeitet. Der Beschlussentwurf der Regierung der Russischen Föderation zu technischen Vorschriften wird auf einer Sitzung der Regierung der Russischen Föderation unter Berücksichtigung der Schlussfolgerungen der zuständigen Expertenkommission für technische Vorschriften behandelt.

Der Beschlussentwurf der Regierung der Russischen Föderation über technische Vorschriften muss in der gedruckten Ausgabe des föderalen Exekutivorgans für technische Vorschriften und im öffentlichen Informationssystem in elektronischer digitaler Form spätestens einen Monat vor seiner Prüfung auf einer Sitzung vom veröffentlicht werden die Regierung der Russischen Föderation. Das Verfahren zur Veröffentlichung des genannten Resolutionsentwurfs wird von der Regierung der Russischen Föderation festgelegt.

4. Ab dem Datum des Inkrafttretens des föderalen Gesetzes über technische Vorschriften verliert die entsprechende technische Vorschrift, die durch einen Erlass des Präsidenten der Russischen Föderation oder einen Erlass der Regierung der Russischen Föderation erlassen wurde, ihre Gültigkeit.

Kapitel 3. STANDARDISIERUNG

Die Standardisierung wird durchgeführt, um:

Erhöhung des Sicherheitsniveaus für Leben oder Gesundheit von Bürgern, Eigentum von natürlichen oder juristischen Personen, staatliches oder kommunales Eigentum, Umweltsicherheit, Sicherheit für Leben oder Gesundheit von Tieren und Pflanzen und Erleichterung der Einhaltung der Anforderungen technischer Vorschriften;

Erhöhung des Sicherheitsniveaus von Einrichtungen unter Berücksichtigung des Risikos natürlicher und von Menschen verursachter Notfälle;

Sicherstellung des wissenschaftlichen und technologischen Fortschritts;

Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit von Produkten, Arbeiten, Dienstleistungen;

rationelle Nutzung von Ressourcen;

technische und informationelle Kompatibilität;

Vergleichbarkeit von Forschungs- (Versuchs-) und Messergebnissen, technischen und wirtschaftsstatistischen Daten;

Produktaustauschbarkeit.

Die Standardisierung erfolgt nach den Grundsätzen:

freiwillige Anwendung von Standards;

maximale Berücksichtigung der legitimen Interessen interessierter Parteien bei der Entwicklung von Standards;

Anwendung einer internationalen Norm als Grundlage für die Entwicklung einer nationalen Norm, es sei denn, eine solche Anwendung wird aufgrund der Widersprüchlichkeit der Anforderungen internationaler Normen mit Klima- und geographische Merkmale Russische Föderation, technische und (oder) technologische Merkmale oder aus anderen Gründen, oder die Russische Föderation hat sich in Übereinstimmung mit festgelegten Verfahren gegen die Annahme einer internationalen Norm oder einer separaten Bestimmung davon ausgesprochen;

die Unzulässigkeit, die Herstellung und den Verkehr von Produkten, die Verrichtung von Arbeiten und die Erbringung von Dienstleistungen über das Mindestmaß hinaus zu behindern, das zur Erreichung der in Artikel 11 dieses Bundesgesetzes genannten Ziele erforderlich ist;

die Unzulässigkeit der Festlegung solcher Normen, die den technischen Vorschriften zuwiderlaufen;

Schaffung von Bedingungen für die einheitliche Anwendung von Normen.

Zu den auf dem Gebiet der Russischen Föderation verwendeten Dokumenten im Bereich der Normung gehören:

nationale Normen;

Klassifikationen, die gemäß dem festgelegten Verfahren angewendet werden, allrussische Klassifikatoren für technische, wirtschaftliche und soziale Informationen;

Organisationsstandards.

1. Das nationale Normungsgremium der Russischen Föderation (im Folgenden als das nationale Normungsgremium bezeichnet):

genehmigt nationale Standards;

nimmt ein Programm zur Entwicklung nationaler Standards an;

organisiert die Prüfung nationaler Normentwürfe;

sorgt für die Vereinbarkeit des nationalen Normungswesens mit den Interessen der Volkswirtschaft, dem Stand der materiellen und technischen Grundlagen und dem wissenschaftlich-technischen Fortschritt;

berücksichtigt nationale Standards, Standardisierungsregeln, Normen und Empfehlungen in diesem Bereich und stellt ihre Verfügbarkeit für interessierte Kreise sicher;

richtet Fachausschüsse für Normung ein und koordiniert deren Aktivitäten;

beteiligt sich gemäß den Chartas internationaler Organisationen an der Entwicklung internationaler Standards und stellt sicher, dass die Interessen der Russischen Föderation bei ihrer Annahme berücksichtigt werden;

genehmigt das Bild des Zeichens der Einhaltung nationaler Standards;

vertritt die Russische Föderation in internationalen Organisationen, die Aktivitäten im Bereich der Normung durchführen.

2. Die Regierung der Russischen Föderation bestimmt die Stelle, die befugt ist, die Aufgaben der nationalen Normungsstelle wahrzunehmen.

3. Für die Zwecke dieses Artikels bedeutet die Veröffentlichung einer nationalen Norm durch ein nationales Normungsgremium die Veröffentlichung einer nationalen Norm in russischer Sprache in einer gedruckten Veröffentlichung und in einem öffentlichen Informationssystem in elektronischer digitaler Form.

4. In die Fachausschüsse für Normung können paritätisch und auf freiwilliger Basis Vertreter von Bundesvollzugsbehörden, Wissenschaftsorganisationen, Selbstkontrollorganisationen, öffentlichen Vereinigungen der Unternehmer und Verbraucher aufgenommen werden.

Das Verfahren für die Einrichtung und den Betrieb technischer Komitees für Normung wird von der nationalen Normungsorganisation genehmigt.

Sitzungen von Fachausschüssen für Normung sind offen.

1. Nationale Standards und gesamtrussische Klassifikatoren für technische, wirtschaftliche und soziale Informationen, einschließlich der Regeln für ihre Entwicklung und Anwendung nationales System Standardisierung.

2. Nationale Normen werden nach dem durch dieses Bundesgesetz festgelegten Verfahren entwickelt. Nationale Normen werden vom nationalen Normungsgremium gemäß den Normungsregeln, Normen und Empfehlungen in diesem Bereich genehmigt.

Die nationale Norm wird auf freiwilliger Basis gleichermaßen angewendet, unabhängig vom Land und (oder) Herkunftsort der Produkte, der Durchführung von Produktionsprozessen, dem Betrieb, der Lagerung, dem Transport, dem Verkauf und der Entsorgung, der Ausführung von Arbeiten und der Erbringung von Dienstleistungen, Arten oder Merkmale von Transaktionen und (oder ) Personen, die Hersteller, Ausführende, Verkäufer, Käufer sind.

Die Anwendung der nationalen Norm wird durch das Konformitätszeichen zur nationalen Norm bestätigt.

3. Allrussische Klassifikatoren für technische, wirtschaftliche und soziale Informationen (im Folgenden: allrussische Klassifikatoren) - Regulierungsdokumente, die technische, wirtschaftliche und soziale Informationen gemäß ihrer Klassifikation (Klassen, Gruppen, Typen usw.) verteilen und obligatorisch sind zur Verwendung bei der Erstellung staatlicher Informationssysteme und Informationsressourcen und des ressortübergreifenden Informationsaustauschs.

Das Verfahren zur Entwicklung, Annahme, Umsetzung, Aufrechterhaltung und Anwendung gesamtrussischer Klassifikatoren im sozioökonomischen Bereich (einschließlich im Bereich Prognosen, statistische Rechnungslegung, Bankwesen, Steuern, abteilungsübergreifender Informationsaustausch, Erstellung von Informationssystemen und Informationsressourcen ) wird von der Regierung der Russischen Föderation errichtet.

1. Das nationale Normungsgremium entwickelt und genehmigt ein Programm zur Entwicklung nationaler Normen. Das nationale Normungsgremium stellt interessierten Personen das nationale Normungsprogramm zur Einsichtnahme zur Verfügung.

2. Entwickler der nationalen Norm kann jede Person sein.

3. Die Mitteilung über die Erarbeitung einer nationalen Norm ist an die nationale Normungsstelle zu richten und im öffentlichen Informationssystem in elektronischer digitaler Form und in der gedruckten Ausgabe des Bundesvorstands für technische Regulierung zu veröffentlichen. Die Mitteilung über die Erarbeitung einer nationalen Norm sollte Angaben zu den Bestimmungen des Entwurfs einer nationalen Norm enthalten, die von den Bestimmungen der entsprechenden internationalen Normen abweichen.

Der Entwickler der nationalen Norm muss sicherstellen, dass der Entwurf der nationalen Norm interessierten Parteien zur Überprüfung zur Verfügung steht. Der Entwickler ist verpflichtet, dem Interessenten auf Anfrage eine Kopie des nationalen Normentwurfs zur Verfügung zu stellen. Die vom Entwickler erhobene Gebühr für die Bereitstellung der angegebenen Kopie darf die Kosten ihrer Herstellung nicht übersteigen.

Für den Fall, dass der Entwickler der nationalen Norm ist Bundesbehörde Exekutive wird die Gebühr für die Bereitstellung einer Kopie des nationalen Normentwurfs an den Bundeshaushalt abgeführt.

4. Der Entwickler stellt den Entwurf einer nationalen Norm unter Berücksichtigung der schriftlich von interessierten Kreisen eingegangenen Stellungnahmen fertig, führt eine öffentliche Diskussion über den Entwurf einer nationalen Norm durch und erstellt eine Liste der schriftlich von interessierten Kreisen eingegangenen Stellungnahmen mit einer Zusammenfassung des Inhalts diese Kommentare und die Ergebnisse ihrer Diskussion.

Der Entwickler ist verpflichtet, die schriftlich erhaltenen Stellungnahmen interessierter Kreise bis zur Genehmigung der nationalen Norm aufzubewahren und auf deren Verlangen den nationalen Normungsgremien und Fachausschüssen zur Normung vorzulegen.

Der Zeitraum der öffentlichen Diskussion des Entwurfs einer nationalen Norm ab dem Datum der Veröffentlichung der Bekanntmachung über die Entwicklung des Entwurfs einer nationalen Norm bis zum Tag der Veröffentlichung der Bekanntmachung über den Abschluss der öffentlichen Diskussion darf zwei Monate nicht unterschreiten.

5. Die Mitteilung über den Abschluss der öffentlichen Diskussion des Entwurfs einer nationalen Norm ist in der Druckausgabe des Bundesvorstands für technische Regulierung und im Informationssystem der Öffentlichkeit in elektronischer digitaler Form zu veröffentlichen.

Ab dem Datum der Veröffentlichung der Benachrichtigung über den Abschluss der öffentlichen Diskussion des Entwurfs einer nationalen Norm sollten der endgültige Entwurf einer nationalen Norm und die Liste der von interessierten Kreisen schriftlich eingegangenen Kommentare interessierten Kreisen zur Prüfung zur Verfügung stehen.

6. Das Verfahren zur Veröffentlichung einer Bekanntmachung über die Entwicklung eines Entwurfs einer nationalen Norm und einer Bekanntmachung über den Abschluss der öffentlichen Diskussion eines Entwurfs einer nationalen Norm sowie die Höhe der Zahlung für ihre Veröffentlichung werden von der Regierung der Russischen Föderation festgelegt.

7. Der Entwurf einer nationalen Norm wird zusammen mit der Liste der schriftlich eingegangenen Stellungnahmen interessierter Kreise vom Entwickler dem Technischen Komitee für Normung vorgelegt, das die Prüfung dieses Entwurfs organisiert.

8. Auf der Grundlage der in Absatz 7 dieses Artikels genannten Unterlagen und unter Berücksichtigung der Prüfungsergebnisse bereitet der Technische Ausschuss für Normung einen begründeten Vorschlag zur Annahme oder Ablehnung des Entwurfs einer nationalen Norm vor. Dieser Vorschlag wird zusammen mit den in Absatz 7 dieses Artikels genannten Unterlagen und den Ergebnissen der Prüfung an das nationale Normungsgremium übermittelt. Das nationale Normungsgremium entscheidet auf der Grundlage der vom Technischen Komitee für Normung vorgelegten Unterlagen über die Genehmigung oder Ablehnung der nationalen Norm.

Der Genehmigungsbescheid der nationalen Norm ist innerhalb von dreißig Tagen ab dem Datum der Genehmigung der nationalen Norm in der Druckausgabe des Bundesvorstands für technische Regulierung und im öffentlichen Informationssystem in elektronischer digitaler Form zu veröffentlichen.

Falls die nationale Norm abgelehnt wird, wird dem Entwickler des Entwurfs der nationalen Norm eine begründete Entscheidung der nationalen Normungsorganisation mit den in Absatz 7 dieses Artikels genannten Dokumenten übermittelt.

9. Das nationale Normungsgremium genehmigt und veröffentlicht in der gedruckten Ausgabe des Bundesvorstands für technische Regulierung und im öffentlichen Informationssystem in elektronischer digitaler Form eine Liste nationaler Normen, die auf freiwilliger Basis angewendet werden können, um die Anforderungen zu erfüllen technische Vorschriften.

1. Die Standards von Organisationen, einschließlich kommerzieller, öffentlicher, wissenschaftlicher Organisationen, Selbstregulierungsorganisationen, Vereinigungen juristischer Personen, können von ihnen unabhängig entwickelt und genehmigt werden, basierend auf der Notwendigkeit, diese Standards für die in Artikel 11 dieser Richtlinie genannten Zwecke anzuwenden Bundesgesetz zur Verbesserung der Produktion und Sicherung von Qualitätsprodukten, Arbeitsausführung, Erbringung von Dienstleistungen sowie zur Verbreitung und Nutzung von Forschungsergebnissen (Tests), Messungen und Entwicklungen auf verschiedenen Wissensgebieten.

Das Verfahren zur Entwicklung, Genehmigung, Aufzeichnung, Änderung und Aufhebung der Standards von Organisationen wird von ihnen unter Berücksichtigung der Bestimmungen von Artikel 12 dieses Bundesgesetzes unabhängig festgelegt.

Der Normentwurf der Organisation kann vom Entwickler dem Fachausschuss für Normung vorgelegt werden, der die Prüfung dieses Entwurfs organisiert. Basierend auf den Ergebnissen der Prüfung dieses Projekts erstellt der Fachausschuss für Normung eine Schlussfolgerung, die dem Entwickler des Normentwurfs zugesandt wird.

2. Die Standards von Organisationen werden gleichermaßen angewendet, unabhängig vom Land und (oder) Herkunftsort der Produkte, der Durchführung von Produktionsprozessen, dem Betrieb, der Lagerung, dem Transport, dem Verkauf und der Entsorgung, der Ausführung von Arbeiten und der Erbringung von Dienstleistungen, Arten oder Merkmale von Transaktionen und (oder) Personen, die Hersteller, Ausführende, Verkäufer, Käufer sind.

Kapitel 4. KONFORMITÄTSBESTÄTIGUNG

Die Konformitätsbestätigung wird durchgeführt, um:

Zertifizierung der Übereinstimmung von Produkten, Produktionsprozessen, Betrieb, Lagerung, Transport, Verkauf und Entsorgung, Werken, Dienstleistungen oder anderen Gegenständen mit technischen Vorschriften, Normen, Vertragsbedingungen;

Unterstützung von Käufern bei der kompetenten Auswahl von Produkten, Arbeiten, Dienstleistungen;

Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit von Produkten, Arbeiten, Dienstleistungen auf dem russischen und internationalen Markt;

Schaffung von Bedingungen für die Gewährleistung des freien Warenverkehrs auf dem Territorium der Russischen Föderation sowie für die Durchführung der internationalen wirtschaftlichen, wissenschaftlichen und technischen Zusammenarbeit und des internationalen Handels.

1. Die Konformitätsbewertung erfolgt nach den Grundsätzen:

Verfügbarkeit von Informationen über das Verfahren zur Durchführung der Konformitätsbewertung für interessierte Parteien;

die Unzulässigkeit der Anwendung einer obligatorischen Konformitätsbestätigung auf Gegenstände, für die die Anforderungen technischer Vorschriften nicht festgelegt sind;

Erstellung einer Liste von Formularen und Schemata für die obligatorische Konformitätsbewertung für bestimmte Arten von Produkten in der einschlägigen technischen Vorschrift;

Reduzierung der Zeit für die Umsetzung der obligatorischen Konformitätsbestätigung und der Kosten für den Antragsteller;

Unzulässigkeit des Zwangs zur Durchführung einer freiwilligen Konformitätsbestätigung, auch in einem bestimmten System der freiwilligen Zertifizierung;

Schutz der Eigentumsinteressen von Antragstellern, Wahrung von Geschäftsgeheimnissen in Bezug auf Informationen, die bei der Konformitätsbestätigung erlangt wurden;

Unzulässigkeit, die obligatorische Konformitätsbestätigung durch eine freiwillige Zertifizierung zu ersetzen.

2. Die Konformitätsbewertung wird unabhängig vom Land und (oder) Herkunftsort der Produkte, der Durchführung von Produktionsprozessen, dem Betrieb, der Lagerung, dem Transport, dem Verkauf und der Entsorgung, der Ausführung von Arbeiten und der Erbringung von Dienstleistungen und der Art gleichermaßen entwickelt und angewendet oder Merkmale von Transaktionen und (oder) Personen, die Hersteller, Ausführende, Verkäufer, Käufer sind.

1. Die Konformitätsbewertung auf dem Territorium der Russischen Föderation kann freiwillig oder obligatorisch sein.

2. Die freiwillige Bestätigung der Konformität erfolgt in Form einer freiwilligen Zertifizierung.

3. Die obligatorische Konformitätsbestätigung erfolgt in folgenden Formen:

obligatorische Zertifizierung.

4. Das Verfahren zur Anwendung der Formulare der obligatorischen Konformitätsbestätigung wird durch dieses Bundesgesetz festgelegt.

1. Die freiwillige Konformitätsbestätigung erfolgt auf Initiative des Antragstellers zu den Bedingungen der Vereinbarung zwischen dem Antragsteller und der Zertifizierungsstelle. Eine freiwillige Konformitätsbestätigung kann durchgeführt werden, um die Übereinstimmung mit nationalen Standards, Standards von Organisationen, freiwilligen Zertifizierungssystemen und Vertragsbedingungen festzustellen.

Gegenstand der freiwilligen Konformitätsbestätigung sind Produkte, Prozesse der Herstellung, des Betriebs, der Lagerung, des Transports, des Verkaufs und der Entsorgung, Arbeiten und Dienstleistungen sowie sonstige Gegenstände, an die Normen, freiwillige Zertifizierungssysteme und Verträge Anforderungen stellen.

Zertifizierungsstelle:

führt die Konformitätsbestätigung von Gegenständen der freiwilligen Konformitätsbestätigung durch;

stellt Konformitätsbescheinigungen für Objekte aus, die die freiwillige Zertifizierung bestanden haben;

erteilt Antragstellern das Recht zur Nutzung des Konformitätszeichens, wenn die Nutzung des Konformitätszeichens durch das einschlägige System der freiwilligen Zertifizierung vorgesehen ist;

die von ihm ausgestellten Konformitätsbescheinigungen aussetzt oder beendet.

2. Ein freiwilliges Zertifizierungssystem kann von einer juristischen Person und (oder) einem einzelnen Unternehmer oder mehreren juristischen Personen und (oder) einzelnen Unternehmern geschaffen werden.

Die Person oder Personen, die das freiwillige Zertifizierungssystem erstellt haben, erstellen eine Liste der zertifizierungspflichtigen Objekte und ihrer Merkmale, für deren Einhaltung die freiwillige Zertifizierung durchgeführt wird, die Regeln für die Durchführung der von diesem freiwilligen Zertifizierungssystem vorgesehenen Arbeiten und das Verfahren für ihre Zahlung , bestimmen die Teilnehmer an diesem freiwilligen Zertifizierungssystem. Das freiwillige Zertifizierungssystem kann die Verwendung eines Konformitätszeichens vorsehen.

3. Das freiwillige Zertifizierungssystem kann beim Bundesvollzugsorgan für technische Regulierung registriert werden.

Zur Anmeldung eines freiwilligen Zertifizierungssystems werden dem Bundesvorstand für technische Regulierung folgende Unterlagen vorgelegt:

Bescheinigung über die staatliche Registrierung einer juristischen Person und (oder) eines einzelnen Unternehmers;

Regeln für das Funktionieren des freiwilligen Zertifizierungssystems, die die Bestimmungen von Absatz 2 dieses Artikels vorsehen;

Abbildung des Konformitätszeichens, das in diesem System der freiwilligen Zertifizierung verwendet wird, wenn die Verwendung des Konformitätszeichens vorgesehen ist, und das Verfahren zur Anbringung des Konformitätszeichens;

Dokument, das die Zahlung für die Registrierung des freiwilligen Zertifizierungssystems bestätigt.

Die Registrierung eines freiwilligen Zertifizierungssystems erfolgt innerhalb von fünf Tagen ab dem Datum der Einreichung der in diesem Absatz vorgesehenen Unterlagen für die Registrierung eines freiwilligen Zertifizierungssystems bei der föderalen Exekutivbehörde für technische Regulierung. Das Verfahren zur Registrierung eines freiwilligen Zertifizierungssystems und die Höhe der Registrierungsgebühr werden von der Regierung der Russischen Föderation festgelegt. Die Gebühr für die Registrierung des freiwilligen Zertifizierungssystems ist an den Bundeshaushalt abzuführen.

4. Die Verweigerung der Registrierung eines freiwilligen Zertifizierungssystems ist nur zulässig, wenn die in Absatz 3 dieses Artikels genannten Dokumente nicht eingereicht werden oder wenn der Name des Systems und (oder) das Bild des Konformitätszeichens mit dem Namen des übereinstimmen das System und (oder) das Bild des Konformitätszeichens des zuvor registrierten freiwilligen Zertifizierungssystems. Eine Mitteilung über die Ablehnung der Registrierung eines freiwilligen Zertifizierungssystems wird dem Antragsteller innerhalb von drei Tagen nach dem Datum der Entscheidung über die Ablehnung der Registrierung dieses Systems unter Angabe der Gründe für die Ablehnung zugesandt.

Die Ablehnung der Registrierung eines freiwilligen Zertifizierungssystems kann vor Gericht angefochten werden.

5. Das föderale Exekutivorgan für technische Regulierung führt ein einheitliches Register der registrierten freiwilligen Zertifizierungssysteme, das Informationen über juristische Personen und (oder) einzelne Unternehmer enthält, die freiwillige Zertifizierungssysteme geschaffen haben, über die Regeln für das Funktionieren freiwilliger Zertifizierungssysteme, die vorsehen die Bestimmungen von Absatz 2 dieses Artikels, Konformitätszeichen und die Reihenfolge ihrer Anbringung. Der Bundesvollzugsorgan für Technische Regulierung hat sicherzustellen, dass die im einheitlichen Register der registrierten freiwilligen Zertifizierungssysteme enthaltenen Informationen für interessierte Kreise zugänglich sind.

Verhaltensordnung einheitliches Register registrierte freiwillige Zertifizierungssysteme und das Verfahren zur Auskunftserteilung aus diesem Register werden vom Bundesvollzugsorgan für technische Regulierung festgelegt.

1. Im freiwilligen Zertifizierungssystem zertifizierte Zertifizierungsobjekte dürfen mit dem Konformitätszeichen des freiwilligen Zertifizierungssystems gekennzeichnet werden. Das Verfahren zur Anbringung eines solchen Konformitätszeichens wird durch die Regeln des jeweiligen freiwilligen Zertifizierungssystems festgelegt.

2. Die Anbringung des Konformitätszeichens für die nationale Norm erfolgt durch den Antragsteller auf freiwilliger Basis in einer für den Antragsteller bequemen Weise in der von der nationalen Normungsorganisation festgelegten Weise.

3. Gegenstände, deren Konformität nicht nach dem durch dieses Bundesgesetz festgelegten Verfahren bestätigt wurde, dürfen nicht mit einem Konformitätszeichen gekennzeichnet werden.

1. Die obligatorische Konformitätsbestätigung wird nur in den durch die einschlägige technische Vorschrift festgelegten Fällen und ausschließlich zur Erfüllung der Anforderungen der technischen Vorschrift durchgeführt.

Gegenstand der obligatorischen Konformitätsbestätigung können nur Produkte sein, die auf dem Territorium der Russischen Föderation in Verkehr gebracht werden.

2. Die Form und Schemata der obligatorischen Konformitätsbestätigung können nur durch die technischen Vorschriften unter Berücksichtigung des Risikograds der Nichterreichung der Ziele der technischen Vorschriften festgelegt werden.

3. Die Konformitätserklärung und die Konformitätsbescheinigung haben unabhängig von den Regelungen zur obligatorischen Konformitätsbestätigung die gleiche Rechtskraft und sind in der gesamten Russischen Föderation gültig.

4. Arbeiten zur obligatorischen Konformitätsbestätigung sind vom Antragsteller kostenpflichtig.

Die Regierung der Russischen Föderation legt eine Methode zur Bestimmung der Arbeitskosten für die obligatorische Konformitätsbestätigung fest, die die Anwendung einheitlicher Regeln und Grundsätze für die Preisfestsetzung für Produkte gleicher oder ähnlicher Art unabhängig vom Land und (oder ) Herkunftsort sowie Personen, die Antragsteller sind.

Annahme einer Konformitätserklärung aufgrund eigener Nachweise;

Annahme einer Konformitätserklärung auf der Grundlage eigener Nachweise, Nachweise, die unter Beteiligung der Zertifizierungsstelle und (oder) eines akkreditierten Prüflabors (Zentrale) (im Folgenden als Dritte bezeichnet) erlangt wurden.

Bei der Konformitätserklärung kann der Antragsteller eine juristische Person sein, die gemäß den Rechtsvorschriften der Russischen Föderation auf ihrem Hoheitsgebiet registriert ist, oder Individuell als Einzelunternehmer oder als Hersteller oder Verkäufer oder in Ausübung der Funktionen eines ausländischen Herstellers aufgrund einer Vereinbarung mit ihm in Bezug auf die Sicherstellung der Übereinstimmung der gelieferten Produkte mit den Anforderungen der technischen Regeln und in Bezug auf die Verantwortung für Nichtübereinstimmung der gelieferten Produkte mit den Anforderungen der technischen Vorschriften (eine Person, die die Funktionen eines ausländischen Herstellers ausübt).

Der Kreis der Bewerber wird durch die einschlägigen technischen Regeln festgelegt.

Das System der Konformitätserklärung unter Beteiligung eines Dritten wird in der technischen Vorschrift festgelegt, wenn das Fehlen eines Dritten dazu führt, dass die Ziele der Konformitätsbewertung nicht erreicht werden.

2. Bei der Konformitätserklärung aufgrund eigener Nachweise erstellt der Antragsteller selbstständig Beweismittel, um die Übereinstimmung von Produkten mit den Anforderungen technischer Regelwerke zu bestätigen. Als Beweismittel dienen technische Unterlagen, Ergebnisse eigener Untersuchungen (Prüfungen) und Messungen und (oder) andere Unterlagen, die als motivierte Grundlage für die Bestätigung der Übereinstimmung der Produkte mit den Anforderungen der technischen Vorschriften dienten. Die Zusammensetzung der Beweismittel richtet sich nach den einschlägigen technischen Regeln.

3. Bei der Konformitätserklärung auf der Grundlage eigener Beweise und Beweise, die unter Beteiligung eines Dritten erlangt wurden, hat der Antragsteller nach seiner Wahl zusätzlich zu seinen eigenen Beweisen in der in Absatz 2 dieses Artikels vorgeschriebenen Weise gebildet:

enthält in den Beweismaterialien die Protokolle von Studien (Tests) und Messungen, die in einem akkreditierten Testlabor (Zentrum) durchgeführt wurden;

stellt ein Qualitätssystemzertifikat bereit, für das die Kontrolle (Überwachung) der Zertifizierungsstelle, die dieses Zertifikat ausgestellt hat, über den Zertifizierungsgegenstand erbracht wird.

4. Das Qualitätssystemzertifikat kann als Teil des Nachweises bei der Abgabe einer Konformitätserklärung für jedes Produkt verwendet werden, außer in dem Fall, dass für solche Produkte durch technische Vorschriften eine andere Form der Konformitätsbestätigung vorgesehen ist.

Name und Ort des Herstellers;

Angaben zum Gegenstand der Konformitätsbestätigung, anhand derer dieser Gegenstand identifiziert werden kann;

Name der technischen Vorschrift, deren Einhaltung die Produkte bestätigen;

Angabe des Konformitätserklärungssystems;

die Aussage des Antragstellers zur Sicherheit des Produkts bei bestimmungsgemäßer Verwendung und wenn der Antragsteller Maßnahmen ergreift, um sicherzustellen, dass das Produkt den Anforderungen der technischen Regeln entspricht;

Informationen über die durchgeführten Studien (Tests) und Messungen, das Zertifikat des Qualitätssystems sowie die Dokumente, die als Grundlage für die Bestätigung der Konformität der Produkte mit den Anforderungen der technischen Vorschriften dienten;

Gültigkeitsdauer der Konformitätserklärung;

sonstige Angaben, die in den einschlägigen technischen Vorschriften vorgesehen sind.

Die Gültigkeitsdauer der Konformitätserklärung wird durch das technische Regelwerk bestimmt.

Die Form der Konformitätserklärung wird vom Bundesvollzugsorgan für technische Regulierung genehmigt.

6. Eine gemäß den festgelegten Regeln erstellte Konformitätserklärung muss innerhalb von drei Tagen vom föderalen Exekutivorgan für technische Regulierung registriert werden.

Zur Eintragung einer Konformitätserklärung hat der Antragsteller dem föderalen Exekutivorgan für technische Regulierung eine gemäß den Anforderungen des Absatzes 5 dieses Artikels erstellte Konformitätserklärung vorzulegen.

Das Verfahren zur Führung des Registers der Konformitätserklärungen, das Verfahren zur Bereitstellung der in diesem Register enthaltenen Informationen und das Verfahren zur Bezahlung der Bereitstellung der in diesem Register enthaltenen Informationen werden von der Regierung der Russischen Föderation festgelegt.

7. Die Konformitätserklärung und die Nachweisdokumente werden vom Antragsteller drei Jahre ab dem Ablaufdatum der Erklärung aufbewahrt. Die zweite Ausfertigung der Konformitätserklärung wird beim Bundesvorstand für technische Regulierung aufbewahrt.

1. Die obligatorische Zertifizierung erfolgt durch die Zertifizierungsstelle aufgrund einer Vereinbarung mit dem Antragsteller. Zertifizierungssysteme, die für die Zertifizierung bestimmter Arten von Produkten verwendet werden, werden durch die entsprechenden technischen Vorschriften festgelegt.

2. Die Übereinstimmung der Produkte mit den Anforderungen der technischen Regelwerke wird durch eine Konformitätsbescheinigung bestätigt, die dem Antragsteller von der Zertifizierungsstelle ausgestellt wird.

Die Konformitätsbescheinigung umfasst:

Name und Wohnort des Antragstellers;

Name und Ort des Herstellers der zertifizierten Produkte;

Name und Ort der Zertifizierungsstelle, die die Konformitätsbescheinigung ausgestellt hat;

Informationen über das Zertifizierungsobjekt, die es ermöglichen, dieses Objekt zu identifizieren;

Name der technischen Vorschrift zur Erfüllung der Anforderungen, deren Zertifizierung durchgeführt wurde;

Angaben zu den durchgeführten Studien (Tests) und Messungen;

Angaben zu den vom Antragsteller bei der Zertifizierungsstelle eingereichten Unterlagen zum Nachweis der Produktkonformität mit den Anforderungen der technischen Regelwerke;

Gültigkeitsdauer der Konformitätsbescheinigung.

Die Gültigkeitsdauer der Konformitätsbescheinigung richtet sich nach den einschlägigen technischen Regelwerken.

Die Form der Konformitätsbescheinigung wird vom Bundesvollzugsorgan für technische Regulierung genehmigt.

1. Die obligatorische Zertifizierung wird von einer Zertifizierungsstelle durchgeführt, die gemäß dem von der Regierung der Russischen Föderation festgelegten Verfahren akkreditiert ist.

2. Zertifizierungsstelle:

engagiert sich auf vertraglicher Basis für Forschungs- (Prüf-) und Messprüflaboratorien (Zentren), die in der von der Regierung der Russischen Föderation festgelegten Weise akkreditiert sind (im Folgenden als akkreditierte Prüflaboratorien (Zentren) bezeichnet);

die Kontrolle über die Zertifizierungsgegenstände ausübt, wenn eine solche Kontrolle durch das entsprechende Schema der obligatorischen Zertifizierung und den Vertrag vorgesehen ist;

führt ein Verzeichnis der von ihm ausgestellten Konformitätsbescheinigungen;

informiert die zuständigen Stellen der staatlichen Kontrolle (Aufsicht) über die Einhaltung der Anforderungen der technischen Vorschriften für Produkte, die zur Zertifizierung eingereicht, aber nicht bestanden wurden;

die von ihm ausgestellte Konformitätsbescheinigung aussetzt oder beendet;

stellt sicher, dass die Antragsteller Informationen über das Verfahren zur Durchführung der obligatorischen Zertifizierung erhalten;

legt die Kosten der Zertifizierungsarbeiten auf der Grundlage der von der Regierung der Russischen Föderation genehmigten Methode zur Bestimmung der Kosten solcher Arbeiten fest.

3. Das Bundesvollzugsorgan für technische Regulierung führt ein einheitliches Verzeichnis der ausgestellten Konformitätsbescheinigungen.

Das Verfahren zur Führung eines einheitlichen Registers der ausgestellten Konformitätsbescheinigungen, das Verfahren zur Bereitstellung der im einheitlichen Register enthaltenen Informationen und das Zahlungsverfahren für die Bereitstellung der im angegebenen Register enthaltenen Informationen werden von der Regierung der Russischen Föderation festgelegt.

Das Verfahren zur Übertragung von Informationen über ausgestellte Konformitätsbescheinigungen in das einheitliche Register ausgestellter Zertifikate wird vom föderalen Exekutivorgan für technische Regulierung festgelegt.

4. Forschung (Prüfung) und Messung von Produkten bei der Durchführung der obligatorischen Zertifizierung werden von akkreditierten Prüflaboratorien (Zentren) durchgeführt.

Akkreditierte Prüflaboratorien (Zentren) führen Forschungen (Tests) und Messungen von Produkten in ihrem Akkreditierungsbereich auf der Grundlage von Verträgen mit Zertifizierungsstellen durch. Zertifizierungsstellen sind nicht berechtigt, akkreditierten Prüflaboratorien (Zentren) Auskünfte über den Antragsteller zu erteilen.

Ein akkreditiertes Prüflabor (Zentrum) fasst die Ergebnisse von Studien (Tests) und Messungen in den entsprechenden Protokollen zusammen, auf deren Grundlage die Zertifizierungsstelle über die Ausstellung oder Ablehnung eines Konformitätszertifikats entscheidet. Ein akkreditiertes Prüflabor (Zentrale) ist verpflichtet, die Zuverlässigkeit der Ergebnisse von Untersuchungen (Prüfungen) und Messungen sicherzustellen.

1. Produkte, deren Übereinstimmung mit den Anforderungen technischer Regeln in der durch dieses Bundesgesetz vorgeschriebenen Weise bestätigt wird, sind mit einem Verkehrszeichen zu kennzeichnen. Das Bild des Verkehrszeichens auf dem Markt wird von der Regierung der Russischen Föderation festgelegt. Dieses Zeichen ist kein besonderes geschütztes Zeichen und wird zu Informationszwecken verwendet.

2. Die Kennzeichnung mit dem Verkehrszeichen erfolgt durch den Antragsteller selbstständig in jeder für ihn geeigneten Weise.

Produkte, deren Übereinstimmung mit den Anforderungen technischer Vorschriften nicht nach dem durch dieses Bundesgesetz festgelegten Verfahren bestätigt wurde, dürfen nicht mit einem Verkehrszeichen auf dem Markt gekennzeichnet werden.

1. Der Antragsteller hat das Recht:

wählen Sie die Form und das Schema der Konformitätsbestätigung, die für bestimmte Arten von Produkten durch die einschlägigen technischen Vorschriften vorgesehen sind;

eine obligatorische Zertifizierung bei jeder Zertifizierungsstelle beantragen, deren Akkreditierungsbereich die Produkte abdeckt, die der Antragsteller zu zertifizieren beabsichtigt;

wenden Sie sich mit Beschwerden über rechtswidrige Handlungen von Zertifizierungsstellen und akkreditierten Prüflaboratorien (Zentren) gemäß den Rechtsvorschriften der Russischen Föderation an die Akkreditierungsstelle.

2. Der Antragsteller ist verpflichtet:

Gewährleistung der Übereinstimmung der Produkte mit den Anforderungen der technischen Vorschriften;

Konformitätsbestätigungspflichtige Produkte erst nach erfolgter Konformitätsbestätigung in den Verkehr bringen;

in der begleitenden technischen Dokumentation und bei der Kennzeichnung von Produkten Informationen über die Konformitätsbescheinigung oder Konformitätserklärung angeben;

den Organen der staatlichen Kontrolle (Aufsicht) über die Einhaltung der Anforderungen der technischen Vorschriften sowie den interessierten Parteien Dokumente vorlegen, die die Konformität der Produkte mit den Anforderungen der technischen Vorschriften bestätigen (Konformitätserklärung, Konformitätsbescheinigung oder Kopien davon);

den Verkauf von Produkten aussetzen oder beenden, wenn das Konformitätszertifikat oder die Konformitätserklärung abgelaufen ist oder die Gültigkeit des Konformitätszertifikats oder der Konformitätserklärung ausgesetzt oder beendet wurde;

der Zertifizierungsstelle Änderungen an der technischen Dokumentation mitteilen oder technologische Prozesse Herstellung zertifizierter Produkte;

die Produktion von Produkten auszusetzen, die die Konformitätsbestätigung bestanden haben und die Anforderungen der technischen Vorschriften nicht erfüllen, basierend auf Entscheidungen staatlicher Kontrollorgane (Aufsichtsbehörden) zur Einhaltung der Anforderungen der technischen Vorschriften.

1. Produkte, die der obligatorischen Konformitätsbestätigung unterliegen, unter Zollregelungen zu stellen, die die Möglichkeit der Veräußerung oder Verwendung dieser Produkte gemäß ihrem Zweck im Zollgebiet der Russischen Föderation vorsehen, gleichzeitig mit den Zollbehörden Zollerklärung der Antragsteller oder eine von ihm bevollmächtigte Person hat eine Konformitätserklärung oder eine Konformitätsbescheinigung oder Unterlagen über ihre Anerkennung nach § 30 dieses Bundesgesetzes vorzulegen. Die Vorlage dieser Dokumente ist nicht erforderlich, wenn die Produkte in das Zollverweigerungsregime zugunsten des Staates überführt werden.

Für die Zwecke der Zollabfertigung von Produkten werden die Listen der unter Absatz 1 dieses Absatzes fallenden Produkte unter Angabe der Codes der Warennomenklatur für die Außenwirtschaftstätigkeit von der Regierung der Russischen Föderation auf der Grundlage technischer Vorschriften genehmigt.

2. Produkte, die gemäß den Bestimmungen von Absatz 2 von Satz 1 dieses Artikels bestimmt sind, vorbehaltlich der obligatorischen Konformitätsbestätigung, in das Zollgebiet der Russischen Föderation eingeführt und Zollregelungen unterworfen werden, die keine Möglichkeit ihrer Veräußerung vorsehen , werden von den Zollbehörden der Russischen Föderation ohne Vorlage der in Absatz 1 Absatz 1 dieses Artikels genannten Dokumente über die Einhaltung in das Hoheitsgebiet der Russischen Föderation überführt.

3. Das Verfahren für die Einfuhr von Produkten in das Zollgebiet der Russischen Föderation, die der obligatorischen Konformitätsbestätigung unterliegen und gemäß den Bestimmungen von Absatz 2 des Absatzes 1 dieses Artikels und unter Berücksichtigung der Bestimmungen des Absatzes 2 dieses Artikels festgelegt wurden Artikel wird von der Regierung der Russischen Föderation genehmigt.

Konformitätsbewertungsdokumente, Konformitätszeichen, Forschungs- (Test-) und Produktmessprotokolle, die außerhalb des Hoheitsgebiets der Russischen Föderation erworben wurden, können gemäß den internationalen Verträgen der Russischen Föderation anerkannt werden.

Kapitel 5. AKKREDITIERUNG VON ZERTIFIZIERUNGSSTELLEN UND PRÜFLABORS (ZENTREN)

1. Die Akkreditierung von Zertifizierungsstellen und Prüflaboratorien (Zentren) erfolgt, um:

Bestätigung der Kompetenz von Zertifizierungsstellen und Prüflaboratorien (Zentren), die Arbeiten zur Konformitätsbewertung durchführen;

Gewährleistung des Vertrauens von Herstellern, Verkäufern und Käufern in die Aktivitäten von Zertifizierungsstellen und akkreditierten Prüflabors (Zentren);

Schaffung von Bedingungen für die Anerkennung der Ergebnisse der Aktivitäten von Zertifizierungsstellen und akkreditierten Prüflaboratorien (Zentren).

2. Die Akkreditierung von Zertifizierungsstellen und Prüflaboratorien (Zentren), die Arbeiten zur Konformitätsbewertung durchführen, erfolgt auf der Grundlage der folgenden Grundsätze:

Freiwilligkeit;

Offenheit und Zugänglichkeit von Akkreditierungsregeln;

Kompetenz und Unabhängigkeit von Akkreditierungsstellen;

die Unzulässigkeit von Wettbewerbsbeschränkungen und Hindernissen für die Nutzung der Dienste von Zertifizierungsstellen und akkreditierten Prüflaboratorien (Zentren);

Gewährleistung gleicher Bedingungen für Personen, die eine Akkreditierung beantragen;

Unzulässigkeit der Zusammenlegung von Befugnissen zur Akkreditierung und Konformitätsbewertung;

die Unzulässigkeit, die Gültigkeit von Akkreditierungsurkunden in bestimmten Gebieten zu beschränken.

3. Die Akkreditierung von Zertifizierungsstellen und Prüflaboratorien (Zentren), die Arbeiten zur Konformitätsbewertung durchführen, erfolgt in der von der Regierung der Russischen Föderation festgelegten Weise.

Kapitel 6. STAATLICHE KONTROLLE (AUFSICHT) ÜBER DIE EINHALTUNG DER ANFORDERUNGEN DER TECHNISCHEN VORSCHRIFTEN

1. Die staatliche Kontrolle (Aufsicht) über die Einhaltung der Anforderungen der technischen Vorschriften wird von den föderalen Exekutivbehörden, den ihnen unterstellten Exekutivbehörden der Teileinheiten der Russischen Föderation durchgeführt Regierungsbehörden befugt, die staatliche Kontrolle (Aufsicht) gemäß den Rechtsvorschriften der Russischen Föderation durchzuführen (im Folgenden als staatliche Kontroll- (Aufsichts-) Stellen bezeichnet).

2. Die staatliche Kontrolle (Aufsicht) über die Einhaltung der Anforderungen der technischen Vorschriften wird von Beamten der staatlichen Kontroll- (Aufsichts-) Stellen in der von der Gesetzgebung der Russischen Föderation vorgeschriebenen Weise durchgeführt.

1. Die staatliche Kontrolle (Aufsicht) über die Einhaltung der Anforderungen der technischen Vorschriften erfolgt in Bezug auf Produkte, Herstellungsverfahren, Betrieb, Lagerung, Transport, Verkauf und Entsorgung ausschließlich im Hinblick auf die Einhaltung der Anforderungen der einschlägigen technischen Vorschriften.

2. In Bezug auf Produkte erfolgt die staatliche Kontrolle (Überwachung) über die Einhaltung der Anforderungen der technischen Vorschriften ausschließlich auf der Stufe des Produktumlaufs.

3. Bei der Durchführung von Maßnahmen zur staatlichen Kontrolle (Überwachung) der Einhaltung der Anforderungen der technischen Vorschriften, der Regeln und Methoden der Forschung (Prüfung) und der Messungen, die für die einschlägigen technischen Vorschriften in der in Artikel 7 Absatz 11 vorgesehenen Weise festgelegt wurden dieses Bundesgesetzes angewendet werden.

1. Aufgrund der Bestimmungen dieses Bundesgesetzes und der Anforderungen der technischen Vorschriften haben die staatlichen Kontrollorgane (Überwachungsorgane) das Recht:

verlangen vom Hersteller (Verkäufer, Person, die die Funktionen eines ausländischen Herstellers ausübt) die Vorlage einer Konformitätserklärung oder eines Konformitätszertifikats, das die Konformität der Produkte mit den Anforderungen technischer Vorschriften bestätigt, oder Kopien davon, wenn die Verwendung solcher Dokumente vorgesehen ist für durch die einschlägige technische Vorschrift;

Maßnahmen zur staatlichen Kontrolle (Überwachung) über die Einhaltung der Anforderungen technischer Vorschriften in der von der Gesetzgebung der Russischen Föderation vorgeschriebenen Weise durchführen;

Anweisungen erteilen, um Verstöße gegen die Anforderungen technischer Vorschriften innerhalb der unter Berücksichtigung der Art des Verstoßes festgelegten Frist zu beseitigen;

begründete Entscheidungen zu treffen, um die Weitergabe von Produkten zu untersagen sowie die Prozesse der Produktion, des Betriebs, der Lagerung, des Transports, des Verkaufs und der Entsorgung ganz oder teilweise auszusetzen, wenn es nicht möglich ist, Verstöße gegen die Anforderungen der technischen Vorschriften durch andere Maßnahmen zu beseitigen;

die Gültigkeit einer Konformitätserklärung oder eines Konformitätszertifikats aussetzen oder beenden;

den Hersteller (Vollstrecker, Verkäufer, Person, die die Funktionen eines ausländischen Herstellers ausübt) nach den Rechtsvorschriften der Russischen Föderation haftbar machen;

andere in den Rechtsvorschriften der Russischen Föderation vorgesehene Maßnahmen zur Schadensverhütung ergreifen.

2. Organe der staatlichen Kontrolle (Aufsicht) sind verpflichtet:

im Rahmen von Maßnahmen zur staatlichen Kontrolle (Überwachung) der Einhaltung der Anforderungen technischer Vorschriften erläuternde Arbeiten zur Anwendung der Rechtsvorschriften der Russischen Föderation über technische Vorschriften durchführen, über bestehende technische Vorschriften informieren;

Geschäftsgeheimnisse und andere gesetzlich geschützte Geheimnisse wahren;

das durch die Gesetzgebung der Russischen Föderation festgelegte Verfahren zur Durchführung von Maßnahmen zur staatlichen Kontrolle (Überwachung) der Einhaltung der Anforderungen technischer Vorschriften und zur Registrierung der Ergebnisse solcher Maßnahmen einhalten;

auf der Grundlage der Ergebnisse von Maßnahmen zur staatlichen Kontrolle (Überwachung) der Einhaltung der Anforderungen technischer Vorschriften Maßnahmen ergreifen, um die Folgen von Verstößen gegen die Anforderungen technischer Vorschriften zu beseitigen;

Übermittlung von Informationen über die Nichteinhaltung von Produkten mit den Anforderungen technischer Vorschriften gemäß den Bestimmungen von Kapitel 7 dieses Bundesgesetzes;

Ausübung anderer Befugnisse, die in der Gesetzgebung der Russischen Föderation vorgesehen sind.

1. Organe der staatlichen Kontrolle (Aufsicht) und ihre Bediensteten haften bei mangelhafter Erfüllung ihrer Amtspflichten bei der Durchführung von Maßnahmen zur staatlichen Kontrolle (Aufsicht) über die Einhaltung der Anforderungen technischer Vorschriften und bei rechtswidrigen Handlungen (Untätigkeit). in Übereinstimmung mit der Gesetzgebung der Russischen Föderation .

2. Über die Maßnahmen gegen diejenigen, die sich der Verletzung der Gesetzgebung der Russischen Föderation schuldig gemacht haben Beamte Organe der staatlichen Kontrolle (Aufsicht), Organe der staatlichen Kontrolle (Aufsicht) sind verpflichtet, die juristische Person und (oder) den einzelnen Unternehmer, deren Rechte und berechtigte Interessen verletzt wurden, innerhalb eines Monats zu informieren.

Kapitel 7

1. Für die Verletzung der Anforderungen der technischen Vorschriften haftet der Hersteller (Ausführer, Verkäufer, Person, die die Funktionen eines ausländischen Herstellers wahrnimmt) gemäß den Rechtsvorschriften der Russischen Föderation.

2. Bei Nichteinhaltung der Anweisungen und Entscheidungen der staatlichen Kontrollbehörde (Aufsichtsbehörde) haftet der Hersteller (Ausführender, Verkäufer, Person, die die Funktionen eines ausländischen Herstellers ausübt) gemäß den Rechtsvorschriften der Russischen Föderation .

3. Für den Fall, dass infolge der Nichteinhaltung von Produkten mit den Anforderungen der technischen Vorschriften Verstöße gegen die Anforderungen der technischen Vorschriften bei der Durchführung der Prozesse der Produktion, des Betriebs, der Lagerung, des Transports, des Verkaufs und der Entsorgung entstehen Leben oder Gesundheit von Bürgern, Eigentum natürlicher oder juristischer Personen, staatliches oder kommunales Eigentum, Umwelt, Leben oder Gesundheit von Tieren und Pflanzen verursacht werden oder ein solcher Schaden zu verursachen droht, ist der Hersteller (Ausführender, Verkäufer, Ausführender die Funktionen eines ausländischen Herstellers) ist verpflichtet, den verursachten Schaden zu ersetzen und Maßnahmen zu ergreifen, um Schäden an anderen Personen, ihrem Eigentum und der Umwelt gemäß den Rechtsvorschriften der Russischen Föderation zu vermeiden.

4. Die Verpflichtung zum Schadensersatz kann nicht durch eine Vereinbarung oder Erklärung einer der Parteien eingeschränkt werden. Vereinbarungen oder Haftungsausschlüsse sind ungültig.

1. Der Hersteller (Ausführer, Verkäufer, Person, die die Funktionen eines ausländischen Herstellers ausübt), der Kenntnis davon erlangt, dass die in den Verkehr gebrachten Produkte den Anforderungen der technischen Vorschriften nicht entsprechen, ist verpflichtet, dies der staatlichen Kontrolle (Aufsicht) zu melden. Stelle gemäß ihrer Zuständigkeit innerhalb von zehn Tagen nach Erhalt der genannten Informationen.

Der Verkäufer (Vollstrecker, Person, die die Funktionen eines ausländischen Herstellers ausübt), der erhalten hat angegebenen Informationen, ist verpflichtet, diese innerhalb von zehn Tagen zum Hersteller zu bringen.

2. Eine Person, die kein Hersteller ist (Ausführer, Verkäufer, Person, die die Funktionen eines ausländischen Herstellers ausübt) und die Kenntnis davon erlangt hat, dass die in den Verkehr gebrachten Produkte den Anforderungen technischer Vorschriften nicht entsprechen, hat das Recht zu senden Informationen über die Nichtübereinstimmung von Produkten mit den Anforderungen technischer Vorschriften an die staatliche Kontrollstelle (Überwachungsstelle) .

Nach Erhalt dieser Informationen ist die staatliche Kontroll- (Aufsichts-) Stelle verpflichtet, den Hersteller (Verkäufer, Person, die die Funktionen eines ausländischen Herstellers ausübt) innerhalb von fünf Tagen über den Erhalt zu informieren.

1. Innerhalb von zehn Tagen ab dem Datum des Eingangs der Information über die Nichteinhaltung der Produkte mit den Anforderungen der technischen Vorschriften, wenn die Notwendigkeit, mehr als festzustellen langfristig sich nicht aus dem Wesen der getroffenen Maßnahmen ergibt, ist der Hersteller (Verkäufer, Person, die die Funktionen eines ausländischen Herstellers ausübt) verpflichtet, die Richtigkeit der erhaltenen Informationen zu überprüfen. Auf Verlangen der staatlichen Kontroll- (Aufsichts-) Stelle ist der Hersteller (Verkäufer, Person, die die Funktionen eines ausländischen Herstellers wahrnimmt) verpflichtet, die Materialien der genannten Inspektion der staatlichen Kontroll- (Aufsichts-) Stelle vorzulegen.

Im Falle des Erhalts von Informationen über die Nichtübereinstimmung von Produkten mit den Anforderungen der technischen Vorschriften ist der Hersteller (Verkäufer, Person, die die Funktionen eines ausländischen Herstellers ausübt) verpflichtet, die erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, damit dies vor Abschluss der Überprüfung vorgesehen ist denn in Absatz eins dieser Klausel erhöht sich der mögliche Schaden im Zusammenhang mit der Verbreitung dieses Produkts nicht.

2. Bei der Bestätigung der Richtigkeit von Informationen über die Nichtübereinstimmung von Produkten mit den Anforderungen der technischen Vorschriften muss der Hersteller (Verkäufer, Person, die die Funktionen eines ausländischen Herstellers wahrnimmt) innerhalb von zehn Tagen ab dem Datum der Bestätigung der Richtigkeit dieser Informationen , ist verpflichtet, ein Maßnahmenprogramm zur Schadensabwehr zu entwickeln und mit der staatlichen Kontroll(aufsichts)stelle abzustimmen. ) nach Maßgabe ihrer Zuständigkeit.

Das Programm sollte Maßnahmen umfassen, um Käufer über das Vorhandensein einer Gefahr von Schäden und Möglichkeiten zu ihrer Verhinderung sowie den Zeitplan für die Umsetzung solcher Maßnahmen zu informieren. Falls zusätzliche Kosten zur Schadensabwehr erforderlich sind, ist der Hersteller (Verkäufer, als ausländischer Hersteller handelnder Mensch) verpflichtet, alle Maßnahmen zur Schadensabwehr selbst zu treffen und, falls dies nicht möglich ist, einen Rückruf anzukündigen der Produkte und Ersatz des dem Käufer durch einen Produktrückruf entstehenden Schadens.

Die Mängelbeseitigung sowie die Lieferung der Ware an den Ort der Mängelbeseitigung und die Rücksendung an den Käufer erfolgt durch den Hersteller (Verkäufer, Beauftragter eines ausländischen Herstellers) und auf seine Kosten.

3. Wenn die Gefahr eines Schadens nicht durch die in Absatz 2 dieses Artikels genannten Maßnahmen beseitigt werden kann, ist der Hersteller (Verkäufer, Person, die die Funktionen eines ausländischen Herstellers ausübt) verpflichtet, die Produktion und den Verkauf von Produkten unverzüglich einzustellen und zurückzurufen Produkte und entschädigt die Käufer für Schäden, die aus Produktrückrufen entstehen.

4. Der Hersteller (Verkäufer, Personen, die die Aufgaben eines ausländischen Herstellers wahrnehmen) ist verpflichtet, während der gesamten Laufzeit des Maßnahmenprogramms zur Schadensabwehr dem Besteller auf eigene Kosten Gelegenheit zu geben, betriebliche Auskünfte einzuholen notwendige Maßnahmen.

1. Organe der staatlichen Kontrolle (Aufsicht) im Falle des Erhalts von Informationen über die Nichteinhaltung von Produkten mit den Anforderungen der technischen Vorschriften im Rahmen des Möglichen kurze Zeitüberprüfen Sie die Richtigkeit der erhaltenen Informationen.

Im Zuge der Inspektion haben die staatlichen Kontrollorgane (Aufsichtsorgane) das Recht:

fordern Sie vom Hersteller (Verkäufer, Person, die die Funktionen eines ausländischen Herstellers ausübt) Materialien zur Überprüfung der Richtigkeit von Informationen über die Nichteinhaltung von Produkten mit den Anforderungen der technischen Vorschriften an;

vom Hersteller (Ausführender, Verkäufer, als ausländischer Hersteller handelnde Person) und anderen Personen zusätzliche Informationen über die Produkte, Produktionsverfahren, den Betrieb, die Lagerung, den Transport, den Verkauf und die Entsorgung, einschließlich der Ergebnisse von Untersuchungen (Tests) und durchgeführten Messungen, anfordern während der Implementierung obligatorische Bestätigung der Konformität;

Anfragen an andere Bundesorgane richten;

Ziehen Sie bei Bedarf Spezialisten hinzu, um die erhaltenen Materialien zu analysieren.

2. Bei Anerkennung der Zuverlässigkeit von Informationen über die Nichteinhaltung von Produkten mit den Anforderungen technischer Vorschriften erlässt die staatliche Kontrollstelle (Aufsicht) gemäß ihrer Zuständigkeit innerhalb von zehn Tagen eine Anordnung zur Entwicklung durch den Hersteller ( Verkäufer, Person, die die Funktionen eines ausländischen Herstellers ausübt) eines Maßnahmenprogramms zur Schadensverhütung, hilft bei seiner Umsetzung und überwacht seine Umsetzung.

Staatliche Kontroll- (Aufsichts-) Stelle:

trägt zur Verbreitung von Informationen über den Zeitpunkt und das Verfahren zum Ergreifen von Maßnahmen zur Schadensverhütung bei;

Aufforderungen des Herstellers (Verkäufer, als ausländischer Hersteller handelnde Person) und anderer Personen Unterlagen, die die Umsetzung der im Maßnahmenprogramm zur Schadensverhütung festgelegten Maßnahmen bestätigen;

prüft die Einhaltung der im Massnahmenprogramm zur Schadensabwehr festgelegten Fristen;

trifft eine Entscheidung, sich mit einem Anspruch auf Zwangsrückruf von Produkten an das Gericht zu wenden.

1. Bei Nichteinhaltung der in Artikel 39 Absatz 2 dieses Bundesgesetzes vorgesehenen Vorschrift oder bei Nichteinhaltung des Maßnahmenprogramms zur Schadensverhütung die staatliche Kontroll- (Aufsichts-) Stelle nach Maßgabe ihrer Zuständigkeit , sowie andere Personen, denen bekannt wurde, dass der Hersteller (Verkäufer, Person, die die Funktionen eines ausländischen Herstellers ausübt) das Maßnahmenprogramm zur Schadensabwehr nicht einhält, hat das Recht, sich mit einer Klage an das Gericht zu wenden für einen erzwungenen Rückruf von Produkten.

2. Wenn der Anspruch auf Zwangsrückruf von Produkten erfüllt ist, verpflichtet das Gericht den Beklagten, innerhalb der vom Gericht festgelegten Frist bestimmte Maßnahmen im Zusammenhang mit dem Rückruf von Produkten zu ergreifen und die gerichtliche Entscheidung spätestens innerhalb eines Monats zu erlassen ab dem Datum ihres Inkrafttretens zu Händen der Käufer auf dem Wege Massenmedien oder andernfalls.

Kommt der Beklagte der gerichtlichen Entscheidung nicht innerhalb der vorgeschriebenen Frist nach, hat der Kläger das Recht, diese Maßnahmen auf Kosten des Beklagten mit Erstattung der erforderlichen Kosten von ihm durchzuführen.

3. Bei Verstoß gegen die Anforderungen dieses Bundesgesetzes über den Produktrückruf können strafrechtliche und verwaltungsrechtliche Maßnahmen gemäß der Gesetzgebung der Russischen Föderation ergriffen werden.

Die Zertifizierungsstelle und ein Mitarbeiter der Zertifizierungsstelle, die gegen die Regeln für die Durchführung von Zertifizierungsarbeiten verstoßen haben, haften gemäß den Rechtsvorschriften der Russische Föderation und das Abkommen über die Zertifizierungsarbeit.

Ein akkreditiertes Prüflabor (Zentrum), Experten gemäß den Gesetzen der Russischen Föderation und dem Vertrag sind für die Unzuverlässigkeit oder Verzerrung der Forschungsergebnisse (Tests) und Messungen verantwortlich.

Standardisierungsnormen und Empfehlungen zur Standardisierung, nationale Standards anderer Staaten und Informationen über internationale Verträge auf dem Gebiet der Normung und Konformitätsbewertung und über die Regeln zu ihrer Anwendung bilden den Informationsfonds des Bundes für technische Vorschriften und Normen.

Der Bundesinformationsfonds Technische Regeln und Normen ist eine staatliche Informationsquelle.

Das Verfahren zur Einrichtung und Pflege des Föderalen Informationsfonds für technische Vorschriften und Normen sowie die Regeln für die Verwendung dieses Fonds werden von der Regierung der Russischen Föderation festgelegt.

2. In der Russischen Föderation wird in der von der Regierung der Russischen Föderation festgelegten Weise und unter den von der Regierung der Russischen Föderation festgelegten Bedingungen ein einheitliches Informationssystem geschaffen und betrieben, das dazu bestimmt ist, interessierten Personen Informationen über Dokumente bereitzustellen, die Teil des Föderalen Informationsfonds von sind Technische Vorschriften und Normen.

Interessierte Parteien erhalten freien Zugang zu den erstellten Informationsressourcen, außer in Fällen, in denen der Zugang im Interesse der Wahrung von Staats-, Amts- oder Geschäftsgeheimnissen beschränkt werden sollte.

Kapitel 9. FINANZIERUNG IM BEREICH DER TECHNISCHEN REGULIERUNG

1. Ausgaben für:

festhalten Bundesebene staatliche Kontrolle (Aufsicht) über die Einhaltung der Anforderungen technischer Vorschriften;

Aufbau und Pflege des Bundesinformationsfonds Technische Vorschriften und Normen;

Durchführung des Programms zur Entwicklung technischer Vorschriften und des Programms zur Entwicklung nationaler Normen gemäß Artikel 7 Absatz 12 und Artikel 16 Absatz 1 dieses Bundesgesetzes sowie die Prüfung einzelner Entwürfe technischer Vorschriften und nationaler Standards;

Entwicklung gesamtrussischer Klassifikatoren;

Zahlung von Gebühren Internationale Organisationen zur Standardisierung.

2. Das Verfahren zur Finanzierung der in Absatz 1 dieses Artikels genannten Ausgaben wird von der Regierung der Russischen Föderation festgelegt.

Kapitel 10. SCHLUSS- UND ÜBERGANGSBESTIMMUNGEN

1. Ab dem Zeitpunkt des Inkrafttretens dieses Bundesgesetzes und bis zum Inkrafttreten der einschlägigen technischen Vorschriften gelten die durch Verordnungsgesetze der Russische Föderation und behördliche Dokumente der föderalen Exekutivorgane unterliegen der obligatorischen Ausführung nur in dem Teil, der den Zwecken entspricht:

Schutz des Lebens oder der Gesundheit von Bürgern, des Eigentums natürlicher oder juristischer Personen, des staatlichen oder kommunalen Eigentums;

Schutz der Umwelt, des Lebens oder der Gesundheit von Tieren und Pflanzen;

Vermeidung von Handlungen, die Käufer irreführen.

2. Ab dem Datum des Inkrafttretens dieses Bundesgesetzes wird die obligatorische Konformitätsbestätigung nur für Produkte durchgeführt, die auf dem Gebiet der Russischen Föderation in Verkehr gebracht werden.

3. Vor dem Inkrafttreten der einschlägigen technischen Vorschriften legt die Regierung der Russischen Föderation die Liste bestimmter Produkttypen fest und ergänzt sie jährlich, für die die obligatorische Zertifizierung durch eine Konformitätserklärung gemäß dem ersetzt wird Verfahren nach diesem Bundesgesetz.

4. Vor dem Inkrafttreten der einschlägigen technischen Vorschriften darf das Konformitätserklärungssystem auf der Grundlage eigener Nachweise nur von Herstellern oder nur von Personen verwendet werden, die die Funktionen eines ausländischen Herstellers wahrnehmen.

5. Bis zur Verabschiedung der einschlägigen technischen Vorschriften werden technische Vorschriften im Bereich der Anwendung von veterinärhygienischen und pflanzengesundheitlichen Maßnahmen gemäß dem Bundesgesetz „Über die Pflanzenquarantäne“ und dem Gesetz der Russischen Föderation „Über die Veterinärmedizin“ durchgeführt ".

6. Bis zum Erlass einer allgemeinen technischen Vorschrift zur nuklearen und Strahlensicherheit wird die technische Vorschrift auf dem Gebiet der nuklearen und Strahlensicherheit gemäß dem Bundesgesetz „Über die Nutzung der Atomenergie“ und dem Bundesgesetz „Über die Strahlung“ durchgeführt Sicherheit der Bevölkerung".

7. Technische Vorschriften sind innerhalb von sieben Jahren nach Inkrafttreten dieses Bundesgesetzes zu erlassen.

Verbindliche Anforderungen an Produkte, Herstellungsverfahren, Betrieb, Lagerung, Transport, Verkauf und Entsorgung, für die technische Vorschriften nicht fristgerecht erlassen wurden, verlieren mit ihrem Ablauf ihre Gültigkeit.

8. Akkreditierungsurkunden, die Zertifizierungsstellen und akkreditierten Prüflaboratorien (Zentren) vor Inkrafttreten dieses Bundesgesetzes in der vorgeschriebenen Weise ausgestellt wurden, sowie Dokumente, die die Einhaltung bestätigen (Konformitätsbescheinigung, Konformitätserklärung) und vor dem Inkrafttreten akzeptiert wurden Kraft dieses Bundesgesetzes gelten bis zum Ablauf der in ihnen festgelegten Frist.

Ab dem Datum des Inkrafttretens dieses Bundesgesetzes ist Art. 918);

Artikel 1 Ziffern 12 und 13 des Bundesgesetzes vom 27. Dezember 1995 N 211-FZ „Über die Einführung von Änderungen und Ergänzungen bestimmter Rechtsakte der Russischen Föderation im Zusammenhang mit der Verabschiedung des Bundesgesetzes „Über den Brandschutz“ (Sobranie Zakonodatelstva Rossiyskoy Federatsii, 1996, N 1 , Artikel 4);

Artikel 1 Absatz 2 des Bundesgesetzes Nr. 30-FZ vom 2. März 1998 „Über die Einführung von Änderungen und Ergänzungen bestimmter Rechtsakte der Russischen Föderation im Zusammenhang mit der Verabschiedung des Bundesgesetzes „Über Werbung“ (Sobraniye Zakonodatelstva Rossiyskoy Federatsii, 1998, Nr. 10, Art. 1143);

Bundesgesetz Nr. 154-FZ vom 31. Juli 1998 „Über Änderungen und Ergänzungen des Gesetzes der Russischen Föderation „Über die Zertifizierung von Produkten und Dienstleistungen“ (Sobraniye Zakonodatelstva Rossiyskoy Federatsii, 1998, Nr. 31, Art. 3832);

Monate ab dem Datum der offiziellen Veröffentlichung.

Präsident der Russischen Föderation
V. Putin

Moskauer Kreml

Die Website „Zakonbase“ präsentiert das BUNDESGESETZ vom 27.12.2002 N 184-FZ „ÜBER TECHNISCHE VORSCHRIFTEN“ in der aktuellsten Ausgabe. Es ist einfach, alle gesetzlichen Anforderungen einzuhalten, wenn Sie sich mit den relevanten Abschnitten, Kapiteln und Artikeln dieses Dokuments für 2014 vertraut machen. Um nach den erforderlichen Rechtsakten zu einem interessanten Thema zu suchen, sollten Sie die komfortable Navigation oder die erweiterte Suche verwenden.

Auf der Website „Zakonbase“ finden Sie das BUNDESGESETZ vom 27. Dezember 2002 N 184-FZ „ÜBER TECHNISCHE VORSCHRIFTEN“ in frischer und Vollversion in dem alle Änderungen und Ergänzungen vorgenommen wurden. Dies garantiert die Relevanz und Zuverlässigkeit der Informationen.

Kapitel 1. Allgemeine Bestimmungen
Artikel 1. Geltungsbereich dieses Bundesgesetzes
Artikel 2. Grundlegende Konzepte
Artikel 3. Grundsätze der technischen Regulierung
Artikel 4. Gesetzgebung der Russischen Föderation über technische Vorschriften
Artikel 5 Beschränkter Zugang, Produkte (Bauwerke, Dienstleistungen), deren Informationen ein Staatsgeheimnis darstellen, Produkte, an die Anforderungen zur Gewährleistung der Sicherheit im Bereich der Nutzung der Kernenergie gestellt werden, Entwurfsverfahren (einschließlich Erhebungen), Produktion, Konstruktion , Installation, Inbetriebnahme, Betrieb, Lagerung, Transport, Verkauf, Entsorgung, Entsorgung dieser Produkte
Artikel 5.1. Merkmale der technischen Vorschriften im Bereich der Gewährleistung der Sicherheit von Gebäuden und Bauwerken
Artikel 5.2. Merkmale der technischen Regulierung im Bereich der Gewährleistung der Produktsicherheit sowie der im Gebiet verwendeten Entwurfsprozesse (einschließlich Erhebungen), Produktion, Konstruktion, Installation, Einstellung, Betrieb, Lagerung, Transport, Verkauf und Entsorgung Innovationszentrum"Skolkowo"
Artikel 5.3. Merkmale der technischen Regulierung im Bereich der Gewährleistung der Produktsicherheit sowie Entwurfsprozesse (einschließlich Erhebungen), Produktion, Konstruktion, Installation, Einstellung, Betrieb, Lagerung, Transport, Verkauf und Entsorgung, die auf dem Gebiet des internationalen medizinischen Clusters verwendet werden
Artikel 5.4. Merkmale der technischen Regulierung bei der Umsetzung städtebaulicher Maßnahmen unter beengten städtebaulichen Bedingungen
Artikel 5.5. Merkmale der technischen Regulierung im Bereich der Gewährleistung der Produktsicherheit sowie Entwurfsprozesse (einschließlich Erhebungen), Produktion, Konstruktion, Installation, Einstellung, Betrieb, Lagerung, Transport, Verkauf und Entsorgung, die in den Gebieten innovativer wissenschaftlicher und technologischer Zentren verwendet werden
Kapitel 2. Technische Vorschriften
Artikel 6. Zweck der Annahme technischer Vorschriften
Artikel 7. Inhalt und Anwendung technischer Vorschriften
Artikel 8. Arten von technischen Vorschriften. (verlorene Kraft)
Artikel 9
Artikel 9.1. Das Verfahren zur Erarbeitung, Annahme, Änderung und Aufhebung einer technischen Vorschrift, das durch einen Rechtsakt mit Verordnungscharakter des Bundesvorstands für technische Vorschriften erlassen wird
Artikel 10. Besonderes Verfahren für die Ausarbeitung und Annahme technischer Vorschriften
Kapitel 3. Dokumente zur Normung, wodurch auf freiwilliger Basis die Einhaltung der Anforderungen technischer Regelwerke sichergestellt wird
Artikel 11 (verlorene Kraft)
Artikel 12. Grundsätze der Standardisierung. (verlorene Kraft)
Artikel 13. Dokumente im Bereich der Normung. (verlorene Kraft)
Artikel 14. Nationales Gremium der Russischen Föderation für Normung, Technische Komitees für Normung. (verlorene Kraft)
Artikel 15. Nationale Standards, vorläufige nationale Standards, allrussische Klassifikatoren für technische, wirtschaftliche und soziale Informationen. (verlorene Kraft)
Artikel 16. Regeln für die Entwicklung und Genehmigung nationaler Normen. (verlorene Kraft)
Artikel 16.1. Regeln für die Erstellung einer Liste von Dokumenten im Bereich der Normung, wodurch auf freiwilliger Basis die Einhaltung der Anforderungen technischer Regelwerke sichergestellt wird
Artikel 16.2. Regeln für die Entwicklung und Zulassung einer vorläufigen nationalen Norm. (verlorene Kraft)
Artikel 17. Standards von Organisationen. (verlorene Kraft)
Kapitel 4 Konformitätsbestätigung
Artikel 18. Zwecke der Konformitätsbewertung
Artikel 19. Grundsätze der Konformitätsbewertung
Artikel 20. Formen der Konformitätsbestätigung
Artikel 21. Freiwillige Bestätigung der Konformität
Artikel 22. Konformitätszeichen
Artikel 23. Obligatorische Konformitätsbestätigung
Artikel 24 Konformitätserklärung
Artikel 25. Obligatorische Zertifizierung
Artikel 26. Organisation der obligatorischen Zertifizierung
Artikel 27
Artikel 28. Rechte und Pflichten des Antragstellers im Bereich der obligatorischen Konformitätsbestätigung
Artikel 29
Artikel 30. Anerkennung der Ergebnisse der Konformitätsbewertung
Kapitel 5. Akkreditierung von Zertifizierungsstellen und Prüflaboratorien (Zentren)
Artikel 31. Akkreditierung von Zertifizierungsstellen und Prüflaboratorien (Zentren)
Artikel 31.1. Nationale Akkreditierungsstelle. (verlorene Kraft)
Kapitel 6. Staatliche Kontrolle (Aufsicht) über die Einhaltung der Anforderungen der technischen Vorschriften
Artikel 32
Artikel 33. Objekte der staatlichen Kontrolle (Aufsicht) über die Einhaltung der Anforderungen der technischen Vorschriften
Artikel 34. Befugnisse der staatlichen Kontrollorgane (Aufsicht).
Artikel 35
Kapitel 7. Informationen über die Verletzung der Anforderungen der technischen Vorschriften und Produktrückruf
Artikel 36
Artikel 37. Informationen über die Nichtübereinstimmung von Produkten mit den Anforderungen der technischen Vorschriften
Artikel 38
Artikel 39
Artikel 40. Zwangsrücknahme von Produkten
Artikel 41. Verantwortlichkeit für die Verletzung der Regeln für die Durchführung von Zertifizierungsarbeiten
Artikel 42. Verantwortung eines akkreditierten Prüflabors (Zentrum)
Kapitel 8. Bundesinformationsfonds für technische Vorschriften und Normen
Artikel 43. Informationen über Standardisierungsdokumente. (verlorene Kraft)
Artikel 44
Kapitel 9. Finanzierung im Bereich der technischen Regulierung
Artikel 45
Kapitel 10. Schluss- und Übergangsbestimmungen
Artikel 46. Übergangsbestimmungen
Artikel 47
Artikel 48. Inkrafttreten dieses Bundesgesetzes

Das Gesetz 184 „Über die technische Regulierung“ enthält 10 Kapitel und 48 Artikel. Die Entschließung artikuliert klar die Pflichten und Rechte der Teilnehmer an diesem Rechtsakt. Die Hauptbestimmung des Dokuments zeigt das Wesen der Bildungs- oder staatlichen Standards, Buchhaltung und Standards der Prüfungstätigkeit.

Das Bundesgesetz 184 wurde am 15. Dezember 2002 von der Staatsduma der Russischen Föderation genehmigt. und trat am 1. Juli 2003 in Kraft. Regelt die Prozesse und Beziehungen, die während der Entwicklung oder Anwendung verbindlicher Standards für verwandte Produkte entstehen können.

Aus Zusammenfassung des Gesetzes „Über die technische Regulierung“ folgt, dass in diesem Bereich ein System von Rechtsakten angewandt wird. Das umfasst alle wesentlichen Aspekte der Regelung von Beziehungen im Bereich Planung, Bau, Transport, Produktion, Installation, Lagerung, Betrieb, Verkauf, Bewertung, Entsorgung, Ausführung von Arbeiten oder Erbringung sonstiger Dienstleistungen. Letzte Änderungen wurden am 01.07.2017 genehmigt, die im letzten Untertitel des Artikels ausführlich beschrieben werden.

Arten von technischen Vorschriften nach dem Bundesgesetz „Über technische Vorschriften“:

  • Strahlenschutz;
  • biologische Sicherheit
  • Explosionssicherheit;
  • mechanisierte Sicherheit;
  • Brandschutz (Federal Fire Law 69, in der geänderten Fassung);
  • Betriebssicherheit;
  • thermische Sicherheit;
  • chemische Sicherheit;
  • galvanische Sicherheit;
  • Nuklear- und Strahlensicherheit;
  • magnetoelektrische Kompatibilität im Bereich der Gewährleistung der Betriebssicherheit von Instrumenten und Ausrüstungen.

Beim Übergang in das System der technischen Gesetzgebung sind auch andere zwingende Vorschriften anderer Regulierungsdokumente enthalten - GOSTs, SanPiNs, SniPs und andere. Dies ist notwendig, um die Ziele der technischen Regulierung zu verfolgen.

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Das Bundesgesetz über technische Vorschriften wird zum Schutz des Lebens und der Gesundheit eines Bürgers, des Eigentums natürlicher oder juristischer Personen, des staatlichen oder kommunalen Kapitals und zum Schutz der Umwelt, einschließlich des Lebens und der Gesundheit von Tieren und Pflanzen, erlassen.

Das Bundesgesetz Nr. 184-FZ „Über die technische Regulierung“ basiert auf folgenden Grundsätzen:

  • einheitliche Anforderungen an Produkte, Produktionsverfahren, Betrieb und Anwendung werden festgelegt;
  • Grundlagen der Übereinstimmung der Regulierung mit dem Entwicklungsstand der internationalen Wirtschaft. Fortschritt in der Entwicklung der materiellen und technischen Basis und des Standes der wissenschaftlichen und technologischen Entwicklung;
  • Unabhängigkeit von Akkreditierungsdiensten, Zertifizierungsdiensten, Herstellern, Verkäufern, Betreibern und Käufern;
  • allgemeines Akkreditierungssystem;
  • Unzulässigkeit der Wettbewerbsbeschränkung bei der Durchführung von Akkreditierung und Zertifizierung;
  • Unzulässigkeit der außerbudgetären Finanzierung der bundesweiten Kontrolle der Einhaltung technischer Vorschriften.

Sie können mehr über alle Prinzipien und Arten der Arbeit erfahren, durch Herunterladen des Bundesgesetzes 184 "Über technische Vorschriften" mit Änderungen für 2017 gemäß .

Jüngste Änderungen des Bundesgesetzes über die technische Regulierung

Die letzte Ausgabe von 184-FZ war einigen Änderungen, Ergänzungen und Ergänzungen unterworfen. Artikel 2 des Bundesgesetzes 184 hat die meisten Neuerungen erfahren.

Folgende Absätze wurden geändert:

  • neunte. Das Konformitätszeichen ist jetzt eine Bezeichnung, die nur dazu dient, Käufer und Verbraucher darüber zu informieren, dass das Zertifikat alle Anforderungen des Systems erfüllt;
  • sechzehnter. Konformitätsbestätigung - ein Urkundenzertifikat, das gemäß Standardisierungsdokumenten verwendet wird;
  • neunzehnten. Die Zertifizierung erfolgt auch nach Standardisierungsdokumenten;
  • zwanzigsten. Das Zertifikat wird nun nach Normungsunterlagen oder Vertragsbedingungen beglaubigt und nicht nach den Vorgaben der Normen;
  • vierundzwanzig. Technische Vorschriften werden nur noch im Bereich der Produktetablierung verwendet.
  • fünfundzwanzigster. Die technische Vorschrift wird nicht nur durch die Gesetzgebung der Russischen Föderation, sondern auch durch das Bundesgesetz Nr. 184 festgelegt;
  • sechsundzwanzig. Die Form der Konformitätsbestätigung wird durch die Normungsdokumente bestimmt.

Und die Paragrafen dreizehnter, zweiundzwanzigster, dreiundzwanzigster, achtundzwanzigster und vierunddreißigster wurden vollständig aus dem geänderten Bundesgesetz ausgenommen.

Eine weitere wesentliche Änderung wurde in Artikel 28 des Bundesgesetzes 184 vom 20. April 2015 genehmigt. Die Änderungen betrafen Absatz 7, in dem beschrieben wird, dass die Erklärung oder andere Beweismaterialien vom Antragsteller zehn Jahre lang aufbewahrt werden. Nach dem neuen Wortlaut muss der Antragsteller eine Konformitätsbescheinigung oder eine Registrierungsnummer der Erklärung angeben.

Die letzten Änderungen wurden am 01. Juli 2017 genehmigt. Neuerungen wurden in Kapitel 1 von Artikel 5.4 eingeführt. „Merkmale der technischen Regulierung bei der Umsetzung der Stadtentwicklung unter den Bedingungen der beengten Stadtentwicklung.“ Die Erstellung der Dokumentation wird durch das Bundesgesetz festgelegt. Stadtplanungsaktivitäten werden durch nationale Normen und Verfahrensregeln bestimmt.

verlangen vom Hersteller (Verkäufer, Person, die die Funktionen eines ausländischen Herstellers ausübt) die Vorlage einer Konformitätserklärung oder eines Konformitätszertifikats, das die Konformität von Produkten mit den Anforderungen technischer Vorschriften bestätigt, oder Kopien davon oder die Registrierungsnummer einer Konformitätserklärung oder eine Konformitätsbescheinigung, wenn die Verwendung solcher Dokumente in der einschlägigen technischen Vorschrift vorgesehen ist;

Maßnahmen zur staatlichen Kontrolle (Überwachung) über die Einhaltung der Anforderungen technischer Vorschriften in der von der Gesetzgebung der Russischen Föderation vorgeschriebenen Weise durchzuführen;

Erteilung von Anweisungen zur Beseitigung von Verstößen gegen die Anforderungen technischer Vorschriften innerhalb der unter Berücksichtigung der Art des Verstoßes festgelegten Frist;

Der Absatz ist ungültig. - Bundesgesetz vom 09.05.2005 N 45-FZ;

Senden Sie Informationen über die Notwendigkeit, das Konformitätszertifikat auszusetzen oder zu beenden, an die Zertifizierungsstelle, die es ausgestellt hat; gegenüber der Person, die die Erklärung entgegengenommen hat, die Aussetzung oder Beendigung der Gültigkeit der Konformitätserklärung anordnen und das föderale Exekutivorgan, das die Bildung und Führung eines einheitlichen Registers der Konformitätserklärungen organisiert, hierüber informieren;

Den Hersteller (Ausführender, Verkäufer, Person, die die Funktionen eines ausländischen Herstellers ausübt) nach den Gesetzen der Russischen Föderation haftbar machen;

Fordern Sie den Hersteller (eine Person, die die Funktionen eines ausländischen Herstellers wahrnimmt) auf, Nachweismaterialien vorzulegen, die bei der Umsetzung der obligatorischen Bestätigung der Produktkonformität mit den Anforderungen der technischen Vorschrift verwendet werden;

Ergreifen Sie andere Maßnahmen, die in der Gesetzgebung der Russischen Föderation vorgesehen sind, um Schäden zu vermeiden.

2. Organe der staatlichen Kontrolle (Aufsicht) sind verpflichtet:

Erläuternde Arbeiten zur Anwendung der Rechtsvorschriften der Russischen Föderation über technische Vorschriften im Rahmen von Maßnahmen zur staatlichen Kontrolle (Überwachung) der Einhaltung der Anforderungen technischer Vorschriften durchführen, über bestehende technische Vorschriften informieren;

Geschäftsgeheimnisse und andere gesetzlich geschützte Geheimnisse beachten;

Einhaltung des Verfahrens zur Durchführung von Maßnahmen zur staatlichen Kontrolle (Überwachung) der Einhaltung der Anforderungen technischer Vorschriften und Registrierung der Ergebnisse solcher Maßnahmen, die durch die Gesetzgebung der Russischen Föderation festgelegt sind;

Ergreifen Sie auf der Grundlage der Ergebnisse der Maßnahmen zur staatlichen Kontrolle (Überwachung) der Einhaltung der Anforderungen der technischen Vorschriften Maßnahmen zur Beseitigung der Folgen von Verstößen gegen die Anforderungen der technischen Vorschriften.

Übermittlung von Informationen über die Nichtübereinstimmung von Produkten mit den Anforderungen technischer Vorschriften gemäß den Bestimmungen von Kapitel 7 dieses Bundesgesetzes;

Üben Sie andere Befugnisse aus, die in der Gesetzgebung der Russischen Föderation vorgesehen sind.


Gerichtspraxis gemäß Artikel 34 des Bundesgesetzes vom 27. Dezember 2002 Nr. 184-FZ

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