Verfassung von 1978 der Russischen Föderation. Satzungen der rsfsr, ccsr, russland

Betrachten Sie den Inhalt und Merkmale der Verfassung der RSFSR von 1978.

Annahme eines neuen Verfassung der UdSSR 1977 spiegelte die Kontinuität der Entwicklung der Verfassungsordnung wider ehemalige UdSSR. An seiner Basis in 1978 Das Grundgesetz der RSFSR wurde angenommen.

Während der Gültigkeitsdauer Verfassung von 1978 unterzogen wurde bedeutsame Änderungen. Diese Änderungen betrafen nicht nur den Inhalt einzelner Normen, sondern auch das Wesen des Grundgesetzes. Es bejahte Status der RSFSR als Unionsrepublik innerhalb der UdSSR und dann wie Unabhängiger Staat nach dem Zusammenbruch der Union.

Daher war diese Verfassung in den letzten Stadien ihres Bestehens die instabilste, und die Änderungen waren bedeutender Natur. Aus diesem Grund ist die Eigenschaft Verfassung der RSFSR 1978 hat je nach Wirkungszeit einen anderen Inhalt, was sein Merkmal ist.

In den ersten 10 Jahren (vor Beginn der als „Perestroika“ bekannten Periode) wurde das gesamte neue Verfassungssystem der UdSSR, einschließlich Verfassung der RSFSR 1978(sowie die Grundgesetze der anderen Republiken der UdSSR) war durch Folgendes gekennzeichnet Merkmale und Eigenschaften.

Erstens, die Verabschiedung der Verfassungen dieser Zeit sollte widerspiegeln neue Bühne, in die (wie behauptet wurde) die sowjetische Gesellschaft eintrat - Stufe des entwickelten Sozialismus. Dies bedeutete die Umwandlung der UdSSR von einem Staat der Diktatur des Proletariats in Bundesstaat.

Trotz der Proklamation des gesamtstaatlichen Charakters des Staates behielten die Verfassungen Klassenmerkmale und Merkmale bei. Ein solches Verständnis des Wesens der Verfassung wurde in der politischen und juristischen Literatur allgemein akzeptiert, da die Idee der Diktatur des Proletariats in die Idee der führenden Rolle der Arbeiterklasse umgewandelt wurde.

Zweitens, Verfassung der RSFSR 1978 noch mehr betont Rolle Kommunistische Partei , die als "die führende und führende Kraft der sowjetischen Gesellschaft, der Kern ihres politischen Systems" proklamiert wurde.

Drittens, v Verfassung der RSFSR 1978 die Klassenorientierung der Demokratie blieb erhalten, die als „ sozialistische Demokratie". Allerdings wurde der Anwendungsbereich erheblich erweitert. Ein breiterer Katalog von Bürgerrechten wurde in der Verfassung verankert (z. B. wurden das Recht auf Wohnung, das Recht auf Gesundheitsschutz usw. eingeführt).

Erstmals wurde eine Vorschrift festgelegt, nach der die wichtigsten Staats- u öffentliches Leben vorgelegt Volksdebatte und Abstimmung.

In der Verfassung der RSFSR von 1978 wurde erstmals in der Präambel darauf hingewiesen, dass sie vom Volk der Russischen Föderation angenommen und proklamiert wurde.

Viertens, Merkmal der Verfassung der RSFSR von 1978 ist, dass es sich merklich verändert hat Struktur. Die Verfassung ist viel umfangreicher geworden und hat die Systematisierung der Verfassungsnormen nach Sachgebieten vertieft. Dies deutete auf eine bedeutende Erweiterung des Subjekts der Verfassungsregulierung, eine vollkommenere Ebene der staatlichen und rechtlichen Institutionenbildung hin.

Fünfte, v Bestimmungen der Verfassung der RSFSR über ihre föderale Struktur Veränderungen wurden gemacht. In der Verfassung wurden die nationalen Bezirke in autonome umgewandelt, das Niveau der normativen Akte zu autonomen Regionen erhöht und autonome Regionen(Von nun an wurde ihr Status durch das Gesetz der RSFSR und nicht durch die Verordnungen über sie bestimmt).

Die Verfassung der RSFSR von 1978 wurde am 12. April 1978 durch die Erklärung des Obersten Rates der RSFSR vom 12.04.1978 angenommen. Die Verabschiedung der Verfassung ist mit der Verabschiedung ein Jahr zuvor verbunden Verfassung der UdSSR 1977 (Verfassung des entwickelten Sozialismus). Die neue Verfassung Russlands wurde in Einklang gebracht Verfassung der UdSSR 1977 .

Die Verfassung der RSFSR von 1978 war bis zu ihrer Annahme im Jahr 1993 in Kraft Russische Verfassung 1993 .

Verfassung (Grundgesetz) der Russischen Föderation - Russland (angenommen vom Obersten Rat der RSFSR am 12.04.1978)

Die Große Sozialistische Oktoberrevolution, durchgeführt von den Arbeitern und Bauern Russlands unter der Führung der Kommunistischen Partei, angeführt von V.I. Lenin stürzte die Macht der Kapitalisten und Großgrundbesitzer, errichtete die Diktatur des Proletariats und schuf den Sowjetstaat – das Hauptinstrument zur Verteidigung revolutionärer Errungenschaften, zum Aufbau von Sozialismus und Kommunismus.
Die Sowjetregierung garantierte allen Völkern Russlands Gleichheit und freie Selbstbestimmung und gewährte den Werktätigen wahrhaft demokratische Rechte und Freiheiten. Die Gründung der RSFSR bot dem russischen Volk, allen Nationen und Nationalitäten der Russischen Föderation günstige Bedingungen für eine umfassende wirtschaftliche, soziale und kulturelle Entwicklung unter Berücksichtigung ihrer nationalen Besonderheiten in der Bruderfamilie der Sowjetvölker.
Vereinigung der RSFSR mit anderen Sowjetrepubliken in die UdSSR erhöhte die Stärke und die Fähigkeiten der Völker des Landes bei der Umsetzung grundlegender sozioökonomischer Transformationen.
Als Ergebnis der schöpferischen Tätigkeit des Sowjetvolkes wurde unter der Führung der Kommunistischen Partei in der UdSSR eine entwickelte sozialistische Gesellschaft aufgebaut – eine Gesellschaft echter Freiheit für die Werktätigen, in der mächtige Produktivkräfte geschaffen wurden Wohlstand und Kultur des Volkes nehmen stetig zu, und das unzerstörbare Bündnis der Arbeiterklasse, der kollektivwirtschaftlichen Bauernschaft und der Volksintelligenz wird gestärkt.
Die Russische Sozialistische Föderative Sowjetrepublik ist eine gleichberechtigte Republik innerhalb der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken, die die staatliche Einheit des Sowjetvolkes verkörpert, alle Nationen und Nationalitäten für den gemeinsamen Aufbau des Kommunismus vereint.
Volk der Russischen Sozialistischen Föderativen Sowjetrepublik,
geleitet von den Ideen des wissenschaftlichen Kommunismus,
im Bewusstsein, ein integraler Bestandteil des gesamten Sowjetvolkes zu sein,
Wahrung der Kontinuität der Ideen und Prinzipien der Verfassung der RSFSR von 1918, der Verfassung der RSFSR von 1925, der Verfassung der RSFSR von 1937 und in Übereinstimmung mit der Verfassung (Grundgesetz) der UdSSR, die die Grundlagen festlegte Gesellschaftssystem und Politik der UdSSR, legt die Rechte, Freiheiten und Pflichten der Bürger, die Organisationsprinzipien und Ziele eines sozialistischen Staates des ganzen Volkes fest, nimmt diese Verfassung an und verkündet sie.

I. GRUNDLAGEN DER ÖFFENTLICHEN ORGANISATION UND POLITIK DER RSFSR

Kapitel 1. Politisches System

Artikel 1. Die Russische Sozialistische Föderative Sowjetrepublik ist ein sozialistischer Staat des ganzen Volkes, der den Willen und die Interessen der Arbeiter, Bauern und Intellektuellen, der Werktätigen aller Nationen und Nationalitäten der Republik zum Ausdruck bringt.

Artikel 2. Alle Macht in der RSFSR gehört dem Volk.
Das Volk übt die Staatsmacht durch die Sowjets der Volksdeputierten aus, die die politische Grundlage der RSFSR bilden.
Alle anderen Staatsorgane werden von den Volksdeputiertenräten kontrolliert und sind ihnen gegenüber rechenschaftspflichtig.

Artikel 3 Staatsmacht von oben nach unten, Rechenschaftspflicht gegenüber ihren Leuten, bindende Entscheidungen höherer Gremien für niedrigere. Der demokratische Zentralismus verbindet eine einheitliche Führung mit Initiative und kreativer Aktivität in den Orten, mit der Verantwortung jedes Staatsorgans und Beamten für die zugewiesene Arbeit.

Artikel 4. Der Sowjetstaat, alle seine Organe arbeiten auf der Grundlage der sozialistischen Gesetzlichkeit, gewährleisten den Schutz von Recht und Ordnung, die Interessen der Gesellschaft und die Rechte und Freiheiten der Bürger.
Staatliche und öffentliche Organisationen und Beamte sind verpflichtet, die Verfassung der UdSSR, die Verfassung der RSFSR und die sowjetischen Gesetze zu beachten.

Artikel 5. Die wichtigsten Fragen des Staatslebens werden sowohl der öffentlichen Diskussion als auch der landesweiten Abstimmung (Referendum) vorgelegt.

Artikel 6 die Sowjetunion. Die KPdSU existiert für das Volk und dient dem Volk.
Bewaffnet mit der marxistisch-leninistischen Doktrin bestimmt die Kommunistische Partei die allgemeine Perspektive der Entwicklung der Gesellschaft, die Linie der inneren und Außenpolitik Die UdSSR lenkt die große schöpferische Tätigkeit des Sowjetvolkes, verleiht seinem Kampf für den Sieg des Kommunismus einen systematischen, wissenschaftlich fundierten Charakter.
Alle Parteiorganisationen arbeiten im Rahmen der Verfassung der UdSSR.

Artikel 7. Gewerkschaften, der Allunions-Leninistische Kommunistische Jugendverband, Genossenschaften und andere öffentliche Organisationen beteiligen sich gemäß ihren gesetzlichen Aufgaben an der Verwaltung der staatlichen und öffentlichen Angelegenheiten, an der Lösung politischer, wirtschaftlicher und soziokultureller Probleme.

Artikel 8 Produktion sowie gesellschaftliche und kulturelle Veranstaltungen und materielle Anreize.
Arbeitskollektive entwickeln sozialistisches Vorbild, fördern die Verbreitung fortschrittlicher Arbeitsmethoden, stärken die Arbeitsdisziplin, erziehen ihre Mitglieder im Geiste der kommunistischen Moral, sorgen für die Hebung ihres politischen Bewusstseins, ihrer Kultur und ihrer beruflichen Qualifikationen.

Artikel 9 Öffentlichkeit, ständige Berücksichtigung der öffentlichen Meinung.

Kapitel 2 Wirtschaftssystem

Artikel 10. Die Grundlage des Wirtschaftssystems der RSFSR ist das sozialistische Eigentum an den Produktionsmitteln in Form von staatlichem (nationalem) und kollektivwirtschaftlichem Genossenschaftseigentum.
Sozialistisches Eigentum ist auch Eigentum von Gewerkschaften und anderen öffentlichen Organisationen, das sie zur Erfüllung ihrer gesetzlichen Aufgaben benötigen.
Der Staat schützt das sozialistische Eigentum und schafft Bedingungen für seine Vermehrung.
Niemand hat das Recht, sozialistisches Eigentum zum persönlichen Vorteil oder für andere käufliche Zwecke zu verwenden.

Artikel 11. Das Staatseigentum ist das gemeinsame Eigentum des gesamten Sowjetvolkes, die Hauptform des sozialistischen Eigentums.
Im ausschließlichen Eigentum des Staates sind: Land, sein Untergrund, Wasser, Wälder. Der Staat besitzt die wichtigsten Produktionsmittel in Industrie, Bauwesen und Landwirtschaft, Transport- und Kommunikationsmittel, Banken, Eigentum des staatlich organisierten Handels, kommunaler und anderer Unternehmen, den wichtigsten städtischen Wohnungsbestand sowie anderes für die Durchführung notwendiges Eigentum der Aufgaben des Staates.

Artikel 12. Das Eigentum der Kollektivwirtschaften und anderer Genossenschaftsorganisationen, ihrer Vereinigungen sind die Produktionsmittel und sonstiges Vermögen, das sie zur Erfüllung ihrer gesetzlichen Aufgaben benötigen.
Das von den Kolchosen bewohnte Land wird ihnen zur kostenlosen und unbefristeten Nutzung zugeteilt.
Der Staat fördert die Entwicklung des kollektivwirtschaftlichen und genossenschaftlichen Eigentums und seine Annäherung an den Staat.
Kolchosen sind wie andere Landnutzer verpflichtet, das Land effizient zu nutzen, es pfleglich zu behandeln und seine Fruchtbarkeit zu steigern.

Artikel 13 Das persönliche Eigentum der Bürger der RSFSR basiert auf Erwerbseinkommen. Persönliches Eigentum kann Haushaltsgegenstände, persönlichen Verbrauch, Bequemlichkeiten und Hilfshaushaltsgegenstände, ein Wohngebäude und Arbeitsersparnisse umfassen. Das persönliche Eigentum der Bürger und das Recht, es zu erben, werden vom Staat geschützt.
Bei der Nutzung durch Bürger können Grundstücke nach dem gesetzlich festgelegten Verfahren zur Durchführung bereitgestellt werden Nebenbetrieb(einschließlich Vieh- und Geflügelhaltung), Gartenbau und Gartenbau, sowie für den individuellen Wohnungsbau. Die Bürger sind verpflichtet, die ihnen zur Verfügung gestellten Ressourcen vernünftig zu nutzen Land. Die Staats- und Kollektivwirtschaften leisten den Bürgern Hilfe bei der Durchführung von Nebengrundstücken.
Eigentum, das sich in persönlichem Besitz oder im Gebrauch von Bürgern befindet, sollte nicht dazu dienen, unverdientes Einkommen zu erzielen, und nicht zum Nachteil der Interessen der Gesellschaft verwendet werden.

Artikel 14. Die Quelle des Wachstums des gesellschaftlichen Reichtums, des Wohlergehens des Volkes und jedes Sowjetbürgers ist die von Ausbeutung befreite Arbeit des Sowjetvolkes.
Gemäß dem sozialistischen Grundsatz „Jeder nach seinen Fähigkeiten, jedem nach seiner Arbeit“ übt der Staat die Kontrolle über das Maß der Arbeit und des Konsums aus. Sie bestimmt die Höhe der Steuer auf das steuerpflichtige Einkommen.
Gesellschaftlich nützliche Arbeit und ihre Ergebnisse bestimmen die Stellung eines Menschen in der Gesellschaft. Der Staat trägt durch die Kombination materieller und moralischer Anreize, durch die Förderung von Innovation und einer kreativen Einstellung zur Arbeit dazu bei, dass die Arbeit zur ersten lebensnotwendigen Notwendigkeit jedes Sowjetmenschen wird.

Artikel 15. Das höchste Ziel der gesellschaftlichen Produktion im Sozialismus ist die vollständigste Befriedigung der wachsenden materiellen und geistigen Bedürfnisse der Menschen.
Gestützt auf die schöpferische Tätigkeit der Werktätigen, den sozialistischen Wettbewerb, die Errungenschaften der Wissenschaft und technischer Fortschritt Durch die Verbesserung der Formen und Methoden der Wirtschaftsführung gewährleistet der Staat das Wachstum der Arbeitsproduktivität, die Steigerung der Produktionseffizienz und der Arbeitsqualität sowie die dynamische, planmäßige und proportionale Entwicklung der Volkswirtschaft.

Artikel 16 Bestandteil ein einziger nationaler Wirtschaftskomplex, der alle Glieder der gesellschaftlichen Produktion, Verteilung und des Austauschs auf dem Territorium der UdSSR umfasst.
Die Verwaltung der Wirtschaft erfolgt auf der Grundlage staatlicher Pläne zur wirtschaftlichen und sozialen Entwicklung unter Berücksichtigung sektoraler und territorialer Grundsätze, mit einer Kombination aus zentraler Verwaltung mit wirtschaftlicher Unabhängigkeit und der Initiative von Unternehmen, Verbänden und anderen Organisationen. Gleichzeitig werden betriebswirtschaftliche Kalkulation, Gewinn, Kosten, andere betriebswirtschaftliche Hebel und Anreize aktiv genutzt.

Artikel 17 Landwirtschaft, Verbraucherdienstleistungen für die Bevölkerung sowie andere Aktivitäten, die ausschließlich auf der persönlichen Arbeit der Bürger und ihrer Familien beruhen. Der Staat regelt die individuelle Arbeitstätigkeit und sorgt für deren Einsatz im Interesse der Gesellschaft.

Artikel 18. Im Interesse gegenwärtiger und zukünftiger Generationen ergreift die RSFSR die notwendigen Maßnahmen zum Schutz und zur wissenschaftlichen Begründung einer rationellen Nutzung des Bodens und seines Untergrunds, der Wasserressourcen, der Flora und Fauna, zur Erhaltung sauberer Luft und sauberen Wassers sowie zur Gewährleistung der Fortpflanzung der natürlichen Ressourcen und verbessern menschliches Umfeld Umfeld.

Kapitel 3 Gesellschaftliche Entwicklung und Kultur

Artikel 19. Die soziale Grundlage der RSFSR ist das unzerstörbare Bündnis der Arbeiter, Bauern und Intelligenz.
Der Staat fördert die Stärkung der sozialen Homogenität der Gesellschaft - die Beseitigung der Klassenunterschiede, der wesentlichen Unterschiede zwischen Stadt und Land, der geistigen und körperlichen Arbeit, die allseitige Entwicklung und Annäherung aller Nationen und Nationalitäten der UdSSR.

Artikel 20 In Übereinstimmung mit dem kommunistischen Ideal „Die freie Entfaltung aller ist die Voraussetzung für die freie Entfaltung aller“ will der Staat die realen Möglichkeiten der Bürger erweitern, ihre schöpferischen Kräfte, Fähigkeiten und Talente zur allseitigen Entfaltung einzusetzen des Individuums.

Artikel 21. Der Staat sorgt für die Verbesserung der Bedingungen und des Schutzes der Arbeit, ihre wissenschaftliche Organisation, die Verringerung und in Zukunft den vollständigen Ersatz schwerer körperlicher Arbeit auf der Grundlage einer umfassenden Mechanisierung und Automatisierung der Produktionsprozesse in allen Bereichen die Volkswirtschaft.

Artikel 22. In der RSFSR wird konsequent ein Programm zur Umwandlung der Landarbeit in eine Vielzahl von Industriearbeitskräften in die Praxis umgesetzt; Ausbau des Netzes von Einrichtungen des öffentlichen Bildungswesens, der Kultur, des Gesundheitswesens, des Handels und der Gemeinschaftsverpflegung, der Verbraucherdienste und der Stadtwerke im ländlichen Raum; Umwandlung von Dörfern und Dörfern in komfortable Siedlungen.

Artikel 23 Auf der Grundlage des Wachstums der Arbeitsproduktivität verfolgt der Staat ständig eine Politik der Anhebung des Lohnniveaus, Realeinkommen Arbeitskräfte.
Um den Bedürfnissen des sowjetischen Volkes besser gerecht zu werden, werden öffentliche Konsumfonds geschaffen. Der Staat sorgt unter breiter Beteiligung öffentlicher Organisationen und Arbeitskollektive für das Wachstum und die gerechte Verteilung dieser Mittel.

Artikel 24. In der RSFSR funktionieren und entwickeln sich staatliche Systeme des Gesundheitswesens, der sozialen Sicherheit, des Handels und der öffentlichen Verpflegung, der Verbraucherdienste und der kommunalen Dienste.
Der Staat fördert die Tätigkeit von Genossenschaften und anderen öffentlichen Organisationen in allen Bereichen der öffentlichen Dienstleistungen. Es fördert die Entwicklung der Massenkörperkultur und des Sports.

Artikel 25. In der RSFSR besteht und wird ein einheitliches öffentliches Bildungssystem ausgebaut, das den Bürgern allgemeine Bildung und Berufsausbildung bietet, der kommunistischen Erziehung, der geistigen und körperlichen Entwicklung junger Menschen dient und sie auf Arbeit und soziale Aktivitäten vorbereitet .

Artikel 26. Der Staat sorgt in Übereinstimmung mit den Bedürfnissen der Gesellschaft für die systematische Entwicklung der Wissenschaft und die Ausbildung des wissenschaftlichen Personals und organisiert die Umsetzung der Ergebnisse wissenschaftliche Forschung in der Volkswirtschaft und anderen Lebensbereichen.

Artikel 27
In der RSFSR wird die Entwicklung professioneller Kunst und Volkskunst auf jede erdenkliche Weise gefördert.

Kapitel 4. Außenpolitische Tätigkeit
und Verteidigung des sozialistischen Vaterlandes

Artikel 28. Die RSFSR lässt sich in ihrer außenpolitischen Tätigkeit von den Zielen, Aufgaben und Grundsätzen der Außenpolitik leiten, die in der Verfassung der UdSSR festgelegt sind.
Kriegspropaganda ist in der RSFSR verboten.

Artikel 29 Gemäß der Verfassung der UdSSR ist die Verteidigung des sozialistischen Vaterlandes eine der wichtigsten Aufgaben des Staates und Sache des ganzen Volkes.
Um die sozialistischen Errungenschaften, die friedliche Arbeit des Sowjetvolkes, die Souveränität und territoriale Integrität des Staates zu schützen, wurden die Streitkräfte der UdSSR geschaffen und die allgemeine Wehrpflicht eingeführt.
Die Pflicht der Streitkräfte der UdSSR gegenüber dem Volk besteht darin, das sozialistische Vaterland zuverlässig zu verteidigen, in ständiger Kampfbereitschaft zu sein, was eine sofortige Abwehr jedes Angreifers garantiert.

Artikel 30. Die RSFSR beteiligt sich an der Gewährleistung der Sicherheit und Verteidigungsfähigkeit des Landes, indem sie die Streitkräfte der UdSSR mit allem Notwendigen ausstattet.
Pflichten staatlicher Stellen, öffentlicher Organisationen, Beamte und Bürger, die Sicherheit des Landes zu gewährleisten und seine Verteidigungsfähigkeit zu stärken, werden durch die Gesetzgebung der UdSSR bestimmt.

II. STAAT UND INDIVIDUELL

Kapitel 5. Staatsbürgerschaft der RSFSR. Gleichheit der Bürger

Artikel 31 Gemäß der in der UdSSR eingeführten einheitlichen Unionsbürgerschaft ist jeder Bürger der RSFSR ein Staatsbürger der UdSSR.
Die Gründe und das Verfahren für den Erwerb und Verlust der sowjetischen Staatsbürgerschaft werden durch das Gesetz über die Staatsbürgerschaft der UdSSR bestimmt.
Bürger anderer Unionsrepubliken genießen auf dem Territorium der RSFSR die gleichen Rechte wie Bürger der RSFSR.
Die Bürger der RSFSR im Ausland genießen den Schutz und die Schirmherrschaft des Sowjetstaates.

Artikel 32. Die Bürger der RSFSR sind vor dem Gesetz gleich, ungeachtet ihrer Herkunft, ihres sozialen und vermögensrechtlichen Status, ihrer Rasse und Nationalität, ihres Geschlechts, ihrer Bildung, ihrer Sprache, ihrer Einstellung zur Religion, ihrer Berufsart und -art, ihres Wohnorts und anderer Umstände.
Die Gleichberechtigung der Bürger der RSFSR wird in allen Bereichen des wirtschaftlichen, politischen, sozialen und kulturellen Lebens gewährleistet.

Artikel 33. Frauen und Männer sind in der RSFSR gleichberechtigt.
Die Durchsetzung dieser Rechte wird durch die Chancengleichheit von Frauen mit Männern in Bildung und Ausbildung, in der Arbeit, deren Entlohnung und Aufstieg in der Arbeit, in gesellschaftspolitischen und kulturelle Aktivitäten, sowie besondere Maßnahmen zum Arbeits- und Gesundheitsschutz von Frauen; Schaffung von Bedingungen, die es Frauen ermöglichen, Arbeit und Mutterschaft zu vereinbaren; Rechtsschutz, materielle und moralische Unterstützung für Mutterschaft und Kindheit, einschließlich der Bereitstellung von bezahltem Urlaub und anderen Leistungen für Schwangere und Mütter, die schrittweise Reduzierung der Arbeitszeit für Frauen mit kleinen Kindern.

Artikel 34 Bürger der RSFSR verschiedener Rassen und Nationalitäten haben gleiche Rechte.
Die Ausübung dieser Rechte wird durch die Politik der allseitigen Entwicklung und Annäherung aller Nationen und Völker der UdSSR, die Erziehung der Bürger im Geiste des Sowjetpatriotismus und des sozialistischen Internationalismus und die Möglichkeit, ihre Muttersprache zu verwenden, sichergestellt die Sprachen anderer Völker der UdSSR.
Jede unmittelbare oder mittelbare Einschränkung von Rechten, die Begründung mittelbarer oder unmittelbarer Vorteile von Bürgern aus rassischen und nationalen Gründen sowie jede Predigt von rassischer oder nationaler Ausschließlichkeit, Feindschaft oder Vernachlässigung sind strafbar.

Artikel 35. Ausländischen Staatsbürgern und Staatenlosen in der RSFSR werden die gesetzlich vorgesehenen Rechte und Freiheiten garantiert, einschließlich des Rechts, sich an Gerichte und andere staatliche Stellen zu wenden, um ihre persönlichen, Eigentums-, Familien- und anderen Rechte zu schützen.
Ausländische Staatsbürger und Staatenlose, die sich auf dem Territorium der RSFSR aufhalten, sind verpflichtet, die Verfassung der UdSSR, die Verfassung der RSFSR und die sowjetischen Gesetze zu respektieren.

Artikel 36. Die RSFSR gewährt Ausländern, die wegen der Verteidigung der Interessen der Werktätigen und der Sache des Friedens, wegen der Teilnahme an einer revolutionären und nationalen Befreiungsbewegung, wegen fortschrittlicher gesellschaftspolitischer, wissenschaftlicher oder anderer schöpferischer Tätigkeit verfolgt werden, das Asylrecht.

Kapitel 6. Grundrechte, Freiheiten
und Pflichten der Bürger der RSFSR

Artikel 37. Die Bürger der RSFSR haben die Gesamtheit der sozioökonomischen, politischen und persönlichen Rechte und Freiheiten, die durch die Verfassung der UdSSR, die Verfassung der RSFSR und die sowjetischen Gesetze proklamiert und garantiert werden. Das sozialistische System gewährleistet die Erweiterung der Rechte und Freiheiten, die kontinuierliche Verbesserung der Lebensbedingungen der Bürger bei der Durchführung der Programme der sozioökonomischen und kulturellen Entwicklung.
Die Ausübung von Rechten und Freiheiten durch die Bürgerinnen und Bürger darf die Interessen der Gesellschaft und des Staates sowie die Rechte anderer Bürgerinnen und Bürger nicht beeinträchtigen.

Artikel 38 , Fähigkeiten, Ausbildung, Bildung und soziale Bedürfnisse.
Dieses Recht wird durch das sozialistische Wirtschaftssystem, das stetige Wachstum der Produktivkräfte, die freie Berufsausbildung, die Verbesserung der Arbeitsqualifikation und die Ausbildung in neuen Fachrichtungen sowie die Entwicklung der Berufsberatungs- und Beschäftigungssysteme gewährleistet.

Artikel 39 Die Bürger der RSFSR haben das Recht auf Erholung.
Dieses Recht wird durch die Einrichtung für Arbeiter und Angestellte gewährleistet Arbeitswoche nicht mehr als 41 Stunden, ein kürzerer Arbeitstag für eine Reihe von Berufen und Branchen, eine reduzierte Nachtarbeitsdauer; die Bereitstellung von bezahltem Jahresurlaub, wöchentlichen Ruhetagen sowie der Ausbau des Netzes von Kultur-, Bildungs- und Gesundheitseinrichtungen, die Entwicklung von Breitensport, Körperkultur und Tourismus; Schaffung günstiger Erholungsmöglichkeiten am Wohnort und anderer Bedingungen für eine rationelle Nutzung der Freizeit.
Die Arbeits- und Ruhezeiten der Kolchosbauern werden von den Kolchosen geregelt.

Artikel 40 Die Bürger der RSFSR haben das Recht auf Gesundheitsschutz.
Dieses Recht wird durch kostenlose qualifizierte medizinische Versorgung durch staatliche Gesundheitseinrichtungen gewährleistet; Ausbau des Netzes von Einrichtungen zur Behandlung und Förderung der Gesundheit der Bürger; Entwicklung und Verbesserung von Sicherheit und Arbeitshygiene; Durchführung umfassender Präventivmaßnahmen; Maßnahmen zur Verbesserung der Umwelt; besondere Sorge um die Gesundheit der jüngeren Generation, einschließlich des Verbots von Kinderarbeit, die nicht im Zusammenhang mit Ausbildung und Arbeitserziehung steht; der Einsatz wissenschaftlicher Forschung zur Vorbeugung und Verringerung der Morbidität, zur Gewährleistung eines langfristigen aktiven Lebens der Bürger.

Artikel 41. Die Bürger der RSFSR haben das Recht auf materielle Sicherheit im Alter, bei Krankheit, vollständiger oder teilweiser Invalidität und Verlust eines Ernährers.
Dieses Recht wird durch die Sozialversicherung der Arbeiter, Angestellten und Kolchosbauern, Leistungen bei vorübergehender Invalidität garantiert; Zahlung von Renten für Alter, Invalidität und für den Verlust eines Ernährers auf Kosten des Staates und der Kollektivwirtschaften; Beschäftigung von teilweise arbeitsunfähigen Bürgern; Betreuung älterer und behinderter Menschen; andere Formen der Sozialversicherung.

Artikel 42 Bürger der RSFSR haben das Recht auf Wohnung.
Dieses Recht wird durch die Entwicklung und den Schutz des staatlichen und öffentlichen Wohnungsbestandes, die Förderung des genossenschaftlichen und individuellen Wohnungsbaus, die gerechte Verteilung des zur Verfügung gestellten Wohnraums in öffentlicher Hand bei der Umsetzung des Programms für den Bau komfortabler Wohnungen sowie durch niedrige Mieten gewährleistet und Stromrechnungen. Die Bürger der RSFSR müssen sich um die ihnen zur Verfügung gestellte Unterkunft kümmern.

Artikel 43 Die Bürger der RSFSR haben das Recht auf Bildung.
Dieses Recht wird durch die Unentgeltlichkeit aller Arten von Bildung, die Einführung einer universellen obligatorischen Sekundarschulbildung für junge Menschen, die breite Entwicklung von Berufs-, Fach- und Sekundarschulbildung gewährleistet höhere Bildung auf der Grundlage der Verbindung der Erziehung mit dem Leben, mit der Produktion; Entwicklung der Fern- und Abendausbildung; Bereitstellung von staatlichen Stipendien und Leistungen für Schüler und Studenten; kostenlose Verteilung von Schulbüchern; die Möglichkeit, in der Schule in ihrer Muttersprache zu lernen; Bedingungen für Selbstbildung schaffen.

Artikel 44 Die Bürger der RSFSR haben das Recht, sich an den Errungenschaften der Kultur zu erfreuen.
Dieses Recht wird durch die allgemeine Zugänglichkeit der in staatlichen und öffentlichen Mitteln befindlichen Werte der nationalen und Weltkultur gewährleistet; Entwicklung und gleichmäßige Verteilung von Kultur- und Bildungseinrichtungen auf dem Territorium der Republik; die Entwicklung von Fernsehen und Radio, Buchveröffentlichungen und Zeitschriften, ein Netz kostenloser Bibliotheken; Ausbau des kulturellen Austauschs mit dem Ausland.

Artikel 45 Den Bürgern der RSFSR wird in Übereinstimmung mit den Zielen des kommunistischen Aufbaus die Freiheit des wissenschaftlichen, technischen und künstlerischen Schaffens garantiert. Sie wird durch den breiten Einsatz wissenschaftlicher Forschung, erfinderischer und rationalisierender Aktivitäten und die Entwicklung von Literatur und Kunst gewährleistet. Der Staat schafft dafür die notwendigen materiellen Voraussetzungen, unterstützt freiwillige Vereine und schöpferische Vereinigungen, organisiert die Einführung von Erfindungen und Rationalisierungsvorschlägen in die Volkswirtschaft und andere Lebensbereiche.
Die Rechte von Autoren, Erfindern und Innovatoren sind staatlich geschützt.

Artikel 46. Die Bürger der RSFSR haben das Recht, sich an der Verwaltung der staatlichen und öffentlichen Angelegenheiten, an der Diskussion und Annahme von Gesetzen und Entscheidungen von nationaler und lokaler Bedeutung zu beteiligen.
Dieses Recht wird durch die Möglichkeit gewährleistet, in die Sowjets der Volksdeputierten und anderer gewählter Staatsorgane zu wählen und gewählt zu werden, an nationalen Diskussionen und Abstimmungen, an der Volkskontrolle, an der Arbeit von Staatsorganen, öffentlichen Organisationen und öffentlichen Einrichtungen teilzunehmen Laiendarbietungen, in Aund am Wohnort. .

Artikel 47. Jeder Bürger der RSFSR hat das Recht, staatlichen Stellen und öffentlichen Organisationen Vorschläge zur Verbesserung ihrer Tätigkeit zu unterbreiten und Mängel ihrer Arbeit zu kritisieren.
Die Beamten sind verpflichtet, die Vorschläge und Anträge der Bürger innerhalb der festgelegten Fristen zu prüfen, darauf zu antworten und die erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen.
Eine Verfolgung wegen Kritik ist verboten. Wer Kritik verfolgt, wird zur Rechenschaft gezogen.

Artikel 48. In Übereinstimmung mit den Interessen des Volkes und zum Zweck der Festigung und Entwicklung des sozialistischen Systems werden den Bürgern der RSFSR Freiheiten garantiert: Rede-, Presse-, Versammlungs-, Kundgebungs-, Straßenumzugs- und Demonstrationsfreiheit.
Die Ausübung dieser politischen Freiheiten wird durch die Bereitstellung öffentlicher Gebäude, Straßen und Plätze für die Werktätigen und ihre Organisationen, die weite Verbreitung von Informationen und die Möglichkeit der Nutzung von Presse, Fernsehen und Rundfunk gewährleistet.

Artikel 49. In Übereinstimmung mit den Zielen des kommunistischen Aufbaus haben die Bürger der RSFSR das Recht, sich in öffentlichen Organisationen zusammenzuschließen, die die Entwicklung der politischen Tätigkeit und Amateurtätigkeit und die Befriedigung ihrer vielfältigen Interessen fördern.
Öffentliche Organisationen sind garantierte Voraussetzungen für die erfolgreiche Erfüllung ihrer gesetzlichen Aufgaben.

Artikel 50. Den Bürgern der RSFSR wird die Gewissensfreiheit garantiert, dh das Recht, sich zu jeder oder keiner Religion zu bekennen, religiöse Kulte auszuüben oder atheistische Propaganda zu betreiben. Die Aufstachelung zu Feindschaft und Hass im Zusammenhang mit religiösen Überzeugungen ist verboten.
Die Kirche in der RSFSR ist vom Staat und die Schule von der Kirche getrennt.

Artikel 51 Die Familie steht unter dem Schutz des Staates.
Die Ehe beruht auf der freiwilligen Zustimmung einer Frau und eines Mannes; Ehegatten sind in den Familienbeziehungen völlig gleichgestellt.
Der Staat kümmert sich um die Familie, indem er ein breites Netz von Kindereinrichtungen schafft und entwickelt, Haushalts- und Gemeinschaftsverpflegungsdienste organisiert und verbessert, Leistungen anlässlich der Geburt eines Kindes zahlt, große Familien mit Leistungen und Leistungen versorgt sowie andere Arten von Leistungen und Unterstützung für die Familie.

Artikel 52 Den Bürgern der RSFSR wird die Unverletzlichkeit der Person garantiert. Niemand darf verhaftet werden, außer auf der Grundlage von Beurteilung oder mit Zustimmung der Staatsanwaltschaft.

Artikel 53 Den Bürgern der RSFSR wird die Unverletzlichkeit ihrer Wohnung garantiert. Niemand hat das Recht, eine Wohnung ohne rechtliche Grundlage gegen den Willen der darin lebenden Personen zu betreten.

Artikel 54. Das Privatleben der Bürger, das Briefgeheimnis, Telefongespräche und Telegrafennachrichten sind gesetzlich geschützt.

Artikel 55. Die Achtung des Individuums, der Schutz der Rechte und Freiheiten der Bürger ist die Pflicht aller staatlichen Organe, öffentlichen Organisationen und Beamten.
Bürger der RSFSR haben das Recht auf gerichtlichen Rechtsschutz gegen Eingriffe in Ehre und Würde, Leben und Gesundheit, persönliche Freiheit und Eigentum.

Artikel 56. Die Bürger der RSFSR haben das Recht, gegen die Handlungen von Beamten, staatlichen und öffentlichen Stellen Berufung einzulegen. Reklamationen müssen in der gesetzlich festgelegten Weise und innerhalb der gesetzlich festgelegten Fristen bearbeitet werden.
Handlungen von Beamten, die unter Verletzung des Gesetzes begangen werden, die Befugnisse überschreiten und die Rechte der Bürger verletzen, können gemäß dem gesetzlich festgelegten Verfahren beim Gericht angefochten werden.
Die Bürger der RSFSR haben das Recht auf Entschädigung für Schäden, die durch rechtswidrige Handlungen staatlicher und öffentlicher Organisationen sowie von Beamten in Ausübung ihrer amtlichen Pflichten verursacht wurden.

Artikel 57
Ein Bürger der RSFSR ist verpflichtet, die Verfassung der UdSSR, die Verfassung der RSFSR und die sowjetischen Gesetze zu beachten, die Regeln des sozialistischen Gemeinschaftslebens zu respektieren und einen hohen Rang mit Würde zu tragen Sowjetbürger.

Artikel 58. Die Pflicht und Ehrensache eines jeden arbeitsfähigen Bürgers der RSFSR ist die gewissenhafte Arbeit in dem von ihm gewählten Bereich der gesellschaftlich nützlichen Tätigkeit, die Einhaltung der Arbeitsdisziplin. Die Vermeidung gesellschaftlich nützlicher Arbeit ist mit den Grundsätzen der sozialistischen Gesellschaft unvereinbar.

Artikel 59. Ein Bürger der RSFSR ist verpflichtet, das sozialistische Eigentum zu schützen und zu stärken. Die Pflicht eines Bürgers der RSFSR besteht darin, den Diebstahl und die Verschwendung von staatlichem und öffentlichem Eigentum zu bekämpfen und das Wohl der Menschen mit Sorgfalt zu behandeln.
Personen, die sozialistisches Eigentum verletzen, werden nach dem Gesetz bestraft.

Artikel 60. Ein Bürger der RSFSR ist verpflichtet, die Interessen des Sowjetstaates zu schützen und zur Stärkung seiner Macht und Autorität beizutragen.
Die Verteidigung des sozialistischen Vaterlandes ist die heilige Pflicht jedes Bürgers der RSFSR.
Vaterlandsverrat ist das schwerste Verbrechen gegen das Volk.

Artikel 61. Der Militärdienst in den Streitkräften der UdSSR ist eine ehrenvolle Pflicht der Bürger der RSFSR.

Artikel 62. Die Pflicht jedes Bürgers der RSFSR ist es, die nationale Würde anderer Bürger zu achten, die Freundschaft der Nationen und Völker des sowjetischen Vielvölkerstaates zu stärken.

Artikel 63 oeffentliche Ordnung.

Artikel 64. Die Bürger der RSFSR sind verpflichtet, für die Erziehung der Kinder zu sorgen, sie auf gesellschaftlich nützliche Arbeit vorzubereiten, sie zu würdigen Mitgliedern der sozialistischen Gesellschaft zu erziehen. Kinder haben die Pflicht, für ihre Eltern zu sorgen und ihnen zu helfen.

Artikel 65

Artikel 66

Artikel 67. Die internationale Pflicht eines Bürgers der RSFSR besteht darin, die Entwicklung von Freundschaft und Zusammenarbeit mit den Völkern anderer Länder sowie die Aufrechterhaltung und Festigung des Weltfriedens zu fördern.

III. NATIONAL - STAAT
UND ADMINISTRATIV - TERRITORIAL
GERÄT DER RSFSR

Kapitel 7. RSFSR - eine Unionsrepublik innerhalb der UdSSR

Artikel 68 Die Russische Sozialistische Föderative Sowjetrepublik ist ein souveräner sozialistischer Sowjetstaat. Um erfolgreich eine kommunistische Gesellschaft aufzubauen, die wirtschaftliche und politische Einheit zu stärken, die Sicherheit und Verteidigung des Landes zu gewährleisten, hat die Russische Sozialistische Föderative Sowjetrepublik als Ergebnis der freien Selbstbestimmung der Nationen, auf der Grundlage von Freiwilligkeit und Gleichheit, zusammen mit den Sozialistischen Sowjetrepubliken: die Ukrainische Sozialistische Sowjetrepublik, die Weißrussische Sozialistische Sowjetrepublik, die Usbekische Sozialistische Sowjetrepublik, die Kasachische Sozialistische Sowjetrepublik, die Georgische Sozialistische Sowjetrepublik, die Aserbaidschanische Sozialistische Sowjetrepublik, die Litauische Sozialistische Sowjetrepublik, die Moldauische Sozialistische Sowjetrepublik, Lettische Sozialistische Sowjetrepublik, Kirgisische Sozialistische Sowjetrepublik, Tadschikische Sozialistische Sowjetische Sozialistische Sozialistische Sozialistische der Sozialistischen der Sozialistischen der Sozialistischen und Armenische Sozialistische Sozialistische Sozialistische Turkmenische Sowjetische Sozialistische Die Tschechische Republik, die Estnische Sozialistische Sowjetrepublik, vereint in der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken – einem multinationalen Einheitsstaat.
Davon ausgehend sichert die RSFSR der Union SSR, vertreten durch ihre höchsten Organe der Staatsgewalt und Verwaltung, die in Artikel 73 der Verfassung der UdSSR festgelegten Rechte zu.
Außerhalb der in Artikel 73 der Verfassung der UdSSR festgelegten Grenzen übt die RSFSR auf ihrem Territorium unabhängig die Staatsgewalt aus.

Artikel 69. Die RSFSR behält sich das Recht auf freien Austritt aus der UdSSR vor.

Artikel 70. Das Territorium der RSFSR darf nicht ohne ihre Zustimmung geändert werden. Die Grenzen zwischen der RSFSR und anderen Unionsrepubliken können im gegenseitigen Einvernehmen mit den entsprechenden Republiken geändert werden, was der Zustimmung der UdSSR bedarf.

Artikel 71, Jakutskaja.
Die RSFSR hat
Regionen: Altai, Krasnodar, Krasnojarsk, Primorsky, Stavropol, Chabarowsk;
Regionen: Amur, Archangelsk, Astrachan, Belgorod, Brjansk, Wladimir, Wolgograd, Wologda, Woronesch, Gorki, Iwanowo, Irkutsk, Kaliningrad, Kalinin, Kaluga, Kamtschatka, Kemerowo, Kirow, Kostroma, Kuibyschew, Kurgan, Kursk, Leningrad, Lipezk, Magadan, Moskau, Murmansk, Nowgorod, Nowosibirsk, Omsk, Orenburg, Orel, Penza, Perm, Pskow, Rostow, Rjasan, Saratow, Sachalin, Swerdlowsk, Smolensk, Tambow, Tomsk, Tula, Tjumen, Uljanowsk, Tscheljabinsk, Tschita, Jaroslawl;
Städte republikanischer Unterordnung: Moskau, Leningrad;
autonome Regionen, die Teil der Territorien sind:
Adyghe, Gorno - Altai, jüdisch, Karatschai - Cherkess, Chakass;
Autonome Bezirke, die Teil der Territorien und Regionen sind: Aginsky Buryatsky, Komi - Permyatsky, Koryaksky, Nenzen, Taimyrsky (Dolgano - Nenzen), Ust - Ordynsky Buryatsky, Khanty - Mansiysky, Chukotsky, Evenksky, Yamalo - Nenets.

Artikel 72
1) die Verabschiedung der Verfassung der RSFSR und die Einführung von Änderungen daran;
2) Kontrolle über die Einhaltung der Verfassung der RSFSR und Sicherstellung der Übereinstimmung der Verfassungen der autonomen Republiken mit der Verfassung der RSFSR;
3) Vorlage zur Genehmigung durch den Obersten Sowjet der UdSSR zur Bildung neuer autonomer Republiken und autonomer Regionen innerhalb der RSFSR;
4) Gesetzgebung der RSFSR;
5) Schutz der staatlichen Ordnung, Rechte und Freiheiten der Bürger;
6) Einrichtung des Verfahrens für die Organisation und Tätigkeit der republikanischen und lokalen Organe der Staatsmacht und -verwaltung;
7) Durchführung einer einheitlichen sozioökonomischen Politik, Verwaltung der Wirtschaft der RSFSR; Sicherstellung des wissenschaftlichen und technologischen Fortschritts und Durchführung von Maßnahmen zur rationellen Nutzung und zum Schutz natürliche Ressourcen;
8) Entwicklung und Genehmigung staatlicher Pläne für die wirtschaftliche und soziale Entwicklung der RSFSR, Staatshaushalt RSFSR und Genehmigung von Berichten über ihre Umsetzung; Verwaltung der Ausführung der Staatshaushalte der autonomen Republiken, der Haushalte der Territorien, Regionen und Städte der republikanischen Unterordnung;
9) Feststellung der Einnahmen für die Bildung des Staatshaushalts der RSFSR gemäß der Gesetzgebung der UdSSR;
10) Verwaltung der Sektoren der Volkswirtschaft der Union - republikanische und republikanische Unterordnung, Vereine und Unternehmen der republikanischen Unterordnung;
11) Festlegung des Verfahrens zur Nutzung von Land, Untergrund, Wäldern und Gewässern; Umweltschutz;
12) Wohnungswirtschaft und kommunale Dienstleistungen, Handel und Gemeinschaftsverpflegung, Verbraucherdienstleistungen für die Bevölkerung, Wohnungsbau und Verbesserung von Städten und anderen Siedlungen, Straßenbau und Verkehr;
13) Verwaltung von öffentlichen Bildungs-, kulturellen und wissenschaftlichen Organisationen und Institutionen der RSFSR, Gesundheitsfürsorge, Bewegungserziehung, Körpererziehung, Leibeserziehung und Sport, soziale Sicherheit; Schutz historischer und kultureller Denkmäler;
14) Amnestie und Begnadigung für Bürger, die von den Gerichten der RSFSR verurteilt wurden;
15) Vertretung der RSFSR in internationalen Beziehungen;
16) Lösung anderer Fragen von republikanischer Bedeutung.

Artikel 73

Artikel 74. Die RSFSR beteiligt sich an der Lösung von Fragen, die der Gerichtsbarkeit der UdSSR unterliegen, im Obersten Sowjet der UdSSR, im Präsidium des Obersten Sowjets der UdSSR, in der Regierung der UdSSR und in anderen Organen der UdSSR.
Die RSFSR gewährleistet eine umfassende wirtschaftliche und soziale Entwicklung auf ihrem Territorium, erleichtert die Ausübung der Befugnisse der UdSSR auf diesem Territorium und setzt die Beschlüsse der höchsten Organe der Staatsgewalt und Verwaltung der UdSSR um.
In Fragen ihres Zuständigkeitsbereichs koordiniert und kontrolliert die RSFSR die Aktivitäten von Unternehmen, Institutionen und Organisationen mit gewerkschaftlicher Unterordnung.

Artikel 75. Die RSFSR hat das Recht, mit ausländischen Staaten Beziehungen aufzunehmen, mit ihnen Verträge abzuschließen, diplomatische und konsularische Vertreter auszutauschen und sich an den Aktivitäten internationaler Organisationen zu beteiligen.

Artikel 76. Die Gesetze der UdSSR sind auf dem Territorium der RSFSR verbindlich.

Artikel 77. Die souveränen Rechte der RSFSR gemäß der Verfassung der UdSSR werden von der UdSSR geschützt.

Kapitel 8. Autonomer sowjetischer Sozialist
Republik

Artikel 78 Eine autonome Republik ist ein sozialistischer Sowjetstaat innerhalb der Russischen Sozialistischen Föderativen Sowjetrepublik.
Außerhalb der Grenzen der Rechte der UdSSR und der RSFSR regelt die Autonome Republik unabhängig Angelegenheiten, die in ihren Zuständigkeitsbereich fallen.
Die Autonome Republik hat ihre eigene Verfassung, die der Verfassung der UdSSR und der RSFSR entspricht und die Besonderheiten der Autonomen Republik berücksichtigt.

Artikel 79. Die Autonome Republik beteiligt sich an der Lösung von Angelegenheiten, die in die Zuständigkeit der RSFSR und der UdSSR fallen, durch die höchsten Organe der Staatsgewalt bzw. der Verwaltung der RSFSR und der Union der SSR.
Die Autonome Republik gewährleistet eine umfassende wirtschaftliche und soziale Entwicklung auf ihrem Territorium, fördert die Ausübung der Befugnisse der UdSSR und der RSFSR auf diesem Territorium und setzt die Beschlüsse der höchsten Organe der Staatsgewalt und Verwaltung der UdSSR und der RSFSR um.
Die Autonome Republik koordiniert und kontrolliert die Aktivitäten von Unternehmen, Institutionen und Organisationen gewerkschaftlicher und republikanischer Unterordnung (RSFSR) in Angelegenheiten, die in ihren Zuständigkeitsbereich fallen.

Artikel 80. Das Territorium einer autonomen Republik kann ohne ihre Zustimmung nicht verändert werden.

Artikel 81. Die Gesetze der RSFSR sind verbindlich und haben auf dem Territorium aller autonomen Republiken die gleiche Geltung. Im Falle einer Diskrepanz zwischen dem Recht einer autonomen Republik und dem Recht der RSFSR gilt das Recht der RSFSR.

Kapitel 9. Autonome Region und autonomer Kreis

Artikel 82. Eine autonome Region ist Teil der RSFSR und gehört zum Hoheitsgebiet.
Das Gesetz über ein autonomes Gebiet wird vom Obersten Sowjet der RSFSR auf Vorschlag des Rates der Volksdeputierten des autonomen Gebiets verabschiedet.

Artikel 83. Die Organe der Staatsgewalt und Verwaltung einer autonomen Region haben das Recht, mit den Organen der Staatsgewalt und Verwaltung der RSFSR sowohl über die regionalen Organe der Staatsgewalt und Verwaltung als auch direkt zu kommunizieren.

Artikel 84 Eine autonome Region ist Teil eines Territoriums oder einer Region.
Das Gesetz über autonome Regionen wird vom Obersten Sowjet der RSFSR angenommen.

IV. SOWJETS DER VOLKSABGEORDNETEN DER RSFSR
UND DIE REIHENFOLGE IHRER WAHL

Kapitel 10. System und Prinzipien der Tätigkeit
Räte der Volksdeputierten

Artikel 85 Behörden.

Artikel 86. Die Amtszeit des Obersten Sowjets der RSFSR und der Obersten Sowjets der Autonomen Republiken beträgt fünf Jahre.
Die Amtszeit der örtlichen Sowjets der Volksdeputierten beträgt zweieinhalb Jahre.
Die Wahlen zu den Sowjets der Volksdeputierten werden spätestens zwei Monate vor Ablauf der Amtszeit der jeweiligen Sowjets anberaumt.

Artikel 87. Die wichtigsten Fragen, die der Gerichtsbarkeit der jeweiligen Sowjets der Volksdeputierten zugewiesen sind, werden auf ihren Sitzungen geprüft und entschieden.
Die Sowjets der Volksdeputierten wählen ständige Kommissionen und bilden Exekutiv- und Verwaltungsorgane sowie andere ihnen gegenüber rechenschaftspflichtige Organe.

Artikel 88 Die Sowjets der Volksdeputierten bilden Organe der Volkskontrolle, die die staatliche Kontrolle mit der gesellschaftlichen Kontrolle der Werktätigen in Betrieben, Kollektivwirtschaften, Institutionen und Organisationen verbinden.
Die Organe der Volkskontrolle überwachen die Erfüllung staatlicher Pläne und Aufträge; sie kämpfen gegen Verstöße gegen die staatliche Disziplin, Manifestationen von Engstirnigkeit, Ressortzugehörigkeit, Missmanagement und Verschwendung, Bürokratie und Bürokratie; zur Verbesserung der Arbeit des Staatsapparats beitragen.

Artikel 89. Die Sowjets der Volksdeputierten leiten unmittelbar und durch die von ihnen geschaffenen Organe alle Zweige der staatlichen, wirtschaftlichen und soziokulturellen Entwicklung, treffen Beschlüsse, sorgen für ihre Durchführung, üben die Kontrolle über die Durchführung der Beschlüsse aus.

Artikel 90. Die Tätigkeit der Sowjets der Volksdeputierten baut auf der Grundlage der kollektiven, freien, sachlichen Erörterung und Lösung von Fragen, der Öffentlichkeitsarbeit, der regelmäßigen Berichterstattung der Exekutiv- und Verwaltungsorgane sowie anderer von den Sowjets geschaffener Organe an die Sowjets auf und der Bevölkerung, breite Einbindung der Bürgerinnen und Bürger in ihre Arbeit.
Die Sowjets der Volksdeputierten und die von ihnen geschaffenen Gremien informieren die Bevölkerung systematisch über ihre Arbeit und Entscheidungen.

Kapitel 11 Wahlsystem

Artikel 91. Die Wahlen der Abgeordneten zu allen Sowjets der Volksdeputierten erfolgen auf der Grundlage des allgemeinen, gleichen und unmittelbaren Wahlrechts in geheimer Abstimmung.

Artikel 92. Die Wahlen der Abgeordneten sind allgemein: Alle Bürger der RSFSR, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, haben das Recht zu wählen und gewählt zu werden, mit Ausnahme der Personen, die auf gesetzlich vorgeschriebene Weise als geisteskrank anerkannt wurden.

Artikel 93 Die Wahlen der Abgeordneten sind gleich: jeder Wähler hat eine Stimme; Alle Wähler nehmen gleichberechtigt an Wahlen teil.

Artikel 94 Die Wahlen der Abgeordneten sind direkt: Die Abgeordneten aller Sowjets der Volksdeputierten werden direkt von den Bürgern gewählt.

Artikel 96
Den Bürgern der RSFSR und öffentlichen Organisationen wird eine freie und umfassende Diskussion über die politischen, geschäftlichen und persönlichen Qualitäten der Abgeordnetenkandidaten sowie das Recht auf Wahlkampf bei Versammlungen, in der Presse, im Fernsehen und Radio garantiert.
Die mit der Abhaltung der Wahlen zu den Sowjets der Volksdeputierten verbundenen Kosten trägt der Staat.

Artikel 97
Ein Bürger der RSFSR kann in der Regel nicht in mehr als zwei Volksdeputiertenräte gewählt werden.
Die Abhaltung der Wahlen zu den Sowjets wird durch Wahlkommissionen sichergestellt, die aus Vertretern öffentlicher Organisationen, Arbeitskollektive und Versammlungen von Militärangehörigen in Militäreinheiten gebildet werden.
Das Verfahren zur Durchführung der Wahlen zu den Sowjets der Volksdeputierten wird durch die Gesetze der UdSSR, der RSFSR und der autonomen Republiken bestimmt.

Artikel 98. Die Wähler erteilen ihren Abgeordneten Befehle.
Die jeweiligen Volksdeputiertenräte prüfen die Mandate der Wähler, berücksichtigen sie bei der Ausarbeitung von Plänen für die wirtschaftliche und soziale Entwicklung und der Haushaltsaufstellung, organisieren die Umsetzung der Mandate und informieren die Bürgerinnen und Bürger über deren Umsetzung.

Kapitel 12. Volksabgeordneter

Artikel 99 Die Abgeordneten sind bevollmächtigte Vertreter des Volkes in den Sowjets der Volksdeputierten.
Die Abgeordneten nehmen an der Arbeit der Sowjets teil, lösen Fragen des staatlichen, wirtschaftlichen und soziokulturellen Aufbaus, organisieren die Umsetzung der Beschlüsse der Sowjets und üben die Kontrolle über die Arbeit der Staatsorgane, Unternehmen, Institutionen und Organisationen aus.
Der Abgeordnete orientiert sich bei seiner Tätigkeit an den nationalen Interessen, berücksichtigt die Bedürfnisse der Bevölkerung des Wahlkreises, setzt sich für die Umsetzung der Weisungen der Wähler ein.

Artikel 100
Für die Dauer der Sitzungen des Rates sowie für die Ausübung von Stellvertreterbefugnissen in anderen gesetzlich vorgesehenen Fällen ist der Stellvertreter unter Beibehaltung des Durchschnittsverdienstes am Dienstort von der Erfüllung der Produktions- oder Amtspflichten freigestellt arbeiten.

Artikel 101. Der Abgeordnete hat das Recht, Anfragen an die zuständigen staatlichen Stellen und Beamten zu richten, die verpflichtet sind, auf die Anfrage auf der Sitzung des Rates zu antworten.
Der Abgeordnete hat das Recht, sich in Angelegenheiten an alle staatlichen und öffentlichen Stellen, Unternehmen, Institutionen und Organisationen zu wenden stellvertretende Tätigkeit und sich an der Behandlung der von ihnen aufgeworfenen Fragen beteiligen. Die Leiter der zuständigen staatlichen und öffentlichen Stellen, Unternehmen, Institutionen und Organisationen sind verpflichtet, den Abgeordneten unverzüglich zu empfangen und seine Vorschläge innerhalb der festgelegten Fristen zu prüfen.

Artikel 102 Dem Stellvertreter werden die Voraussetzungen für die ungehinderte und wirksame Ausübung seiner Rechte und Pflichten geboten.
Die Immunität der Abgeordneten sowie andere Garantien der Abgeordnetentätigkeit werden durch das Gesetz über den Status der Abgeordneten und andere Gesetzgebungsakte der UdSSR, Gesetzgebungsakte der RSFSR und der autonomen Republiken festgelegt.

Artikel 103. Ein Abgeordneter ist verpflichtet, den Wählern sowie den Kollektiven und öffentlichen Organisationen, die ihn als Abgeordnetenkandidaten nominiert haben, über seine Arbeit und die Arbeit des Rates Bericht zu erstatten.
Ein Abgeordneter, der das Vertrauen der Wähler nicht begründet hat, kann jederzeit durch Beschluss der Mehrheit der Wähler in der gesetzlich vorgeschriebenen Weise abberufen werden.

V. DIE HÖCHSTEN ORGANE DER STAATLICHEN MACHT
UND BÜRO DER RSFSR

Kapitel 13. Der Oberste Sowjet der RSFSR

Artikel 104 Das höchste Organ der Staatsgewalt in der RSFSR ist der Oberste Sowjet der RSFSR.
Der Oberste Sowjet der RSFSR ist befugt, alle Fragen zu lösen, die durch die Verfassung der UdSSR und diese Verfassung der Jurisdiktion der RSFSR unterstellt sind.
Annahme der Verfassung der RSFSR, Änderungen daran; Vorlage zur Genehmigung durch den Obersten Sowjet der UdSSR der Bildung neuer autonomer Republiken und autonomer Regionen innerhalb der RSFSR; Genehmigung der staatlichen Pläne für die wirtschaftliche und soziale Entwicklung der RSFSR, des Staatshaushalts der RSFSR und der Berichte über deren Umsetzung; die Bildung der ihm gegenüber rechenschaftspflichtigen Organe erfolgt ausschließlich durch den Obersten Sowjet der RSFSR.
Gesetze der RSFSR werden vom Obersten Sowjet der RSFSR oder durch Volksabstimmung (Referendum) auf Beschluss des Obersten Sowjets der RSFSR angenommen.

Artikel 105. Der Oberste Sowjet der RSFSR besteht aus 975 Abgeordneten, die aus Wahlkreisen mit gleicher Bevölkerungszahl gewählt werden.
Der Oberste Sowjet der RSFSR beschließt auf Vorschlag der von ihm gewählten Mandatskommission, die Befugnisse der Abgeordneten anzuerkennen und im Falle eines Verstoßes gegen das Wahlgesetz die Wahlen einzelner Abgeordneter für ungültig zu erklären.

Artikel 106. Der Oberste Sowjet der RSFSR wählt den Vorsitzenden des Obersten Sowjets der RSFSR und acht Stellvertreter.
Der Vorsitzende des Obersten Sowjets der RSFSR leitet die Sitzungen des Obersten Sowjets der RSFSR und ist für dessen internen Ablauf zuständig.

Artikel 107 Sitzungen des Obersten Sowjets der RSFSR werden zweimal im Jahr einberufen.
Außerordentliche Sitzungen werden vom Präsidium des Obersten Sowjets der RSFSR auf eigene Initiative oder auf Vorschlag von mindestens einem Drittel der Abgeordneten des Obersten Sowjets der RSFSR einberufen.
Eine Sitzung des Obersten Sowjets der RSFSR besteht aus seinen Sitzungen sowie den zwischen ihnen abgehaltenen Sitzungen der Ständigen und anderen Kommissionen des Obersten Sowjets der RSFSR.

Artikel 108. Das Gesetzgebungsinitiativrecht im Obersten Sowjet der RSFSR steht dem Präsidium des Obersten Sowjets der RSFSR, dem Ministerrat der RSFSR, den autonomen Republiken, vertreten durch ihre höchsten ständigen und sonstigen Staatsorgane, zu Kommissionen des Obersten Sowjets der RSFSR, Abgeordnete des Obersten Sowjets der RSFSR, Oberstes Gericht der RSFSR, Ankläger der RSFSR.
Auch öffentliche Organisationen, vertreten durch ihre gewerkschaftsübergreifenden und republikanischen Organe, haben das Recht, Gesetze zu initiieren.

Artikel 109 Gesetzentwürfe und andere Fragen, die dem Obersten Sowjet der RSFSR zur Prüfung vorgelegt werden, werden auf seinen Sitzungen erörtert. Bei Bedarf kann ein Gesetzentwurf oder ein relevantes Thema einer oder mehreren Kommissionen zur Vor- oder Nachprüfung vorgelegt werden.
Gesetze der RSFSR, Beschlüsse und andere Akte des Obersten Sowjets der RSFSR werden mit der Mehrheit der Gesamtzahl der Abgeordneten des Obersten Sowjets der RSFSR angenommen.
Gesetzesentwürfe der RSFSR und andere wichtige Fragen des Staatslebens der Republik können auf Beschluss des Obersten Sowjets der RSFSR oder des Präsidiums des Obersten Sowjets der RSFSR zur Volksdiskussion vorgelegt werden.

Artikel 110 Gesetze der RSFSR, Beschlüsse und andere Akte des Obersten Sowjets der RSFSR werden mit der Unterschrift des Vorsitzenden und des Sekretärs des Präsidiums des Obersten Sowjets der RSFSR veröffentlicht.

Artikel 111 RSFSR. Der Ministerrat der RSFSR oder der Beamte, an den das Ersuchen gerichtet ist, sind verpflichtet, auf dieser Tagung des Obersten Sowjets der RSFSR eine mündliche oder schriftliche Antwort zu geben.

Artikel 112. Ein Abgeordneter des Obersten Sowjets der RSFSR darf ohne Zustimmung des Obersten Sowjets der RSFSR und in der Zeit zwischen seinen Sitzungen nicht strafrechtlich zur Verantwortung gezogen, festgenommen oder gerichtlich verhängten Verwaltungsstrafen unterworfen werden Zustimmung des Präsidiums des Obersten Sowjets der RSFSR.

Artikel 113. Der Oberste Sowjet der RSFSR wählt das Präsidium des Obersten Sowjets der RSFSR – ein ständiges Organ des Obersten Sowjets der RSFSR, das ihm in all seinen Aktivitäten rechenschaftspflichtig ist und innerhalb der durch diese Verfassung vorgesehenen Grenzen ausübt, die Aufgaben des obersten Organs der Staatsgewalt der RSFSR in der Zeit zwischen seinen Tagungen.

Artikel 114. Das Präsidium des Obersten Sowjets der RSFSR wird aus dem Kreis der Abgeordneten gewählt, die aus dem Vorsitzenden des Präsidiums des Obersten Sowjets, siebzehn stellvertretenden Vorsitzenden, darunter einem stellvertretenden Vorsitzenden aus jeder autonomen Republik, dem Sekretär des Präsidiums und bestehen zwanzig Mitglieder des Präsidiums des Obersten Sowjets der RSFSR.

Artikel 115
1) beruft Wahlen zum Obersten Sowjet der RSFSR und zu örtlichen Sowjets der Volksdeputierten ein;
2) beruft Sitzungen des Obersten Sowjets der RSFSR ein;
3) die Aktivitäten der ständigen Kommissionen des Obersten Sowjets der RSFSR koordinieren;
4) übt die Kontrolle über die Einhaltung der Satzung der RSFSR aus; stellt die Übereinstimmung der Verfassungen und Gesetze der autonomen Republiken mit der Verfassung und den Gesetzen der RSFSR sicher;
5) Wahlen zu den Bezirks- (Stadt-)Volksgerichten ausschreiben;
6) gibt eine Interpretation der Gesetze der RSFSR;
7) leitet die Aktivitäten der örtlichen Sowjets der Volksdeputierten;
8) Festlegung des Verfahrens zur Lösung von Fragen der administrativ-territorialen Struktur der RSFSR; legt die Grenzen und die Aufteilung der Bezirke von Territorien, Regionen, autonomen Regionen und autonomen Bezirken fest und ändert sie; bildet Bezirke, Städte und Bezirke innerhalb von Städten; legt die Unterordnung der Städte fest; benennt Bezirke, Städte, Bezirke in Städten, Arbeitersiedlungen und andere Siedlungen um;
9) genehmigt die Teilung von Kreisen, die Bildung von Städten und Kreisen in Städten, die Änderung der Unterordnung von Städten, die Benennung und Umbenennung von Kreisen, Städten, Kreisen in Städten sowie die Umbenennung anderer Siedlungen der autonomen Republiken ;
10) Annullierung von Beschlüssen und Anordnungen des Ministerrates der RSFSR, der Ministerräte der Autonomen Republiken, der Beschlüsse der territorialen, regionalen, städtischen (Städte republikanischer Unterordnung), der Räte der Volksabgeordneten, der Räte der Volksabgeordneten der Autonomen Regionen im Falle von ihre Unvereinbarkeit mit dem Gesetz;
11) verleiht das Ehrendiplom des Präsidiums des Obersten Sowjets der RSFSR; begründet und vergibt Ehrentitel der RSFSR;
12) nimmt die Staatsbürgerschaft der RSFSR an; löst die Frage der Asylgewährung;
13) von den Gerichten der RSFSR verurteilte Bürger zu begnadigen;
14) internationale Verträge der RSFSR ratifizieren und kündigen;
15) Ernennung und Abberufung von diplomatischen Vertretern der RSFSR in fremden Staaten und bei internationalen Organisationen;
16) nimmt Beglaubigungs- und Widerrufsschreiben von bei ihm akkreditierten diplomatischen Vertretern ausländischer Staaten entgegen;
17) übt andere Befugnisse aus, die durch die Verfassung und die Gesetze der RSFSR festgelegt sind.

Artikel 116
1) nimmt gegebenenfalls Änderungen an den geltenden Rechtsakten der RSFSR vor;
2) Genehmigung von Änderungen der Grenzen der autonomen Republiken; bildet neue Territorien, Regionen und autonome Bezirke;
3) auf Vorschlag des Ministerrates der RSFSR Ministerien und staatliche Komitees der RSFSR bilden und auflösen;
4) auf Vorschlag des Vorsitzenden des Ministerrates der RSFSR einzelne Personen, die Mitglieder des Ministerrates der RSFSR sind, abberufen und ernennen.

Artikel 117. Das Präsidium des Obersten Sowjets der RSFSR erlässt Dekrete und nimmt Beschlüsse an.

Artikel 118. Nach Ablauf der Befugnisse des Obersten Sowjets der RSFSR behält das Präsidium des Obersten Sowjets der RSFSR seine Befugnisse bis zur Bildung eines neuen Präsidiums durch den neu gewählten Obersten Sowjet der RSFSR.
Der neu gewählte Oberste Sowjet der RSFSR wird vom Präsidium des Obersten Sowjets der RSFSR der bisherigen Zusammensetzung spätestens zwei Monate nach den Wahlen einberufen.

Artikel 119 und Organisationen.
Der Oberste Sowjet der RSFSR bildet, wenn er es für notwendig erachtet, Untersuchungs-, Rechnungsprüfungs- und andere Kommissionen zu jeder Frage.
Alle staatlichen und öffentlichen Stellen, Organisationen und Beamten sind verpflichtet, die Anforderungen der Kommissionen des Obersten Sowjets der RSFSR zu erfüllen und ihnen die erforderlichen Materialien und Dokumente zur Verfügung zu stellen.
Empfehlungen der Kommissionen unterliegen der verbindlichen Prüfung durch staatliche und öffentliche Stellen, Institutionen und Organisationen. Die Ergebnisse der Prüfung oder die getroffenen Maßnahmen sind den Kommissionen fristgerecht mitzuteilen.

Artikel 120. Der Oberste Sowjet der RSFSR übt die Kontrolle über die Tätigkeit aller ihm verantwortlichen Staatsorgane aus.
Der Oberste Sowjet der RSFSR bildet das Komitee der Volkskontrolle der RSFSR, das das System der Volkskontrollorgane der RSFSR leitet.

Artikel 121

Kapitel 14. Ministerrat der RSFSR

Artikel 122

Artikel 123
Auf Vorschlag des Vorsitzenden des Ministerrates der RSFSR kann der Oberste Rat der RSFSR die Leiter anderer Organe und Organisationen der RSFSR in die Regierung der RSFSR aufnehmen.
Der Ministerrat der RSFSR legt seine Befugnisse vor dem neu gewählten Obersten Sowjet der RSFSR auf seiner ersten Sitzung nieder.

Artikel 124
Der Ministerrat der RSFSR erstattet dem Obersten Rat der RSFSR regelmäßig Bericht über seine Arbeit.

Artikel 125. Der Ministerrat der RSFSR ist befugt, alle Angelegenheiten der Staatsverwaltung zu lösen, die in die Zuständigkeit der RSFSR fallen, soweit sie laut Verfassung nicht in die Zuständigkeit des Obersten Sowjets der RSFSR fallen und das Präsidium des Obersten Sowjets der RSFSR.
Im Rahmen seiner Befugnisse hat der Ministerrat der RSFSR:
1) sorgt für die Verwaltung der Volkswirtschaft und des soziokulturellen Aufbaus; entwickelt und führt Maßnahmen durch, um das Wachstum des Wohlergehens und der Kultur der Menschen, die Entwicklung von Wissenschaft und Technologie, die rationelle Nutzung und den Schutz natürlicher Ressourcen sicherzustellen; trägt zur Umsetzung von Maßnahmen zur Stärkung des Geld- und Kreditsystems, zur Organisation der staatlichen Versicherung und eines einheitlichen Rechnungswesens und Statistiksystems bei; beteiligt sich an der Umsetzung einer einheitlichen Preis-, Lohn- und Sozialpolitik; organisiert die Verwaltung von Industrie-, Bau-, Landwirtschaftsunternehmen und -verbänden, Transport- und Kommunikationsunternehmen sowie anderen Organisationen und Institutionen republikanischer und lokaler Unterordnung;
2) laufende und langfristige staatliche Pläne für die wirtschaftliche und soziale Entwicklung der RSFSR, den Staatshaushalt der RSFSR zu entwickeln und dem Obersten Sowjet der RSFSR vorzulegen; ergreift Maßnahmen zur Umsetzung staatlicher Pläne und Budgets, um die umfassende wirtschaftliche und soziale Entwicklung der RSFSR, der Wirtschaftsregionen, autonomen Republiken, Territorien, Regionen und Städte der republikanischen Unterordnung sicherzustellen; koordiniert und kontrolliert die Aktivitäten von Unternehmen, Institutionen und Organisationen gewerkschaftlicher Unterordnung in Angelegenheiten, die in den Zuständigkeitsbereich der RSFSR fallen; legt dem Obersten Sowjet der RSFSR Berichte über die Erfüllung der Pläne und die Ausführung des Budgets vor;
3) ergreift Maßnahmen zum Schutz der Interessen des Staates, zum Schutz des sozialistischen Eigentums und der öffentlichen Ordnung, zur Gewährleistung und zum Schutz der Rechte und Freiheiten der Bürger;
4) Maßnahmen ergreifen, innerhalb der durch die Verfassung der UdSSR festgelegten Grenzen, um die Staatssicherheit und Verteidigungsfähigkeit des Landes zu gewährleisten;
5) übt die Führung im Bereich der Beziehungen der RSFSR zu ausländischen Staaten und internationalen Organisationen in der von der UdSSR festgelegten Weise aus;
6) bildet, falls erforderlich, Komitees, Hauptabteilungen und andere Abteilungen unter dem Ministerrat der RSFSR für wirtschaftliche und soziokulturelle Entwicklung;
7) leitet und kontrolliert die Arbeit der Ministerräte der autonomen Republiken, leitet die Tätigkeit der Exekutivkomitees der örtlichen Räte der Volksdeputierten.

Artikel 126 Regierung kontrolliert Das Präsidium des Ministerrates der RSFSR, bestehend aus dem Vorsitzenden des Ministerrates der RSFSR, den ersten Stellvertretern und stellvertretenden Vorsitzenden des Ministerrates der RSFSR sowie weiteren Regierungsmitgliedern handelt als ein ständiges Gremium des Ministerrates der RSFSR gemäß dem Gesetz über den Ministerrat der RSFSR.

Artikel 127. Der Ministerrat der RSFSR erlässt Beschlüsse und Anordnungen aufgrund und in Folge von Gesetzgebungsakten der UdSSR und der RSFSR, Beschlüsse und Anordnungen des Ministerrates der UdSSR, organisiert und kontrolliert ihre Ausführung. Dekrete und Anordnungen des Ministerrates der RSFSR sind im gesamten Gebiet der RSFSR verbindlich.

Gebiete nach Artikel 128.
Der Ministerrat der RSFSR hat das Recht, Akte von Ministerien, staatlichen Komitees der RSFSR und anderen ihm untergeordneten Organen aufzuheben.

Artikel 129
Unionsrepublikanische Ministerien und Staatskomitees der RSFSR leiten die ihnen anvertrauten Regierungszweige oder üben eine ressortübergreifende Verwaltung aus und sind sowohl dem Ministerrat der RSFSR als auch dem entsprechenden unionsrepublikanischen Ministerium oder Staatskomitee der UdSSR unterstellt.
Republikanische Ministerien und Staatskomitees der RSFSR leiten die ihnen anvertrauten Regierungszweige oder nehmen ressortübergreifende Verwaltung wahr und sind dem Ministerrat der RSFSR unterstellt.
Die Ministerien und Staatskomitees der RSFSR sind für den Zustand und die Entwicklung der ihnen anvertrauten Verwaltungsbereiche verantwortlich; erlassen im Rahmen ihrer Zuständigkeit Akte auf der Grundlage und gemäß den Gesetzen der UdSSR, der RSFSR und anderer Beschlüsse des Obersten Sowjets der UdSSR und seines Präsidiums, des Obersten Sowjets der RSFSR und seines Präsidiums, Resolutionen und Anordnungen der Ministerrat der UdSSR und der Ministerrat der RSFSR, die Akte der zuständigen Ministerien und Staatskomitees der UdSSR organisieren und kontrollieren ihre Durchführung.

Artikel 130. Die Zuständigkeit des Ministerrates der RSFSR und seines Präsidiums, das Verfahren für ihre Tätigkeit, die Beziehungen des Ministerrates der RSFSR zu anderen staatlichen Organen sowie die Liste der unionsrepublikanischen und republikanischen Ministerien und Staatskomitees der RSFSR werden auf der Grundlage der Verfassung durch das Gesetz über den Ministerrat der RSFSR bestimmt.

VI. DIE HÖCHSTEN ORGANE DER STAATLICHEN MACHT
UND ÄMTER DER AUTONOMEN REPUBLIK

Kapitel 15

Artikel 131. Der Oberste Rat der Autonomen Republik ist das höchste Organ der Staatsgewalt der Autonomen Republik.
Der Oberste Sowjet einer Autonomen Republik ist befugt, alle Angelegenheiten zu lösen, die der Gerichtsbarkeit der Autonomen Republik durch die Verfassung der UdSSR, die Verfassung der RSFSR und die Verfassung der Autonomen Republik zugewiesen sind.
Annahme der Verfassung der Autonomen Republik, deren Änderung; Genehmigung der staatlichen Pläne für die wirtschaftliche und soziale Entwicklung, des Staatshaushalts der autonomen Republik und der Berichte über deren Umsetzung; die Bildung der ihm gegenüber rechenschaftspflichtigen Organe erfolgt ausschließlich durch den Obersten Rat der Autonomen Republik.
Die Gesetze einer autonomen Republik werden vom Obersten Sowjet der autonomen Republik verabschiedet.

Artikel 132. Der Oberste Rat der Autonomen Republik wählt das Präsidium des Obersten Rates – ein ständiges Gremium des Obersten Rates der Autonomen Republik, das ihm in allen seinen Aktivitäten rechenschaftspflichtig ist und innerhalb der von der Verfassung vorgesehenen Grenzen das ausübt Funktionen des obersten Organs der Staatsgewalt der Autonomen Republik in der Zeit zwischen seinen Tagungen.
Zusammensetzung und Befugnisse des Präsidiums des Obersten Rates der Autonomen Republik werden durch die Verfassung der Autonomen Republik bestimmt.

Kapitel 16. Ministerrat der Autonomen Republik

Artikel 133
Der Ministerrat der Autonomen Republik ist dem Obersten Rat der Autonomen Republik verantwortlich und rechenschaftspflichtig und in der Zeit zwischen den Tagungen des Obersten Rates dem Präsidium des Obersten Rates der Autonomen Republik, dem er gegenüber rechenschaftspflichtig ist ist rechenschaftspflichtig.

Artikel 134

Artikel 135. Der Ministerrat einer autonomen Republik hat im Rahmen seiner Zuständigkeit das Recht, die Beschlüsse und Anordnungen der Exekutivkomitees der Kreis- und Stadt- (Städte der republikanischen (ASSR) Unterordnung) Sowjets der Volksdeputierten aufzuheben.
Der Ministerrat der Autonomen Republik hat das Recht, die Akte der Ministerien, Staatsausschüsse der Autonomen Republik und anderer ihm unterstellter Organe aufzuheben.

Artikel 136
Die Ministerien und Staatskomitees der Autonomen Republik leiten die ihnen anvertrauten Regierungszweige oder üben eine ressortübergreifende Verwaltung aus und sind sowohl dem Ministerrat der Autonomen Republik als auch dem entsprechenden Ministerium oder Staatskomitee der RSFSR unterstellt.

VII. LOKALE REGIERUNGEN
UND MANAGEMENT IN DER RSFSR

Kapitel 17. Lokale Sowjets der Volksdeputierten

Artikel 137. Die jeweiligen Sowjets der Volksdeputierten sind die Organe der Staatsmacht in Krays, Oblasten, autonomen Oblasten, autonomen Kreisen, Kreisen, Städten, Kreisen in Städten, Kleinstädten und ländlichen Siedlungen.

Artikel 138 macht Vorschläge dazu.
Lokale Sowjets der Volksdeputierten leiten den staatlichen, wirtschaftlichen und soziokulturellen Aufbau auf ihrem Territorium; genehmigt Pläne für die wirtschaftliche und soziale Entwicklung, den lokalen Haushalt und Berichte über deren Umsetzung; beaufsichtigen ihre Untergebenen Regierungsstellen, Unternehmen, Institutionen und Organisationen; Gewährleistung der Einhaltung der Gesetze, des Schutzes der staatlichen und öffentlichen Ordnung, der Rechte der Bürger; zur Stärkung der Verteidigungsfähigkeit des Landes beitragen.

Artikel 139 Lokale Sowjets der Volksdeputierten sorgen im Rahmen ihrer Befugnisse für eine umfassende wirtschaftliche und soziale Entwicklung auf ihrem Territorium; Kontrolle über die Einhaltung der Rechtsvorschriften durch in diesem Gebiet ansässige Unternehmen, Institutionen und Organisationen höherer Ordnung ausüben; koordinieren und kontrollieren ihre Aktivitäten in den Bereichen Landnutzung, Naturschutz, Bau, Einsatz von Arbeitskräften, Produktion von Konsumgütern, soziokulturelle, Konsum- und andere Dienstleistungen für die Bevölkerung.

Artikel 140
Beschlüsse der Gemeinderäte sind für alle Unternehmen, Institutionen und Organisationen, die sich auf dem Territorium des Gemeinderates befinden, sowie für Beamte und Bürger bindend.

Artikel 141
Sitzungen der Siedlungs- und Landsowjets der Volksdeputierten werden mindestens sechsmal im Jahr von ihren Exekutivkomitees einberufen.
Die örtlichen Sowjets der Volksdeputierten sind befugt, auf Sitzungen alle Fragen zu prüfen und zu entscheiden, die nach der Gesetzgebung der UdSSR, der RSFSR und der Autonomen Republik in ihre Zuständigkeit fallen. Die Liste der Fragen, die ausschließlich in Sitzungen gelöst werden, wird durch Gesetze über lokale Sowjets der Volksdeputierten festgelegt.

Artikel 142. Die örtlichen Sowjets der Volksdeputierten wählen aus der Mitte der Abgeordneten ständige Ausschüsse zur Vorprüfung und Vorbereitung von Fragen, die mit der Zuständigkeit der örtlichen Sowjets zusammenhängen, sowie zur Förderung der Umsetzung der Beschlüsse der Sowjets, zur Kontrolle der Staatstätigkeit Körperschaften, Unternehmen, Institutionen und Organisationen.
Die Empfehlungen der ständigen Kommissionen der örtlichen Sowjets unterliegen der obligatorischen Prüfung durch die zuständigen staatlichen und öffentlichen Stellen, Unternehmen, Institutionen und Organisationen. Die Ergebnisse der Prüfung oder die getroffenen Maßnahmen sind den Kommissionen fristgerecht mitzuteilen.

Artikel 143 Lokale Sowjets der Volksdeputierten, die die Tätigkeit der unteren Sowjets leiten, haben das Recht, Akte der unteren Sowjets zu widerrufen, wenn diese Akte nicht mit der Gesetzgebung vereinbar sind.

Artikel 144 öffentliche Tätigkeit der Bevölkerung.

Kapitel 18
Volksabgeordnete

Artikel 145. Die Exekutiv- und Verwaltungsorgane der örtlichen Sowjets der Volksdeputierten sind von ihnen aus der Mitte der Abgeordneten gewählte Exekutivkomitees, bestehend aus dem Vorsitzenden, den stellvertretenden Vorsitzenden, dem Sekretär und den Mitgliedern.
Die Exekutivkomitees erstatten mindestens einmal im Jahr den Räten, die sie gewählt haben, sowie bei den Versammlungen der Arbeitskollektive und am Wohnort der Bürger Bericht.

Artikel 146. Die Exekutivkomitees der örtlichen Sowjets der Volksdeputierten sind sowohl dem Sowjet, der sie gewählt hat, als auch dem höheren Exekutiv- und Verwaltungsorgan direkt verantwortlich.

Artikel 147. Die Exekutivkomitees der örtlichen Sowjets der Volksdeputierten leiten den staatlichen, wirtschaftlichen und soziokulturellen Aufbau auf dem Territorium des jeweiligen Sowjets auf der Grundlage der Beschlüsse der Sowjets, die sie gewählt haben, und der höheren Organe der Staatsgewalt und Verwaltung.
Die Exekutivkomitees der örtlichen Sowjets der Volksdeputierten haben das Recht, alle Angelegenheiten zu lösen, die in die Zuständigkeit der Sowjets fallen, mit Ausnahme derjenigen, die nur auf Tagungen der Sowjets entschieden werden sollten.
Die Exekutivkomitees berufen die Sitzungen der Sowjets ein, koordinieren die Arbeit der Ständigen Kommissionen der Sowjets; die Abgeordneten bei der Ausübung ihrer Befugnisse unterstützen; organisiert die Umsetzung von Beschlüssen der Räte und höheren staatlichen Organe sowie von Wahlaufträgen; beaufsichtigen ihre nachgeordneten Behörden.

Artikel 148. Die Exekutivkomitees der örtlichen Sowjets der Volksdeputierten treffen im Rahmen ihrer Befugnisse Entscheidungen und erlassen Anordnungen.

Artikel 149

Artikel 150. Nach Erlöschen der Befugnisse der örtlichen Sowjets der Volksdeputierten behalten ihre Exekutivkomitees ihre Befugnisse bis zur Wahl einer neuen Einberufung der Exekutivkomitees durch die Sowjets der Volksdeputierten.

Artikel 151 Höhere Regierungsbehörden.
Die Liste der Abteilungen und Direktionen der Exekutivkomitees der örtlichen Sowjets der Volksdeputierten und das Verfahren zu ihrer Bildung werden durch die Gesetzgebung der UdSSR, der RSFSR und der autonomen Republiken festgelegt.

VIII. STAATLICHER PLAN
WIRTSCHAFTLICHE UND SOZIALE ENTWICKLUNG DER RSFSR.
STAATLICHER HAUSHALT DER RSFSR

Kapitel 19
und soziale Entwicklung der RSFSR

Artikel 152. Der Staatsplan für die wirtschaftliche und soziale Entwicklung der RSFSR ist ein untrennbarer Bestandteil des Staatsplans für die wirtschaftliche und soziale Entwicklung der UdSSR.
Die laufenden und langfristigen staatlichen Pläne für die wirtschaftliche und soziale Entwicklung der RSFSR zielen darauf ab, eine umfassende wirtschaftliche und soziale Entwicklung auf dem Territorium der Republik in Übereinstimmung mit den Hauptaufgaben und Richtungen der wirtschaftlichen und sozialen Entwicklung der UdSSR zu gewährleisten.

Artikel 153, Regionen, autonome Regionen und Städte der republikanischen Unterordnung.

Artikel 154. Der Staatsplan für die wirtschaftliche und soziale Entwicklung der RSFSR wird vom Ministerrat der RSFSR auf der Grundlage des Staatsplans für die wirtschaftliche und soziale Entwicklung der UdSSR auf der Grundlage der Planentwürfe erstellt der Ministerien, Staatskomitees und anderen Organe der Staatsverwaltung der RSFSR, der Ministerräte der Autonomen Republiken und der örtlichen Sowjets der Volksdeputierten.
Der Staatsplan für die wirtschaftliche und soziale Entwicklung der RSFSR enthält die Hauptindikatoren der Pläne von Unternehmen, Institutionen und Organisationen der gewerkschaftlichen Unterordnung, die sich auf dem Territorium der RSFSR befinden.
Die Entwicklung von Plänen für die wirtschaftliche und soziale Entwicklung erfolgt unter Berücksichtigung der Vorschläge der Kollektive von Unternehmen, Institutionen und Organisationen sowie öffentlicher Organisationen.

Artikel 155
Der Oberste Sowjet der RSFSR berät und billigt auf der Grundlage des Berichts des Ministerrats der RSFSR und der Schlussfolgerungen der Planungs-, Haushalts- und anderer ständiger Kommissionen des Obersten Sowjets der RSFSR den staatlichen Wirtschaftsplan und soziale Entwicklung der RSFSR.

Artikel 156

Artikel 157 Die Gesamtkennzahlen der Pläne werden zur allgemeinen Information veröffentlicht.

Kapitel 20. Staatshaushalt der RSFSR

Artikel 158. Der Staatshaushalt der RSFSR ist ein integraler Bestandteil des einheitlichen Staatshaushalts der UdSSR.

Artikel 159

Artikel 160

Artikel 161. Der Staatshaushalt der RSFSR wird vom Ministerrat der RSFSR auf der Grundlage der Staatspläne für die wirtschaftliche und soziale Entwicklung der UdSSR und der RSFSR, des Staatshaushalts der UdSSR aufgestellt und genehmigt des Obersten Sowjets der RSFSR auf der Grundlage des Berichts des Ministerrates der RSFSR und der Schlussfolgerungen der Planungs-, Haushalts- und anderer ständiger Kommissionen des Obersten Sowjets der RSFSR.

Artikel 162 Gesamthaushaltskennzahlen werden zur allgemeinen Information veröffentlicht.

IX. JUSTIZ, SCHIEDSVERFAHREN UND STAATLICHE AUFSICHT

Kapitel 21. Gericht und Schiedsverfahren

Artikel 163. Die Rechtsprechung in der RSFSR erfolgt ausschließlich durch das Gericht.
Die Gerichte der RSFSR sind der Oberste Gerichtshof der RSFSR, die Obersten Gerichte der Autonomen Republiken, Territorialgerichte, Regionalgerichte, Stadtgerichte, Gerichte der Autonomen Regionen, Gerichte der Autonomen Bezirke, Bezirks- (Stadt-)Volksgerichte.
Die Organisation und das Verfahren der Tätigkeit der Gerichte der RSFSR werden durch die Gesetze der UdSSR und der RSFSR bestimmt.

Artikel 164. Alle Gerichte der RSFSR werden auf Grund der Wahl der Richter und Volksbeisitzer gebildet.
Die Volksrichter der Bezirks- (Stadt-)Volksgerichte werden von den Bürgern des Bezirks (der Stadt) auf der Grundlage des allgemeinen, gleichen und unmittelbaren Wahlrechts in geheimer Wahl für die Dauer von fünf Jahren gewählt. Die Volksbeisitzer der Bezirks- (Stadt-)Volksgerichte werden auf Versammlungen der Bürger an ihrem Arbeits- oder Wohnort durch offene Abstimmung für die Dauer von zweieinhalb Jahren gewählt.
Höhere Gerichte werden von den jeweiligen Räten der Volksdeputierten für eine Amtszeit von fünf Jahren gewählt.
Richter und Volksbeisitzer sind den Wählern oder den sie wählenden Organen verantwortlich, ihnen unterstellt und können von ihnen in der gesetzlich vorgeschriebenen Weise abberufen werden.

Artikel 165. Das Oberste Gericht der RSFSR ist das höchste gerichtliche Organ der RSFSR und beaufsichtigt die Rechtsprechungstätigkeit der Gerichte der RSFSR.
Das Oberste Gericht der RSFSR wird vom Obersten Sowjet der RSFSR gewählt, der aus dem Vorsitzenden, seinen Stellvertretern, Mitgliedern und Volksbeisitzern besteht.

Artikel 166. Zivil- und Strafsachen werden vor allen Gerichten gemeinsam verhandelt; im Gericht erster Instanz - unter Beteiligung von Volksgutachtern. Volksbeisitzer in der Rechtspflege genießen alle Rechte eines Richters.

Artikel 167 Richter und Volksbeisitzer sind unabhängig und nur dem Gesetz unterworfen.

Artikel 168 Die Justiz in der RSFSR wird auf der Grundlage der Gleichheit der Bürger vor dem Gesetz und den Gerichten verwaltet.

Artikel 169. Die Verhandlung der Fälle vor allen Gerichten ist offen. Die Anhörung von Fällen in einer geschlossenen Sitzung des Gerichts ist nur in gesetzlich festgelegten Fällen unter Einhaltung aller Regeln des Gerichtsverfahrens zulässig.

Artikel 170. Dem Angeklagten wird das Recht auf Verteidigung garantiert.

Artikel 171 Gerichtsverfahren in der RSFSR werden in Russisch oder in der Sprache der Autonomen Republik, des Autonomen Gebiets, des Autonomen Kreises oder in der Sprache der Mehrheit der Bevölkerung des betreffenden Ortes geführt. An dem Fall beteiligte Personen, die die Sprache, in der das Verfahren geführt wird, nicht sprechen, haben das Recht, sich vollständig mit dem Fallmaterial vertraut zu machen, an Gerichtsverfahren durch einen Dolmetscher teilzunehmen und das Recht, vor Gericht in ihrer Muttersprache zu sprechen.

Artikel 172. Niemand darf eines Verbrechens für schuldig befunden oder einer strafrechtlichen Bestrafung unterworfen werden, es sei denn durch ein Gerichtsurteil und in Übereinstimmung mit dem Gesetz.

Artikel 173 Rechtsanwaltskammern dienen der Rechtsberatung von Bürgern und Organisationen. In den gesetzlich vorgesehenen Fällen wird der Rechtsbeistand für die Bürgerinnen und Bürger unentgeltlich geleistet.
Die Organisation und das Verfahren für die Tätigkeit der Rechtsanwaltskammer werden durch die Gesetzgebung der UdSSR und der RSFSR bestimmt.

Artikel 174. Die Teilnahme von Vertretern öffentlicher Organisationen und Arbeitskollektive ist an Gerichtsverfahren in Zivil- und Strafsachen erlaubt.

Artikel 175

Kapitel 22

Artikel 176 RSFSR wird durchgeführt Generalstaatsanwalt UdSSR und der ihm unterstellte Staatsanwalt der RSFSR und niedrigere Staatsanwälte.

Artikel 177. Der Generalstaatsanwalt der RSFSR, die Staatsanwälte der autonomen Republiken, Territorien, Regionen und autonomen Gebiete werden vom Generalstaatsanwalt der UdSSR ernannt.
Staatsanwälte autonomer Bezirke, Bezirks- und Stadtstaatsanwälte werden vom Staatsanwalt der RSFSR ernannt und vom Generalstaatsanwalt der UdSSR bestätigt.

Artikel 178. Die Amtszeit des Anklägers der RSFSR und aller untergeordneten Ankläger beträgt fünf Jahre.

Artikel 179. Die Organe der Staatsanwaltschaft üben ihre Befugnisse unabhängig von irgendwelchen lokalen Organen aus und sind nur dem Generalstaatsanwalt der UdSSR unterstellt.

X. WAFFEN, FLAGGE, HYMNE UND HAUPTSTADT DER RSFSR

Artikel 180 Staatswappen Die Russische Sozialistische Föderative Sowjetrepublik ist ein Bild einer Sichel und eines Hammers auf rotem Grund, in den Strahlen der Sonne und umrahmt von Ähren, mit der Aufschrift: "RSFSR" und "Proletarier aller Länder, vereinigt euch!" . An der Spitze des Wappens befindet sich ein fünfzackiger Stern.

Artikel 181. Die Staatsflagge der Russischen Sozialistischen Föderativen Sowjetrepublik ist ein rotes rechteckiges Feld mit einem hellblauen Streifen an der Stange, der sich über die gesamte Breite der Flagge erstreckt, was ein Achtel der Länge der Flagge ausmacht. In der oberen linken Ecke des roten Tuches befinden sich ein goldener Hammer und eine Sichel und darüber ein roter fünfzackiger Stern, der von einer goldenen Bordüre umrahmt ist. Das Verhältnis der Fahnenbreite zur Fahnenlänge beträgt 1:2.

Artikel 182. Die Staatshymne der Russischen Sozialistischen Föderativen Sowjetrepublik wird vom Präsidium des Obersten Sowjets der RSFSR genehmigt.

Artikel 183. Die Hauptstadt der Russischen Sozialistischen Föderativen Sowjetrepublik ist die Stadt Moskau.

XI. DIE FUNKTION DER VERFASSUNG DER RSFSR UND DAS VERFAHREN FÜR IHRE ÄNDERUNGEN

Artikel 184. Alle Gesetze und sonstigen Akte der Staatsorgane der RSFSR werden auf der Grundlage und in Übereinstimmung mit der Verfassung der RSFSR erlassen.

Artikel 185 Änderungen der Verfassung der RSFSR werden durch Beschluss des Obersten Sowjets der RSFSR beschlossen, der mit einer Mehrheit von mindestens zwei Dritteln der Gesamtzahl der Abgeordneten des Obersten Sowjets der RSFSR angenommen wird.

Quelle: Elektronischer Katalog des Fachbereichs "Rechtswissenschaft"
(Bibliotheken der Rechtswissenschaftlichen Fakultät) Wissenschaftliche Bibliothek ihnen. M. Gorki Staatliche Universität St. Petersburg


Neue Verfassung der RSFSR.
//Jurisprudenz. -1978. - Nr. 3. - S. 7 - 17
  • Der Artikel ist in der Publikation „Jurisprudence. »
  • Material):
    • Neue Verfassung der RSFSR.

      Neue Verfassung der RSFSR

      Die Verabschiedung der neuen Verfassung der UdSSR am 7. Oktober 1977 erforderte eine Anpassung der Verfassungen der Unionsrepubliken an diese.Am 15. März 1978 wurde der Verfassungsentwurf der RSFSR zur öffentlichen Diskussion 1 und kurz darauf veröffentlicht , wurden die Verfassungsentwürfe anderer Unionsrepubliken veröffentlicht. Zum vierten Mal befassten sich die obersten Organe der Staatsgewalt der Russischen Republik mit der Frage der Verfassung der Republik, die von großer nationaler Bedeutung ist.

      Am 10. Juli 1918 billigte der V. Allrussische Sowjetkongress, geleitet von den Entscheidungen der Bolschewistischen Partei, gestützt auf die ersten Dekrete der Sowjetmacht, die Anweisungen von V. I. Lenin, die erste sowjetische Verfassung der Welt, die die Diktatur festigte des Proletariats, das im Oktober 1917 in Lücken beim Aufbau des Sozialismus errichtet wurde. 2 W. I. Lenin erläuterte die wichtigsten Bestimmungen dieser Verfassung und sagte: „Alle bisher existierenden Verfassungen wachten über die Interessen der herrschenden Klassen. Und allein die Sowjetverfassung dient und wird immer den Werktätigen dienen und ist eine mächtige Waffe im Kampf um die Verwirklichung des Sozialismus. 3

      Im Zusammenhang mit der Gründung ib 192:2 der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken am 31. Januar 1924 wurde der II. Allunionskongreß der Sowjets endgültig gebilligt (angenommen am 6. Juli 1923, V. II. Sitzung des Zentralexekutivkomitees der der UdSSR) die erste Verfassung der UdSSR. 4 Danach wurden Änderungen und Ergänzungen an den Verfassungen der Unionsrepubliken vorgenommen. Insbesondere wurde durch eine Resolution des XII. Allrussischen Sowjetkongresses vom 11. Mai 1925 eine modifizierte und ergänzte Theist der Verfassung der RSFSR gebilligt, die die Hauptprinzipien der Verfassung von 1918 und der Vereinigung der Russen widerspiegelt Republik auf der Grundlage der Freiwilligkeit und Gleichberechtigung mit anderen Sowjetrepubliken in einen einzigen (Unionsstaat. 5

      Der Aufbau der Grundlagen des Sozialismus in unserem Land führte zur Verabschiedung durch den Außerordentlichen VII All-Union-Kongresse Sowjets b Dezember 1936 Navoi Verfassung der UdSSR. 6 Von ihr und den in den Republiken eingetretenen Veränderungen geleitet, nahmen die Kongresse der Sowjets der Unionsrepubliken entsprechend revidierte Texte ihrer Verfassungen an. Am 21. Januar 1937 billigte der außerordentliche XVII. Allrussische Sowjetkongress die Verfassung der RSFSR. 7

      Das Vorstehende zeugt von der Beweglichkeit der sowjetischen Verfassungsgesetzgebung, dass sie, die von unserer Gesellschaft erreichten Meilensteine ​​widerspiegelnd, aktiv (zur) Umsetzung (der Innen- und Außenpolitik der Kommunistischen Partei und des Sowjetstaates (beiträgt).

      Die Diskussion des neuen Entwurfs (Verfassung der RSFSR und Verfassungsentwürfe anderer Unionsrepubliken) zeigte erneut die monolithische Solidarität des multinationalen (sowjetischen) Volkes um die Kommunistische Partei, ihr leninistisches Zentralkomitee, und es waren neue Schritte in der weiteren Entwicklung Sozialistische Demokratie, Mobilisierung politischer und industrieller Aktivitäten Während der Diskussion über den Verfassungsentwurf der RSFSR wurden etwa 10.000 Vorschläge und Änderungen gemacht, von denen viele in den Verfassungstext aufgenommen wurden, und die Verkündung der Verfassung (Grundgesetz) von die RSFSR und das Gesetz über das Verfahren zu ihrem Inkrafttreten. Die neue Verfassung der Republik basiert auf politischen, wirtschaftlichen, sozialen, moralischen und rechtlichen Ideen und Prinzipien der Verfassung der Union der SSR von 1977, entwickelt und konkretisiert sie it (In Bezug auf die Bedingungen der RSFSR.

      Die Präambel spiegelt deutlich den siegreichen Weg wider, den das Volk der RSFSR nach der Gründung des Sowjetstaates zurückgelegt hat – das wichtigste Instrument zum Schutz der revolutionären Errungenschaften, des Aufbaus (Sozialismus und Kommunismus sowie der Leitgedanken und Prinzipien des neuen Grundgesetzes). der Russischen Republik, ähnlich den Ideen und Prinzipien der Verfassung der UdSSR von 1977. Sie widerspiegelnd, legt die Verfassung der RSFSR gleichzeitig die Bestimmungen fest, die (der Verfassung jeder Unionsrepublik, zum Beispiel, den Bürgern anderer Unionsrepubliken die gleichen Rechte wie Bürger der RSFSR (von. 31), und Bestimmungen in Bezug auf nur Russische Republik, beispielsweise zu den Grundlagen der Rechtsstellung autonomer Regionen (Artikel 84), die es in anderen Unionsrepubliken nicht gibt. Die dialektische Kombination in den Verfassungen der Unionsrepubliken des Allgemeinen, des Besonderen und des Einzelnen führte zu erheblichen Unterschieden in ihrer Struktur von der Verfassung der UdSSR. Die Struktur der neuen Verfassung der RSFSR, die eine neue Grenze (der Entwicklung unserer Gesellschaft) festlegte, unterscheidet sich auch von der Struktur ihrer früheren Verfassungen.

      Als Grundgesetz der Republik ist die Verfassung der RSFSR in (das System der Staatsakte der Republik (das führende, mit der höchsten Rechtskraft.

      Kunst. 1 lautet: „Die Russische Sozialistische Föderative Sowjetrepublik ist ein sozialistischer Staat des ganzen Volkes, der den Willen und die Interessen der Arbeiter, Bauern und Intellektuellen, Werktätigen aller Nationen und Nationalitäten (die Republik) zum Ausdruck bringt. Dieser Artikel bringt die Identität zum Ausdruck, die Identität des sozialistischen Charakters und des nationalen Charakters Russischer Staat mit dem All-Union-Sowjet (sozialistischer Staat). Gleichzeitig spiegelt es die föderale Form und andere Merkmale des russischen Staates wider.

      Von den 15 Unionsrepubliken der RSFSR sind die Territorien die bevölkerungsreichsten. Von den 260 Millionen Einwohnern der UdSSR leben 136,5 Millionen Menschen darin, das sind mehr als 52 % der Gesamtbevölkerung der UdSSR. Von den 22,4 Millionen Quadratmetern. km. Territorium der UdSSR nimmt es mehr als 17 Millionen Quadratmeter ein. km 8, das sind etwa 76% des Landes.

      Die RSFSR nimmt im Hinblick auf ihre natürlichen Ressourcen, ihr wirtschaftliches und wissenschaftliches Potenzial eine führende Position im Land ein.

      1976 von 1111 Mrd. kWh. der in der UdSSR erzeugten Elektrizität entfielen auf den Anteil der RSFSR 686 Mrd. Von der in der UdSSR im Jahr 1976 (in vergleichbaren Preisen von 1973) erzeugten landwirtschaftlichen Bruttoproduktion 117.438 Mio. Rubel. In der RSFSR wurden Produkte im Wert von 53.971 Millionen Rubel hergestellt. 9

      Die politische Basis der RSFSR sowie der Mohn- und anderer „Unionsrepubliken“ sind die Sowjets der Volksdeputierten, durch die das Volk seine Staatsmacht ausübt. Die Sowjets und alle anderen Adler unseres Staates operieren auf der Grundlage des demokratischen Zentralismus, der sozialistischen Legalität und gewährleisten den Schutz von „Recht und Ordnung, den Interessen der Gesellschaft, den Rechten und Freiheiten der Bürger.

      Genau wie die Verfassung der UdSSR legt die Verfassung der RSFSR die führende und führende Rolle der Kommunistischen Partei der Sowjetunion in der sowjetischen Gesellschaft fest. Bewaffnet mit marxistisch-leninistischen Lehren bestimmt die Partei die allgemeine Perspektive der Entwicklung der Gesellschaft, die Linie der Innen- und Außenpolitik der UdSSR. Bestimmungen (Die Verfassungen über die führende Rolle der KPdSU in unserem Land werden von Reaktionären in den kapitalistischen Ländern heftig angegriffen. L. und Breschnew sagten: „Die Kommunistische Partei arbeitet im Rahmen der Verfassung der UdSSR. Aber bürgerliche Kritiker tun es nicht Das ist ihnen egal. Sie möchten die Rolle der Partei in der Sowjetgesellschaft schwächen, weil sie im Allgemeinen davon träumen, unser Land, unser sozialistisches System zu schwächen, unsere kommunistischen Ideale auszulöschen. Zum Glück steht das nicht in ihrer Macht ... die Rolle der Kommunistischen Partei wird immer größer werden, und dies führt nicht zu einer Beschränkung, sondern zu einer immer tieferen Entwicklung der sozialistischen Demokratie – in voller Übereinstimmung mit dem Programm unserer Partei.“10

      Die Grundlage des Wirtschaftssystems der RSFSR, wie auch des ganzen Landes, ist das sozialistische Eigentum an den Produktionsmitteln in Form von staatlichem (landesweitem) und kollektivwirtschaftlichem Genossenschaftseigentum. Sozialistisches (Eigentum) ist auch Eigentum von Gewerkschaften und anderen öffentlichen Organisationen. Die Wirtschaft der RSFSR ist ein integraler Bestandteil eines einzigen (nationalen Wirtschaftskomplexes, der alle Glieder der gesellschaftlichen Produktion, Verteilung und des Austauschs auf dem Territorium der UdSSR umfasst.

      Die Werktätigen der RSFSR (kämpfen beharrlich für die Umsetzung der historischen Beschlüsse des XXV. Kongresses der KPdSU. „1977, im Vergleich zu 1975, das Volkseinkommen und Volumen industrielle Produktion res-publics stieg um 10 Prozent. In den zwei Jahren des zehnten Fünfjahresplans stieg das durchschnittliche Jahresvolumen der Bruttoproduktion ib der Kolchosen und Sowchosen um 9 Prozent gegenüber dem Stand der vorangegangenen fünf Jahre und die Getreideproduktion um 14 Prozent Käufe von tierischen Produkten haben zugenommen 11

      Einen neuen Impuls für die Entwicklung der Wirtschaft der RSFSR und des ganzen Landes gab die Reise von L. I. Breschnew in die Regionen Sibiriens und des Fernen Ostens.

      Genau wie die Verfassung der UdSSR spiegelt die Verfassung der Russischen Republik die Sorge der Partei und der Staaten um den Schutz und die Reproduktion der natürlichen Ressourcen und die Verbesserung der menschlichen Umwelt wider (Artikel l1, 12, 18, 72, 125, 139).

      Die soziale Basis der RSFSR, wie auch anderer Unionsrepubliken, ist das unzerstörbare Bündnis von Arbeitern, Bauern und Intelligenz.

      Die Verfassung der Republik weist ebenso wie die Verfassung der UdSSR auf das Ziel hin, die realen Möglichkeiten für die Bürger zu erweitern, ihre schöpferischen Kräfte, Fähigkeiten und Talente für die umfassende Entwicklung des Individuums einzusetzen.

      In Kap. 4 der Verfassung formuliert die wichtigsten Bestimmungen über die außenpolitische Tätigkeit der RSFSR und die Verteidigung des sozialistischen Vaterlandes. Die neuen Sowjetverfassungen dienen weiterhin der Sache des Friedens auf Erden, der Sache der Verteidigung der sozialistischen Errungenschaften, dem friedlichen Zunder des Sowjetvolkes.

      Während eines Besuchs bei der Pazifikflotte im April 1978 an Bord des Kreuzers Admiral Senyavin sagte L. I. Breschnew: „Wir verbessern unsere Verteidigung mit einer einzigen Lücke: um die Errungenschaften der Großen Oktoberrevolution zuverlässig zu schützen, um die friedliche Arbeit von fest zu schützen Sowjetvolk, unsere Freunde und Verbündeten." 12

      Artikel II des Abschnitts der Verfassung der RSFSR „Der Staat und das Individuum“ spiegelt den wirklich demokratischen Rechtsstatus der Bürger der RSFSR, der Bürger anderer Unionsrepubliken, die sich auf ihrem Territorium befinden, sowie die Grundlagen des Rechtsstatus der RSFSR wider Ausländer und Staatenlose.

      Die Verfassung verankert die Gleichheit der Bürger vor dem Gesetz, ihre Gleichheit, insbesondere von Männern und Frauen, Bürgern verschiedener Rassen und Nationalitäten in allen Bereichen des wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Lebens, und garantiert durch die Verfassung eine breite Palette von Rechten und Freiheiten entwickelten Sozialismus - das Recht auf Arbeit, auf Erholung, auf Schutz der Gesundheit, materielle Absicherung im Alter, bei Krankheit, vollständiger oder teilweiser Invalidität sowie Verlust des Ernährers, das Recht auf Wohnung, Bildung, Nutzung kultureller Errungenschaften, Freiheit des wissenschaftlichen, technischen und künstlerischen Schaffens, das Recht auf Teilnahme an der Verwaltung staatlicher und öffentlicher Angelegenheiten, an der Diskussion und Annahme von Gesetzen und Entscheidungen von nationaler und lokaler Bedeutung, das Recht, Vorschläge an staatliche Stellen und öffentliche Organisationen zu unterbreiten ihre Aktivitäten zu verbessern, Arbeitsmängel zu kritisieren.

      Im Interesse des Volkes und in den Lücken bei der Stärkung und Entwicklung des sozialistischen Systems werden den Bürgern der RSFSR Freiheiten garantiert: Rede-, Presse-, Versammlungs-, Kundgebungs-, Straßenumzugs- und Demonstrationsfreiheit.

      In Übereinstimmung mit den Lücken im kommunistischen Aufbau haben die Bürger der RSFSR das Recht, sich zu vereinigen und öffentliche Organisationen zu gründen, die die Entwicklung politischer Aktivitäten und Amateurleistungen fördern, die Befriedigung ihrer vielfältigen Interessen.

      Den Bürgern der RSFSR wird die Gewissensfreiheit garantiert, d.h. das Recht, sich zu jeder Religion zu bekennen oder sich nicht zu bekennen (keine), atheistische Propaganda zu betreiben oder zu verehren. Die Familie steht unter dem Schutz des Staates. Den Bürgern wird die Unverletzlichkeit der Person und Wohnung Das Privatleben der Bürger, geheime Korrespondenz, Telefongespräche und Telegrafennachrichten sind gesetzlich geschützt.Die Achtung des Einzelnen, der Schutz der Rechte und Freiheiten der Bürger ist die Pflicht aller staatlichen Organe, öffentlichen Organisationen von Beamten.Bürger der RSFSR haben das Recht auf gerichtlichen Rechtsschutz gegen Eingriffe in die Ehre und Würde, das Leben und die Gesundheit, die persönliche Freiheit und das Eigentum, das Recht auf Rechtsmittel gegen die Handlungen von Beamten, staatlichen und öffentlichen Stellen. Sie haben das Recht auf Ersatz des verursachten Schadens rechtswidrige Handlungen staatlicher und öffentlicher Organisationen sowie von Beamten bei der Erfüllung ihrer Amtspflichten.

      Sehr Bedeutung hat einen Hinweis der Verfassung auf die Untrennbarkeit der Rechte und Freiheiten der Bürger von der Erfüllung ihrer Pflichten.

      L. I. Breschnew sprach; „Es ist notwendig, dass sich jeder Sowjetmensch klar bewusst ist, dass die Hauptgarantie seiner Rechte letzten Endes die Macht und der Wohlstand des Mutterlandes sind. Und dafür muss jeder Bürger seine Verantwortung gegenüber der Gesellschaft fühlen, gewissenhaft erfüllen (seine Pflicht gegenüber dem Staat, gegenüber dem Volk. “13

      Die Verfassung legt die wichtigsten Pflichten der Bürger der RSFSR fest. Es verlangt von ihnen, sich an die Verfassung der UdSSR, die Verfassung der RSFSR und die sowjetischen Gesetze zu halten, die Verfolgung der sozialistischen Gemeinschaft zu respektieren, den hohen Titel eines Sowjetbürgers mit Würde zu tragen, gewissenhaft zu arbeiten, die Sozialisten zu schützen und zu stärken Eigentum, zu schützen (die Interessen des Sowjetstaates, um seine Macht und Autorität zu stärken. Die Verteidigung des sozialistischen Vaterlandes ist die heilige Pflicht jedes Bürgers der RSFSR, ( Militärdienst ist seine ehrenvolle Pflicht. Die Pflicht jedes Bürgers der RSFSR ist es, die nationale Würde anderer Bürger zu achten, die Freundschaft der Nationen und Völker des sowjetischen Vielvölkerstaates zu stärken. Ein Bürger der RSFSR ist verpflichtet, die Rechte und legitimen Interessen anderer zu respektieren, sich mit unsozialen Handlungen nicht zu versöhnen, auf jede erdenkliche Weise zum Schutz der öffentlichen Ordnung beizutragen, sich um (Kindererziehung, Vorbereitung auf gesellschaftlich nützliche Arbeit, die sie zu würdigen Mitgliedern einer sozialistischen Gesellschaft erzieht. Die Bürger sind verpflichtet, die Natur zu schützen, ihren Reichtum zu schützen, sich um die Erhaltung historischer Denkmäler und anderer kultureller Werte zu kümmern. Die internationale Pflicht eines Bürgers der RSFSR besteht darin, ( die Entwicklung von Freundschaft und Zusammenarbeit mit den Völkern anderer Länder, die Aufrechterhaltung und Stärkung (des Weltfriedens.

      Diese wirklichen Rechte, Freiheiten und Pflichten der Bürger der RSFSR stärken in ihnen das Gefühl des Stolzes auf ihr freies, wirklich demokratisches sozialistisches Vaterland, das die Werktätigen des Landes von Ausbeutung, nationaler und anderer Ungleichheit befreit und einen reifen Sozialisten aufgebaut hat Gesellschaft zum ersten Mal auf der Welt.

      Die inhaltliche Hauptrichtung der Verfassung der UdSSR und der Verfassungen der Unionsrepubliken ist die Erweiterung und Vertiefung der sozialistischen Sowjetdemokratie für das ganze Volk. Vorsitzender der Kommission des Obersten Sowjets der RSFSR für die Ausarbeitung des Verfassungsentwurfs der RSFSR, Kandidatenmitglied des Politbüros des Zentralkomitees der KPdSU, Abgeordneter M. S. Solomentsev in seinem Bericht auf der außerordentlichen siebten Sitzung des Obersten Rates

      Der Rat der RSFSR der neunten Einberufung sagte: „Die Linie zur konsequenten Vertiefung der sozialistischen Demokratie zieht sich durch die gesamte historische Erfahrung der sowjetischen Verfassungsschöpfung, beginnend mit den ersten leninistischen Dekreten. Die sozialistische Demokratie eröffnet einen weiten Spielraum für die Entwicklung und wirksame Entfaltung der Begabung, des Wissens, der Initiative und der Energie des Volkes. 14

      Die neuen Verfassungen der Unionsrepubliken sind eine neue Antwort auf die heuchlerischen Verteidiger der "Menschenrechte" in den USA und anderen kapitalistischen Ländern, ein neuer Beweis für die Realität (der Hoffnungen der Völker dieser Länder auf eine bessere Zukunft.

      Von den in der UdSSR vereinten Unionsrepubliken ist die russische föderal, was die wesentlichen Einzelheiten ihrer Verfassung bestimmt, insbesondere in der nationalstaatlichen und administrativ-territorialen Struktur der Republik (Abschnitt III), in ihrer Struktur und ihren Befugnissen höheren und lokalen staatlichen Stellen.-gans (Abschnitte TV, V, VI, VII, VIII, IX), sowie in einer Reihe anderer Fragen.

      Die RSFSR ist ein souveräner sozialistischer Sowjetstaat, der in den Spalten des erfolgreichen Aufbaus steht (einer kommunistischen Gesellschaft, der Stärkung der wirtschaftlichen und politischen Einheit, der Gewährleistung der Sicherheit und Verteidigung des Landes, als Ergebnis der freien Selbstbestimmung der Nationen, auf der Grundlage der Freiwilligkeit und Gleichberechtigung zusammen mit anderen sozialistischen Sowjetrepubliken in der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken vereint - einem multinationalen Einheitsstaat.

      Davon ausgehend sieht die RSFSR für die Union als Person ihrer höchsten Organe der Staatsgewalt und Rechtspflege bestimmte Art. 73 der Verfassung der UdSSR. Außerhalb der in diesem Artikel festgelegten Grenzen übt die RSFSR auf ihrem Territorium unabhängig die Staatsgewalt aus und behält sich das Recht vor, sich frei von der UdSSR zu trennen.Das Territorium der Republik kann ohne ihre Zustimmung nicht verändert werden.

      RSFSR? der multinationalste des Landes. Neben Russen, die mehr als 82 % der Bevölkerung ausmachen, leben über 100 weitere Nationalitäten in der Republik. 15 Es besteht aus 16 autonomen Republiken, es gibt 6 Territorien, 49 Regionen, 2 Städte (republikanische Unterordnung (Moskau und Leningrad), 15 autonome Regionen 16 und 10 autonome Bezirke. 17

      In Kunst. 72 der Verfassung der RSFSR in voller Übereinstimmung mit Art. 73 der Verfassung der UdSSR definiert die Hauptfragen der Führung der Republik in der Person ihrer höchsten Organe der Staatsgewalt und Verwaltung. Darüber hinaus bestimmt die RSFSR ihre territoriale, regionale, Bezirks- und Bezirkseinteilung und löst andere Fragen der administrativ-territorialen Struktur. Die Republik beteiligt sich an der Lösung von Fragen im Zusammenhang mit der Gerichtsbarkeit der UdSSR im Obersten Sowjet der UdSSR (die Abgeordneten des Jochs werden aus der RSFSR in beide Kammern gewählt (gemäß den in Artikel 110 der Verfassung festgelegten Normen). der UdSSR), im Präsidium der Ver dieses Konzil UdSSR (einer der stellvertretenden Vorsitzenden wird von der RSFSR gewählt), in der Regierung der UdSSR (und zu ihrer Zusammensetzung gehört der Vorsitzende des Ministerrates der RSFSR von Amts wegen) und anderen Organen der UdSSR. Auf Ersuchen im Zusammenhang mit seiner Zuständigkeit koordiniert und kontrolliert die RSFSR die Aktivitäten von Unternehmen, Institutionen und Organisationen mit gewerkschaftlicher Unterordnung.

      Die RSFSR hat das Recht, Beziehungen zu ausländischen Staaten aufzunehmen, sich an den Aktivitäten internationaler Organisationen zu beteiligen. Die Verfassung definiert den Rahmen des Rechtsstatus der Autonomen Republik. ASSR - der sozialistische Sowjetstaat, der Teil der RSFSR ist und im Rahmen der Rechte der Union der SSR und der RSFSR unabhängig über Fragen seiner Gerichtsbarkeit entscheidet. Die Autonome Republik hat ihre eigene Verfassung, die der Verfassung der UdSSR und der RSFSR entspricht und die Besonderheiten der Autonomen Republik berücksichtigt.

      Die Verfassung der RSFSR definiert die Grundlagen der Rechtsstellung
      autonome Region. Sie ist Mitglied der RSFSR und Teil der Region. Das Gesetz über das Autonome Gebiet wird vom Obersten Sowjet der RSFSR auf Vorschlag des Rates der Volksabgeordneten des Autonomen Gebiets verabschiedet. Seine Organe der Staatsgewalt und Verwaltung erhalten das Recht, mit den Organen der Staatsgewalt zu kommunizieren und Verwaltung der RSFSR sowohl durch (territoriale Körperschaften als auch direkt. Die Verfassung besagt, dass die autonome Region Teil einer Krai oder Oblast ist. Das Gesetz über autonome Kreise wird vom Obersten Sowjet der RSFSR verabschiedet.

      Auf der Grundlage des Prinzips des demokratischen Zentralismus spiegelt die Verfassung der Republik ein einheitliches System ihrer Staatsorgane, der Bedingungen ihrer Befugnisse, des Bildungsverfahrens, der Kompetenzgrundlagen und der Unterordnungsordnung wider.

      Gemäß der Verfassung der UdSSR von 1977 (im Gegensatz zur Verfassung der RSFSR von 1937) wurde die Amtszeit des Obersten Sowjets der RSFSR und der Obersten Sowjets der autonomen Republiken von vier auf fünf Jahre verlängert, die Amtszeit der örtlichen Sowjets - von zwei bis zweieinhalb Jahren.

      Die Wahlen der Abgeordneten zu allen Sowjets der Volksdeputierten erfolgen auf der Grundlage des allgemeinen, gleichen und direkten Wahlrechts in geheimer Abstimmung.

      Alle Bürger der RSFSR, die das 18 Abgeordneter des Obersten Rates der RSFSR und Abgeordneter des Obersten Rates der ASSR). In Übereinstimmung mit der Verfassung der UdSSR wurde eine neue Regel festgelegt, wonach ein Bürger der RSFSR grundsätzlich nicht in mehr als zwei Volksdeputiertenräte gewählt werden kann.

      Die Verfassung spiegelte die wichtigsten Befugnisse, Rechte und Pflichten der Volksabgeordneten wider.

      Der Oberste Sowjet der RSFSR ist das höchste Organ der Staatsgewalt in der RSFSR.

      Die Gesetze der RSFSR werden vom Obersten Sowjet der RSFSR oder durch Volksabstimmung (Referendum) über seine Entscheidung angenommen.

      Die Organisation der Wahlen wurde im Obersten Sowjet der RSFSR geändert. Anstelle von Wahlen nach der Norm: ein Abgeordneter pro 150.000 Einwohner (904 Abgeordnete wurden in den Obersten Sowjet der neunten Einberufung gewählt), wurde festgestellt, dass der Der Oberste Sowjet der RSFSR besteht aus 975 Abgeordneten, die von Wahlkreisen mit ebenfalls gleicher Bevölkerungszahl gewählt werden.

      Das Gesetzgebungsinitiativrecht im Obersten Sowjet der RSFSR wird dem Präsidium des Obersten Sowjets der RSFSR, dem Ministerrat der RSFSR, den autonomen Republiken, vertreten durch ihre höchsten Organe der Staatsmacht, Ständen und anderen Kommissionen gewährt der Oberste Sowjet der RSFSR, seine Stellvertreter, Höchstgericht RSFSR, der Ankläger der RSFSR, sowie öffentliche Organisationen, vertreten durch ihre unionsweiten und republikanischen Organe.

      Gesetzentwürfe und andere wichtige Fragen des Staatslebens der Republik können auf Beschluss des Obersten Sowjets der RSFSR oder seines Präsidiums zur öffentlichen Diskussion vorgelegt werden.

      Alle diese und andere Änderungen in der Organisation der Aktivitäten des Obersten Sowjets der RSFSR (tragen zur Stärkung seiner Beziehungen zum Volk bei, weitere Intensivierung der Aktivitäten von Abgeordneten, ständigen und jungen Kommissionen.

      Reguläre Sitzungen des Obersten Sowjets der RSFSR werden wie bisher zweimal im Jahr einberufen. In diesem Zusammenhang wählt er sein ständiges Organ – das Präsidium des Obersten Rates, das ihm bei allen Aktivitäten Bericht erstattet und innerhalb der von der Verfassung vorgesehenen Grenzen die Funktionen des obersten Organs der Staatsgewalt der RSFSR in dieser Periode ausübt zwischen seinen Sitzungen. Die Mitgliederzahl des Präsidiums wird von 14 auf 20 Personen erhöht. Kunst. Kunst. 115 und 116 der Verfassung erweitern die Befugnisse dieses Organs erheblich.

      Die Rolle der Ständigen Kommissionen des Obersten Sowjets nimmt zu. Es ist auch vorgesehen, dass der Oberste Sowjet der RSFSR, wenn er es für notwendig erachtet, Untersuchungs-, Rechnungsprüfungs- und andere Kommissionen zu jeder Frage einsetzt. Im Zusammenhang mit der Ausübung der Kontrolle über die Tätigkeit aller dem Obersten Rat rechenschaftspflichtigen staatlichen Organe bildet er ein Komitee (der Volks(kontrolle)), das das System der Volkskontrollorgane in der RSFSR leitet.

      Die Verfassung sieht die Annahme des Reglements des Obersten Sowjets der RSFSR vor.

      Das höchste Exekutiv- und Verwaltungsorgan der Staatsgewalt der RSFSR ist der Ministerrat – die Regierung der RSFSR, gebildet gemäß Art. 123 der Verfassung Der Oberste Rat, dem er verantwortlich und rechenschaftspflichtig ist. Zwischen den Tagungen des Obersten Sowjets ist der Ministerrat der RSFSR dem Präsidium des Obersten Sowjets verantwortlich, dem er rechenschaftspflichtig ist.

      Von großer Bedeutung ist die Bestimmung der Verfassung, dass der Ministerrat dem Obersten Sowjet der RSFSR regelmäßig über seine Arbeit Bericht erstattet. Die Verfassung legt die grundlegenden Befugnisse der Regierung der RSFSR fest. Zur Lösung von Fragen im Zusammenhang mit der Sicherstellung der Verwaltung der Volkswirtschaft und anderen Fragen der Staatsverwaltung fungiert sein Präsidium als ständiges Organ des Ministerrates.

      Die Verfassung legt die Grundlage für die Befugnisse der gewerkschaftlich-republikanischen und republikanischen Ministerien, der Staatskomitees der RSFSR und die Unterordnung dieser Organe fest.

      Die Zuständigkeit des Ministerrates der RSFSR und seines Präsidiums, das Verfahren für ihre Tätigkeit, die Beziehungen des Ministerrates zu anderen Staatsorganen sowie die Liste der gewerkschaftlich-republikanischen und republikanischen Ministerien und Staatskomitees der RSFSR werden auf der Grundlage der Verfassung durch das Gesetz über den Ministerrat der RSFSR bestimmt.

      Die Verfassung legt die Grundlagen für die Organisation und Tätigkeit der höchsten Organe der Staatsgewalt und Verwaltung der Autonomen Republik fest.

      Auf der Grundlage der Verfassung der UdSSR und der Verfassungen der russischen, usbekischen, georgischen und aserbaidschanischen Unionsrepubliken werden die Verfassungen der ihnen angehörenden autonomen Republiken öffentlich diskutiert und angenommen. „Mit ihrer Verabschiedung“, sagte L. I. Breschnew, „wird eine Menge harter Arbeit an der verfassungsrechtlichen Gestaltung des gesellschaftlichen und staatlichen Lebens des reifen Sozialismus, an der Schaffung der Grundlage für das gesamte Rechtssystem des nationalen Staates abgeschlossen sein.“ 18

      Das umfangreichste, demokratisch zentralisierte System von Staatsbehörden, die direkt mit den Bürgern in der RSFSR verbunden sind, sind lokale Sowjets der Volksdeputierten - regional (es gibt 6 von ihnen in der Republik), regional (49), autonome Regionen (5), autonome Bezirke ( 10), Kreis (1783), Stadt (insgesamt 996, davon republikanisch, regional, Kreisunterordnung - 541, Kreisunterordnung - 454), "Kreisstadt (314), Siedlung (2015), Land (22710). 19

      Die Verfassung bestimmt die wichtige Rolle der örtlichen Sowjets der Volksdeputierten bei der Lösung aller Fragen von lokaler Bedeutung, bei der Umsetzung der Beschlüsse höherer Staatsorgane, bei der Lenkung des staatlichen, wirtschaftlichen und soziokulturellen Aufbaus auf ihrem Territorium, bei der Gewährleistung der Einhaltung der Gesetze, in Schutz der staatlichen und öffentlichen Ordnung, der Rechte der Bürger, bei der Stärkung der Verteidigungsfähigkeit des Landes.

      Sie betraute sie mit der Kontrolle über die Einhaltung der Rechtsvorschriften durch Unternehmen und Organisationen höherer Unterordnung, die sich auf ihrem Hoheitsgebiet befinden, sowie mit der Koordinierung und Kontrolle ihrer Aktivitäten in einer Reihe von Fragen.

      Lokale Sowjets führen Jugendaktivitäten in enger Verbindung mit öffentlichen Organisationen und Arbeitskollektiven durch, bringen die wichtigsten Themen zur Diskussion mit den Bürgern (beziehen sie in die Arbeit der ständigen Kommissionen, Exekutivkomitees und anderer Gremien ein, die den Sowjets unterstehen, fördern die Arbeit der lokalen Freiwilligengesellschaften und entwickeln die öffentliche Aktivität der Bevölkerung.

      Sitzungen der Ortssowjets, mit Ausnahme der Siedlungs- und Landsowjets, werden mindestens viermal im Jahr einberufen, Sitzungen der Siedlungs- und Dorfsowjets - mindestens sechsmal im Jahr.

      Die Rolle der ständigen Kommissionen der örtlichen Sowjets nimmt zu.

      Die Verfassung sieht vor, dass die Exekutivkomitees, die Exekutiv- und Verwaltungsorgane der örtlichen Sowjets der Volksdeputierten, mindestens einmal im Jahr den Sowjets, die sie gewählt haben, sowie den Versammlungen der Arbeitskollektive und am Wohnort Bericht erstatten von Bürgern.

      Die Verfassung legte das Verfahren der direkten Rechenschaftspflicht, die Grundlage für die Zuständigkeit der Exekutivkomitees sowie die Grundlage für die Bildung und Unterordnung von Abteilungen und Abteilungen (Exekutivkomitees) fest. Die Liste ihrer Abteilungen und Abteilungen und das Verfahren zur Bildung werden festgelegt durch die Gesetzgebung der UdSSR, der RSFSR und der autonomen Republiken.

      Änderungen und Ergänzungen, die sich aus der neuen Satzung der RSFSR ergeben, sind einzubringen aktuelle Gesetze Republik über Land-, Siedlungs-, Stadt-, Bezirks-, Stadt-, Bezirkssowjets sowie auf der Grundlage der Verfassung der UdSSR und der RSFSR Gesetze in anderen Teilen der örtlichen Sowjets der Volksdeputierten zu verabschieden.

      Ausgehend von der Rolle der Planung als wichtigstem Instrument zur Umsetzung der Wirtschaftspolitik der Partei und des Staates spiegelt die Verfassung in Abschnitt VIII die wichtigsten Bestimmungen über Zweck und Inhalt langfristiger und laufender Pläne für die wirtschaftliche und soziale Entwicklung der Verfassung wider der Republik, das Verfahren zu ihrer Erarbeitung, Erörterung und Genehmigung sowie die Organisation ihrer Durchführung und Berichterstattung über die Durchführung. Derselbe Abschnitt legt die wichtigsten Bestimmungen über den Inhalt, das Verfahren für die Entwicklung und die Berichterstattung über die Ausführung des Staatshaushalts der RSFSR fest.

      Abschnitt IX der Verfassung („Justiz, Schiedsgerichtsbarkeit und Staatsanwaltschaft“) enthält grundlegende Normen, die die Grundsätze der Organisation und Tätigkeit staatlicher Organe definieren, die die strikte Einhaltung des leninistischen Prinzips der sozialistischen Legalität in der RSFSR gewährleisten.

      Die Rechtsprechung wird nur von Gerichten ausgeübt, die auf der Grundlage der Wahl von Richtern und Volksbeisitzern gebildet werden, die den Wählern oder den sie wählenden Organen verantwortlich sind, ihnen Bericht erstatten und in der gesetzlich vorgeschriebenen Weise abberufen werden können.

      Die Behandlung von Zivil- und Strafsachen vor allen Gerichten erfolgt gemeinsam; im erstinstanzlichen Gericht - unter Beteiligung von Volksbeisitzern, die in der Rechtspflege alle Rechte eines Richters genießen. Richter und Volksbeisitzer sind unabhängig und nur dem Gesetz unterworfen. Diese und andere demokratische Prinzipien der sowjetischen Justiz tragen zur vollen Einhaltung der Aktivitäten bei Justiz ib die Republik den Interessen der Gesellschaft und des Einzelnen, dem Schutz vor jeglichen Eingriffen der Öffentlichkeit und politisches System, Rechte und Freiheiten der Bürger, Rechte und gesetzlich geschützte Interessen von Unternehmen, Institutionen und Organisationen.

      Die Beilegung wirtschaftlicher Streitigkeiten zwischen Unternehmen, Institutionen und Organisationen erfolgt durch staatliche Schlichtungsstellen.

      Oberste Aufsicht über den exakten und einheitlichen Rechtsvollzug durch die in Art. 176 der Verfassung wird sowohl vom Generalstaatsanwalt der UdSSR direkt als auch durch den ihm unterstellten Staatsanwalt der RSFSR und untergeordnete Staatsanwälte durchgeführt. Die Organe der Staatsanwaltschaft üben ihre Befugnisse unabhängig von den örtlichen Organen aus und sind nur dem Generalstaatsanwalt der UdSSR unterstellt.

      Die sowjetische Staatsanwaltschaft erfüllt wichtige Funktionen für die weitere Festigung der sozialistischen Legalität. Eine ihrer zentralen Aufgaben besteht darin, dafür zu sorgen, dass alle Gesetze und sonstigen Akte der Staatsorgane der RSFSR gemäß Art. 184.

      Wichtig ist die Einführung der Nationalhymne der RSFSR, die vom Präsidium des Obersten Sowjets der Republik genehmigt wurde.

      Принятие новых советских конституций развитого социалистического общества выдвинуло перед общей теорией государства и права, всеми отраслями советской юридической науки и особенно перед нау-кой советского государственного (конституционного) права множе-ство (новых задач в разработке как общих, так и частных теоретиче-ских проблем , und auch praktische Ratschlägeüber die weitere Verbesserung (der sozialistischen Demokratie und die Festigung der sozialistischen Gesetzlichkeit, über die Angleichung der geltenden Gesetzgebung der UdSSR an die Verfassung der UdSSR, 20 der geltenden Gesetzgebung der Unionsrepubliken in (Einhaltung der neuen Verfassungen.

      Die Teilnahme an der Ausarbeitung des Gesetzbuches der UdSSR und der Gesetzbücher der Unionsrepubliken bleibt eine der zentralen Aufgaben der sowjetischen Rechtswissenschaft. Das Dekret des Zentralkomitees der KPdSU, des Präsidiums des Obersten Sowjets der UdSSR und des Ministerrates der UdSSR vom 23. März 1978 „Fragen des Gesetzbuches der UdSSR“ genehmigte das Schema und die Grundprinzipien für die Bildung der Materialien des Kodex. Der Plan für die Ausarbeitung und Veröffentlichung des Kodex wurde genehmigt, die Liste der zu entwickelnden und in den Kodex aufzunehmenden Rechtsakte wurde genehmigt. Sowjetische Juristen, Wissenschaftler und Praktiker sind aufgerufen, sich aktiv an der Durchführung dieses breiten Programms zu beteiligen. 21

      Die dringende Aufgabe besteht jedoch darin, Neues zu entwickeln Lehrmittel zum sowjetischen Staats(verfassungs)recht, Durchführung der notwendigen Änderungen und Ergänzungen der Handbücher zur allgemeinen Staats- und Rechtstheorie sowie der Rechtswissenschaften.

      Die wissenschaftliche und publizistische Arbeit auf dem Gebiet der Rechtswissenschaften muss in ihrer Planung und Koordination verbessert werden, um die kreativen Möglichkeiten der akademischen Juristen am effektivsten zu nutzen, um das Ausbildungsniveau der Juristen im Land zu erhöhen.

      Alle früheren Verfassungen der RSFSR waren ein mächtiges Instrument zum Aufbau des Sozialismus – der ersten Phase der kommunistischen Gesellschaft in der Russischen Föderation. Im Zusammenspiel mit der Verfassung der UdSSR, auf deren Grundlage sie verabschiedet wurden, sowie mit den Verfassungen anderer Unionsrepubliken trug die Verfassung der RSFSR aktiv zur Umsetzung der Innen- und Außenpolitik der KPdSU und des Sowjets bei Zustand. Die neue Verfassung der Republik, die den Sieg des entwickelten Sozialismus festigt, dient mit zunehmender Kraft (der Sache des Aufbaus der höchsten Phase des Kommunismus in unserem Land, der Sache des Friedens, der Demokratie und des Sozialismus in der ganzen Welt.

      1 Siehe: Dekret des Präsidiums des Obersten Sowjets der RSFSR vom 14. März 1978 (Wedomosti des Obersten Sowjets der RSFSR, 1978, Nr. 11, Pos. 290).

      2 Siehe: SU RSFSR, 1918, Nr. 51, Art.-Nr. 582.

      3 Lenin V. I. Voll. coll. cit., Bd. 36, p. 535.

      4 Siehe: Bulletin des Zentralen Exekutivkomitees, des Rates der Volkskommissare und der STO der UdSSR, 1924, Nr. 2, Art.-Nr. 21.

      5 Siehe: SU RSFSR, 1925, Nr. 30, Art.-Nr. 218.

      7 Siehe: SU RSFSR, 1937, Nr. 2, Artikel 11.

      8 Siehe: UdSSR. Administrativ-territoriale Teilung der Unionsrepubliken am 1. Januar 1977. At, 1977, p. 13, 25.

      9 Siehe: Volkswirtschaft der UdSSR seit 60 Jahren. Jubiläum Statistisches Jahrbuch. M., 1977, p. 202, 279.

      10 Breschnew L. I. Lenin-Kurs. Reden und Artikel, Bd. 6. M., 1978, p. 533.

      11 Solomentsev M. Russische Föderation: die Umsetzung des sozioökonomischen Programms der Partei. - Kommunist, 1978, Nr. 5, p. dreißig.

      13 Breschnew L. I. Lenin-Kurs. Reden und Artikel, Bd. 6, p. 381.

      14 Solomentsev M. Zum Verfassungsentwurf (Grundgesetz) der Russischen Sozialistischen Föderativen Sowjetrepublik und den Ergebnissen seiner landesweiten Diskussion. - Soviet Russland, 1978, 11.4.

      15 Siehe: Union of Equals. Verzeichnis. M., 1972, p. 16-17.

      16 Das Autonome Gebiet der Adygej ist Teil des Krasnojarsker Territoriums, zu dem auch das Gorno-Altai-Gebiet gehört Altai-Territorium, jüdisch - komponiert Chabarowsk-Territorium, Karatschai-Tscherkess - als Teil von Stawropol-Territorium, Chakass - als Teil des Krasnojarsker Territoriums.

      17 Aginsky Buryat Autonomous Okrug ist Teil der Region Chita, Komi-Permyatsky - als Teil der Region Perm, Koryaksky - in. Region Kamtschatka, Nenzen - in der Region Archangelsk, Taimyr (Dolgano-Nenzen) - in der Region Krasnojarsk, Ust-Ordynsky Buryat - in der Region Irkutsk, Khanty-Mansiysk - in der Region Tjumen, Chukotsky - in der Region Magadan, Evenki - in der Region Krasnojarsk , Jamalo-Nenzen - in der Region Tjumen.

      18 Rede von L. I. Breschnew auf einer Sitzung des Präsidiums des Obersten Sowjets der UdSSR am 16. Mai 1978 - Prawda, 1978, 17. Mai.

      19 Siehe: UdSSR. Administrative-territoriale Teilung der Unionsrepubliken am 1. Januar 1977, p. 16.

      20 Siehe zu diesem Thema den Beschluss des Präsidiums des Obersten Sowjets der UdSSR vom 12. Dezember 1977 (Wedomosti des Obersten Sowjets der UdSSR, 1977, Nr. 5.1, Punkt 764) sowie den Beschluss des Rates der Minister der UdSSR vom 30. Dezember 1977 (SP UdSSR , 1978, Nr. 2, Punkt 8).

      21 Siehe: Wedomosti des Obersten Sowjets der UdSSR, 1978, Nr. 15, Art.-Nr. 239.

    Informationen aktualisiert:11.12.2003

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    Die Verfassung von 1978 in ihrer ursprünglichen Fassung änderte das politische System des Landes nicht - die Sowjets der Abgeordneten der Werktätigen wurden als Räte der Volksdeputierten bekannt, die Amtszeit des Obersten Rates wurde von 4 auf 5 Jahre verlängert Amtszeit der Volksdeputiertenräte - von 2 bis 2,5 Jahren.

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      ✪ Die Verfassung der RSFSR der Russischen Föderation von 1978 wurde NICHT aufgehoben! Zwingen Sie die Beamten der Russischen Föderation zur Einhaltung des GRUNDGESETZES!

      ✪ Wie die Invasoren die Verfassung der Russischen Föderation für die Bürger der UdSSR schrieben

      ✪ Annahme der ausgeführten Verfassung der UdSSR von 1977. Programm "Zeit" 07.10.1977

      ✪ Die Medien der Russischen Föderation berichten - die UdSSR EXISTIERT legal!!!

      ✪ Besetzungsklauseln der russischen Verfassung

      Untertitel

    Struktur

    Strukturell und inhaltlich entsprach die Verfassung der RSFSR von 1978 der neuen Verfassung der UdSSR. Im Gegensatz zur vorherigen Verfassung wurde die neue Verfassung der RSFSR viel umfangreicher und vertiefte die Systematisierung der Verfassungsnormen. Der erste und der zweite Abschnitt entsprachen im Allgemeinen ähnlichen Abschnitten der Verfassung der UdSSR. Im dritten Abschnitt „Nationalstaatliche und administrativ-territoriale Struktur der RSFSR“ wurde die administrative Gliederung der RSFSR festgelegt: Die RSFSR umfasste 16 ASSRs, 5 autonome Regionen und 10 autonome Bezirke.

    Die Verfassung enthielt 11 Abschnitte, 22 Kapitel und 185 Artikel:

    I. Grundlagen des Gesellschaftssystems und der Politik der RSFSR(Artikel 1-30) (Artikel 1-9) (Artikel 10-18) (Artikel 19-27) (Artikel 28-30) II. Staat und Persönlichkeit(Artikel 31-67) Kapitel 5. Staatsbürgerschaft der RSFSR. Gleichheit der Bürger(Artikel 31-36) Kapitel 6. Grundrechte, Freiheiten und Pflichten der Bürger der RSFSR(Artikel 37-67) III. Nationalstaatliche und administrativ-territoriale Struktur der RSFSR(Artikel 68-84) Kapitel 7. RSFSR - eine Unionsrepublik innerhalb der UdSSR(Artikel 68-77) Kapitel 8. Autonome Sozialistische Sowjetrepublik(Artikel 78-81) (Artikel 82-84) IV. Räte der Volksabgeordneten der RSFSR und das Verfahren zu ihrer Wahl(Artikel 85-103) (Artikel 85-90) (Artikel 91-98) Kapitel 12. Volksabgeordneter(Artikel 99-103) V. Die höchsten Organe der Staatsgewalt und Verwaltung der RSFSR(Artikel 104-130) Kapitel 13. Der Oberste Sowjet der RSFSR(Artikel 104-121) Kapitel 14. Ministerrat der RSFSR(Artikel 122-130) VI. Die höchsten Organe der Staatsgewalt und Verwaltung der Autonomen Republik(Artikel 131-136) Kapitel 15(Artikel 131-132) Kapitel 16. Ministerrat der Autonomen Republik(Artikel 133-136) VII. Lokale Organe der Staatsgewalt und Verwaltung in der RSFSR(Artikel 137-151) Kapitel 17. Lokale Sowjets der Volksdeputierten(Artikel 137-144) Kapitel 18. Exekutivkomitees der örtlichen Sowjets der Volksdeputierten(Artikel 145-151) VIII. Staatsplan für die wirtschaftliche und soziale Entwicklung der RSFSR. Staatshaushalt der RSFSR(Artikel 152-162) Kapitel 19. Staatsplan für die wirtschaftliche und soziale Entwicklung der RSFSR(Artikel 152-157) Kapitel 20. Staatshaushalt der RSFSR(Artikel 158-162) IX. Justiz, Schiedsverfahren und Staatsanwaltschaft(Artikel 163-169) Kapitel 21. Gericht und Schiedsverfahren(Artikel 163-175) Kapitel 22(Artikel 176-179) X. Wappen, Flagge, Hymne und Hauptstadt der RSFSR(Artikel 180-183) XI. Die Funktionsweise der Verfassung der RSFSR und das Verfahren zu ihrer Änderung(Artikel 184-185).

    In der Folge hat sich die Struktur aufgrund von Änderungen mehrfach geändert. Am 10. Dezember 1992 hatte die Verfassung folgende Struktur:

    I. Grundlagen des Gesellschaftssystems und der Politik der Russischen Föderation(Artikel 1-30) Kapitel 1. Politisches System(Artikel 1-9) Kapitel 2. Wirtschaftssystem(Artikel 10-15, 17-18) Kapitel 3 Gesellschaftliche Entwicklung und Kultur(Artikel 19-25, 26-27) Kapitel 4. Außenpolitische Tätigkeit und Verteidigung des sozialistischen Vaterlandes(Artikel 28-30) II. Staat und Persönlichkeit(Artikel 31-67 11) Kapitel 5. Rechte und Freiheiten des Menschen und Bürgers(Artikel 31-67 3) Kapitel 6. Pflichten der Bürger der Russischen Föderation(Artikel 67 4 bis 67 11) III. Nationalstaatliche und administrativ-territoriale Struktur der Russischen Föderation(Artikel 68-84) Kapitel 7. Die Russische Föderation ist ein souveräner Staat(Artikel 68, 70, 71-72, 75) Kapitel 8. Republik innerhalb der Russischen Föderation(Artikel 78-81 5) Kapitel 9. Autonome Region und autonomer Kreis(Artikel 82-84 6) Kapitel 9 1 . Territorium, Region, Stadt von föderaler Bedeutung innerhalb der Russischen Föderation(Artikel 84 7 bis 84 15) IV. Räte der Volksabgeordneten der Russischen Föderation und das Verfahren zu ihrer Wahl(Artikel 85-103) Kapitel 10(Artikel 85, 86, 861, 87, 90) Kapitel 11. Wahlsystem(Artikel 91-98) Kapitel 12. Volksabgeordneter(Artikel 99-103) V. Die höchsten Organe der Staatsgewalt und Verwaltung der Russischen Föderation(Artikel 104-130) Kapitel 13. Der Kongress der Volksabgeordneten der Russischen Föderation und der Oberste Sowjet der Russischen Föderation(Artikel 104-121) Kapitel 13 1 . Präsident der Russischen Föderation(Artikel 121 1 bis 121 11) Kapitel 14. Ministerrat der Russischen Föderation(Artikel 122-125, 127-130) VI. Die höchsten Organe der Staatsgewalt und Verwaltung der Republik innerhalb der Russischen Föderation(Artikel 131-136) Kapitel 15(Artikel 131-132) Kapitel 15 1 . Kapitel Exekutivgewalt(Präsident) einer Republik innerhalb der Russischen Föderation(Artikel 132 1 -132 2) . Kapitel 16. Ministerrat einer Republik innerhalb der Russischen Föderation(Artikel 133-136) VI 1 . Organe der Staatsgewalt und Verwaltung des Territoriums, der Region, der autonomen Region, des autonomen Kreises und der föderalen Stadt in der Russischen Föderation (Artikel 136 1 - 136 6) Kapitel 16 1 . Räte der Volksabgeordneten des Territoriums, der Region, des autonomen Gebiets, des autonomen Kreises und der föderalen Stadt in der Russischen Föderation (Artikel 136 1 - 136 2) Kapitel 16 2 . Gebiets-, Regionalverwaltung, Verwaltung eines autonomen Bezirks, autonomen Kreises, Stadt von bundesweiter Bedeutung (Artikel 136 3 - 136 6) VII. Kommunalverwaltung In der Russischen Föderation(Artikel 137-151) Kapitel 17 öffentliche Selbstverwaltung (Artikel 138-145): Kapitel 18. Lokale Verwaltung(Artikel 146-150) VIII. Staatsplan für die wirtschaftliche und soziale Entwicklung der Russischen Föderation. Staatshaushalt der Russischen Föderation (Artikel 152-162) Kapitel 19. Staatsplan für die wirtschaftliche und soziale Entwicklung der Russischen Föderation(Artikel 152-157) Kapitel 20. Der Staatshaushalt der Russischen Föderation(Artikel 158, 160-162) IX. Justiz- und Staatsanwaltschaftsaufsicht(Artikel 163-169) Kapitel 21 Justizsystem Russische Föderation(Artikel 163-174) Kapitel 22(Artikel 176-179) X. Wappen, Flagge, Hymne und Hauptstadt der Russischen Föderation(Artikel 180-183) XI. Die Funktionsweise der Verfassung der Russischen Föderation und das Verfahren zu ihrer Änderung(Artikel 184-185).

    Präambel

    In der Präambel wurde eine allgemeine Bilanz des historischen Weges gezogen, den die sowjetische Gesellschaft in den 60 Jahren seit der Oktoberrevolution durchlaufen hat. In der Präambel wurde auch festgestellt, dass die Verfassung die Grundsätze der früheren Verfassungen beibehält.

    Am 15. Dezember 1990 billigte der Kongress der Volksdeputierten der RSFSR eine neue Fassung der Präambel. Es stellte fest, dass der Kongress, der die historische Verantwortung für das Schicksal Russlands erkennt, die Achtung der Rechte aller Völker der UdSSR bezeugt und den Willen der Völker der RSFSR zum Ausdruck bringt, die staatliche Souveränität der Republik bestätigt und seine Entschlossenheit erklärt Demokratische schaffen Rechtsstaat als Teil der erneuerten UdSSR.

    Am 9. Dezember 1992 wurde die Erwähnung der UdSSR aus der Präambel gestrichen, ein Hinweis wurde hinzugefügt, um die Priorität der Menschenrechte und der Rechte der Bürger der Russischen Föderation anzuerkennen.

    Politisches System

    Der erste Abschnitt der Verfassung festgelegt allgemeine Grundsätze sozialistisches System und die Hauptmerkmale einer entwickelten sozialistischen Gesellschaft.

    Artikel 1 bedeutete, dass die RSFSR „ein sozialistischer Staat des ganzen Volkes ist, der den Willen und die Interessen der Arbeiter, Bauern, Intellektuellen, Werktätigen aller Nationen und Nationalitäten des Landes zum Ausdruck bringt“. Am 15. Dezember 1990 wurde diese Formulierung gestrichen, stattdessen wurde festgestellt, dass die RSFSR "ein souveräner Staat ist, der von den historisch in ihr vereinten Völkern geschaffen wurde".

    Am 21. April 1992 wurde dieser Formulierung ein Hinweis hinzugefügt, dass die Russische Föderation „ein Souverän ist föderal Staat…“, dessen „unveränderliche Grundlagen der Verfassungsordnung“ Demokratie, Föderalismus, republikanische Staatsform sind. Die Namen "Russische Föderation" und "Russland" wurden von der Verfassung als gleichwertig erklärt.

    Artikel 2 behauptete, dass alle Macht in der RSFSR dem Volk gehört, das sie durch die Sowjets ausübt. Alle anderen Organe waren rechenschaftspflichtig und wurden von den Sowjets kontrolliert.

    Am 15. Dezember 1990 wurde festgestellt, dass die Macht den "multinationalen Völkern der RSFSR" gehört und von ihnen sowohl durch die Sowjets als auch direkt ausgeübt wird.

    Artikel 3 stellte fest, dass die Organisation und Aktivitäten der RSFSR nach dem Prinzip des "demokratischen" Zentralismus aufgebaut sind, und gab ihre Merkmale an.

    Am 21. April 1992 wurde dieser Artikel umformuliert, wonach das System der Staatsgewalt auf den Grundsätzen der Gewaltenteilung und der Gewaltenteilung zwischen dem Bund und seinen Untertanen beruht, dem Grundsatz der Gewaltenteilung jedoch im zweiten Teil widerspricht Artikel 104 der Verfassung, der dem Kongress der Volksabgeordneten das Recht einräumte, alle Fragen zu lösen, die in die Zuständigkeit der Russischen Föderation fallen (in etwas verkürzter Form, Artikel 109 Absatz 26 übertrug sie dem Obersten Rat). Dieser Widerspruch wurde zu einem der Gründe für die Machtkrise, die sich später zu einem bewaffneten Konflikt zwischen ihren beiden Zweigen entwickelte. Allerdings hatte der Oberste Rat bereits im August 1993 einen Gesetzentwurf zur Verfassungsänderung ausgearbeitet, der die genannten Klauseln zur Souveränität von Kongress und Parlament ausschließen sollte. Vladimir Isakov, Vorsitzender des Verdes Obersten Gerichtshofs, argumentierte, dass Teil 2 von Artikel 104 und Absatz 26 von Artikel 109 nie angewandt worden seien.

    Artikel 5 sah die Möglichkeit vor, Volksabstimmungen und landesweite Diskussionen über "die wichtigsten Fragen des Staatslebens" abzuhalten, aber die Liste dieser Themen wurde nicht spezifiziert.

    Am 15. Dezember 1990 wurde in einer Neuauflage dieses Artikels verkündet, dass „das Eigentumsrecht in der RSFSR gesetzlich geschützt ist“, und am 9. Dezember 1992 wurde festgestellt, dass die folgenden Eigentumsformen anerkannt werden und in der Russischen Föderation geschützt: privat (juristische Personen und Bürger), kollektiv (allgemein gemeinsam, gemeinsam geteilt), staatlich, kommunal und Eigentum öffentlicher Vereinigungen.

    Artikel 16 proklamierte die Wirtschaft der RSFSR als integralen Bestandteil der Wirtschaft der UdSSR und festigte das Prinzip der staatlichen Planung der Wirtschaft, wobei gleichzeitig eine Kombination aus zentralisierter Verwaltung mit wirtschaftlicher Unabhängigkeit und der Initiative von Unternehmen, der Nutzung der Wirtschaft, angenommen wurde Kalkulation, Gewinn, Kosten und andere wirtschaftliche Hebel und Anreize. Der V. Kongress der Volksabgeordneten der RSFSR im Oktober-November 1991 hat diesen Artikel ausgeschlossen.

    Behörden

    Die neue Verfassung führte eine neue ein Abschnitt IV- "Räte der Volksabgeordneten der RSFSR und das Verfahren zu ihrer Wahl", wo das gesamte System der Sowjets festgelegt wurde, wurde die Amtszeit der Obersten Sowjets von 4 auf 5 Jahre verlängert, der örtlichen Sowjets - von 2 auf 2,5 Jahre .

    Auch der bereits in der Vorgängerverfassung bestehende Grundsatz des allgemeinen, gleichen, direkten und geheimen Wahlrechts wurde gefestigt. Gleichzeitig gem Artikel 92 wurde das Alter für das passive „Wahlrecht“ der Sowjets auf 18 Jahre herabgesetzt.

    Abschnitt V konsolidierte die Bestimmungen über die höchsten staatlichen Behörden - den Obersten Rat ( Kapitel 13) und dem Ministerrat der RSFSR ( Kapitel 14). In diesem Abschnitt enthalten Artikel 104 gewährte dem Obersten Rat (und seit dem 27. Oktober 1989 dem Kongress der Volksdeputierten) der RSFSR die gesamte Staatsgewalt; Zu den ausschließlichen Befugnissen des Obersten Rates der RSFSR gehörten (gemäß dem ursprünglichen Wortlaut): die Annahme der Verfassung und der Gesetze der RSFSR, die Einführung von Änderungen daran; Vorlage zur Genehmigung durch den Obersten Sowjet der UdSSR der Bildung neuer autonomer Republiken und autonomer Regionen innerhalb der RSFSR; Genehmigung der staatlichen Pläne für die wirtschaftliche und soziale Entwicklung der RSFSR, des Staatshaushalts der RSFSR und der Berichte über deren Umsetzung; Bildung von nachgeordneten Organen.

    Am 27. Oktober 1989 wurden die Normen zum Kongress der Volksdeputierten der RSFSR eingeführt (neue Ausgabe Kapitel 13) und am 24. Mai 1991 - eine separate Kapitel 13 1über den Präsidenten der RSFSR.

    IN Abschnitt VI die Behörden der autonomen Republiken wurden bestimmt, wobei die obersten staatlichen Behörden die Obersten Sowjets (und seit dem 27. Oktober 1989 der Kongress der Volksdeputierten) und die Ministerräte der Republiken waren.

    Am 1. November 1991 wurde ein Kapitel über die Präsidenten der Republiken der RSFSR eingeführt ( Kapitel 15 1) und am 21. April 1992 - eine separate Abschnitt VI 1, in dem die Exekutive (Verwaltung) und die Legislative (Rat der Volksabgeordneten) der Territorien, Regionen, autonomen Regionen und Bezirke sowie Städte von föderaler Bedeutung eingerichtet wurden (letztere wurden mit der Annahme des entsprechenden Kapitels von diesem Kapitel erfasst Änderungen am 9. Dezember 1992).

    Änderungen

    Bis 1989 war die Verfassung der RSFSR völlig unverletzlich, selbst geringfügige Änderungen, beispielsweise ähnlich den Änderungen vom Juni 1981, wurden an der Verfassung der UdSSR von 1977 nicht vorgenommen. Die Frage nach der Notwendigkeit, die Verfassung der RSFSR zu ändern, stellte sich erstmals 1988-1989 im Zusammenhang mit der Notwendigkeit, das russische Grundgesetz an die neue Fassung der Verfassung der UdSSR anzupassen. Dementsprechend hat der Oberste Rat der XI. Einberufung am 27. Oktober 1989 die ersten Verfassungsänderungen angenommen. Der Kongress der Volksabgeordneten, der auf der Grundlage des allgemeinen, gleichen und direkten Wahlrechts in geheimer Wahl von Bürgern über 18 Jahren für eine Amtszeit von 5 Jahren gewählt wurde, wurde zum obersten Organ der Staatsgewalt. Aber der Kongress war kein ständiges Gremium – er traf sich einmal im Jahr. Der Kongress der Volksdeputierten wählte den Obersten Sowjet der RSFSR, der zweimal im Jahr zusammentrat und zwischen den Kongressen die Befugnisse eines gesetzgebenden Organs ausübte. Der Oberste Rat bestand jetzt aus zwei (und nicht aus einer, wie in den Jahren 1938-1990) Kammern - dem Rat der Nationalitäten und dem Rat der Republik, deren Arbeit vom Präsidium des Obersten Rates organisiert wurde. Die Funktionen des höchsten Beamten der RSFSR wurden vom Vorsitzenden des Obersten Sowjets wahrgenommen.

    "Kongress der Volksdeputierten der RSFSR,
    - im Bewusstsein der historischen Verantwortung für das Schicksal Russlands,
    - die Achtung der Rechte aller Völker, die die Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken bilden, demonstrieren,
    - Ausdruck des Willens der Völker der RSFSR,

    In dieser Ausgabe wurden Verweise auf den Sozialismus überall aus der Verfassung entfernt.

    Wegen der Weigerung, über die Ratifizierung des Belovezhskaya-Abkommens zur Gründung der GUS abzustimmen, in dem es heißt: "dass die UdSSR als Subjekt des Völkerrechts und der geopolitischen Realität aufhört zu existieren", Der Kongress der Volksabgeordneten befasste sich nicht mit der Frage des vollständigen Ausschlusses der Erwähnung der Verfassung und der Gesetze der UdSSR aus der Verfassung; so wurden sie zum Beispiel weiterhin in Teil 2 von Artikel 4 der Verfassung erwähnt:

    Staatliche und öffentliche Organisationen, Beamte sind verpflichtet, die Verfassung der Russischen Föderation einzuhalten, Verfassung der UdSSR, Gesetze der Russischen Föderation und UdSSR , Verfassungen und Gesetze der Teilrepubliken der Russischen Föderation, die im Rahmen ihrer Befugnisse erlassen werden.

    Der Katalog der Rechte, Freiheiten und Pflichten einer Person und eines Bürgers wurde grundlegend überarbeitet und einige Rechte verankert Russische Verfassung Erste.

    In die Verfassung wurden die Bestimmungen über die Republik Adygeja, die Republik Gorny Altai, die Karatschai-Tscherkessische SSR und die Republik Chakassien aufgenommen. Der Text des Hauptgesetzes enthielt die Stadt St. Petersburg anstelle von Leningrad (in Artikel 109 gab es jedoch einen Hinweis darauf, dass der Oberste Rat der Russischen Föderation das Leningrader Stadtgericht und nicht St. Petersburg gewählt hatte) und die Namen der Regionen wurden ersetzt: Gebiet Nischni Nowgorod anstelle von Gorki, Gebiet Twer anstelle von Kalinin, Gebiet Samara anstelle von Kuibyschew (siehe Geschichte der administrativ-territorialen Teilung der RSFSR # Transformationen 1990-1992). Der Vorsitzende des Obersten Sowjets Russlands wurde ermächtigt, Abkommen zwischen den gesetzgebenden Körperschaften (Parlamenten) der Russischen Föderation und souveränen Staaten auszuhandeln und zu unterzeichnen. Auch die Bestimmungen des Bundesvertrages vom 31. März 1992 (Art. 72, Art. 81-1 - 81-5, 84-1-81-6 und Kapitel 9-1) wurden in die Verfassung und das Abkommen aufgenommen selbst wurde zum Anhang der Verfassung. Diese Änderungen traten am Tag ihrer Veröffentlichung am 16. Mai 1992 in " Russische Zeitung» .

    Am 9. Dezember 1992 wurden weitere Verfassungsänderungen vorgenommen. Die Erwähnung der UdSSR wurde aus der Präambel gestrichen und ein Hinweis auf die Anerkennung des Vorrangs der Menschen- und Bürgerrechte aufgenommen. Aus Artikel 7 der Verfassung, der besagte, dass politische Parteien, öffentliche Organisationen und Massenbewegungen im Rahmen des Gesetzes handeln, wurde die Erwähnung der Verfassung und der Gesetze der UdSSR ausgeschlossen, es wurde ein Hinweis auf andere (außer den Republiken) aufgenommen. Subjekte des Bundes, deren Handlungen von Parteien, Organisationen und Bewegungen beobachtet werden müssen; die Schaffung von Machtstrukturen und illegalen bewaffneten Gruppen, die nicht in der Verfassung und den Gesetzen der Russischen Föderation vorgesehen sind, anstelle der Unzulässigkeit von Umsturzaktionen von Parteien, Organisationen und Bewegungen Sowjetisch Verfassungsordnung und Verletzung der Integrität Sozialist des Staates wurde eine Bestimmung über die Unzulässigkeit des Umsturzes der verfassungsmäßigen Ordnung und der Verletzung der Integrität der Russischen Föderation festgelegt. Es wurde eine Bestimmung eingeführt, dass Eigentum in den folgenden Formen: privat (das Konzept Privatbesitz erschien zum ersten Mal in der Verfassung und umfasste das Eigentum von juristischen Personen und Bürgern), kollektives (allgemeines gemeinsames, gemeinsames, gemeinsames), staatliches, kommunales und öffentliches Eigentum - wird anerkannt und geschützt; die Nutzung von Eigentum für Zwecke, die den Interessen der Gesellschaft, den Rechten und Freiheiten anderer Bürger zuwiderlaufen, war verboten; Handelsbeschränkungen gelockert Grundstücke. Aus Artikel 30, der sich mit der Gewährleistung der Sicherheit und Verteidigung des Landes befasste, wurde die Erwähnung der Streitkräfte der UdSSR ausgeschlossen. Städte republikanischer Unterordnung (Moskau, St. Petersburg) wurden in Städte mit föderaler Bedeutung umgewandelt, obwohl in Artikel 153 Moskau und St. Petersburg weiterhin als Städte republikanischer Unterordnung bezeichnet wurden. Der Oberste Rat wurde mit dem Recht ausgestattet, der Ernennung des Außenministers, des Verteidigungsministers, des Sicherheitsministers und des Innenministers zuzustimmen; den Vorsitzenden der Zentralbank ernennen; gemeinsam mit den Obersten Sowjets der Republiken innerhalb der Rußländischen Föderation die Übereinstimmung der Verfassungen der Republiken innerhalb der Rußländischen Föderation mit der Verfassung der Rußländischen Föderation sicherzustellen. Dem Präsidenten wurden die Befugnisse des Oberbefehlshabers der Streitkräfte der Russischen Föderation verliehen, hochrangige Beamte der Streitkräfte der Russischen Föderation zu ernennen und zu entlassen und die höchsten militärischen Ränge in der gesetzlich festgelegten Weise zuzuweisen. Der Ministerrat wurde nicht nur dem Präsidenten, sondern auch dem Kongress der Volksdeputierten und dem Obersten Rat rechenschaftspflichtig, wie er es vor Mai 1991 war. Es wurde auch festgelegt, dass, wenn es dem Vizepräsidenten der Russischen Föderation unmöglich ist, die Befugnisse des Präsidenten der Russischen Föderation auszuüben, diese nacheinander auf den Vorsitzenden des Ministerrates der Russischen Föderation, den Vorsitzenden des Obersten, übergehen Rat der Russischen Föderation. Dasselbe Gesetz verankert die Bestimmung über die Wahl der Richter des Verfassungsgerichts der Russischen Föderation durch den Kongress und führt Vorschriften über Richter ein. Diese Änderungen traten mit ihrer Veröffentlichung in der Rossiyskaya Gazeta am 12. Januar 1993 in Kraft.

    Am nächsten Tag wurde eine Änderung vorgenommen, die die tschetschenisch-inguschische ASSR in die Republik Inguschen und die Republik Tschetschenien aufteilte. Diese Änderung wurde am 29. Dezember 1992 in der Rossiyskaya Gazeta veröffentlicht und trat am 9. Januar 1993, 10 Tage nach dem Datum der offiziellen Veröffentlichung, in Kraft.

    Verfassungskrise und Verabschiedung einer neuen Verfassung

    Die Verfassung der Russischen Föderation, die neue Grundlagen für das Bauen schuf Russische Staatlichkeit nach dem Zusammenbruch der UdSSR, wurde am 12. Dezember 1993 auf der Grundlage der Ergebnisse einer Volksabstimmung (nur 1/3 der Bevölkerung des Landes stimmte, 58% davon stimmten „dafür“) angenommen, die gemäß dem Dekret des abgehalten wurde Präsident der Russischen Föderation vom 15. Oktober 1993 Nr. 1633 „Über die Abhaltung einer landesweiten Abstimmung über den Verfassungsentwurf der Russischen Föderation. Die Verfassung der Russischen Föderation von 1993 trat am Tag ihrer Veröffentlichung in der Rossiyskaya Gazeta, dem 25. Dezember 1993, in Kraft.

    Organische Gesetze auf der Grundlage der Verfassung von 1978

    • Gesetz der RSFSR „Über die Wahlen zum Obersten Sowjet der RSFSR“ vom 8. August 1978
    • Gesetz der RSFSR „Über den Ministerrat der RSFSR“ vom 3. August 1979
    • Gesetz der RSFSR „Über die Wahlen der Volksabgeordneten der RSFSR zu den Gemeinderäten“ vom 3. August 1979
    • Gesetz der RSFSR „Über den territorialen, regionalen Rat der Volksabgeordneten der RSFSR“ vom 20. November 1980
    • Gesetz der RSFSR „Über autonome Kreise der RSFSR“ vom 20. November 1980
    • Gesetz der RSFSR „Über die Wahlen der Bezirks- (Stadt-)Volksgerichte der RSFSR“ vom 8. Juli 1981
    • Gesetz der RSFSR „Über das Verfahren für die Stellungnahmen der Volksrichter und Volksbeisitzer der Bezirks- (Stadt-)Volksgerichte der RSFSR“ vom 8. Juli 1981

    Organische Gesetze auf der Grundlage der Verfassung von 1978 in der Fassung von 1989

    • Gesetz der RSFSR „Über die Wahl der Volksabgeordneten der RSFSR“ vom 27. Oktober 1989
    • Gesetz der RSFSR „Über die Wahl der Volksabgeordneten der örtlichen Räte der Volksabgeordneten der RSFSR“ vom 27. Oktober 1989
    • Gesetz der RSFSR „Über republikanische Ministerien und staatliche Komitees RSFSR" vom 14. Juli 1990
    • Gesetz der RSFSR „Über den Status eines Volksabgeordneten des örtlichen Rates der Volksabgeordneten der RSFSR“ vom 30. Oktober 1990
    • Gesetz der RSFSR „Über den Status eines Volksabgeordneten der RSFSR“ vom 15. Oktober 1990
    • Gesetz der RSFSR „Über das Verfahren zur Abberufung eines Volksabgeordneten der RSFSR“ vom 17. Mai 1991

    Stichworte: Funktionen, Verfassung, RSFSR, 1978, Jahr

    Die spätere Entwicklung des Verfassungssystems der ehemaligen UdSSR wurde im Zusammenhang mit der Annahme eines neuen durchgeführt Verfassung der UdSSR 1977 Basierend darauf in 1978 wurde die Verfassung der RSFSR verabschiedet, wie die Verfassungen anderer Unionsrepubliken

    Während seiner 15-jährigen Amtszeit Die Verfassung von 1978 unterzog sich bedeutsame Änderungen . Dies betraf nicht nur den Inhalt bestimmter Normen, sondern auch das Wesen der Verfassung. Es festigte den Status der RSFSR als Unionsrepublik innerhalb der UdSSR und dann als unabhängiger Staat nach dem Zusammenbruch der Union.

    In dieser Hinsicht hat diese Verfassung in den letzten Stadien ihres Bestehens im Gegensatz zu den vorangegangenen war am instabilsten häufig und auf radikalste Weise geändert. Deshalb haben seine Eigenschaften in Bezug auf einen bestimmten Zeitraum seiner Wirkung einen unterschiedlichen Inhalt.

    In den ersten 10 Jahren (Vor Beginn der aufgerufenen Frist "Perestroika" ) war das gesamte neue Verfassungssystem der UdSSR, einschließlich der Verfassung der RSFSR von 1978, durch Folgendes gekennzeichnet Merkmale.

    1. Die Verabschiedung aller Verfassungen dieser Zeit war zu reflektieren neue Bühne , die angeblich in die sowjetische Gesellschaft eingetreten ist - Stadium des "entwickelten Sozialismus", bedeutet Verwandlung Sowjetischer Staat vom Staat der Diktatur des Proletariats zum Staat des ganzen Volkes, der in den ersten Artikeln aller Verfassungen unmittelbar verankert war. In dieser Hinsicht wurde der Begriff „Volk“ zuerst in die Verfassungen sowohl der UdSSR als auch der Republiken eingeführt; er war es, der zum Untertan erklärt wurde, dem alle Macht gehört.

    Trotz der Aussage über den bundesweiten Charakter des Staates steht die Verfassung ihren Klassencharakter nicht verloren. Eine solche Interpretation des Wesens der Verfassung wurde in der politischen und staatsrechtlichen Literatur allgemein akzeptiert, da die Idee der Diktatur des Proletariats in die Idee der führenden Rolle der Arbeiterklasse umgewandelt wurde. Dies wurde auch dadurch bestätigt, dass beispielsweise in der Präambel der Verfassung der RSFSR von 1978 direkt festgestellt wurde, dass die Kontinuität der Ideen und Prinzipien der Verfassung der RSFSR von 1918, der Verfassung der RSFSR, gewahrt wird RSFSR von 1925, die Verfassung der RSFSR von 1937.

    2. Der Klassencharakter der Verfassungen wurde auch dadurch betont, dass sie noch offener und direkter reflektiert wurden die Rolle der kommunistischen Partei , welches ist „die führende und führende Kraft der sowjetischen Gesellschaft, der Kern ihres politischen Systems, des Staates und der öffentlichen Organisationen", wie in Artikel 6 der Verfassung der UdSSR von 1977 und in Artikel 6 der Verfassung der RSFSR von 1978 geschrieben.

    Es ist bezeichnend, dass es so war unabhängiger Artikel über die Partei , und in Kap. 1 der Verfassung der UdSSR (in der ersteren wurde der Artikel über die Partei in Kapitel X aufgenommen und die Bestimmung darüber war Teil von Artikel 126).

    Dies bedeutete eine weitere verfassungsrechtliche Anerkennung der Rolle der Partei als Grundlage der gesamten Staatsstruktur.

    3. Die Verfassungen eingehalten und Klassenorientierte Demokratie , die benannt wurde „Sozialistische Demokratie“. Allerdings wurde der Anwendungsbereich erheblich erweitert. Insbesondere wurde der Grundsatz der Gleichheit der Bürger vor dem Gesetz bekräftigt, unabhängig von Herkunft, sozialer und vermögender Stellung, Bildung, Sprache, Einstellung zur Religion, Berufsart und -art, Wohnort, was in den bisherigen Verfassungen nicht vorgesehen war.

    Verfassungen fixiert eine vollständigere Liste der Bürgerrechte , die Einführung neuer Rechte wie das Recht auf Wohnung, das Recht auf Gesundheitsversorgung usw.

    Erstmals wurde die Bestimmung festgelegt, dass die wichtigsten Fragen des Staatslebens der öffentlichen Diskussion vorgelegt und auch einer Volksabstimmung unterzogen werden.

    Die Verfassung der RSFSR von 1978 wurde erstmals angenommen in Präambel dass es vom Volk der Russischen Föderation akzeptiert und proklamiert wird.

    4. Die Verfassung der RSFSR, die der Verfassung der UdSSR folgt, ist sehr bedeutsam strukturell verändert. Anders als die Verfassung von 1937 hatte es 11 Abschnitte unterteilt in 22 Kapitel. Die Verfassung wurde viel umfangreicher und vertiefte die Systematisierung von Verfassungsnormen auf subjektiver Basis. Also in Sek. I „Grundlagen der Gesellschaftsordnung und Politik“ wurden herausgegriffen: „Politische Ordnung“, „Wirtschaftsordnung“, „Gesellschaftliche Entwicklung und Kultur“, „Außenpolitische Tätigkeit und Verteidigung des sozialistischen Vaterlandes“.

    All dies deutete auf eine bedeutende hin Ausweitung des Gegenstandes der verfassungsrechtlichen Regelung, ein vollkommeneres Bildungsniveau der staatsrechtlichen Institutionen.

    5. In Bezug auf die Bestimmungen der Verfassung der RSFSR auf ihrer föderale Struktur Die folgenden neuen Punkte können vermerkt werden. Die Verfassung sah keine Genehmigung der Satzungen der ASSR durch die Organe der RSFSR vor; die nationalen Bezirke wurden autonom gemacht und zum ersten Mal aufgeführt; das Niveau der normativen Akte über autonome Regionen und autonome Bezirke hat zugenommen (es wird darauf hingewiesen, dass ihr Status durch das Gesetz der RSFSR bestimmt wird und zuvor die Verordnungen über sie bereitgestellt wurden).

     

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